— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 591 S Kleine Anfrage der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen vom 2. Juni 2014 Saubere Stadt Müll auf öffentlichen Flächen ist ein Ärgernis für Anwohnerinnen/Anwohner und Besucherinnen/Besucher der Stadt. In Bremen kommt es immer wieder zu Beschwerden über Abfälle auf Straßen, Plätzen und Grünanlagen. Überquellende Abfallbehälter und illegale Ablagerung von Hausmüll auf öffentlichen Flächen, verdreckte Grünflächen , Hundekot und herrenlose Schrottfahrräder sind keine Seltenheit. Im schlimmsten Fall können Gesundheits- und Umweltgefahren von illegal abgelagertem Müll ausgehen. Zudem gibt es immer mehr To-Go-Produkte (z. B. Einweg-Kaffeebecher), und vor allem Fastfood-Verpackungen haben in den letzten Jahren zugenommen und lassen die Abfallmengen in den öffentlichen Mülleimern wachsen. In Bremen sind verschiedene Organisationen für die Entsorgung des Mülls von öffentlichen Flächen zuständig. Für die Bürgerinnen und Bürger ist es schwer festzustellen , wer für welche Reinigungs- und Entsorgungsleistung in welchem Gebiet und für welche Abfallart zuständig ist. Der richtige Ansprechpartner für Missstände und deren Beseitigung ist häufig unbekannt. Seit dem Jahr 2002 gibt es die Leitstelle „Saubere Stadt“, die eine Koordinierungs- und Kontrollfunktion für die Säuberung öffentlicher Flächen übernommen hat. Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich die Menge der Abfälle auf öffentlichen Flächen in den letzten zehn Jahren entwickelt? 2. Welchen Anteil an den gesamten Abfallentsorgungskosten hat die Entsorgung von Abfällen auf öffentlichen Flächen? 3. Welche Akteure sind für die Müllentsorgung von öffentlichen Flächen für welche Abfallarten und in welchen Gebieten zuständig? 4. Wie bewertet der Senat die unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Müllentsorgung von öffentlichen Flächen, und sieht der Senat weitere Möglichkeiten zur Vereinfachung und Bündelung der Zuständigkeiten? 5. Wie werden die Bremer Bürgerinnen und Bürger über die Zuständigkeiten bei der Müllentsorgung von öffentlichen Flächen informiert, und wie wird die Leitstelle „Saubere Stadt“ beworben? 6. Wurde die Arbeit der Leitstelle „Saubere Stadt“ evaluiert, und hat sich seit ihrer Einführung die Sauberkeit öffentlicher Flächen verbessert? 7. Mit welchen Kompetenzen ist die Leitstelle „Saubere Stadt“ ausgestattet, um andere Stellen zur zügigen Beseitigung von gemeldeten Abfällen anzuhalten? 8. Wie bewertet der Senat eine Mülltrennung bei öffentlichen Mülleimern, wie sie z. B. die Deutsche Bahn in ihren Bahnhöfen durchführt, und welche Erfahrungen in der praktischen Umsetzung hat die Deutsche Bahn damit gemacht? 9. Wie viele Müllbehälter des Typs „Big Belly“ sind in Bremen bereits installiert, wo stehen sie, und welche Erfahrungen wurden mit dem Einsatz gemacht? Wie gestaltet sich dabei das Kosten-Nutzen-Verhältnis? 10. Plant der Senat die Bereitstellung von weiteren Hundekotbehältern? — 2 — 11. Wie bewertet es der Senat, dass gerade in Winterzeiten öffentliche Mülleimer/ Hundekotbehälter in bestimmten Gebieten (z. B. rund um den Unisee) abgebaut werden? 12. Nach den Bestimmungen der Verpackungsverordnung müssen Hersteller und Vertreiber von To-Go-Produkten, wie Kaffeebecher oder Einweggeschirr, diese bei dualen Systemen lizenzieren. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Systeme zur Beteiligung an den Kosten der Entsorgung öffentlichen Mülls mit heranzuziehen , da diese die Gelder für Sammlung und Verwertung bereits kassiert haben? 13. Welche Maßnahmen zur Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger werden seitens des Senats getroffen oder sind geplant, sie zur Nutzung von öffentlichen Abfallbehältern zu animieren und ihren Abfall nicht achtlos wegzuwerfen? 14. Werden erkennbar zuordnungsfähige illegale Abfallentsorgungen rechtlich verfolgt und geahndet? Wenn ja, wie viele Fälle waren dies in den Jahren 2011, 2012 und 2013? 15. Hält der Senat die Aufstellung weiterer Abfallbehälter im öffentlichen Raum für erforderlich, und würde dies zu einem Rückgang der illegalen Abfallentsorgung führen? Dr. Maike Schaefer, Björn Fecker, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen D a z u Antwort des Senats vom 8. Juli 2014 1. Wie hat sich die Menge der Abfälle auf öffentlichen Flächen in den letzten zehn Jahren entwickelt? Die Mengen unzulässiger Abfallablagerungen werden erst seit 2012 separat erfasst . Der unten stehende Verlauf über zehn Jahre zeigt daher die Entwicklung der Abfallmengen inklusive Grün-, Markt- und Papierkorbabfälle, Straßenkehricht und Abfälle aus Standplatzreinigungen. Menge Davon unzulässige AbJahr (in t) fallablagerungen (in t) 2004 15 309 2005 14 876 2006 16 888 2007 16 560 2008 13 157 2009 12 567 2010 14 152 2011 13 226 2012 12 369 553 2013 11 722 594 2. Welchen Anteil an den gesamten Abfallentsorgungskosten hat die Entsorgung von Abfällen auf öffentlichen Flächen? Die Entsorgung von Abfällen im Straßenraum hat in 2012 Kosten in Höhe von rd. 0,3 Mio. ‡ im Rahmen des Straßenreinigungsvertrags ausgelöst. Dies ist ein Anteil von rd. 2 % der Gesamtkosten des Vertrags über Straßenreinigung und Winterdienst. Hinzu kommen Kosten für die Entsorgung von unzulässigen Ablagerungen . Diese haben in 2012 bei Gesamtkosten der öffentlichen Abfallentsorgung von rd. 51 Mio. ‡ Kosten in Höhe von rd. 0,5 Mio. ‡ für die Entsorgung ausgelöst — 3 — (entspricht knapp 1 %). Für die Leerung öffentlicher Abfallbehälter (ohne Grünanlagen ) fielen in 2012 rd. 1,3 Mio. ‡ Kosten für das Sondervermögen Abfall an. Für die Reinigung der Grünanlagen (inklusive Papierkorbleerung) wurden im Jahr 2012 ca. 0,8 Mio. ‡ aufgewendet, wobei knapp 9 % auf die Entsorgungskosten entfielen. 3. Welche Akteure sind für die Müllentsorgung von öffentlichen Flächen für welche Abfallarten und in welchen Gebieten zuständig? Die Zuständigkeiten der Einsammlung von Abfällen auf öffentlichen Flächen werden nach Flächen differenziert und stellen sich wie folgt dar: Akteure Stadtsauberkeit Stadt Bremen Beauftragung/ Durchführung Kontrolle/Fachaufsicht Öffentlich gewidmete Flä- ENO (südliche Lesum), SUBV, Ref. 23, ASV chen (ohne Gehwege) ge- UBB (nördliche Lesum) mäß Landesstraßengesetz Haltestellen ENO (südliche Lesum), SUBV, Ref. 23, BSAG, UBB (nördliche Lesum), Stadtamt BSAG, Anlieger Gehwege Anlieger Stadtamt Badeseen UBB oder andere Sportamt, SUBV, Ref. 23 Grünanlagen UBB oder Unterauftrag- SUBV, Ref. 30, nehmer SUBV, Ref. 23 Bereich Überseestadt ENO oder andere Firmen WFB, SUBV, Ref. 23 Spielplätze, -flächen UBB, Initiativen SKJF, SUBV, Ref. 23 Kleingärten Landeskleingartenver- SUBV, Ref. 30 band, Vereine Deichflächen Deichverbände SUBV, Ref. 34, SUBV, Ref. 23 Daneben gibt es eine Anzahl von Flächen, die sich in städtischem Eigentum befinden und verschiedenen Sondervermögen zugeordnet sind oder z. B. naturnahe Flächen in Privateigentum. Hier ist der jeweilige Eigentümer für die Abfallentsorgung verantwortlich. Auf den Flächen fallen im Rahmen der Straßenreinigung und Grünflächenpflege überwiegend gemischte Siedlungsabfälle, Verpackungsabfälle, Marktabfälle und Straßenkehricht an. Illegale Abfallablagerungen und Sperrmüll im Straßenraum werden im Rahmen der Abfallentsorgung beseitigt. 