— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 699 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 13. November 2012 Personalstruktur in der Steuerfahndung Die Steuerfahnder und Betriebsprüfer überprüfen die Unternehmen und Betriebe im Land Bremen. In § 208 Abgabenordnung (AO) sind die Aufgaben der Steuerfahndung definiert. Aufgabe der Steuerfahndung ist erstens die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten und zweitens die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den in Nummer 1 bezeichneten Fällen, drittens die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle. Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung können Einnahmen für das Land Bremen regeneriert werden. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Beamte gibt es in der Steuerfahndung im Land Bremen, aufgeteilt nach Bremerhaven und Bremen, dem Geschlecht, der Laufbahngruppe sowie des Einstiegsamtes und der Dienstzeit (bis 25 %, bis 50 %, bis 75 % und Vollzeit )? 2. Welche Altersstruktur (bis 30 Jahre, 30 bis 40 Jahre, 40 bis 55 Jahre, über 55 Jahre) haben diese Beamten, aufgeteilt nach Geschlecht? 3. Wie lange sind die durchschnittlichen Wartezeiten zwischen den Beförderungen ? 4. Wie viele Ab- und Zugänge sind bis 2020 jährlich geplant? 5. Wie viele Beurlaubungen gibt es, aufgeteilt nach Bremerhaven und Bremen, dem Geschlecht und dem Grund der Beurlaubung? 6. Inwiefern werden die Beurlaubungen im Rahmen der Einstellungen bisher berücksichtigt , und wie sollen sie in Zukunft berücksichtigt werden? 7. Wie hoch ist der Krankenstand in der Steuerfahndung, aufgeteilt nach Bremen und Bremerhaven, und wie hat sich der Krankenstand seit 2009 entwickelt? 8. Wie hoch ist der Anteil der Langzeiterkrankten, und wie hat sich die Anzahl der Langzeiterkrankten seit 2009 entwickelt? Erwin Knäpper, Gabriela Piontkowski, Heiko Strohmann, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 11. Dezember 2012 1. Wie viele Beamte gibt es in der Steuerfahndung im Land Bremen, aufgeteilt nach Bremerhaven und Bremen, dem Geschlecht, der Laufbahngruppe sowie des Einstiegsamtes und der Dienstzeit (bis 25 %, bis 50 %, bis 75 % und Vollzeit )? Die Steuerfahndung Bremen ist organisatorisch beim Finanzamt Bremen-Nord angesiedelt. Der Dienstsitz befindet sich in Bremen. In Bremerhaven befindet sich eine Außenstelle im Gebäude des Finanzamts Bremerhaven. — 2 — Im Land Bremen gibt es derzeit insgesamt 31 Fahndungsprüferinnen/Fahndungsprüfer und fünf Fahndungshelferinnen/Fahndungshelfer, davon sind zwei Fahndungsprüferinnen /Fahndungsprüfer und ein Fahndungshelfer in der Außenstelle in Bremerhaven tätig. Die Fahndungsprüferinnen/Fahndungsprüfer gehören der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) an. Die Fahndungshelferinnen/ Fahndungshelfer gehören der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst) an. Von den insgesamt 36 Beamtinnen/Beamten sind 20 Männer und 16 Frauen. 28 Beamtinnen/Beamte sind in Vollzeit beschäftigt und acht in Teilzeit. Eine weitere Aufgliederung verbietet sich aus Gründen der Reidentifizierbarkeit. 2. Welche Altersstruktur (bis 30 Jahre, 30 bis 40 Jahre, 40 bis 55 Jahre, über 55 Jahre) haben diese Beamten, aufgeteilt nach Geschlecht? Sieben Männer und acht Frauen sind bis 40 Jahre alt. Sieben Männer und sieben Frauen sind 41 bis 55 Jahre alt. Sieben Beamtinnen/Beamte sind über 55 Jahre alt. Eine weitere Aufgliederung verbietet sich aus Gründen der Reidentifizierbarkeit. Die Altersgruppe der unter 30-Jährigen ist nur gering vertreten, weil eine erfolgreiche Bewerbung in die Steuerfahndung im Regelfall mehrjährige Erfahrungen im Veranlagungsinnendienst oder auch in der Betriebsprüfung voraussetzt . Der Ersteinsatz nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung erfolgt daher regelmäßig nicht in der Steuerfahndung. 