— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 684 S (zu Drs. 18/647 S) 07. 04. 15 Mitteilung des Senats vom 7. April 2015 Sozialindikatoren und Ressourcenzuweisung an Schulen Die Fraktion DIE LINKE hat unter Drucksache 18/647 S eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: In der Stadt Bremen gibt es eine lange Tradition der Ermittlung von Ressourcenbedarfen und der Steuerung des Ressourceneinsatzes in Schulen auf der Basis von Sozialindikatoren. Leitend war hier stets die Annahme, dass in Schulen ein besonderer Aufwand – und damit verbunden ein erhöhter Ressourcenbedarf – besteht, wenn in der Schülerschaft ein hoher Anteil von Schülerinnen und Schülern vertreten ist, die in sozialen Risikolagen aufwachsen. Sozialindikatoren wurden und werden in Bremen verwendet, um dem aufgrund der sozialen Zusammensetzung der Schülerschaft einer Schule zusätzlich entstehenden Ressourcenbedarf möglichst gut gerecht zu werden. Aufgrund der Einleitung und der Fokussierung der Fragen dieser Anfrage geht der Senat davon aus, dass sich die Große Anfrage auf die Verfahren für die allgemeinbildenden Schulen in der Stadt Bremen bezieht. 1. Welche Sozialindikatoren werden aktuell für die Zuweisung von Ressourcen an Schulen verwendet, wie werden die jeweiligen Werte ermittelt, und wie erfolgt aus ihnen die Berechnung eines Gesamtwerts? Bitte gegebenenfalls differenzieren nach Grundschulen und weiterführenden Schulen. In der Debatte aber auch in den unterschiedlichen Verfahren der Ressorts werden die Begriffe Sozialindex und Sozialindikator nicht einheitlich verwendet. Aus Gründen der Lesbarkeit und der inhaltlichen Abgrenzung wird im Folgenden immer dann von Sozialindikatoren gesprochen, wenn einzelne statistische Kennzahlen (z. B. die SGB-II-Quote [Sozialgesetzbuch]) gemeint sind, die für die Beschreibung der sozialen Situation herangezogen werden. Werden mehrere Sozialindikatoren zu einer übergeordneten Kennzahl zusammengefasst, wird im Folgenden von Sozialindex gesprochen (Wenn in anderen Dokumenten z. B. von „Sozialindikatoren der Grundschulen“ die Rede ist, würden diese im Folgenden also als „Sozialindizes der Grundschule“ bezeichnet.). Die Berechnung schulischer Sozialindizes erfolgt in Bremen derzeit auf Basis möglichst aktueller, vorliegender Sozialindizes der Ortsteile. Da für die Ressourcenzuweisungen positive Werte benötigt werden, werden die vorliegenden Indizes mithilfe einfacher mathematischer Operationen auf eine Skala von 0 bis 100 transponiert, wobei im Sinne des zugrundeliegenden Sozialindexes die Zahl 0 für eine besonders gute und 100 für eine besonders kritische soziale Zusammensetzung eines Ortsteils steht. In einem weiteren Schritt wird jeder Schülerin oder jedem Schüler einer Schule der Index des Ortsteils zugeordnet, in dem sie/ er wohnt. Aus dem Mittelwert der Ortsteilindizes aller Schülerinnen und Schüler wird schließlich der Sozialindex der Schule gebildet. Mit diesem Verfahren werden sowohl die Sozialindizes für die Grundschulen als auch die für die weiterführenden Schulen berechnet. In Ableitung aus dem Sozialindex wurde für die Grundschulen und die Sekundarstufe I zudem jeweils ein Raster entwickelt, das die Schulen in fünf soge- — 2 — nannte Sozialstufen einteilt. Die Sozialindizes der Schulen wurden in Kohorten zusammengefasst und einer der genannten Sozialstufen zugeordnet. Die Stufe 1 weist dabei positive und die Stufe 5 negative soziale Bedingungen aus. In der Grundschule erfolgt die Unterteilung in Schritten von 20 Punkten: • Sozialstufe 1: Sozialindex kleiner gleich 19,99, • Sozialstufe 2: Sozialindex 