— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 631 Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 4. Oktober 2012 Umsetzung von Nahwärmekonzepten Der Gebäudebestand in Deutschland ist für ca. 40 % des Verbrauchs an Energie und dem entsprechenden Ausstoß an Emissionen verantwortlich. Der mit Abstand größte Anteil hiervon entfällt auf die Bereitstellung von Raumwärme, die aufgrund der in den letzten Jahren stark gestiegenen Preise für fossile Energieträger auch die Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher zunehmend belastet. In Bremen existieren bereits mehrere Fernwärmenetze, mittels derer Wohngebiete mit der Abwärme von großen Kraftwerken versorgt werden. Zunehmend wird jedoch auch das Potenzial von lokalen Nahwärmekonzepten erkannt. Die Gebäudestruktur in Bremen mit zahlreichen Reihenhäusern und nah beieinander liegenden Mehrfamilienhäusern eignet sich gut für die gemeinsame Nutzung von Heizanlagen und Blockheizkraftwerken (BHKW), womit sich Investitions- und Betriebskosten auf mehrere Schultern verteilen und somit für den einzelnen reduzieren ließen. In der Regel haben größere Anlagen auch einen besseren Nutzungsgrad als viele kleinere, womit auch ein niedrigerer Ausstoß an Schadstoffen einhergeht. Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat das Potenzial der verstärkten Nutzung von Nahwärmenetzen in Bremen und Bremerhaven? 2. Welche Vorteile hinsichtlich der Kosten und der Vermeidung von CO2 ergeben sich bei Nutzung von Nahwärmekonzepten? 3. In welchem Umfang werden solche Modelle in Bremen und Bremerhaven bereits genutzt? 4. Gibt es hinsichtlich der öffentlichen Gebäude in Bremen und Bremerhaven Überlegungen zu einer Beteiligung an Nahwärmenetzen? 5. Welche Organisations-, Betreiber- und Finanzierungsmodelle für Nahwärmenetze gibt es, von wem werden sie initiiert und welche Modelle sind besonders erfolgreich? 6. Gibt es spezielle Förderkredite für die Errichtung von Nahwärmenetzen, etwa über die KfW? 7. Welche Firmen und Branchen sind an der Errichtung von Nahwärmenetzen als Auftragnehmer und Lieferanten beteiligt? 8. Welche möglichen Wechselwirkungen ergeben sich bei einem Ausbau von Nahwärmenetzen mit den Fernwärmenetzen? 9. Gibt es bundesweit andere Kommunen oder Bundesländer, die bei der Nutzung von Nahwärmenetzen eine Vorreiterrolle einnehmen? 10. Wo sieht der Senat Hindernisse in der Verbreitung solcher Konzepte im Markt? 11. Inwiefern ist die Umsetzung solcher Vorhaben mit den bestehenden Verordnungen und gesetzlichen Regelungen im Land Bremen kompatibel? Sieht der Senat hier Verbesserungsbedarf? — 2 — 12. Wie bewertet der Senat eine mögliche Änderung der Landesbau- und Feuerungsverordnung mit dem Ziel einer verpflichtenden planerischen und gegebenenfalls baulichen Berücksichtigung solcher Konzepte bei Neubauten oder Sanierungen? 13. Welche bundesgesetzlichen Bestimmungen bedürfen einer möglichen Änderung, um die Verbreitung von Nahwärmekonzepten zu fördern? 14. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt der Senat derzeit, um – wie im Klimaschutz- und Energieprogramm (KEP) 2020 angekündigt – die möglichst vollständige Erschließung des Nahwärmepotenzials mit BHKW in Bremen und Bremerhaven zu erreichen? 15. Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat in dieser Richtung? Arno Gottschalk, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD D a z u Antwort des Senats vom 6. November 2012 1. Wie bewertet der Senat das Potenzial der verstärkten Nutzung von Nahwärmenetzen in Bremen und Bremerhaven? 