— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 628 Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11. September 2012 Gefahrgut auf Schiffen: Wie gut sind die bremischen Häfen vorbereitet? Der Seeunfall des Containerschiffs „MSC Flaminia“ hat eine öffentliche Diskussion über den Umgang mit Gefahrgut in den Häfen und mit beschädigten Gefahrgütern im Besonderen ausgelöst. Nachdem der Notfallplan der EU nicht gegriffen hatte, wurde das Schiff auf Betreiben des Reeders und der Bundesregierung jetzt in den JadeWeserPort geschleppt. Hierfür musste das manövrierfähige Schiff u. a. das sensible Ökosystem Wattenmeer passieren. Täglich werden viele Gefahrgutcontainer auch über die bremischen Häfen umgeschlagen. Dieser Containerumschlag bedarf der besonderen Beachtung der Gefahrgutvorschriften, im Beschädigungs- oder Unglücksfall eines sensiblen Umgangs, um Gefahren für Mensch und Umwelt vorzubeugen . Wir fragen den Senat: 1. Unter welchen Voraussetzungen werden havarierte Schiffe mit Gefahrgutcontainern in den bremischen Häfen geborgen? Welche Stellen sind für havarierte Schiffe zuständig? Wer teilt ein havariertes Schiff z. B. den bremischen Häfen zu? 2. Sind die Schiffsladungslisten den zuständigen Stellen jederzeit zugänglich, und sind alle an Bord befindlichen Gefahrgüter dort verzeichnet? 3. Welche Stellen sind für die Risikoanalyse der an Bord befindlichen Gefahrgutcontainer im Falle einer Havarie zuständig? 4. Welches Prozedere greift im Fall eines Unfalls (auch Brandes) von Gefahrgutcontainern , die zur Zwischenlagerung auf Stellplätzen im Hafenbereich aufbewahrt werden? Welche Stellen sind für die Bergung zuständig? 5. Wie viele gesicherte Stellplätze für Gefahrgutcontainer gibt es in den bremischen Häfen? Bewertet der Senat die Zahl der Stellplätze als ausreichend? 6. Werden diese Stellplätze auch im Fall der Beschädigung von Containern genutzt ? Welche Sicherheits- und Gefahrenabwehrmittel stehen den Terminalbetreibern zur Verfügung? 7. Wer (Feuerwehr, THW, Hafenbetriebe etc.) ist wie ausgestattet, um Gefahrgutcontainer jeglicher Art an Bord oder an Land zu bergen? 8. Wer kontrolliert die Bergung und auch die sachgerechte Entsorgung von gefährlichen Substanzen der geschädigten Gefahrgutcontainer? 9. Gibt es Alarmpläne, um bei einem Unfall über mögliche Gefahren zu informieren ? Frank Willmann, Dr. Maike Schaefer, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen D a z u Antwort des Senats vom 6. November 2012 1. Unter welchen Voraussetzungen werden havarierte Schiffe mit Gefahrgutcontainern in den bremischen Häfen geborgen? Welche Stellen sind für hava- — 2 — rierte Schiffe zuständig? Wer teilt ein havariertes Schiff z. B. den bremischen Häfen zu? Aufgrund der Notliegeplatzvereinbarung (Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Zuweisung eines Notliegeplatzes im Rahmen der maritimen Notfallvorsorge aus März 2005) kann das Havariekommando einen Liegeplatz zuweisen und somit die Aufnahme eines havarierten Schiffes durch die bremischen Häfen anordnen. Dies soll im Einvernehmen mit der Hafenbehörde geschehen, die von der „Führungsgruppe Maritime Schadenslagen“ beraten wird, wobei im Falle einer Nichteinigung dem Havariekommando die letzte Entscheidungsbefugnis zukommt. In der „Führungsgruppe Maritime Schadenslagen“ sind folgende Institutionen vertreten: — Senator für Inneres und Sport, — Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, — Senator