— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 573 Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 3. Juli 2012 Zuweisung von Lehrerstunden und Sachmittel an Schulen Für die Planungen brauchen die Schulen sowohl beim Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern und pädagogischem Personal als auch bei der Frage der zur Verfügung stehenden Sachmittel eine größtmögliche Transparenz und Verlässlichkeit. Dabei sind die Voraussetzungen an den jeweiligen Schulen je nach Schultyp, Sozialindikatoren im Stadtteil, Größe der Schule und Angebotsbreite sehr unterschiedlich. Ziel muss es sein, dass die den Einzelschulen zur Verfügung stehenden Mittel transparent und öffentlich sind. Hierfür ist ein transparentes Regelwerk für die Zuweisung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterschiedlichster Professionen (Lehrerinnen und Lehrer, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Fachkräfte, nicht unterrichtendes Personal . . .) und die Aufteilung der Sachmittel an die jeweiligen Schulen wichtig . Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche grundsätzlichen Verfahren gibt es in den beiden Kommunen Bremen und Bremerhaven und im Land Bremen zur Stundenaufteilung und Zuweisung entsprechender Sachmittel an den jeweiligen einzelnen Schulen? 2. Wann und von welchem Gremium wurden diese Verfahren festgelegt? 3. Sind die Verfahren der Zuweisung von Lehrerstunden und Sachmitteln den Schulen bekannt? 4. Nach welchen Kriterien können Schulen nachvollziehen, welche personellen und finanziellen Mittel ihnen unter Berücksichtigung unterschiedlichster Kriterien (Sozialindikatoren, Größe der Schule, Schulform . . .) zustehen? Welche Kriterien greifen hierbei mit welcher Gewichtung? 5. In welcher Form und in welchem Umfang hat der Prozess der Schulentwicklung mit der Einrichtung von Oberschulen, Werkschulen und der offenen und gebundenen Ganztagsschulen die Kriterien für die Zuweisung beeinflusst? Inwieweit müssen im laufenden Prozess der Umwandlung der Schulen hierbei Anpassungen vorgenommen werden? 6. In welcher Form und in welchem Umfang hat die Umwandlung der Schulen in inklusive Schulen hierbei die Kriterien für die Zuweisung beeinflusst? Inwieweit müssen im laufenden Prozess der Umwandlung der Schulen hierbei Anpassungen vorgenommen werden? 7. In welchem Umfang stehen entsprechend diesem oben beschriebenen Verfahren bzw. Regelwerk den einzelnen Schulen entsprechende Stunden und finanzielle Mittel tatsächlich zu Beginn des Schuljahres zur Verfügung (differenziert nach den jeweiligen Einzelschulstandorten, den Schulstufen und -formen und nach den entsprechenden Professionen wie Schulleitungen, Lehrkörper, Sozialund Sonderpädagoginnen und -pädagogen, nicht unterrichtendes Personal . . .)? Sülmez Dogan, Dr. Hermann Kuhn, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen — 2 — D a z u Antwort des Senats vom 11. September 2012 1. Welche grundsätzlichen Verfahren gibt es in den beiden Kommunen Bremen und Bremerhaven und im Land Bremen zur Stundenaufteilung und Zuweisung entsprechender Sachmittel an den jeweiligen einzelnen Schulen? Stundenzuweisung In Bremen wird jeweils im September/Oktober eine Kapazitätsrichtlinie im Abgleich mit den Aufnahmekapazitäten des Jahrgangs 1 an Grundschulen, des Jahrgangs 5 an Oberschulen und Gymnasien sowie der Einführungsphase (EPhase ) an gymnasialen Oberstufen für das folgende Schuljahr erstellt und anschließend der städtischen Deputation für Bildung zur Beschlussfassung vorgelegt . Für die laufenden Jahrgänge erfolgt eine Fortschreibung zum folgenden Schuljahr auf Basis der veröffentlichten Schülerzahlen vom Oktober. Für die Q-Phase der gymnasialen Oberstufe wird die von den Schulleitungen prognostizierte Schülerzahl von Q1 mit dem Schülerfaktor 1,536 gemäß Vorlage L10- G06/18 „Änderung der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe und Änderung der Zuweisungspraxis“ für die Sitzung der Deputation für Bildung am 13. Oktober 2011 multipliziert. Auf Grundlage des Beschlusses zur Kapazitätsfestlegung sowie der Festlegung des Bedarfs für Inklusion gemäß Vorlage G15/18 „Neufassung der Richtlinien über die Aufnahmekapazitäten der allgemeinbildenden Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in der Stadtgemeinde Bremen“ für die Sitzung der städtischen Deputation für Bildung am 18. November 2011 werden die geplanten Klassenbildungen an den Schulen festgelegt. Nach Ablauf der Fristen für die Anmeldungen wird die Zuweisung von Schülerinnen und Schülern durchgeführt und werden die im Rahmen der vorgegebenen Kapazitäten tatsächlich erforderlichen Klassen gebildet. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird eine Lehrerbedarfsberechnung (Soll) vorgenommen . Im Mai/Juni werden die geplanten Zuweisungen mit den Schulen abgeglichen, gegebgenenfalls zum nachgewiesenen Grund- und Sonderbedarf nachgesteuert und verbindlich festgelegt, den Schulen als Datensatz zur Verfügung gestellt und im Intranet zugänglich gemacht. In Bremen erfolgt für budgetierte Schulen, hier die berufsbildenden Schulen mit und ohne gymnasiale Oberstufe, die Festlegung der zur Verfügung zu stellenden Lehrerstunden auf der Grundlage von Personalversorgungsgesprächen (März/April) mit jeder einzelnen Schule. Dieses Budget wird in einer Ziel-Leistungs -Vereinbarung verbindlich für ein Schuljahr festgelegt (Mai). In Bremerhaven erfolgen die Festlegungen der Kapazitäten jeweils im Februar/ März für die Jahrgangsstufen 1 und 5, für die E-Phase der gymnasialen Oberstufe und für die beruflichen Vollzeitbildungsgänge durch den Magistrat. Die Jahrgänge 1 und 5 werden unter Beachtung der Richtlinien über die Aufnahmekapazitäten und -modalitäten der allgemeinbildenden Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in der Stadt Bremerhaven vom 21. Dezember 2011 festgelegt . Die E-Phase und die Vollzeitbildungsgänge werden unter Beachtung der Anmeldungen, der prognostizierten Aufnahmen und der Lehrer- und Raumbedarfe festgelegt. Die übrigen Jahrgänge werden fortgeschrieben. Über die Zuweisungen der Schülerinnen und Schüler entscheiden die zuständigen Gremien gemäß der Aufnahmeverordnung. Schulbudgets Jedes Jahr werden den Schulen Sachmittel zur Selbstbewirtschaftung als Budgets zur Verfügung gestellt. Diese Budgets (für Lehrmittel, Lernbücher, sonstige Lernmittel, Geschäftsbedarf, Telefon, Brekom-Leistungen, Verbandstoffe, Umzugskosten , Fortbildungsmittel, Schulfrühstück, Berufsbekleidung, Schulfahrten usw.) werden nach feststehenden Parametern und differenziert nach der jeweiligen Schulart berechnet. In Bremen werden die Berechnungsgrundlagen den Schulen transparent dargestellt und in SAP als Planwert eingestellt. In Bremerhaven ist die Höhe der Budgets über „ProFiskal“ für die Schulen bekannt. — 3 — Personal im konsumtiven Haushalt (Zuwendungen) Bei Einrichtung einer neuen Maßnahme, wie z. B. der Umwandlung in eine Ganztagsschule, werden die entsprechenden Berechnungsparameter mit den Schulen abgestimmt und in einem sogenannten virtuellen Budget jährlich den Schulen zur Verfügung gestellt. Diese Budgets differieren je nach Schulart und richten sich nach Schülerzahl und der abzudeckenden Stundenzahl. Die Budgets beinhalten nicht nur die Personalkosten für Betreuungspersonal/ pädagogische Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, sondern auch Sachmittel für Lehrund Lernmittel für die jeweilige Maßnahme. Nach diesen Budgets machen die Schulen ihre Personalplanung in Kooperation mit dem freien Träger. Dieses Verfahren hat sich insbesondere bei den Ganztagschulen und den verlässlichen Grundschulen bewährt. In Bremerhaven wird bei den Ganztagsschulen und den Sachmitteln für die Verlässliche Grundschule analog verfahren. Das Personal für die verlässliche Grundschule wird den Schulen nach den genehmigten Klassenverbänden vom Magistrat zugewiesen. 