— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 632 S Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 15. Oktober 2014 Standortdebatte Weserburg Seit längerem wird über einen Zwangsumzug des Museums Weserburg bzw. über eine Zusammenlegung mit der Bremer Kunsthalle debattiert. Der Stiftungsratsvorsitzende der Weserburg, Dr. Klaus Sondergeld, und der damalige Vorsitzende des Kunstvereins, Georg Abegg, haben singulär bereits im Sommer 2014 eine Absichtserklärung für eine engere Zusammenarbeit beider Häuser unterzeichnet und der Kulturbehörde übergeben. Im Rahmen einer architektonischen Machbarkeitsstudie, die mittlerweile vorliegt, soll geklärt werden, ob der räumliche Bedarf vom Museum Weserburg und der anderen in der Weserburg verorteten Kultureinrichtungen, Gesellschaft für Aktuelle Kunst (GAK) und das Studienzentrum für Künstlerpublikationen in einem geplanten Neubau in den Wallanlagen finanziell und räumlich angemessen zu realisieren ist. Am 9. Dezember 2014 wird nach jetzigem Stand die städtische Deputation für Kultur über einen Umzug des Museums Weserburg weiter beraten . Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Verliert Bremen nicht an Attraktivität, sofern ein historisch gewachsenes Ensemble für Gegenwartskunst aus Museum Weserburg, GAK und Studienzentrum für Künstlerpublikationen auf dem Teerhof auseinandergerissen wird, und ist die von Bürgermeister Jens Böhrnsen für Bremen vielgelobte „kulturelle Vielfalt “ durch den Zwangsumzug der Weserburg nicht gefährdet? 2. Warum wird die Machbarkeitsstudie für den Zwangsumzug weiter verfolgt, obwohl bereits feststeht, dass der von den zukünftigen Nutzerinnen und Nutzern bezifferte Raumbedarf bei 5 000 m2 liegt, die baulichen Möglichkeiten in den Wallanlagen aber bei 3 000 m2 aufhören? 3. Ist vor diesem Hintergrund die Idee, die drei Institute (Weserburg Museum für moderne Kunst, Studienzentrum für Künstlerpublikationen, Gesellschaft für Aktuelle Kunst [GAK]) in den Wallanlagen unterzubringen, nicht bereits gescheitert ? 4. Sind die Synergien zwischen Museum, Studienzentrum, GAK und auch dem Künstlerhaus in einer anderen räumlichen Konstellation möglich? 5. 9 Mio. ‡ werden für den Neubau veranschlagt. Wie setzt sich die Summe zusammen ? 6. Sind bei den Planungen für den Neubau in den Wallanlagen die Kosten für einen Architektenwettbewerb und die Kosten für den Architekten bereits berücksichtigt ? 7. Der Vertrag von Carsten Ahrens wurde von Klaus Sondergeld verlängert, dann plötzlich gab es eine „Aufhebung“. Steht Carsten Ahrens noch heute auf der Gehaltsliste der Weserburg, und wer trägt tatsächlich die Kosten und die politische Verantwortung für diese Personalie? 8. Warum wird die Stelle des Direktors als ein Zeichen für die künstlerische Selbstständigkeit des Museums Weserburg nicht ausgeschrieben? — 2 — 9. Klaus Sondergeld ist in der Geschäftsführung von WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, Leiter von Bremen Marketing, SPD-Mitglied und Stiftungsratsvorsitzender des Museums Weserburg. Kann bei einer solchen Ämterhäufung Klaus Sondergeld als unabhängige Auskunftsperson für das Kulturressort fungieren ? 10. Warum verordnet man Museum und Kunsthalle ein „Pooling“, also eine Zentralisierung einzelner Einrichtungen (Presse, Restaurierung etc.), wenn dies bei Versuchen zwischen Übersee-Museum und Focke-Museum bereits erprobt und gescheitert ist? 11. Das Museum Weserburg hat ein voraussichtliches Minus von 200 000 ‡ im Jahr. Die Kunsthalle hat pro Jahr ein Minus von 500 000 ‡. Kann sie überhaupt als sanierender Kooperationspartner infrage kommen? 