— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 584 S Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 21. Mai 2014 Berufswahlmöglichkeiten für jugendliche Flüchtlinge In Bremen hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass das Schulsystem nicht immer in der Lage ist, alle Schulabgänger für einen guten Start ins Berufsleben zu qualifizieren . Ein Wechsel vom allgemeinbildenden Schulsystem in die duale Ausbildung gelingt vielfach nicht. Die Gründe dafür sind neben vorzeitigen Schulabbrüchen auch fehlende Schreib-, Lese-, oder Rechenkenntnisse oder mangelnde Sozialkompetenzen. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten während der Ausbildungs- oder Arbeitsplatzsuche existiert deshalb in Bremen eine Vielfalt unterschiedlicher Unterstützungsangebote zur Berufsorientierung und -findung für Jugendliche. Diese sind sowohl im schulischen , als auch im außerschulischen Bereich angesiedelt. Für den Schritt von der Schule in das duale Ausbildungssystem ergeben sich für Jugendliche, die als Flüchtlinge nach Bremen gekommen sind, darüber hinaus zusätzliche Probleme: Für sie gilt es nicht nur den Übergang in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu finden, sondern auch die deutsche Sprache zu erwerben, eine neue Heimat zu finden, mögliche Traumata zu verarbeiten und gegebenenfalls in kurzer Zeit auch eine Alphabetisierung nachzuholen. Dennoch sollten sie das Recht haben, einen Beruf wählen zu können, der ihren Neigungen und Interessen entspricht. Dies gilt insbesondere aus integrativen Gründen: Jugendliche Flüchtlinge, die eine Berufsausbildung absolvieren, haben konkrete Bleiberechtsperspektiven. Die Möglichkeit einen Ausbildungsplatz zu wählen, der den eigenen Neigungen und Interessen entspricht, erhöht deshalb auch die Motivation sich in die Gesellschaft zu integrieren . Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viel Prozent der jugendlichen Flüchtlinge gelang seit 2010 jeweils der Übergang von Berufsorientierungsangeboten zu einer dualen Berufsausbildung? Wie hoch ist die Übergangsquote aus schulischen Berufsbildungsmaßnahmen zu einer dualen Berufsausbildung bei Jugendlichen ohne Flüchtlingshintergrund (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Geschlecht)? Wie erklärt der Senat gegebenenfalls Abweichungen? a) Wie viele jugendliche Flüchtlinge haben seit 2010 eine Ausbildung zum Sozialassistenten begonnen bzw. abgeschlossen? Wie werden sie speziell auf dieses Angebot hingewiesen und vorbereitet? b) Wie viele jugendliche Flüchtlinge haben seit der Einführung eine generalistische Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung begonnen bzw. abgeschlossen ? Wie werden sie speziell auf dieses Angebot hingewiesen und vorbereitet? c) Welche weiteren Ausbildungsberufe wurden seit 2010 von wie vielen jugendlichen Flüchtlingen ergriffen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Geschlecht und Berufen)? 2. Wie viele nichtalphabetisierte jugendliche Flüchtlinge besuchen derzeit Sprachoder Brückenkurse? Wie viele dieser Jugendlichen schafften seit 2010 den Übergang in eine duale Ausbildung? Welche zusätzlichen Unterstützungsangebote gibt es für diese Jugendlichen? Welche Aufenthaltsperspektiven haben diese — 2 — Jugendlichen, wenn sie wegen des kurzen Besuchs der Berufsschule keinen Schulabschluss erreichen? 3. Wie viele jugendliche Flüchtlinge haben seit 2010 jeweils an welchen außerschulischen Maßnahmen der Berufsvorbereitung nach SGB III teilgenommen, und wie werden diese von dieser Zielgruppe im Vergleich zu anderen Jugendlichen genutzt? Bestehen muttersprachliche Beratungsangebote? Wie viele von ihnen haben seit 2010 aufgrund dieser Beratung den Übergang in eine duale Berufsausbildung geschafft? Wie werden jugendliche Flüchtlinge auf diese Angebote aufmerksam gemacht? 4. Welche weiteren Berufsberatungsangebote existieren für jugendliche Flüchtlinge im schulischen und außerschulischen Bereich, und wie werden sie von dieser Zielgruppe genutzt? Wie werden die jugendlichen Flüchtlinge darauf aufmerksam gemacht? Bestehen muttersprachliche Beratungsangebote? 