— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 740 Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20. September 2012 Kinder- und Jugendbeteiligung im Land Bremen Nach Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder das Recht, sich in allen sie berührenden Angelegenheiten frei zu äußern und angemessen berücksichtigt zu werden. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen regt zum Dialog der Generationen an, stärkt das demokratische Bewusstsein und das Selbstwertgefühl. Kinder und Jugendliche brauchen Partizipationsmöglichkeiten, Anerkennung und Akzeptanz ihres Engagements. Bremen hat in der Vergangenheit vielfältige Wege der Kinder- und Jugendpartizipation eingeschlagen. Dies umfasst sowohl projektorientierte Aktionen als auch repräsentative Formen wie Jugendbeiräte. Kindertagesstätten in Bremen vermitteln mit Kinderparlamenten und anderen Partizipationsformen schon früh demokratische Prinzipien. Damit Kinder- und Jugendbeteiligung von einer Gnade der Erwachsenen zu einem selbstverständlich wahrgenommenen Recht wird, sind Vernetzung, Erfahrungsaustausch und ständige Weiterentwicklung von Projekten und Institutionen der Kinderund Jugendbeteiligung notwendig. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche gesetzlichen Mitbestimmungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Bereichen haben Kinder und Jugendliche in Bremen? Gibt es unterschiedliche Abstufungen dieser Mitbestimmungsrechte? 2. Welche wesentlichen rechtlichen Veränderungen haben in diesem Bereich seit dem Jahr 2000 stattgefunden, und wie bewertet der Senat diese Veränderungen ? 3. Welche Projekte der Kinder- und Jugendbeteiligung sind im Land Bremen, differenziert nach Bremen und Bremerhaven und für die Bereiche Schulen, Kitas, Jugendarbeit, Bau/Verkehr/Stadtentwicklung und sonstige Bereiche, in der letzten und in der aktuellen Legislaturperiode durchgeführt worden, und welche Träger waren hieran in welchem Umfang beteiligt? 4. Welche „Best-Practice“-Beispiele der Kinder- und Jugendbeteiligung für die Bereiche Schulen, Kitas, Jugendarbeit, Bau/Verkehr/Stadtentwicklung und sonstige Bereiche mit und ohne behördliche Initiative sind im Land Bremen, differenziert nach Bremen und Bremerhaven, bekannt, und welche Erfolgsfaktoren lassen sich aus den „Best-Practice“-Beispielen für die Kinder- und Jugendbeteiligung ableiten? 5. Gibt es in den öffentlichen Institutionen (Schulen, Kitas, Freizeitheime) feste Standards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen? Falls ja, wie sehen diese im Detail aus? Falls nein, inwieweit und auf welche Art plant der Senat Mitbestimmungsrechte in Kitas, Schulen und Freizeitheimen fest zu verankern? Welche Möglichkeit der Evaluation der Wirksamkeit dieser Standards sieht der Senat ? 6. Wie bewertet der Senat festgeschriebene Beteiligungsrechte bei Bauplanungsvorhaben , wie etwa in München und Schleswig-Holstein, und wie schätzt der Senat die Übertragbarkeit dieser Beteiligungsrechte auf Bremen ein? — 2 — 7. Welche Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung bietet Bremen, differenziert nach Bremen und Bremerhaven, seinen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern im Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung, und in welchem Umfang wird dieses Angebot genutzt? Welche Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung gibt es für Erzieherinnen und Erzieher? Welche Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung gibt es für Lehrerinnen und Lehrer? 8. Welche Beratungsmöglichkeiten für (öffentliche) Träger, Beiräte, Schulen gibt es in Bremen, wenn Kinder- und Jugendbeteiligungsprojekte durchgeführt werden sollen? 9. Welche Initiativen plant der Senat, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Entscheidungsprozessen unterschiedlicher Art zukünftig weiter zu verbessern ? 10. Gibt es seitens des Senats Anreize, um das Engagement von Kindern und Jugendlichen zu steigern, z. B. in Form von Preisverleihungen für Engagement oder besonderen Beteiligungsprojekten? Falls ja, welche Anreize sind dies? Falls nein, plant der Senat Anreize zu schaffen? 11. Welche Schritte plant der Senat, um die Schaffung weiterer Jugendbeiräte zu fördern und diese organisatorisch zu unterstützen? 12. Ist der Senat der Auffassung, dass bei den derzeit bestehenden Formen der Kinder - und Jugendbeteiligung die Belange von Jungen und Mädchen gleichermaßen Beachtung finden? 13. Wie wird sichergestellt, dass die Einrichtungen, die Kinder- und Jugendbeteiligungsprojekte durchführen, über die notwendigen Kompetenzen hinsichtlich Gender-Mainstreaming verfügen? 14. Plant der Senat Schritte zu einer verstärkten Beteiligung von a) Mädchen und jungen Frauen, b) Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, c) Kindern und Jugendlichen mit bildungsfernem Hintergrund? Linda Neddermann, Marie Hoppe, Dr. Stephan Schlenker, Carsten Werner, Doris Hoch, Sülmez Dogan, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen D a z u Antwort des Senats vom 22. Januar 2013 1. Welche gesetzlichen Mitbestimmungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Bereichen haben Kinder und Jugendliche in Bremen? Gibt es unterschiedliche Abstufungen dieser Mitbestimmungsrechte? 2. Welche wesentlichen rechtlichen Veränderungen haben in diesem Bereich seit dem Jahr 2000 stattgefunden, und wie bewertet der Senat diese Veränderungen ? Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 wurde am 26. Januar 1990 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet (Zustimmung von Bundestag und Bundesrat durch Gesetz vom 17. Februar 1992 – BGBl. II S. 121). Nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunde am 6. März 1992 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen ist sie am 5. April 1992 für Deutschland in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 10. Juli 1992 – BGBl. II S. 990) und hat damit Gesetzeskraft. Im Sinne dieses Übereinkommens ist nach Artikel 1 ein Kind jeder Mensch, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt . Artikel 12 der UN-Konvention bestimmt die Berücksichtigung des Kindeswillens . Die Vertragsstaaten sichern danach dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. Zu diesem — 3 — Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden. Die Gesetzgebung von Bund, Ländern und Kommunen hat infolge der UN-Konvention in geeigneter Weise sicherzustellen, dass die Beteiligungsrechte hergestellt und gewährleistet werden. Daneben sind im Bereich der internationalen und europäischen Rechtsebene noch die die „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ (1. Dezember 2009) sowie die „Europäische Charta über die Beteiligung der Jugendlichen am Leben der Gemeinden und Regionen“ (21. Mai 2003) zu nennen. Das Land Bremen hat als erstes Bundesland auf Landesebene 2009 die Wahlaltersgrenze für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre abgesenkt. Eine Beteiligung von Jugendlichen durch das Wahlrecht ist somit nicht mehr an die Vollendung des 18. Lebensjahres gebunden. Mit dem Gesetz vom 8. April 2003 hat die Bürgerschaft (Landtag) den Artikel 25 der Bremischen Landesverfassung mit Wirkung vom 23. April 2003 wie folgt geändert: „Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit , auf gewaltfreie Erziehung und den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen .“ Damit ist auch das in der UN-Kinderrechtskonvention bestimmte Beteiligungsrecht von Kindern im Land Bremen mit Verfassungsrang bestätigt worden. Die Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven hat im Jahr 2003 beschlossen, dass über die Art, die Form und die konkreten Auswirkungen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Bremerhaven jährlich ein Bericht durch den Magistrat gegenüber der Stadtverordnetenversammlung abzugeben ist. Ein Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses befasst sich fortlaufend damit, durchgeführte Beteiligungsverfahren und -projekte zu erfassen und auszuwerten. Berichtet wird über einschlägige Beteiligungsaktivitäten aller städtischen Ämter und städtischen Gesellschaften. Artikel 15 c der Stadtverfassung Bremerhaven wurde im Jahr 2011 hinsichtlich der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen von einer „Soll-“ in eine „MussBestimmung “ umgewandelt. Dort heißt es jetzt: „Kinder und Jugendliche müssen bei Planungen und Vorhaben der Stadt, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise über die in dieser Verfassung vorgesehene Beteiligung der Einwohner hinaus beteiligt werden.“ In Bremerhaven wurden die Richtlinien im Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Heime entsprechend angepasst. Geschäftsbereich der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Für die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland hat der Bundesgesetzgeber im § 8 SGB VIII das Beteiligungsgebot von Kindern und Jugendlichen verbindlich umgesetzt: „(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen . Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem Familiengericht und dem Verwaltungsgericht hinzuweisen . (2) Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. (3) Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten, wenn die Beratung auf Grund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist und solange durch die Mitteilung an den Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt würde. § 36 des Ersten Buches bleibt unberührt.“ § 80 SGB VIII „Jugendhilfeplanung“ verpflichtet die öffentlichen Träger der Kinder - und Jugendhilfe, im Rahmen ihrer Planungsverantwortung den Bedarf un- — 4 — ter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln. Die Umsetzung des § 80 SGB VIII gelingt nur, wenn durch Beteiligung von jungen Menschen die Wünsche, Bedürfnisse und Interessen ermittelt werden können. Mit dem § 3 des Bremischen Kinder-, Jugend- und Familienförderungsgesetz (BremKJFFöG, 1998) hat die Bürgerschaft (Landtag) ergänzend dazu zur Mitwirkung und Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien bestimmt : „(1) Kinder und Jugendliche haben ein eigenständiges Recht auf Wahrnehmung ihrer Interessen und Bedürfnisse. (2) Junge Menschen und ihre Familien sind über alle sie unmittelbar betreffenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen im Bereich der Jugendhilfe auf angemessene Weise und rechtzeitig zu informieren und an ihrer Durchführung zu beteiligen. Hierzu entwickeln die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven geeignete, dem Entwicklungsstand der betroffenen jungen Menschen entsprechende Beteiligungs- und Mitverantwortungsformen und stellen sie organisatorisch sicher. Bei der Durchführung von entsprechenden Planungen ist darzulegen, wie die Interessen junger Menschen und ihrer Familien berücksichtigt worden sind und die Beteiligung durchgeführt worden ist. Über die Maßnahmen und Erfahrungen ist den Jugendhilfeausschüssen in der Mitte jeder Legislaturperiode zu berichten. (3) Die in diesem Gesetz genannten Leistungen der Jugendhilfe bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Mitwirkung und Beteiligung junger Menschen und ihrer Familien. Sie sind daher so auszugestalten, dass junge Menschen und ihre Familien eigenständige und selbstverantwortete Beiträge bei der praktischen Umsetzung von Maßnahmen übernehmen.“ § 3 Absatz 2 Bremisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (BremKTG, 2000) verpflichtet die Tageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen im Land Bremen darauf, „in den jeweils gegebenen Situationen auf die Gleichberechtigung, die Zusammenarbeit und das Zusammenleben aller Menschen hin(zu)wirken. Sie sollen die Kinder ihrem jeweiligen Entwicklungsstand entsprechend an allen sie betreffenden Angelegenheiten beteiligen.“ Nach den Richtlinien des Landesjugendamtes für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen im Land haben die Träger in das Einrichtungskonzept Maßnahmen aufzunehmen, die auch überprüfbare Standards zur Beteiligung von Kindern und Maßnahmen zu Qualitätsentwicklung und -sicherung beschreiben müssen . Die Richtlinien für den Betrieb von Einrichtungen und zur Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen gemäß §§ 45 bis 48a SGB VIII im Land Bremen regeln in Ziffer 2.4.2 zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: „— Die Minderjährigen sind altersgerecht in geeigneterweise am Gesamtgeschehen des Heimes bzw. ihrer Gruppe zu beteiligen. — Ihnen ist ein alters- und entwicklungsgerechtes Mitspracherecht in Angelegenheiten , die sie selbst, ihre Gruppe oder die Einrichtung betrifft, einzuräumen . — Die Minderjährigen müssen die Möglichkeit haben, sich direkt mit den Fachkräften der Jugendämter oder des Landesjugendamtes in Verbindung zu setzen, um Anliegen oder Beschwerden vortragen zu können.