— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 669 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 1. Oktober 2012 Mehr Sachlichkeit in der Debatte um Konflikte am Rande von Fußballspielen Die Zahl der geleisteten Polizeieinsatzstunden rund um Fußballspiele ist bundesweit rückläufig. Ebenfalls rückläufig ist die Zahl notwendig gewordener polizeilicher Maßnahmen . Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte beruft sich in einer aktuellen Mitteilung auf die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) der Innenministerien der Länder und schreibt. „Vergleicht man die letzten drei Berichte der ZIS, erkennt man in fast allen Bereichen einen deutlichen Rückgang sicherheitsbeeinträchtigender Ereignisse : So sank die Zahl der eingeleiteten Strafverfahren von 6 030 (2008/2009) über 6 043 (2009/2010) auf 5 818 in der Saison 2010/2011. Die Zahl der freiheitsentziehenden Maßnahmen (strafprozessuale Festnahmen und polizeirechtliche Ingewahrsamnahmen ) gegen Fußballfans sank von 9 174 (2008/2009) über 6 784 (2009/ 2010) auf 6 061 (2010/2011). Die Zahl der Einsatzstunden der Polizei sank von etwa 1,525 Mio. (2008/2009) über 1,217 Mio. (2009/2010) auf 1,122 Mio. (2010/2011).“ Auch in Bremen sinkt die Zahl der eingesetzten Beamten deutlich: So kam es laut Innensenator Mäurer in der Saison 2009/2010 noch zu 59 000 Einsatzstunden („WeserKurier “, 6. Dezember 2010), in der abgelaufenen Saison 2011/2012 waren es demgegenüber noch 40 078 Stunden (Mitteilung des Senats vom 24. August 2012) – ein Rückgang von gut 30 %, der sich nicht allein durch die Nichtteilnahme an europäischen Wettbewerben oder dem frühen Ausscheiden Werder Bremens im DFB-Pokal erklärt. In einer aktuellen Mitteilung wendet Senator Mäurer diese Fakten ins Gegenteil: „Wenn sich die Spirale der Gewalt im Fußball immer schneller dreht und wir im Stadion und seinem Umfeld Woche für Woche mehr Polizei einsetzen müssen, um die Sicherheit zu gewährleisten (. . .) dann wird man auch über die Rücknahme von Privilegien für die Fangruppierungen sprechen müssen“ (Mitteilung des Senats vom 24. August 2012). Diese Aussage richtet sich an die Ultra-Szene, die beispielsweise für aufwendige Choreografien Räumlichkeiten im Weserstadion nutzen darf. Diese Privilegien gewährt allerdings nicht der Innensenator, sondern der Verein. Sehr kontraproduktiv erscheint die unsachliche Verbalattacke des Senators auf Bremens Ultras auch vor einem weiteren Hintergrund: Große Teile der organisierten Fanszene sind für ihr vorbildliches zivilgesellschaftliches Engagement gegen Diskriminierung und Rassismus bundesweit bekannt. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Einsatzstunden der Polizei sind seit der Saison 2008/2009 im Zusammenhang mit Fußballspielen in Bremen (erste und zweite Mannschaft SV Werder Bremen) angefallen? Bitte nach Saison, und falls möglich, nach Bereitschaftspolizei Bremen, Bereitschaftspolizei anderer Länder und Bundespolizei auflisten . 2. Wie viele freiheitsentziehende Maßnahmen hat es in den vergangenen vier Jahren im Zusammenhang mit Fußballspielen in Bremen gegeben? Was waren schwerpunktmäßig die Gründe für die Maßnahmen, und zu welchem Anteil erfolgten sie zur Gefahrenabwehr? Bitte getrennt nach Saison auflisten. — 2 — 3. Wie viele Strafverfahren wurden in diesem Zeitraum im Zusammenhang mit Fußballspielen eingeleitet? Bitte getrennt auflisten nach Jahr und den Deliktsarten Körperverletzungen, Widerstand, Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, Straftaten gemäß § 86a StGB, Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (Abbrennen von Pyrotechnik) und Sonstigen. 