— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 621 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 25. September 2012 Menschenhandel und Zwangsprostitution im Land Bremen Zu einem erfolgreichen Kampf gegen den Menschhandel und Zwangsprostitution gehört auch, dass die Opfer wirksam geschützt werden. Die Chance der Aufdeckung von Menschenhandel und Zwangsprostitution und einer anschließenden Verurteilung der Täter steigt mit der Aussagebereitschaft der Opfer. Ein Anreiz für die Frauen, sich einem oftmals riskanten und anstrengenden Prozess zu offenbaren, kann einen Beitrag zur Verfolgung der Täter leisten. Im Gegensatz zu Zeugen aus EU-Mitgliedstaaten, die sich durch die Freizügigkeit in Deutschland aufhalten können, ist die aufenthaltsrechtliche Situation der Zeuginnen aus Drittstaaten schwieriger. Durch undurchsichtige Bleiberechtsregelungen, mangelhafte Informationen über die eigenen Rechte und fehlende finanzielle Perspektiven sind die Aussagebereitschaft und der Wille zur Zusammenarbeit mit der Polizei gering . Wir fragen den Senat: 1. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit und Koordination mit den jeweils zuständigen Behörden der Herkunfts- und Zwischenländer von Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution, und welche Erfolge werden dabei erzielt? Welche Schwierigkeiten treten bei dieser Zusammenarbeit auf? 2. Wie viele Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Menschhandel und Zwangsprostitution wurden im Land Bremen jeweils von 2008 bis heute, aufgeteilt nach Delikten, eingeleitet? 3. Wie sind diese Verfahren jeweils ausgegangen? 4. Wie viele Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution gibt es im Land Bremen, und wie hat sich diese Zahl von 2008 bis heute entwickelt? Aus welchen Ländern kommen die Opfer, und wie alt sind sie? 5. Wie viele Opfer sind seit 2008 bis heute als Zeugen im Land Bremen in das Zeugenschutzprogramm aufgenommen worden, und wie lang war durchschnittlich die Verfahrensdauer? 6. Wie viele Opfer haben jeweils von 2008 bis heute, Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes bzw. nach SGB II und SGB XII bezogen? 7. Wie viele Opfer sind von 2008 bis heute aus Bremen in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt? Welche Regelungen gibt es hinsichtlich der Erteilung von Aufenthaltstiteln für die Opfer, in wie vielen Fällen wurde ein Aufenthaltstitel erteilt , und in wie vielen Fällen wurde diesen Opfern eine Arbeitserlaubnis erteilt? 8. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe fand im Rahmen des Strafverfahrens jeweils von 2008 bis heute eine Vermögensabschöpfung statt? Inwiefern besteht die Möglichkeit, diese Summe für die Beratungen und Unterstützung von Opfern einzusetzen? 9. In wie vielen Fällen wurde im Land Bremen von der Verfolgung einer ausländerrechtlichen Straftat seitens der Opfer gemäß § 154 c StPO abgesehen? In wie — 2 — vielen Fällen wurde von der Verfolgung abgesehen, damit sich die aussagebereiten Opfer den Ermittlungsbehörden als Zeugen zur Verfügung stellen können ? Erwin Knäpper, Wilhelm Hinners, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 30. Oktober 2012 1. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit und Koordination mit den jeweils zuständigen Behörden der Herkunfts- und Zwischenländer von Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution, und welche Erfolge werden dabei erzielt? Welche Schwierigkeiten treten bei dieser Zusammenarbeit auf? Die Staatsanwaltschaft Bremen und das K 44 des LKA Bremen arbeiten seit Anfang 2012 erstmalig mit bulgarischen Behörden direkt in einem sogenannten Joint Investigation Team (JIT) in einem Verfahren wegen gewerbs- und bandenmäßigen Menschenhandels zusammen. Die Zusammenarbeit funktioniert und wird von allen Beteiligten als sehr gut beschrieben. Es erfolgt ein (fast) täglicher Informationsaustausch in englischer Sprache. Die üblichen Kommunikationswege der Polizei in diesem Deliktsfeld führen über das Bundeskriminalamt (BKA) als Zentralstelle. Die bulgarischen Behörden unterstützen die Opfer bei der Anreise aus Bulgarien zu den Gerichtsterminen in Bremen. Die größte Schwierigkeit stellt in der Regel die sprachliche Barriere dar. Im Hinblick auf den Opferschutz besteht eine Schwierigkeit darin, dass es den Heimatländern der Opfer in der Regel nur schwer möglich ist, die Opfer und deren Familien nach ihrer Rückkehr in ihr Heimatland vor den Tätern oder deren Angehörigen zu schützen. 