“ Geschäftsbereich der Senatorin für Bildung und Wissenschaft Die Schule hat den Auftrag, Basiskompetenzen und Orientierungswissen sowie Problemlösefähigkeiten zu vermitteln und ihre Schülerinnen und Schüler zu überlegtem persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Handeln zu befähigen . Dieser Auftrag ist Teil aller Aktivitäten in Unterricht und Schulleben. Mitbestimmungsmöglichkeiten sind darüber hinaus implizit verankert in den Bildungs - und Erziehungszielen, die in § 5 des Bremischen Schulgesetzes formu- — 5 — liert sind: Die Schule soll „erziehen zur Bereitschaft, politische und soziale Verantwortung zu übernehmen“ (BremSchulG § 5 Abs. 2 Satz 1). Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, „eigene Rechte zu wahren und die Rechte anderer auch gegen sich selbst gelten zu lassen“ (BremSchulG § 5, Abs. 3 Satz 3). Als allgemeine Grundsätze gilt zudem § 4 Abs. 2 BremSchulG, demzufolge die Schülerinnen und Schüler altersangemessen den Unterricht und das weitere Schulleben mitgestalten und durch Erfahrung lernen sollen. Konkret zeigen sich die Mitbestimmungsmöglichkeiten in folgenden Regelungen. Schulkonferenz: Schülerinnen und Schüler sind gemäß § 34 Abs. 2 Satz 3 über die vom Schülerbeirat entsandten Schülervertreterinnen/Schülervertreter als stimmberechtigte Mitglieder in der Schulkonferenz, dem obersten schulischen Entscheidungsorgan (vergleiche § 33 Abs. 1 Satz 2 BremSchVwG) vertreten. Die Anzahl der Schülervertreterinnen/Schülervertreter in der Schulkonferenz variiert je nach Schulgröße und Schulstufe zwischen zwei (von insgesamt zehn Mitgliedern) und sechs (von insgesamt 20 Mitgliedern). Die Schulkonferenz berät gemäß § 33 Abs. 2 BremSchVwG über die die Schule betreffenden grundsätzlichen Angelegenheiten und beschließt darüber, sofern das BremSchVwG nichts anderes vorsieht. Sie beschließt insbesondere: — das Schulprogramm nach § 9 Abs. 1 des Bremischen Schulgesetzes und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Organisation von Schule und Unterricht sowie für die Evaluation der gesamten schulischen Arbeit. — Grundsätze zur Zweckbestimmung der der Schule zur Verfügung stehenden Arbeitsstunden sowie zum Angebot freiwilliger Unterrichts- und Schulveranstaltungen , über Kooperations- und Integrationsvorhaben sowie besondere Veranstaltungen der Schule. — die Schulordnung. Sie enthält neben der Hausordnung die Regelung der gegenseitigen Information der Gremien sowie des Antragsrechts der Gremien untereinander, soweit es nicht bereits durch dieses Gesetz vorgegeben ist. — Grundsätze der Unterrichtsorganisation. — die Aufteilung der der Schule zur eigenen Bewirtschaftung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. — über die Kooperation mit anderen Schulen und Institutionen der Region, insbesondere bei der Erarbeitung des Schulprogramms. — schulinterne Grundsätze für Schullandheimaufenthalte, Klassenfahrten und Wandertage. — die Regelung des Hospitationsrechts nach § 61 des Bremischen Schulgesetzes in Abstimmung mit der Gesamtkonferenz; soweit keine Regelung getroffen wird, gilt für das Hospitationsrecht die von der Senatorin für Bildung und Wissenschaft erlassene Musterordnung. — die ihr durch besondere Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben. — die Fortbildung für das nicht unterrichtende Personal, für Eltern und gruppenübergreifende Fortbildung. Klassenkonferenz: Schülerinnen/Schüler sind darüber hinaus ab Jahrgangsstufe 5 über die beiden Klassenschülersprecherinnen/Klassenschülersprecher als stimmberechtigte Mitglieder in der Klassenkonferenz vertreten (§ 42 Abs. 1 BremSchVwG). Die Klassenkonferenz berät und beschließt an allen Angelegenheiten , die für die Arbeit der Klasse von wesentlicher Bedeutung sind, vor allem über die Bildungs- und Erziehungsarbeit und die Koordinierung der Unterrichtsgestaltung in der Klasse (§ 43 BremSchVwG). Die Aufgaben der Klassenkonferenz sind insbesondere: — die Zusammenarbeit der Fachlehrer oder Fachlehrerinnen zu gewährleisten ; — über Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und über die Koordinierung der schriftlichen Arbeiten zu beraten; — das Verhalten der Schülerinnen und Schüler zu beraten; — 6 — — Schülerinnen und Schüler einer Schulart nach § 37a des Bremischen Schulgesetzes zuzuweisen; — über besondere Maßnahmen für einzelne Schüler oder Schülerinnen zu beraten und zu beschließen; — die Erprobung neuer curricularer Elemente zu beraten; — über Anträge der Klassenversammlung zu beschließen; — die ihr durch besondere Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben zu erfüllen . Schülerbeiräte: In allen Schulen der Sekundarstufen I und II gibt es Schülerbeiräte als Interessenvertretung der Schülerinnen und Schüler einer Schule (§ 47 BremSchVwG). Sie setzen sich aus allen Klassenschülersprecherinnen/ Klassenschülersprechern bzw. den Jahrgangsschülersprecherinnen/Jahrgangsschülersprechern der Schule zusammen. Der Schülerbeirat berät und beschließt über alle Angelegenheiten, die die Schüler und Schülerinnen in der Schule betreffen , soweit nicht eine Konferenz zuständig ist. Ihm ist vor Beschlüssen von Konferenzen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit sein werden, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Schülerbeirat hat weiterhin folgende Aufgaben (§ 48 BremSchVwG): — Vertretung der fachlichen, kulturellen und sozialen Interessen der Schülerinnen und Schüler; — Auswertung von Beschlüssen der Schulkonferenz und der Gesamtkonferenz; — Verwendung der dem Schülerbeirat zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel; — Wahl der Schülervertreterinnen und Schülervertreter in die Schulkonferenz und in die Gesamtvertretung. Der Schülerbeirat vertritt die Schülerschaft gegenüber der Schulleitung und den Schulbehörden, sofern ihre Anliegen nicht durch die Schulkonferenz geregelt oder vertreten werden. Geschäftsbereich des Senators für Justiz und Verfassung Im Geschäftsbereich des Senators für Justiz und Verfassung können Kinder Beteiligte oder Betroffene in gerichtlichen Verfahren sein. Nach Artikel 12 Absatz 2 der UN-Kinderkonvention sollen Kinder in allen sie berührenden Gerichtsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört werden. Die Verfahrensordnungen aller Gerichtsbarkeiten sind bundesrechtlich geregelt. Landesrechtliche Bestimmungen dazu gibt es folglich nicht. Je nach Art des Verfahrens sehen die Verfahrensordnungen unterschiedliche Formen der Beteiligung von Kindern vor. Dies reicht, insbesondere in familienrechtlichen Verfahren, von Anhörungen des Kindes über die Bestellung eines Verfahrensbeistands und die Beteiligung des Jugendamts bis hin zur Bestellung eines Pflichtverteidigers im jugendgerichtlichen Verfahren. Abstufungen bestehen hinsichtlich der Prozessfähigkeit von Minderjährigen, also zur Befähigung zur Vornahme von Prozesshandlungen. Die Prozessfähigkeit knüpft an die Geschäftsfähigkeit an. Soweit Minderjährige für bestimmte Bereiche ab einer bestimmten Altersgrenze beschränkt geschäftsfähig sind, sind sie insoweit auch prozessfähig. Als wichtiges Beispiel sei die Bestimmung des § 80 Aufenthaltsgesetz genannt, nach der minderjährige Ausländer ab dem 16. Lebensjahr handlungsfähig in Angelegenheiten dieses Gesetzes sind. Damit sind sie in diesen Angelegenheiten auch prozessfähig im Sinne der Verwaltungsgerichtsordnung . Geschäftsbereich des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr Das Baugesetzbuch bestimmt für die Bauleitplanung im § 1 Abs. 6 den Grundsatz , dass in der Planung die Bedürfnisse auch von jungen Menschen zu berücksichtigen sind. „(6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen : Nr. 3 die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbeson- — 7 — dere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung“. Weiter wird im § 3 Abs. 1 zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgeführt: „Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. (. . .)“ Da Kinder und Jugendliche eigene Rechtssubjekte sind und außer bei der Abschließung von Verträgen die gleichen Bürgerrechte haben, bezieht sich das Beteiligungsgebot als Rechtsgrundsatz in der Praxis von Stadtentwicklung und Stadtplanung selbstverständlich auch auf die jungen Bürger. Geschäftsbereich der Senatskanzlei Mit dem Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter vom 2. Februar 2010, zuletzt geändert durch Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter vom 27. März 2012, wird das Recht auf Beteiligung für Kinder und Jugendliche in der Stadtgemeinde Bremen im kommunalpolitischen Bereich verankert . § 6 „Bürger- und Jugendbeteiligung“ führt dazu aus: „(1) Der Beirat gewährleistet die Bürgerbeteiligung im Beiratsbereich und regt sie an. Insbesondere kann der Beirat, auch gemeinsam mit anderen Beiräten, 1. Stadtteilforen und Einwohnerversammlungen veranstalten, 2. Moderations-, Mediations- und Schlichtungsverfahren anregen, 3. Kinder und Jugendliche an Entscheidungsprozessen beteiligen. (2) Der Beirat berät und beschließt über die aus der Bevölkerung kommenden Wünsche, Anregungen und Beschwerden, soweit sie sich auf den Beiratsbereich beziehen. Das Ortsamt gibt den Beschluss bekannt. (3) Der Beirat fördert und unterstützt das kommunalpolitische Engagement von Jugendlichen im Beiratsbereich. Der Beirat kann einen Jugendbeirat gründen, dem Jugendliche aus dem Beiratsbereich angehören. Über die Einzelheiten der Einsetzung und der Aufgaben entscheidet der Beirat durch Beschluss. Die Geschäftsordnung des Beirates kann den Mitgliedern des Jugendbeirates das Rede - und Antragrecht für die Sitzungen des Beirates gewähren. (4) Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können in beiratsbezogenen Angelegenheiten Anträge an den Beirat stellen. Der Beirat berät die Anträge binnen sechs Wochen. Das Ortsamt teilt das Beratungsergebnis der Antragstellerin oder dem Antragsteller unverzüglich schriftlich mit. (5) Der Beirat soll die im Beiratsbereich arbeitenden Institutionen, Vereine, Initiativen und alle anderen demokratischen Vereinigungen im Sinne eines Interessenausgleichs unterstützen.“ Wie der Senat in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage zur Jugendbeteiligung vom 15. April 2012 bereits mitgeteilt hat, geht er davon aus, dass bei städtischen Planungen – vor allem, wenn die Belange von Kindern und Jugendlichen vor Ort direkt betroffen sind – diese als Expertinnen und Experten in eigener Sache beteiligt werden müssen. Städtische Planungen werden auf diesem Wege durch die Partizipation junger Menschen verbessert. Der Senat teilt die Auffassung, dass junge Menschen auch auf lokaler Ebene Demokratie praktisch erleben sollen. Er begrüßt die Bereitschaft zum Engagement bei jungen Menschen und die Unterstützung, die sie im Stadtteil bei Beteiligungsprojekten durch Akteure vor Ort erfahren. Er legt besonderen Wert darauf, dass junge Menschen mit Kinder- und Jugendbeteiligung positiv erfahren , dass und wie sie ihr eigenes Umfeld mitgestalten und verändern können. Der Senat bewertet die von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre als wirksamen Faktor zur Steigerung der Jugendbeteiligung . Darüber hinaus begrüßt der Senat, dass durch Partizipation eine veränderte politische Kultur entstehen kann. Zuhören, sich austauschen, die Su- — 8 — che nach Lösungen gewinnen an Bedeutung, da gelungene Partizipation im öffentlichen Raum stattfindet und das politische Klima verändert. Der Senat sieht außerdem positive Ergebnisse für die Persönlichkeitsentwicklung der beteiligten jungen Menschen. Im Sinne des Erlebens von Selbstwirksamkeit , begrüßt der Senat auch diese Seite des Empowerments Einzelner als Ergebnis gelungener Partizipation. Der Senat legt Wert darauf, dass mit Beteiligungsprojekten auch Gruppen, die ausgegrenzt wurden, oder Bevölkerungsgruppen, die unter prekären oder benachteiligenden Bedingungen leben, angesprochen werden. Deren Ansprache und aktive Einbeziehung wird als bedeutsamer Schlüssel zur Eröffnung von Teilhabechancen bewertet. Der Senat ist der Auffassung, dass die in den landesrechtlichen Regelungen des Bildungswesens, der Kinder- und Jugendhilfe und des Baugesetzes sowie in der Stadtverfassung Bremerhavens und im Bremischen Beirätegesetz bestimmten Partizipationsrechte von Kindern und Jugendlichen Verpflichtung und Auftrag für den Senat darstellen, ihre Einlösung zu gewährleisten. 