— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 712 Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 14. November 2012 Mobbing in der Schule verhindern Das physische, psychische und seelische Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen ist eine grundlegende Voraussetzung für gelingendes Lernen. In den letzten Jahren wurde in der Öffentlichkeit jedoch zunehmend über Mobbing- und – mit dem Einzug moderner Kommunikationsmedien – auch über Cyberbullyingvorfälle an Schulen berichtet. Mobbing (auch: Bullying) kann sich unter Schülerinnen und Schülern ereignen, es kann von Schülerinnen und Schülern gegen Lehrkräfte oder umgekehrt von Lehrkräften gegen Schülerinnen und Schüler ausgehen. Mobbinghandlungen können mit massiven Folgen für die Opfer einhergehen, sie können eine starke psychische Belastung bedeuten, die den Opfern die Schule verleidet oder selbst Auslöser von Gewalt sein können. Mit dem Einzug moderner Kommunikationsmedien – Internet und Handy – ist mit Cyberbullying eine neue Form des Mobbings in Erscheinung getreten, die Opfer in besonderer Weise belastet, da sie nicht einmal mehr im häuslichen Umfeld Schutz vor Übergriffen haben. Vor diesem Hintergrund stellen die Prävention von Mobbing und Cyberbullying sowie wirksame Handlungsstrategien im Umgang mit akuten Vorkommnissen eine besondere bildungspolitische Herausforderung dar! Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Mobbing- bzw. Cyberbullyingvorfälle gab es nach Kenntnis des Senats in den letzten fünf Jahren in öffentlichen Schulen im Land Bremen a) unter Schülerinnen und Schülern, b) von Schülerinnen und Schüler gegen Lehrkräfte ausgehend, c) von Lehrkräften gegen Schülerinnen und Schüler ausgehend (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden, Schularten, Geschlecht)? 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, wie in den Schulen mit den Mobbing - und Cyberbullyingvorfällen umgegangen und den Betroffenen geholfen wird? 3. Welche konzeptionellen Vorstellungen und Lösungsansätze verfolgt der Senat zur Prävention von Mobbing und Cyberbullying einerseits sowie andererseits zum Umgang mit akuten Vorfällen in Schulen im Land Bremen? 4. Welche konkreten Maßnahmen zur Vorbeugung von Mobbing und Cyberbullying in Schulen hat der Senat bislang ergriffen oder befinden sich derzeit in Planung (bitte nach Stadtgemeinden getrennt aufführen)? 5. Welche konkreten Hilfsangebote empfiehlt der Senat Opfern von Mobbing und Cyberbullying in Schulen (bitte nach Stadtgemeinden getrennt aufführen)? 6. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, eine neutrale niedrigschwellige Anlaufstelle für Opfer von Mobbing und Cyberbullying in Schulen einzurichten? Aydin Gürlevik, Mustafa Güngör, Ruken Aytas, Reiner Holsten, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD — 2 — D a z u Antwort des Senats vom 18. Dezember 2012 1. Wie viele Mobbing- bzw. Cyberbullyingvorfälle gab es nach Kenntnis des Senats in den letzten fünf Jahren in öffentlichen Schulen im Land Bremen a) unter Schülerinnen und Schülern, b) von Schülerinnen und Schüler gegen Lehrkräfte ausgehend, c) von Lehrkräften gegen Schülerinnen und Schüler ausgehend (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden, Schularten, Geschlecht)? Die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) erfassen seit ihrer Gründung zum Schuljahr 2010/2011 im Rahmen ihrer Beratungs- und Unterstützungstätigkeit allgemein Gewaltvorfälle, unter die auch Fälle von Mobbing und Cyberbullying fallen. Diese Vorfälle sind in ihrer jeweiligen Form individuell und daher in der Statistik der ReBUZ nicht nach körperlicher oder virtueller Art differenziert und nicht spezifiziert nach den Zielrichtungen Schüler gegen Schüler, Schüler gegen Lehrkräfte oder Lehrkräfte gegen Schüler erfasst . Vor der Gründung der ReBUZ wurden diese Zahlen in gleicher Weise durch die regionalen Teams des Zentrums für schülerbezogene