4. Wie viele Verurteilungen gab es demgegenüber für Straftaten im Zusammenhang mit Fußballspielen? Bitte getrennt auflisten nach Jahr. 5. Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit Fußballspielen seit der Saison 2008/2009 verletzt? Falls möglich, bitte getrennt nach Jahr und den Personengruppen der sogenannten Störer, Polizeibeamtinnen/Polizeibeamten und sogenannten Unbeteiligten differenzieren. 6. Wie oft und gegen wie viele Personen wurden in der vergangenen Saison Aufenthaltsverbote und Meldeauflagen verfügt? 7. Wie viele Verletzte gab es seit der Saison 2008/2009 durch das Abbrennen von Pyrotechnik im und am Stadion? Wie viele davon schwer verletzt? 8. Wird das Abbrennen von Pyrotechnik im und am Stadion von der Bremer Staatsanwaltschaft als versuchte Körperverletzung bewertet bzw. wurde in solchen Fällen schon entsprechend Anklage erhoben? 9. Wie steht der Senat zum Instrument mehrjähriger Stadionverbote, die häufig aufgrund bloßer Verdachtsmomente der veranlassenden Polizeidienststelle ausgesprochen werden, und inwiefern sieht der Senat Reformbedarf, etwa das Recht auf eine Anhörung in einer „Clearingstelle“ vor dem Aussprechen des Stadionverbotes ? 10. Wie oft veranlasste die Bremer Polizei in den vergangenen vier Jahren Eintragungen in die Verbunddatei „Gewalttäter Sport“? 11. Wie bewertet der Senat die Kritik von Bürgerrechtlerinnen/Bürgerrechtlern und Datenschützerinnen/Datenschützern, wonach Personen auch dann über Jahre in der Verbunddatei erfasst werden, wenn die gegen sie eingeleiteten Verfahren eingestellt worden sind? 12. Welche Privilegien von Fangruppierungen meint der Senator für Inneres, über deren Rücknahme es zu sprechen gelte, sollte es zu weiteren Konflikten kommen ? 13. In welcher Form, Regelmäßigkeit und zu welchen Gelegenheiten tritt der Senator für Inneres in direkten Dialog zu den organisierten Fangruppierungen in Bremen? 14. Welche Maßnahmen präventiver, repressiver und dialogorientierter Art plant der Senat, um Konflikte rund um das Fußballspiel zu entschärfen und nach Möglichkeit zu vermeiden? Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE D a z u Antwort des Senats vom 20. November 2012 1. Wie viele Einsatzstunden der Polizei sind seit der Saison 2008/2009 im Zusammenhang mit Fußballspielen in Bremen (erste und zweite Mannschaft SV Werder Bremen) angefallen? Bitte nach Saison, und falls möglich, nach Bereitschaftspolizei Bremen, Bereitschaftspolizei anderer Länder und Bundespolizei auflisten . — 3 — 2008/ 2009/ 2010/ 2011/ 2009 2010 2011 2012 Gesamt1) 54 176 58 818 52 756 40 078 Davon entfielen auf SV Werder (Bundesliga) 27 444 28 930 33 911 32 523 SV Werder II (3. Liga) 5 290 5 075 4 795 4 606 Pokal und Regionalliga und sonstige im Zusammenhang mit Fußball stehende Veranstaltungen 21 442 24 813 14 050 2 949 In den Gesamtstunden sind die Stunden auswärtiger Kräfte enthalten. Eine detaillierte Aufschlüsselung durch die Polizei erfolgt nicht. Fremdkräfte2) 13 233 17 755 25 644 12 934 1) Gesamtstunden inklusive Regionalliga und Pokal. 2) In Rechnung gestellte Einsatzstunden. Der Aufwand für sieben Risikospiele (SV Werder Bremen I) betrug in der Saison 2011/2012 dabei insgesamt 19 564 (52,69 %) der dort angefallenen Einsatzstunden . 2. Wie viele freiheitsentziehende Maßnahmen hat es in den vergangenen vier Jahren im Zusammenhang mit Fußballspielen in Bremen gegeben? Was waren schwerpunktmäßig die Gründe für die Maßnahmen, und zu welchem Anteil erfolgten sie zur Gefahrenabwehr? Bitte getrennt nach Saison auflisten. 