für Wirtschaft und Häfen, — Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, — Hansestadt Bremisches Hafenamt/Hafenkapitän, — Polizei Bremen, Direktion Wasserschutz- und Verkehrspolizei, — Feuerwehr Bremen, — Feuerwehr Bremerhaven. Die Aufnahme von Havaristen in den bremischen Häfen erfolgt grundsätzlich nach einer Risikoanalyse. Die in die Analyse eingehenden Parameter sind — Art, Abmessungen und gegebenenfalls besondere Eigenschaften des Schiffes , — Art und Eigenschaften von Ladung und Betriebsstoffen, — zusätzliche Gefahren aufgrund von Beschädigungen am Schiff und/oder der Ladung, — Auswirkungen von gefährlichen Reaktionen und/oder Stofffreisetzungen auf Menschen und Umwelt. 2. Sind die Schiffsladungslisten den zuständigen Stellen jederzeit zugänglich, und sind alle an Bord befindlichen Gefahrgüter dort verzeichnet? Die Schiffsladungsdetails liegen üblicherweise der Reederei, der Hafenvertretung des Reeders sowie dem Zoll und den Umschlagsbetrieben vor. Im Falle von Gefahrgutbeförderung sind die Daten und spezifische Eigenschaften dieses Gefahrgutes gemäß der auf europäischem Recht beruhenden Anlaufbedingungsverordnung an das Zentrale Meldesystem für Gefahrgut und Schiffsverkehre (ZMGS) beim Havariekommando zu melden. Den Hafenbehörden in Bremen und Bremerhaven liegen die Informationen über das an Bord der Schiffe befindliche Gefahrgut aufgrund der Meldeverpflichtungen gemäß §§ 41 ff. der Bremischen Hafenordnung vor. 3. Welche Stellen sind für die Risikoanalyse der an Bord befindlichen Gefahrgutcontainer im Falle einer Havarie zuständig? Im Falle einer Havarie wird die Risikoanalyse des an Bord befindlichen Gefahrgutes von der Feuerwehr vorgenommen. Dabei wird mit der Hafenbehörde und der Wasserschutzpolizei zusammengearbeitet. Zusätzlich kann auf Informationen aus dem Transportunfallinformations- und Hilfeleistungssystem (TUIS) des Verbandes der Chemischen Industrie sowie auf das Havariekommando zurückgegriffen werden. Feuerwehr und Hafenbehörde verfügen über einschlägige Nachschlagewerke (z. B. Handbuch der gefährlichen Güter) und über Zugang zu verschiedenen Datenbanken (u. a. RESY = Rufbereitschafts- und ErsteinsatzInformationssystem ), in denen die Gefahren der Stoffe und insbesondere auch die Notfallmaßnahmen dargestellt sind. — 3 — Außerhalb der Häfen in den Küstengewässern und auf hoher See (AWZ) übernimmt das Havariekommando als gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer die Risikoanalyse von Gefahrgut an Bord von Schiffen. Wie im Fall der MSC Flaminia werden sogenannte Fact Finding Teams eingesetzt, um das Risikopotenzial eines Havaristen abzuschätzen. Die Teams werden unterstützt durch TUIS (siehe oben), das Bundesinstitut für Risikobewertung und andere Experteneinheiten. 4. Welches Prozedere greift im Fall eines Unfalls (auch Brandes) von Gefahrgutcontainern , die zur Zwischenlagerung auf Stellplätzen im Hafenbereich aufbewahrt werden? Welche Stellen sind für die Bergung zuständig? Die Alarmierungssystematik für Unfallszenarien mit Gefahrgutcontainern aber auch mit anderen Containern, ist in entsprechenden Plänen festgelegt. Grundsätzlich schreibt § 43 der Bremischen Hafenordnung vor, dass bei Unfällen die Feuerwehr und die Hafenbehörde zu informieren sind. Dies folgt der üblichen Handlungsweise auch außerhalb des Hafenbereiches. Darüber hinaus sind Betriebe , die der