— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 697 Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 8. November 2012 Mobilität im Schulbereich Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in den Schuljahren 2010/2011 und 2011/2012 jeweils innerhalb des Landes Bremen (differenziert nach Bremen und Bremerhaven) in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 die Schule gewechselt? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in den Schuljahren 2010/2011 und 2011/2012 jeweils innerhalb des Landes Bremen in der Sekundarstufe I oder II die Schule gewechselt? In wie vielen Fällen kam es dabei auch zu einem Schulformwechsel ? 3. Wie viele schulpflichtige Schülerinnen und Schüler haben in den Schuljahren 2010/2011 und 2011/2012 jeweils das Land Bremen verlassen und sind in eine Schule in einem anderen Bundesland gewechselt? 4. Wie viele schulpflichtige Schülerinnen und Schüler in den Schuljahren 2010/ 2011 und 2011/2012 sind aus einem anderen Bundesland in das Land Bremen gewechselt? Wie hoch ist hierbei der Anteil an Schülerinnen und Schülern, die aus Niedersachsen gekommen sind? 5. Wie beurteilt der Senat die immer wieder auftretende Kritik, dass die unterschiedlichen Länderregelungen zu Schulformen, Stundentafeln, Lehr- und Rahmenplänen ein Hemmnis für die Fortsetzung der jeweiligen Bildungslaufbahn bei einem Schul- bzw. Schulformwechsel zwischen den Ländern darstellen? 6. Wie beurteilt der Senat die im Schulausschuss der Kultusministerkonferenz im Juni 2012 entwickelten Vorschläge, bestehende Mobilitätshindernisse durch eine Verbesserung der Beratung und Unterstützung von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie der Schulen abzubauen? 7. Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat bereits ergriffen oder plant er zu ergreifen, um diese Vorschläge bis zum Ende des Schuljahres 2012/2013 zügig umzusetzen? 8. Hält der Senat die im Schulausschuss der KMK (Kultusministerkonferenz) diskutierten Maßnahmen für ausreichend, um Mobilitätshindernisse beim Wechsel der Schule innerhalb der Landesgrenzen oder über sie hinweg zu verringern, oder werden zusätzliche Maßnahmen für erforderlich gehalten? Wie könnten diese aussehen? Sülmez Dogan, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen D a z u Antwort des Senats vom 11. Dezember 2012 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in den Schuljahren 2010/2011 und 2011/2012 jeweils innerhalb des Landes Bremen (differenziert nach Bremen und Bremerhaven) in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 die Schule gewechselt? Schulwechsel können innerhalb eines Schuljahres oder aber nach Ende des Schuljahres zum neuen Schuljahr erfolgen. Nachfolgend sind diese beiden Formen — 2 — schülerbezogen auf die Klassenstufen 1 bis 4 des Ausgangsschuljahres dargestellt . In den wenigen Fällen, in denen innerhalb des Schuljahres die Schule gewechselt wurde, und dann nach Ende des Schuljahres noch einmal, wurde die wechselnde Schülerin/der wechselnde Schüler nur personenbezogen einfach gezählt. 369 bzw. 344 Schülerinnen/Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 der Schuljahre 2010/2011 bzw. 2011/2012 haben innerhalb der Stadt Bremen die Schule gewechselt . Dies entspricht insgesamt einem Prozentanteil von 2,1 bzw. 2,0 % der Schülerinnen/Schüler zu Beginn des entsprechenden Schuljahres. Hiervon nicht umfasst sind diejenigen Schülerinnen und Schüler, die im Übergang der Schuljahre 2010/2011 nach 2011/2012 im Rahmen der Inklusion systembedingt von Förderzentren zu Grundschulen wechselten. 207 bzw. 177 der Schulwechsel erfolgten dabei im Laufe des Schuljahres. Aufgrund der Datenlage kann für Bremerhaven nur dargestellt werden, wie viele Schulwechsel im Schuljahresübergang erfolgten. Weiterhin kann eine Auswertung der Schulwechsel nur für die öffentlichen Schulen erfolgen. 83 bzw. 75 Schülerinnen/Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 der Schuljahre 2010/2011 bzw. 2011/2012 haben in dem oben genannten Sinne innerhalb der Stadt Bremerhaven die Schule gewechselt. Dies entspricht insgesamt einem Prozentanteil von 2,4 bzw. 2,2 % der Schülerinnen/Schüler zu Beginn des entsprechenden Schuljahres . 