3. Welche Projekte der Kinder- und Jugendbeteiligung sind im Land Bremen, differenziert nach Bremen und Bremerhaven, und für die Bereiche Schulen, Kitas, Jugendarbeit, Bau/Verkehr/Stadtentwicklung und sonstige Bereiche, in der letzten und in der aktuellen Legislaturperiode durchgeführt worden, und welche Träger waren hieran in welchem Umfang beteiligt? Die Nennungen von Projekten in der Antwort zu Frage 3 stellen eine breite Auswahl aus den in der letzten und in der aktuellen Legislaturperiode durchgeführten Beteiligungsvorhaben dar. Diese Nennung erfolgt ausdrücklich mit der Anmerkung, dass viele weitere Beteiligungsformate in Bremen und Bremerhaven durchgeführt worden sind, deren Aufführung den Rahmen dieser Antwort gesprengt hätte. Eine systematische Erfassung von durchgeführten Beteiligungsformen besteht im Land Bremen nicht. Außerdem wird generell darauf hingewiesen, dass es in der entsprechend der Fragestellung gewählten Darstellungsform nach Bereichen sowohl vereinzelt zu Doppelnennungen kommt als auch nicht in jedem Fall die jeweils ressortund ämterübergreifenden Zuständigkeiten und Anteile ausreichend verdeutlicht werden können. Geschäftsbereich Kinder- und Jugendhilfe In Bremen und Bremerhaven werden – vorrangig in den Arbeitsfeldern der Kinder - und Jugendhilfe – Beteiligungsprojekte in großer Anzahl und Vielfalt durchgeführt . Eine systematische Erfassung sämtlicher Vorhaben ist auf Landesebene nicht möglich. Die jährliche Berichterstattung des Amtes für Jugend, Familie und Frauen gibt einen sehr differenzierten Überblick. In der Stadtgemeinde Bremen liegt keine derartige systematische Berichterstattung vor. Die nachfolgend aufgeführte Übersicht erhebt daher nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, soll aber gleichwohl nachvollziehbar machen, an welchen Orten und in welchen Leistungsbereichen Kinder- und Jugendbeteiligung ganz konkret praktiziert wird. Stadtgemeinde Bremerhaven In der letzten und in der aktuellen Legislaturperiode wurden in der Stadtgemeinde Bremerhaven unter anderem folgende Beteiligungsvorhaben durchgeführt : — Bestanderhebung/Schülerbefragung für die Jugendhilfeplanung im Bereich der Jugendförderung (Amt für Jugend, Familie und Frauen, Jugendarbeit), — Projekt Spielplatz Hegerstraße/Jägerstraße (Kinder- und Jugendarbeit, Gartenbauamt, Amt für Jugend, Familie und Frauen), — Projekt „mitWirkung“ der Bertelsmann-Stiftung. Bremerhaven reichte zwei Praxisbeispiele bei der Bertelsmann-Stiftung ein (Kinder- und Jugendarbeit , Amt für Jugend, Familie und Frauen), — Projekt Umgestaltung Spielplatz Kistnerstraße/Körnerstraße (Amt für Jugend , Familie und Frauen, Gartenbauamt, Anwohnerinnen, Kinder und Jugendliche ), — 9 — — Projekt „Wir brauchen einen neuen Wigwam“/Spielplatz An der Robinienallee in Kooperation mit „Die Wohnung“ (Seestadt-Immobilien, Anwohnerinnen /Anwohner, Kinder- und Jugendliche, Wohnungsbaugesellschaft), — Projekt LBS-Kinderbarometer „Wohnen in Bremen“/Wohnen im Stadtteil Geestemünde (PROSOZ Herten ProKids-lnstitut, Kinder im Alter zwischen neun und 14 Jahren, Amt für Jugend, Familie und Frauen), — Projekt Schule Am Ernst-Reuter-Platz: Workshop und Nachfolgeveranstaltung (z. B. Pflanzaktion) zur Schulhofumgestaltung (2009); Workshop zur Sportplatzumgestaltung; Evaluation der Platznutzung unter dem Genderaspekt (beteiligte Träger: Schule, Ämter 40, 51, 57, 52, 66, 61, Sportamt, Evangelische Kirche, Stadtteilkonferenz Lehe, Seestadt-Immoblilien), — Projekt „Planung Neubau/Innenausstattung der Stadtbibliothek Zweigstelle Leherheide“ (Amt für Jugend, Familie und Frauen, Kulturamt, SeestadtImmobilien ), — Gestaltung eines Mädchenraumes im Freizeitheim Carsten-Lücken-Straße/ Beteiligung vom Entwurf bis zur praktischen Umgestaltung des Raumes (Jugendarbeit, Besucherinnen/Besucher), — Projekt „Internetbasierte Beteiligung von Kindern an der Gestaltung des Herbstferienprogrammes im Freizeitheim Carsten-Lücken-Straße“; Besucherinnen /Besucher der Freizeiteinrichtung haben unter Nutzung des Internets das Programm in den Herbstferien mitbestimmt und Angebotsvorschläge gemacht (Jugendarbeit, Besucherinnen/Besucher), — Projekt Spielpark Leherheide: Beteiligungsprojekt Skaterbahn in 2011; die Planung des Projektes „Hafentunnel“ sieht vor, den südöstlichen Eingangsbereich des Spielparks dazu zu nutzen, einen Teil des Aushubs etc. abzulagern . Um die Veränderungen des Bereiches zu kompensieren, wurde ein umfangreiches Beteiligungsprojekt „Skateranlagen“ auf dem Gelände des Spielparks Leherheide eingeführt (Beteiligt: BIS, Mitarbeiter Spielpark, DSGN-Konzept), — Projekt „Erdskulptur für den Spielpark Leherheide“; eine Erdskulptur soll errichtet werden, sodass ein Nutzen für den Spielpark entsteht (Kitas, Schulen , Freizeiteinrichtungen, Jugendverbände), — Projekt „Mädchenraum“ DLZ Grünhöfe, DLZ Mädchentag, Kochduell (Bewohner des Stadtteils, Nutzerinnen/Nutzer der Einrichtung), — Projekt „Umgestaltung Spiel- und Bolzplatz (DLZ Grünhöfe, Amt für Jugend , Familie und Frauen, Gartenbauamt), — Projekt „Mädchenstreifzüge“ im Stadtteil Mitte ; Zielsetzung Neuschaffung von Angeboten für Mädchen unter Beteiligung der Bewohnerinnen/Bewohner (Stadtjugendring, Streetwork, Amt für Jugend, Familie und Frauen), — Projekt „Keep on Rockin’ gegen Rechts“ (Freizeitstätte Lehe-Treff/Besucherinnen /Besucher), — Projektbeteiligungsprozesse im Freizeittreff Leherheide: Befragung von Schülerinnen/Schülern zur Gestaltung des Freizeittreffs, Beteiligung für Kinder – Fenstergestaltung mit mehreren Räumen, Workshop für Erwachsene/ Jugendliche zur Imageverbesserung im Stadtteil (Kooperation mit Stadtplanungsamt , Stadtteilkonferenz, Amt für Jugend, Familie und Frauen, Besucherinnen /Besucher), — Projekteinrichtung und Gestaltung eines Jugendraums (Amt für Jugend, Familie und Frauen, Besucherinnen/Besucher), — Spielleitplanung Geestemünde 2011 mit Nachfolgeprojekten (z. B. Bolzplatz Meisenstraße) unter Beteiligung des Amtes für Jugend, Familie und Frauen, Stadtplanungsamt, Straßen- und Brückenbau, Federführung hatte das Gartenbauamt), — Bau einer BMX-Anlage; Planung und Umsetzung mit BMX-Fahrern (Kinder /Jugendliche und deren Eltern), — Naturerleben in Leherheide (beteiligte Institutionen: AFZ; Stadtteilkonferenz Leherheide, Heinrich-Heine-Schule), — 10 — — Isländer Platz, mehrstufiges Beteiligungsverfahren, bei dem alle Altersstufen (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) in diversen Workshops beteiligt wurden (Gartenbauamt, Kindergärten, Schulen, Bewohnerinnen/Bewohner ). Insgesamt wurde Kinder- und Jugendbeteiligung grundsätzlich in den Kindertageseinrichtungen bzw. Einrichtungen für Jugendliche durchgeführt. In den Kindertageseinrichtungen der Stadtgemeinde gibt es darüber hinaus vielfältige Formen der Kinderbeteiligung – so z. B. Kinderversammlungen, einzelne Beteiligungsprojekte , die themenspezifisch ausgerichtet sind. Kinder- und Jugendbeteiligung geschieht in den Jugendeinrichtungen regelmäßig bei der Planung/Gestaltung des Schulferienprogramms, des Halbjahresprogramms der Jugendeinrichtungen, von Kursen für Kinder und Jugendliche (z. B. Kochkurse), von Aktionen innerhalb und außerhalb der Einrichtungen zur Verschönerung etc. und von Projekten zur Öffentlichkeitsarbeit. In den Bereichen Schulen, Kitas, Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätze und auch in sonstigen Freiräumen des öffentlichen Raumes ist die Kinder- und Jugendbeteiligung seitens des Gartenbauamtes nahezu in allen Planungen integriert. Je nach Projekt werden entsprechend Personengruppen und Institutionen beteiligt ; im Falle einer Schule sind das die Schüler- und die Lehrerschaft, aber auch interessierte Stadtteilbewohner, da die Schulhöfe außerhalb der Schulzeiten auch als öffentliche Spielplätze zur Verfügung stehen. Stadtgemeinde Bremen In der letzten und in der aktuellen Legislaturperiode wurden in der Stadtgemeinde Bremen unter anderem folgende Beteiligungsvorhaben durchgeführt: — Planungsgruppe der Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 20 Jahren im Jugendclub Lüssum zur Programmgestaltung und Beteiligung bei der Außenraumgestaltung . Entwicklung von Förderanträgen an Wohnen in Nachbarschaften durch Jugendbeteiligung. — Am 3. März 2011 haben rund 100 Jugendliche anlässlich einer Veranstaltung in der Gesamtschule West das erste Jugendparlament Gröpelingen gewählt. Wahlberechtigt waren alle Jugendlichen, die ihren Wohnsitz in Gröpelingen haben und im Alter zwischen 13 und 19 Jahren sind. Gewählt wurden sieben Jugendliche. Einige der gewählten Jugendliche nehmen an den Beiratssitzungen teil. — Von Juli 2008 bis April 2011 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Sanierung/Erneuerungsgestaltung des öffentlichen Spielplatzes am Liegnitzplatz (u. a. Wohnen in Nachbarschaften). Eingesetzte Beteiligungsmethoden /-instrumente: Befragung, Hit-Shit-Ralley, Planungsrunden, Beteiligungsprojekte – Vogelkastenbau, Mosaikprojekt, Zaunverschönerungsprojekt , Pflanzaktion, Ohne-Spielplatz-Party, Zwischenbauparty, Einweihungsparty mit Sozialsenatorin. — Beteiligungsprojekte des Amtes für Soziale Dienste Sozialzentrum West mit Kindern und Jugendlichen zur Entwicklung der neuen Oberschule in Gröpelingen unter Beteiligung von unterschiedlichsten Netzwerkpartnern und Bildungsressort. — Im November 2010 startete das Stadtteilprojekt „Ein Ort für Mädchen in Gröpelingen“. Das Projekt wurde in Übereinstimmung mit einer Befragung von Jugendlichen und Fachkräften über Freizeit- und Bildungsangebote vom Controllingausschuss Gröpelingen beschlossen und vom Sozialzentrum Gröpelingen/Walle finanziert. Ziel des Projektes war der Aufbau einer parteilichen freizeitpädagogischen Einrichtung für Mädchen und junge Frauen ab zwölf Jahren. Dieses wurde gemeinsam mit den Mädchen konzipiert und in Kooperation mit Jugendlichen einer Maßnahme der WaBeQ umgesetzt (Raumgestaltung, Farben, Möblierung etc.). Am 10. Oktober 2012 wurde das Mädchenzentrum in den neuen Räumlichkeiten in der Schweidnitzer Straße eröffnet. — Jährliche Beteiligungsrunde zum Konzept für stadtteilbezogene Jugendarbeit in Walle Ende November/Anfang Dezember gemeinsam mit 30 bis 50 Kindern und Jugendlichen aus dem Stadtteil. Anhörung der Erfahrungen, — 11 — Anregungen, Kritik und Wünsche für das kommende Jahr. Kennenlernen der anderen Einrichtungen und Jugendlichen. — Monatliche Hausversammlungen in den Jugendfreizeitheimen Walle und Haferkamp. Selbstöffnungen von Jugendlichen für Jugendliche im Jugendfreizeitheim Walle, Jugendfreizeitheim Haferkamp, Spielhaus Ratzeburger Straße, Internetcafé der Wilhadi-Gemeinde. — Partizipationsprojekt „Fachtag Jugend“ (jährlich seit 2011). Rund 50 Jugendliche ab 14 Jahre erobern sich ihren Raum im Stadtteil. Kooperation zunächst von Jugendzentrum, Findorffer Beirat und Oberschule. Einrichtung eines Jugendtreffs durch die Jugendlichen. Gründung einer aktiven „Aktionsgruppe Freizi Findorff“ durch die Jugendlichen. Übernahme der Planung für die zukünftigen Fachtage Jugend durch die Jugendlichen selbst. — Kinder- und Jugendbeteiligung zur Gemeinbedarfsfläche „Pusdorfer Meile“ ab 2007 bis heute. Kooperation zwischen DRK, Neustadt/Woltmershausen, Beirat Woltmershausen, WiN-Pusdorf. Ziel: Nutzbarmachung einer Grünfläche sowie Bau und Gestaltung einer Spiel- und Sportfläche. Aktiv Beteiligte : Jugendliche des Jugendfreizeitheims Rablinghausen und der Jugendhütte am Kamphofer Damm. — Mitwirkung bei der Planung und Gestaltung der Jugendarbeit in der Bremer Neustadt. Vier Workshops 2009/2010 mit 15 Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren; kontinuierlich beteiligt haben sich sieben Jugendliche im Alter von 13 bis 20 Jahren. Gemeinsame Überlegungen, welche Ideen in welcher Form umgesetzt werden können. Aus dem Stadtteilbudget (APK) wurden Knotenpunktmittel zur Verfügung gestellt. Die mitwirkenden Jugendlichen haben bei der anschließenden Gründung des Jugendbeirats Neustadt eine aktive Rolle eingenommen. Sie sind zum Teil heute noch Mitglieder des Jugendbeirats. — Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Planung im Juni 2010 bis November 2012. Nutzbarmachung eines brachliegenden ehemaligen Bolzplatzes Thedinghauser Straße als Grünzug. Bau und Gestaltung eines Kleinspielfeldes . Die Beteiligung der Anwohner nahm einen großen Raum ein, um künftige Beschwerden zu minimieren. Die Aufenthaltsqualität in diesem Teil der Neustadt wurde erheblich verbessert. — Durchführung einer Kinder-, Jugend- und Bewohnerinnen-/Bewohnerbeteiligung zur Planung eines Mehrgenerationenspielplatzes in der Biermannstraße in enger Kooperation mit Sportvereinen, Umweltbetrieb Bremen und Beirat. Eröffnungsfeier 2012. — Von 2009 bis 2011 Durchführung der Spielleitplanung für Schwachhausen durch Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 5 u. a. unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen aus der Heinrich-Hertz-Straße, sowie von Kitagruppen , Schulen und Eltern. Kooperation mit Verein Spiel Landschaftstadt, Beirat und Senator für Umwelt, Bau und Verkehr. Ergebnisse unter anderem : Einrichtung temporärer Spielstraßen und Neugestaltung von Spielplätzen und Aktionsräumen. — Beteiligungsprojekt zur Außengeländegestaltung beim Jugendfreizeitheim Borgfeld 2012. Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in der Programmentwicklung sowie Planung der Öffnungszeiten in den Einrichtungen. — Beteiligungsforum über „Jugendarbeit im Stadtteil Vahr“ mit Jugendlichen aus allen Jugendeinrichtungen des Stadtteils im Bürgerhaus Vahr. — Die Gestaltung eines jugendgerechten Außenraumgeländes für das neue Jugendhaus Hemelingen (2 200 m2) im Rahmen einer Zukunftswerkstatt im Frühjahr 2010. (WiN/Soziale Stadt). Planung mit verschiedenen Jugendgruppen (altersheterogen, Jungen, Mädchen, Gesamtteilnehmer: 16). Regelmäßige (wöchentliche) Beteiligungsrunden in der Jugendeinrichtung („Freizi-Konferenz“). Modelle wurden Ende März 2010 der Öffentlichkeit präsentiert. Im weiteren Verlauf wurde eine Freiraumplanerin in den Prozess mit einbezogen. Erstellung eines Konzepts für einen Jugendspielplatz in ständigem Austausch mit den Jugendlichen. Die Eröffnung erfolgte im September 2012. — 12 — Für alle Beteiligungsprojekte der städtischen Jugendförderung gilt, dass die Beteiligung orientiert an der jeweiligen Zielgruppe entwickelt wird. In den Jugendeinrichtungen wird die Beteiligung als einer der zentralen inhaltlichen Eckpunkte in der pädagogischen Arbeit gesehen und entsprechend umgesetzt. Durchweg werden Beteiligungsprojekte in enger Zusammenarbeit, aber in unterschiedlicher Intensität mit den Stadtteilbeiräten durchgeführt. Generell wird die Spielplatzplanung und -gestaltung (Unterstützung Bremische Kinder- und Jugendstiftung) unter Regie der Initiativberatung des Amtes für Soziale Dienste nur noch mit Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt. Über die Gemeinschaftsaktion „SpielRäume schaffen“, die von der Senatorin für Soziales , Kinder, Jugend und Frauen und dem Deutschen Kinderhilfswerk getragen und finanziert wird, werden Projekte von Elterninitiativen und Schulvereinen im Planungsprozess unterstützt. Die Beteiligung von Kindern gilt als Fördervoraussetzung . Insgesamt sind seit 2001 weit über 120 Spielplätze, Spiel- und Aktionsräume aus Mitteln der Bremischen Kinder- und Jugendförderung gefördert worden, stets unter der Bedingung, dass die Kinder- und Jugendbeteiligung nachgewiesen wurde. Die Tätigkeit der Bremischen Kinder- und Jugendstiftung hat maßgeblich dazu beigetragen, Kinder- und Jugendbeteiligung in der Kinder- und Jugendförderung als Standard durchzusetzen. Geschäftsbereich des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Die durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen geförderten City- und Stadtteilmarketinginitiativen führen im Rahmen ihrer Aktivitäten auch Aktionen und Veranstaltungen für und mit Kindern und Jugendlichen in Bremen durch. So sind in das Feuerspuren-Erzählfestival von Kultur Vor Ort e. V. genauso Kinder und Jugendliche integriert wie in die Ausbildungsmesse von Gröpelingen Marketing e. V. Es wird stets versucht, Wünsche und Anregungen der Kinder in den Planungen zu berücksichtigen. Die Einrichtungen Universum und botanika richten ihren Fokus im Rahmen ihres selbstgesetzten Auftrages, der Wissenvermittlung, auch insbesondere auf Kinder und Jugendliche. Neben dem regulären Angebot halten beide Einrichtungen auch ein speziell auf den Besuch von Schulen ausgelegtes Programm bereit. Hier gilt ebenso, dass die Wünsche und Anregungen von Kindern und Jugendlichen gern aufgenommen werden. Es erfolgt keine institutionalisierte Beteiligung. Die Neupositionierung der botanika als Umweltbildungszentrum erfolgt in enger Kooperation mit dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr. Der Masterplan Überseestadt sieht zwischen dem Frischezentrum und der Hafenkante die Errichtung des Überseeparks vor. Im Rahmen eines Freiraumwettbewerbs für die Errichtung des Parks wurde als gestalterische Rahmenbedingung definiert, dass der Park auch die Möglichkeiten bieten muss, Freizeitanlagen zu integrieren. Anlass hierfür war der Wunsch des Beirates Walle, in der Überseestadt eine Skateranlage für Jugendliche des Stadtteils zu errichten. Gemeinsam mit den zuständigen Mitarbeitern beim Amt für Soziale Dienste, der Stadtplanung, dem Beirat Walle, den Investoren und im Zuge eines Beteiligungsverfahrens mit Kindern und Jugendlichen (Jungen und Mädchen) wurden Anforderungen an die Freizeitanlagen definiert, die im Rahmen eines Wettbewerbs der Wirtschaftsförderung Bremen und der Konkretisierung der Planung Berücksichtigung fanden. Mit der Realisierung der eigentlichen Parkanlage soll in 2012 begonnen werden. Geschäftsbereich der Senatskanzlei Das Konzept der Jugendbeteiligung zum „Neuen Hulsberg“ in der Stadtgemeinde Bremen wurde entwickelt von der AG „Partizipation für Kinder und Jugendliche“. Es wurde abgestimmt mit Akteurinnen/Akteuren der Bürgerbeteiligung , der Stadtteilpolitik und der Verwaltung. Die Jugendbeteiligung wurde in fünf Etappen durchgeführt: zwei Schulworkshops, ein freier Workshop , ein Workshop zu Genderaspekten und die Präsentation der Ergebnisse in einem Forum der Bürgerbeteiligung zum Neuen Hulsberg. Die Jugend-Workshops zur Gestaltung des „Neuen Hulsbergs“ wurden gefördert durch das Amt für Soziale Dienste, den Beirat Mitte und die Bremische Kinder- und Jugendstiftung . — 13 — Entgegen einiger fachlicher Kriterien für Jugendbeteiligung gab es für die Jugendbeteiligung zum „Neuen Hulsberg“ kein konkretes Projekt, wie etwa einen Bolzplatz, eine Jugendeinrichtung oder ein Ferienangebot, das zur Gestaltung jungen Menschen zur Verfügung gestellt worden wäre. Das Beteiligungsprojekt zum „Neuen Hulsberg“ war nicht greifbar oder konkret an den Interessen der Jugendlichen orientiert. Es war z. B. aufgrund des frühen Stadiums des Vorhabens noch völlig unklar, welche Gebäude auf dem 14 ha großen Gelände stehen bleiben werden oder welche Frei- oder Grünflächen es geben wird. Es gab keine politische Erklärung, dass beabsichtigt werde, einen neuen Treffpunkt für Jugendliche einzurichten. Insofern ist das Beteiligungsvorhaben modellhaft, weil es belegt, dass eine Jugendbeteiligung bereits in einem sehr frühen Planungsstadium städteplanerischer Entwicklung möglich und wirkungsvoll sein kann, wenn es im Einvernehmen der planenden Zuständigen durchgeführt und qualifiziert vorbereitet, begleitet und ausgewertet wird. Geschäftsbereich des Senators für Kultur Der Senator für Kultur geht davon aus, dass die kulturellen Bildungsangebote der non-formalen Bildung insofern hochgradig partizipativ sind, als sie Kindern und Jugendlichen die Chance und die Instrumentarien geben, ihren eigenen Ausdruck und ihre Kommunikationsfähigkeit zu entwickeln und ihre Anliegen artikulieren zu können. Ausdrucksformen in den künstlerischen Disziplinen kennenzulernen und sie sich aktiv anzueignen, befähigt Kinder und Jugendliche nicht nur im engeren Sinne zu kulturellem Ausdruck, sondern ebenso dazu, sich in der Gesellschaft zu positionieren, Interessen zu vertreten und Gehör zu finden. Da die Projekte der Kultureinrichtungen und -initiativen in der Regel den Kinder - und Jugendeinrichtungen angeboten werden, liegen die Entscheidungen über die Anwahl der Angebote und die Beteiligungsprozesse generell bei diesen Einrichtungen. Sofern Kinder- und Jugendkulturprojekte der kulturellen Träger direkt mit Kindern und Jugendlichen zusammen arbeiten, ist bereits die wiederholte Teilnahme als bewusste Wahl des Angebots zu werten, wie z. B. bei der Anwahl von Angeboten der „Freien Kunstschule“, des Kunstschulangebots des Kultur- und Bildungsvereins Ostertor und der Jugendtheaterschule „Junge Akteure “. Partizipation an der Gestaltung der Angebotsstruktur wird hier auf der einen Seite als demokratisches Recht von Kindern und Jugendlichen gesehen, auf der anderen Seite aber ebenso als wichtiger Faktor der Identifikation und Bindung an die Einrichtung. — Mitbestimmung findet vonseiten der Teilnehmer an der Musikschule Bremen im Wesentlichen dort statt, wo in größeren Formationen in Ensembles und Orchestern musiziert wird. Beispielhaft praktiziert die öffentliche Einrichtung „Musikschule Bremen“ ein sehr weitgehendes Beteiligungsmodell für ihre Jugendorchester. Die folgenden Orchester existieren aktuell an der Musikschule Bremen: Camerata Instrumentale (Leitung Jörg Assmann, Hermann Grevesmühl Gesellschaft), Jugendorchester Bremen Nord (Leitung Martin Lentz, Hermann Grevesmühl Gesellschaft) und Jugendorchester Bremen-Mitte (Leitung Martin Lentz, Freundeskreis des JSO). Es existiert jeweils ein Orchestervorstand, der mehrheitlich in geheimer, freier und unabhängiger Wahl von der Gesamtheit der Orchestermitglieder gewählt wird. Diesem Vorstand obliegt die Verantwortung in Zusammenarbeit mit dem Dirigenten, dem Vorstand des jeweiligen Freundeskreises und der Musikschulleitung alles das abzustimmen, was die Belange des Orchesters organisatorisch , künstlerisch und finanziell betrifft. Im Wesentlichen betrifft dies die Terminplanung von Proben, Konzerten und Orchesterfahrten. Ebenso wurde in der Vergangenheit über die Wahl neuer Dirigenten abgestimmt. Nach entsprechenden Probedirigaten stimmte das jeweilige Orchester dann in seiner Gesamtheit ab. — Ebenso hat die Jugendtheaterschule „Junge Akteure“ am Bremer Theater beispielhafte Formen der Beteiligung ihrer Jugendlichen mit dem Format „Gipfeltreffen“, Facebook-Umfragen und „Leseclub“ entwickelt: Gipfeltreffen 14+: Gipfeltreffen ist ein einmal im Monat stattfindendes Diskussionsforum für Jugendliche und junge Erwachsene. Zu von Jugendlichen vorgeschlagenen Themen werden für einen Abend Experten eingela- — 14 — den, die Fragen der Jugendlichen beantworten und diskutieren. Themen wie Schule, Atommüll und fairer Handel sind einige davon. Eine Gruppe von fünf Jugendlichen konzipiert, moderiert und gestaltet den Abend eigenständig . Facebook-Umfragen: Immer wieder macht JUNGE AKTEURE Umfragen zu bestimmten Themen. So hat JUNGE AKTEURE beispielsweise verschiedene Spielzeitthemenvorschläge zur Diskussion gestellt und Themen für das Format Gipfeltreffen zur Abstimmung ausgeschrieben. Leseclub 10 bis 13 Jahre: Im Leseclub werden gemeinsam in einer Gruppe von zehn Kindern Bücher besprochen und diskutiert. Die Kinder können sowohl ihre eigenen Bücher besprechen als auch neue Bücher kennenlernen. Zukünftig soll sich aus dem Leseclub eine Jury bilden, die Romane als mögliche Stückvorlagen besprechen und eigene Vorschläge für den Spielplan machen. Geschäftsbereich der Senatorin für Bildung und Wissenschaft Exemplarisch wird an den regelmäßigen Auszeichnungen und den hohen Beteiligungszahlen Bremer Schulen im Bundeswettbewerb „Demokratisch Handeln “ das Engagement der Schulen im Land Bremen deutlich. Folgende ausgewählte Projekte setzten ihren Fokus auf die Beteiligung: — „Schülerrat“ der Grundschule Arsten: Die Kinder sind aktiv beteiligt an klassenübergreifenden Themen und gestalten Aktionen, z. B. zur Parksituation vor ihrer Schule. Sie sind außerdem in der Arbeitsgruppe „Erarbeitung von Schulleitlinien“ aktiv einbezogen. — Gymnasium Obervieland: „Kinderrechte in Bremen“ (2009). Das Projekt verstand sich als detaillierte Untersuchung und Stellungnahme zur Bremer Senatsinitiative „Kinderrechte im Grundgesetz“ vom Oktober 2008. — Grundschule Am Pfälzer Weg: Unter dem Motto „Wir regeln das schon! gestalten Kinder ihre Schule mit und handeln selbstverantwortlich und demokratisch Anliegen für ein zufriedenstellendes Miteinander aus. — Die Projekte zum Wettbewerb „Demokratisch Handeln“ in Bremerhaven konzentrierten sich im Zeitraum 2009 bis 2011 auf die thematische Auseinandersetzung mit dem neuen Wahlrecht ab 16. Hierzu wurden viele Projekte als Schul-/Klassenprojekte, aber auch als schulübergreifende Projekte eingereicht. Die Zusammenarbeit mit dem Wahlamt und die Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler als Wahlhelferin/Wahlhelfer spielte dabei eine große Rolle. — Förderzentrum Vorkampsweg: Redakteure der bereits mehrfach im „Schülerzeitungswettbewerb der Länder“ ausgezeichneten Schülerzeitung „Das Rhododendron-Blatt“ recherchieren selbstständig Themen und setzen sich kritisch und in leichter Sprache mit ihnen auseinander, indem sie die Institutionen sowie politische Akteure mit ihren Themen konfrontieren (Bundestagswahl ; Wir machen Schule gemeinsam; Was ist Kultur? Wählen mit 16 . . .). — Gesamtschule Bremen-Ost: SuS recherchierten in der AG „Menschen mit Behinderungen“ (2009) und „Barrierefreie Schlachte“ (2010) offensiv und konsequent ihre Themen und lösten damit eine große Resonanz in Presse und den Medien in der Stadt Bremen aus und gaben Anstöße zu Veränderungen . Beide Projekte wurden bei „Demokratisch Handeln“ ausgezeichnet . Zudem wurden die Schülerinnen und Schüler der GSO in die Planungen zur baulichen Veränderung der Schule einbezogen und haben so z. B. wesentlich an der Gestaltung der Toiletten aber auch an der Neuplanung des Außengeländes mitgewirkt. Ihre Wünsche wurden unmittelbar aufgegriffen und umgesetzt. Dabei wurde deutlich, dass Schülerinnen/Schüler bei ihren Entscheidungen auch die Kostenfrage bedenken. — Das Kinderparlament an der Grundschule Buntentorsteinweg (Auszeichnung 2010) arbeitet unter dem Motto „Wir wollen uns in unserer Schule wohlfühlen“ an verschiedenen selbst gewählten Themen. — Stellvertretend für Beteiligungsprozesse bei Schulbauten/Schulhofplanungen sei der Prozess zur Planung und Neubau der Oberschule Ohlenhof ge- — 15 — nannt: Die Kinder und Jugendlichen werden in Workshops beteiligt und aufgefordert, sich bei der Planung des Schulgebäudes, der Einbeziehung der Jugendhilfeeinrichtungen (Wilder Westen, Jugendfreizeitheim) sowie des Außenraums zu beteiligen und ihre Wünsche zu äußern. Geschäftsbereich des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche sind im Bereich Stadtentwicklung , Stadtplanung, Stadterneuerung, Umwelt und Verkehr themenspezifisch unterschiedlich angelegt. Sie werden häufig mit Unterstützung durch eine externe Moderation und gemeinsam mit anderen Projektpartnern durchgeführt. Das Spektrum reicht von regelmäßig erfolgenden intensiven Beteiligungsverfahren im Rahmen der Stadterneuerung (z. B. WIN, Soziale Stadt) und bei der Planung und Umgestaltung von Spiel-, Sport- und Freiflächen sowie konkreten Bauprojekten (z. B. Sanierungsgebiet Hemelingen, Umgestaltung Grünanlage und Spielplatz Schlengstraße; Neuanlage Stadtteilpark Hemelingen auf ehemaligem Nordmende-Gelände; Pusdorfer Meile; Grünes Band Lüssum – Schule Sandwehen, Tami-Oelfken-Schule, Jugendhaus An der Lehmkuhle, Spielhaus Lüssumer Heide; Spielschiff Vegesack – Kinder- und Familienzentrum Alt-Aumund ). Beispielhaft werden nur einige hier aufgeführt: — Förderung stadtteilbezogener Schulwegepläne, Einrichtung temporärer Spielstraßen in Schwachhausen und der Neustadt, Pilotprojekt Shared Space in der St.