20 bis 39,99, • Sozialstufe 3: Sozialindex 40 bis 59,99, • Sozialstufe 4: Sozialindex 60 bis 79,99, • Sozialstufe 5: Sozialindex größer gleich 80. In den Schulen der Sekundarstufe I gilt folgende Unterteilung des Sozialindex in Sozialstufen: • Sozialstufe 1: Sozialindex kleiner als 29,99, • Sozialstufe 2: Sozialindex 30 bis 49,99, • Sozialstufe 3: Sozialindex 50 bis 59,99, • Sozialstufe 4: Sozialindex 60 bis 79,99, • Sozialstufe 5: Sozialindex größer gleich 80. Die von der linearen Staffelung in 20er Schritten abweichende Stufeneinteilung für die Schulen der Sekundarstufe I begründet sich aus einer Ungleichverteilung der Schulen über die fünf Sozialstufen. Bei einer strikten Einteilung in 20er Schritten wäre es in der Vergangenheit zu besonders hohen bzw. besonders niedrigen Häufungen in einzelnen Sozialstufen gekommen. Da das Sozialstufenraster keine direkte Ableitung der Risikolage der jeweiligen Einzelschulen beschreibt, sondern in erster Linie einer Gewichtung der Gesamtsituation dient, soll die Einteilung für die Zukunft erneut auf seine Stichhaltigkeit überprüft werden. In den unterschiedlichen Verfahren der Ressourcenzuweisung werden (je nach Erfordernis des Abbildungsmaßstabs) Sozialindex oder Sozialstufen angewendet. So erfolgt beispielsweise die Verteilung der Stellen für Schulsozialarbeit bei den weiterführenden Schulen nicht nach einer bestimmten Sozialstufe, sondern an diejenigen 21 mit den ungünstigsten Indizes. Die Berechnung der schulbezogenen Sozialindizes erfolgt jedes Jahr neu auf Basis der aktuellen Schülerdaten und des aktuellsten vorliegenden Sozialindexes für die Ortsteile. Bis Ende 2013 lag den Berechnungen der schulischen Sozialindizes der von der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen erstellte Benachteiligungsindex für die Ortsteile zugrunde. Dieser wurde alle zwei Jahre aktualisiert und aus zuletzt 22 einzelnen Indikatoren berechnet. Die einzelnen Indikatoren sind vier Gruppen/Lebensbereichen entnommen und betrachten die Bildungsbeteiligung (hauptsächlich Absolventen), die Erwerbs- und Einkommensverhältnisse (Arbeitslosen-, SGB-II-Quoten), die Identifikation (Wahlbeteiligung, Fortzüge, Zuzüge, Ausländeranteil) und die Entmischung und Konfliktpotenzial (Falldichte Sozialdienst, Alleinerziehende, Bevölkerung nach Altersgruppen/Geschlecht). Anfang 2014 wurden vom Statistischen Landesamt Ortsteilindizes auf Basis des in der Beantwortung des Senats auf die Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD „Sozialraummonitoring vereinheitlichen? – Nachvollziehbare und transparente Entscheidungen ermöglichen!“ vom 22. Mai 2013 (Drucksache 18/919) ausführlicher beschriebenen Modells für ein „Monitoring Soziale Stadtentwicklung Bremen“ berechnet. Dieses Modell wurde im Auftrag des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr und in Abstimmung mit der AG Stadtmonitoring ressortübergreifend entwickelt und dient nun als Grundlage für die Ermittlung der Sozialindizes der Schulen. Die in diesem Modell herangezogenen Indikatoren stammen aus anderen Themenfeldern und beleuchten insbesondere die Themen Bildung (anhand des Sprachförderbedarfs bei Vorschulkindern und der Nichtabiturquote) und Einkommensarmut (anhand der Kinderarmut und des SGB-II-Bezugs). 