5. Gibt es für weibliche jugendliche Flüchtlinge beim Übergang in eine duale Ausbildung besondere Unterstützungsformen? Wie werden sie gegebenenfalls bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt? 6. Welche Zugangsmöglichkeiten haben jugendliche Flüchtlinge zu Freiwilligendiensten ? Wie viel Prozent der jugendlichen Flüchtlinge nutzten diese Angebote seit 2010? Wie viel Prozent der Jugendlichen ohne Flüchtlingshintergrund nutzen diese Angebote im gleichen Zeitraum (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Geschlecht) Wie erklärt der Senat gegebenenfalls Abweichungen? 7. Welche Rolle spielen jugendliche Flüchtlinge in der Bremer Vereinbarung für Ausbildung und Fachkräftesicherung? Welche konkreten Maßnahmen werden speziell zur Förderung dieser Jugendlichen mit Handwerksbetrieben oder anderen Unternehmen umgesetzt? Sigrid Grönert, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 1. Juli 2014 1. Wie viel Prozent der jugendlichen Flüchtlinge gelang seit 2010 jeweils der Übergang von Berufsorientierungsangeboten zu einer dualen Berufsausbildung? Wie hoch ist die Übergangsquote aus schulischen Berufsbildungsmaßnahmen zu einer dualen Berufsausbildung bei Jugendlichen ohne Flüchtlingshintergrund (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Geschlecht)? Wie erklärt der Senat gegebenenfalls Abweichungen? Bei der Erfassung der Schülerinnen und Schüler werden zur Erfüllung der Aufgaben der Bildungsverwaltung verschiedene Merkmale erhoben, das Merkmal „Flüchtling“ gehört bisher jedoch nicht dazu. Der Begriff „Flüchtling“ wird zudem sehr unterschiedlich verwendet; so definiert er im alltäglichen Sprachgebrauch zumeist eine Person, die aus unterschiedlichen Gründen aus ihrer Heimat geflohen ist. Flüchtling im asylrechtlichen Sinn ist, wer das Heimatland aus Gründen politischer Verfolgung verlassen hat und den Status eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießt. Statistisch erfasst wird, wenn Schülerinnen und Schüler die sogenannte Blaue Karte (Bildung-und-Teilhabe-Paket der Bundesregierung) an ihrer Schule abgeben. Hierunter sind auch Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Da dies jedoch nicht alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler tun, bietet auch eine Auswertung nach diesem Merkmal keine verlässliche Aussage über die Anzahl der „Flüchtlinge“. Ein weiterer möglicher Ansatz für eine entsprechende Auswertung bestünde in einer Analyse nach Nationalitäten. Jedoch können auch damit keine verlässlichen Daten generiert werden, da die Möglichkeiten einer Einreise vielfältig sind. Auch bei aktuell als unsicher geltenden Staaten mit einer hohen Flüchtlingsrate ist nicht jeder Jugendliche mit einer entsprechenden Nationalität automatisch ein „Flüchtling“. In den Jahren 2009 bis 2013 haben ca. 4 % der Absolventinnen und Absolventen eines Berufswahlvorbereitungskurses mit Sprachförderung diesen mit einfacher Berufsbildungsreife beendet. Zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern — 3 — gehören nicht nur die Flüchtlinge, sondern alle Jugendliche mit Migrationshintergrund , die die deutsche Sprache in Bremen neu erlernen. Die Stadt Bremen bietet erstmalig gezielt für junge Flüchtlinge, die seit 2009 der Freien Hansestadt Bremen zugewiesen wurden, 25 zusätzliche Ausbildungsplätze im dualen System in unterschiedlichen Berufsgruppen des bremischen öffentlichen Dienstes an (Projekt „Zukunftschance Ausbildung“). Derzeit läuft die Bewerbungsfrist beim Aus- und Fortbildungszentrum für den bremischen öffentlichen Dienst (AFZ). Voraussetzung ist, dass der Aufenthaltsstatus und die Beschäftigungserlaubnis die Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses ermöglichen . Über eine Einstiegsqualifizierung (EQ), die bereits im September 2014 beginnen wird, sollen die Voraussetzungen für einen fließenden Übergang in eine duale Berufsausbildung im Herbst 2015 geschaffen werden. Das AFZ kümmert sich bereits zu Beginn der EQ um ausbildungsbegleitende Hilfen. Um die deutschen Sprachkenntnisse weiter auszubauen, wird zusätzlich eine berufsbezogene Sprachförderung organisiert. a) Wie viele jugendliche Flüchtlinge haben seit 2010 eine Ausbildung zum Sozialassistenten begonnen bzw. abgeschlossen? Wie werden sie speziell auf dieses Angebot hingewiesen und vorbereitet? Eine statistische