— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 603 S (zu Drs. 18/586 S) 12. 08. 14 Mitteilung des Senats vom 12. August 2014 Profile und „Umberatungen“ bei der Anwahl zur gymnasialen Oberstufe Die Fraktion DIE LINKE hat unter Drucksache 18/586 S eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Die verbindliche Einführung von Profilen in der gymnasialen Oberstufe (GyO) in Bremen seit dem Schuljahr 2004/2005 zielte darauf ab, den problem- und projektbezogenen Unterricht zu stärken und eine größere Verbindlichkeit für fachübergreifende Unterrichtsanteile zu schaffen. Damit wurden vertiefte Zugänge zu den Problemstellungen und Fragen des Unterrichts ermöglicht, was nicht zuletzt in der verpflichtend anzufertigenden Projektarbeit zum Ausdruck kommt. Vor allem aber wurden durch den Verbund jeweils eines Leistungskurses mit zwei Grundkursen zu einem Profil stabile Lerngruppen geschaffen, die den Schülerinnen und Schülern ein tragfähiges soziales Gefüge innerhalb des individualisierten Kurssystems bietet. Das Abitur setzt als zum Studium an einer Universität berechtigender allgemeinbildender Abschluss eine breite Allgemeinbildung voraus. Auch die Schwerpunktbildung in der gymnasialen Oberstufe erfolgt vor diesem Hintergrund und stellt deshalb keine Spezialisierung im eigentlichen Sinne dar. Das Profilangebot ist vielmehr so gestaltet, dass Schülerinnen und Schüler damit Teile der Pflichtauflagen erfüllen, die sie ohnehin erbringen müssten. Bei der Einrichtung von Profilen wird jedes Jahr ein genauer Abgleich zwischen Angebot und Nachfrage vorgenommen, um einer größtmöglichen Zahl von Schülerinnen und Schülern ihren Profilwunsch zu ermöglichen. Nicht zutreffend ist daher die in der Vorbemerkung zur Großen Anfrage getroffene Aussage, Schulen würden ihre schwach angewählten Profile auf jeden Fall halten: Bei jedem Zuteilungsverfahren (d. h., bei der Aufteilung der Schülerinnen und Schüler auf Profile) wird das Profilangebot im Rahmen der behördlichen Kapazitätssetzungen von der Schule an das tatsächliche Anwahlverhalten angepasst. Insgesamt gilt dabei immer der Grundsatz der möglichst gleichmäßigen Auslastung der Oberstufen und Profile. Für die Planung ist es außerdem nötig, die Kapazitäten etwas höher anzusetzen, weil im Vorfeld nur schwer zu prognostizieren ist, wie hoch der tatsächliche Bedarf an Plätzen in der gymnasialen Oberstufe ausfallen wird. Nicht zutreffend ist somit auch die Aussage, dass der Senat in diesem Jahr für die zu erwartende Zahl an Schülerinnen und Schülern „etwa die gleiche Zahl an Plätzen in der GyO“ bereitgehalten hat. Hingewiesen werden soll an dieser Stelle auf die Komplexität des Verfahrens. Die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe und die Profilbildung sind von vielen Faktoren , wie z. B. den vielfältigen Belegungskombinationen oder den Wechselmöglichkeiten zwischen Profil und freiem Leistungskurs abhängig, sodass eine weitgehend formale Abarbeitung der Wünsche, wie beispielsweise beim Übergangsverfahren von der Grundschule in die weiterführenden Schulen, nicht möglich ist. Es müssen vielmehr immer individuelle Lösungen gefunden werden, denen ein intensiver Beratungsprozess vorausgeht. Im Unterschied zum Übergangsverfahren 4 nach 5, das über die Senatorin für Bildung und Wissenschaft gesteuert wird, erfolgt die Profilbildung und individuelle Beratung der Schülerinnen und Schüler beim Übergang in — 2 — die gymnasiale Oberstufe durch die Schulen. Die Behörde wirkt in diesem Prozess lediglich koordinierend. Einige der angefragten Daten wurden daher bisher nicht erfasst bzw. sind aufgrund der gegenwärtigen Praxis des Aufnahmeverfahrens nicht feststellbar. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, zu allen Fragen Zahlen zu liefern. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hat sich in den Jahren 2009 bis 2014 die Zahl der anwählenden Schülerinnen /Schüler und die Zahl der vorgehaltenen Kapazitäten (Plätze) entwickelt? Bei der Schülerinnen-/Schülerzahl bitte differenzieren nach Geschlecht und gegebenenfalls nach Schülerinnen/Schülern aus Bremen bzw. aus Niedersachsen. Die Anwahlzahlen beim Übergang in die gymnasiale Oberstufe in den Jahren 2009 bis 2014 belegen eine relativ konstante Entwicklung. Die Zahl der Anmeldungen beträgt danach durchschnittlich rd. 2 500 Schülerinnen und Schüler. Veränderungen hat es beim Doppeljahrgang im Schuljahr 2009/2010 gegeben. Die Anmeldezahlen erhöhten sich in dem Schuljahr um 1 300 Schülerinnen und Schüler . Demgegenüber durchlaufen ab dem Schuljahr 2014/2015 drei Jahrgänge als sogenannte Nulljahrgänge die gymnasiale Oberstufe. Dies hat eine Reduzierung von ca. 150 Bewerberinnen und Bewerbern im Jahr 2014/2015, ca. 320 Bewerberinnen und Bewerbern im Schuljahr 2015/2016 und im Schuljahr 2016/ 2017 nochmal eine Reduzierung von ca. 130 Bewerberinnen und Bewerbern zur Folge. Entsprechend der Globalprognose ist beginnend ab dem Schuljahr 2017/2018 wieder von einer Größenordnung im Umfang von 2 500 Anmeldungen auszugehen . Die nachstehende Übersicht verdeutlicht die Entwicklung der Anmeldungen beim Übergangsverfahren in die gymnasiale Oberstufe, Schuljahre 2009 bis 2014: Die in der Tabelle angegebenen Daten werden nicht nach Geschlecht differenziert erhoben. Die Differenzierung nach niedersächsischen und Bremer Schülerinnen und Schülern ist gegeben, allerdings werden die Bewerbungen aus Niedersachsen bei der Festlegung von Kapazitäten nicht berücksichtigt. 2. Wie hat sich in den Jahren 2009 bis 2014 die Zahl der Schulen entwickelt, an denen gymnasiale Oberstufen angeboten werden? Seit 2009 ist die Anzahl der öffentlichen allgemeinbildenden gymnasialen Oberstufen in der Stadtgemeinde Bremen um weitere vier Standorte auf insgesamt 20 Standorte angewachsen. Die öffentliche allgemeinbildende gymnasiale Oberstufe wird aktuell an drei Schulzentren der Sekundarstufe II, neun Oberschulen und acht Gymnasien angeboten. Als weiteres Angebot stehen sechs berufliche Gymnasien und die doppelqualifizierenden Bildungsgänge am Schulzentrum Utbremen zur Verfügung. 3. Wie hat sich in den Jahren 2009 bis 2014 die Zahl der vorgesehenen Kurs- bzw. Klassenverbände in der GyO und die vorgesehene Kurs- bzw. Klassengröße in der Eingangsstufe entwickelt? Bewerber Schuljahr 2009/2010 Doppel- jahrgang! Schuljahr 2010/11 Schuljahr 2011/12 Schuljahr 2012/13 Schuljahr 2013/14 Schuljahr 2014/2015 Null- jahrgang! Anzahl Bewerbungen Bremer Schülerinen und Schüler 3800 2502 2552 2691 2608 2488 Summe GyO 3800 2502 2552 2691 2608 2488 Anzahl Klassenverbände (KV) 133 KV 93 KV 94 KV 95 KV 94 KV 87 KV Anzahl Bewerbungen Schülerinnen und Schüler aus Niedersachsen 55 69 56 60 35 65 Anzahl Bewerbungen Bremer Schülerinen und Schüler 562 456 435 465 448 416 Summe BGY+DQ 562 456 435 465 448 416 Anzahl Klassenverbände (KV) 21 KV 17 KV 17 KV 17 KV 17 KV 16 KV Anzahl Bewerbungen Schülerinnen und Schüler aus Niedersachsen 111 83 108 147 113 120 Summe Anwahlen insgesamt 4362 2958 2987 3156 3056 2904B e r u fl ic h e s G y m n a s iu m B G Y + D Q A ll g e m e in - b il d e n d e G Y O — 3 — Die vorgegebene Regelgröße für die Einführungsphase beträgt gemäß der „Verordnung über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in allgemeinbildende öffentliche Schulen“ 28 Schülerinnen und Schüler pro Klassenverband. Diese Vorgabe ist seit 2009 konstant geblieben. 