— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 785 Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20. Dezember 2012 Rechtliche und kulturelle Rahmen zur Nutzung des Web 2.0 Datenschutzbeauftragte verschiedener Länder, unter anderem in Bremen, fordern wegen nicht eingehaltener Datenschutzbestimmungen der Firma Facebook den Verzicht auf staatliche Facebook-Profile und -Seiten und das Löschen vorhandener Profile und Seiten. Gleichwohl gehört die Nutzung verschiedenster Internetanwendungen immer mehr zum Berufs- und Lernalltag, zur zwischenmenschlichen Kommunikation, zur Freizeitgestaltung sowie zur staatlichen Transparenz und Information. Damit werden aufseiten der Nutzerinnen und Nutzer die Filterkompetenz, eine bewusste Pflege der Privatsphäre, Datensparsamkeit und Datenschutz immer wichtiger. Sowohl die Medienkompetenzvermittlung als auch die Gestaltung internationaler rechtlicher Rahmen für Medienangebote und Datenaustausch stehen damit vor den wohl größten Herausforderungen in der Geschichte der Medien: Sie hinken technologischen Neuerungen, kommerziellen Interessen und der Veränderung von Kulturtechniken vielfach Jahre hinterher. Wir fragen den Senat: 1. Werfen andere Webdienste und -angebote bzw. Hard- und Softwareprodukte, ähnliche datenschutzrechtliche Probleme durch Tracking, das Anlegen von Nutzerprofilen und die Speicherung von Daten auf wie Facebook? 2. Wie bewertet der Senat die erhobenen Verzichtsforderungen und ihre erwünschte Wirkung? 3. Welche Folgen würde der geforderte Verzicht auf Facebook-Profile und -Seiten, bzw. der Verzicht auf weitere Produkte mit Datenschutzmängeln konkret für Bremer Einrichtungen, Strategien und Pläne haben? 4. Welche Folgen hätte ein Verzicht auf die Nutzung von social media in Bremer Bildungseinrichtungen? 5. Würde sich ein entsprechender Verzicht bzw. ein entsprechendes Verbot auch auf Zuwendungsempfänger Bremens, Freundeskreise, Fangruppen etc. beziehen? 6. Wie wird die Bremer Bevölkerung für den Umgang mit dem Web 2.0, insbesondere für Datenschutz und -sparsamkeit, informiert und sensibilisiert? 7. Wie werden die Medienerziehung und die generationsübergreifende Vermittlung von Medienkompetenz auf die Aktualität und Dynamik von Entwicklungen im Web 2.0 eingestellt? 8. Welche Möglichkeiten sieht und verfolgt der Senat landes-, bundes-, europarechtlich , um global agierende Unternehmen auf Datenschutzstandards zu verpflichten und diese durch- und umzusetzen? 9. Welche Möglichkeiten sieht und verfolgt der Senat landes-, bundes-, europarechtlich , im Sinne des Medienkonzentrations- und des Kartellrechts Einfluss auf global agierende Unternehmen im Bereich von IT, Web 2.0 und social media zu nehmen? — 2 — 10. Hält der Senat die Nutzung von werbe- und datenfinanzierten Services und Softwarelösungen rechtlich und gesellschaftlich grundsätzlich für sinnvoll? 11. Hält der Senat die Bindung von Hardwarenutzung an bestimmte Software – bzw. umgekehrt – für sinnvoll? 12. Haben der Senat oder die Datenschutzbeauftragte Kenntnis von vergleichenden Evaluationen verschiedener sozialer Netzwerke, digitaler Karten- und Navigationsangebote , Suchmaschinen sowie App-Formate und -Anbieter hinsichtlich deren Datensicherheit, deren Datenverwertung, -speicherung bzw. -löschung, deren Bildung und Verwertung von Nutzerprofilen, deren Reichweite bzw. Verbreitung? Welche Schlüsse werden daraus gezogen? 13. Wie bewertet der Senat Ideen, auf Bundes- oder europäischer Ebene ein öffentlich -rechtliches soziales Netzwerk (oder mehrere), eine Suchmaschine (oder mehrere) und gegebenenfalls weitere öffentlich-rechtliche digitale Dienste zu schaffen? 