Beratung des Landesinstituts für Schule (LIS) erfasst. Daher liegen dem Senat auch keine expliziten Zahlen zu Mobbing- oder Cyberbullyingvorfällen als Gewaltvorfälle an Bremer oder Bremerhavener Schulen vor. Die genauen Anzahlen von Gewaltvorfällen in der Stadtgemeinde Bremen seit dem Schuljahr 2007/2008 sind folgender Aufstellung zu entnehmen: • Schuljahr 2007/2008 60 Vorfälle, • Schuljahr 2008/2009 58 Vorfälle, • Schuljahr 2009/2010 64 Vorfälle, • Schuljahr 2010/2011 27 Vorfälle, • Schuljahr 2011/2012 54 Vorfälle. In Bremerhaven arbeitet das ReBUZ erst seit ca. einem halben Jahr. Die Zahlen werden statistisch nicht erfasst. In einer repräsentativen Studie der Universität Münster mit der Techniker Krankenkasse von 2011 wird die Zahl von ca. 30 % als Fälle von Cyberbullying bei Gewaltvorfällen genannt. Aufgrund der mit den Erscheinungen Mobbing und Cyberbullying einhergehenden spezifischen Besonderheiten ist in diesem Bereich allerdings auch von einer Dunkelziffer auszugehen. Darüber hinaus werden auch die Fälle nicht erfasst , in denen leichtere Vorfälle in der Schule durch Lehrerinnen/Lehrer oder Schulleitungen geklärt wurden. 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, wie in den Schulen mit den Mobbing - und Cyberbullyingvorfällen umgegangen und den Betroffenen geholfen wird? Mobbing bzw. Cyberbullying ist eine Form von Gewalt gegen einen oder mehrere Mitmenschen, die leider auch an Schulen vorkommen kann. An die Schulen in Bremen und Bremerhaven wurden 2009 Notfallordner ausgegeben. Dort sind verpflichtend für die Schulen Handlungsanweisungen niedergelegt, wie mit bestimmten besonderen Vorfällen, wie z. B. Mobbing, umzugehen ist. Die gegebenenfalls notwendige psychologische Nachsorge und Betreuung der Opfer ist dort ebenso vorgegeben wie auch das notwendige Informieren der Schulaufsicht in besonders schweren Fällen. Mobbing wird als ein besonderer Vorfall der Gefährdungsstufe 2 von 3 eingestuft und ernst genommen. An den Schulen wird konkret nach einem vierphasigen Konzept mit einem Mobbingvorfall umgegangen und den Betroffenen geholfen: — 3 — 1. Eingreifen bzw. Beenden Die Schule reagiert, sie darf den Vorfall nicht ignorieren. Das Mobbing muss sofort konsequent unterbunden werden. Das Geschehene muss möglichst genau dokumentiert werden. 2. Opferhilfe und besondere Maßnahmen einleiten Die Schule sucht und führt mit der geschädigten Person das Gespräch. Die Schule nimmt den Angriff auf die Person ernst und bezieht eindeutig Stellung gegen das unrechte Verhalten, ohne die anderen beteiligten Personen zu ächten. Die Schule vertritt die Position, dass es kein Recht gibt, andere Menschen anzugreifen. Die Schule fordert die Beteiligten auf, das Geschehene aufzuschreiben. Dabei bittet sie die Beteiligten um intensive Kooperation. Nur so kann die Schule das Geschehene aufarbeiten. Ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten des Opfers mit der Zusage der Unterstützung und Hilfe für die Aufarbeitung schließt sich an. Im Sinne von Transparenz werden alle Schritte und Maßnahmen der Schule mit dem Opfer abgestimmt. Zeugenbefragungen sowie Befragung von anderen beteiligten Personen unter den Aspekten der Anstiftung, der Unterstützung der Täter, Unterstützung der Opfer sind weitere Bestandteile der Aufarbeitung. Die Schule muss an dieser Stelle die gewonnenen Informationen bewerten und auch mit dem Opfer sowie dessen Erziehungsberechtigte entscheiden, ob Anzeigen wegen möglicher Straftatbestände erstattet werden sollen. 3. Informieren Die Schule entscheidet, ob das zuständige Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum (ReBUZ) eingeschaltet werden soll. Die Information der Schulaufsicht muss in schweren Fällen durch die Schulen geschehen. Die Fachaufsicht der ReBUZ wird informiert. 