4. Wie hat sich in den Jahren 2009 bis 2014 die tatsächliche Zahl von Kurs- bzw. Klassenverbänden in der GyO und die tatsächliche Kurs- bzw. Klassengröße in der Eingangsstufe entwickelt? In den Gymnasien richtet sich die Zahl der Klassenverbände in der Oberstufe in der Regel nach der Jahrgangsbreite in der Sekundarstufe I der jeweiligen Schule. An den Oberschulen ist das Bild uneinheitlicher, da es verschiedene Möglichkeiten gibt, wie Oberstufen und Sekundarstufe I miteinander verbunden sein können. Die als Mindestkapazität ausgewiesene Dreizügigkeit wird dabei eingehalten . Nur in besonderen Einzelfällen kann es bei einer zu geringen Anwahl zu Reduzierungen kommen, derzeit z. B. bedingt durch den „Nulljahrgang“ an zwei Standorten. Insgesamt betrachtet hat sich die Anzahl der Kurs- und Klassenverbände in den letzten Jahren an den Oberstufen stabil entwickelt. 5. Welche Informationen hat der Senat zur Zahl der Bremer Schülerinnen/Schüler, die bei Eintritt in die GyO an eine Schule in Niedersachsen wechseln? Grundsätzlich ist ein Wechsel Bremer Schülerinnen oder Schüler an eine Schule in Niedersachsen nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Die Bundesländer Niedersachsen und Bremen sind gehalten, die Zahl der Gastschulverhältnisse abzubauen. Im Schnitt wechselten in der Vergangenheit etwa zehn bis 15 in Bremen gemeldete Schülerinnen und Schüler pro Jahr nach Niedersachsen. 6. Wie viele Schülerinnen/Schüler mussten in den Jahren 2009 bis 2014 jeweils a) ein anderes Profil wählen als von ihnen ursprünglich gewünscht, b) einen anderen zweiten Leistungskurs wählen als von ihnen ursprünglich gewünscht? Bitte differenzieren nach Geschlecht. Das Zuteilungsverfahren (die Profilbildung) wird in den Schulen intern durchgeführt , statistische Details werden dabei nicht erfasst. Der Senat hat anlässlich dieser Anfrage kurzfristig eine Abfrage in allen gymnasialen Oberstufen vorgenommen , die jedoch ergeben hat, dass keine Rückschlüsse auf die ursprünglichen Wahlen möglich sind, weil die Schulen immer sofort eine Aktualisierung ihrer Datensätze vornehmen, hierüber keine Dokumentationen führen und die ursprünglichen Kurswahlen nicht speichern. Die Frage lässt sich daher nicht beantworten. Es ist allerdings geplant, eine zentrale Datenbank einzurichten, in die die Schulen die Grunddaten der Schülerinnen und Schüler (mit Erst- und Zweitwahl) eintragen (Pilotversuch ab dem kommenden Aufnahmeverfahren); über eine solche Datenbank wird eine bessere Erfassung möglich sein. 7. In wie vielen dieser Fälle war der Auslöser, a) dass das gewünschte Profil bzw. Fach zu schwach angewählt wurde, b) dass das gewünschte Profil bzw. Fach zu stark angewählt wurde? Bitte differenzieren nach Geschlecht. Es lassen sich derzeit keine Rückschlüsse über die ursprünglichen Wahlen ziehen, weil die Schulen hierüber keine Dokumentationen führen und die ursprünglichen Kurswahlen nicht speichern. Es ist allerdings geplant, eine zentrale Datenbank einzurichten, in die die Schulen die Grunddaten der Schülerinnen und Schüler (mit Erst- und Zweitwahl) eintragen (Pilotversuch ab dem kommenden Aufnahmeverfahren); über eine solche Datenbank wird eine bessere Erfassung möglich sein. 8. Welche Profile und welche Fächer sind besonders davon betroffen, dass Schülerinnen /Schüler sie entgegen ihres Wahlverhaltens nicht bekommen können? Hat sich die Reihenfolge der Profile und Fächer, bei denen das besonders häufig vorkommt, in den Jahren 2009 bis 2014 verändert, und wenn ja, wie? Auch hierzu sind aufgrund der Datenlage (siehe Antworten zu den Fragen 6 und 7) derzeit keine Informationen vorhanden. — 4 — 9. Wer entscheidet nach welchen Kriterien, ob ein schwach angewähltes Profil gestrichen oder ein stark angewähltes Profil geteilt wird? Die Entscheidung wird gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 der „Verordnung über die gymnasiale Oberstufe“ von der jeweiligen Schule getroffen. Sie macht dies abhängig von den vorliegenden Anwahlen, also den Interessen der Schülerinnen und Schüler, unter Berücksichtigung der vorher bzw. durch die Senatorin für Bildung und Wissenschaft festgelegten Gesamtprofilzahl der jeweiligen Schulen . 