— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 568 S Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 29. April 2014 Hallo Taxi! Standplätze mit Problemen Das Taxigewerbe ist eine wichtige Säule zur Ergänzung des ÖPNV. Taxis ergänzen das Angebot im mobilen Fern- und Nahverkehr, denn in vielen Fällen schließen sich Taxifahrten an die Nutzung anderer öffentlicher Verkehrsmittel (z. B. Bahn oder Flugzeug ) an. Während Busse und Bahnen meist auf starr vorgegebenen Linien fahren, deren Zu- und Abgang jeweils nur an festgelegten Haltestellen möglich ist, ermöglicht ein Taxi ein großes Maß an individueller Freiheit und Spontanität, die der ÖPNV niemals bieten können wird. Taxis sind besonders wichtig für ortsunkundige Geschäftsreisende und Touristen und für ältere Menschen. Und Taxis sorgen für den schnellen und sicheren Transport der Fahrgäste in den verkehrsarmen Zeiten, wenn die Angebote des öffentlichen Nahverkehrs ausgedünnt oder eingestellt sind. Taxistandplätze sollten möglichst gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt sein, um eine zeitnahe Bearbeitung der Fahraufträge gewährleisten zu können. Der Fachverband für das Personenverkehrsgewerbe in Bremen benennt hier allerdings etliche Defizite, die nur durch Einrichtung weiterer Taxihalteplätze zu beseitigen wären. Gekennzeichnete Taxistandplätze werden in Bremen zunehmend von Falschparkern blockiert und erschweren den Taxifahrerinnen und Taxifahrern dadurch ihre Arbeit. Wir fragen den Senat: 1. Hält der Senat die derzeit vorhandene Anzahl von Taxistandplätzen im Stadtgebiet für ausreichend? 2. Nach welchen Verfahrensregeln können gegebenenfalls neue Standorte für Taxistandplätze festgelegt und eingerichtet werden? 3. Sieht der Senat einen Bedarf für weitere Taxistandplätze, insbesondere im Stadtzentrum und im Bremer Osten im Bereich Horn/Oberneuland? 4. Ist dem Senat bekannt, dass im Stadtzentrum – besonders nachts im „Viertel“ – häufig private Pkws die für die Bereitstellung von Taxis vorgesehenen Plätze blockieren? 5. Falls ja, sind dem Senat Maßnahmen bekannt, mit denen Polizei und Stadtamt versuchen, dieses illegale Parken zu unterbinden? 6. Erachtet der Senat die uneingeschränkte Nutzung der Taxistandplätze ausschließlich durch die dazu berechtigten Taxifahrerinnen und Taxifahrer für schützenswert ? 7. Hält der Senat Schilder, die auf den nächsten Taxihalteplatz hinweisen und eine besondere Kennzeichnung dieser Plätze selbst für sinnvoll? Rainer Hamann, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD — 2 — D a z u Antwort des Senats vom 3. Juni 2014 1. Hält der Senat die derzeit vorhandene Anzahl von Taxistandplätzen im Stadtgebiet für ausreichend? Der Senat hält die Anzahl von 71 Taxenstandplätzen in der Stadtgemeinde Bremen für ausreichend. Aktuell ist lediglich im Bereich Horn/Oberneuland ein Bedarf bekannt. 2. Nach welchen Verfahrensregeln können gegebenenfalls neue Standorte für Taxistandplätze festgelegt und eingerichtet werden? Sowohl die Einrichtung, die Verlegung oder Erweiterung (beinhaltet auch die Aufgabe) von Taxenstandplätzen basieren auf einer Bedarfsmeldung der Fachvereinigung Personenverkehr. In einem gemeinsamen Gespräch und Prüfung werden die Eckdaten festgelegt. Im Anschluss daran wird die obligatorische Trägerbefassung durchgeführt, danach die Anordnung getroffen und die Umsetzung vor Ort erledigt. Gleiches gilt für temporäre Taxenstandplätze. Das Verfahren führt das Amt für Straßen und Verkehr durch. Im Rahmen von Neuplanungen, Umgestaltungen und Grundsanierungen von Straßen werden z. B. die Beiräte und die Fachvereinigung Personenverkehr im TÖB-Anhörungsverfahren (Träger öffentlicher Belange) beteiligt. Wenn von dort Bedarf angemeldet wird, werden entsprechende Taxenstandplätze in den Planunterlagen ausgewiesen. Sofern diese schon vorhanden sind, werden im Zuge von Planungen diese gefragt, ob und in welcher Anzahl Taxenstandplätze weiterhin erforderlich sind. 3. Sieht der Senat einen Bedarf für weitere Taxistandplätze, insbesondere im Stadtzentrum und im Bremer Osten im Bereich Horn/Oberneuland? Der Senat sieht im Bereich Horn/Oberneuland Bedarf für einen weiteren Taxenplatz , jedoch nicht im Stadtzentrum. Im Rahmen der Erschließung des „Mühlenviertels “ sind in Horn Taxenstandplätze reduziert worden. Eine Aufstockung in Horn und ein weiterer Taxenstandplatz in Oberneuland werden geprüft. 4. Ist dem Senat bekannt, dass im Stadtzentrum – besonders nachts im „Viertel“ – häufig private Pkws die für die Bereitstellung von Taxis vorgesehenen Plätze blockieren? 5. Falls ja, sind dem Senat Maßnahmen bekannt, mit denen Polizei und Stadtamt versuchen, dieses illegale Parken zu unterbinden? Dem Senat sind keine Beschwerden bekannt. Die Fachvereinigung Personenverkehr oder auch einzelne Taxifahrer haben sich bisher nicht an Polizeidienststellen gewendet. Der Verkehrsüberwachung des Stadtamts ist ebenfalls nicht bekannt, dass Taxenstandplätze häufig durch private Pkws blockiert werden. Die Verkehrsüberwachung des Stadtamts führt allerdings in den Nachtstunden keine Überwachung durch. Die Überwachungszeit endet regelmäßig um 20.00 Uhr. 6. Erachtet der Senat die uneingeschränkte Nutzung der Taxistandplätze ausschließlich durch die dazu berechtigten Taxifahrerinnen und Taxifahrer für schützenswert? Die Bereitstellung von Taxenstandflächen durch eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung geschieht in aller Regel dort, wo zu bestimmten Tageszeiten regelmäßig betriebsbereite Taxen vorgehalten werden sollen und ein entsprechender Bedarf an Beförderungsmöglichkeiten besteht. Die Flächen sind durch Verkehrszeichen als schützenwerter Bereich gekennzeichnet. 7. Hält der Senat Schilder, die auf den nächsten Taxihalteplatz hinweisen und eine besondere Kennzeichnung dieser Plätze selbst für sinnvoll? Der Senat prüft, an welchen Stellen es sinnvoll ist, Hinweisschilder auf Taxenstandplätze anzubringen. Dies gilt insbesondere für Bereiche, die verstärkt touristisch genutzt werden bzw. eine hohe Frequenz Ortsfremder aufweisen. Druck: Hans Krohn · Bremen