2. Aufgrund welcher Überlegungen und Kriterien wurden diese Indikatoren ausgewählt ? — 3 — Aus der empirischen Bildungsforschung ist bekannt, dass insbesondere der sozioökonomische Hintergrund und der Bildungshintergrund im Elternhaus zentrale äußere Einflussfaktoren für Bildungserfolg von Schülerinnen und Schülern sind. Das Vorliegen eines Migrationshintergrunds wird in diesem Kontext häufig auch genannt. Empirischen Befunden der Bildungsforschung zufolge sind hier aber weitere Faktoren zu berücksichtigen: ethnische Herkunft, Verkehrssprache im Elternhaus, Zeitpunkt der Zuwanderung der Familie und – wieder – sozioökonomischer Status und Bildungshintergrund der Familie. Da insbesondere der sozioökonomische Status und der Bildungshintergrund der Herkunftsfamilie von Schülerinnen und Schülern aus Datenschutzgründen nicht erhoben werden, wird über den oben beschriebenen Weg der Verwendung von Ortsteilsozialindizes versucht, den sozialen Hintergrund der Schülerschaft einer Schule näherungsweise abzuschätzen. Der Grund für den Wechsel vom Benachteiligungsindex zum Modell des „Monitoring Soziale Stadtentwicklung Bremen“ liegt vornehmlich in der Aktualität der Daten und des Modells begründet. Leitend bei der Entwicklung dieses Modells war das Bemühen, einen Index anhand weniger, regelmäßig auf Ortsteilebene verfügbarer und belastbarer Kennzahlen zu konstruieren, die als geeignete Stellvertretergrößen für soziale Disparitäten angesehen werden können. Aus Sicht von Schule haben dabei die beiden verwendeten Bildungskennzahlen eine besondere Relevanz: 1. In diesem Modell finden die statistischen Daten der vorschulischen Sprachstandfeststellung als zentrale Ausgangslage für die folgenden Lernprozesse angemessen Berücksichtigung. 2. Daten für den Bildungsstand der Eltern oder der Erwachsenenbevölkerung sind in Bremen auf Ortsteilebene nicht verfügbar. Um sich diesem Aspekt zumindest annähern zu können, wurde die Nichtabiturquote als Stellvertretergröße gewählt. 3. Wie verhalten sich diese Indikatoren zu den Indikatorsystemen anderer Ressorts (z. B. WiN-Programm [Wohnen in Nachbarschaften], Sozialmonitoring)? Im Bereich der Senatorin für Bildung und Wissenschaft wird auf ein zentrales, ressortübergreifend unter Einbezug wissenschaftlicher Expertise entwickeltes System des Sozial(raum)monitorings zurückgegriffen. Dies greift im Wesentlichen Indikatoren auf, die auch in den anderen Indikatorensystemen genutzt werden oder hoch mit den darin verwendeten Kennzahlen korrespondieren bzw. korrelieren (z. B. im WiN-Programm: Anteil von Personen mit Migrationshintergrund an der Bevölkerung; Anteil der SGB-II-Bezieher an der Bevölkerung; Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf an allen Schülern). Genauere Informationen zu den in der Stadt Bremen eingesetzten Indikatorensystemen und ihre Entwicklungsperspektiven sind in der oben genannten Antwort des Senats vom 22. Mai 2013 ausführlich beschrieben. 4. Wie wirkt sich ein bestimmter Sozialindex konkret für die Ressourcen aus, die Schulen erhalten? Bitte differenzieren nach Grundschulen und weiterführenden Schulen. Derzeit wird der Sozialindex bei der Ressourcensteuerung wie folgt eingesetzt: a) Reduzierung der Klassengrößen Sowohl in Grundschulen als auch in weiterführenden Schulen führt ein ungünstiger schulischer Sozialindex bzw. eine ungünstige Sozialstufe zu einer Anpassung der Aufnahmekapazität in der ersten bzw. fünften Klasse. In der am 5. Dezember 2014 in der städtischen Deputation für Bildung beschlossenen „Neufassung der Richtlinien über die Aufnahmekapazitäten der allgemeinbildenden Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in der Stadtgemeinde Bremen“ (Vorlage Nr. G 145/18) wurde sowohl bei den Grundschulen als auch bei den Schulen der Sekundarstufe I der Sozialstufe 5 ein Abschlag von drei, bei denen der Sozialstufe 4 ein Abschlag von zwei und bei denen der Sozialstufe 3 und einem Sozialindex oberhalb von 50 