2. Wie viele Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Menschhandel und Zwangsprostitution wurden im Land Bremen jeweils von 2008 bis heute, aufgeteilt nach Delikten, eingeleitet? Die Zahl der in den Jahren 2008 bis 2011 bei der Staatsanwaltschaft Bremen wegen Verstoßes gegen § 232 StGB (Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung) geführten Verfahren und die Art der Erledigung durch die Staatsanwaltschaft ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht. Jahr 2008 2009 2010 2011 Gesamtzahl der Ermittlungs- und Strafverfahren nach § 232 StGB 42 54 58 81 Davon Anklagen 7 5 14 4 Strafbefehlsanträge 3 — — — Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO 27 22 25 29 Einstellungen nach anderen Vorschriften 3 10 5 2 Andere Erledigungsarten 2 17 14 8 3. Wie sind diese Verfahren jeweils ausgegangen? Aus der nachfolgenden Übersicht ist die Zahl der in den Jahren 2008 bis 2011 bei den Gerichten des Landes Bremen wegen Verstoßes gegen § 232 StGB (Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung) abgeschlossenen Strafverfahren und die Art der Erledigung zu entnehmen. — 3 — § 232 StGB Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung 2008 2009 2010 2011 Abgeurteilte insgesamt 3 4 4 10 Davon Nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte insgesamt Geldstrafe 2 Freiheitsstrafe unter 6 Monaten zur Bewährung 1 Freiheitsstrafe 6 Monate bis 9 Monate 1 Freiheitsstrafe 6 Monate bis 9 Monate zur Bewährung 2 1 Freiheitsstrafe 1 Jahr bis 2 Jahre 1 Freiheitsstrafe 1 Jahr bis 2 Jahre zur Bewährung 3 5 Freiheitsstrafe 3 Jahre bis 5 Jahre 1 Einstellung ohne Maßregeln 4 4. Wie viele Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution gibt es im Land Bremen, und wie hat sich diese Zahl von 2008 bis heute entwickelt? Aus welchen Ländern kommen die Opfer, und wie alt sind sie? Die folgenden Tabellen wurden durch die Polizei auf Grundlage einer Auswertung des Anzeigenerfassungssystems (ISA-WEB) erstellt. Den Tabellen kann die Anzahl der polizeilich bekanntgewordenen Opfer, ihr Alter sowie das Herkunftsland entnommen werden. 2008 Alter Europa Summe bulgarisch deutsch rumänisch ungarisch 13 - - - - 14 - - - - 15 - - - - 16 - - 1 - 1 17 2 1 - - 3 18 2 3 - 1 6 19 4 - - - 4 20 - 2 - - 2 21 1 - - - 1 22 3 1 - - 4 23 - - - - 24 1 - - - 1 25 1 - - - 1 26 2 - - - 2 27 1 - 1 - 2 28 - - - - 29 2 1 - - 3 30 1 - - - 1 31 1 - - - 1 32 - - - - 33 - - - - 34 - - - - 35 - - - - 36 - - - - 39 - - - - 47 - - - - Summe 21 8 2 1 32 — 4 — 2009 Alter Afrika Asien Europa Sum-me nigerianisch kasachisch thailändisch belgisch bulgarisch deutsc h lettisch polnisch rumänisch ungarisch 13 - - - - - - - - - - 14 - - - - - - - - 1 - 1 15 1 1 - - - - - - - - 2 16 - - - - - - - - - - 17 - - - - - - - - - - 18 - - - - 4 1 - - 1 1 7 19 - - - - 6 3 - - - - 9 20 - - - - 4 - 1 - 1 - 6 21 - 1 - - 4 - - - - - 5 22 - - - - 3 - - - - - 3 23 - - - - 2 - - - - - 2 24 - - - - - - - - 1 - 1 25 - - - - 3 - - - - - 3 26 - - - - - - - - - - 27 - 1 - - - - - - - - 1 28 1 - - - - - - 1 - - 2 29 - - - - 1 - - - - - 1 30 - 1 - - - - - - - - 1 31 - - - - 2 - - - - - 2 32 - - - - - - - 1 - - 1 33 - - - - 1 - - - - - 1 34 - - - 1 - - - - - - 1 35 - - - - - - - - - - 36 - - - - - - - - - - 39 - - - - - - - - - - 47 - - 1 - - - - - - - 1 Summe 2 4 1 1 29 4 1 2 4 1 49 2010 Alter Afrika Asien Europa Summe liberianisch nigerianisch srilankisch bulgarisch deutsc h polnisch rumänisch tschechisch ungarisch 13 - - - - 1 - - - - 1 14 - - - - - - - - - 15 - - - - 1 - - - - 1 16 1 - - - - - 1 - - 2 17 - - 1 - 1 - - - - 2 18 - - - - 2 - 3 - - 5 19 - - - 1 1 - 2 1 1 6 20 - - - 4 - - 3 2 - 9 21 - - - 1 1 1 - - - 3 22 - - - 4 - 1 - - 1 6 23 - - - - - - - - - 24 - - - 1 1 - - 1 - 3 25 - - - - - - - - 26 - 1 - - - - - - - 1 27 - - - 1 1 - - - - 2 28 - - - 2 - - - - - 2 29 - - - 1 - - - - - 1 30 - - - - - - - - - 31 - - - - - - - - - 32 - - - 1 - - - - - 1 33 - 1 - - - - - - - 1 34 - - - - - - - - - 35 - - - - - - - - - 36 - - - - - - 1 - - 1 39 - - - - - - - - - 47 - - - - - - - - - Summe 1 2 1 16 8 2 10 4 2 46 — 5 — 2011 Alter Afrika Asien Europa Summe ghanaisch nigerianisch kasachisch syrisch bulgarisch deutsc h rumänisch türkisch ungarisch 13 - - - - - - - - - 14 - - 1 - - 2 - - - 3 15 - - - 1 - 1 - - - 2 16 - - - - - - - - - 17 - - - - 1 1 - - - 2 18 - - - - 2 - 2 - 1 5 19 - - - - 2 1 - - - 3 20 - - - - 1 1 2 - - 4 21 - - - - - - - 1 - 1 22 - - - - - - - - - 23 - - - - - - - - - 24 - 1 - - - - - - - 1 25 1 - - - 2 1 - - - 4 26 - - - - - 1 - - - 1 27 - - - - 2 - - - - 2 28 - - - - - 1 - - - 1 29 - - - - - - - - - 30 - - - - - - - - - 31 - - - - - - - - - 32 - - - - 1 - - - - 1 33 - - - - - - - - - 34 - - - - - - - - - 35 - - - - - - 1 - - 1 36 - - - - - - - - - 39 - - - - - - - - - 47 - - - - - - - - - Summe 1 1 1 1 11 9 5 1 1 31 2012 Alter Afrika Europa Lateinameri- ka Summe nigerianisch bulgarisch deutsc h rumänisch schweizerisch serbisch brasilianisch 13 - - - - - - - 14 - - - - - - - 15 - - - - - - - 16 - - - - - - - 17 - 1 - - - - - 1 18 1 1 1 1 - - - 4 19 - 1 1 - - - - 2 20 - 1 - - - - - 1 21 - 1 - - 1 - - 2 22 - 1 - - - - - 1 23 - - - - - - 1 1 24 - - 1 - - - - 1 25 - - - - - - - 26 - - - - - - - 27 - - - - - - 1 1 28 - - - - - - - 29 - - 1 1 - - - 2 30 - 1 - - - - - 1 31 - - - - - - - 32 - - - - - - - 33 - - - - - - - 34 - - - - - - - 35 - - - - - - - 36 - 1 - - - - - 1 39 - - - - - 1 - 1 47 - - - - - - - Summe 1 8 4 2 1 1 2 19 — 6 — 5. Wie viele Opfer sind seit 2008 bis heute als Zeugen im Land Bremen in das Zeugenschutzprogramm aufgenommen worden, und wie lang war durchschnittlich die Verfahrensdauer? Seit 2008 (und auch davor) sind keine Menschenhandelsopfer in das Zeugenschutzprogramm aufgenommen worden. Das Zeugenschutzprogramm bedingt neben einer außerordentlichen Deliktsschwere auch die unbedingte Bereitschaft der Zeuginnen zu einem Ortswechsel und dazu, Kontakte zu Verwandten, Freunden und Bekannten vollständig abzubrechen . Da Menschenhandelsopfer erfahrungsgemäß nicht zu einem Abbruch der Beziehungen zur Familie bereit sind und sich in der Praxis, im Falle von verdeckter Unterbringung, gezeigt hat, dass sie sich häufig nicht an die Vorgaben halten, findet der polizeiliche Zeugenschutz bisher keine Anwendung. Opfer von Menschenhandel werden, nicht nur in Bremen, grundsätzlich im Rahmen des Opferschutzprogramms untergebracht und von Polizei und NGO’s (Non Government Organisations) betreut. Über die Anzahl der untergebrachten Opfer gibt es bei der Polizei Bremen keine Erhebungen. Sind in einem Menschenhandelsverfahren Haftbefehle vollstreckt worden, so beginnt die Hauptverhandlung gegen die Angeklagten in der Regel nach Ablauf von sechs Monaten. Wurde gegen die Beschuldigten kein Haftbefehl erlassen, so ziehen sich die Verfahren oftmals mehrere Jahre hin, was erfahrungsgemäß die Erfolgsaussichten (= Haftstrafen für die Täter und Vermögensabschöpfung) wesentlich verringert. 6. Wie viele Opfer haben jeweils von 2008 bis heute Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes bzw. nach SGB II und SGB XII bezogen? Bei den zuständigen Leistungsbehörden werden keine spezifischen Datensätze über Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution geführt. 