4. Wie bewertet der Senat die unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Müllentsorgung von öffentlichen Flächen, und sieht der Senat weitere Möglichkeiten zur Vereinfachung und Bündelung der Zuständigkeiten? Die Zuständigkeit für die Sauberkeit öffentlicher Flächen ist sowohl auf der Durchführungs- wie auch auf der Steuerungsebene sehr verteilt (vergleiche Frage 3). Um die Stadtsauberkeit Bremens zukünftig besser steuern zu können, wurde beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (SUBV) ein Projekt zur Weiterentwicklung der Leitstelle Saubere Stadt hin zu einer zentralen Stelle Stadtsauberkeit begonnen, in dessen Rahmen der Leitstelle Saubere Stadt innerhalb des Ressorts hinsichtlich der Sauberkeit öffentlicher Flächen die zentrale Verantwortung zugeordnet werden soll. Ziel ist es, Zuständigkeiten neu zu ordnen und Verantwortlichkeiten zusammenzuführen, um die Effektivität und Effizienz zu stärken und Schnittstellen zu verringern. Gleichzeitig soll damit der Stadtsauberkeit für die öffentlichen Flächen ein größerer, ein zentraler Stellenwert eingeräumt und nachhaltig Verbesserungen ermöglicht werden. Um zukünftig strategische, zukunftsorientierte Entscheidungen für die Sauberkeit öffentlicher städtischer Flächen für die Stadt Bremen insgesamt an einer Stelle treffen zu können, wird nach Abschluss des SUBV-Projekts eine ressortübergreifende Prüfung angestrebt. Damit soll die Möglichkeit geschaffen wer- — 4 — den, Standards zu etablieren, die Sauberkeit öffentlicher Flächen zielgerichtet zu verbessern und einen vollständigen Überblick über Leistungen und Kosten zu erhalten, die zum Erhalt und zur Wiederherstellung der Stadtsauberkeit entstehen . Entscheidungskompetenzen werden festgeschrieben und auch bei einer Leistungserbringung durch verschiedene Dritte kann zentral Transparenz hergestellt und Verantwortung zugewiesen werden (vergleiche hierzu auch Frage 7). Dies wird sich auch in dem für Herbst geplanten Stadtsauberkeitskonzept (SSK), in dem die Ziele und Strategien der Stadtsauberkeit Bremens dargelegt werden, widerspiegeln. 5. Wie werden die Bremer Bürgerinnen und Bürger über die Zuständigkeiten bei der Müllentsorgung von öffentlichen Flächen informiert, und wie wird die Leitstelle „Saubere Stadt“ beworben? Kenntnisse über Zuständigkeiten der Abfallentsorgung auf öffentlichen Flächen sind insbesondere für Personen relevant, die Verschmutzungen melden möchten oder Änderungen hinsichtlich der öffentlichen Papierkorbausstattung wünschen . Da die unterschiedlichen Zuständigkeiten – wie oben ausgeführt – Bürgerinnen und Bürgern kaum zu vermitteln sind, geht eine hohe Anzahl an Meldungen bei der Leitstelle ein. Die Leitstelle ist über die SUBV-homepage zu finden. Ergänzend gibt es eine „sprechende“ Internetadresse http://www.saubere-stadt.bremen.de. Darauf werden die Zuständigkeiten gut verständlich erläutert und Ansprechpartner benannt. Für eine telefonische Kontaktaufnahme wurde eine zentrale Telefonnummer 3 61 - 1 58 50 eingerichtet, die zu Dienstzeiten stets erreichbar ist. Ferner gibt es eine zentrale E-Mail-Adresse, die kontaktiert werden kann. Die Kontaktdaten werden jeweils anlassbezogen wiederholt in der Presse veröffentlicht. 