Störfallverordnung unterliegen, zur Erstellung entsprechender Pläne verantwortlich, in denen auch die Alarmierungssystematik festgelegt ist. Nach Anrücken der Feuerwehr wird vor Ort eine technische Einsatzleitung gebildet , in der die Fachberater der übrigen Behörden (siehe Führungsgruppe „Maritime Schadenslagen“) eingebunden sind. Die technische Einsatzleitung legt die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (Schutz von Menschen, Umwelt und Sachwerten) fest. Erforderliche Reinigungsarbeiten sowie die Entsorgung von Abfällen, die im Rahmen von Notfallmaßnahmen angefallen sind, werden vom Umschlagsbetrieb bzw. vom Ladungsbeteiligten (Reederei oder Spediteur) beauftragt , von Fachbetrieben durchgeführt und von der Hafenbehörde überwacht. Dabei werden Gewerbeaufsichtsamt, sowie die Wasser-, Abfall-, Bodenschutzund gegebenenfalls Baubehörden einbezogen. Bei einer größeren Havarie muss lageabhängig die Einrichtung von weiteren gesicherten Stellflächen erfolgen. Diese lageangepassten Reaktionen sind Bestandteil der Arbeit der Gefahrenabwehrbehörden und des bei jedem Unfall einzurichtenden Stabes. 5. Wie viele gesicherte Stellplätze für Gefahrgutcontainer gibt es in den bremischen Häfen? Bewertet der Senat die Zahl der Stellplätze als ausreichend? In den Containerumschlagsbetrieben werden alle Container in Reihen (Bremerhaven ) oder in Blöcken (Bremen) bereitgestellt. Container mit gefährlichen Gütern können in diesen Reihen und Blöcken in allen Positionen bereitgestellt werden , die von den Verkehrsflächen aus direkt zugänglich sind. Dabei ist die Einschränkung zu beachten, dass sich zwischen jeweils zwei Gefahrgutcontainern immer mindestens ein Container mit nicht gefährlichen Gütern oder ein entsprechender freier Platz befinden muss. Ferner ist zu beachten, dass Gefahrgutcontainer nicht mit anderen Containern überstaut werden dürfen und die Türen (bzw. die Armaturen von Tankcontainern) zugänglich sein müssen. Somit stehen mehrere 100 Stellplätze für Gefahrgutcontainer zur Verfügung. Die Anzahl ist ausreichend. Die Umschlagsbetriebe sind aufgrund der Auflagen in der Bereitstellungsgenehmigung verpflichtet, die Gefahrgutcontainer im Hinblick auf mögliche Unregelmäßigkeiten zu kontrollieren. 6. Werden diese Stellplätze auch im Fall der Beschädigung von Containern genutzt ? Welche Sicherheits- und Gefahrenabwehrmittel sehen den Terminalbetreibern zur Verfügung? Werden beschädigte Gefahrgutcontainer detektiert, werden zunächst die Schieber im Entwässerungssystem der Stellfläche geschlossen, um Schadstoffe, die in die Entwässerung gelangen, in einem definierten Bereich des Systems zurückzuhalten . Der betroffene Container wird mit dem Containerumschlagsgerät (Vancarrier bei Reihenstau oder Reachstacker bei Blockstau) in eine der vom Umschlagsbetrieb bereitzuhaltenden mobilen Auffangwannen1) gestellt und zu einem der in den Häfen vorgehaltenen Sicherheitsplätze verbracht. Diese Plätze sind derart ausgestattet, dass dort umfangreiche Gefahrenabwehrmaßnahmen ––––––– 1) Die Auffangwannen sind auf Trailer montiert und können jeweils einen 40-Fuß-Container auf- nehmen. — 4 — ausgeführt werden können. Neben einer flüssigkeitsdichten Oberfläche zum Schutz des Bodens, separater Kanalisation mit entsprechenden Auffangbehältern und Absperrmöglichkeiten wird teilweise auch entsprechende Ausrüstung für die Feuerwehr (Gabelstapler, Bindemittel, Fassgeschirr, Bergungsfässer) vorgehalten . Der Sicherheitsplatz in Bremerhaven ist Bestandteil der Genehmigung des Betriebs des Containerterminals nach Bundes-Immissionsschutzgesetz. In Bremen werden zwei Sicherheitsplätze von bremenports unterhalten. 