— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 710 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 13. November 2012 Spielhallen und Glücksspiel im Land Bremen In Spielhallen werden vorwiegend verschiedene Arten von Spielautomaten und Videospielen angeboten. Es gibt Spiele, die dem Zeitvertreib dienen sollen und solche , bei denen ein Geldbetrag zum Gewinn aussteht. Zudem werden häufig auch Spiele wie Billard, Air Hockey, Kicker oder Dartspiel angeboten. Insbesondere das Spielen von Automatenspielen mit Geldgewinnmöglichkeit kann zur Sucht führen. Spielhallen dürfen nur von Erwachsenen betreten werden. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Spielhallen gibt es im Land Bremen, aufgeteilt nach Bremen und Bremerhaven ? 2. Gibt es im Land Bremen einzelne Unternehmen oder Betreiber, die mehrere Spielhallen betreiben, und wie viele Spielhallen betreiben diese jeweils insgesamt ? Welche Staatsangehörigkeiten haben diese Konzessionsinhaber? 3. Welche unterschiedlichen Spielautomaten bzw. Spielmöglichkeiten werden in den Spielhallen angeboten? 4. Wie wird der Jugendschutz gewährleistet? Wie oft finden Kontrollen mit jugendlichen Testspielern statt? Welche Ergebnisse hatten diese Kontrollen? 5. Wie, durch welche Behörden und in welchen Zeitabständen erfolgen die allgemeinen Kontrollen der Spielhallen? 6. Wie viel Umsatz machen die Spielhallen im Land Bremen? 7. Wie wird sichergestellt, dass Steuereinnahmen regulär erhoben werden? 8. Wie viele und welche Straftaten werden im Umfeld von Spielhallen verübt? 9. Welche strafrechtlichen Erkenntnisse liegen zu den Konzessionsinhabern vor? 10. Wie viele Mitarbeiter arbeiten in den Spielhallen? Wie werden diese Mitarbeiter hinsichtlich einer möglichen Schwarzarbeit kontrolliert? 11. Plant der Senat Änderungen der Bebauungspläne, um eine Konzentration von Spielhallen an bestimmten Orten zu verhindern? Inwiefern werden die baurechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung einer Konzentration von Spielhallen angewendet? 12. Welche konkreten Erfolge haben die Präventionsprogramme gegen Spielsucht? 13. Welche Erkenntnisse hat der Senat über illegale Glücksspiele? 14. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen illegalem Glücksspiel gab es von 2010 bis heute jeweils? Welchen Ausgang hatten diese Verfahren? 15. Welche Arten von illegalem Glücksspiel werden nach Erkenntnissen des Senats im Land Bremen angeboten? 16. Welche, wie viele und wie oft führt der Senat Kontrollen durch, um illegales Glücksspiel zu ahnden und zu vermeiden? — 2 — 17. Wie viele Schließungen oder andere Verfügungen wurden von 2010 bis heute jeweils verfügt, um illegales Glücksspiel zu ahnden und zu verhindern? Wilhelm Hinners, Silvia Neumeyer, Gabriela Piontkowski, Heiko Strohmann, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 18. Dezember 2012 1. Wie viele Spielhallen gibt es im Land Bremen, aufgeteilt nach Bremen und Bremerhaven ? In Bremen werden derzeit 144 Spielhallen und in Bremerhaven 29 Spielhallen betrieben. 2. Gibt es im Land Bremen einzelne Unternehmen oder Betreiber, die mehrere Spielhallen betreiben, und wie viele Spielhallen betreiben diese jeweils insgesamt ? Welche Staatsangehörigkeiten haben diese Konzessionsinhaber? In Bremen werden von 32 Betreiberinnen und Betreibern mehrere Spielhallen betrieben. Es betreiben zwei Unternehmen jeweils elf Spielhallen, eine Betreiberin sieben Spielhallen, eine Betreiberin sechs Spielhallen, drei Betreiberinnen und Betreiber je fünf Spielhallen, drei Betreiberinnen je vier Spielhallen, vier Betreiberinnen und Betreiber je drei Spielhallen und 18 Betreiberinnen und Betreiber je zwei Spielhallen. In Bremerhaven werden von sieben Betreiberinnen und Betreibern mehrere Spielhallen betrieben und zwar je einmal fünf Spielhallen, vier Spielhallen und drei Spielhallen und im Übrigen zwei Spielhallen. Gewerbetreibende ist in aller Regel eine GmbH, im Übrigen überwiegend deutsche Staatsangehörige sowie türkische, russische und polnische Staatsangehörige . Nähere Angaben können nicht gemacht werden. 