7. Wie viele Opfer sind von 2008 bis heute aus Bremen in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt? Welche Regelungen gibt es hinsichtlich der Erteilung von Aufenthaltstiteln für die Opfer, in wie vielen Fällen wurde ein Aufenthaltstitel erteilt , und in wie vielen Fällen wurde diesen Opfern eine Arbeitserlaubnis erteilt? Über die Anzahl der in ihre Heimat zurückgekehrten Opfer liegen der Ausländerbehörde keine Statistiken vor. Bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln für die Opfer ist § 25 Abs. 4 a Aufenthaltsgesetz zu beachten. Dabei handelt es sich um eine Ermessensvorschrift, die dann zum Tragen kommt, wenn die Betroffenen sich zur Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden entschlossen haben. Vorgeschaltet ist eine Bedenkzeit . Die Bedenkzeit wird im Rahmen der Feststellung der vollziehbaren Ausreisepflicht (§ 50 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 AufenthG) und der damit ergehenden Androhung der Abschiebung festgesetzt, in dem die Ausreisefrist nach § 59 Abs. 7 Satz 2 AufenthG auf mindestens drei Monate festgesetzt wird. Hat sich ein Opfer von Menschenhandel als Zeugin oder Zeuge für ein Strafverfahren zur Verfügung gestellt, sind kaum Fälle denkbar, in denen die Ausländerbehörde die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis im Ermessenswege ablehnen wird. Dabei ist der Zugang zum Arbeitsmarkt nach Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit möglich. Im Gegensatz zu anderen Personen mit einem eingeschränkten Arbeitsmarktzugang unterliegen Opfer von Menschenhandel dabei nicht der sogenannten Vorrangprüfung (§ 6 a Beschäftigungsverfahrensverordnung). Damit können in der Praxis lediglich Dumpinglöhne als Grund für eine Versagung infrage kommen. Laut Informationen der Ausländerbehörde Bremen haben seit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union“ vom 19. August 2007 bisher neun Personen eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 4 a AufenthG erhalten. Die Ausländerbehörde Bremerhaven hat drei Fälle gemeldet. — 7 — Statistiken darüber, in wie vielen Fällen diesen Opfern eine Arbeitserlaubnis erteilt wurde, liegen der Ausländerbehörde nicht vor. 8. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe fand im Rahmen des Strafverfahrens jeweils von 2008 bis heute eine Vermögensabschöpfung statt? Inwiefern besteht die Möglichkeit, diese Summe für die Beratungen und Unterstützung von Opfern einzusetzen? Vermögensabschöpfung im Land Bremen 2008 2009 2010 2011 20121) Vermögensabschöpfungsfälle insgesamt 532 499 445 462 316 Vermögensabschöpfungsfälle Menschenhandel2) 7 2 1 6 93) Vorläufig gesicherte Vermögen /insgesamt in ‡ 1 730 803 1 021 371 2 304 352 1 339 879 638 508 Vorläufig gesicherte Vermögen /Menschenhandel in ‡ 19 139 189 0 0 17 800 Ein Teil der Einnahmen (24 T‡) wird der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen zur Unterstützung der Beratungsstelle für die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution zur Verfügung gestellt. Die künftige Höhe dieses Anteils ist derzeit Gegenstand von Gesprächen zwischen den betroffenen Ressorts. 9. In wie vielen Fällen wurde im Land Bremen von der Verfolgung einer ausländerrechtlichen Straftat seitens der Opfer gemäß § 154 c StPO abgesehen? In wie vielen Fällen wurde von der Verfolgung abgesehen, damit sich die aussagebereiten Opfer den Ermittlungsbehörden als Zeugen zur Verfügung stellen können ? Eine genaue Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich, da die Verfahren gegen die Opfer wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz getrennt vom Verfahren gegen die Täter des Menschenhandels erfasst werden und eine Zuordnung ohne genaue Sichtung jedes einzelnen Verfahrens nicht möglich ist. Häufig wird aber in der Weise verfahren, dass die Verfahren gegen die Opfer wegen geringer Schuld nach § 153 StPO eingestellt werden, sofern die Opfer erstmalig strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. ––––––– 1) Bis September 2012, daher noch nicht valide. 2) Einschließlich Finanzermittlungsvorgänge ohne letztendliche Vermögensabschöpfung. 3) Drei Fälle sind in 2011 entstanden und 2012 mit tatsächlicher Vermögensabschöpfung beendet worden. Druck: Anker-Druck Bremen