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in den Schuljahren 2010/2011 und 2011/2012 jeweils innerhalb des Landes Bremen in der Sekundarstufe I oder II die Schule gewechselt? In wie vielen Fällen kam es dabei auch zu einem Schulformwechsel ? Sekundarbereich I Entsprechend der bei Frage 1 beschriebenen Auswertungssystematik wurden Zahlen für den Sekundarbereich I ausgewertet. In Bremen haben 1 248 Schülerinnen/Schüler im Laufe des Schuljahres 2010/ 2011 bzw. nach Ablauf desselben im Übergang in das Schuljahr 2011/2012 die Schule gewechselt. Bei Herausrechnung der schulstrukturell bedingten Übergänge von Förderzentren in die inklusive Beschulung bzw. Wechsel in Werkschulen , verringert sich die Zahl der Schulwechslerinnen/Schulwechsler auf 731 (2,6 % der entsprechenden Schülerinnen/Schüler im Schuljahr 2010/2011). Diese Quote liegt 2011/2012 auf gleichem Niveau, obwohl die Anzahl der Schulwechsel insgesamt deutlich niedriger liegt. 64 % im Schuljahr 2010/2011 bzw. 54 % im Schuljahr 2011/2012 der nicht schulstrukturell bedingten Schulwechsel waren mit einem Schulartwechsel verbunden. gesamt (bereinigt um Wechsel von Förderzentren zu Grundschulen) in % zu Schüler/innen Klasse 1 bis 4 gesamt in % zu Schüler/innen Klasse 1 bis 4 2010/11 369 2,1% 207 1,2% 2011/12 344 2,0% 177 1,0% 2010/11 83 2,4% 2011/12 75 2,2% k.A. k.A. Stadt Schuljahr Bremen (öffentl. und private Schulen) Bremerhaven (nur öffentliche Schulen) davon innerhalb des laufenden Schuljahres Summe Schulwechsler im laufenden und nach Ablauf des Schuljahres insgesamt in % zu Schüler/innen Klasse 5 bis 10 davon im laufenden Schuljahr bereinigt um schulstrukturelle Wechsel* in % zu Schüler/inne n Klasse 5 bis 10 2010/11 1248 4,5% 341 731 2,6% davon Schulartwechsel 983 3,5% 305 466 1,7% 2011/12 892 3,2% 333 685 2,5% davon Schulartwechsel 611 2,2% 308 367 1,3% 2010/11 187 3,2% 162 2,7% davon Schulartwechsel 139 2,4% 114 1,9% 2011/12 158 2,8% 122 2,1% davon Schulartwechsel 102 1,8% 66 1,2% * Wechsel aus Förderzentren und Wechsel in Werkschule Bremen (öffentl. und private Schulen) Bremerhaven (nur öffentliche Schulen) Schulwechsel Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10 ohne Übergang in die gymnasiale Oberstufe) k.A. — 3 — In Bremerhaven haben 187 Schülerinnen/Schüler des Schuljahres 2010/2011 im Übergang in das Schuljahr 2011/2012 die Schule gewechselt. Bei Herausrechnung der oben genannten schulstrukturell bedingten Wechsel, verringert sich die Zahl der Schulwechslerinnen/Schulwechsler auf 162 (2,7 % der entsprechenden Schülerinnen/Schüler im Schuljahr 2010/2011). Diese Quote liegt 2011/2012 wie auch die Anzahl der Schulwechsel insgesamt auf etwas niedrigerem Niveau. 70 % im Schuljahr 2010/2011 bzw. 54 % im Schuljahr 2011/2012 der nicht schulstrukturell bedingten Schulwechsel waren mit einem Schulartwechsel verbunden. Sekundarbereich II In % der entsprechenden Schülerinnen /Schüler Bereits im Schul- am Schul- laufenden wechsler jahresbeginn Schuljahr Bremen (öffentliche und 2010/2011 148 1,7 47 private Schulen) 2011/2012 173 2,0 78 Bremerhaven 2010/2011 5 0,2 % k. A.(nur öffentliche Schulen) 2011/2012 < 5 0,0 % Während in Bremen immerhin noch 1,7 bzw. 2 % der Schülerinnen/Schüler im Laufe bzw. nach Ablauf der Schuljahre 2010/2011 bzw. 2011/2012 die Schule gewechselt haben, geht diese Quote in Bremerhaven gegen null. Schulartwechsel treten in sehr geringem Umfang (< 5) in Bremen auf. Hierbei handelt es sich um Schulwechsler auf oder von der Oberstufe der Freien Waldorfschule. 3. Wie viele schulpflichtige Schülerinnen und Schüler haben in den Schuljahren 2010/2011 und 2011/2012 jeweils das Land Bremen verlassen und sind in eine Schule in einem anderen Bundesland gewechselt? Angaben der Schulen über Wechsel in ein anderes Bundesland liegen nur für die Stadtgemeinde Bremen vor. Danach verließen im Laufe des Schuljahres 2010/ 2011 bzw. nach dessen Abschluss 565 Schülerinnen/Schüler, die am 1. Juli 2011 noch unter 18 Jahren und somit schulpflichtig waren, die allgemeinbildenden Schulen der Stadt Bremen und sind in ein anderes Bundesland gewechselt. Unter Einbeziehung der noch vorläufigen Daten für die Absolventen 2012 ist der vergleichbare Wert im Schuljahr 2011/2012 mit 558 anscheinend nahezu konstant geblieben. 