ein Abschlag von einer Schülerin bzw. einem Schüler je Klasse festgelegt . — 4 — Unabhängig von der Klassengröße muss für jede Klasse das erforderliche Personal zur Verfügung gestellt werden. Dabei spielt insbesondere die Stundentafel eine zentrale Rolle. b) Sozialstrukturbedarfszuweisung In der Annahme, dass Schulen mit einer sozial ungünstigen Zusammensetzung der Schülerschaft mehr Lehrerstunden für eine bessere individuelle Förderung benötigen, wird getrennt für Grundschulen und Sekundarstufen ein jeweils festgelegtes Gesamtbudget von Lehrerstunden für den Sozialstrukturbedarf wie folgt berechnet: • Schritt 1: Ermittlung eines Schülersozialfaktors: Schülersozialfaktor der Schule = Schülerzahl der Schule x Sozialindex der Schule, • Schritt 2: Ermittlung des Lehrerstundenbedarfs: Schülersozialfaktor der Schule Stundenbedarf = Summe der Schülersozialfaktoren aller Schulen = Gesamtbudget c) Mittel für Inklusionsaufgaben im Bereich LSV (Lernen, Sprache, Verhalten) Da – anders als in den Oberschulen – in Grundschulen bei einem sehr großen Teil der Schülerinnen und Schüler erst im Verlauf der ersten Schuljahre ein sonderpädagogischer Förderbedarf auffällt und festgestellt wird, wird hier der Bedarf an Unterrichtsstunden wie folgt ermittelt: Es wird angenommen , dass durchschnittlich 6 % der Schülerinnen und Schüler einen potenziellen sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Daher wird für die Festlegung des Bedarfs an Lehrerstunden für Inklusionsaufgaben in den Grundschulen ein Gesamtstundenbudget wie folgt festgelegt: Stundenbudget (Gesamt) = Schülerzahl (Gesamt) x 6 % x drei Stunden Ferner wird davon ausgegangen, dass an Schulen mit einer eher ungünstigen Sozialstruktur der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf höher ausfällt. Dieses Stundenbudget wird dann in einem zweistufigen Verfahren verteilt: Von dem festgelegten Budget erhalten die Grundschulen vorab eine pauschale Grundzuweisung im Umfang von sechs Lehrerwochenstunden (= ca. 15 % des Gesamtbudgets). Die verbleibende Stundenressource wird anschließend nach demselben Verfahren wie bei der Sozialstrukturbedarfszuweisung auf die Grundschulen verteilt. An Oberschulen wird in der Kapazitätsrichtlinie der Sozialindikator auch bei der Festlegung der Klassengrößen von Inklusionsklassen wie unter a) beschrieben berücksichtigt. d) Stundenbedarf für jahrgangsübergreifenden Unterricht in Grundschulen Bei der Verteilung des festgelegten Budgets für jahrgangsübergreifenden Unterricht wird zunächst allen Grundschulen, die jahrgangsübergreifende Lerngruppen haben oder einrichten wollen, nach festgelegten Kriterien eine Basisausstattung von Unterrichtsstunden zugewiesen. Die dann noch zur Verfügung stehenden Stunden aus dem Budget werden wie folgt verteilt: Die Schulen mit den höchsten Sozialindizes erhalten für jede jahrgangsübergreifende Lerngruppe eine weitere Unterrichtsstunde. Von diesen zusätzlichen Zuweisungen profitieren acht Grundschulen. e) Verwaltungsstunden Der ermittelte Bedarf an Unterrichtsstunden ist auch Grundlage für die Zuweisung von Verwaltungsstunden (Sekretariat). Daher beeinflusst der Sozialindex der Schulen indirekt auch diese Ressource. f) Zuweisung von Sozialarbeiterstellen Die Zuteilung von Schulsozialarbeit an die allgemeinbildenden Schulen erfolgte zum Schuljahr 2014/2015 für den Zeitraum von zwei Schuljahren, damit bis zum Ende des Schuljahrs 2015/2016 auf Basis schulischer Sozialindizes . Die schulischen Sozialindizes wurden hier am Ende des Schuljahrs 2013/2014 auf Basis der Schülerzahlen nach den in Frage 1 beschriebenen — 5 — Prinzipien berechnet. Im Frühjahr 2016 wird das Stellenvolumen anhand der dann aktuellen Sozialindikatoren neu verteilt. Grundschulen haben jeweils eine halbe Stelle erhalten. Insgesamt 3,5 Stellen wurden für besondere Schwerpunktsetzungen verwandt. Mit diesen Stellen wurde das Stellenvolumen an denjenigen Grundschulen auf eine ganze Stelle aufgestockt, die einen besonders nachteiligen Sozialindikator von über 80 aufweisen oder mehr als 400 Schülerinnen und Schüler haben. Die zehn Oberschulen und Gymnasien mit den höchsten Indikatorenwerten erhielten jeweils eine ganze Stelle, weitere Oberschulen und Gymnasien eine halbe Stelle. Bei der Zuweisung werden nur Schulen berücksichtigt, deren Schülerzahl mindestens 100 Schülerinnen und Schüler umfasst. Weitere Informationen sind dem Bericht der städtischen Deputation für Bildung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter vollständig übernehmen!“ (Drucksache 18/294 S) zu entnehmen. g) Zuweisung der Lernmittel Bei der Verteilung der Lernmittel erfolgt neben der Pro-Kopf-Verteilung eine ergänzende Zuweisung nach Sozialindikator. Rd. 100 000 ‡ werden sozialindikatorbezogen zugewiesen. h) Entscheidung über Standorte von Ganztagsschulen Bei den bisherigen Entscheidungsprozessen für die Einrichtung von Ganztagsschulen wurde immer auch die Sozialstruktur der Schülerschaft berücksichtigt . Insbesondere bei den Punkten a) bis c) ist zu beachten, dass hier über den Sozialindex der Schule der jeweilige Personalbedarf ermittelt wird. Dieser ist dann Grundlage aller Bemühungen, den Schulen Lehrkräfte mit den passenden Fächerkombinationen und Stundenvolumen zuzuweisen. 5. Welche Ressourcenzuweisungen, außer der Klassenfrequenz und der daraus resultierenden Lehrerwochenstundenausstattung, werden nach Sozialindikatoren gesteuert, und wie? Bitte differenzieren nach Grundschulen und weiterführenden Schulen. Siehe Antwort zu Frage 4. 6. Aufgrund welcher Überlegungen und Einschätzungen ist festgelegt, welche zusätzlichen Ressourcen für welche höheren Sozialindexwerte erforderlich sind? Wie aus der Antwort zu Frage 4 deutlich wird, wird der Sozialindikator zur Verteilung des vorhandenen Gesamtbudgets verwendet. Dabei ist die Grundüberlegung leitend, dass je höher der Sozialindex einer Schule ist (sprich: je ungünstiger die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft einer Schule ist), desto höher ist der Bedarf an zusätzlichen Ressourcen der Schule. Dieser Grundüberlegung einer von einem Sockelbetrag linearen Anpassung folgt z. B. das Verfahren der Sozialstrukturbedarfszuweisung. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass Schulen mit einer besonders ungünstigen sozialen Zusammensetzung der Schülerschaft weitere Ressourcen benötigen. Daher erhalten solche Schulen in weiteren Verfahren – z. B. bei der Festlegung der Klassengröße oder der Festlegung des Stundenbedarfs für jahrgangsübergreifenden Unterricht – noch einmal zusätzliche Ressourcen, wobei auch hier besondere Belastungen besondere Berücksichtigung finden. 7. Wird für die schulische Ressourcenzuweisung nach Sozialindikatoren zunächst ein Gesamtbudget festgelegt, das dann entsprechend der Indikatoren verteilt wird, oder gibt es einen festgelegten Ressourcenanspruch der Schulen für bestimmte Sozialindikatoren, dessen Summe sich entsprechend verändern kann? Die Festlegung von Budgets – auch des Bildungsbereichs – obliegt dem Haushaltsgesetzgeber durch Beschluss eines Haushaltsgesetzes. Dies „bildet die Grundlage für die Verwaltung aller Einnahmen und Ausgaben. Der Senat hat die Verwaltung nach dem Haushaltsgesetz zu führen“ (Artikel 132 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen). Vor diesem Hintergrund werden Sozialindikatoren als Instrument der Verteilung des durch den Gesetzgeber fest- — 6 — gelegten Gesamtbudgets verwendet, und zwar mit dem Ziel, soziale Ungleichheiten möglichst gut auszugleichen. Aus Sicht des Senats hat der Gesetzgeber bei der Festlegung des Haushalts den durch die sozialen Disparitäten der Stadt bestehenden besonderen Anforderungen an Schule angemessen Rechnung getragen. 