14. Hält es der Senat für geboten, einen Leitfaden oder eine Richtlinie zur Nutzung von social media und weiterer öffentlich zugänglicher Software, Apps und Dienste durch Behörden, Dienststellen, öffentliche Einrichtungen und Zuwendungsempfänger zu erstellen? Carsten Werner, Björn Fecker, Linda Neddermann, Mustafa Öztürk, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen D a z u Antwort des Senats vom 19. Februar 2013 1. Werfen andere Webdienste und -angebote bzw. Hard- und Softwareprodukte, ähnliche datenschutzrechtliche Probleme durch Tracking, das Anlegen von Nutzerprofilen und die Speicherung von Daten auf wie Facebook? In welchem Maße, auf welche Weise und zu welchem Zweck internationale IT-Firmen wie u. a. Apple, Google, oder Microsoft als Anbieter von Hardware und Software bei der Nutzung von sozialen Netzwerken, Apps, Kartendiensten, Ortsmarkierungen und Ortungsdiensten, Online-Einkaufsmöglichkeiten Daten erheben, speichern und verwerten ist vielfach nicht vollständig bekannt. Die besondere Problematik bei Facebook besteht darin, dass die Nutzerinnen und Nutzer, die ein Profil in diesem sozialen Netzwerk betreiben, durch ihre eindeutige Facebook-ID identifizierbar sind und ein personenbezogenes Nutzungsprofil entsteht, weil Facebook von den Nutzerinnen und Nutzern verlangt, dass diese ihren Namen angeben (Klarnamenzwang). Das so dem echten Namen zugeordnete Nutzungsprofil beinhaltet sowohl das getrackte (verfolgte) Verhalten innerhalb von Facebook und kann auch das Surfverhalten außerhalb von Facebook enthalten. Außerdem werden Daten von Dritten, die kein Mitglied im sozialen Netzwerk sind, beispielsweise beim Aufrufen einer „öffentlich“ gestellten Facebook-Fanseite automatisch erhoben und gespeichert. Der Umfang der von Facebook gespeicherten Daten wird vom Unternehmen gegenüber den Betroffenen nicht klar kommuniziert, sodass aktuell keine datenschutzkonforme Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer in die Datenerhebung möglich ist. 2. Wie bewertet der Senat die erhobenen Verzichtsforderungen und ihre erwünschte Wirkung? Die Verzichtsforderungen der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) sind nachvollziehbar. Ein Verzicht auf Web-2.0-Angebote würde allerdings die Gesamtreichweite aller Onlineauftritte reduzieren und wäre aus Sicht des Senats deshalb bedauerlich. 3. Welche Folgen würde der geforderte Verzicht auf Facebook-Profile und -Seiten, bzw. der Verzicht auf weitere Produkte mit Datenschutzmängeln konkret für Bremer Einrichtungen, Strategien und Pläne haben? — 3 — Die Ziele des Senats, mithilfe des Internets über öffentliche Dienstleistungen und Entscheidungen zu informieren, werden auch in Zukunft wie bisher über datenschutzkonforme Angebote, insbesondere Webseiten, verwirklicht werden können. Der Verzicht auf die zusätzlichen Web-2.0-Angebote würde den Zielerreichungsgrad vor allem bei Jugendlichen in verschiedenen Aspekten, z. B. bei der Größe der erreichbaren Zielgruppe oder bei der Geschwindigkeit der Informationsvermittlung, reduzieren. Die konkreten Folgen lassen sich wegen der vielfältigen Nutzungen von Facebook auch durch Akteure, die sich um öffentliche Belange kümmern, aber die nicht von den senatorischen Behörden gesteuert werden (z. B. Fanpages von Freundeskreisen öffentlicher Museen und Theater), nicht vorhersehen. 