2. Welche Vorteile hinsichtlich der Kosten und der Vermeidung von CO2 ergeben sich bei Nutzung von Nahwärmekonzepten? Der Senat teilt die Auffassung, dass die Wärmeversorgung des Gebäudebestandes einen erheblichen Teil des Energieverbrauchs verursacht. Im Klimaschutzund Energieprogramm 2020 des Landes Bremen sind deshalb sowohl die Reduzierung des Wärmebedarfs durch baulichen Wärmeschutz als auch der verstärkte Einsatz von energieeffizienten Technologien wie Blockheizkraftwerken (BHKW) und erneuerbaren Energien zur Deckung des verbleibenden Wärmebedarfs wichtige Handlungsfelder für die Minderung der CO2-Emissionen. Ein wirtschaftlicher und ökologischer Vorteil von Nahwärmekonzepten kann nach Auffassung des Senats nicht generell vorausgesetzt werden. Dies wird wesentlich von der Art der damit verbundenen Wärmeerzeugung beeinflusst und hängt von den Bedingungen des jeweiligen Einzelfalls ab. Neben den Kosten für die zentrale, gemeinsam genutzte Heizungsanlage fallen bei einem Nahwärmekonzept auch Kosten für das Wärmenetz und die Wärmeübergabestationen mit den Wärmemengenzählern bei den einzelnen Abnehmern an. Verzichtet werden kann dafür in den angeschlossenen Gebäuden auf eine eigene Heizungsanlage. Ob hierdurch insgesamt ein Vorteil bei den Investitionskosten erreicht werden kann und wie groß dieser Vorteil ausfällt, hängt sehr stark von den jeweiligen Gegebenheiten ab. Ausschlaggebend sind vor allem die Kosten für die Wärmeverteilung. Je größer der Wärmebedarf der einzelnen Gebäude ist und je weniger die Gebäude voneinander entfernt sind, desto eher erscheint eine Einsparung bei den Investitionskosten möglich. Der Wirkungsgrad von modernen Gas- und Ölkesseln ist weitgehend unabhängig von der Größe der Anlage. Der Jahresnutzungsgrad einer Kesselanlage für eine zentrale Wärmeversorgung liegt tendenziell höher. Abhängig ist dies allerdings unter anderem von der zeitlichen Verteilung der Wärmeabnahme der einzelnen Verbraucher. Dem gegenüber stehen Wärmeverluste durch den Transport der Wärme zu den Verbrauchern und ein steigender Hilfsenergiebedarf für die elektrisch betriebenen Pumpen. Aus diesem Grund liegt regelmäßig der notwendige Energieeinsatz zur Wärmeversorgung im Rahmen einer Nahwärmelösung über dem einer dezentralen Gebäudeversorgung. Die Errichtung eines neuen Nahwärmenetzes allein ist deshalb nicht mit einem niedrigeren Ausstoß an Schadstoffen und klimaschädlichen CO2-Emissionen verbunden. Erst wenn die Wärmeerzeugung in der Heizzentrale zum Beispiel durch ein Blockheizkraftwerk deutlich effizienter gemacht wird oder mit einem — 3 — Holzpelletkessel auf erneuerbare Energien umgestellt wird, können die zusätzlichen Wärmeverluste im Netz kompensiert werden und es entsteht darüber hinaus ein Vorteil für die Umwelt. Nahwärmenetze können einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, wenn die Wärmeerzeugung auf der Grundlage von Blockheizkraftwerken oder von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien erfolgt. Diese Voraussetzung ist für eine große Zahl der heute bereits bestehenden Nahwärmenetze nicht gegeben. Die Wärmeerzeugung erfolgt vielfach noch immer allein auf der Basis fossiler Kesselanlagen. Nach Einschätzung des Senats kann deshalb im Land Bremen insbesondere die ökologische Optimierung der Wärmeerzeugung in bestehenden Nahwärmenetzen einen erheblichen Beitrag zur Minderung der CO2-Emissionen leisten. 