— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 815 (zu Drs. 18/720) 12. 03. 13 Mitteilung des Senats vom 12. März 2013 Prävention des Alkoholmissbrauchs bei Minderjährigen Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD haben unter Drucksache 18/720 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Anzahl der Alkoholvergiftungen bei Kindern und Jugendlichen in Bremen und Bremerhaven zwischen 2005 und 2011 entwickelt (bitte nach Geschlecht differenzieren)? Wie bewertet der Senat diese Zahlen? Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass sich bundesweit erhobene Zahlen anderer Großstädte von der Entwicklung in Bremen und Bremerhaven abheben? Wenn ja, wie bewertet der Senat dies? Wie im Schaubild dargestellt entwickelt sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen (Wohnort Land Bremen) mit der Diagnose „akuter Rausch“ (ICD F 10.0) in Krankenhäusern im Land Bremen nach einem Anstieg seit 2010 entgegen dem Bundestrend leicht rückläufig. Der Anteil von Mädchen und jungen Frauen hat von ca. 44 % (2005) auf 30 % (2011) abgenommen, liegt aber im Berichtszeitraum in beiden Kommunen im Mittel bei fast 40 %. Kinder und Jugendliche, die ihren Wohnort außerhalb Bremens haben, erhöhen auf Landesebene die Anzahl der behandelten Fälle jährlich um ca. 30 %, wobei der Anteil der auswärtigen Patientinnen und Patienten in Bremerhaven um 5 bis 7 % höher liegt als in Bremen. Der Anteil der unter 16-Jährigen ist in den letzten Jahren von 44 % (2009) auf 31 % (2011) der Gesamtgruppe der 10- bis unter 20-Jährigen gesunken. Bezogen auf 100 000 Einwohner in der Altersgruppe der 10- bis 19-Jährigen liegt 2011 der relative Wert von 303,5 für das Land Bremen unter dem Wert von — 2 — 325,2 für Deutschland. Im Vergleich ergibt sich für Bremerhaven 2011 ein 1,8- facher höherer Wert von 422,1 gegenüber 232,8 für Bremen. Konkrete Ursachen für den Unterschied bei diesem relativen Wert können nicht benannt werden. Daten bundesweit vergleichbarer Großstädte liegen nicht vor, da Krankenhausdaten nicht kommunal erhoben werden. Der Senat sieht die große Anzahl alkoholintoxikierter Jugendlicher und junger Menschen nach wie vor mit großer Sorge. Der leichte Rückgang der behandelten Fälle im Land darf in keiner Weise Anlass sein, die Anstrengungen in der Prävention und dem Vollzug gesetzlicher Bestimmungen zu mindern. Die Daten machen deutlich, dass an den alters- und geschlechtsbezogenen Maßnahmen festzuhalten ist. Ebenso sind die bestehenden Regelungen des Jugendschutzgesetzes konsequent umzusetzen. Die Kontrolle des Einzelhandels, der Tankstellen und Gastronomie spielt dabei eine wichtige Rolle, wie die Erfahrungen der Testkäufe immer wieder zeigen. Die Reduzierung der Verfügbarkeit von alkoholischen Getränken ist ein wichtiges Ziel im Kampf gegen den Alkoholmissbrauch . 2. Welche Rolle spielt die Jugendsuchtberatungsstelle für die Frühintervention? Mit der Anfang 2010 eröffneten „(Esc)ape – Ambulanz für junge Menschen mit Suchtproblemen“ in Bremen ist erstmals für betroffene Jugendliche, Eltern und Fachkräfte aus der Jugendhilfe eine professionelle Anlaufstelle für die frühzeitige Beratung (und gegebenenfalls Behandlung) vorhanden. Als Teil der Kinder - und jugendpsychiatrischen Beratungsstelle (Kipsy) im Gesundheitsamt Bremen ist sie personell ausgestattet mit einer Vollzeit-Sozialarbeiterstelle und einer Teilzeitstelle für einen Kinder- und Jugendpsychiater. (Esc)ape hat 2010 und 2011 rund 240 Jugendliche (23,2 % weiblich und 76,8 % männlich) erreicht. Rund ein Drittel der jugendlichen Klientel waren unter 16 Jahre alt, wobei der Anteil der wegen Alkoholmissbrauchs vorstelligen Jugendlichen (ca. 13 %) deutlich geringer ist, als der Cannabis konsumierender Jugendlicher (ca. 57 %), wobei auch manche Cannabiskonsumenten zusätzlich Alkohol trinken (detaillierte Zahlen befinden sich auf der Internetseite des Gesundheitsamtes Bremen). Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass durch den frühen Kontakt zu (Esc)ape in den meisten Fällen vorhandene zusätzliche Risikofaktoren bei den Jugendlichen ermittelt und bei Bedarf entsprechende Hilfen eingeleitet werden können. Vom Suchtberatungszentrum Bremerhaven wird seit Juni 2011 ein niedrigschwelliges Beratungsangebot für Jugendliche mit schweren Suchtmittelproblemen durch eine Psychologin mit einer Kapazität von zwei Stunden wöchentlich angeboten. Hauptsuchtmittel sind Cannabis und Alkohol. Die Beratung wird vorwiegend von älteren Jugendlichen ab 16 Jahre frequentiert. Zahlreiche Jugendliche kommen aufgrund einer gerichtlichen Auflage. 3. Wie bewertet der Senat die Entwicklung des Projekts „Voll im Blick“? Wie viele Meldungen wurden von wem (Polizei, Krankenhäuser etc.) gemacht? Welche Maßnahmen erfolgten vom Jugendamt und ReBUZ (bitte entsprechend auch für Bremerhaven aufführen; differenziert von 2009 bis 2011 und nach Geschlecht)? Wie viele Jugendliche werden erreicht (bitte differenziert von 2006 bis 2011 und nach Geschlecht)? Welche Aufgaben nimmt das Projekt „Pro Meile“ in Bezug auf Alkoholprävention wahr? Das kommunale Gesamtkonzept „Voll im Blick“ wurde vom Landesinstitut für Schule (LIS) entwickelt und wird seit 2009 von den Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) gesteuert. Es ist auf die Früherkennung und Intervention aller Suchtmittel in der Stadtgemeinde Bremen ausgelegt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen . Das Projekt ist ein wichtiger Baustein der Gesamtstrategie zur Prävention des Alkoholmissbrauchs bei Minderjährigen. Dieses Projekt richtet sich an Kinder und Jugendliche, die in alkoholisiertem Zustand von der Polizei aufgegriffen worden sind, durch Einlieferung in ein Krankenhaus, oder im Rahmen von schulischen Veranstaltungen durch Alkoholkonsum /Komasaufen aufgefallen sind. Frühzeitig, das heißt möglichst nahe am Zeitpunkt des ersten Alkoholmissbrauchs, erfolgen Interventionen, die ei- — 3 — nem fortgesetzten Missbrauch und einer Abhängigkeit vorbeugen. Dazu wurden drei Instanzen ausgewählt, die Möglichkeiten zu einer frühzeitigen Beobachtung von Missbrauchsverhalten haben: die Polizei, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kliniken und die Lehrkräfte der Schulen. Die Meldungen von Fällen des Alkoholmissbrauchs an das Regionale Beratung- und Unterstützungszentrum (ReBUZ) erfolgen durch die Krankenhäuser. Im Zentrum der Hilfsangebote stehen der „Sozialdienst junge Menschen“ der Krankenhäuser oder der zuständigen Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste und die ReBUZ, die frühzeitig Kontakt zu den betroffenen Eltern, Kindern und Jugendlichen aufnehmen, um über weitere Maßnahmen (z. B. Beratungsangebote für Eltern und Kinder) zu informieren. Die vom LIS entwickelte Informationsbroschüre „Komasaufen“ richtet sich an die Eltern und klärt z. B. auf, was Rauschtrinken, Komasaufen oder Rucksacksaufen ist. Eine zweite Broschüre richtet sich an die Schüler und stellt Fragen wie beispielsweise „Warum überhaupt Alkohol und was macht Alkohol aus Dir?“ Die ReBUZ haben in der Stadtgemeinde Bremen seit 2009 bis heute 88 Beratungen bezüglich oben angegebener Fragestellung bei Jugendlichen durchgeführt . Davon waren 37 weibliche Personen. In dem Projekt „Voll im Blick“ ist das polizeiliche Präventionsprojekt „Jugend ohne Promille“ integriert. Im April 2005 wurde dieses Projekt in der Stadtgemeinde Bremen gestartet. Die polizeilichen Ziele des Projektes sind • den Alkoholmissbrauch von jungen Menschen einzudämmen, • Straftaten alkoholisierter junger Menschen zu reduzieren und • die Opferwerdung junger Menschen unter Alkoholeinfluss