4. Aufarbeiten und Nachsorgen Für Dritte deutlich sichtbare Sanktionen gegen das Mobbingverhalten sowie dessen Ächtung sind die vordringlichen Maßnahmen der Schule. Die Verantwortungsübernahme des Haupttäters und eventuell der Mitläufer soll erzielt werden. Dazu gehören Entschuldigungen, Wiedergutmachungsvorschläge sowie ein konsequenter Täter-Opfer-Ausgleich. Diese Schrittigkeit des Vorgehens ist für alle Schulen Bremens und Bremerhavens verbindlich. Sie kann aber durch die Schulen in Bezug auf die Einzigartigkeit des Vorfalls, der Individualität der Täter und Opfer, im Rahmen der pädagogischen Autonomie der Schulen ergänzt werden. Dabei nutzen die Schulen die Angebote des LIS bzw. LFI zur Qualifizierung und Schulentwicklung mit dem Ziel einer Festlegung des Vorgehens gegen Mobbing an der jeweiligen Schule. 3. Welche konzeptionellen Vorstellungen und Lösungsansätze verfolgt der Senat zur Prävention von Mobbing und Cyberbullying einerseits sowie andererseits zum Umgang mit akuten Vorfällen in Schulen im Land Bremen? Das Landesinstitut für Schule stellt den Bremer Schulen seit einigen Jahren ein intensives Qualifizierungsangebot zur Prävention und Intervention bei Mobbing in der Schule zur Verfügung. Dabei wird davon ausgegangen, dass Mobbingvorfälle vermieden bzw. gegen diese professionell vorgegangen werden kann, wenn die Schule über ein verbindliches, klares Handlungskonzept zum Umgang mit dieser Form von Gewalt verfügt. Dies kann z. B. die Gründung eines schulinternen Präventions- und Interventionsteams, die Verständigung auf eine eindeutige Methode zur Intervention bzw. die Nutzung geeigneter Materialien zur Aufklärung der Schülerinnen und Schüler über die Folgen eines Mobbings beinhalten. Das Zentrum für Medien im Landesinstitut für Schule bietet seit geraumer Zeit intensive Fortbildungs- und Beratungsangebote für Schulen auch zum Thema Cybermobbing, durch die ihnen Handlungsstrategien im Umgang mit Cyber- — 4 — mobbingfällen und Kenntnisse entsprechender Unterstützungsmöglichkeiten vermittelt werden (LIS/Zentrum für Medien, Regionale Unterstützungs- und Beratungszentren , Polizei/Arbeitsbereich Prävention). Sehr viele Kolleginnen und Kollegen aus den Schulen in Bremerhaven haben an den Lions-Quest-Fortbildungen teilgenommen und die Projekte zur Gewaltprävention in den Unterricht übernommen. Daraus hat sich an einer größeren Anzahl von Schulen der Unterrichtsbereich „Soziales Lernen“ als fester Bestandteil der Stundentafel entwickelt. Fast alle Schulen verfügen über Streitschlichterinnen /Streitschlichter oder Schülerscouts, die von ihren Mitschülerinnen /Mitschülern auch in Fällen von Mobbing angesprochen werden. Über den Präventionsrat Bremerhaven können Schulen in diesen Fragen konkrete Unterstützung erhalten. Zwei Mitglieder des Präventionsrats beraten Schülerinnen/ Schüler, Lehrerinnen/Lehrer und auch Eltern. In Bremerhaven hat der Präventionsrat der Stadt eine Arbeitsgruppe eingerichtet , bestehend aus Vertretern der Ortspolizeibehörde, des Schulamtes, der Stadtbildstelle , des Lehrerfortbildungsinstituts, des Zentralelternbeirates, der Volkshochschule , des Bürgerrundfunks und des Kulturamtes, die sich mit diesen Themen befasst. Es wurde ein Workshop mit Vertretern aller Schulen durchgeführt, aus dessen Ergebnissen ein Medienplan (Präventionsplan) für alle Schulstufen und Schularten entstehen soll. In Kooperation mit dem Präventionsrat der Stadt Bremerhaven führt die Stadtbildstelle Veranstaltungen zu diesen Themen für Schülerinnen und Schüler durch. Das LFI plant in Kooperation mit dem Präventionsrat eine Langzeitfortbildung zur Ausbildung der Lehrkräfte als Schulmediatorinnen/Schulmediatoren. 