6. Wurde die Arbeit der Leitstelle „Saubere Stadt“ evaluiert, und hat sich seit ihrer Einführung die Sauberkeit öffentlicher Flächen verbessert? Ein konkreter Vergleich 2002/2014, z. B. anhand von Kennzahlen, ist leider nicht möglich. Festzustellen ist aber, dass sich seit 2002 das Nutzungsverhalten spürbar verändert hat. Es gibt mittlerweile eine intensivere Nutzung des öffentlichen Raums, welche sich z. B. in einen bisher ungebrochenen Trend zeigt, sich mehr im Freien aufzuhalten, sich in der City, in Grünanlagen oder an Badeseen zu treffen und zum Teil auch dort zu feiern. Hinzu kommt die Entwicklung einer Vielzahl an sogenannten To-go-Produkten sowie eine nicht unerhebliche Anzahl an Veranstaltungen von Vereinen, Initiativen, Gewerbetreibenden usw., die draußen stattfinden. Mit Gründung der Leitstelle wurde eine Stelle geschaffen, die als zentrale Ansprechpartnerin für alle Fragen der öffentlichen Sauberkeit zur Verfügung steht, sich der Anliegen annimmt und ergebnisorientiert nach Lösungen sucht. So hat sich die Leitstelle zu einer zentralen Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger und zu einer Partnerin für Ortsämter und Beiräte entwickelt. Die Leitstelle „Saubere Stadt“ hat zunächst die bestehenden Strukturen und Problemlagen ermittelt, um in vielen Bereichen Verbesserungen zu bewirken. Es wurden Projekte auf den Weg gebracht wie • „Bremen räumt auf“, • die Bereitstellung der sogenannten Hundekotbehälter, • Reinigungsdurchgänge zum Teil erheblich erhöht, in die Abendstunden verlängert und auf Wochenenden ausgedehnt, um diese an den tatsächlichen Bedarf anzupassen, • zusätzliche Papierkörbe und innovative Papierkorbmodelle aufgestellt, • Initiativen wie der Quartierservice gefördert, • Regelungen vorgeschlagen, um auch nachhaltig ein Verkrauten von Kleinpflaster zu vermeiden, • kurzfristige Parkverbote initiiert, um die Rinnsteine und Sinkkästen in beparkten Straßen gründlich zu reinigen, — 5 — • auf problematische Regelungen aufmerksam gemacht, z. B. auf Flächen, wo keine eindeutige Zielgröße für Stadtsauberkeit besteht, • für Flächen, für die sich niemand für zuständig erklärt, wurde zum Teil in langwierigen Prozessen mit vielen Beteiligten eine Lösung gefunden (z. B. Mecklenburger Platz), • mit dem Runden Tisch Werdersee wurden die verschiedenen Interessengruppen – soweit dies möglich war – zusammengeführt und ein konstruktiver Dialog begonnen, der weiter fortgesetzt wird und zu gemeinsamen Konzepten für die Problemlagen führt. Auch wenn es keine konkreten Daten für eine Evaluation gibt, ist davon auszugehen , dass durch die Arbeit der Leitstelle „Saubere Stadt“ wichtige Themen und Projekte zur Stadtsauberkeit erfolgreich bearbeitet werden. 