8. Wie viele Schülerinnen/Schüler mit, und wie viele ohne Empfehlung über Regelstandard wechselten mit Beginn des aktuellen Schuljahrs an Oberschulen? Zunächst sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass in Bremen keine „Empfehlung über Regelstandards“ ausgesprochen wird. Vielmehr wird am Ende des ersten Halbjahrs der Klasse 4 eine Aussage darüber getroffen, ob eine Schülerin/ ein Schüler in Mathematik und Deutsch ein Kompetenzniveau erreicht hat, das oberhalb des Regelstandards liegt. Dabei wird nicht nur der Unterricht in diesen beiden Fächern berücksichtigt, sondern auch die mathematischen und Deutschkompetenzen , die sie oder er in den anderen Fächern gezeigt hat. Dabei bedeutet bereits das Erfüllen der Regelstandards, dass eine Schülerin/ein Schüler das Lernziel der Klasse 4 erreicht hat. Schülerinnen und Schüler, die Kompetenzen oberhalb der Regelstandards erreicht haben, zeigen also höhere Leistungen in diesen beiden Kompetenzbereichen. Wenn sie in beiden Kompetenzbereichen (Deutsch und Mathematik) Leistungen oberhalb der Regelstandards erreichen, erfüllen sie das sogenannte Leistungskriterium im Aufnahmeverfahren an öffentlichen weiterführenden Schulen. Zu beachten ist hier, dass anhand des Leistungskriteriums keine Aussage über andere Fächer bzw. Kompetenzbereiche getroffen werden kann. Mit Beginn des Schuljahrs 2014/2015 wechselten 2 614 Schülerinnen und Schüler an Oberschulen. Der größte Teil hiervon liegt in seinem Leistungsvermögen im Bereich zwischen Erfüllung des Mindeststandards und Erfüllung des Regelstandards . Knapp 500 dieser Schülerinnen und Schüler übertreffen darüber hinaus den Regelstandard. 9. Welche Spannweite besteht zwischen den einzelnen Oberschulen hinsichtlich des Anteils von Schülerinnen/Schülern mit Empfehlung über Regelstandard in den fünften Klassen? Bitte nach Möglichkeit auch die Durchschnitte für die einzelnen Ortsteile angeben. Bezogen auf die Fünftklässler des laufenden Schuljahrs ist die Spannweite, d. h. der Unterscheid zwischen geringstem und höchstem Anteil an Schülerinnen und Schülern, die das Leistungskriterium an Oberschulen erfüllten sehr groß und kann bis kurz unterhalb von 50 Prozentpunkten liegen. Da sich die Schülerschaft von weiterführenden Schulen aus Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Ortsteile zusammensetzt, kann die Frage nach Durchschnitten für einzelne Ortsteile nicht beantwortet werden. 10. Würde eine Berücksichtigung des Anteils von Schülerinnen/Schülern ohne Empfehlung über Regelstandard als Indikator für die Ressourcenzuweisung an Schulen zu anderen Ergebnissen führen, als die Ressourcenzuweisung nach den bestehenden Sozialindikatoren? Eine Berücksichtigung von Daten zum Leistungskriterium würde vermutlich immer zu einer veränderten Ressourcenzuweisung an Schulen führen. Ob diese allerdings bedeutsam ist, ist eine andere Frage und nicht zuletzt abhängig von dem Berechnungsmodell – und damit der Gewichtung – mit der das Leistungskriterium Berücksichtigung finden würde. Mit einer bedeutsamen Veränderung wäre insbesondere dann zu rechnen, wenn es keinen