Auswertung hierzu ist nicht möglich (siehe Beantwortung zu Frage 1). Die Ausbildung gehört zum Angebot beruflicher Ausbildungsmöglichkeiten und wird somit im Rahmen der Berufsorientierung vorgestellt. b) Wie viele jugendliche Flüchtlinge haben seit der Einführung eine generalistische Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung begonnen bzw. abgeschlossen ? Wie werden sie speziell auf dieses Angebot hingewiesen und vorbereitet? Das Ausbildungsangebot „generalistische Gesundheits- und Krankenpflegehilfeausbildung “ wird bisher als Schulversuch durchgeführt (2012 bis 2014). Aus den über das Projekt vorliegenden Daten geht hervor, dass es unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern keine jugendlichen Asylbewerberinnen und Asylbewerber gibt. Es gab bereits Sondierungsgespräche, um die Zielgruppe jugendlicher Asylbewerber gezielt anzusprechen. c) Welche weiteren Ausbildungsberufe wurden seit 2010 von wie vielen jugendlichen Flüchtlingen ergriffen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Geschlecht und Berufen)? Hierzu liegen keine Angaben vor. Alle abgeschlossenen Berufsausbildungsverträge werden in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei den Kammern eingetragen. Es wird statistisch nicht erfasst, welche Ausbildungsberufe von jugendlichen Flüchtlingen ergriffen werden. Gleiches gilt für die Erfassung bei der Agentur für Arbeit. 2. Wie viele nichtalphabetisierte jugendliche Flüchtlinge besuchen derzeit Sprachoder Brückenkurse? Wie viele dieser Jugendlichen schafften seit 2010 den Übergang in eine duale Ausbildung? Welche zusätzlichen Unterstützungsangebote gibt es für diese Jugendlichen? Welche Aufenthaltsperspektiven haben diese Jugendlichen, wenn sie wegen des kurzen Besuchs der Berufsschule keinen Schulabschluss erreichen? In der Stadtgemeinde Bremen werden an der Allgemeinen Berufsschule (ABS) auf Grundlage der Verordnung über ausbildungsvorbereitende Bildungsgänge im Lande Bremen Berufswahlvorbereitungskurse mit Sprachförderung angeboten , die sowohl Jugendlichen mit Migrationshintergrund als auch jugendlichen Flüchtlingen offen stehen. Diese beinhalten hauptsächlich einen berufsfeldübergreifenden Bereich (Deutsch, Politik, Naturwissenschaften und Sport) und einen berufsfeldbezogenen Bereich, der sowohl fachtheoretische als auch fachpraktische Anteile beschreibt. Derzeit gibt es an der ABS zehn Berufswahlvorbereitungskurse mit Sprachförderung für insgesamt 150 Jugendliche. Sie werden nach den Kriterien „Schulerfahrung aus dem Herkunftsland“ sowie „Sprach- — 4 — stand der deutschen Sprache“ (Anfänger, Fortgeschrittene) eingerichtet. Zwei Kurse davon sind nach Geschlechtern getrennt, um kulturellen Gegebenheiten aber auch der Verarbeitung von Fluchterfahrungen Raum zu geben. Aufgrund der größer werdenden Flüchtlingszuströme wurden mit Mitteln des Senats auch im berufsbildenden Bereich Vorkurse eingerichtet, die für Flüchtlinge und mit dem Ziel des Spracherwerbs angeboten werden. Diese decken den berufsfeldübergreifenden Bereich ab, beinhalten aber keine fachpraktische Ausbildung wie in den Berufswahlvorbereitungskursen mit Sprachförderung. Derzeit sind zwei dieser Kurse an der ABS und ein Kurs am Schulzentrum Vegesack im Bremer Norden für insgesamt 50 Jugendliche eingerichtet worden . Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vielfach nichtalphabetisiert in Deutschland ankommen, wurde an der ABS ein sogenannter Brückenkurs als besondere Form des Berufswahlvorbereitungskurses mit Sprachförderung eingerichtet, der der Alphabetisierung dient. In Bremerhaven werden in diesem Bereich zurzeit vier Kurse angeboten, die von 63 Jugendlichen besucht werden. Derzeit wird ein Konzept erarbeitet, das die Vorkurse in das System der Berufswahlvorbereitungskurse mit Sprachförderung systematisch einbindet. Zum Schuljahr 2014/2015 ist in Bremen die Einrichtung von zwei Brückenkursen und elf Berufswahlvorbereitungskursen mit Sprachförderung sowie die Fortführung und Erweiterung der Vorkurse für neu einreisende schulpflichtige Jugendliche geplant. In Bremerhaven ist im nächsten Schuljahr die Einrichtung von fünf Berufswahlvorbereitungskursen vorgesehen. Bezogen auf die konkrete Fragestellung