4. Welche Folgen hätte ein Verzicht auf die Nutzung von social media in Bremer Bildungseinrichtungen? Facebook gehört im edukativen Bereich zum Ausbildungsgegenstand mit dem Ziel, eine Sensibilisierung für die Preisgabe persönlicher Informationen an Webdienste wie Google und Facebook zu erreichen. Als Unterrichtsgegenstand müssen die Seiten deshalb punktuell nutzbar sein. Lehrkräfte können nur dann Schüler auf aktuelle Entwicklungen, wie z. B. Änderungen bei den Datenschutzbestimmungen , hinweisen, wenn sie diese auch zeigen können. In der Stadtgemeinde Bremen ist Facebook nicht grundsätzlich im Netzwerk für die Schulen gesperrt. Die Schulen können diese Sperrung aber über das „Serviceund Betriebskonzept für die IT-Infrastruktur“ „Subiti“, mit dem die senatorische Behörde die Schulen in der Stadtgemeinde Bremen versorgt, veranlassen. In Bremerhaven ist Facebook grundsätzlich im Netzwerk gesperrt, Lehrkräfte können aber für Unterrichtszwecke an bestimmten Tagen die Seite freischalten lassen. Ein grundsätzliches Verbot würde die Vermittlung des „sicheren“ Umgangs mit sozialen Netzwerken deutlich erschweren! Ein genereller Verzicht auf die Nutzung würde eine ohnehin schon spürbar auftretende digitale Spaltung zwischen Schülerinnen/Schüler und Schule verstärken. Soziale Netzwerke (gegenwärtig vor allem Facebook) gehören zur selbstverständlichen Lebens- und Kommunikationswelt Jugendlicher. Über 85 % der 14- bis 19-Jährigen nutzen generell Facebook, 80 % täglich (vergleiche JIM-Studie 2012). Ein Komplettverzicht von social media würde darüber hinaus die Fortbildung und Aufklärung von Lehrerinnen/Lehrern erschweren. Im Zuge der Medienerziehung sind es gerade die Lehrkräfte, die Aufklärung in Sachen Datensparsamkeit und Datenschutz leisten können und bei Schülerinnen/Schülern die erforderliche Medienkompetenz fördern müssen. Social media wird in einigen Weiterbildungseinrichtungen im Rahmen der politischen Bildung oft zur Akquise von Teilnehmerinnen/Teilnehmern für Seminare und Veranstaltungen genutzt. Es sind zudem immer mehr Zielgruppen, die über diese Medien zum Thema Weiterbildung und lebenslanges Lernen – oder zu Fragen der öffentlichen Verwaltung – zu erschließen sind. Dieses Potenzial bliebe mit einem Verbot verschlossen. Twitter und Facebook ersetzen allerdings kein gedrucktes Semesterprogramm und schon gar nicht den direkten Kontakt mit den Teilnehmenden. Die Hochschule Bremerhaven betreibt derzeit kein Facebook-Profil. Die Hochschule für Künste Bremen plant den Einstieg in die Nutzung von Facebook und Twitter für Frühjahr 2013. Die Universität Bremen und die Hochschule Bremen bieten eigene Seiten an und nutzen Facebook intensiv u. a. in den folgenden Bereichen: Kommunikation, Diskussion und Austausch zwischen Studierenden und Hochschule/Universität; internationale Kommunikation und Förderung der Integration internationaler Studierender; Kontakt zu ehemaligen Studierenden; Hochschulmarketing. Die Hochschulen verweisen darauf, dass soziale Medien und insbesondere Facebook für die Studierenden ein selbstverständlicher Teil ihres Lebens ist und andere Kommunikationsmittel ersetzt haben. Die Angebote der Hochschulen — 4 — werden unter sorgfältiger Abwägung von Chancen und Risiken gemacht und werden überwiegend als notwendig und unverzichtbar bewertet. 5. Würde sich ein entsprechender Verzicht bzw. ein entsprechendes Verbot auch auf Zuwendungsempfänger Bremens, Freundeskreise, Fangruppen etc. beziehen? Zuwendungsempfänger, Freundeskreise, Fangruppen etc. sind Stellen außerhalb der bremischen Verwaltung und sind somit frei in ihrer Entscheidung hinsichtlich der Nutzung bzw. Nichtnutzung von sozialen Netzwerken. Zu möglichen Auswirkungen eines Verzichts und das Löschen staatlicher Facebook-Profile und -Seiten können deshalb keine Aussagen gemacht werden. 