10. Wie ist das Verfahren der „Umberatung“ geregelt, und wo ist dies niedergelegt? Wer entscheidet nach welchen Kriterien, welche Schülerinnen/Schüler „umberaten “ werden, und mit welchem Ziel? Die Profil- und Leistungskurswahl stellt gemäß § 14 Absatz 2 der „Verordnung über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in öffentliche allgemeinbildende Schulen“ ein maßgebliches Kriterium im Aufnahmeverfahren für die gymnasiale Oberstufe dar. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Beratung mit je einem Vertreter des Eltern- und des Schülerbeirats (§ 14 Absatz 3 der „Verordnung über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in öffentliche allgemeinbildende Schulen“). § 6 Absatz 2 der „Verordnung über die gymnasiale Oberstufe“ bestimmt, dass Schülerinnen und Schüler keinen Anspruch haben, bestimmte Fächer zu belegen . Ihre Wahlmöglichkeiten in Bezug auf bestimmte Profile und Leistungskurse sind durch die personellen, räumlichen und sächlichen Möglichkeiten der jeweiligen Schule begrenzt (vergleiche § 6 Absatz 1 Satz 1 der „Verordnung über die gymnasiale Oberstufe“). Die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler zu den einzelnen Profilen einer gymnasialen Oberstufe erfolgt in den Schulen im Rahmen des pädagogischen Ermessens durch die Oberstufenleitung. Dabei werden die individuellen Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten und die Fähigkeiten und Neigungen der Schülerinnen und Schüler angemessen berücksichtigt . Die Schulen nehmen ihre pädagogische Verantwortung hierbei in Abstimmung mit den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern gewissenhaft wahr. Das Verfahren führen die Schulen eigenverantwortlich durch. Die sehr geringe Zahl an Widersprüchen (z. B. kein Widerspruch für das Schuljahr 2014/2015, ein Widerspruch für das Schuljahr 2013/2014 und in den Jahren davor ca. fünf Widersprüche pro Jahr) zeigt, dass das Verfahren sich bewährt hat. 11. Wer entscheidet nach welchen Kriterien, wann welche Schülerinnen/Schüler von stark angewählten Profilen bzw. Fächern (zweite Leistungskurse) ausgeschlossen werden? Siehe Antwort zu Frage 10. 12. Was passiert, wenn trotz Beratung keine hinreichende Zahl von Schülerinnen/ Schülern ihre Kurswahl ändert? Die Zuteilung zu Profilen und Leistungskursen erfolgt wie unter Antwort zu Frage 10 beschrieben, stets unter Einbindung der Schülerin bzw. des Schülers und der Erziehungsberechtigten. Im Ergebnis wird immer eine einvernehmliche für alle tragbare Lösung angestrebt. In den vergangenen Jahren hat es pro Jahr stadtweit nur etwa fünf bis zehn Einzelfälle gegeben, in denen im Rahmen der Umberatung keine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte. Diese Fälle werden in der sogenannten Zuweisungskonferenz, an der alle Oberstufenleitungen teilnehmen, beraten und einer anderen gymnasialen Oberstufe zugewiesen . Dabei werden die Profilwahl und der Schulweg der betreffenden Schülerin oder des betreffenden Schülers grundsätzlich berücksichtigt. 