4. Welche konkreten Maßnahmen zur Vorbeugung von Mobbing und Cyberbullying in Schulen hat der Senat bislang ergriffen oder befinden sich derzeit in Planung (bitte nach Stadtgemeinden getrennt aufführen)? Bremen Das Landesinstitut für Schule bietet regelmäßig Fortbildungen zu den Bereichen Prävention und Intervention bei Mobbing an. Diese Fortbildungen wenden sich an Schulen des Sekundarbereichs I und des Sekundarbereichs II. a) Mobbingfreie Schule – Gemeinsam Klasse sein Hier handelt es sich um eine Fortbildung, die in Kooperation des Landesinstituts für Schule mit der Techniker Krankenkasse durchgeführt wird. Sie ist dem Bereich der selektiven Prävention zuzuordnen. Zielgruppe sind Pädagoginnen/Pädagogen, die in 5. bis 7. Klassen arbeiten . Sie dienen schulintern als Multiplikatorinnen/Multiplikatoren. Die teilnehmenden Schulen verpflichten sich, im aktuellen Schuljahr eine Projektwoche zum Thema „Mobbing in der Schule“ durchzuführen und hierzu die Jahrgangsteams durch die Multiplikatorinnen/Multiplikatoren schulen zu lassen. Jede teilnehmende Klasse erhält einen „Anti-Mobbing-Koffer“ mit Materialien für die Projektwoche. U. a. sind darin Filme für die Klasse und die Klassenelternschaft sowie detaillierte Unterrichtsmaterialien für fünf Schultage enthalten. b) Mobbing, ein heißes Thema Hier handelt es um eine intensive Qualifizierungsreihe, die dem Bereich der indizierten Prävention/Intervention zuzuordnen ist. Teilnehmende sind wieder Lehrkräfte und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen aus dem Sekundarbereich I und II. Ziel ist es, ein kompetentes schulinternes Präventions- und Interventionsteam aufzubauen. Inhalte der Fortbildung sind neben den beiden Methoden „No Blame Approach “(Intervention ohne Schuldzuweisung mit Einbeziehung von Schülerinnen /Schülern) und „Farsta“(konfrontative Intervention durch Pädago- — 5 — ginnen/Pädagogen) auch die Planung, Entwicklung und Durchführung eines eigenen schulinternen Präventionsprojektes. Beide Fortbildungen (a] und b]) bauen – bei einzelnen Überschneidungen – inhaltlich aufeinander auf. Den Teilnehmenden wird empfohlen an beiden Fortbildungen teilzunehmen, um für ihre Schulen die notwendigen Handlungskompetenzen bereitstellen zu können. c) Cybermobbing Allein im vergangenen Jahr hat das Landesinstitut für Schule (LIS) in seinem Zentrum für Medien außerdem mehr als 30 zentrale und schulinterne Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte, Sozialpädagogen und Eltern zum Themenbereich Cybermobbing durchgeführt. Darüber hinaus wirkt das Landesinstitut mit bei der Qualifizierung der Streitschlichter zum Thema Umgang mit Cybermobbing. Etliche dieser Veranstaltungen werden in Kooperation mit der Kriminalpolizei Bremen (Arbeitsbereich Prävention) durchgeführt. In diesen Veranstaltungen/Fortbildungen werden u. a. die folgenden Bereiche angesprochen • Klicken, Bloggen, Chatten – was machen die da eigentlich die ganze Zeit? • Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und Urheberrecht. • In welchen Formen taucht Cybermobbing auch in schulischen Kontexten auf? Welche Rolle spielen dabei die bei den Kindern und Jugendlichen so beliebten sozialen Netzwerke wie SchülerVZ und facebook? • Welche Motivation haben die Täter, welche Auswirkungen gibt es auf die Opfer? • Wie sind die rechtlichen Grundlagen? • Welche Handlungsmöglichkeiten und Unterstützungsangebote gibt es für die Betroffenen (Schüler, Eltern, Lehrer)? Darüber hinaus wird das Beratungsangebot des Zentrums für Medien im Landesinstitut für Schule zum Thema Cybermobbing von Lehrkräften, Sozialpädagogen und Schulleitungen regelmäßig intensiv genutzt. Ein wichtiger Baustein in der Prävention ist die Medienkompetenz. Im Bildungsplan „Medienbildung“ sollen bereits für die Grundschule entsprechende Standards in den Kompetenzbereichen Information und Analyse/Reflexion benannt werden, die in der Oberschule bzw. Oberstufe weiter ausgebaut werden. Zehn Bremer Grundschulen sind in 2012 mit dem Siegel „internet-abc-Schule“ ausgezeichnet worden. Dieses Siegel wird an Schulen verliehen, die einen Schwerpunkt auf das Erlernen von Basiskompetenzen zum sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit dem Internet setzen: sicheres Surfen, Chatten und Kommunizieren in sozialen Netzen, Datenschutz und