7. Mit welchen Kompetenzen ist die Leitstelle „Saubere Stadt“ ausgestattet, um andere Stellen zur zügigen Beseitigung von gemeldeten Abfällen anzuhalten? Mit der Leitstelle „Saubere Stadt“ wurde für die Stadt Bremen beim SUBV ein zentraler Ansprechpartner für Fragen der Stadtsauberkeit ins Leben gerufen. Ihr obliegt die formale Verantwortung für die Straßenreinigungsverträge wie für eine Anzahl von Ergänzungsverträgen bzw. Mittelzuwendungen, um dort auszugleichen , wo bestehende Vereinbarungen für ein sauberes Stadtbild nicht ausreichen. In diesen Fällen besteht eine Auftraggeberfunktion gegenüber den Drittbeauftragten, d. h., hier kann die Leitstelle „Saubere Stadt“ Standards und Strategien festlegen, aktuelle Entwicklungen aktiv aufgreifen und bestehenden Anforderungen durch geeignete Maßnahmen begegnen. Liegt die Controllingverantwortung für die Aufgabenwahrnehmung nicht bei der Leitstelle, koordiniert sie Akteure, klärt Fragen der Zuständigkeit und regt inhaltliche und strukturelle Verbesserungen an, hat aber zurzeit in diesen Bereichen kein Durchgriffsrecht. Häufig kann sie aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur senatorischen Behörde erfolgreich auf die jeweiligen Verantwortlichen einwirken . Dabei kann es sich um ein Sensibilisieren von Beteiligten, die Bitte um Beseitigung einer Verschmutzung, das Vereinbaren von Informationspflichten oder im Einzelfall auch um die Aufforderung, sich eines Themas anzunehmen, handeln. Im Einzelfall gibt es für eine Anzahl von Flächen mehrere Ausführende oder auch mehrere Controllingverantwortliche. 8. Wie bewertet der Senat eine Mülltrennung bei öffentlichen Mülleimern, wie sie z. B. die Deutsche Bahn in ihren Bahnhöfen durchführt, und welche Erfahrungen in der praktischen Umsetzung hat die Deutsche Bahn damit gemacht? Für eine Mülltrennung in öffentlichen Papierkörben gibt es derzeit noch kein überzeugendes Konzept. Die Mülltrennung würde bedeuten, dass alle rd. 3 000 Papierkörbe in Bremen entfernt, neue erworben und installiert werden müssten und eine vollständig neue Entsorgungslogistik aufzubauen ist. Hinzu kommt, dass davon auszugehen ist, dass Behälter einzelner Fraktionen schnell überlaufen . Möchte die Passantin/der Passant den Papierkorb nutzen, kommt es zu Fehlbefüllungen . Nachsortierungen würden erforderlich. Am Werdersee gab es hierzu in 2013 einen Versuch, indem viel Volumen durch Container bereitgestellt und eine Trennung angeboten wurde. Eine Trennung fand praktisch nicht statt. Für 2014 werden am Werdersee Container ohne Trennung bereitgestellt. Es ist keine deutsche Stadt bekannt, wo eine Mülltrennung in öffentlichen Papierkörben durchgeführt wird. Die Deutsche Bahn führt in ihren größeren Bahnhöfen eine Abfalltrennung in vier Fraktionen (Papier – Glas – Kunststoff/Verpackung – Restabfall) durch. Diese funktioniert laut Aussage der Deutschen Bahn gut. Die Papierkörbe werden engmaschig überprüft und geleert. 9. Wie viele Müllbehälter des Typs „Big Belly“ sind in Bremen bereits installiert, wo stehen sie, und welche Erfahrungen wurden mit dem Einsatz gemacht? Wie gestaltet sich dabei das Kosten-Nutzen-Verhältnis? Der Big Belly Solar wird in Bremen aktuell an zwölf Standorten eingesetzt: • Schlachte, neben der Teerhofbrücke, — 6 — • Nordseite Hauptbahnhof (zwei Stück), • Gröpelinger Heerstraße/Ecke Lindenhofstraße, • Schweizer Eck, • Wartburgplatz, • Berliner Freiheit, • Obernstraße (Haltstelle Karstadt), • Ansgarikirchhof, • Hutfilterstraße (zwei Stück an den Haltestellen), • Haltestelle Weserpark. Die Standorte wurden insbesondere danach ausgewählt, wo viele Leichtverpackungen in Papierkörbe eingeworfen werden. Der Big Belly ist für diese Standorte ideal, da er zum einen über eine Presse verfügt, die das große Volumen von