6. Wie wird die Bremer Bevölkerung für den Umgang mit dem Web 2.0, insbesondere für Datenschutz und -sparsamkeit, informiert und sensibilisiert? Der Umgang mit sozialen Netzwerken ist Teil des Bremer Rahmenplans Medienbildung , zudem gibt es in Bremen und Bremerhaven Angebote für Schulen in Kooperation mit dem Zentrum für Medien des Landesinstituts für Schule (LIS), dem Präventionsrat Bremerhaven und sozialen Einrichtungen. Für den Bildungsbereich existieren umfangreiche Angebote des Zentrums für Medien im LIS für den Umgang mit Web 2.0 und für die Sensibilisierung bezüglich des Datenschutzes: • Zentrale, nachfrageorientierte und schulinterne Fortbildungen für die Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter an bremischen Schulen. • Qualifizierungsangebote für Lehramtsanwärter, z. B. der Medientag für Referendare mit entsprechenden thematischen Angeboten. • Unterstützung und Beratung von Schulen bei der Durchführung von entsprechenden Projekten/Projekttagen/Projektwochen. • Zahlreiche Aktivitäten im Rahmen des Safer Internet Days. • Thematische Elternabende dazu. • Auszeichnung von Bremer Grundschulen mit dem Qualitätssiegel „internet abc Schule“. Der neue Bildungsplan Medienbildung für die Grundschule, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II berücksichtigt die Themen durchgehend von Klasse 1 bis 12 bzw. 13. Durch die Kooperation des Zentrums für Medien z. B. mit der Polizei Bremen/ Prävention, der Bremischen Landesmedienanstalt (brema), und der Hochschule für öffentliche Verwaltung und entsprechenden gemeinsamen Veranstaltungen gibt es auch außerhalb des Bildungsbereichs Angebote für die Bremer Bevölkerung . Die LfDI unterstützt Projekte in Schulen oder Veranstaltungen der brema für Bürgerinnen und Bürger, die sich unter anderem mit dem Datenschutz im Web 2.0 beschäftigen. Gegenwärtig erstellt die LfDI in Zusammenarbeit mit dem LIS eine Handreichung für Lehrkräfte, in der der Umgang mit sozialen Medien in Schulen thematisiert wird. Auf der Webseite bremen.de wird man vor einem Wechsel zur Facebook-Seite Bremens über die möglichen Risiken informiert, ferner gibt es Erläuterungen zum Datenschutz in Sozialen Netzwerken. 7. Wie werden die Medienerziehung und die generationsübergreifende Vermittlung von Medienkompetenz auf die Aktualität und Dynamik von Entwicklungen im Web 2.0 eingestellt? Allen Bremer Lehrkräften steht ein umfangreiches, an den aktuellen Entwicklungen orientiertes Fortbildungs-, Informations- und Beratungsangebot des Zentrums für Medien zur Verfügung. Um den dynamischen Weiterentwicklungen von Web 2.0 auch künftig gerecht zu werden, bestehen u. a. Kooperationen mit überregionalen Institutionen wie — 5 — z. B. der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) oder den Landesmedienzentren der anderen Bundesländer sowie weiteren länderübergreifenden Arbeitsgruppen und Gremien. Durch eine aufmerksame Marktbeobachtung und durch ständigen Austausch mit Kursleitenden und anderen Bildungseinrichtungen des Erwachsenenbereichs wird auf die aktuellen Entwicklungen reagiert. Dabei wird neben einer kritischdistanzierten Betrachtung der Risiken und Gefahren auch die Möglichkeiten und den Nutzen dieser Entwicklung anerkannt. Die Bremer Volkshochschule bietet diverse Veranstaltungen zum Thema soziale Medien für unterschiedliche Zielgruppen und Bedürfnisse an, um Bürgerinnen und Bürger aktiv zu beteiligen, sie aufzuklären und ihnen vor allem in Sicherheitsfragen bei der Nutzung dieser Medien zur Seite zu stehen. Dabei orientiert sich die Volkshochschule Bremen an den aktuellen Entwicklungen auf diesem Gebiet und passen das Angebot jedes Semester neu an. In Bremerhaven wird zurzeit ein Konzept entwickelt, nach dem alle Schüler eines bestimmten Jahrgangs (z. B. Jahrgang 