4. Wie viele schulpflichtige Schülerinnen und Schüler in den Schuljahren 2010/ 2011 und 2011/2012 sind aus einem anderen Bundesland in das Land Bremen gewechselt? Wie hoch ist hierbei der Anteil an Schülerinnen und Schülern, die aus Niedersachsen gekommen sind? Die Herkunft der Schülerinnen/Schüler, die neu in das Schulsystem aufgenommen worden sind, ist über die vorhandenen Daten nicht auswertbar. Darstellbar sind hierzu lediglich Daten über Zuzüge aus der Bevölkerungsgruppe der unter 18 Jährigen, die jedoch keine belastbare Aussage über die Beschulung der Jugendlichen zulassen: Zu- und Fortzüge von unter 18 Jährigen aus anderen Bundesländern (Quelle: Statistisches Landesamt) Davon aus Davon nach Stadt Jahr Zuzüge Niedersachsen Fortzüge Niedersachsen Bremen 2010 1 940 1 123 2 214 1 452 2011 1 842 1 078 2 109 1 319 Bremerhaven 2010 554 403 571 398 2011 579 386 624 480 — 4 — 5. Wie beurteilt der Senat die immer wieder auftretende Kritik, dass die unterschiedlichen Länderregelungen zu Schulformen, Stundentafeln, Lehr- und Rahmenplänen ein Hemmnis für die Fortsetzung der jeweiligen Bildungslaufbahn bei einem Schul- bzw. Schulformwechsel zwischen den Ländern darstellen? Der Senat unterstützt Maßnahmen der Länder, ihre Bildungssysteme im Rahmen der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland und ihrer verfassungsmäßigen Kulturhoheit zu koordinieren und zu harmonisieren und insofern Mobilitätshemmnisse zu reduzieren: Um Vergleichbarkeit zwischen den Bildungssystemen der Länder und die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen zu gewährleisten, haben die Länder über die Kultusministerkonferenz Vereinbarungen getroffen, die kontinuierlich weiterentwickelt werden. So beschreibt die Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I (Beschluss der KMK vom 3. Dezember 1993 in der jeweils gültigen Fassung) Merkmale der verschiedenen Schularten und Bildungsgänge, benennt die Schulfächer, setzt einen gemeinsamen Stundenrahmen und definiert Abschlüsse und Berechtigungen am Ende des Sekundarbereichs I. Diese Regelungen bilden für alle Länder einen verbindlichen Rahmen. Für den Bereich der Grundschule wurden gemeinsame Bildungsstandards beschlossen , in denen Kompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik formuliert werden, die die Schülerinnen und Schüler am Ende des Jahrgangs 4 erworben haben sollen. Um die curricularen Vorgaben qualitativ zu hinterlegen, hat die Kultusministerkonferenz für die Kernfächer Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache (Englisch /Französisch) sowie für die Naturwissenschaften Biologie, Chemie und Physik Bildungsstandards jeweils für den Mittleren Schulabschluss und für den Hauptschulabschluss beschlossen (Beschlüsse vom 4. Dezember 2003, 15. Oktober 2004 und 16. Dezember 2004). Bereits am 1. Dezember 1989 beschloss die KMK einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung, die in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch/Französisch als weitergeführte Fremdsprache mit Beschluss der KMK vom 18. Oktober 2012 durch Bildungsstandards für die Hochschulreife ersetzt werden. Der Senat hat die Bildungsstandards der KMK seit 2006 in Bildungsplänen für die Bremer Schularten konkretisiert, die die von Schülerinnen und Schülern zu erreichenden Kompetenzen fachbezogen ausweisen. Zuletzt wurden in den Jahren 2010 bis 2012 Bildungspläne für die Oberschule erstellt und implementiert . Um das Erreichen der Bildungsstandards bzw. das Erfüllen der einheitlichen Anforderungen zum Zeitpunkt des Schulabschlusses zu überprüfen, werden seit 2006 Zentrale Abschlussprüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch durchgeführt sowie das Zentralabitur seit 2007. Mit der Einrichtung der Oberschule ab dem Schuljahr 2009/2010 hat der Senat eine Schulart geschaffen, die die drei Bildungsgänge zum Abitur, zum Mittleren Schulabschluss und zur Erweiterten Berufsbildungsreife integriert und insofern ein schulisches Angebot für alle Schülerinnen und Schüler macht. Durch die Einführung der Oberschule wird der Wechsel aus einem anderen Bundesland nach Bremen deutlich erleichtert. 