— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 716 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 27. November 2012 Absenkung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) Die Bundesregierung hat beschlossen, im Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) 2013 die Bundesbeteiligung an den KdU (BBKdU) um 200 Mio. ‡ abzusenken. Begründet wird diese Entscheidung mit künftigen „Effekten aus Effizienzverbesserungen“: So würden unter anderem durch eine geringere Zahl an Bedarfsgemeinschaften auch die Kosten für Heizung und Unterkunft sinken. Die Kommunen haben den gesetzlichen Auftrag, für Leistungsberechtigte nach SGB II und XII die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zu übernehmen. Eine Absenkung der Bundesbeteiligung an den KdU wird Auswirkungen auf die Kommunen haben. Wir fragen den Senat: 1. Sind dem Senat die vorgesehenen Kürzungen bekannt, und teilt der Senat die Auffassung der Bundesregierung? 2. Treffen nach Ansicht des Senats die Prognosen zum „Rückgang der Bedarfsgemeinschaften “ auch auf Bremerhaven und Bremen zu? 3. Welche konkreten Auswirkungen wird die Absenkung des Bundesanteils der KdU auf die beiden Kommunen im Lande Bremen haben? Peter Erlanson, Cindi Tuncel, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE D a z u Antwort des Senats vom 18. Dezember 2012 Vorbemerkung Die Beteiligung des Bundes an den Ausgaben für die Kosten der Unterkunft und Heizung ist in § 46 SGB II geregelt. Nach § 46 Abs. 5 SGB II beteiligt sich der Bund an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 in den Jahren 2011 bis 2013 im Land Baden-Württemberg mit 34,4 vom Hundert, im Land Rheinland-Pfalz mit 40,4 vom Hundert und in den übrigen Ländern mit 30,4 vom Hundert. Zu diesem Beteiligungsraten hinzu kommen weitere 5,4 vom Hundert nach § 46 Abs. 6 für die Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II und § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes . Bis zum Jahr 2013 sind diese Prozentsätze festgeschrieben. An den Leistungen nach dem Vierten Kapitel SGB XII, damit auch an den Kosten der Unterkunft und Heizung, beteiligt sich der Bund im Jahr 2013 mit 75 vom Hundert, ab 2014 übernimmt der Bund diese Leistungen vollständig. Die einzelnen Rechtsansprüche von den nach den SGB II und XII hilfebedürftigen Menschen sind unberührt. Ihnen ist und wird unabhängig von Erstattungsbeträgen des Bundes bzw. gültigen Prozentsätzen Hilfe von den zuständigen Stellen gewährt werden. — 2 — Druck: Anker-Druck Bremen 1. Sind dem Senat die vorgesehenen Kürzungen bekannt, und teilt der Senat die Auffassung der Bundesregierung? Dem Senat ist der Sachstand zum Bundeshaushalt 2013 bekannt, dieser wurde am 23. November 2012 im Bundesrat erörtert, die zweite Beratung hat am 14. Dezember 2012 stattgefunden. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II ist deutschlandweit rückläufig. Insofern kann nachvollzogen werden, dass der Bund seine Annahme zur Beteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung entsprechend anpasst. 2. Treffen nach Ansicht des Senats die Prognosen zum „Rückgang der Bedarfsgemeinschaften “ auch auf Bremerhaven und Bremen zu? Die bundesweite Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften und die in einzelnen Regionen bzw. Städten müssen nicht kongruent sein. Für Bremen wird nach derzeitigem Stand angenommen, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften in 2013 leicht ansteigen wird, für Bremerhaven wird ein leichter Rückgang erwartet . 3. Welche konkreten Auswirkungen wird die Absenkung des Bundesanteils der KdU auf die beiden Kommunen im Lande Bremen haben? Der Bund reduziert seinen Haushaltsabschlag für KdU in 2013, nicht jedoch seinen gesetzlich festgelegten Finanzierungsanteil. Die Einnahmen werden prozentual von den tatsächlichen Ausgaben abgeleitet. Es sind keine Auswirkungen für das Land Bremen und seine beiden Städte zu erwarten.