7. Wer (Feuerwehr, THW, Hafenbetriebe etc.) ist wie ausgestattet, um Gefahrgutcontainer jeglicher Art an Bord oder an Land zu bergen? Die Feuerwehren Bremen und Bremerhaven verfügen neben den Hilfeleistungsund Löschfahrzeugen auch jeweils über einen Rüstzug, der aus einem Rüstwagen und einem Kranwagen besteht. Diese Fahrzeuge sind mit umfangreichem Gerät für die technische Hilfeleistung ausgestattet. Für die sichere und qualifizierte Erfüllung der Gefahrenabwehr nach dem Bremischen Hilfeleistungsgesetz und dem Vertrag zur Sicherstellung des Brandschutzes und der Hilfeleistung im stadtbremischen Überseehafengebiet stehen den Feuerwehren Bremen und Bremerhaven für die Abarbeitung von Einsätzen mit gefährlichen Stoffen und Gütern darüber hinaus weitere Einsatzmittel zur Verfügung. Kommt es im Bereich der Herstellung, Lagerung, Umschlag bzw. beim Transport zu ungewollten oder unkontrollierten Stoffaustritten, werden die erforderlichen abwehrenden Maßnahmen durch die Umweltschutz- bzw. Gefahrgutzug der Feuerwehren durchgeführt . Diese Einheiten bestehen u. a. aus einem Wechselladerfahrzeug, welches einen kombinierten Umweltschutz- Strahlenschutzcontainer aufgesattelt hat und einem speziell für Gefahrstoff- und Umwelteinsätze ausgerüstetem Gerätewagen. Nach Lage des Einsatzortes wird der Umweltschutzzug durch weitere Fahrzeuge vervollständigt. Die Aufgaben des Zuges bzw. einzelner Fahrzeuge reichen vom Beseitigen kleinerer Ölspuren über das Abdichten, Auffangen und Sicherstellen leckgeschlagener Chemikaliengebinde und Container bis zur Bekämpfung biologischer , chemischer oder atomarer Gefahren größeren Ausmaßes. Weiterhin sind bei der Feuerwehr Bremen noch zwei Abrollbehälter für die Bekämpfung von Einsatzlagen wie „Öl auf Wasser“ stationiert, die mit jeweils 200 m schwimmfähiger Ölbarriere bestückt sind. Außerdem besteht noch der „Abrollbehälter Nachschub“ für den Umweltschutzeinsatz, auf dem eine größere Menge an Verbrauchsmaterial wie Bindemittel, Bergefässer und Folien verlastet ist. Damit können größere Mengen ausgelaufener Chemikalien aufgenommen werden. Bei größeren Schadenslagen und Katastrophen stehen den Feuerwehren insgesamt drei sogenannte ABC-Züge zur Verfügung mit speziell geschultem Personal und entsprechendem Einsatzgerät. U. a. können diese Einheiten bei ausgedehnten Messeinsätzen mit ABC-Erkundungs-Kraftwagen die Ausbreitung und Konzentration freigewordener Gefahrstoffe schnell und sicher detektieren. Weiterhin sind sie ausgebildet in der Dekontamination von Einsatzkräften sowie der Gefahrenbekämpfung bei Gewässerverunreinigung. Diese Komponenten können ergänzt werden durch die vom Bund an sieben Standorten im Aufbau befindliche Analytische Task Force, die als Unterstützungseinheit mit einer speziellen Messanalytik gefährliche Stoffe erkennen und auswerten, sowie die örtliche Einsatzleitung beraten kann. 8. Wer kontrolliert die Bergung und auch die sachgerechte Entsorgung von gefährlichen Substanzen der geschädigten Gefahrgutcontainer? Siehe Antwort zu Frage 4. 9. Gibt es Alarmpläne, um bei einem Unfall über mögliche Gefahren zu informieren ? Ja. Siehe auch Antwort zu Frage 4. Druck: Anker-Druck Bremen