Leichtverpackungen zusammendrückt. Zum anderen verfügt dieser Papierkorb über eine solarbetriebene Einheit, die dem Unternehmen in einem Ampelsystem (grün, gelb, rot) meldet, wann der Papierkorb geleert werden muss. Ein weiterer Einsatzbereich sind Standorte, wo Papierkörbe weit außerhalb des Zentrums liegen und zum Teil erheblich für Leichtverpackungen genutzt werden (z. B. Haltestelle am Weserpark). Hier war es in der Vergangenheit erforderlich , dass ein Fahrzeug diesen am Samstag anfährt, um zu prüfen, ob dieser voll ist. Auch hier ist eine deutliche Entspannung eingetreten. Bremen hat vor einigen Monaten mit dem Aufstellen von Big Belly begonnen. Ein Nutzen ist durch Einsparen von (zum Teil unnötigen) Fahrten und Umfeldreinigungen feststellen. Deutlich wahrnehmbar ist, dass diese Behälter erheblich zur Verbesserung der Stadtsauberkeit beitragen. Kosten sind für die Stadt Bremen nicht angefallen, da die Beschaffung im Rahmen des bestehenden Straßenreinigungsvertrags durch die Entsorgung Nord GmbH übernommen wurden. Für die Zukunft ist eine moderate Ausweitung von Standorten geplant. 10. Plant der Senat die Bereitstellung von weiteren Hundekotbehältern? Bis Mai 2014 hat die Stadt bereits rd. 320 sogenannte Hundekotbehälter bereitgestellt . Eine Aufstockung um rd. 40 weitere ist bereits eingeplant bzw. in Durchführung . Die Standorte können auf der Homepage der Leitstelle „Saubere Stadt“ beim SUBV nachvollzogen werden. Dort kann für jeden Stadtteil der Standort in einer Liste nachgesehen werden. Um die Darstellung noch bürgerfreundlicher zu gestalten, wird eine grafische Übersicht vorbereitet. 11. Wie bewertet es der Senat, dass gerade in Winterzeiten öffentliche Mülleimer/ Hundekotbehälter in bestimmten Gebieten (z. B. rund um den Unisee) abgebaut werden? Öffentliche Abfallbehälter/Papierkörbe im Straßenraum und die sogenannten Hundekotbehälter werden grundsätzlich nicht abgebaut. Diese stehen das ganze Jahr zur Verfügung. Für Papierkörbe gibt es allerdings zwei gesonderte Regelungen : 1. An Badeseen werden, insbesondere in den Badebereichen – diese obliegen dem Sportamt – nahezu alle Papierkörbe über den Winter abgebaut. Behälter werden hier überwiegend nur für die Badesaison zur Verfügung gestellt . 2. In Grünanlagen, insbesondere auf Flächen der Pflegestufen 3 und 4, aber auch wenn verstärkt Fehlbefüllungen mit Hausmüll auftreten oder permanent Haus- oder Sperrmüllabfälle daneben gestellt werden, baut der Umweltbetrieb in Einzelfällen Papierkörbe ab. 12. Nach den Bestimmungen der Verpackungsverordnung müssen Hersteller und Vertreiber von To-Go-Produkten, wie Kaffeebecher oder Einweggeschirr, diese bei dualen Systemen lizenzieren. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Sys- — 7 — teme zur Beteiligung an den Kosten der Entsorgung öffentlichen Mülls mit heranzuziehen , da diese die Gelder für Sammlung und Verwertung bereits kassiert haben? Die To-Go-Produkte unterfallen schon jetzt der Verpackungsverordnung und müssen lizensiert werden. Leider werden diese Verpackungen häufig nicht den Sammelsystemen der dualen Systeme zugeführt. Die Verantwortung für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen in öffentlich zugänglichen Abfallbehältern kann nicht den Systembetreibern zugewiesen werden, da die Nutzerinnen und Nutzer mit der Entsorgung in den Papierkörben die Entscheidung treffen, ihre Verkaufsverpackung nicht dem Sammelsystem der dualen Systeme zu überlassen . Alle Versuche der Kommunen, die Kosten bei den Systemen geltend zu machen, sind bisher gescheitert. 