2. Wann und von welchem Gremium wurden diese Verfahren festgelegt? In Bremen wurde der Schulstandortplan gemäß Vorlage G62/17 „Schulstandortplan 2010 bis 2015“ für die Sitzung der städtischen Deputation für Bildung am 3. Dezember 2009 als Grundlage zukünftiger Kapazitätsrichtlinien von der städtischen Deputation für Bildung festgelegt. Die Kapazitätsrichtlinie wird der Deputation jährlich im Lauf des vierten Quartals zur Entscheidung vorgelegt. Die Verfahrensabläufe sind Verwaltungshandeln und wurden in Abstimmung mit den Schulleitungen entwickelt und vereinbart. Die Deputation für Bildung wird jeweils vor Beginn eines neuen Programms befasst, wie aktuell z. B. bei der Einrichtung der offenen Ganztagsschulen, und beschließt regelmäßig über die grundlegenden Rahmensetzungen im Zuge der Entscheidung über die Kapazitätsrichtlinie . Die Einführung der „wirtschaftlichen Autonomie“ der Schulen geht auf politische Entscheidungen zurück, die bereits Ende der 16. Wahlperiode in den Gremien , so auch in der Bildungsdeputation getroffen wurden. Die sich hieran anschließenden Verfahren zur Festlegung der Budgets sind ebenfalls in Abstimmung mit den betroffenen Schulleitungen entwickelt worden. In Bremerhaven wurden die Richtlinien über die Aufnahmekapazitäten und -modalitäten der allgemeinbildenden Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in der Stadt Bremerhaven vom 21. Dezember 2011 dem Ausschuss für Schule und Kultur zur Kenntnis gegeben und vom Magistrat beschlossen. 3. Sind die Verfahren der Zuweisung von Lehrerstunden und Sachmitteln den Schulen bekannt? Ja, den Schulleitungen sind die Verfahren der Zuweisung der Lehrerstunden und Sachmittel aufgrund einer langjährigen Praxis bekannt. Mit neu im Amt eingeführten Schulleiterinnen und Schuleitern wird das Verfahren erörtert. In Bremen werden die Zuweisungen – ausgehend von den Klassenbildungen – für Grund- und Sonderbedarf den Schulen schriftlich bekannt gegeben. Mit Schulleiterinnen und Schulleitern der budgetierten Schulen werden auf der Grundlage von Personalversorgungsgesprächen Budgetvereinbarungen abgeschlossen . Allen berufsbildenden Schulen sind die Budgets aller Schulen bei Zuweisung bekannt. Gleiches gilt für Bremerhaven, allerdings gibt es hier im Rahmen der Lehrerversorgung keine budgetierten Schulen. 4. Nach welchen Kriterien können Schulen nachvollziehen, welche personellen und finanziellen Mittel ihnen unter Berücksichtigung unterschiedlichster Kriterien (Sozialindikatoren, Größe der Schule, Schulform . . .) zustehen? Welche Kriterien greifen hierbei mit welcher Gewichtung? Maßgebliche Kriterien für die Stundenzuweisung sind die Zahl der Klassenverbände , die Zahl der Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe, — 4 — die Stundentafel, die Kapazitätsrichtlinie, die Verordnung über die gymnasiale Oberstufe im Lande Bremen. In der Kapazitätsrichtlinie wird die Lage und Sozialstruktur des Ortsteils bei der Festlegung der Klassengröße berücksichtigt. Bei den oben unter 1. genannten Maßnahmen sind folgende Kriterien ausschlaggebend : Schulart, Schülerzahl und die Wochenstunden, für die in Schulen neben dem Unterricht Betreuung angeboten werden soll. 5. In welcher Form und in welchem Umfang hat der Prozess der Schulentwicklung mit der Einrichtung von Oberschulen, Werkschulen und der offenen und gebundenen Ganztagsschulen die Kriterien für die Zuweisung beeinflusst? Inwieweit müssen im laufenden Prozess der Umwandlung der Schulen hierbei Anpassungen vorgenommen werden? Die Klassenfrequenz für aufwachsende Jahrgänge an Oberschulen ist mit 25 Schülerinnen und Schüler niedriger als der Durchschnitt der Klassenfrequenzen für die auslaufenden Jahrgänge der Schulzentren der Sekundarstufe I. Bei der Zuweisung von Schülerinnen und Schülerinnen mit Behinderungen wird an den Förderstandorten die Klassenfrequenz für die inklusive Beschulung auf 17+5 abgesenkt. Für die Inklusion werden deshalb Oberschulen und Gymnasien in Abhängigkeit der Anzahl der Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen zusätzliche sonderpädagogische Stunden zugewiesen. Auch die Klassenfrequenz für Jahrgänge 5 bis 9 an Gymnasien ist mit der Festlegung der Frequenzobergrenze von 30 Schülerinnen und Schülern pro Klasse abgesenkt worden. Für Schulen im Reformprozess sind zum Beispiel für die Entwicklung der Jahrgangsteamschule und Zentren für unterstützende Pädagogik zusätzliche Planungsstunden zugewiesen worden. Die