— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 694 S Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 17. März 2015 Unterdeckung bei Kosten der Unterkunft? Die Kosten der Unterkunft (KdU) gehören zu den grundlegenden Bedarfen, die bei Bedürftigkeit durch die Grundsicherung für Arbeitssuchende, die Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu decken und abzusichern sind. Die ab 1. Januar 2014 geltenden Richtwerte zur Mietobergrenze scheinen in der Stadtgemeinde Bremen vermehrt zu einer Unterdeckung der Erstattung für die tatsächlich gezahlten Kosten der Unterkunft und Heizung geführt zu haben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie hoch waren die tatsächlichen monatlichen Kosten der Stadtgemeinde Bremen für die Kosten der Unterkunft und Heizung im Monat Oktober 2014? 2. Wie hoch waren die anerkannten Kosten der Stadtgemeinde Bremen für die Kosten der Unterkunft und Heizung im Monat Oktober 2014? 3. Wie viele Bedarfsgemeinschaften in der Stadtgemeinde Bremen erhielten im Oktober 2014 nicht die vollen Kosten der Unterkunft und Heizung erstattet? Peter Erlanson, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE D a z u Antwort des Senats vom 17. März 2015 In der Stadtgemeinde Bremen gab es im Oktober 2014 rd. 52 800 Bedarfsgemeinschaften (BG), die Leistungen nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch), dem SGB XII (Drittes Kapitel „HLU“, Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen lebend [a.v.E.] oder Viertes Kapitel „GSiAE“, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung a.v.E.) oder nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) erhielten. Nicht alle dieser BG erhalten auch Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) bzw. die KdU in tatsächlicher Höhe. 1. Wie hoch waren die tatsächlichen monatlichen Kosten der Stadtgemeinde Bremen für die Kosten der Unterkunft und Heizung im Monat Oktober 2014? SGB II Die tatsächlichen Kosten für Unterkunft (Miete einschließlich Betriebskosten) und Heizung für Bedarfsgemeinschaften mit Leistungen nach dem SGB II lagen im Oktober bei 16 413 301 €.1) 1) Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, Wohn- und Kostensituation Kreis Bremen, Stadt, Oktober 2014, Tabelle 4: Wohn- und Kostensituation nach Typ der Bedarfsgemeinschaft – Unterkunftsart Miete. — 2 — SGB XII und AsylbLG Für Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII a.v.E erhielten sowie für Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen nach dem AsylbLG, sofern in Wohnungen lebend, erhielten, lag die Höhe der tatsächlichen Grundmiete (Miete ohne Betriebskosten) bei 4 475 896 €.2) 2. Wie hoch waren die anerkannten Kosten der Stadtgemeinde für die Kosten der Unterkunft und Heizung im Monat Oktober 2014? SGB II Die anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung für Bedarfsgemeinschaften mit laufenden Kosten für Unterkunft (Miete einschließlich Betriebskosten) und Heizung lagen im Oktober bei 16 084 894 €. SGB XII und AsylbLG Für Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII a.v.E erhielten sowie für Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen nach dem AsylbLG, sofern in Wohnungen lebend, erhielten, lag die Höhe der tatsächlichen Grundmiete (Miete ohne Betriebskosten) bei 4 363 975 €.3) 3. Wie viele Bedarfsgemeinschaften in der Stadtgemeinde Bremen erhielten im Oktober 2014 nicht die vollen Kosten der Unterkunft und Heizung erstattet? Für das SGB II kann festgestellt werden, dass für etwa 5,8 % der BG die Unterkunftskosten nicht in voller Höhe übernommen werden, das entspricht rd. 2 100 BG. Für ca. 4 %, das entspricht 1 474 BG, wurden die Heizkosten nicht in voller Höhe anerkannt. Für das SGB XII und das AsylbLG ist eine aussagefähige Auswertung nicht möglich. 2) Quelle: Auswertung aus dem Fachverfahren OPEN/PROSOZ. 3) Dito. Druck: Hans Krohn · Bremen