7) einmal Workshops durchlaufen, die sie für Themen des Web 2.0 sensibilisieren. Diese Workshops werden selbstverständlich an aktuelle Entwicklungen angepasst. In der Volkshochschule Bremerhaven wird z. B. über eine Arbeitsgruppe des Präventionsrates (MAPS) versucht, die Vermittlung von Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen, Eltern und Lehrenden abzustimmen und zu koordinieren , wobei die Beteiligten (Schulen, Polizei, Lehrerfortbildungsinstitut, Stadtbildstelle, VHS und Elternbeirat) Rahmen und Aufgabenverteilung in unregelmäßigen Treffen absprechen. 8. Welche Möglichkeiten sieht und verfolgt der Senat landes-, bundes-, europarechtlich , um global agierende Unternehmen auf Datenschutzstandards zu verpflichten und diese durch- und umzusetzen? Der Senat hat keine rechtlichen Möglichkeiten, global agierende Unternehmen der Privatwirtschaft auf Datenschutzstandards zu verpflichten. Für die Unternehmen gilt das Datenschutzrecht für den nicht öffentlichen Bereich. Der Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich wird durch das Bundesdatenschutzgesetz geregelt. Für die Überwachung des Datenschutzes für den nicht öffentlichen Bereich (Privatwirtschaft ) ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen zuständig, soweit das Unternehmen seinen Sitz im Land Bremen hat. Auf europäischer Ebene wird an einer Reform des europäischen Datenschutzes gearbeitet. Die Europäische Kommission hatte im Rahmen der EU-Datenschutzreform am 25. Januar 2012 den Entwurf für eine EU-Datenschutz-Grundverordnung vorgestellt. Durch diese Verordnung soll die 1995 in Kraft getretene Datenschutzrichtlinie 95/46/EG ersetzt und das Datenschutzrecht in den EU-Mitgliedstaaten vereinheitlicht werden. Geplant ist u. a., die Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden erheblich zu stärken und effektiver auszugestalten. 9. Welche Möglichkeiten sieht und verfolgt der Senat landes-, bundes-, europarechtlich , im Sinne des Medienkonzentrations- und des Kartellrechts Einfluss auf global agierende Unternehmen im Bereich von IT, Web 2.0 und social media zu nehmen? Der Senat verfolgt keine landes-, bundes- und europarechtlichen Gesetzesvorhaben , im Sinne des Medienkonzentrations- und Kartellrechts Einfluss auf die Unternehmen zu nehmen. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 24./25. Oktober 2012 u. a. beschlossen, das Medienkonzentrationsrecht neu zu regeln. Sie betonten dabei die Bedeutung der Medienvielfalt für das demokratische System der Bundesrepublik im Allgemeinen sowie der regionalen Medienvielfalt im Speziellen. Die Rundfunkkommission der Länder soll einen entsprechenden Staatsvertrag bis zur nächsten Ministerpräsidentenjahreskonferenz im Herbst 2013 entwerfen. Das der landesrechtlichen Regelungskompetenz entzogene Kartellrecht bietet im Rahmen der allgemeinen kartellrechtlichen Instrumente die Möglichkeit, bei — 6 — kartellrechtlichen Verstößen gegen global agierende Unternehmen der betreffenden Branchen vorzugehen; aufgrund der Reichweite der jeweils betroffenen Märkte dürfte die Ahndung dabei in der Regel in den Zuständigkeitsbereich der EU-Wettbewerbsbehörden fallen. 10. Hält der Senat die Nutzung von werbe- und datenfinanzierten Services und Softwarelösungen rechtlich und gesellschaftlich grundsätzlich für sinnvoll? Die Nutzung von werbe- und datenfinanzierten Services und Softwarelösungen ist rechtlich im Rahmen der geltenden Gesetze erlaubt. Der Senat hat zur Kenntnis genommen, dass entsprechende Angebote im Internet eine hohe Nachfrage in der Bevölkerung genießen. Er bewertet jedoch nicht ihre grundsätzliche gesellschaftliche Sinnhaftigkeit. 