gesonderte Zuweisung ist schulindividuell und befristet. Bei inklusiver Beschulung beträgt die Richtfrequenz in Bremerhaven maximal 22 Schülerinnen und Schüler. Dabei soll die Anzahl der Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zwei nicht überschreiten. Die Bereitstellung der Förderstunden pro Schülerin/Schüler bleibt davon unberührt. Im Zuge der inklusiven Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit Wahrnehmungs - und Entwicklungsstörungen entsteht in den folgenden Jahren ein zusätzlicher Bedarf an den Ganztagsschulen des Sekundarbereiches I, der bisher im Haushalt nicht berücksichtigt wurde. 6. In welcher Form und in welchem Umfang hat die Umwandlung der Schulen in inklusive Schulen hierbei die Kriterien für die Zuweisung beeinflusst? Inwieweit müssen im laufenden Prozess der Umwandlung der Schulen hierbei Anpassungen vorgenommen werden? Siehe Antwort zu Frage 5. In dem Maße, wie sich die Zuweisungen für die aufwachsenden Jahrgänge der Oberschulen entsprechend der Kriterien verändern, verändert sich auch die Gesamtsumme der einer Schule zugewiesenen Stunden . Diese Veränderung betrifft auch den erhöhten Bedarf für die Zuweisung von zusätzlichem Personal mit sonderpädagogischer Fachrichtung für die Bewältigung der Inklusion und der ganztägigen Beschulung an Regelschulen. 7. In welchem Umfang stehen entsprechend diesem oben beschriebenen Verfahren bzw. Regelwerk den einzelnen Schulen entsprechende Stunden und finanzielle Mittel tatsächlich zu Beginn des Schuljahres zur Verfügung (differenziert nach den jeweiligen Einzelschulstandorten, den Schulstufen und -formen und nach den entsprechenden Professionen wie Schulleitungen, Lehrkörper, Sozialund Sonderpädagoginnen und -pädagogen, nichtunterrichtendes Personal . . .)? Die Stunden für pädagogisches Personal und die Sachmittel stehen den Schulen nach Maßgabe des verfügbaren Haushalts zur Verfügung. Das für das Schuljahr geltende Soll (Bedarf) und der voraussichtlich verfügbare Personalbestand, das Ist einer Schule, steht zum Schuljahresbeginn fest. Die Differenz ergibt die Über- oder Unterversorgung einer Schule. Die Bedarfszuweisung richtet sich im Bereich „Unterrichtsversorgung“ nach Stundentafeln, Schüler- bzw. Klassenzahlen, im Bereich „Leitungszeit“ nach mit dem Amt verbundenen Entlastungen bzw. nachgesetzten Kriterien, in dem Bereich „Förder- — 5 — budgets“ nach „Profilen“ und zugewiesenen Kontingenten, z. B. für Musikprofiloder Sportprofilschulen. Es ist geplant, diese Kriterien in einer Zuweisungsrichtlinie zusammenzufassen. In diesem Jahr ergibt sich aufgrund des Stundenausgleichs zwischen den Schulen, von Abordnungen und Versetzungen, sowie der Zuweisung von 110 Stellen aus dem Personalbudget und 16 Stellen aus Schwerpunktmitteln für „Ganztägiges Lernen“ eine Gesamtversorgung von 99,4 % (siehe Anlage 1). Mit dieser Zuweisung ist der Bedarf der Schulen im Bereich „Unterrichtsversorgung “ gesichert. Maßnahmen für Vertretungen von im Bestand (Ist) berücksichtigtem Personal werden über gesonderte Vertretungskräfte im Rahmen des verfügbaren Volumens aus dem Vertretungspool sowie zusätzlich zur Verfügung gestellten Finanzmitteln für weitere, auch kurzfristige Vertretungen anlassbezogen durchgeführt . — 6 — A n la g e 1 | U n te rr ic h ts ve rs o rg u n g S o ll/ Is t V er g le ic h f ü r d as S ch u lja h r 20 12 /2 01 3 S o ll Is t (G ru n d - u n d S o n d er b ed ar f) (V o ra u ss . B es ta n d s- en tw ic kl u n g ) G ru nd sc hu le n 96 9, 1 97 2 2, 9 10 0, 3% O be rs ch ul en 14 37 ,9 14 26 ,6 -1 1, 3 99 ,2 % G ym na si en 47 7, 5 48 1, 3 3, 8 10 0, 8% F ör de rz en tr en 16 3, 6 16 0, 5 -3 ,1 98 ,1 % E rw ac hs en en sc hu le /A be nd sc hu le 54 ,6 53 ,2 -1 ,4 97 ,4 % S ch ul e fü r K ra nk e 18 ,8 18 ,3 -0 ,5 97 ,3 % G es am t: A llg em ei n b ild en d e S ch u le n 31 21 ,5 31 11 ,9 -9 ,6 99 ,7 % B ud ge tie rt e S ch ul en ( be ru fs bi ld en de S ch ul en ) 95 7, 4 94 2, 2 -1 5, 2 98 ,4 % G es am t: a lle S ch u le n * 40 78 ,9 40 54 ,1 -2 4, 8 99 ,4 % D ar st el lu n g in S te lle n D if fe re n z in P ro ze n t Druck: Anker-Druck Bremen