12. Das Museum Weserburg soll über einen Umbaufonds von 6 Mio. ‡ verfügen, resultierend aus Erlösen von Bilderverkäufen. Wie viel Geld ist aus dem Verkauf der Gemälde von Gerhard Richter und Franz Gertsch oder der Roselius-Sammlung für einen Umbau oder Neubau noch übrig, zumal die Gehälter vom früheren Direktor Carsten Ahrens und vom neuen externen Berater Helmut Friedl auch daraus finanziert werden? Peter Erlanson, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE D a z u Antwort des Senats vom 18. November 2014 Vorbemerkungen Zu den in der Kleinen Anfrage getroffenen Darstellungen stellt der Senat fest: Eine Kultureinrichtung sollte nicht allein auf ihre räumlichen Gegebenheiten reduziert werden. Für den Senat steht im Vordergrund, unter welchen konzeptionellen Bedingungen die Präsentation von Gegenwartskunst in Bremen zukünftig stattfinden soll und welcher Stellenwert dabei der ursprünglichen Konzeption des Sammlermuseums heute zukommt. Ziel des derzeit laufenden Prozesses ist es, das Museum Weserburg unter den gegebenen Rahmenbedingungen zukunftssicher aufzustellen. Hierfür wurde durch die städtische Deputation für Kultur angeregt, eine verstärkte Kooperation mit der Kunsthalle zu prüfen. Zu diesem Zweck haben beide Einrichtungen am 8. Juli 2014 der städtischen Deputation für Kultur eine gemeinsame Absichtserklärung vorgelegt. Kern dieser möglichen vertieften Zusammenarbeit ist die Sicherung der Weserburg inklusive des Studienzentrums für Künstlerpublikationen als eigenständige Institution zum Betrieb eines namentlich dafür ausgewiesenen Ortes zur Präsentation von Gegenwartskunst in Bremen. Von einem „Zwangsumzug“ bzw. einer „Zusammenlegung mit der Bremer Kunsthalle “ kann also keine Rede sein. Dies ist schon vor dem Hintergrund der privaten Rechtsträgerstruktur der Einrichtungen wenig plausibel. Bezüglich des Standorts der Weserburg hat die städtische Deputation für Kultur am 26. November 2013 aus inhaltlichen wie finanziellen Gründen um die ergebnisoffene Prüfung zweier Alternativen gebeten: 1. Die Sanierung des bisherigen Museumsgebäudes auf dem Teerhof. 2. Ein Neubau in räumlicher Nähe zur Kunsthalle. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Insbesondere liegt auch die von der Weserburg beauftragte Machbarkeitsstudie zur zweiten Alternative noch nicht vor. Im Einzelnen 1. Verliert Bremen nicht an Attraktivität, sofern ein historisch gewachsenes Ensemble für Gegenwartskunst aus Museum Weserburg, GAK und Studienzentrum für Künstlerpublikationen auf dem Teerhof auseinandergerissen wird, und ist die von Bürgermeister Jens Böhrnsen für Bremen vielgelobte „kulturelle Vielfalt “ durch den Zwangsumzug der Weserburg nicht gefährdet? Die hohe Attraktivität Bremens als Kulturstadt folgt nicht aus Standorten von Gebäuden, sondern aus Inhalten und den hinter den Inhalten stehenden Akteuren . Die Vielfalt entsteht ebenso aus der Vielfalt der Kultur und nicht der Zahl — 3 — der Standorte. Das Museum Weserburg hat es daher als seine Aufgabe angenommen , seinen Beitrag zur Vielfalt als Ort zur Präsentation von Gegenwartskunst in Bremen zukunftsgerecht zu definieren und sich entschieden, hierfür einen externen Berater hinzuzuziehen. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen . Alle an dem historisch gewachsenen Ensemble auf dem Teerhof beteiligten Institutionen bleiben unabhängig von der Standortentscheidung als Akteure erhalten . Das Museum Weserburg inklusive seiner Abteilung „Studienzentrum für Künstlerpublikationen“ und die GAK wurden an dem Prozess der Zukunftsaufstellung der Präsentation von Gegenwartskunst in Bremen und der Variantenprüfung beteiligt und werden dies auch weiterhin sein. Die letztendliche Entscheidung, ob auch zukünftig ein gemeinsamer Standort beibehalten werden soll, liegt bei den beteiligten Institutionen. Sollte es dadurch zu Veränderungen kommen, können sich in neuen Konstellationen räumlicher Nähe Chancen für ein künftiges Ensemble ergeben. 2. Warum wird die Machbarkeitsstudie für den Zwangsumzug weiter verfolgt, obwohl bereits feststeht, dass der von den zukünftigen Nutzerinnen und Nutzern bezifferte Raumbedarf bei 5 000 m2 liegt, die baulichen Möglichkeiten in den Wallanlagen aber bei 3 000 m2 aufhören? 