in Bezug auf die Alphabetisierung besuchen derzeit an der ABS neun nichtalphabetisierte Jugendliche einen Brückenkurs . Ein Berufswahlvorbereitungskurs mit Sprachförderung wird von 15 Schülerinnen und Schülern mit sehr geringen Schulbesuchserfahrungen im Herkunftsland besucht; ihre Lese- und Schreibfähigkeit ist derzeit erst gering vorhanden. Eine Aussage über den Übergang in die duale Ausbildung seit 2010 kann nicht getroffen werden, weil auch hier gilt, dass das Merkmal „nichtalphabetisiert“ nicht erhoben wird. Flüchtlinge und Migranten gehören zur Zielgruppe des ZSB (Zentrum für Schule und Beruf), die Beratungs- und Unterstützungsangebote unterbreiten. Die aufenthaltsrechtliche Position von jungen Flüchtlingen bestimmt sich grundsätzlich nach ihrem Verfolgungsschicksal und der Situation in ihren Herkunftsländern . Die Anerkennung als Asylberechtigte, Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte (insbesondere Bürgerkriegsflüchtlinge) ist nicht von Bildungs- oder Einkommensverhältnissen abhängig. Wenn eine solche Anerkennung nicht erfolgt , jedoch andere nicht nur kurzfristig bestehende Gründe vorliegen, die die Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich machen, hängt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel von der Sicherung des Lebensunterhalts oder von entsprechenden Bemühungen ab, jedoch nicht vom Abschluss einer Schul- oder Berufsausbildung. Darüber hinaus kommt eine Verlängerung des Aufenthalts in Betracht, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe einer Ausreise entgegenstehen . Der Senat sieht insbesondere in der Schul- und Berufsausbildung von Personen , die unbegleitet als Minderjährige eingereist sind, derartige Gründe. Die Ausländerbehörden Bremen und Bremerhaven wurden deshalb vom Senator für Inneres und Sport angewiesen, diesem Personenkreis den Abschluss der Schul- bzw. Berufsausbildung zu ermöglichen. Nach dem Abschluss einer Berufsausbildung kann dann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung gemäß § 18a Aufenthaltsgesetz erteilt werden. 3. Wie viele jugendliche Flüchtlinge haben seit 2010 jeweils an welchen außerschulischen Maßnahmen der Berufsvorbereitung nach SGB III teilgenommen, und wie werden diese von dieser Zielgruppe im Vergleich zu anderen Jugendlichen genutzt? Bestehen muttersprachliche Beratungsangebote? Wie viele von ihnen haben seit 2010 aufgrund dieser Beratung den Übergang in eine duale Berufsausbildung geschafft? Wie werden jugendliche Flüchtlinge auf diese Angebote aufmerksam gemacht? — 5 — Auf Basis des vorliegenden Datenmaterials ist eine verlässliche Aussage auch zu diesem Aspekt nicht darstellbar. Grund hierfür ist auch, dass das Merkmal „Flüchtling“ bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einer Maßnahme nicht erhoben wird. Um zu aussagekräftigen Daten zu kommen, müsste eine Befragung der Träger erfolgen, die ihrerseits wiederrum den Status aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer ermitteln müssten. Informationen und Beratungen erfolgen durch die Casemanager, Amtsvormünder bzw. durch die Träger der Wohneinrichtungen. Sprachlich wird durch Native Speaker der Herkunftsländer bzw. über Englisch oder Französisch vermittelt. 4. Welche weiteren Berufsberatungsangebote existieren für jugendliche Flüchtlinge im schulischen und außerschulischen Bereich, und wie werden sie von dieser Zielgruppe genutzt? Wie werden die jugendlichen Flüchtlinge darauf aufmerksam gemacht? Bestehen muttersprachliche Beratungsangebote? Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden an der ABS durch die berufspädagogische Beratungsstelle über ihren Bildungsweg beraten. Es gibt einen Ansprechpartner für die Sprachangebote für Flüchtlinge und Migranten. Beratungsangebote hält das Zentrum für Schule und Beruf (ZSB) am Steffensweg für Flüchtlinge und Migranten vor (z. B. Einzelberatungen). Aktuell hat das ZSB das Projekt FiA (Flüchtlinge in Ausbildung) etabliert. Nach der Rückmeldung der Agentur für Arbeit Bremen–Bremerhaven gilt generell , dass die Berufsberatung für Ausländerinnen/Ausländer ebenso offen ist wie für Inländer. Die Agentur für Arbeit leistet Berufsorientierung, Beratung, Vermittlung auf Ausbildungsstellen