— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 74 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 13. September 2011 Funkzellenabfragen bei Demonstrationen Seit 2008 erlaubt die Strafprozessordnung die zeitlich wie räumlich beschränkte Abfrage von Telekommunikationsverbindungsdaten (§ 100 g StPO). Diese sogenannte Funkzellenabfrage dokumentiert die mobilfunkgestützte Kommunikation und gibt Aufschluss, wer wann in der räumlich bezeichneten Funkzelle mit wem in Kontakt stand. Eine technische Variante der Funkzellenabfrage ist der sogenannte IMSICatcher (International Mobile Subscriber Identity). IMSI-Catcher ermöglichen die Erstellung von Bewegungsprofilen, das Abhören von Gesprächen und das Mitlesen von SMS. Die rechtliche Grundlage dieser Maßnahme ergibt sich aus § 100 i StPO. Nachdem in Dresden ein massiver Missbrauch beider Instrumente im Zusammenhang mit antifaschistischen Demonstrationen öffentlich wurde, fordern Datenschützer/ -innen, Juristen/-innen und Politiker/-innen eine Revision der Gesetzeslage. Sie sehen unter anderem in den unvermeidbar miterhobenen Verkehrsdaten von Unbeteiligten ein gefährliches und unverhältnismäßiges Missbrauchspotenzial, dem sich auch die Bundesregierung bewusst ist (BT-Drs. 16/5846). Außerdem beschneidet eine Totalerhebung aller sich im Großraum einer Demonstration befindlichen Personen, die ihr Mobiltelefon benutzen, potenziell das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, untergräbt den Status besonders geschützter Personengruppen (Journalisten/-innen, Juristen/-innen, Parlamentarier/-innen usw.) und ersetzt die Unschuldsvermutung durch einen Generalverdacht. Wir fragen den Senat: 1. Kam es in Bremen anlässlich von Demonstrationen in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 zum Einsatz von Funkzellenabfragen? Wenn ja, a) bei welchen? b) mit welchem zeitlichen und räumlichen Umfang (bitte aufschlüsseln nach Demonstration)? c) wie viele Personen wurden während der Abfrage erfasst, und wie viele Datensätze wurden erhoben (bitte aufschlüsseln nach Demonstration)? d) wie viele Tatverdächtige konnten aufgrund der Funkzellenauswertung ermittelt werden? 2. Kam es in Bremen anlässlich von Demonstrationen in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 zum Einsatz von sogenannten IMSI-Catchern? Wenn ja, a) bei welchen? b) mit welchem zeitlichen und räumlichen Umfang (bitte aufschlüsseln nach Demonstration)? c) wie viele Personen wurden während der IMSI-Überwachung erfasst, und wie viele Datensätze wurden erhoben (bitte aufschlüsseln nach Demonstration )? d) wie viele Tatverdächtige konnten aufgrund der IMSI- Überwachung ermittelt werden? — 2 — 3. Durch wen wurden die Einsätze angeordnet, und wer kontrollierte die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben? 4. Welche Stellen waren an der Verarbeitung der erhobenen Datensätze beteiligt, wurden insbesondere Datensätze an Bundesbehörden weitergegeben? Falls ja, in welchem Umfang und zu welchem Zweck? 5. Wie beurteilt der Senat die Verhältnismäßigkeit der durchgeführten Maßnahmen ? Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE D a z u Antwort des Senats vom 11. Oktober 2011 Vorbemerkung Die Fragestellung bezieht sich nur auf die Stadt Bremen. Die Antworten gelten für die Städte Bremen und Bremerhaven gleichermaßen. 1. Kam es in Bremen anlässlich von Demonstrationen in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 zum Einsatz von Funkzellenabfrage, wenn ja, a) bei welchen? b) mit welchem zeitlichen und räumlichen Umfang (bitte aufschlüsseln nach Demonstration)? c) wie viele Personen wurden während der Abfrage erfasst, und wie viele Datensätze wurden erhoben (bitte aufschlüsseln nach Demonstration)? d) wie viele Tatverdächtige konnten aufgrund der Funkzellenauswertung ermittelt werden? Die Polizei Bremen hat anlässlich von Demonstrationen in diesem Zeitraum keine Funkzellenabfragen vorgenommen. 2. Kam es in Bremen anlässlich von Demonstrationen in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 zum Einsatz von sogenannten IMSI-Catchern? Wenn ja, a) bei welchen? b) mit welchem zeitlichen und räumlichen Umfang (bitte aufschlüsseln nach Demonstration)? c) wie viele Personen wurden während der IMSI-Überwachung erfasst, und wie viele Datensätze wurden erhoben (bitte aufschlüsseln nach Demonstration )? d) wie viele Tatverdächtige konnten aufgrund der IMSI-Überwachung ermittelt werden? Die Polizei Bremen hat anlässlich von Demonstrationen in diesem Zeitraum keinen IMSI-Catcher eingesetzt. Nachfolgend werden die Fragen 3 bis 5 gemeinsam beantwortet. 3. Durch wen wurden die Einsätze angeordnet, und wer kontrollierte die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben? 4. Welche Stellen waren an der Verarbeitung der erhobenen Datensätze beteiligt, wurden insbesondere Datensätze an Bundesbehörden weitergegeben? Falls ja, in welchem Umfang und zu welchem Zweck? 5. Wie beurteilt der Senat die Verhältnismäßigkeit der durchgeführten Maßnahmen ? Wie aus den Antworten zu den Fragen 1 und 2 ersichtlich, gab es in Bremen und Bremerhaven anlässlich von Demonstrationsgeschehen keine Funkzellenüberwachung und keinen Einsatz eines IMSI-Catchers. Es erübrigt sich eine Beantwortung der Fragen 3 bis 5. Druck: Anker-Druck Bremen