3. Ist vor diesem Hintergrund die Idee, die drei Institute (Weserburg Museum für moderne Kunst, Studienzentrum für Künstlerpublikationen, Gesellschaft für Aktuelle Kunst [GAK]) in den Wallanlagen unterzubringen, nicht bereits gescheitert ? Erst wenn die notwendigen Grundlagen durch das Museum in vollem Umfang geschaffen wurden, kann über die Standorte entschieden werden, und in diesem Rahmen dann auch, welcher Standort die notwendigen Rahmenbedingungen in inhaltlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zur Zukunftssicherung eines Ortes für Gegenwartskunst in Bremen am besten erfüllen kann. Die Machbarkeitsstudie liegt noch nicht vor, daher steht auch noch nichts fest – auch nicht das städtebaulich mögliche Maß der Bebauung in den Wallanlagen. Da es zudem noch an der abschließenden Entscheidung der Einrichtung selber über ihre zukünftige inhaltliche Aufstellung fehlt, kann auch ein Raumbedarf als mindestens für ein solches Konzept notwendiger Rahmen noch nicht abschließend beziffert werden. 4. Sind die Synergien zwischen Museum, Studienzentrum, GAK und auch dem Künstlerhaus in einer anderen räumlichen Konstellation möglich? Synergien zwischen Kultureinrichtungen ergeben sich vorrangig aus Inhalten und strukturellen Gegebenheiten, nicht aus konkreten Standorten. Die Institutionen kooperieren, wo sich dies inhaltlich anbietet, und nutzen hierfür auch die räumliche Nähe zueinander, die jedoch nicht allein ausschlaggebend ist. Der Senat begrüßt grundsätzlich die Bereitschaft von Einrichtungen, miteinander zu kooperieren. Die Frage zukünftiger Kooperationen und Synergien sowie die entsprechenden Möglichkeiten und die Bereitschaft der beteiligten Akteure wird maßgeblich in die Entscheidungsfindung einfließen, sobald die notwendigen Grundlagen geschaffen wurden. 5. 9 Mio. ‡ werden für den Neubau veranschlagt. Wie setzt sich die Summe zusammen ? Die in Zusammenarbeit mit Immobilien Bremen für die Machbarkeitsstudie zugrunde gelegte Summe beläuft sich nicht auf 9 Mio. ‡, sondern auf 8,5 Mio. ‡. Dabei handelt es sich aber nur um einen Mindestbetrag als Prüfungsgrundlage für die Machbarkeitsstudie. Die Summe kann bei einem höheren tatsächlichen Wert des Grundstücks auch höher ausfallen. Die Summe setzt sich aus zwei Teilen privater Mittel des Museums zusammen. Dies sind Mittel aus Bilderverkäufen, die die Stiftung in Höhe von 6 Mio. ‡ für Bauzwecke zurückgelegt hat sowie ein Betrag, den GeoInformation als Verkehrswert des Grundstücks Teerhof, für das es ein Übertragungsrecht aus der Stiftungsurkunde an die Stiftung gibt, festgelegt hat. — 4 — 6. Sind bei den Planungen für den Neubau in den Wallanlagen die Kosten für einen Architektenwettbewerb und die Kosten für den Architekten bereits berücksichtigt ? Es gibt noch keine Planungen. Städtebaulich ist es jedoch notwendig und sinnvoll , einen Architektenwettbewerb für den Fall durchzuführen, dass es Planungen für einen Neubau geben sollte. 7. Der Vertrag von Carsten Ahrens wurde von Klaus Sondergeld verlängert, dann plötzlich gab es eine „Aufhebung“. Steht Carsten Ahrens noch heute auf der Gehaltsliste der Weserburg, und wer trägt tatsächlich die Kosten und die politische Verantwortung für diese Personalie? Öffentliche Mittel werden dafür nicht herangezogen. Der Stiftungsrat hat insoweit daher Vertraulichkeit über die Ergebnisse eventueller arbeitsvertraglicher Verhandlungen zwischen der Stiftung und Herrn Ahrens und gegebenenfalls daraus folgender Kosten für den privaten Arbeitgeber vereinbart. Solche Kosten , sollte es sie geben, trägt die Institution, die den Direktor beschäftigt und über seine arbeitsvertragliche Zukunft eigenständig entschieden hat. Dies ergibt sich daraus, dass es sich um eine privatrechtliche Stiftung handelt. Daher gibt es über sie keine Fachaufsicht einer öffentlichen Stelle und weder ein Mitwirkungsrecht noch eine Mitwirkungsmöglichkeit bei Personalentscheidungen der Stiftung. Auch die Rechtsaufsicht der Stiftungsbehörde beim Senator für Inneres und Sport beschränkt sich auf stiftungsrechtliche Aspekte und umfasst keine inhaltliche oder personelle Aufsicht, ebenso keine Verantwortung für Personalentscheidungen der Stiftung. 8. Warum wird die Stelle des Direktors als ein Zeichen für die künstlerische Selbstständigkeit des Museums Weserburg nicht ausgeschrieben? Die Gründe beruhen auf Entscheidungen innerhalb der unabhängigen privatrechtlichen Stiftung. Da der Betrieb der Weserburg inhaltlich durch das der städtischen Deputation für Kultur vorgestellte Zukunftskonzept gesichert und der Zweck der öffentlichen Förderung gewährleistet ist, hat der Senat die Entscheidung der Weserburg, zurzeit nicht auszuschreiben, weder zu kritisieren noch zu kommentieren. 