2008/ 2009/ 2010/ 2011/ 2009 2010 2011 2012 StPO 88 93 100 77 Gefahrenabwehr 631 205 41 219 Gesamt 719 298 141 296 Eine weitere Differenzierung nach den Gründen der freiheitsentziehenden Maßnahmen ist nicht möglich. 3. Wie viele Strafverfahren wurden in diesem Zeitraum im Zusammenhang mit Fußballspielen eingeleitet? Bitte getrennt auflisten nach Jahr und den Deliktsarten Körperverletzungen, Widerstand, Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, Straftaten gemäß § 86a StGB, Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (Abbrennen von Pyrotechnik) und Sonstigen. 2008/09 2009/10 2010/11 2011/ 2009 2010 2011 2012 Körperverletzung 48 44 41 39 Widerstand 6 6 5 8 Landfriedensbruch 12 17 12 18 Sachbeschädigung 11 6 10 15 2008/ 2009/ 2010/ 2011/ 2009 2010 2011 2012 § 86a StGB 0 2 1 3 Sprengstoffgesetz 1 2 15 15 Sonstige 28 33 40 34 Gesamt 106 110 124 132 — 4 — 4. Wie viele Verurteilungen gab es demgegenüber für Straftaten im Zusammenhang mit Fußballspielen? Bitte getrennt auflisten nach Jahr. Da die amtliche Strafverfolgungsstatistik das Merkmal „Fußball“ nicht kennt, kann die Frage nicht beantwortet werden. 5. Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit Fußballspielen seit der Saison 2008/2009 verletzt? Falls möglich, bitte getrennt nach Jahr und den Personengruppen der sogenannten Störer, Polizeibeamtinnen/Polizeibeamten und sogenannten Unbeteiligten differenzieren. 2008/ 2009/ 2010/ 2011/ 2009 2010 2011 2012 Polizeibeamte 6 5 20*) 3 Störer 13 15 9 4 Unbeteiligte 2 7 4 4 Gesamt 21 27 33 11 *) Die hohe Zahl der verletzten Polizeivollzugsbeamten ist auf den Vorfall „Treppensturz nach HSV-Spiel“ zurückzuführen. 6. Wie oft und gegen wie viele Personen wurden in der vergangenen Saison Aufenthaltsverbote und Meldeauflagen verfügt? In den zurückliegenden Spielzeiten wurden nur anlassbezogen Platzverweise für den Spieltag ausgesprochen. Im Jahr 2010 wurden gegen vier Fußballfans der Bremer Ultraszene Aufenthaltsverbote verhängt. Diese hatten vor den Verwaltungsgerichten keinen Bestand; es habe an Tatsachen gefehlt, die belegen, dass die betreffenden Personen an dem jeweiligen im Antrag benannten Spieltag Straftaten begehen werden. 7. Wie viele Verletzte gab es seit der Saison 2008/2009 durch das Abbrennen von Pyrotechnik im und am Stadion? Wie viele davon schwer verletzt? Es erfolgt statistisch keine Differenzierung nach den Ursachen der Verletzungen . 8. Wird das Abbrennen von Pyrotechnik im und am Stadion von der Bremer Staatsanwaltschaft als versuchte Körperverletzung bewertet bzw. wurde in solchen Fällen schon entsprechend Anklage erhoben? Das schlichte Abbrennen sogenannter Bengalischer Feuer (Pyrotechnik) stellt einen Verstoß gegen § 40 Abs. 1 des Sprengstoffgesetzes dar. Nur in den Fällen, in denen der pyrotechnische Gegenstand bewusst in Richtung anderer Personen abgebrannt wird, besteht aus der Sicht der Staatsanwaltschaft Anlass, auch wegen (versuchter) gefährlicher Körperverletzung Ermittlungen aufzunehmen. Ob die Staatsanwaltschaft insoweit bereits in der Vergangenheit im Einzelfall Anklage erhoben hat, kann nicht sicher angegeben werden, da die zur Beantwortung dieser Frage erforderlichen Daten nicht erfasst werden. Nachdem die Staatsanwaltschaft eine Sonderzuständigkeit für „Fußballspezifische Straftaten – auch gegen Jugendliche und Heranwachsende – im Lande Bremen“ zum 1. November 2012 eingerichtet hat, werden künftig genaue Angaben über die Zahl der Verfahren und die Art der Erledigung durch die Staatsanwaltschaft möglich