3. In welchem Umfang werden solche Modelle in Bremen und Bremerhaven bereits genutzt? Eine statistische Erhebung über den genauen Umfang der durch Nahwärmenetze versorgten Gebäude und Wohnungen ist dem Senat nicht bekannt. Lokale Nahwärmenetze sind jedoch in vielen Stadtteilen in Bremen und Bremerhaven zu finden. Als Betreiber sind vor allem die Energieversorger, spezielle Wärmelieferanten oder Wohnungsbaugesellschaften bzw. Wohneigentumsgemeinschaften aktiv. Beispiele hierfür sind die Nahwärmenetze der swb in den Bremer Stadtteilen Schwachhausen, Huchting, Arsten und Marßel sowie in Grünhöfe und Blink/Engenmoor in Bremerhaven. Wohnungsbaugesellschaften wie die GEWOBA oder die Stäwog betreiben im von ihnen verwalteten Wohnungsbestand eine Vielzahl von Nahwärmenetzen unterschiedlichster Größe. Zum Teil wird die Wärmeversorgung von Dienstleistern wie z. B. Fernwärme Nord oder Dalkia sichergestellt, die den Betrieb der Anlagen übernommen haben. Im Rahmen einer vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr beauftragten Potenzialstudie „Nahwärme auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung“ (November 2010) konnten 64 bestehende und überwiegend Wohngebäude versorgende Heizwerke mit einer Heizleistung von jeweils über 250 kW thermisch ermittelt werden. Die Studie zeigt auf, dass ein erhebliches Potenzial zur Minderung der CO2-Emissionen erschlossen werden kann, wenn die dafür geeigneten Heizzentralen jeweils durch ein BHKW ergänzt werden. 4. Gibt es hinsichtlich der öffentlichen Gebäude in Bremen und Bremerhaven Überlegungen zu einer Beteiligung an Nahwärmenetzen? Viele öffentliche Gebäude Bremens sind auch außerhalb von Gebieten der Fern- und Nahwärme der swb bereits in Nahwärmenetze eingebunden. Soweit es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, kann auch der Anschluss weiterer Gebäude erfolgen. In der Regel wird bei Erneuerungsbedarf der bestehenden Heizungsanlage geprüft, wie die Wärmeversorgung in Zukunft erfolgen soll. Als Beispiele für die Versorgung öffentlicher Gebäude im Rahmen von Nahwärmelösungen sind insbesondere die Folgenden zu nennen: • An die Heizzentrale Amtsgericht sind mehrere öffentliche Gebäude in der Innenstadt angeschlossen. Die bisher als reines Heizwerk betriebene Anlage wird im Jahr 2013 durch ein BHKW mit voraussichtlich 500 kW elektrischer Leistung ergänzt, um die Wärmeerzeugung wirtschaftlicher und ökologischer zu gestalten. • Vom privaten Wärmenetzbetreiber Fernwärme Nord werden mehrere Schulen und Kindertagesstätten in Bremen-Nord versorgt. Ferner sind Schulgebäude an das Nahwärmenetz der Stiftung Friedehorst angeschlossen. • Die frühere Heizzentrale des Schulzentrums Obervieland wurde 2003 von der swb übernommen. Diese versorgt von hier aus die Schule und zusätzlich das neue Wohngebiet Arsten Süd-West mit Wärme. • Die Gebäude von Kulturzentrum Lagerhaus und AUCOOP – Handwerks- und Ausbildungskooperative Bremen e. V. werden bisher durch je eine eigene Heizungsanlage versorgt. Jetzt sollen beide Heizzentralen durch eine Nahwärmeleitung verbunden und durch ein BHKW mit 20 kW elektrischer Leistung ergänzt werden. — 4 — • Neben einer Vielzahl von Energieverbünden innerhalb öffentlicher Liegenschaften sind in ca. 30 Fällen öffentliche Gebäude benachbarter Liegenschaften mit unterschiedlicher Nutzungsart an gemeinsame Heizzentralen angeschlossen. 5. Welche Organisations-, Betreiber- und Finanzierungsmodelle für Nahwärmenetze gibt es, von wem werden sie initiiert und welche Modelle sind besonders erfolgreich? Es liegt grundsätzlich in der Verantwortung der jeweiligen Gebäudeeigentümer, die Beheizung sicherzustellen. Ob dies im Rahmen einer Nahwärmelösung erfolgt , und welche Organisations-, Betreiber- und Finanzierungsmodelle dafür im Einzelnen gewählt werden, entzieht sich der Kenntnis des Senats. Festzustellen ist, dass in den letzten Jahren insbesondere im Zusammenhang mit Anlagen zur Erzeugung und Verstromung von Biogas neue Nahwärmenetze in den umliegenden Siedlungen aufgebaut wurden. Ausschlaggebend hierfür war die zusätzliche Förderung des in der Biogasanlage erzeugten Stroms im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Einspeisegesetzes (EEG) durch einen KWK-Bonus. Mit der letzten Gesetzesnovelle wurde die Bonusregelung durch eine Pflicht zur Wärmenutzung abgelöst. Es ist deshalb grundsätzlich von einer Fortsetzung dieses Trends auszugehen. Als Initiator tritt der Betreiber der Biogasanlage auf, der in der Regel auch das Nahwärmenetz selbst errichtet und betreibt. 