13. Welche Rolle spielt das „Vorrecht“ der Schülerinnen/Schüler, die sich für die eigene (bzw. zugeordnete) GyO entschieden haben, bei der Frage, wer von Profilen bzw. Fächern ausgeschlossen wird? Die Schülerinnen und Schüler aus der eigenen Sekundarstufe I und aus den zugeordneten Sekundarstufen I werden bei der Profil- und Kurszuteilung vorrangig behandelt. Dies entspricht der Grundwertung des § 14 der „Verordnung über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in öffentliche allgemeinbildende Schulen“. — 5 — 14. Warum werden die Anwahlzahlen, einschließlich der Zahlen über interne und externe Anwahl, den Schülerinnen/Schülern nicht bekanntgegeben? Analog zum Übergangsverfahren von der Grundschule in die weiterführenden Schulen werden die Anwahlzahlen der städtischen Deputation für Bildung bekannt gegeben. Schulinterne Bekanntgaben erfolgen gegebenenfalls in Eigenverantwortung der Schulen. 15. Wie bewertet der Senat das bisher angewandte Verfahren, dass die Anmeldungen der Schülerinnen/Schüler von der von ihnen besuchten allgemeinbildenden Schule der Sekundarstufe I bearbeitet werden? Das gegenwärtige Verfahren, bei dem die Anmeldebögen von der abgebenden Schule bearbeitet werden, ist insofern sinnvoll, als die Jahrgangsleitungen entsprechende Beratungsgespräche führen, inhaltliche Prüfungen hinsichtlich der erforderlichen Voraussetzungen für den Übergang vornehmen und dafür Sorge tragen, dass Doppelanmeldungen oder unzulässige Bewerbungen vermieden werden. Auch die Kenntnis darüber, wo die eigenen Schülerinnen und Schüler verbleiben werden, ist für die abgebende Schule wichtig. Das Verfahren sollte jedoch sowohl in Bezug auf Übersichtlichkeit, Transparenz, als auch eine unkomplizierte Steuerung der Klassenverbandsbildung fortentwickelt werden. Aus diesem Grund ist geplant – vergleichbar zum Übergangsverfahren in die Sekundarstufe I – eine zentrale Datenbank einzurichten, in die die Schulen die Grunddaten der Schülerinnen und Schüler (mit Erst- und Zweitwahl ) eintragen (Pilotversuch ab dem kommenden Aufnahmeverfahren). Damit sollen zukünftig transparente Übersichten über das Anwahlverhalten der Schülerinnen und Schüler zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens zu generieren sein. 16. Wie bewertet der Senat das Argument, dass nur ein Vorhalten von Platzzahlen, die größer sind als die zu erwartenden Schülerinnen-/Schülerzahl, zu einer nachhaltigen Verringerung von „Umberatungen“ führt? Da im Vorfeld nur von einer prognostizierten Anzahl von Anmeldungen ausgegangen werden kann, erlaubt das Vorhalten von Platzzahlen die Anpassung an die tatsächlichen Anmeldungen. Speziell im Hinblick auf den „Nulljahrgang“ ist das Vorhalten von Platzzahlen ein wichtiges Kriterium an besonders betroffenen Oberstufen, um diese für Schülerinnen und Schüler attraktiv zu halten. Im Aufnahmeverfahren für die gymnasiale Oberstufe ist es daher unabdingbar, das Angebot für die Anmeldungen umfänglich darzustellen. Nichtzutreffend ist daher die Behauptung, in diesem Jahr sei die im Vorfeld vorgehaltene Platzzahl mit der Zahl der Schülerinnen und Schüler etwa identisch gewesen. Trotz verringerter Schülerzahl wurde das Angebot gleichbleibend übernommen, um auch in diesem Jahr eine möglichst gleichmäßige Auslastung der Standorte realisieren zu können. 17. Wie bewertet der Senat das Argument, dass die Situation der „Umberatung“ ein Einfallstor sein kann für die stärkere Kopplung von Bildungserfolg und sozialer Herkunft? Die Notwendigkeit einer Umberatung ergibt sich aus dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage, und kann jede Schülerin oder jeden Schüler treffen. Sie ist bedingt durch deren Wahlverhalten, nicht durch ihre soziale Herkunft. 