3. Welche unterschiedlichen Spielautomaten bzw. Spielmöglichkeiten werden in den Spielhallen angeboten? In den Spielhallen werden Geldgewinnspielgeräte im Sinne von § 33 c der Gewerbeordnung sowie Unterhaltungsspielgeräte (zumeist Billardtische, vereinzelt Kickertische und Dartscheiben) aufgestellt. 4. Wie wird der Jugendschutz gewährleistet? Wie oft finden Kontrollen mit jugendlichen Testspielern statt? Welche Ergebnisse hatten diese Kontrollen? Jugendlichen ist der Zutritt zu Spielhallen nach § 6 des Jugendschutzgesetzes untersagt. Nach § 3 des Bremischen Spielhallengesetzes haben die Spielhallenbetreiber durch eine Identitätskontrolle sicherzustellen, dass Minderjährige keinen Zutritt erhalten. Die Ortspolizeibehörden haben keine Verstöße festgestellt. Kontrollen mit jugendlichen Testspielern finden nicht statt. 5. Wie, durch welche Behörden und in welchen Zeitabständen erfolgen die allgemeinen Kontrollen der Spielhallen? Kontrollen durch das Stadtamt Bremen und den Magistrat der Stadtgemeinde Bremerhaven finden in unregelmäßigen Abständen und auch anlassbezogen im Rahmen der Kapazitäten statt. 6. Wie viel Umsatz machen die Spielhallen im Land Bremen? Angaben über den Umsatz der Spielhallen liegen nicht vor. 7. Wie wird sichergestellt, dass Steuereinnahmen regulär erhoben werden? Das Besteuerungsverfahren für Spielhallen wird durch das Bremische Vergnügungssteuergesetz geregelt. Gemäß § 5 des Bremischen Vergnügungsteuergesetzes hat der Steuerschuldner bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats (Steueranmeldungszeitraum) für den Vormonat eine Steueranmel- — 3 — dung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck unter Angabe von Aufstellort, Zulassungs- und Gerätenummer abzugeben, in der die Steuer für den Steueranmeldungszeitraum selbst zu berechnen ist (Steueranmeldung nach § 150 der Abgabenordnung). Die Angaben des Steuerschuldners zu dem Aufwand (= Betrieb von Automaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit) sind auf Anforderung der Steuerstelle durch die Zählwerksausdrucke für den jeweiligen Kalendermonat , sortiert nach Aufstellort und zeitlicher Reihenfolge, nachzuweisen. Bei Spielund Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit sowie in ihrer Art ähnliche Geräte sind die Zählwerksdaten mindestens einmal im Kalendermonat auszulesen . Spielhallen werden wie jeder andere Gewerbebetrieb in regelmäßigen Abständen einer Außenprüfung (Betriebsprüfung) im Sinne der §§ 193 ff. der Abgabenordnung unterzogen. Im Rahmen einer solchen Außenprüfung werden die steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen untersucht und die Steuerschuld dem Grunde und der Höhe nach geprüft. Ferner werden alle Spielhallen im Stadtgebiet Bremen zweimal im Jahr durch den Außendienst des Finanzamtes Bremen-Mitte überprüft. 