6. Gibt es spezielle Förderkredite für die Errichtung von Nahwärmenetzen, etwa über die KfW? Nahwärmenetze werden in vielfältiger Weise dann gefördert, wenn sie in Verbindung mit einer klimaschonenden Erzeugung der Wärme stehen. Nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) wird der Neu- und Ausbau von Wärmenetzen unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Zuschuss mit bis zu 40 % der Investitionskosten gefördert. Dazu gehört unter anderem, dass mehr als 60 % der Wärmeeinspeisung aus KWK erfolgt. Mit dem Programm „Erneuerbare Energien“ der KfW werden Nahwärmenetze im Gebäudebestand, in die zu mindestens 50 % Wärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme eingespeist wird, mit einem zinsgünstigen Darlehen und einem Tilgungszuschuss von 60 E je Meter Trasse gefördert. Mit dem Programm „Energetische Stadtsanierung – Energieeffiziente Quartiersversorgung (kommunale Unternehmen )“ der KfW wird der Neubau und die Erweiterung von KWK-Anlagen und Wärmenetzen mit einem zinsgünstigen Darlehen unterstützt. Wohnungsbauunternehmen können zinsgünstige Darlehen der KfW für die energetische Optimierung von Wohngebäuden in Anspruch nehmen, wenn die Gebäude entsprechend der Kriterien von KfW-Effizienzhäusern saniert oder errichtet werden. In die Betrachtung geht neben der Gebäudehülle die gewählte Wärmeversorgungsvariante mit ein. Aufgrund ihrer hohen Energieeffizienz weist eine Nahwärmelösung mit Kraftwärmekopplung einen guten Primärenergiefaktor auf und leistet einen positiven Beitrag bei der Erfüllung der Fördervoraussetzungen. Beim Einsatz erneuerbarer Energien gilt dieses ebenfalls. Durch das Land Bremen werden im Rahmen des REN-Programms gewerblich betriebene BHKW mit einem Investitionszuschuss gefördert. In vier Fällen wurde zusätzlich die Errichtung eines betriebs- bzw. quartiersinternen Nahwärmenetzes gefördert, um die Voraussetzungen für den Einsatz eines BHKW zu schaffen bzw. zu verbessern. 7. Welche Firmen und Branchen sind an der Errichtung von Nahwärmenetzen als Auftragnehmer und Lieferanten beteiligt? Beim Bau von Nahwärmenetzen handelt es sich um privatwirtschaftliche Aufträge von privaten Auftraggebern. Dem Senat liegen keine Informationen über beteiligte Auftragnehmer und Lieferanten vor. Grundsätzlich ist davon auszugehen , dass neben den planenden Büros Firmen aus den Bereichen Tief- und Leitungsbau sowie Bau von Wärmeversorgungsanlagen oder Heizungstechnik beteiligt sind. — 5 — 8. Welche möglichen Wechselwirkungen ergeben sich bei einem Ausbau von Nahwärmenetzen mit den Fernwärmenetzen? Die Wirtschaftlichkeit von Nahwärmenetzen und Fernwärmenetzen hängt von den gleichen Kriterien ab. Ausschlaggebend sind vor allem die lokalen räumlichen Gegebenheiten (Länge des notwendigen Leitungsnetzes) und der Umfang der Wärmeabnahme durch die neu anzuschließenden Gebäude. Bei Fernwärme ist darüber hinaus auch der Standort (Lage innerhalb eines Netzgebietes oder in relativer Nähe) bedeutsam. In den Bereichen, in denen auch ein Anschluss an das jeweilige Fernwärmenetz möglich wäre, besteht eine Konkurrenzsituation. 9. Gibt es bundesweit andere Kommunen oder Bundesländer, die bei der Nutzung von Nahwärmenetzen eine Vorreiterrolle einnehmen? 