6. Wie beurteilt der Senat die im Schulausschuss der Kultusministerkonferenz im Juni 2012 entwickelten Vorschläge, bestehende Mobilitätshindernisse durch eine Verbesserung der Beratung und Unterstützung von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie der Schulen abzubauen? Der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz hat in seiner 385. Sitzung am 31. Mai/1. Juni 2012 und in seiner 388. Sitzung am 4./5. Oktober 2012 Empfehlungen an die Länder beschlossen, die dem Ziel folgen, durch eine Verbesserung der Beratung und Unterstützung von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie der Schulen Mobilitätshemmnisse beim Wechsel der Schule über die Landesgrenzen hinaus zu verringern. In Richtung der Zielgruppe Eltern sowie Schülerinnen und Schüler werden die Länder gebeten, auf der Homepage ihres Bildungs- bzw. Kultusministeriums eine eigene Internetseite zum Thema „Schulwechsel in ein anderes Land in der — 5 — Bundesrepublik Deutschland“ einzurichten und diese kontinuierlich zu aktualisieren . Diese Internetseite soll enthalten: • Grundinformationen über das jeweilige Schulsystem und die einzelnen Schularten (gegebenenfalls Link auf schon bestehende Darstellungen), • Links zu den in der Regel im Internet einsehbaren curricularen Vorgaben (Lehrpläne, Bildungsstandards etc.), • Nennung von regional zuständigen Institutionen oder Ansprechpartnern, • Nennung von prozeduralen Informationen (Vorlage von Zeugnissen, Informationen über die Fremdsprachenfolge, Erfordernis spezieller Förderung usw.), • Links auf die entsprechenden Seiten der anderen Länder (gegebenenfalls über die Homepage der Kultusministerkonferenz). In Richtung der Zielgruppe aufnehmende und abgebende Schule wird vorgeschlagen , dass die Länder dafür Sorge tragen, dass die für den weiteren schulischen Werdegang erforderlichen Daten der Schülerin/des Schülers auf Verlangen der aufnehmenden Schule zur Verfügung gestellt werden, neben den persönlichen Daten u. a. Angaben zur bisher besuchten Schulart und Übergangsberechtigungen , Zeugnisse, Angaben zu Abschlüssen sowie Fremdsprachen. Der Senat hält den Beschluss des Schulausschusses vom Juni 2012 zu dem Bereich „Information, Beratung und Unterstützung“ für geeignet, Hemmnisse beim Wechsel der Schule über Landesgrenzen hinweg abzubauen. Der Vorschlag gibt den Ländern andererseits ausreichend Gestaltungsspielraum, die Internetseite an die landesspezifischen Gegebenheiten anzupassen. 7. Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat bereits ergriffen oder plant er zu ergreifen, um diese Vorschläge bis zum Ende des Schuljahres 2012/2013 zügig umzusetzen? Bereits jetzt sind Struktur und Inhalte der Homepage der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit geeignet, zielgerichtet für einen Schulwechsel relevante Informationen und gegebenenfalls Beratung zu erhalten. Sowohl in der Rubrik „Bildung“ als auch in der Rubrik „Service“ finden sich Informationen und Broschüren u. a. zu den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schularten, zu allen bremischen Schulen, sowie Hinweise auf die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu den einzelnen fachlichen Themen. Es ist geplant, den Beschluss des Schulausschusses der KMK (siehe Antwort zu Frage 6) zum Halbjahreswechsel 2013 umzusetzen. 8. Hält der Senat die im Schulausschuss der KMK (Kultusministerkonferenz) diskutierten Maßnahmen für ausreichend, um Mobilitätshindernisse beim Wechsel der Schule innerhalb der Landesgrenzen oder über sie hinweg zu verringern, oder werden zusätzliche Maßnahmen für erforderlich gehalten? Wie könnten diese aussehen? Der Senat unterstützt die vom Schulausschuss der Kultusministerkonferenz beschlossenen Maßnahmen in den Bereichen „Information, Beratung und Unterstützung “ (siehe Antworten zu den Fragen 6 und 7). Gegebenenfalls darüber hinausgehende Maßnahmen hätten eine erhebliche Normierung der Regelungen und des Unterrichts zur Folge und müssten im Spannungsfeld zwischen weitergehender Vereinheitlichung und damit einhergehenden Einschränkungen von Profilbildung und Wahlfreiheit diskutiert werden. Der Senat verfolgt weiterhin mit einer an den Bildungsstandards der KMK ausgerichteten Unterrichtsentwicklung und dem schulischen Angebot der zu den drei allgemeinbildenden Abschlüssen führenden Oberschule (siehe Antwort zu Frage 5) sowie dem Gymnasium eine Bildungspolitik, die den Wechsel von Schülerinnen und Schülern in das Land Bremen und aus Bremen in andere Länder erleichtert. Druck: Anker-Druck Bremen