18. Wie bewertet der Senat das Argument, dass größere Klassenverbände in der Eingangsstufe der GyO sich nachteilig auf die Lernsituation und den Schulerfolg auswirken? Die Regelfrequenz beträgt gemäß der „Verordnung über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in öffentliche allgemeinbildende Schulen“ für die E-Phase 28, für die Q-Phase 25 Schülerinnen und Schüler. Im Rahmen der durch die Behörde festgesetzten Kapazität und ihrer räumlichen Möglichkeiten kann die Schule über- oder unterfrequente Kurse einrichten, um möglichst vielen Interessenlagen ihrer Schülerinnen und Schüler zu entsprechen . — 6 — 19. Wie beurteilt der Senat die Entwicklung der Profilbildungen seit der Einführung einer größeren Anzahl kleinerer Oberstufen hinsichtlich ihres tatsächlichen Zustandekommens? Haben sich die Leistungserfolge der Schülerinnen/Schüler an den gymnasialen Oberstufen seither verändert? Hat sich die Anzahl der Schülerinnen/Schüler, die die gymnasiale Oberstufe ohne allgemeine Hochschulreife verlassen, verändert (bitte differenzieren nach Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern und Schülerinnen/Schülern, die die Abiturprüfung nicht bestanden haben)? Das tatsächliche Zustandekommen von Profilen hängt, wie beschrieben, vom Wahlverhalten der Schülerinnen und Schüler ab. Die Entwicklung der Leistungserfolge ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Ausgewählt wurden die Jahrgänge , in denen es die ersten Absolventinnen und Absolventen kleiner Oberstufen gibt (ab Abitur 2012), sowie zum Vergleich der Abiturjahrgang davor und zwei weiter zurückliegende Jahrgänge. Die Abiturdurchschnittsnoten der öffentlichen Schulen der Stadtgemeinde Bremen sind demnach relativ konstant geblieben, allerdings hat sich die Nichtbestehensquote beginnend mit 2013 erhöht . Die vermutliche Ursache für die steigende Nichtbestehensquote in den beiden letzten Abiturjahrgängen lässt sich damit erklären, dass die Note aus Q 2.2 seit der Abiturprüfung 2013 nicht mehr als Vornote mit der Prüfungsleistung verrechnet werden kann, sondern der Prüfungsblock ausschließlich aus Prüfungsleistungen berechnet wird. Schülerinnen und Schüler können also eine eventuell schlechtere Prüfungsleistung nicht mehr durch eine Vornote abfedern. Insgesamt hat die Anzahl von Oberstufen oder das Zustandekommen einzelner Profile keinen Einfluss auf die Leistungsentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Der Begriff Schulabbrecherinnen/Schulabbrecher ist für die gymnasiale Oberstufe statistisch nicht eindeutig definiert. Es wird nur erfasst, wer die GyO verlässt . Ob dies auf Grund eines Umzugs oder aufgrund des Wechsels in einen anderen gegebenenfalls ebenfalls zur allgemeinen Hochschulreife führenden Bildungsgang geschieht, wird nicht erfasst. Zur Beantwortung der Frage ist daher im Beispiel ausgewertet worden, wie viele Schülerinnen und Schüler der öffentlichen gymnasialen Oberstufen anteilig nach der Einführungsphase und der Qualifikationsphase I die gymnasiale Oberstufe verlassen haben (u. a. z. B. auch in die öffentlichen berufsbildenden Schulen übergegangen sind). Es zeigt sich, dass der entsprechende Anteil im Übergang von Schuljahr 2012/2013 in das Schuljahr 2013/2014 ähnlich hoch, aber mit 6,8 % doch etwas geringer war, als im letzten Jahr vor Einführung der Profiloberstufe, also beim Übergang von Schuljahr 2003/2004 in Schuljahr 2004/2005 (dort waren es 7,8 % Übergängerinnen und Übergänger). 