10. Wo sieht der Senat Hindernisse in der Verbreitung solcher Konzepte im Markt? Nahwärmenetze stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der jeweiligen Anlage zur Wärmeerzeugung. Die Förderbedingungen für erneuerbare Energien im Bereich Wärme sowie bei Anlagen zur Nutzung von Biogas und tiefer Geothermie sind aktuell der wesentliche Treiber für Bau und Planung von neuen Nahwärmenetzen. Projekte werden an vielen Standorten in ganz Deutschland auch entsprechend des Angebotes erneuerbarer Energieressourcen (hoher Waldanteil, verfügbare Flächen für den Biomasseanbau, Eignung des Untergrunds für tiefe Geothermie) realisiert. Die einzelnen Standortkommunen nehmen eine Vorreiterrolle ein für Städte und Gemeinden mit vergleichbaren Standortvoraussetzungen. In Bremen und Bremerhaven sind aufgrund der städtischen Siedlungsstruktur solche Nahwärmeprojekte deutlich schwieriger zu realisieren als in kleineren Kommunen und ländlichen Bereichen. Für Biogasanlagen und auch größere Biomasseheizungsanlagen z. B. auf der Grundlage von Holz sind städtische Standorte zur Versorgung von Wohngebäuden nur in Einzelfällen geeignet. Weiter ausgebaut werden könnte dagegen insbesondere die Nahwärmebereitstellung auf der Basis von Blockheizkraftwerken. Aufgrund der aktuellen Energiepreis- und Fördersituation sind Blockheizkraftwerke jedoch bereits in vorhandenen Nahwärmenetzen mit bestehender Heizzentrale vielfach nur schwer wirtschaftlich zu realisieren. Muss zusätzlich in ein Nahwärmenetz investiert werden, steigen die Investitionskosten und der Betriebsaufwand für die Wärmeversorgung und damit das wirtschaftliche Risiko beträchtlich. Erforderlich wären deshalb verbesserte Rahmenbedingungen für die effiziente Stromerzeugung in BHKW-Anlagen auf Bundesebene, damit hier ein ähnlicher Schub für den Bau von Nahwärmenetzen ausgelöst werden könnte wie durch die Förderung im Bereich erneuerbarer Energien. 11. Inwiefern ist die Umsetzung solcher Vorhaben mit den bestehenden Verordnungen und gesetzlichen Regelungen im Land Bremen kompatibel? Sieht der Senat hier Verbesserungsbedarf? Es ist nicht bekannt, dass bestehende Verordnungen oder gesetzliche Regelungen im Land Bremen ein Hemmnis bei der Realisierung von Nahwärmenetzen darstellen. Verbesserungsbedarf wird vom Senat nicht gesehen. 12. Wie bewertet der Senat eine mögliche Änderung der Landesbau- und Feuerungsverordnung mit dem Ziel einer verpflichtenden planerischen und gegebenenfalls baulichen Berücksichtigung solcher Konzepte bei Neubauten oder Sanierungen? Planungen für Nahwärmekonzepte und deren bauliche Umsetzung werden im Rahmen von Bestimmungen des Bundes und der EU sowie durch Förderangebote auf vielfältige Weise unterstützt. Auf die Antworten zu den Fragen 6 und 13 wird verwiesen. Die Bremische Landesbauordnung enthält in § 85 Absatz 2 eine Ermächtigung der Gemeinden zum Erlass einer örtlichen Bauvorschrift. Danach können die Gemeinden durch Satzung bestimmen, dass im Gemeindegebiet oder in Teilen davon die Verwendung bestimmter Brennstoffe untersagt oder der Anschluss an Einrichtungen zur Versorgung mit Nah- und Fernwärme und deren Benutzung vorgeschrieben wird, wenn dies nach den örtlichen Verhältnissen zur Vermei- — 6 — dung von Gefahren, Umweltbelastungen oder unzumutbaren Belästigungen oder aus Gründen der Schonung der natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere zur rationellen Verwendung von Energie, zur Nutzung erneuerbarer Energien oder zur Nutzung von Biomasse gerechtfertigt ist. Auf der Grundlage dieser Regelung kann die Errichtung von Nah- und Fernwärmenetzen durch einen Anschluss- und Benutzungszwang unterstützt werden, wenn notwendige Voraussetzungen wie z. B. ökologische Vorteile und angemessene Kosten der Wärmeversorgung erfüllt sind. Im Gegenzug ist die Stadt dann verpflichtet, durch einen privaten Wärmedienstleister oder durch eigene Wärmeerzeugungsanlagen die Wärmeversorgung sicherzustellen. Weitergehenden gesetzlichen Regelungsbedarf auf Landesebene sieht der Senat nicht. 