sein. 9. Wie steht der Senat zum Instrument mehrjähriger Stadionverbote, die häufig aufgrund bloßer Verdachtsmomente der veranlassenden Polizeidienststelle ausgesprochen werden, und inwiefern sieht der Senat Reformbedarf, etwa das Recht auf eine Anhörung in einer „Clearingstelle“ vor dem Aussprechen des Stadionverbotes ? Stadionverbote können dazu beitragen, die Sicherheit in den Stadien zu verbessern . Aufgrund der Tatsache, dass ein Großteil der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Fußballspielen allerdings nicht in den Stadien , sondern in deren Umfeld und auf den Reisewegen erfolgen, besteht hier Optimierungsbedarf. Von daher wäre eine Verbindung von Meldeauflagen mit Stadionverboten eine wirksame Methode um hier entgegenzuwirken. — 5 — Der Senator für Inneres und Sport begrüßt die derzeit im Rahmen der Diskussion zu dem Konzept „Sicheres Stadionerlebnis“ von DFL und DFB mit den Vereinen geführten Gespräche. Im Hinblick auf eine bessere Akzeptanz von Stadionverboten erwartet er, dass zukünftig, die derzeit in § 3 Abs. 3, § 5a Stadionverbotsrichtlinien vorgesehene Anhörung des Betroffenen vor einer Entscheidung über die Verhängung eines Stadionverbots auch verlässlich umgesetzt wird. 10. Wie oft veranlasste die Bremer Polizei in den vergangenen vier Jahren Eintragungen in die Verbunddatei „Gewalttäter Sport“? Die Frage lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten, da eine Auswertung bisher technisch nicht möglich war. An der Errichtung eines Auswerteschlüssels wird derzeit gearbeitet. Ein Zeitpunkt der Fertigstellung kann nicht vorhergesagt werden. 11. Wie bewertet der Senat die Kritik von Bürgerrechtlerinnen/Bürgerrechtlern und Datenschützerinnen/Datenschützern, wonach Personen auch dann über Jahre in der Verbunddatei erfasst werden, wenn die gegen sie eingeleiteten Verfahren eingestellt worden sind? Rechtsgrundlage für die Datei „Gewalttäter Sport“ ist seit Juni 2010 BKAG (Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten) in Verbindung mit BKADV (Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtsgesetzes gespeichert werden dürfen vom 4. Juni 2010, BGBl. I S. 716), insbesondere §§ 9, 10 BKADV. Der Forderung der Bundes- und Landesdatenschützerinnen/Landesdatenschützer mit Entschließung der 77. DSK (Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder) vom 26./27. März 2009 „Die polizeiliche Datenverarbeitung in INPOL hat keine Rechtsgrundlage“ wurde damit entsprochen. Die Aufnahme in die Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ ist nicht abhängig vom Ausgang eines Verfahrens. Es werden neben Beschuldigten, Verdächtigen und rechtskräftig Verurteilten auch sonstige Personen erfasst, gegen die Personalienfeststellungen , Platzverweise und Ingewahrsamnahmen zur Verhinderung anlassbezogener Straftaten angeordnet wurden, weil bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen anlassbezogene Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden. Zudem werden sonstige Personen erfasst , bei denen Waffen oder andere gefährliche Gegenstände sichergestellt bzw. beschlagnahmt wurden, wenn bstimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie diese bei Begehung anlassbezogener Straftaten benutzen wollen. Die Datei ermöglicht der Polizei somit im Zuge der Gefahrenabwehr das Gewinnen von Anhaltspunkten für das sachgerechte und wirksame Treffen von Eingriffsmaßnahmen und liefert ihr Erkenntnisse für organisatorische und taktische Maßnahmen. Jede in der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ eingetragene Person kann eine Überprüfung und Löschung beantragen (Bundestagsdrucksache 17/9003 vom 16. März 2012). 