8. Wie viele und welche Straftaten werden im Umfeld von Spielhallen verübt? Nachfolgende Auswertung für das Land Bremen erfolgte auf Grundlage des polizeilichen Anzeigenerfassungssystems (ISA). Ausgewertet wurde der Merker „Tatortphänomen Spielhalle“ für das aktuelle Jahr 2012 (Stand: 26. November 2012). Da es mehrere Möglichkeiten gibt, das Tatortphänomen „Spielhalle“ zu erfassen, beispielsweise auch nur im Sachverhalt, kann die nachfolgende Tabelle nur als Richtwert betrachtet werden: Delikt Anzahl Hausfriedensbruch (§ 123 Strafgesetzbuch [StGB]) 7 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 21 Verleumdung (§ 187 StGB) 1 Beleidigung (§ 185 StGB) 3 Bedrohung (§ 241 StGB) 3 Körperverletzungsdelikte (§ 223 ff. StGB) 8 Raubdelikte (§ 249 ff. StGB) 20 Diebstahlsdelikte (§ 242 ff. StGB) 37 Unterschlagung (§ 246 StGB) 4 Computerbetrug (§ 263a StGB) 2 Unerlaubte Veranstaltung eins Glücksspiels (§ 284 StGB) 1 Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz 4 Inverkehrbringen von Falschgeld (§ 147 StGB) 2 9. Welche strafrechtlichen Erkenntnisse liegen zu den Konzessionsinhabern vor? Nach den Erkenntnissen der für die Erlaubniserteilung und den Erlaubniswiderruf zuständigen Ortspolizeibehörden sind die Erlaubnisinhaber strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Die Verwirklichung von gewerbebezogenen Straftatbeständen hat regelmäßig den Erlaubniswiderruf zur Folge. 10. Wie viele Mitarbeiter arbeiten in den Spielhallen? Wie werden diese Mitarbeiter hinsichtlich einer möglichen Schwarzarbeit kontrolliert? Über die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegen keine genauen Angaben vor. Die Schwarzarbeitskontrolle obliegt dem Zoll. Soweit den hiesigen Behörden Erkenntnisse über Schwarzarbeit vorliegen, wird der Zoll darüber informiert. — 4 — 11. Plant der Senat Änderungen der Bebauungspläne, um eine Konzentration von Spielhallen an bestimmten Orten zu verhindern? Inwiefern werden die baurechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung einer Konzentration von Spielhallen angewendet? Im Stadtgebiet Bremen gibt es bereits eine Vielzahl von Bebauungsplänen, die einen Ausschluss von Vergnügungsstätten oder Spielhallen enthalten. Weil ein Ausschluss von Spielhallen im gesamten Stadtgebiet unzulässig wäre, ist zur Rechtfertigung des Ausschlusses auf die Zulässigkeit von Spielhallen an anderer Stelle im Stadtgebiet (z. B. im Bahnhofsumfeld) verwiesen worden. Durch die Ausschlüsse an anderer Stelle sind Konzentrationsbereiche entstanden . Aufgrund von § 2 Abs. 2 Nr. 4 des Bremischen Spielhallengesetzes darf in einem Umkreis von 250 m von vorhandenen Spielhallen keine weitere Spielhalle zugelassen werden, sodass es in diesen Bereichen nicht erforderlich ist, mittels Bauleitplanung einer weiteren Konzentration entgegenzuwirken. Zudem bestünde die Gefahr, dass Bebauungsplänen mit Spielhallenausschlüssen an anderer Stelle nachträglich ihre Rechtfertigung entzogen würde. Im Hintergrund der Regelungsdichte aus vorhandenen Bebauungsplänen und dem Spielhallengesetz ist nur eine punktuelle Nachsteuerung durch Bauleitplanung in Einzelfällen (z. B. auf der Grundlage des Spielhallenkonzepts für das Zentrum Vegesack) erforderlich. Sind Spielhallen nach den Festsetzungen gültiger Bebauungspläne zulässig oder ausnahmsweise zulässig, werden die Möglichkeiten der baurechtlichen Verhinderung einer Konzentration von Spielhallen im Rahmen der Ausübung des städtebaulichen Ausnahmeermessens oder der tatbestandlichen Beurteilung einer Zulässigkeit im Einzelfall nach § 15 der Baunutzungsverordnung geprüft. Diese schwierigen planungsrechtlichen Beurteilungen werden jedoch in der Genehmigungspraxis der Baugenehmigungsbehörden zur Verhinderung einer Konzentration von Spielhallen nicht mehr entscheidungsrelevant, weil die Baugenehmigung als Schlusspunkt aller öffentlich-rechtlichen Entscheidungen nach § 72 Abs. 1 der Bremischen Landesbauordnung nur erteilt werden darf, wenn alle neben der Baugenehmigung erforderlichen Zulassungsentscheidungen erteilt sind, also auch die gewerberechtliche Erlaubnis nach dem Bremischen Spielhallengesetz . Diese ist jedoch nach § 2 Abs. 1 Nrn. 4 und 5 des Bremischen Spielhallengesetzes zwingend zu versagen, wenn eine Spielhalle einen Mindestabstand von 250 m Luftlinie zu einer Spielhalle unterschreitet oder eine Spielhalle in baulichem Verbund mit einer oder mehreren Spielhallen oder Wettvermittlungsstellen steht, insbesondere in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex untergebracht wird. 12. Welche konkreten Erfolge haben die Präventionsprogramme gegen Spielsucht? In den Spielhallen im Land Bremen sowie an weiteren geeigneten Plätzen wurden Flyer ausgelegt, die auf die Gefahren des Glücksspiels und das Beratungsangebot der Bremer Fachstelle Glücksspielsucht hinweisen. Bisher haben 465 Klienten mit Glücksspielproblemen und 65 Angehörige das Beratungsangebot in Bremen wahrgenommen. In Bremerhaven werden jährlich 30 bis 40 Klienten erreicht. Nach dem zum 1. Juli 2012 geänderten Bremischen Spielhallengesetz ist die Betreiberin oder der Betreiber einer Spielhalle verpflichtet, eine Spielersperrliste zu führen. Die Identität sämtlicher Spielerinnen und Spieler ist vor Spielbeginn anhand eines amtlichen Ausweises mit der Spielersperrliste abzugleichen und Personen, die eine Aufnahme in die Liste verlangen (freiwillige Selbstsperre ), während des vereinbarten Zeitraums, mindestens für die Dauer eines Jahres, vom Spiel auszuschließen und dies schriftlich zu bestätigen. Konkrete Angaben zu der Anzahl beantragter Sperren liegen bislang nicht vor. Schließlich führt das Landesinstitut für Schule schulartenbezogen suchtpräventive , lebenskompetenzorientierte Projekte für Schülerinnen und Schüler durch. Dazu gehören verbindliche Fortbildungen für die Lehrkräfte der teilnehmenden Klassen/Kurse. Anlassbezogen werden in diesen Maßnahmen spezifische Süchte, wie auch die Spielsucht, aufgegriffen. Die jährlich durchgeführten Bremer Fachtagungen zur Mediensucht – eine Kooperation des Landesinstituts für Schule sowie des regionalen Beratungs- und — 5 — Unterstützungszentrums der Senatorin für Bildung und Wissenschaft und dem ServiceBureauJugendinformation – thematisieren Spielsucht in unterschiedlichen Angeboten. 13. Welche Erkenntnisse hat der Senat über illegale Glücksspiele? Illegales Glücksspiel findet nach den Erkenntnissen des Senats vor allem in Form illegaler Sportwetten statt. In der Vergangenheit lagen gelegentlich Hinweise auf illegales Glücksspiel, wie z. B. Poker in Privaträumen bzw. Hinterräumen von Gaststätten und Lokalitäten , vor. In Bremen ist das Pokerspiel in Form der Spielart „Texas hold’em“ verbreitet . Legal ist dies nur in der Spielbank Bremen und eingeschränkt auf geduldeten öffentlichen Turnieren mit engen Regularien bezüglich Einsatz und Gewinn zu spielen. Aus diesem Grund weichen viele Pokerspieler auf illegale Pokerveranstaltungen aus, bei denen Einsätze höher und dynamischer gestaltet werden können. Des Weiteren liegen Erkenntnisse zu illegalen Würfelspielen vor. Überdies werden Geldgewinnspielgeräte vereinzelt an nicht genehmigten Orten aufgestellt. Schließlich erfolgten in Einzelfällen bei Unterhaltungsspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit illegale Gewinnauszahlungen. Hierbei werden erspielte Gewinnpunkte entgegen den gesetzlichen Bestimmungen und der rechtlichen Zulassung als Geldgewinn durch die Spielhallenaufsichten ausgezahlt. 14. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen illegalem Glücksspiel gab es von 2010 bis heute jeweils? Welchen Ausgang hatten diese Verfahren? Die Anzahl der Ermittlungsverfahren sowie deren Ausgang ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Verfahren nach § 284 StGB (Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels) Jahr 2010 2011 2012 Strafbefehlsanträge 4 1 0 Einstellung nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) 14 3 4 Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO 2 2 0 Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO 0 1 1 Andere Erledigungsarten 3 2 0 Noch nicht abgeschlossene Verfahren 0 0 2 Gesamtzahl der Verfahren 23 9 7 Verfahren nach § 285 StGB (Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel) Jahr 2010 2011 2012 Strafbefehlsanträge 0 3 0 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 1 8 4 Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO 1 9 0 Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO 1 0 0 Andere Erledigungsarten 2 7 0 Noch nicht abgeschlossene Verfahren 0 0 0 Gesamtzahl der Verfahren 5 27 4 — 6 — Verfahren nach § 287 StGB (Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung) Jahr 2010 2011 2012 Strafbefehlsanträge 0 0 0 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 0 0 0 Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO 0 1 0 Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO 0 0 0 Andere Erledigungsarten 0 0 0 Noch nicht abgeschlossene Verfahren 0 0 0 Gesamtzahl der Verfahren 0 1 0 Gerichtliche Verfahren Verfahren nach § 284 Abs. 1 und 4, § 287 StGB (Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels, einer Lotterie oder einer Ausspielung) Jahr 2010 2011 Abgeurteilte*) insgesamt 1 0 Davon Nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte insgesamt 1 Geldstrafe 1 Verfahren nach § 284 Abs. 3 StGB (Unerlaubte Veranstaltung eines gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Glücksspiels) Jahr 2010 2011 Abgeurteilte*) insgesamt 16 5 Davon Nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte insgesamt 15 2 Geldstrafe 15 2 Einstellung ohne Maßregeln 1 Verfahren nach § 285 StGB (Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel) Jahr 2010 2011 Abgeurteilte*) insgesamt 4 0 Davon Nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte insgesamt 3 Geldstrafe 3 Einstellung ohne Maßregeln 1 *) Inklusive Verurteilung zu Freiheitsstrafe. 15. Welche Arten von illegalem Glücksspiel werden nach Erkenntnissen des Senats im Land Bremen angeboten? Siehe Antwort zu Frage 13. 16. Welche, wie viele und wie oft führt der Senat Kontrollen durch, um illegales Glücksspiel zu ahnden und zu vermeiden? — 7 — Kontrollen, das unerlaubte Glücksspiel betreffend, finden von den Ortspolizeibehörden in unregelmäßigen Abständen statt. Es werden insbesondere Spielhallen , Internetcafes und sogenannte Teestuben kontrolliert. Des Weiteren erfolgen in Einzelfällen anlassbezogene Kontrollen durch die Polizei. 17. Wie viele Schließungen oder andere Verfügungen wurden von 2010 bis heute jeweils verfügt, um illegales Glücksspiel zu ahnden und zu verhindern? In 18 Fällen wurden bestehende Geeignetheitsbestätigungen zur Aufstellung von Geldgewinnspielgeräten in Gaststätten wegen Wegfalls der Erlaubnisvoraussetzungen aufgehoben und deren Aufstellung unterbunden. In weiteren zwölf Fällen illegaler Aufstellung von Geldgewinnspielgeräten wurden diese durch behördliches Handeln des Stadtamtes unterbunden. Es wurden zudem im angefragten Zeitraum insgesamt 91 Bußgeldbescheide wegen Verstoßes gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Regelung des gewerblichen Spiels erlassen und überdies in 31 Fällen Untersagungsverfahren wegen illegaler Sportwettvermittlung eingeleitet. Schließlich konnte die Polizei Bremen in besagtem Zeitraum im Verlauf von drei größeren Ermittlungsverfahren wegen illegaler Pokerrunden jeweils die Objekte im Rahmen der Ermittlungen schließen. Druck: Anker-Druck Bremen