-Gotthard-Straße oder das aktuelle Online-Beteiligungsangebot zum Verkehrsentwicklungsplan (www.bremen-bewegen.de). — Neupositionierung der botanica als Umweltbildungszentrum und modernes Science Center mit überregionaler Bedeutung (2012 bis 2014)und Förderung der Website www.umweltbildung-bremen.de mit jährlichem Umweltbildungsfest im Bürgerpark. — Spielleitplanung Schwachhausen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für ein kindergerechtes Deutschland 2009/2010. — Entwicklung des Bremer Westens als gemeinsame strategische und operative Aufgabe der Ressorts mit dem Handlungskorridor Beteiligung Jugendlicher (2012 ff.). — Dem Senatsressort für Umwelt, Bau und Verkehr ist es gemeinsam mit dem Sportgarten e. V., dem Beirat Mitte und der Wirtschaftsförderung Bremen gelungen, eine Verlagerung der seit 2004 auf dem Bahnhofsvorplatz vom Sportgarten e. V. betriebenen Skateplaza in die Gleishalle des ehemaligen Postamtes 5 zu erreichen. Die Verlagerung wird durch ein Beteiligungsverfahren mit Jugendlichen begleitet, in dem diese über die Ausgestaltung der Halle mitbestimmen und entscheiden können. Im Frühjahr können sie dann bei der Umsetzung selbst mit Hand anlegen. Ende des Sommers 2013 soll die Skatehalle 5 eröffnen. — Für die Vorbereitung des Rahmenplans „Neues Hulsberg-Viertel“ wurde ein Kinder- und Jugendbeteiligungsverfahren entwickelt, was im Zuge der weiteren Planung fortgeführt wird. Beteiligt sind der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, das Ortsamt Östliche Vorstadt sowie Schulen und andere Einrichtungen im Quartier. — Im Schweizer Viertel wird unter Federführung des Quartiersmanagements und des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr (Soziale Stadt) und unter Beteiligung des Amtes für Soziale Dienste das Projekt „Spiel- und Jugendhaus Hahnenkamp“ entwickelt. In einer vom Verein SpielLandschaftStadt im Februar 2011 durchgeführten Zukunftswerkstatt wurden Kinder und Jugendliche an der Ausgestaltung des Nutzungskonzeptes für die erweiterten Räume beteiligt. — An der Platzgestaltung „Zentrum Osterholz“ werden Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Ost beteiligt. — Zur Entwicklung des Nutzungskonzepts im Projekt „Pusdorfer Meile“ wurden Workshops durchgeführt. Ganz aktiv hat daran der Beirat Woltmershausen sowie der Verein Pusdorfer Meile e. V. mitgewirkt. In diesem Zusammenhang waren auch Kinder und Jugendliche beteiligt. — 16 — 4. Welche „Best-Practice“-Beispiele der Kinder- und Jugendbeteiligung für die Bereiche Schulen, Kitas, Jugendarbeit, Bau/Verkehr/Stadtentwicklung und sonstige Bereiche mit und ohne behördliche Initiative sind im Land Bremen, differenziert nach Bremen und Bremerhaven, bekannt, und welche Erfolgsfaktoren lassen sich aus den „Best-Practice“-Beispielen für die Kinder- und Jugendbeteiligung ableiten? Als besonders positives Beispiel der guten Praxis wird das Beteiligungsinstrument der Spielleitplanung betrachtet. Spielleitplanung ist eine nachhaltige und umweltgerechte Entwicklungsplanung, orientiert an Bedürfnissen und Sichtweisen von Kindern und Jugendlichen. Das Instrument soll dazu beitragen, das Lebensund Wohnumfeld von Kindern und Jugendlichen zu erhalten und zu verbessern . Zentraler Bestandteil ist die Beteiligung von Mädchen und Jungen. In der Stadtgemeinde Bremen wurde in den Jahren 2009 bis 2010 ein Pilotprojekt zur Spielleitplanung für den Stadtteil Schwachhausen durchgeführt, in deren Folge etliche Verbesserungen für die Kinder- und Jugendfreundlichkeit des Stadtteils erreicht werden konnten. Hieran wurden Kinder und Jugendliche, ihre Eltern und die Öffentlichkeit der Planungsgebiete beteiligt. Eine weitere Spielleitplanung wurde im Juni 2012 im Stadtteil Vahr begonnen; die Beteiligungsformate werden im Auftrag des Amtes für Soziale Dienste durch SpielLandschaft Stadt e. V. durchgeführt. Für die Stadtteile Osterholz und Horn-Lehe wurde bereits Interesse an der Durchführung einer Spielleitplanung signalisiert. Die Initiativberatung im Amt für Soziale Dienste benennt folgende Erfolgsfaktoren : — Gewährleistung für die Weiterführung in einer Arbeitsgruppe, die Aufgaben der Steuerung und des Monitoring zum Umsetzungsprozess in der Stadtentwicklung übernimmt. — Festlegung einer federführenden verantwortlichen Stelle, die die Umsetzung des Spielleitplans koordiniert und die Maßnahmenempfehlungen in die weitere Stadtentwicklung einspeist. — Verankerung der mit der Spielleitplanung begonnenen Beteiligung als Bestandteil einer neuen partizipativen Planungskultur. — Organisation der Beteiligungsverfahren über die Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen . — Ämterübergreifende Organisation. — Kinder und Jugendliche sind nicht nur bei der Planung einzubeziehen, sondern man soll sie auch mitbauen lassen. — Ein verlässlicher Finanzierungsrahmen für das Planungsprojekt sowie zur Umsetzung von Vorschlägen soll vor dem Beginn der Beteiligung zugesichert sein. In der Stadtgemeinde Bremerhaven wurde mit der Spielleitplanung Geestemünde /Bremerhaven ein intensiver Prozess in Gang gesetzt, der als Folge eine Vielzahl an Projekten nach sich gezogen hat, die Dank der Akzeptanz in Öffentlichkeit und Politik umgesetzt werden können. Die Erfolgsfaktoren liegen in der Tatsache, dass verschiedene Ämter unter der Zielvorgabe, den Stadtteil kinderfreundlicher zu gestalten, zusammengearbeitet haben und somit Projektvorschläge im Vorfeld übereinstimmend getragen werden konnten. Durch die Beteiligung von Schulen, Stadtteilkonferenz und diversen Vereinen wurde unmittelbar eine Weiterentwicklung mithilfe der Steuerungsgruppe (Ämter Gartenbauamt , Stadtplanungsamt, Amt für Jugend, Familie und Frauen, Straßen- und Brückenbau) angekurbelt, die in den jeweiligen Zusammenhängen andere Zuständige einbeziehen konnte (z. B. Wohnungsbaugesellschaften). Ein weiterer Erfolgsfaktor war die Präsenz in der Öffentlichkeit, die breite Information an die Politik und die zuständigen Institutionen und die damit erzeugte Identifikation auch bei den Erwachsenen im Stadtteil, die wiederum dann im alltäglichen Miteinander positive Wirkung zeigte. Die Haupterfolgsfaktoren waren, dass Kinder und Jugendliche als Expertinnen und Experten ernst genommen wurden und dass sie aktiv ihre Umwelt mitgestalteten und sogar bei der Durchführung der praktischen Arbeiten ihren Einsatz zeigen. Die Spielleitplanung für den Stadtteil Geestemünde wurde im Sommer 2011 erfolgreich abgeschlossen. Des Wei- — 17 — teren ist bereits die Spielleitplanung für den Stadtteil Lehe bewilligt worden, und so können Erfahrungen aus der Spielleitplanung Geestemünde direkt in der Folgeplanung umgesetzt werden. Auf die weitere Benennung von „Best-Practice“-Beispielen der Kinder- und Jugendbeteiligung wird an dieser Stelle verzichtet, weil die Beteiligungsanlässe sowie die Beteiligungsformate und -gelegenheiten in den verschiedenen Bereichen sich so erheblich unterscheiden. Generell lassen sich als Erfolgsfaktoren gleichwohl benennen: — Die Berücksichtigung von kindlichen und jugendlichen Interessen bei Planungsprozessen aller Art setzt stets ein hohes Maß an Verantwortung bei Entscheidungsträgern und eine hohe fachliche Qualifikation bei den Begleitern in Beteiligungsverfahren voraus. Kinder und Jugendliche sind als Expertinnen und Experten ihrer Bedürfnisse einzubeziehen. Sie wissen, was sie wollen. — Erwachsene Moderatorinnen und Moderatoren und pädagogische Fachkräfte in Beteiligungsformaten können beraten, teilweise Impulse geben, komplizierte Sprache in leichte Sprache übersetzen. — Die Planung und Durchführung berücksichtigen alters-, entwicklungs- und geschlechtersensible Aspekte. — Die besten Ergebnisse aus Beteiligungsprojekten entstehen, wenn die beteiligten Kinder und Jugendlichen direkt mit dem Vorhaben verwurzelt sind – wie z. B. mit der Planung einer Skaterbahn. — Zudem muss ein Umsetzungsrahmen bestehen; d. h., es muss eine realistische Möglichkeit bestehen, um (mit)geplante Maßnahmen innerhalb eines für die Kinder oder Jugendlichen überschaubaren Zeitrahmens umsetzen. 5. Gibt es in den öffentlichen Institutionen (Schulen, Kitas, Freizeitheime) feste Standards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen? Falls ja, wie sehen diese im Detail aus? Falls nein, inwieweit und auf welche Art plant der Senat Mitbestimmungsrechte in Kitas, Schulen und Freizeitheimen fest zu verankern? Welche Möglichkeit der Evaluation der Wirksamkeit dieser Standards sieht der Senat ? Der Senat verweist auf die Vielfalt von Formen und Methoden zur Beteiligung junger Menschen europaweit, in der Bundesrepublik Deutschland und in den Stadtteilen Bremens und Bremerhavens. Soweit die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen rechtlich normiert ist, wird auf die Beantwortung von Frage 1 verwiesen. Verbindliche Fachstandards für die inhaltliche Ausgestaltung der Beteiligungsformate liegen nicht vor. Sie sind in der Verantwortung der Planenden und Entscheidungsträger jeweils entsprechend der Bedingungen und bezogen auf Beteiligungsobjekte flexibel zu gestalten. Gute Chancen für eine erfolgreiche Kinder- und Jugendbeteiligung bieten ernsthaft gewollte und kompetent durchgeführte Beteiligungsprojekte, in denen die Verantwortlichen vor Ort mit einer beteiligungsfreundlichen Grundhaltung agieren. In diesem Zusammenhang verweist der Senat auf die ausführliche Fachdebatte über Qualitätskriterien für Kinder- und Jugendbeteiligung, die ausreichend Anleitungen und Orientierung bietet. Kriterien wie die Transparenz der Entscheidungswege , sowie Finanzen und Zeitvorgaben, angemessene Sprache, kinderund jugendgerechte Formen, geschlechtersensible Ansprache und Methodik, zeitnahe Umsetzung und die Würdigung des Engagements junger Menschen werden als Fachstandards grundsätzlich von allen Akteuren beachtet. Der Senat begrüßt diese positive Entwicklung einer beteiligungsorientierten Grundhaltung in den planenden Ämtern, den Gremien der Stadtteilpolitik sowie in den Institutionen und Einrichtungen der Bildung, Erziehung und Betreuung und bekräftigt die Ernsthaftigkeit von Kinder- und Jugendbeteiligung. Geschäftsbereich der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bestimmen vorrangig fachliche Kriterien den Einsatz und die Durchführung von Beteiligungsangeboten. Starre Vorgaben laufen dem Anspruch zuwider, Kinder und Jugendliche unter Berücksichtigung ihrer jeweils unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen ange- — 18 — messen zu beteiligen. Als fachlicher Standard gilt, dass Kinder und Jugendliche zu beteiligen sind; wie das geschieht, ist in den Strukturen und Angebotsformen unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht und Lebenslage differenziert auszugestalten . Der Umfang und die Tiefe von Beteiligungsangeboten hängen auch von der materiellen und personellen Ausstattung ab. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe kommen daher in verschiedenen Bereichen durchaus unterschiedliche Konzepte zum Einsatz, die die Kompetenzen von jungen Menschen hinsichtlich ihrer selbstbestimmten Interessenwahrnehmung und selbstbewussten Wahrnehmung von Beteiligungsrechten fördern und stärken. Stadtgemeinde Bremen Im Konzept für die stadtteilbezogene Kinder- und Jugendförderung wird im Eckpunkt „Übernahme von Eigenaktivität und Selbstverantwortung stärken“ die Heranführung von jungen Menschen an gesellschaftliche Teilhabe durch Beteiligung als Standard gesetzt, der folglich in allen Stadtteilen Bremens in den Angebotsformen der Jugendförderung umzusetzen ist. Die Verstärkung selbstbestimmter und eigenaktiver Kinder- und Jugendangebote ist Leitziel für alle Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und bestimmt sowohl die professionellen Haltungen als auch den methodischen Einsatz der pädagogischen Fachkräfte im Feld. Die Träger der freien Jugendhilfe sind aufgefordert, Beteiligungsformen speziell auch für solche jungen Menschen zu entwickeln und zu erproben, die in den üblichen Formen eher ausgeschlossen blieben. Das Leitziel wird kontinuierlich auf drei Ebenen verfolgt: 1. Partizipative Arbeit innerhalb der Einrichtungen: Die Einrichtungen der Jugendarbeit bieten Gelegenheiten für Jugendliche zur Übernahme von Verantwortung in ihren Einrichtungszusammenhängen an. Das schließt das Mitentscheiden über die Angebotsplanung, die Budgetplanung für „Sparten “ oder die ganze Einrichtung und gegebenenfalls sogar über den Personaleinsatz und die Öffnungszeiten ausdrücklich mit ein. 2. Projekte und Vorhaben in Eigeninitiative von Jugendlichen: Aus Mitteln der Stadtteilbudgets für Jugendförderung sollen verstärkt eigeninitiative Vorhaben von Jugendlichen gefördert werden. Es wird daher empfohlen, in jedem Stadtteilbudget einen Fondsbetrag zu definieren, der zur Erprobung von Beteiligungsformen in den Stadtteilen zur Verfügung steht und eine Chance eröffnet, dass Jugendliche unmittelbar über den Einsatz von Projektmitteln entscheiden können. Der Mitteleinsatz für die Projekte von Jugendlichen ist im Jahresbericht dem Stadtteil entsprechend nachzuweisen . 3. Beteiligung in Stadtteilangelegenheiten: Die Jugendförderung soll auch die Beteiligung Jugendlicher, bezogen auf Stadtteilangelegenheiten, fördern. Die Fachkräfte der Kinder- und Jugendförderung unterstützen die Beiräte und Jugendbeiräte bei der Umsetzung von Beteiligungsvorhaben bei Bedarf fachlich. Sowohl bereits bei der Antragstellung als auch im Sachbericht, der mit dem Verwendungsnachweis einzureichen ist, ist seit 2011 nachzuweisen, in welcher Weise das Beteiligungsgebot umgesetzt worden ist. Die Auswertung dieser Sachberichte ist in den stadtteilbezogenen Planungsrunden mit den Controllingausschüssen wahrzunehmen. Die Ergebnisse sollen in die Fortschreibung des gesamtstädtischen Rahmenkonzeptes durch den Jugendhilfeausschuss im Sommer 2013 einfließen. Hier wird auch fachpolitisch zu entscheiden sein, ob strukturelle Vorgaben zur Schaffung von Beteiligungsgremien in Jugendeinrichtungen verbindlich als Zuwendungsvoraussetzung bestimmt werden. Im Bereich der Tagesbetreuung von Kindern werden modellhafte Beteiligungsformen von Kindern in Einrichtungen weiter ausgebaut. Fachkräfte werden für den professionellen und methodischen Einsatz weitergebildet. Bei der Bewertung von Förderanträgen in den Stadtteilgruppen zum Programm Wohnen in Nachbarschaften (WiN) ist die ausgewiesene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Entwicklung und Umsetzung „ihrer“ Projekte ein wichtiges Kriterium. — 19 — Stadtgemeinde Bremerhaven Für die Erfassung des jährlichen Magistratsberichts wurde ein detaillierter Fragebogen erarbeitet und mit den beteiligten Institutionen/Ämtern abgestimmt. Für den Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen wurde im Bereich Kinderförderung in einem Qualitätshandbuch zum Teil festgelegt, dass die Beteiligung der Kinder regelmäßiger Grundbestandteil der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen ist. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Qualitätshandbuches die Verfahrensumsetzung (pädagogischer Qualitätsstandard) konkretisiert . Diese Standards gelten seit dem 1. Januar 2006 verbindlich für die Gestaltung der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen. Im Bereich der Jugendförderung ist die Partizipation von Kindern und Jugendlichen als Grundlage der täglichen Arbeit ebenfalls in den Konzeptionen der Einrichtungen fest verankert. So finden hier regelmäßig Kinder und/oder Jugendversammlungen , Kinder- und Jugendbeiräte, Kinderparlamente, Befragungen in Form von Ideensammlungen und Wunschzetteln/“Wunschwand“ sowie Wahl von Repräsentantinnen/Repräsentanten statt. Entspechend der gesetzlichen Vorgaben werden Kinder und Jugendliche an Planungen/Projekten/Verfahren/Angeboten in der Jugendförderung beteiligt, wenn ihre Interessen berührt sind. Dabei werden u. a. diese Methoden angewandt : — Workshops, — Zukunftswerkstatt, — Gremienarbeit, — Wettbewerbe, — Malaktionen, — interaktive Abstimmung, — Projekte, — Kleingruppenarbeit, — geschlechtsspezifische Arbeit, — Jugendbeiräte. In den Einrichtungen finden nach Abschluss sämtlicher Angebote und Projekte zeitnah individuelle Evaluationen im Austausch mit den Besucherinnen/Besuchern statt, um den Projekterfolg zu bemessen. Die Rückmeldung fließt in die zukünftige Angebotsplanung mit ein. Das Leitbild der Beteiligung prägt auch das Handeln des Helene-Kaisen-Hauses in alltäglichen Leben entscheidend mit. Beteiligung insbesondere im Planungsprozess zu integrieren, ist eines der Kernthemen des Gartenbauamtes in Bremerhaven. Die Selbstverständlichkeit, mit der innerhalb von Planungsprozessen die Beteiligung von verschiedensten Nutzerinnen und Nutzern durchgeführt wird, beruht auf jahrelanger Erfahrung einzelner Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter. Im Bereich der Schulen ergeben sich gesetzliche Mitbestimmungsmöglichkeiten durch gewählte Schülerinnen-/Schülervertretungen. Weiter erfolgen zahlreiche Einzelfälle der Beteiligung, die sich aus den Erfordernissen vor Ort ergeben. Geschäftsbereich der Senatorin für Bildung und Wissenschaft Die gesetzlichen Standards für den Bereich Schulen sind in der Antwort zu Frage 1 dargelegt. Sie legen allerdings keine Verfahrensabläufe fest. Mitbestimmung ist fest verankert und wird u. a. sichtbar bei folgenden etablierten Beteiligungsmöglichkeiten : — Klassenrat: Der Klassenrat ist ein demokratisches Prinzip schulischen Handelns für Kinder und Jugendliche; er wird an der Mehrzahl der Grundschulen , aber auch an weiterführenden Schulen wöchentlich durchgeführt. Der Fokus liegt hier auf Mitbestimmung bzw. Mitgestaltung im Klassenrahmen: Klassenfahrten, Unterrichtsvorhaben, Raumgestaltung. Auch die Konflikt- — 20 — regelung kann zumindest teilweise in Schülerhand liegen, wenn Schülerinnen /Schüler und Lehrkräfte den Klassenrat als selbstverständlichen Handlungsrahmen akzeptieren. — Schülerfeedback: An allen beruflichen Schulen wird das „Schülerfeedback“ bereits seit mehreren Jahren als Instrument der Beteiligung eingesetzt. Für die Einführung an allgemeinbildenden Schulungen ist die Planung fortgeschritten . Eine Pilotphase wird ab Januar 2013 durchgeführt und evaluiert. — Qualifikation: Um Schülerinnen und Schüler für die Wahrnehmung ihrer Rechte zu qualifizieren und Mitbestimmung wie auch Selbstorganisation zu fördern, hat ein Kooperationsverbund von Trägern Fortbildungsangebote für diese Zielgruppe im „Bremer Leitfaden Partizipation“ veröffentlicht. Beteiligt sind das Landesinstitut für Schule (LIS), die „Bremer Stadtforscher“, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Jugendbildungsstätte LidiceHaus, das Mädchenkulturhaus und die Bürgerstiftung Bremen. Fortbildungsthemen sind: o „Schuleica“: Stärkung von Selbstorganisation/Projektmanagementkompetenz in Kooperation von Jugendverbänden mit Schulen. o „Von der Idee zum Projekt“ (gegebenenfalls auch parallel mit einer Lehrerfortbildung). o Projekttag „Demokratie und Mitbestimmung“. o „Wem gehört die Stadt?“ – Projekttag zur Mitbestimmung im Stadtteil. o „Ohne uns läuft nix!“: Grundausbildung für Schülervertretungen zur Mitbestimmungsarbeit/Mitbestimmungsrechten von Schülerinnen und Schülern. o „Mitmischen, aber richtig!“ – Dreitägiges Schülervertretungsseminar. 6. Wie bewertet der Senat festgeschriebene Beteiligungsrechte bei Bauplanungsvorhaben wie etwa in München und Schleswig-Holstein, und wie schätzt der Senat die Übertragbarkeit dieser Beteiligungsrechte auf Bremen ein? Die mit Wirkung zum 1. April 2003 geänderte Gemeindeordnung für SchleswigHolstein (GO) regelt in § 47 f „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“: „(1) Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu muss die Gemeinde über die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner nach den §§ 16 a bis 16 f hinaus geeignete Verfahren entwickeln. (2) Bei der Durchführung von Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, muss die Gemeinde in geeigneterweise darlegen, wie sie diese Interessen berücksichtigt und die Beteiligung nach Absatz 1 durchgeführt hat.“ Durch Veränderung der zuvor enthaltenen Soll-Regelung in eine Muss-Regelung hat der Landtag Schleswig-Holstein damit die Bindungskraft des § 47 f der Gemeindeordnung nochmals verstärkt. Die Stadtgemeinde Bremerhaven hat in ihrer Stadtverfassung in Artikel 15 c eine umfassende entsprechende Muss-Regelung bestimmt. Sie gilt für alle Ressorts der Stadtverwaltung, mithin für Bauplanungsvorhaben. Eine Berichtspflicht gegenüber dem Jugendhilfeausschuss und dem Ausschuss für Jugend, Familie und Frauen über die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird darüber hinaus durch eine Richtlinie festgelegt, (siehe auch Antwort zu den Fragen 1 und 2). In der Stadtgemeinde Bremen ist keine derartige Regelung vorhanden. Eine Regelung in der stadtbremischen Verfassung scheidet aus, weil eine solche Verfassung zwar erlassen werden könnte, aber bisher fehlt. Es gibt zwar Ansätze zu einer solchen Verfassung in Gestalt einer Teilkommunalverfassung, insbesondere durch das Ortsgesetz für Beiräte (BeiräteOG), diese sind jedoch für die Aufnahme einzelner Programmsätze ungeeignet. Die im Ortsgesetz für Beiräte bestimmte Kann-Regelung zur Jugendbeteiligung ist zwar gut geeignet, um die Kinderund Jugendbeteiligung im kommunalpolitischen Kleinraum zu fördern. Sie stellt — 21 — aber keine bindende Wirkung für die Ressorts der Stadtgemeinde dar, auch nicht für Bauplanungsvorhaben. Artikel 25 BremLV hingegen soll in seiner heutigen Gestalt gerade der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention dienen (Drs. 15/1150); die staatliche Gemeinschaft „achtet, schützt und fördert die Rechte der Kinder“ (Artikel 25 Abs. 1 Satz 2 BremLV); die Verfassung schützt also auch Rechte nach Artikel 12 UNKinderrechtskonvention . Es hat bisher keinen Anlass gegeben, an diese Vorschrift erneut heranzugehen. Die Einführung einer Darlegungspflicht über Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Durchführung von Planungen und Vorhaben setzte voraus, dass die Anwendungsbereiche definiert und Kriterien zur Bewertung erarbeitet worden sind. Der Senat erwägt, zur Prüfung und Bewertung einer solchen Darlegungspflicht eine Arbeitsgruppe einsetzen. Die Stadt München hat mit dem Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 3. Juli 2001 das Konzept „München – Stadt für Kinder“ verabschiedet . Mit diesem Konzept sollten organisations- und strukturpolitische Weichen mit dem Ziel gestellt werden, Politik für Kinder und mit Kindern als gesamtstädtische Strategie zu stärken, zu intensivieren und effizienter umzusetzen. Als eines der Hauptziele wird im Münchener Konzept ausdrücklich genannt: „Kinder und ihre Familien (können) an gesellschaftlichen und demokratischen Prozessen sowie an sie betreffenden Planungen in möglichst vielfältiger Form teilhaben (. . .). Wir wollen eine breit angelegte Beteiligung von Kindern an sie betreffenden Angelegenheiten (Partizipation), die es ihnen ermöglicht, in möglichst vielen Feldern ihre eigenen Interessen einzubringen.