11. Hält der Senat die Bindung von Hardwarenutzung an bestimmte Software – bzw. umgekehrt – für sinnvoll? Der Senat hat zur Kenntnis genommen, dass im Hard- und Softwaremarkt unterschiedliche Geschäftsmodelle existieren. Diese beinhalten verschiedene Formen der gegenseitigen Bindung (oder Nichtbindung). Er bewertet nicht ihre Sinnhaftigkeit. 12. Haben der Senat oder die Datenschutzbeauftragte Kenntnis von vergleichenden Evaluationen verschiedener sozialer Netzwerke, digitaler Karten- und Navigationsangebote , Suchmaschinen sowie App-Formate und -Anbieter hinsichtlich deren Datensicherheit, deren Datenverwertung, -speicherung bzw. -löschung, deren Bildung und Verwertung von Nutzerprofilen, deren Reichweite bzw. Verbreitung? Welche Schlüsse werden daraus gezogen? Der Senat hat keine Kenntnis von vergleichenden Evaluationen verschiedener sozialer Netzwerke oder ähnlicher Angebote. Die LfDI beobachtet Veröffentlichungen zum Thema. Wissenschaftliche Einrichtungen erstellen teilweise regelmäßig Studien zur Mediennutzung, Verbreitung und Inanspruchnahme des Internet allgemein sowie zu einzelnen Diensten. Auch Organisationen wie beispielsweise die Stiftung Warentest führen vergleichende Tests durch, in denen Webdienste auf bestimmte Aspekte hin geprüft werden. Die datenschutzrechtliche und sicherheitstechnische Überprüfung von einzelnen Angeboten durch die Aufsichtsbehörden erfolgt grundsätzlich nicht vergleichend und in der Regel bezogen auf bestimmte Aspekte, beispielsweise die Gestaltung eines Trackingverfahrens. Umfassende Prüfungen und Zertifikate eines Gesamtangebots vom Umfang wie beispielsweise Facebook haben in der Regel keine dauerhafte Aussagekraft, da gerade Webdienste und -angebote im Web 2.0 sich stetig ändern und weiterentwickelt werden. 13. Wie bewertet der Senat Ideen, auf Bundes- oder europäischer Ebene ein öffentlichrechtliches soziales Netzwerk (oder mehrere), eine Suchmaschine (oder mehrere) und gegebenenfalls weitere öffentlich-rechtliche digitale Dienste zu schaffen? Dem Senat ist bekannt, dass „öffentlich-rechtliche“ Netzwerke, Suchmaschinen und weitere digitale Dienste in der öffentlichen Diskussion zum Thema Web 2.0 vorgeschlagen werden. Zurzeit verfolgt er keine eigenen Initiativen in diesen Bereichen. Sofern eine dieser Ideen praktisch umgesetzt wird, wird der Senat nach einer Nutzen-/Kostenabwägung über eine Teilnahme entscheiden. 14. Hält es der Senat für geboten, einen Leitfaden oder eine Richtlinie zur Nutzung von social media und weiterer öffentlich zugänglicher Software, Apps und Dienste durch Behörden, Dienststellen, öffentliche Einrichtungen und Zuwendungsempfänger zu erstellen? Der Senat hält einen Leitfaden zur Nutzung von sozialen Medien durch Dienststellen der Freien Hansestadt Bremen für sinnvoll. Eine Grundlage dazu kann die geplante Handreichung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und des Landesinstitut für Schule für Lehrkräfte über den Umgang mit sozialen Medien in Schulen sein. Für die mit social media befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei bremen.online gibt es eine Richtlinie — 7 — (Social Media Guideline). Auch im Bereich der Wirtschaftsförderung Bremen wurde über eine Social Media Guideline nachgedacht. Arbeitshilfen aus anderen Städten und Kommunen sollen ausgewertet werden. Ein Leitfaden für die Dienststellen der Freien Hansestadt Bremen soll allerdings erst erstellt werden, wenn die anstehenden Gerichtsverfahren wenigstens teilweise abgeschlossen und weitere Erkenntnisse zu den datenschutzrechtlichen Fragen vorliegen, die dann auch in den Leitfaden einfließen können. Druck: Anker-Druck Bremen