13. Welche Maßnahmen zur Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger werden seitens des Senats getroffen oder sind geplant, sie zur Nutzung von öffentlichen Abfallbehältern zu animieren und ihren Abfall nicht achtlos wegzuwerfen? Da achtloses Wegwerfen von Abfällen Realität in einer Großstadt ist, wurde bereits eine Anzahl von Maßnahmen durchgeführt. Die Aktion „Bremen räumt auf“ hat mittlerweile eine Teilnehmerinnen-/Teilnehmerzahl von über 15 000, von denen rd. ein Fünftel Erwachsene sind. Mit dieser Aktion wird von der Kita bis zum Rentenalter jede/jeder angesprochen, teilzunehmen und für Fragen der Stadtsauberkeit zu sensibilisiert. Zwischenzeitlich wurde die Aktion um sogenannte Nachhaltigkeitsmaßnahmen ergänzt, d. h., dass über das Jahr verteilt immer wieder Angebote wahrgenommen werden können, um sich mit Natur und Umwelt auseinanderzusetzen. Im Rahmen eines Projekts für Osterdeich und Werdersee wurden aufgrund der erheblichen Verschmutzungen Müllbarometer installiert, um aufzuzeigen, wie viel Abfall vor Ort verbleibt. Das Thema wurde aktiv von der Presse begleitet und hat den Fokus auch auf die Rolle der Nutzerinnen/Nutzer gelenkt, indem dargestellt wurde, dass selbst wenn die Stadt täglich aufreinigt (wie dies saisonal z. B. am Osterdeich der Fall ist), es kurze Zeit später wieder verschmutzt ist. Hundehalter wurden über ein Infoblatt jeweils bei Versenden der Hundesteuerbescheide über die Angebote der Stadt (sogenannte Hundekotbehälter) und die Verpflichtung zur Aufnahme der Hinterlassenschaften ihrer Hunde informiert. Am Werdersee hat der Verein „Dein Werdersee“ im vergangenen Jahr bereits ehrenamtlich Aufklärungsarbeit geleistet. Dies wird in diesem Jahr versuchsweise im Rahmen eines von der Leitstelle „Saubere Stadt“ geförderten Projekts ausgeweitet werden, indem der Verein Scouts einsetzt, die über die bestehenden Regelungen aufklären, um Verschmutzungen zu vermeiden/zu reduzieren und die Grillverbotszone zu beachten. 14. Werden erkennbar zuordnungsfähige illegale Abfallentsorgungen rechtlich verfolgt und geahndet? Wenn ja, wie viele Fälle waren dies in den Jahren 2011, 2012 und 2013? Illegale Abfallentsorgungen auf öffentlichen Flächen, bei denen Hinweise auf Verursacher vorliegen, werden grundsätzlich geahndet. Allerdings liegt keine Auflistung nach Abfallarten vor. Die Anzahl eingeleiteter Ordnungswidrigkeitenverfahren hinsichtlich illegaler Abfallentsorgungen auf öffentlichen Flächen (beinhalten auch das Wegwerfen von Zigarettenkippen) belief sich in den Jahren 2011 bis 2013 auf nachfolgende Umfänge. Eingeleitete Davon mit Verwarn- oder Jahr Verfahren Bußgeld abgeschlossen 2011 140 80 2012 646 528 2013 368 217 15. Hält der Senat die Aufstellung weiterer Abfallbehälter im öffentlichen Raum für erforderlich, und würde dies zu einem Rückgang der illegalen Abfallentsorgung führen? — 8 —Druck: Hans Krohn · Bremen Die Aufstellung weiterer Abfallbehälter ist grundsätzlich kein geeignetes Mittel , um illegale Ablagerungen zu vermeiden. Ganz im Gegenteil kann dies dazu führen, dass sich illegale Abfallablagerungen verstärken. Die Standorte stehen unter einer permanenten Kontrolle und Bewertung. Auf die Bedarfe wird unter Berücksichtigung der Kosten flexibel reagiert.