“ In der gesamtstädtischen Steuerung legt der Oberbürgermeister nach referatsübergreifender Beratung in gewissen Abständen ein Leitthema mit dem Ziel fest, in einem bestimmten Feld spürbare, konkrete Verbesserungen für Kinder in der Stadt zu erzielen. In allen tangierten Referaten sind feste Ansprechpartner für Kinderbelange bestimmt. Diese werden im Sinne eines referatsübergreifenden Projektmanagements durch die Kinderbeauftragte (im Stadtjugendamt) koordiniert und geschäftsführend begleitet. Die Kinderbeauftragte bringt die ihr im Zusammenhang ihrer Tätigkeit von Kindern, Jugendlichen und Eltern vorgebrachten Vorschläge in die planerische Beratung ein. Die konzeptionelle Begleitung und Entwicklung der politischen und projekthaften Beteiligung von Kindern und Jugendlichen liegt beim Arbeitskreis Kinder - und Jugendforen. Kinder- und Jugendforen werden zentral zweimal jährlich im Rathaus und jährlich in zwei Stadtteileinsätzen durchgeführt. Das „Münchner Kinder- und Jugendforum“ (angesiedelt beim Träger Kultur&Spielraum e. V.) ist im Bereich der politischen Partizipation von Kindern für die Planung, Organisation und Durchführung der Foren verantwortlich, ebenso für Bedürfnisermittlung und für den Prozess der Antragsbearbeitung (Ergebnissicherung, Kommunizierung , auch mit Beteiligung von Kindern). Mit dem Einsatz des KinderAktions -Koffers wird methodisches Know how für Beteiligungsvorhaben gesichert . Die Ergebnisse der Beteiligungsprozesse fließen über das Büro der Kinderbeauftragten u. a. in das städtische Leitthema ein. Der Senat stellt fest, dass die bereichsübergreifenden rechtlichen Regelungen der Stadtgemeinde Bremerhaven sowie die dort eingeführte Funktion der Kinderbeauftragten dem Grundkonstrukt der Stadt München sehr ähnelt. Eine so weitgehende rechtliche Festlegung von Beteiligungsrechten – wie in der Stadtverfassung Bremerhavens – ist etwa in der Gemeindeordnung Münchens nicht bekannt. Mit der Durchführung eines jährlichen Jugendforums im Bremer Rathaus durch den Bürgermeister unter dem Motto „Die Stadt gehört Dir“ wird nach Auffassung des Senats auch in Bremen hohe Wertschätzung für die Kinder- und Jugendbeteiligung ausgedrückt. Als entscheidende Gelingensbedingung sowohl für die beteiligungsorientierte Ermittlung von Vorschlägen und Gestaltungswünschen von Kindern als auch für das Aufgreifen und projekthafte Bearbeiten dieser aus Beteiligungsprozessen entstehenden Impulse sieht der Senat die ressort- bzw. bereichsübergreifende Abstimmung der Beteiligungsaktivitäten an. — 22 — Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen wird im Jahr 2013 andere einschlägig zuständige Senatsressorts in der Stadtgemeinde Bremen zur Sondierung möglicher verbesserter Koordinierungsstrukturen im Bereich der Kinder - und Jugendbeteiligung einladen. 7. Welche Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung bietet Bremen, differenziert nach Bremen und Bremerhaven, seinen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern im Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung, und in welchem Umfang wird dieses Angebot genutzt? Welche Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung gibt es für Erzieherinnen und Erzieher? Welche Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung gibt es für Lehrerinnen und Lehrer? Geschäftsbereich der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Die grundlegende Ausbildung und Qualifizierung von Moderatorinnen und Moderatoren ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für die Kinder- und Jugendbeteiligung . Beteiligungsprozesse mit Kindern und Jugendlichen zu moderieren, erfordert konzeptionelle und methodische Kompetenzen. In der Stadtgemeinde Bremen wurden in den Jahren 2001 bis 2006 fünf jeweils einjährige Qualifizierungskurse „Beteiligungsprozesse mit Kindern und Jugendlichen “ zur Ausbildung von insgesamt 100 Fachkräften aus der Spielraumplanung , der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Kindertagesbetreuung sowie Jugendhilfeplanung zu Moderatorinnen und Moderatoren der Kinderund Jugendbeteiligung durch die Jugendbildungsstätte LidiceHaus Bremen durchgeführt. Finanziert wurden vier dieser Lehrgänge wesentlich durch die großzügige finanzielle Unterstützung der Bremischen Kinder- und Jugendstiftung . Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen plant für 2013, erneut einen Qualifizierungslehrgang für Moderatorinnen und Moderatoren zusammen mit der Jugendbildungsstätte LidiceHaus anzubieten. In der Stadtgemeinde Bremerhaven führte das Amt für Jugend, Familie und Frauen in Kooperation mit dem LidiceHaus ebenfalls mehrfach Qualifizierungsangebote für Fachkräfte durch. 2012 wurde bereits zum dritten Mal eine Qualifizierung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern und weiteren Beteiligten aus der Kinder- und Jugendarbeit sowie aus Fachämtern und weiteren Ämtern des Magistrats Bremerhaven zur Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt. Die neu ausgebildeten Moderatorinnen/Moderatoren sind als Multiplikatorinnen/ Multiplikatoren in den jeweils eigenen Bereichen tätig. Weiter haben sie die Möglichkeit, an einem kollegialen Austausch teilzunehmen. Der Unterausschuss „Beteiligungsrechte in der Kinder- und Jugendarbeit“ des Jugendhilfeausschusses der Stadt Bremerhaven ist eingesetzt, um das Thema „Kinder- und Jugendbeteiligung“ zu begleiten und auszuwerten. Neben Vertreterinnen /Vertreter der im Jugendhilfeausschuss vertretenen Fraktionen und Vertreterinnen/Vertreter der Jugendverbände, Elternvertreterinnen/Elternvertreter etc. sind seit rund zehn Jahren durchgehend auch Ämter, so das Gartenbauamt , aktiv, um ämterübergreifend Belange der Kinder- und Jugendbeteiligung zu behandeln. Die Mitwirkung im Unterausschuss trägt zur weiteren Qualifizierung der Akteure bei. Zudem finden regelmäßig Fachveranstaltungen und Fortbildungen zur Thematik (z. B. zum Thema Spielleitplanung) statt, die u. a. durch den Unterausschuss initiiert werden. Der Unterausschuss „Beteiligungsrechte in der Kinder- und Jugendarbeit“ steht im intensiven Austausch mit den qualifizierten Moderatorinnen/Moderatoren zur Vernetzung und Weiterentwicklung von Partizipation in Bremerhaven. Die Kinderbeauftragte der Stadt Bremerhaven ist zuständig für die Weiterentwicklung von Partizipations- und Beteiligungsanliegen von Kindern und Jugendlichen . Sie koordiniert entsprechende Maßnahmen und bringt sich in Beteiligungsprojekten als Vertreterin des Amtes für Jugend, Familie und Frauen ein. Als ausdrückliches Ziel nennt das Amt, dass noch mehr Moderatorinnen und Moderatoren in den städtischen Ämtern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Kinder- und Jugendarbeit, Wohnungsbaugesellschaften sowie Seestadt-Immobilien gewonnen werden können. Auf Landesebene werden vom Landesjugendamt in größeren Abständen Fachveranstaltungen zu beteiligungsorientierten Themenstellungen für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe von freien und öffentlichen Trägern veranstaltet. — 23 — — An den Fachtagen „Demokratieerziehung und Beteiligung im Alltag – Beteiligungsprojekte in Schulen und Jugendeinrichtungen“ am 27. November 2006 sowie „Wohin geht die Reise der Jugendarbeit in der Stadt? Neue Wege für fachliche Ziele finden!“ am 28. August 2008 nahmen jeweils über 100 sozialpädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte teil. — Der von der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen und dem Deutschen Kinderhilfswerk am 7. Oktober 2010 veranstaltete Fachtag „Stadt für alle – Platz für Jugend“ eröffnete einen Diskurs mit sozialpädagogischen Fachkräften, Lehrkräften und Stadtplanerinnen/Stadtplaner über Modelle gelingender Partizipation von Jugendlichen in der Stadtplanung. — Mit dem Fachtag „Beteilige mich, und ich werde verstehen – Partizipation in der Kinder-und Jugendhilfe“ am 8. November 2012 wird ein Schwergewicht auf die Umsetzung des Beteiligungsgebotes im Rahmen der ambulanten und stationären Erziehungshilfen gelegt. Geschäftsbereich der Senatorin für Bildung und Wissenschaft Der in Antwort zu Frage 5 benannte Kooperationsverbund („Bremer Leitfaden Partizipation“) bietet folgende Fortbildungen für die Zielgruppe der Lehrkräfte und für sozialpädagogische Fachkräfte der Schulen an: — „Klassenrat“: Entwicklung demokratischer Haltungen in der Klasse; schulinterne Fortbildung, die etwa fünf- bis sechsmal/Schuljahr nachgefragt wird (je ca. 20 Personen). — „We are strong together“: Dreiteilige Fortbildung für Lehrkräfte zur Beteiligung von Schülerinnen und Schülern an der Gestaltung des Schullebens. Teil 2 und 3 gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern. — „Mitwirkung mit Wirkung“: Drei Fortbildungsmodule zur Partizipation von Jugendlichen in der Schule; Fortbildung gezielt für Zielgruppe Vertrauenslehrkräfte /Schulsozialarbeit. Teilgenommen haben 20 Lehrerinnen/Lehrer. — No Blame Approach: Methode, die auf die Verantwortungsübernahme von Schülerinnen/Schüler bei Mobbingvorfällen in der Schule zielt. Dadurch erhalten die Jugendlichen einen aktiven und bewussten Part bei der Mitgestaltung des sozialen Klimas in Klasse und Schule. Die Pädagoginnen/Pädagogen sind Moderatorinnen/Moderatoren dieser Prozesse und werden im Rahmen der Qualifizierungsreihe „Mobbing, ein heißes Thema“ qualifiziert . Die Fortbildung wird ab November 2012 zum vierten Mal durchgeführt . Pro Durchgang werden jeweils 25 bis 29 Teilnehmende fortgebildet, bislang inzwischen 75 bis 80 Personen. Der Transfer wird unterstützt. — Schülerstreitschlichtung als Peer-Mediation: Mitwirkungsmöglichkeiten von Schülerinnen/Schülern bei der Konfliktbearbeitung. Eineinhalbjährige Fortbildung . — Wie in Bremen werden in Bremerhaven Fortbildungen für Vertrauenslehrerinnen /Vertrauenslehrer in Kooperation mit der Jugendbildungsstätte LidiceHaus angeboten, die parallel zu den Seminaren der SV-Qualifizierung stattfinden. Teilgenommen haben ca. 20 Lehrerinnen/Lehrer. Geschäftsbereich der Senatskanzlei Die Senatskanzlei hat in der letzten Legislaturperiode sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als auch interessierte Beirats- und Ausschussmitglieder durch eine eigene Mitarbeiterin der Senatskanzlei und durch Mitarbeiterinnen der Jugendbildungsstätte LidiceHaus mit den Rechtsgrundlagen bekanntgemacht und in den Methoden der Jugendbeteiligung fortgebildet. Die Beiräte bedienen sich in ihren Stadtteilen der dank der Qualifizierungsangebote gewachsenen personellen Kompetenz. 8. Welche Beratungsmöglichkeiten für (öffentliche) Träger, Beiräte, Schulen gibt es in Bremen, wenn Kinder- und Jugendbeteiligungsprojekte durchgeführt werden sollen? Stadtgemeinde Bremerhaven Durch einen Beschluss des Magistrats wurde dem Amt für Jugend, Familie und Frauen die zentrale Kompetenz zur Wahrnehmung von Kinder-, Jugend- und — 24 — Familieninteressen in der Stadtgemeinde Bremerhaven übertragen. Zu den Aufgaben der Kinderbeauftragten gehören u. a. die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei der Wahrnehmung ihrer Interessen, die Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen auf verschiedenen Ebenen, sowie die Vernetzung, Vermittlung, Beratung und Information für alle Bereiche, die Kinder - und Jugendinteressen betreffen. Die Kinderbeauftragte sucht den Dialog/Kontakt zu Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und bietet jeden Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr eine Sprechstunde im Bürgerbüro an. Beratungsmöglichkeiten bestehen bei der Kinder - und Jugendbeauftragten, beim Stadtjugendring, bei dem Unterausschuss „Beteiligungsrechte in der Kinder- und Jugendarbeit“ sowie bei den Moderatorinnen und Moderatoren des Bereiches Kinder- und Jugendbeteiligung. Stadtgemeinde Bremen Als zentrale Beratungs- und Anlaufstelle für die von den Stadtteilbeiräten eingerichteten oder angeregten Beteiligungsstrukturen (z. B. Jugendbeiräte, Jugendforen ) fungiert die Senatskanzlei. In der Stadtgemeinde Bremen beraten die Fachreferate der Abteilung Junge Menschen bei der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen die Träger und Einrichtungen der jeweiligen Leistungsbereiche in der Kinder- und Jugendhilfe . Die Jugendbildungsstätte LidiceHaus bietet nach Absprache fachliche Beratung an. Der Bremer Jugendring nimmt beratende Funktionen gegenüber seinen Mitgliedern (Jugendverbände und Jugendinitiativen) wahr. Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft verweist auf den Bremer Leitfaden „Partizipation – Pädagoginnen/Pädagogen und Schülerinnen/Schüler gestalten Schule“, der über das Jugendbeteiligungsportal http://jubis-bremen.de/ herunterzuladen ist. 9. Welche Initiativen plant der Senat, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Entscheidungsprozessen unterschiedlicher Art zukünftig weiter zu verbessern ? Die Zahl der Jugendbeiräte und anderer kommunaler Beteiligungsprojekte in der Stadtgemeinde Bremen soll weiter erhöht werden. Dazu müssen die Ortsämter und Beiräte selbst aktiv werden. Eine Unterstützung durch die Senatskanzlei wird dabei angeboten. Eine zweite Veranstaltung zur Kinder- und Jugendbeteiligung unter der Schirmherrschaft des Bürgermeisters ist für das Frühjahr 2013 im Rathaus geplant. Im Bereich Schulen sind derzeit keine Initiativen geplant, da der Schulentwicklungsplan aus dem Jahr 2008 (zweite Auflage 2011) und die derzeit laufende Überarbeitung des „Orientierungsrahmens Schulqualität“ sowie die Erarbeitung eines „Entwicklungsplans Migration und Bildung“ für ausreichend erachtet werden. Eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen im Bereich Schulen ist nicht vorgesehen. Für die Stadtgemeinde Bremen plant die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen die Fortschreibung des Konzeptes für die stadtteilbezogene Kinderund Jugendförderung. In diesem Rahmen wird eine präzisierende inhaltliche Rahmenvorgabe des Jugendhilfeausschusses zum Umfang und zur Qualität von Beteiligungsformaten im Regelungsbereich angestrebt. Die Stadtgemeinde Bremerhaven strebt die Sicherstellung von Verstetigungsstrukturen und Nachhaltigkeit an. Im Rahmen der Arbeit des Unterausschusses „Beteiligungsrechte in der Kinder- und Jugendarbeit“ findet zurzeit eine Strukturdebatte zur Klärung der Rahmenbedingungen für die erweiterte Umsetzung von Beteiligung statt. Die neu ausgebildeten Moderatorinnen/Moderatoren sind als Multiplikatorinnen/Multiplikatoren und als Expertinnen/Experten für die Umsetzung der unterschiedlichsten Beteiligungsformen in ihren eigenen Ämtern tätig. Sie verfügen über ein „breites“ Spektrum an Beteiligungsmethoden. Die Aufnahme von Beteiligungsverfahren für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und den Heimbereich in die konzeptionelle Darstellung der Einrichtungen in der Stadtgemeinde Bremerhaven wird durch das Amt für Jugend, Familie und Frauen ausdrücklich begrüßt. — 25 — 10. Gibt es seitens des Senats Anreize, um das Engagement von Kindern und Jugendlichen zu steigern, z. B. in Form von Preisverleihungen für Engagement oder besonderen Beteiligungsprojekten? Falls ja, welche Anreize sind dies? Falls nein, plant der Senat Anreize zu schaffen? Anreize für die Beteiligung an öffentlichen Planungsprozessen werden nach Ansicht des Senats vor allem dadurch geschaffen, dass Kinder und Jugendliche Wirkungen erzielen und Resonanz auf ihre Vorschläge erhalten. Der bedeutsamste Anreiz für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist, dass diese erleben , etwas zu bewirken und ernst genommen worden zu sein. Es wird daher als bedeutsam angesehen, dass sie die Ergebnisse ihrer Arbeit öffentlichkeitswirksam präsentieren können, zum Beispiel auf Veranstaltungen, in Ausstellungen oder durch Präsentationen vor Entscheiderinnen und Entscheidern aus der Verwaltung, der Öffentlichkeit und der Politik. In der Stadt Bremerhaven wird seit 2006 jährlich ein Kinderrechtepreis ausgelobt . Dieser wird an Gruppen, Initiativen und Einzelpersonen vergeben, die sich mit besonderen Aktivitäten für das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Beteiligung (in Anlehnung an den § 15 c der Stadtverfassung Bremerhaven) in allen sie betreffenden Bereichen eingesetzt haben. Die Dotierung beträgt insgesamt 900 ‡. Der Senat begrüßt es sehr, dass Stiftungen und Sponsoren in ihren Wettbewerben und Preisauslobungen die geplante oder praktizierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als Förderkriterium hervorheben. Eigene Preisverleihungen werden vom Senat zurzeit nicht erwogen. 11. Welche Schritte plant der Senat, um die Schaffung weiterer Jugendbeiräte zu fördern und diese organisatorisch zu unterstützen? In der Fortschreibung des Konzeptes für die stadtteilbezogene Kinder- und Jugendförderung der Stadtgemeinde Bremen wird erwogen, die Kooperation der geförderten Jugendeinrichtungen und ihrer Fachkräfte mit den Stadtteilbeiräten zur Unterstützung und Begleitung bestehender oder neu gegründeter Jugendbeiräte verbindlicher zu gestalten. Das kann beispielsweise bedeuten, dass die vom Amt für Soziale Dienste mit den Controllingausschüssen erarbeiteten jeweiligen Jahresplanungen zur stadtteilbezogenen Kinder- und Jugendförderung dem zuständigen Stadtteilbeirat stets mit einem Votum des Jugendbeirates vorzulegen. Die Bereitstellung von Jugendbudgets in den Stadtteilen, über deren Verwendung der jeweilige Jugendbeirat eigenverantwortlich entscheiden darf, wird als Erfolgsfaktor bewertet. Die Entscheidung hierüber obliegt den Beiräten selbst. Zur organisatorischen und fachlichen Unterstützung von Jugendbeiräten ist vorgesehen , die Fachberatung in der Senatskanzlei personell weiter zu stärken und abzusichern. 12. Ist der Senat der Auffassung, dass bei den derzeit bestehenden Formen der Kinder - und Jugendbeteiligung die Belange von Jungen und Mädchen gleichermaßen Beachtung finden? 13. Wie wird sichergestellt, dass die Einrichtungen, die Kinder- und Jugendbeteiligungsprojekte durchführen, über die notwendigen Kompetenzen hinsichtlich Gender-Mainstreaming verfügen? Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft ist der Auffassung, dass die aktuellen Rahmensetzungen im Bereich Bremer und Bremerhavener Schulen gewährleisten , dass die Belange von Mädchen und Jungen gleichermaßen Beachtung finden. Die Broschüre „Eine Schule für Mädchen und Jungen – Handreichung für die gendersensible Arbeit an Bremer Schulen“ wurde im März 2012 aufgelegt . Eine zweite Auflage wurde schon im Oktober 2012 erforderlich. Sie informiert umfassend alle an der Schule tätigen Berufsgruppen und Entscheiderinnen/ Entscheider. Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen geht davon aus, dass ein Erfolgsfaktor für Beteiligungsprojekte die qualifizierte Begleitung durch Fachkräfte oder geschulte Peers ist. Die Berücksichtigung von Mädchen- und Jungenbelangen ist daher in den Bereichen der Kinder- und Jugendförderung, der Erziehungs - und Eingliederungshilfen für junge Menschen und in der Tagesbe- — 26 — treuung für Kinder Bestandteil des beruflichen Auftrags. Sie verweist auf die Empfehlungen zur Förderung der Mädchenarbeit in der Jugendarbeit und die 2012 veröffentlichten Bremer Leitlinien Jungenarbeit. Öffentlich finanzierte Fortbildungsangebote des Landesjugendamtes zum Bereich Partizipation für Fachkräfte thematisieren sowohl Fragen des Geschlechts, der sozialen Lage, des Bildungsstatus, der kulturellen Unterschiede sowie methodische und berufsethische Fragestellungen. Dasselbe gilt für die in der Antwort zu Frage 7 genannten Qualifizierungskurse, die in Zusammenarbeit mit der Jugendbildungsstätte LidiceHaus durchgeführt werden. Bei den durchgeführten Beteiligungsprojekten in der Stadtgemeinde Bremerhaven ist Gender-Mainstreaming ein durchgängiges verpflichtendes Leitprinzip. Die geschlechtsbewusste Arbeit in der Jugendhilfe wird stetig weiterentwickelt. Die Belange von Jungen und Mädchen sollen bei der Kinder- und Jugendbeteiligung gleichermaßen Beachtung finden. Um auf geschlechtsspezifische Belange eingehen zu können, ist es wichtig, dass gleichermaßen weibliche sowie männliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in den einzelnen Fachbereichen eingesetzt werden. Insbesondere im Bereich Kindertageseinrichtungen wird hier versucht, das Projekt „Mehr Männer in Kindertageseinrichtungen “ besonders zu fördern. Die Senatskanzlei verweist darauf, dass bei der Gründung von Jugendbeiräten eine fast gleichmäßige Besetzung mit weiblichen und männlichen Jugendlichen erreicht worden ist. Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass im Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter gemäß § 5 Abs. 5 vom 10. Februar 2012 die Geschlechterperspektive grundsätzlich zu berücksichtigen ist. Dies gilt auch für die Bildung von Jugendbeiräten. 14. Plant der Senat Schritte zu einer verstärkten Beteiligung von a) Mädchen und jungen Frauen, b) Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, c) Kindern und Jugendlichen mit bildungsfernem Hintergrund? Der Senat geht davon aus, dass die in den Antworten zu den Fragen 1, 5, 9 und 13 dargelegten Rahmensetzungen von allen Ressorts mit Leben gefüllt werden. Beteiligung bedeutet nach Überzeugung des Senats, einen Rahmen zu bieten, in dem Kinder und Jugendliche – Mädchen wie Jungen – ihre Wünsche und Vorstellungen frei entfalten und entwickeln können. Beteiligungsverfahren erfordern ein offenes Arbeiten und zugleich eine hohe Fachlichkeit bei den Moderatorinnen und Moderatoren. Diese Fachlichkeit schließt auch ein Wissen darüber ein, wie unterschiedlich Mädchen und Jungen denken und handeln, welche Klischees wirksam sind und wie mit ihnen konstruktiv umgegangen werden kann. Erforderlich ist stets ein geschlechterbewusster Blick auf den gesamten Beteiligungsprozess. Bei allen Formen der Jugendbeteiligung ist eine geschlechterdifferenzierte Ansprache und Methodik zu berücksichtigen. Der Senat strebt an, dass diese Grundsätze auch bei Beteiligungsverfahren umgesetzt werden, die in anderen als den in Frage 13 genannten Bereichen bzw. in der Verantwortung anderer Dienststellen durchgeführt werden. Beteiligungsprozesse sollen in allen Ressorts frühzeitig, insbesondere vor der Vergabe von Aufträgen, auf Geschlechtergerechtigkeit überprüft werden. Soweit Beteiligungsverfahren von bremischen Gesellschaften oder von beauftragten Dritten durchgeführt werden, soll eine geschlechtergerechte Beteiligung künftig ausdrücklich als verpflichtende Vorgabe aufgenommen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die durchführende Stelle über Expertise in geschlechtersensibler Arbeit verfügt. Es wird angestrebt, dies in den ressortinternen Leitlinien für die Auftragsvergabe zu verankern. Darüber hinaus werden die Senatsressorts weiterhin darauf achten, dass alle angebotenen Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Kinderund Jugendbeteiligung (z. B. für Moderatorinnen und Moderatoren) auch eine geschlechtersensible Ansprache und Methodik thematisieren. Der Senat bestärkt zugleich seine im Entwicklungsplan Partizipation und Integration für 2012 bis 2015 dargelegten Bestrebungen, Menschen mit und ohne — 27 — Migrationshintergrund die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu geben. Der Bremer integrationspolitische Ansatz orientiert sich an folgenden Leitgedanken : 1. Gleichberechtigte Teilhabe und interkulturelle Öffnung: Öffentliche Einrichtungen berücksichtigen die Vielschichtigkeit der Einwanderungsgesellschaft und richten ihre Aufgabenwahrnehmung bedarfs- und zielgruppengerecht aus. 2. Diversity-Ansatz: Das kulturelle, bildungs-, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Angebot berücksichtigt die individuellen Voraussetzungen der Nutzerinnen und Nutzer. 3. Bildungsfähigkeit stärken und Arbeitsmarktintegration fördern: Die Angebote für Migrantinnen und Migranten (aber auch für Deutsche) sind hinsichtlich der Anforderungen an sprachliche Kompetenzen ausreichend auszustatten . 4. Rassismus, Ausgrenzung und Diskriminierung verhindern: Die Angebote sollen Rassismus, Ausgrenzung und Diskriminierung verhindern. 5. Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern: Überprüfung der Angebote und Maßnahmen für Migrantinnen und Migranten unter dem Aspekt, ob sie für Frauen und Männer unterschiedlich leicht zugänglich sind. Der Entwicklungsplan Partizipation und Integration strebt an, die vorhandenen Maßnahmen zu einem wirksamen Konzept zu bündeln und durch Koordination aufeinander abzustimmen. Insofern erwartet der Senat von der Umsetzung der vielfältigen Handlungsempfehlungen einen weiter verbesserten Zugang von Kindern und Jugendlichen in die vielfältigen Beteiligungsprozesse der beiden Städte Bremen und Bremerhaven. Im Rahmen der dritten Bremer Integrationswoche hat eine Reihe von Veranstaltungen zur gesellschaftlichen und politischen Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund stattgefunden (etwa in der Vahr und im Schweizer Viertel), in denen auch Fragestellungen der Partizipation junger Menschen eine Rolle gespielt haben. Auf Beiratsebene hat es im Beirat Mitte einen gemeinsamen Prozess zur Planung und Durchführung einer Veranstaltung von Migrantinnen-/ Migrantengruppen und Stadtteilbeiräten gegeben. Im Ergebnis wurden Vorschläge von jugendlichen Migrantinnen/Migranten aufgegriffen und umgesetzt. Als Folge der Veranstaltung führt etwa eine kurdische Jugendgruppe ein Theaterprojekt zur Gewaltprävention durch. Der Senat begrüßt die Impulse, die von der Integrationswoche zur verbesserten Teilhabe jugendlicher Migrantinnen/Migranten ausgegangen sind, und beabsichtigt , diese Ansätze fortzuführen. Der Senat verfolgt den Leitgedanken, dass die Beteiligung an den gesellschaftlichen Angeboten eine entscheidende Schlüsselgröße für den Zugang zu Erwerbseinkommen , aber auch zu vielen anderen Lebensbereichen darstellt und insofern eine wesentliche Dimension von Chancengleichheit abbildet. Unterschiedliche Lebensbereiche, wie z. B. Arbeit, Gesundheit, Bildung und Wohnen, haben eine wesentliche Bedeutung dafür, wie ein Mensch an der gesellschaftlichen Entwicklung teilhaben kann, wie sich Armutslebenslagen verfestigen oder wie sie abgemildert werden können. Der Senat hat mit dem Armuts- und Reichtumsbericht bereits darauf verwiesen, dass sich unterschiedliche Teilhabemöglichkeiten auf die sozialen Chancen auch von Kindern und Jugendlichen auswirken . Zu den zentralen Fachstandards aller Beteiligungsformate und -projekte für junge Menschen gehört deshalb nach Auffassung des Senats die methodische Berücksichtigung der unterschiedlichen Bildungserfahrungen und Entwicklungsstände von Kindern und Jugendlichen. Druck: Anker-Druck Bremen