und wenn nötig Förderung in Maßnahmen grundsätzlich unabhängig von der Nationalität. Für Ausländerinnen/Ausländer richten sich die Möglichkeiten auf dem Ausbildungsmarkt nach ihrem Aufenthaltsstatus . Im Rahmen der Betreuungs- und Unterstützungsangebote des Jugendamts durch die Amtsvormundschaft und die fallführenden Sozialarbeiter und durch die Jugendhilfeträger , die die Einrichtungen betreiben, werden minderjährige unbegleitete Flüchtlinge regelmäßig zu ihren Bildungs- und Ausbildungsoptionen beraten. Aus dem Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm werden zurzeit keine Projekte gefördert, die die Zielgruppe jugendlicher Flüchtlinge im Fokus haben. Jedoch ist sich der Senat seiner Verantwortung bewusst und ist mit dem Aufbau einer unterstützenden Struktur befasst. So sollen Unternehmen für die Ausbildung von Flüchtlingen sensibilisiert werden. Ein entsprechendes Projekt ist geplant . Im Rahmen des Bundesprogramms „Arbeitsmarktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt“ wird das „Bremer und Bremerhavener IntegrationsNetz (BIN“) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Bundes-ESF gefördert (Laufzeit bis zum 31. Dezember 2014). Fünf Träger bieten individuelle Beratung, Begleitung und Qualifizierung zu den Themen Ausbildung und Arbeit an. Die Netzwerkkoordination liegt beim Deutschen Roten Kreuz, weitere Partner sind das Arbeitsförderungs -Zentrum im Land Bremen, das Paritätische Bildungswerk Bremen, die Waller Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft und das Kulturzentrum Lagerhaus Bremen. 5. Gibt es für weibliche jugendliche Flüchtlinge beim Übergang in eine duale Ausbildung besondere Unterstützungsformen? Wie werden sie gegebenenfalls bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt? Alle Unterstützungs-/Beratungsangebote, wie sie unter 4. genannt sind, gelten gleichermaßen für weibliche und männliche jugendliche Flüchtlinge. An der ABS gibt es neben geschlechtergemischten Klassen auch Klassen speziell für junge Frauen. Diese haben das Ziel, den jungen Menschen einen geschützten Raum zu bieten, um dadurch kulturelle Besonderheiten berücksichtigen zu können sowie traumatische Fluchterlebnisse besser bewältigen zu können . In diesem Rahmen wird auf die spezifischen Bedarfe der jungen Frauen eingegangen. — 6 — 6. Welche Zugangsmöglichkeiten haben jugendliche Flüchtlinge zu Freiwilligendiensten ? Wie viel Prozent der jugendlichen Flüchtlinge nutzten diese Angebote seit 2010? Wie viel Prozent der Jugendlichen ohne Flüchtlingshintergrund nutzen diese Angebote im gleichen Zeitraum? (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Geschlecht) Wie erklärt der Senat gegebenenfalls Abweichungen? Das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (2008) bestimmt den Zugang zum Freiwilligen Sozialen Jahr oder zum Freiwilligen Ökologischen Jahr für Teilnehmende lediglich in der Weise, dass Freiwillige die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben müssen, aber das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese Bestimmungen gelten auch für junge Flüchtlinge. Dem Senat ist nicht bekannt , wie viele Flüchtlinge dieses Angebot seit 2010 genutzt haben, weil es hierzu keine Datenerhebung bei den anerkannten Trägern des FSJ gibt. Der Senat wird den in der Landesarbeitsgemeinschaft FSJ/FÖJ organisierten Trägern empfehlen, sich mit der Fragestellung zu befassen, um den Sachstand zu erkunden. Dem Landesjugendhilfeausschuss wird dann darüber berichtet werden können. 7. Welche Rolle spielen jugendliche Flüchtlinge in der Bremer Vereinbarung für Ausbildung und Fachkräftesicherung? Welche konkreten Maßnahmen werden speziell zur Förderung dieser Jugendlichen mit Handwerksbetrieben oder anderen Unternehmen umgesetzt? Die „Bremer Vereinbarungen für Ausbildung und Fachkräftesicherung 2014 bis 2017“ beziehen sich grundsätzlich auf alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen . Als spezielles Ziel wurde vereinbart, dass sprachliche Hürden, die den Zugang zu Ausbildung und den Ausbildungserfolg von Jugendlichen mit Migrationshintergrund oder von Flüchtlingen gefährden, durch geeignete Fördermaßnahmen abgebaut werden sollen. — 7 — — 8 —Druck: Hans Krohn · Bremen