— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 557 (zu Drs. 18/540) 04. 09. 12 Mitteilung des Senats vom 4. September 2012 Auswirkungen der finanziellen Defizite der Gesundheit Nord auf die Bürgschaften des Landes und der Stadtgemeinde Bremen Die Fraktion der CDU hat unter Drucksache 18/540 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Die in der Großen Anfrage angesprochene Zwischenbilanz des Senats setzt sich aus einer differenzierten Analyse und Bewertung der wirtschaftlichen Situation des Klinikverbunds und des Stands der Sanierung und aus den sich daraus ableitenden Schritten zusammen. Der Bericht, der auf Arbeiten einer Staatsräte-AG aus den Ressorts Gesundheit (Federführung), Finanzen und der Senatskanzlei seit Anfang 2012 basiert , macht deutlich, dass es zur Weiterführung des Sanierungskurses keine sinnvollen Alternativen gibt, jedoch erheblicher Handlungsbedarf besteht, „der die kurzfristige Krisenbewältigung mit der Erarbeitung einer nachhaltigen Sanierung des Verbundes verbinden muss.“ Dieser Bericht wurde den Mitgliedern des Haushaltsund Finanzausschusses direkt nach Beschlussfassung für die Beratung in seiner September-Sitzung zur Verfügung gestellt. Aus den Beschlüssen des Senats wird deutlich, in welchem zeitlichen und inhaltlichen Rahmen dieser Handlungsbedarf seitens Senat und GeNo abgearbeitet werden soll. So ist die Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation der Kliniken Bremen-Mitte und Bremen-Nord kurzfristig zu bewerten und im Falle von Problemen sind zeitnah Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Weiterhin ist von der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit in Abstimmung mit der Senatorin für Finanzen und der Senatskanzlei bis Herbst 2012 ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der wirtschaftlichen Basis der vier Klinika und des Klinikverbunds vorzulegen. Entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen sind auch mit Blick auf die prognostizierte Kostenentwicklung beim Teilersatzneu aufzuzeigen. Bis Frühjahr 2013 ist eine umfassende Investitionsplanung sowie ein Finanzierungskonzept vorzulegen. Aus Sicht des Senats erfordert die Erarbeitung einer nachhaltigen Konsolidierungsstrategie für einen Betrieb dieser Größenordnung zwingend den in der Senatsentscheidung gesetzten Zeitrahmen. Vorschnelle Festlegungen und Maßnahmen ohne genaue Analyse und Bewertung der Problemlagen sind aus Sicht des Senats nicht angezeigt. An der Abarbeitung der dargelegten Themen wird intensiv gearbeitet. Insofern stehen die notwendigen Informationen und Ergebnisse für die Beantwortung der folgenden Fragen derzeit nicht zur Verfügung. Der Senat wird nach Vorliegen der Ergebnisse der Bürgerschaft und der Öffentlichkeit darüber berichten. 1. In welcher Höhe plant der Senat in 2012 und 2013 eine Kapitalaufstockung der GeNo durch den Gesellschafter, welche Auswirkungen hat dies auf die jeweiligen Haushalte, und welche beihilferechtlichen Hindernisse bestehen? Die Notwendigkeit und Möglichkeit einer Kapitalaufstockung wird derzeit geprüft . Diese Prüfung schließt beihilferechtliche Aspekte und die Frage der Auswirkungen auf den Haushalt ein. Die Beauftragung der beihilferechtlichen Prü- — 2 — fung auch für weitere Lösungsmöglichkeiten ist zwischenzeitlich erfolgt. Die Ergebnisse werden Mitte September 2012 erwartet und in das Lösungskonzept des Senats einfließen. 2. Wie will der Senat zukünftige strukturelle Defizite bei der GeNo verhindern, und vermeiden, dass über den Gesellschafter der GeNo jährlich neues Kapital zur Verfügung gestellt werden muss? Mit dem zu erarbeitenden Maßnahmenpaket zur Stärkung der wirtschaftlichen Basis der vier Klinika und einer nachhaltigen Investitionsplanung und Investitionsfinanzierung soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass mittelfristig keine strukturellen Defizite auftreten. 3. Inwiefern kann die in der Zwischenbilanz dargestellte Kapitalisierung der Buchwertgarantie für die Klinikum Bremen-Mitte-Verwertungsflächen rechtlich und tatsächlich erfolgen, und in welcher Höhe würde dies das Klinikum BremenMitte und die GeNo insgesamt finanziell entlasten? Zeitpunkt und Umfang einer Kapitalisierung der Buchwertgarantie werden derzeit geprüft. Diese Prüfung beinhaltet auch die damit verbundenen Entlastungseffekte . 4. Welche Änderungen des Finanzierungskonzeptes von 2008 haben sich bisher ergeben, welche Risiken sind seitdem hinzugekommen, und welche Auswirkungen haben diese für die mittelfristige Finanzierung der GeNo und der Kliniken bis 2016 – insbesondere unter Berücksichtigung der Auswirkungen von Tarifsteigerungen , einer möglichen Absenkung des Landesbasisfallwertes 2013, neuer Hygienestandards, Umsatzverlusten durch den Teilersatzneubau und dessen Bauverzögerung sowie einseitigen Personalbbau im patientennahen Bereich und Änderung von bundesgesetzlichen Vorschriften? In der Zwischenbilanz findet eine Analyse der Änderungen und der genannten Risiken statt. Darüber hinaus gibt es aktuell keine weiteren Erkenntnisse. Auf die genannten Arbeitsschritte mit ihren Zielsetzungen und Inhalten wird verwiesen . 5. Welche Auswirkungen haben die in Frage 4 genannten Faktoren sowie die aktuellen Defizite der GeNo und der Kliniken auf die Höhe und die Laufzeit der Bürgschaften von Land und Stadtgemeinde, sind die Bürgschaften in ihrer derzeitigen Höhe noch angemessen, und welche beihilferechtlichen Vorbehalte bestehen bezüglich einer Erhöhung der Bürgschaften? Diese Fragen lassen sich erst nach Vorlage der Ergebnisse der Prüfaufträge des Senats verlässlich beantworten. 6. Sind neben den Verzögerungen beim Bau des Teilersatzneubaus am Klinikum Bremen-Mitte auch Verzögerungen bei den anderen Bürgschaftsprojekten der GeNo zu erwarten oder bereits eingetreten, und wie werden sich diese auf die Höhe und die Laufzeit der Bürgschaften von Land und Stadtgemeinde auswirken ? Es sind bisher keine weiteren nennenswerten Verzögerungen in diesen Projekten aufgetreten. Lediglich die Zentral-OP – Sanierung am Klinikum Links der Weser hat sich u. a. infolge der Umsetzung des neonatologischen Interimskonzepts etwas verzögert. Daraus ergeben sich aber keine Änderungen im Finanzierungskonzept . 7. Wie soll der entstandene Investitionsstau an den vier Kliniken bis zum Jahr 2020 bewältigt werden, und wie wirken sich die in Frage 4 genannten Faktoren auf die derzeitigen Bauvorhaben und die mittelfristige Investitionsplanung aus? Diese Frage kann erst nach Vorliegen der Investitionsplanung incl. Finanzierungskonzept beantwortet werden. Druck: Anker-Druck Bremen