20. Wie bewertet der Senat die Option, vom System der Profiloberstufe abzugehen zugunsten eines Systems der freien Kurswahl, wie es auch in anderen Bundesländern praktiziert wird? Die vollständige Kursorganisation der gymnasialen Oberstufe in der Vergangenheit bot sehr ungünstige Voraussetzungen dafür, dass Lerngruppen vertieft projektorientiert arbeiten konnten. Mit der derzeitigen Organisation der Oberstufe in Profilen wird durch die stärkere Verzahnung bestimmter einander zugeordneter Fächer, die notwendige Verknüpfung von Lernergebnissen gefördert. So können z. B. alle drei Profilfächer an einem Tag unterrichtet werden, wodurch mehr Zeit für Exkursionen und den Besuch außerschulischer Lernorte entsteht. Die Einführung von Profilen hatte also das Ziel, strukturelle Einschränkungen des reinen Kurssystems Abgangsjahr Durchschnittsnote öffentl. Schulen Stadtgemeinde Bremen Nicht bestanden in% der Zu- gelassenen m w gesamt m w gesamt 2014 (vorläufig) 2,53 2,38 2,45 5,9% 4,7% 5,3% 2013 2,54 2,42 2,48 5,9% 4,7% 5,2% 2012 (Doppeljahrgang) 2,54 2,36 2,44 6,1% 3,5% 4,7% 2011 2,57 2,39 2,47 4,8% 4,2% 4,5% 2006 2,55 2,45 2,49 3,8% 2,3% 3,0% 2000 2,72 2,54 2,62 4,8% 4,8% 4,8% — 7 — zugunsten des Fächer verbindenden Arbeitens aus dem Weg zu räumen. Damit soll die dringend gebotene stärkere Öffnung von Schule und Unterricht gefördert werden. Außerdem war die Schaffung tragfähiger sozialer Bezüge durch Einrichtung stabiler Lerngruppen gerade auch für sozial benachteiligte und leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler ein erklärtes Ziel bei der Einführung von Profilen. Hierfür bietet ein reines Kurssystem mit seinem hohen Individualisierungsgrad nur unzureichende strukturelle Voraussetzungen. Der Senat ist daher der Ansicht, dass die Profilbildung prinzipiell ein sinnvolles und tragfähiges Strukturierungsmerkmal der GyO ist. Im Übrigen wäre auch bei der freien Kurswahl, die ja auch nicht völlig frei, sondern ebenfalls abhängig von den Belegauflagen ist, ein Zustandekommen bestimmter Leistungskurse abhängig vom Wahlverhalten der Schülerinnen und Schüler und würde die Notwendigkeit einer eventuellen Umberatung nicht reduzieren. 21. Wie kalkuliert der Senat die Ressourcen (Lehrerinnen-/Lehrerwochenstunden, Räume), die bei einem System freier Kurswahl bzw. bei einem System mit Profiloberstufen erforderlich sind? Die Zuweisung der erforderlichen Lehrerinnen-/Lehrerwochenstunden erfolgt derzeit in der Einführungsphase Klassenverbandsweise und in der Qualifikationsphase nach einem festgelegten „Pro-Kopf-Anteil“ bezogen auf die Anzahl der Schülerinnen und Schüler. Die Zuweisung in der Qualifikationsphase begleitet die Schülerinnen und Schüler bis zum Abitur. Die Abschätzung des Raumbedarfs nimmt die jeweilige Schule im Rahmen der vorbereitenden Planungen vor. Sofern in einem System freier Kurswahl die Berechnungsparameter den oben genannten Bedingungen entsprächen und sich Anzahl und Stärke der Lerngruppen nicht verändern würde, hätte dies dementsprechend keine Auswirkungen auf den Einsatz der zur Verfügung stehenden personellen wie räumlichen Ressourcen. 22. Welche Maßnahmen plant der Senat, um die Zahl der erzwungenen „Umwahlen “ künftig zu verringern, und mehr Schülerinnen und Schülern zum von ihnen ursprünglich gewünschten Profil bzw. zweitem Leistungskurs zu verhelfen? Das gegenwärtige Verfahren hat sich grundsätzlich als sinnvoll erwiesen, zumal die Schülerinnen und Schüler bei der Anmeldung sich für ein alternatives Profil und einer Ersatzwahlschule entscheiden müssen. Gleichwohl könnte eine verbesserte thematische Abstimmung des gesamtstädtischen bzw. regionalen Profilangebotes dazu führen, dass die Anzahl der Umberatungen reduziert werden kann. Unabhängig davon plant der Senat für das Aufnahmeverfahren in die gymnasiale Oberstufe zum Schuljahr 2015/2016 erstmalig ein neu entwickeltes Onlineaufnahmeverfahren . Mit diesem Verfahren wird zukünftig das Anwahlverhalten der Schülerinnen und Schüler insgesamt erfasst, damit gerade im Hinblick auf das Profilangebot und auf Umberatungen schon bei der Setzung von Kapazitäten im Vorfeld reagiert werden kann. — 8 —Druck: Hans Krohn · Bremen