ähnliches mehr. Zur präventiven Arbeit in Schulen hat das Zentrum für Medien im Landesinstitut für Schule in Kooperation mit der Polizei Bremen eine Unterrichtseinheit zum Thema Cybermobbing entwickelt, die mit großem Erfolg und sehr positiver Resonanz an Bremer Schulen eingesetzt wird. Bremerhaven Das LFI Bremerhaven bietet Fortbildungsveranstaltungen an, die zukünftig auch von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des ReBUZ Bremerhaven durchgeführt werden . Hierbei geht es nicht nur um den Umgang mit Mobbingvorfällen, sondern auch um Fragen der Prävention. Über das LFI werden im Schuljahr drei Fortbildungen zum Thema Mobbing angeboten. 1. „Was tun bei Cybermobbing?“ – Medienkompetenz als Gewaltprävention, 2. Interventionsmöglichkeiten bei Mobbing, 3. Früher Giftmischerin – heute vergiften Worte – Mobbing unter Mädchen Über den Präventionsrat Bremerhaven ist das „Netzwerk Bremerhavener Grundschulen für ein friedliches Miteinander“ gegründet worden. Analog zu den Schu- — 6 — len der Sekundarstufe I können damit auch Grundschulen ein Siegel als gewaltfreie Schule erwerben. Ein besonderer Schwerpunkt für Schulen, die sich für das Siegel bewerben wollen, ist die Vermittlung von Medienkompetenz. Auch um das Siegel „internet-abc-Schule“ werden sich Bremerhavener Grundschulen im Jahr 2013 bewerben. Eine Arbeitsgruppe des Präventionsrats, an der das LFI, die Stadtbildstelle, die VHS und Radio Weser TV beteiligt sind, unterstützt die Schulen bei der Erarbeitung eines Medienkonzeptes. In diesem Jahr wurde vor ca. 800 Schülerinnen und Schülern der Film „Trust – Blindes Vertrauen“ gezeigt. Im Anschluss an die jeweilige Filmvorführung fand eine durch Medienpädagoginnen/Medienpädagogen geleitete Diskussion zum Thema „Gefahren im Internet – Cybermobbing“ statt. Jeweils vor der Vorführung und danach füllte jede Schülerin/jeder Schüler einen anonymisierten Fragebogen zum Thema aus. Die Ergebnisse werden ausgewertet und den Schulen zur weiteren Diskussion zur Verfügung gestellt. Für diese Diskussionsrunden stehen wiederum die Medienpädagoginnen/Medienpädagogen zur Verfügung. Diese Veranstaltungsreihe findet in Bremerhaven jedes Jahr statt. Geplant ist darüber hinaus eine Workshopreihe für alle 7. Klassen der Stadt im Jahr 2013. In diesen Workshops stehen die Themen Cybermobbing, Cyberbullying und Internetsicherheit im Vordergrund. Durchgeführt werden diese Workshops von Studentinnen/Studenten, die speziell dafür geschult wurden. Auftakt der Workshopreihe ist im April 2013. Einen Tag bevor die Schülerinnen/ Schüler des 7. Jahrgangs einer Schule diese Workshops durchlaufen, wird es eine Informationsveranstaltung mit Workshops für Lehrerinnen/Lehrer und Eltern geben. 5. Welche konkreten Hilfsangebote empfiehlt der Senat Opfern von Mobbing und Cyberbullying in Schulen (bitte nach Stadtgemeinden getrennt aufführen)? Opfern von Mobbing oder Cyberbullying an Schulen in Bremen und Bremerhaven wird empfohlen, sich unmittelbar nach Auftreten dieser Form der Gewalt an den Lehrer bzw. die Lehrerin oder an den Schulsozialarbeiter bzw. die Schulsozialarbeiterin seines/ihres Vertrauens zu wenden. Diese werden auf der Grundlage der entsprechenden Handlungsempfehlungen bzw. Dienstanweisungen gemeinsam mit den Betroffenen Maßnahmenmöglichkeiten entwickeln und gegebenenfalls das ReBUZ einbeziehen. 6. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, eine neutrale niedrigschwellige Anlaufstelle für Opfer von Mobbing und Cyberbullying in Schulen einzurichten? Prävention gegen Mobbing, Gewalt, und Cyberbullying ist eine Grundsatzfrage und -aufgabe jeder Schule in Bremen und Bremerhaven. Neutrale niedrigschwellige Anlaufstellen für die Schülerinnen und Schüler sowie für alle Kolleginnen und Kollegen der Schulen in allen Fragen der Unterstützung sind die in allen allgemeinen Schulen eingerichteten Zentren für unterstützende Pädagogik (ZUP). Druck: Anker-Druck Bremen