9. Klaus Sondergeld ist in der Geschäftsführung von WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, Leiter von Bremen Marketing, SPD-Mitglied und Stiftungsratsvorsitzender des Museums Weserburg. Kann bei einer solchen Ämterhäufung Klaus Sondergeld als unabhängige Auskunftsperson für das Kulturressort fungieren ? Herr Dr. Sondergeld ist als vom Senat entsandtes Stiftungsratsmitglied Vorsitzender des Stiftungsrates und handelt in dieser Funktion zum Wohle der Stiftung . Herr Dr. Sondergeld nimmt somit den gemäß der Stiftungssatzung von der Stadt Bremen zu besetzenden Sitz im Stiftungsrat wahr. Der Stiftungsrat ist – wie sein Vorsitzender – als Organ der Stiftung verpflichtet. 10. Warum verordnet man Museum und Kunsthalle ein „Pooling“, also eine Zentralisierung einzelner Einrichtungen (Presse, Restaurierung etc.), wenn dies bei Versuchen zwischen Übersee-Museum und Focke-Museum bereits erprobt und gescheitert ist? Die städtische Deputation für Kultur hat die Kunsthalle und das Museum Weserburg vor dem Hintergrund positiver Erfahrungen aus anderen Städten über die Zusammenarbeit von Museen gebeten, zu prüfen, ob es Synergiemöglichkeiten gibt, die allen Beteiligten wirtschaftlich und inhaltlich nützen. Beide Einrichtungen haben über diese Bitte gemeinsam und in ihren jeweiligen Gremien beraten und sind zu dem Ergebnis gelangt, dass beide Institutionen diese Möglichkeiten sehen. Kann ein solcher Weg am Ende beschritten werden, stärkt dies die beteiligten Einrichtungen und hilft dabei, den Ressourceneinsatz zu optimieren und die kulturelle Vielfalt in Bremen für die Zukunft abzusichern. Die fachliche Arbeit kann gestärkt werden, wenn es gelingt, den organisatorischen Aufwand zu senken. — 5 — Im Übrigen ist ein Pooling zwischen Übersee-Museum und Focke-Museum nicht generell gescheitert. Es ging dort darum, zwei gleichartige, jeweils halbe Stellen auszuschreiben und gegebenenfalls mit nur einer Person für beide Stellen zu besetzen. Dies war aus Gründen, die in diesem Einzelfall lagen, nicht erfolgreich , spricht aber nicht generell gegen Synergien, vor allem dann nicht, wenn beide Institutionen sie für möglich halten. 11. Das Museum Weserburg hat ein voraussichtliches Minus von 200 000 ‡ im Jahr. Die Kunsthalle hat pro Jahr ein Minus von 500 000 ‡. Kann sie überhaupt als sanierender Kooperationspartner infrage kommen? Ziel der Kooperation ist die Zusammenarbeit beider Einrichtungen zum gegenseitigen , gleichberechtigten Nutzen im Sinne der zukunftsgerechten inhaltlichen und wirtschaftlichen Zukunft beider Häuser. Damit verbunden ist das Ziel der Stärkung beider Akteure als Grundlage der Vielfalt der Kulturlandschaft in Bremen. Das Defizit der Weserburg war bereits mehrfach Gegenstand der Erörterung in der städtischen Deputation für Kultur. Wie der Deputation berichtet worden ist, ergibt sich die Notwendigkeit der hier in Rede stehenden Neuaufstellung des Museums neben den im Fokus stehenden inhaltlichen Gesichtspunkten auch aus der rückläufigen Besucherakzeptanz des Hauses. Das Defizit betrifft bei der Kunsthalle lediglich die Betriebsmittel und wird im Wesentlichen durch wegbrechende Drittmittel im ABM-Bereich verursacht. Es werden derzeit auf verschiedenen Ebenen Anstrengungen zur Kompensation unternommen. Das Defizit ist aus Sicht des Senats kein Kooperationshindernis. 12. Das Museum Weserburg soll über einen Umbaufonds von 6 Mio. ‡ verfügen, resultierend aus Erlösen von Bilderverkäufen. Wie viel Geld ist aus dem Verkauf der Gemälde von Gerhard Richter und Franz Gertsch oder der Roselius-Sammlung für einen Umbau oder Neubau noch übrig, zumal die Gehälter vom früheren Direktor Carsten Ahrens und vom neuen externen Berater Helmut Friedel auch daraus finanziert werden? Für bauliche Maßnahmen sind 6 Mio. ‡ durch die Stiftung aus den Bilderverkäufen zurückgelegt worden. Die Mittel sind nach Angaben der Stiftung noch vorhanden und stehen für bauliche Maßnahmen – in welcher Variante auch immer – zur Verfügung. — 6 — — 7 — — 8 —Druck: Hans Krohn · Bremen