statistisch signifikanten oder nur sehr schwachen statistischen Zusammenhang gibt zwischen dem Sozialindex und dem Anteil von Schülerinnen und Schülern der fünften Klasse, die im selben Jahr in Klasse 4 das Leistungskriterium erfüllt haben. Entsprechende Berechnungen, in denen aus methodischen Gründen die Daten aus drei Schuljahren berücksichtigt wurden, haben jedoch einen statistisch signifikanten, und sehr engen Zusammenhang ergeben: Je „besser“ der Sozialindex eines Ortsteils oder einer Schule ist, desto höher ist auch der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die in Klasse 4 das Leistungskriterium erfüllt haben und 2012, 2013 oder 2014 in eine Oberschule übergegangen sind in diesem Ortsteil bzw. in dieser Oberschule. — 7 — Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass Veränderungen eher gering ausfallen würden, wenn in den Verfahren der Ressourcenzuweisung Daten zum Leistungskriterium berücksichtigt würden. 11. Wie bewertet der Senat die Option, den Anteil von Schülerinnen/Schülern ohne Empfehlung über Regelstandard als zusätzlichen Indikator für die Ressourcenzuweisung , insbesondere auch für die Festlegung der Klassenfrequenzen, anzuwenden ? Ein primäres Ziel der Bemühungen in der Bildungspolitik des Senats ist die Entkoppelung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg. Aus diesem Grund sollen die Verfahren für die Ressourcenzuweisung auch weiterhin eng an einem Sozialindex orientiert werden. Vor dem Hintergrund der Antwort zu Frage 10 skizzierten engen statistischen Zusammenhangs zwischen bestehender Sozialindikatorik und Daten zum Leistungskriterium, geht der Senat davon aus, dass die bestehende Form der Ressourcenzuweisung den Leistungsdisparitäten der Schülerschaft zu Beginn der Klasse 5 bereits sehr gut gerecht wird. 12. Wie viele Oberschulklassen haben das Schuljahr 2013/2014 mit einer höheren Klassenfrequenz beendet, als sie ihnen jeweils in der Kapazitätsrichtlinie zugeteilt war? Um wie viele Schülerinnen und Schüler wurde die festgesetzte Kapazität dabei jeweils überschritten? Bitte aufschlüsseln nach Ortsteilen. Eine Beantwortung dieser Frage ist leider nicht möglich, da die dafür notwendigen Daten nicht vorliegen. In der Kapazitätsrichtlinie sind für Oberschulen nur die Kapazitäten der fünften Jahrgangsstufe festgelegt. Diese Festlegung erfolgt auf Grundlage eines Höchstwerts von 25 Schülerinnen und Schülern (bzw. 17 + fünf Schülerinnen/Schüler für Inklusionsklassen), von dem bei einzelnen Oberschulen Abzüge aufgrund eines ungünstigen Sozialindexes beziehungsweise gegebenenfalls wegen geringer Raumgröße der Schule vorgenommen werden. Die so ermittelte Kapazität bindet die Schulen bis zum Abschluss des Aufnahmeverfahrens am Ende des ersten Schulhalbjahrs im fünften Jahrgang. Im weiteren Verlauf der Sekundarstufe I können die Schulen im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung weitere Schülerinnen und Schüler in den Klassen aufnehmen und dabei die festgelegte Kapazität in geringem Umfang überschreiten. Bestünde diese Möglichkeit nicht, müsste bereits bei einer Überschreitung um eine Schülerin/ein Schüler zwangsläufig eine Klassenteilung vorgenommen werden. Dies ist weder pädagogisch sinnvoll noch mit den vorhandenen Haushaltsmitteln darstellbar und würde den Schulen die Möglichkeit nehmen, zurückgehende, zuziehende oder wechselbedürftige Schülerinnen und Schüler aufzunehmen und zu beschulen. Im Ergebnis führt dies dazu, dass die Klassenfrequenzen in höheren Jahrgängen tendenziell leicht zunehmen. Zu Beginn des Schuljahrs 2014/2015 ergeben sich an den Oberschulen in der Stadtgemeinde Bremen folgende Jahrgangsdurchschnittswerte : Jahrgang Durchschnittsfrequenz Oberschule 5 21,0 Oberschule 6 21,3 Oberschule 7 21,5 Oberschule 8 22,2 Oberschule 9 22,5 Oberschule 10 23,4 Quelle: Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft: Schülerzahlen der öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen des Landes Bremen 2014/2015. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Klassenfrequenzen an den einzelnen Schulstandorten sowie der Entwicklung über einen Zeitraum von sechs Jahren, der sich in dieser Momentaufnahme widerspiegelt, ist es nicht sinnvoll, diese Durchschnittfrequenzen in Bezug zu einem Durchschnittskapazitätswert zu setzen. Es — 8 —Druck: Hans Krohn · Bremen wird aber deutlich, dass die durchschnittlichen Klassenfrequenzen im Rahmen der für das aktuelle Schuljahr festgesetzten Kapazitäten für die Klasse fünf liegen . Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft und die Schulen achten gemeinsam darauf, dass die Überschreitungen in den Klassen innerhalb eines pädagogisch vertretbaren Rahmens bleiben und keine unverhältnismäßigen hohen Schülerzahlen zustandekommen. 13. Ist bei Überschreitung der festgesetzten Klassenfrequenzen jeweils eine Nachsteuerung von Ressourcen erfolgt? Eine Veränderung der Klassenfrequenz bei eingerichteten Klassenverbänden hat keine unmittelbare Auswirkung auf die Zuweisung von Lehrerwochenstunden für den Unterrichtsbedarf dieser Klassenverbände, da diese Ressourcenzuweisung klassenverbandsbezogen erfolgt. Sollte die festgesetzte Kapazität in dem Jahrgang allerdings deutlich überschritten werden, würde eine Nachsteuerung über die Bildung eines zusätzlichen Klassenverbands erfolgen. Im – am 9. Dezember 2014 dem Senat vorgelegten „Gesamtkonzept zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen in der Stadt Bremen – Sachstandsbericht November 2014“ wurde darauf hingewiesen, dass es insbesondere wegen der steigenden Zugänge von Kindern von Flüchtlingen zum Überschreiten von Regelkapazitäten kommen kann. Über die hierzu gemeldeten Bedarfe wird im Rahmen der Vorlage zur Evaluation der Kontrakte zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen entschieden. 14. Weshalb erfolgt eine Berücksichtigung der Sozialindikatoren in der starren Form der Festsetzung einer Klassenfrequenz und nicht z. B. in Form einer höheren Lehrerstundenzuweisung pro Schülerin/Schüler, sodass die Schulen selbst entscheiden können, in welchem Umfang sie Klassen verkleinern oder lieber zusätzliche Differenzierungslehrkräfte einsetzen? Wie bereits dargestellt, ist die Festlegung der Klassengröße nicht das einzige Instrument, das über den Sozialindikator gesteuert wird. Ebenso verhält es sich bei der Sozialstrukturbedarfszuweisung, den Mitteln für Inklusionsaufgaben, dem Stundenbedarf für jahrgangsübergreifenden Unterricht, den Verwaltungsstunden , der Zuweisung von Sozialarbeiterstellen, der Ausstattung mit Lernmitteln und den Entscheidungen über Ganztagsschulstandorte. Es wird davon ausgegangen , dass Schulen mit einer besonders ungünstigen sozialen Zusammensetzung der Schülerschaft weitere Ressourcen benötigen und diese Schülerinnen und Schüler eine stärkere Unterstützung benötigen. Die Reduzierung der Klassengröße kann einen Beitrag dazu leisten, es Schulen mit größerer Leistungsheterogenität zu ermöglichen, den Unterricht stärker zu differenzieren und gegebenenfalls zu individualisieren. 15. Finden die Sozialindikatoren auch Berücksichtigung bei der Zuweisung von zusätzlichen Ressourcen für die Inklusion? Wenn ja, in welcher Weise? Siehe Antwort zu Frage 4.