13. Welche bundesgesetzlichen Bestimmungen bedürfen einer möglichen Änderung, um die Verbreitung von Nahwärmekonzepten zu fördern? Energetische Anforderungen an Wohngebäude und ihre Wärmeversorgung sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) und im Erneuerbare-EnergienWärmegesetz (EEWärmeG) geregelt. Weitere Regelungen finden sich in der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Die Art der Wärmeversorgung spielt bei der Einhaltung des nach der EnEV zulässigen Primärenergiehöchstwertes eines Gebäudes eine wichtige Rolle. Der Gebäudeeigentümer kann dabei zwischen unterschiedlichen Arten der Wärmeversorgung wählen. Die Versorgung mit Nah- oder Fernwärme ist eine Variante. Primärenergetisch vorteilhaft ist der Anschluss an ein Wärmenetz immer dann, wenn die Wärmeerzeugung überwiegend auf der Grundlage erneuerbarer Energien, Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung erfolgt. Nach dem EEWärmeG müssen Eigentümer von Gebäuden, die neu errichtet werden, den Wärme- und Kälteenergiebedarf anteilig durch erneuerbare Energien decken. Diese Pflicht kann auch durch Ersatzmaßnahmen erfüllt werden. Eine mögliche Ersatzmaßnahme ist der Anschluss an ein Wärmenetz, wenn die darüber verteilte Wärme überwiegend aus erneuerbaren Energien, Abwärme oder effizienter Kraft-Wärme-Kopplung stammt. Im EEWärmeG ist außerdem ausdrücklich geregelt, dass mehrere Verpflichtete gemeinsam die Vorgabe erfüllen können. Zum Beispiel im Rahmen eines Nahwärmekonzeptes. Zum Bau und Betrieb der Anlagen kann von den Nachbarn in zumutbarem und notwendigem Umfang die Benutzung ihrer Grundstücke verlangt werden. Die Führung von Leitungen muss gegen angemessene Entschädigung geduldet werden. Entsprechend der EU-Gebäuderichtlinie müssen Eigentümer neuer Gebäude die technische, ökologische und wirtschaftliche Realisierbarkeit von hocheffizienten alternativen Systemen prüfen. Dazu gehört auch die Nah- und Fernwärme aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung. Änderungsbedarf an diesen Bestimmungen sieht der Senat nicht. 14. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt der Senat derzeit, um – wie im Klimaschutz- und Energieprogramm (KEP) 2020 angekündigt – die möglichst vollständige Erschließung des Nahwärmepotenzials mit BHKW in Bremen und Bremerhaven zu erreichen? Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr fördert ergänzend zur Bundesförderung die Errichtung von BHKW im Rahmen des REN-Förderprogramms. Bisher wurden 38 BHKW mit einer elektrischen Leistung von über 2 800 kW realisiert beziehungsweise es wurde eine Förderung beantragt. 15. Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat in dieser Richtung? Das bundesweit geltende Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) setzt die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Förderung von Nahwärmenetzen mit BHKW. Es hat sich gezeigt, dass die Förderangebote insbesondere dann nicht ausreichen, wenn der im BHKW der Heizzentrale erzeugte Strom vollständig in das öffentliche Netz eingespeist wird. Das trifft z. B. für die meisten Nahwärmenetze der Wohnungswirtschaft zu. Für den Stadtstaat Bremen ist dieser Bereich deshalb besonders bedeutsam. Entsprechende Vorschläge zur Verbesserung der Fördersituation fanden allerdings im Rahmen der Novellierung des KWKG — 7 — Anfang 2012 keine Mehrheit. Bremen wird auch in Zukunft darauf hinwirken, dass die bundesweiten Rahmenbedingungen für den Einsatz von BHKW und Wärmenetzen so gestaltet werden, dass in allen Anwendungsbereichen ein ausreichender Anreiz für den Einsatz dieser klimaschonenden Energieeffizienztechnologie entsteht. Druck: Anker-Druck Bremen