12. Welche Privilegien von Fangruppierungen meint der Senator für Inneres, über deren Rücknahme es zu sprechen gelte, sollte es zu weiteren Konflikten kommen ? Es gibt zum Teil Privilegien, die zum Teil von Fangruppierungen in Bremen direkt von Werder Bremen bzw. der Bremer Weserstadion GmbH (BWS) zugestanden werden. Neben der Zurverfügungstellung von eigenen Räumlichkeiten im Stadion sind dies unter anderem der Verzicht auf eine Umzäunung. Ferner sind dies der Erhalt der Stehplätze sowie eine besondere Berücksichtigung von organisierten Fans bei der Vergabe von Eintrittskarten, deren Preise von Werder Bremen bewusst niedrig kalkuliert sind. Auch die Möglichkeit zur Erarbeitung und Realisierung von eigenen sogenannten Choreografien innerhalb der Ostkurve gehört zu den Vorzugsbehandlungen der organisierten Fans gegenüber allen anderen Besuchern des Weserstadions. — 6 — Druck: Anker-Druck Bremen Aufgrund der Tatsache, dass es in der Ostkurve in Bremen bislang weder zu Ausschreitungen oder dem Abbrand von Pyrotechnik kam, stehen in Bremen derzeit weder die Errichtung eines höheren Zaunsystems noch die Abschaffung von Stehplätzen zur Diskussion. Sollte sich in Bremen herausstellen, dass sogenannte Blockfahnen und Banner dazu missbraucht werden, um eine Verschleierung von Tätern beim Abbrand von Pyrotechnik zu ermöglichen, so könnte das Mitführen und Zeigen eben dieser Transparente untersagt werden. 13. In welcher Form, Regelmäßigkeit und zu welchen Gelegenheiten tritt der Senator für Inneres in direkten Dialog zu den organisierten Fangruppierungen in Bremen? In der Vergangenheit gab es verschiedene Gelegenheiten, bei denen das Ressort auch anlassunabhängig den direkten Dialog zu den Fangruppierungen bzw. dem Fanprojekt gesucht hat. Zuletzt waren dies Diskussionsveranstaltungen des Fanprojekts zu den Themen der Weiterentwicklung von Kommunikationsstrukturen zwischen Polizei und dem Fanprojekt sowie eine Diskussionsveranstaltung „Eine Spirale der Gewalt“. Ein direkter Dialog mit den Ultragruppierungen ist schwierig, da diese bekanntermaßen aus ihrem Selbstverständnis heraus einem Dialog mit staatlichen Stellen im Grundsatz ablehnend gegenüberstehen. 14. Welche Maßnahmen präventiver, repressiver und dialogorientierter Art plant der Senat, um Konflikte rund um das Fußballspiel zu entschärfen und nach Möglichkeit zu vermeiden? Ein Ansatz im Sinne eines verbesserten Dialogs zu den organisierten Fangruppierungen besteht darin, über den örtlichen Ausschuss Sport und Sicherheit in Zukunft neben noch mehr Transparenz im Bereich staatlichen Handelns vor allem den gegenseitigen Austausch zu fördern. Dabei muss es insbesondere um folgende Handlungsfelder gehen: • Abbau von Feindbildern im Sinne eines besseren Miteinanders, • Mitverantwortung der Fans für die Sicherheit an Spieltagen im und um das Stadion herum, • Stärkung der Kommunikation von Polizei, Verein und Fans vor, während und nach einem Spiel, • Wertschätzung von Fans und Fankulturen durch die Polizei, • Treffen von Absprachen und Regelungen aller Beteiligten. Dabei müssen jedoch auch klar die Konsequenzen bei Nichteinhalten aufgezeigt und umgesetzt werden. Darüber hinaus werden auch weitere Maßnahmen, wie beispielsweise die Einrichtung eines „Taktischen Polizeilichen Sicherheitssprechers“ geprüft. Dieser soll im Stadion polizeiliche Maßnahmen Straftätern und Störer gegenüber konkret ankündigen und so auch einem Solidarisierungsverhalten Dritter entgegen wirken.