3. Wie lange sind die durchschnittlichen Wartezeiten zwischen den Beförderungen ? In Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) bestehen Beförderungsmöglichkeiten bis A 13 S. Das Einstiegsamt ist A 9. Die durchschnittliche Wartezeit nach A 10 beträgt drei Jahre, die durchschnittliche Wartezeit nach A 11 beträgt 4,6 Jahre, die durchschnittliche Wartezeit nach A 12 beträgt 13,8 Jahre und die durchschnittliche Wartezeit nach A 13 S beträgt 8,2 Jahre. In der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst) bestehen Beförderungsmöglichkeiten bis A 9 S. Die durchschnittliche Wartezeit beträgt 9,4 Jahre. Die individuellen Wartezeiten sind allerdings unterschiedlich, sie hängen von verschiedenen Faktoren, insbesondere von der dienstlichen Beurteilung, ab. Es erreicht auch nicht jede/jeder das Endamt. 4. Wie viele Ab- und Zugänge sind bis 2020 jährlich geplant? Bis 2020 sind in der Altersgruppe der über 55 Jährigen fünf Abgänge wegen Erreichens der Altersgrenze zu erwarten. Weitere Abgänge vor Erreichen der Altersgrenze sind erfahrungsgemäß zu erwarten, allerdings nicht bereits bis 2020 bekannt, weil es sich hierbei auch um individuelle Entscheidungen handelt. Weitere Abgänge als die Altersabgänge sind nicht eingeplant und auch nicht einplanbar. Zugänge sind unter Berücksichtigung der Personaleinsatzplanung (PEP) mindestens in Höhe der Altersabgänge eingeplant. Weitere Zugänge sind abhängig von der Gesamtpersonalentwicklung in den Finanzämtern. Da hierfür verschiedene Faktoren (Gesamtaltersabgänge, Übernahme von Auszubildenden, Personalzuführung Außenprüfung, Personalausstattung, Innendienst etc.) eine Rolle spielen, können insoweit keine konkreten Zahlen genannt werden. 5. Wie viele Beurlaubungen gibt es, aufgeteilt nach Bremerhaven und Bremen, dem Geschlecht und dem Grund der Beurlaubung? Derzeit gibt es keine Beurlaubungen in der Steuerfahndung Bremen. 6. Inwiefern werden die Beurlaubungen im Rahmen der Einstellungen bisher berücksichtigt , und wie sollen sie in Zukunft berücksichtigt werden? Siehe Antwort zu Frage 5. — 3 — 7. Wie hoch ist der Krankenstand in der Steuerfahndung, aufgeteilt nach Bremen und Bremerhaven, und wie hat sich der Krankenstand seit 2009 entwickelt? Eine dienststellenbezogene Auswertung des Krankenstandes (= Fehlzeitenquote , differenziert nach Kriterien wie Geschlecht, Dauer, Altersgruppe, Besoldungsstufen , Laufbahngruppen und Umfang der Arbeitszeit) ist aufgrund der Vorgaben aus der Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement im bremischen öffentlichen Dienst vom 23. Juni 2009 bei Dienststellen, deren Beschäftigtenzahl die Mindestzahl von 90 Personen unterschreitet, nicht zulässig. Eine dienststellenbezogene Auswertung liegt daher nur für die Dienststelle „Finanzamt Bremen-Nord“ (knapp 120 Beschäftigte) vor: Krankentage pro Person – Frauen Bis Vier Stichtag drei Tage bis 42 Tage > 42 Tage Reha Gesamt 31. 12. 2009 4,27 6,48 5 0 15,76 30. 06. 2010 4,39 5,74 7,7 0 17,83 31. 12. 2010 4,14 7,86 3,15 0 15,15 30. 06. 2011 3,66 9,92 7,38 0 20,96 31. 12. 2011 3,81 10,46 4,03 0 18,3 30. 06. 2012 4,24 9,47 0,79 0 14,49 Krankentage pro Person – Männer Bis Vier Stichtag drei Tage bis 42 Tage > 42 Tage Reha Gesamt 31. 12. 2009 3,35 5,1 6,53 0 14,98 30. 06. 2010 4,29 4,87 3,97 0 13,13 31. 12. 2010 5,09 7,65 8,04 0 20,78 30. 06. 2011 4,77 8,38 3,96 0 17,12 31. 12. 2011 5,38 6,36 6,84 0 18,58 30. 06. 2012 5,88 6,35 14,04 0 26,27 Fehlzeitquoten und Dienstunfälle (DU) Frauen Männer Gesamt Quote Quote Quote Stichtag Arbeitstage Arbeitstage Arbeitstage Anteil DU 31. 12. 2009 6,2 5,9 6,08 0,00 % 30. 06. 2010 7,02 5,17 6,25 5,20 % 31. 12. 2010 5,96 8,18 6,86 13,67 % 30. 06. 2011 8,25 6,74 7,64 0,32 % 31. 12. 2011 7,2 7,31 7,25 0,00 % 30. 06. 2012 5,71 10,34 7,6 0,00 % Das Finanzamt Bremen-Nord hat die niedrigste Fehlzeitenquote aller bremischen Finanzämter. 8. Wie hoch ist der Anteil der Langzeiterkrankten, und wie hat sich die Anzahl der Langzeiterkrankten seit 2009 entwickelt? Siehe Antwort zu Frage 7. Druck: Anker-Druck Bremen