zu minimieren. Die Zielgruppen sind Kinder und Jugendliche, die • alkoholisiert angetroffen werden, • Alkohol mit sich führen, dessen Verzehr erst mit 18 Jahren zulässig ist (§ 9 JuSchG), oder • im Verdacht stehen, unter Alkoholeinfluss eine Straftat begangen zu haben . Wird ein Kind oder eine Jugendliche oder ein Jugendlicher, das/die/der zu einer der Zielgruppen gehört, stark alkoholisiert angetroffen, veranlassen die Polizeibeamten die notwendigen Maßnahmen nach den einschlägigen Rechtsnormen (z. B. Sicherstellung des Alkohols, Rückführung in die Obhut der erziehungsberechtigten Person). Darüber hinaus fertigt die einschreitende Beamtin oder der einschreitende Beamte neben der Standardberichterstattung eine „Anhaltemeldung alkoholisierter Minderjähriger“ und leitet sie an den Jugendbeauftragten der Polizei weiter. In minderschweren Fällen schickt der Jugendbeauftragte den Eltern der Betroffenen einen Elternbrief zum Thema „Gefahren durch Koma saufen“. Die Meldungen über alkoholisierte Jugendliche werden durch den Jugendpräventionsbeauftragten der Polizei registriert, bewertet und an den Kinderund Jugendnotdienst des Amtes für Soziale Dienste Bremen übermittelt. Von diesem werden die Eltern, Kinder und Jugendlichen auf die Beratungsangebote des LIS bzw. von „(Esc)ape – Ambulanz für junge Menschen mit Suchtproblemen “ hingewiesen. In den Jahren 2009 bis 2012 wurden nachstehend aufgeführte Anhaltemeldungen von der Polizei bearbeitet (Kinder und Jugendliche bis unter 18 Jahre) Meldungen insgesamt Stadt- Jahr gemeinde Bremen Männlich Weiblich 2009 161 113 48 2010 104 81 23 2011 142 98 44 2012 120 81 39 — 4 — Darüber hinaus werden von der Polizei Bremen Alkoholprävention im Straßenverkehr sowie Prävention gegen Alkoholmissbrauch durch die bundesweite, in Bremen in Kooperation mit Werder Bremen, durchgeführte Aktion „Don’t drink too much – STAY GOLD“, intensiv betrieben. Daten zu alkoholisiert aufgegriffenen Kindern und Jugendlichen können vom Kinder- und Jugendnotdienst des Amtes für Soziale Dienste ausschließlich für die beiden Jahre 2011 und 2012 geliefert werden, weil davor das Projekt „Voll im Blick“ noch nicht in vollem Umfang zur Entfaltung gekommen war. Datenauswertung Fälle von Komatrinken in Bremen 2011 Alter und Geschlecht der Kinder/Jugendlichen beim Aufgriff Alter Männlich Weiblich Gesamt 12 — 1 1 13 3 1 4 14 9 5 14 15 17 16 33 16 25 6 31 17 23 6 29 = 77 = 35 ∑ = 112 Datenauswertung Fälle von Komatrinken in Bremen 2012 Alter und Geschlecht der Kinder/Jugendlichen beim Aufgriff Alter Männlich Weiblich Gesamt 12 1 — 1 13 1 3 4 14 4 3 7 15 6 5 11 16 23 12 35 17 15 3 18 = 50 = 26 ∑ = 76 In Bremerhaven hat es mehrere Treffen des „Runden Tisch: Jugend und Sucht“ gegeben. Als Verfahrensregelung wurde vereinbart, dass die Polizei eine Meldung zu alkoholisiert angetroffenen Kindern und Jugendlichen an das Amt für Jugend, Familie und Frauen gibt. Das Amt gibt den Erziehungsberechtigten die Empfehlung, sich von der Suchtprävention Bremerhavener Schulen beraten zu lassen. Trotz dieser Empfehlung finden nur sehr wenige Jugendliche den Weg in die Beratungsstelle. Die Suchtprävention hat Flyer mit dem Beratungsangebot im Kinderkrankenhaus hinterlegt, die den eingelieferten Jugendlichen/Kindern und ihren Eltern vom Krankenhauspersonal übergeben werden, aber auch dies hat bisher nicht dazu geführt, dass die Jugendlichen und/oder ihre Eltern verstärkt diese Beratungsstelle aufsuchen. Im Jahr 2009 wurde das Beratungsangebot nur von zwei Schülerinnen/Schülern wahrgenommen, 2010 von keinem , 2011 und 2012 von jeweils einem. Übermäßig stark alkoholisierte oder auch bereits komatös betrunkene Minderjährige , also unter 18-Jährige, werden ausschließlich in die Kinderklinik am Bürgerpark verbracht und behandelt (Alkoholintoxikation). Sie werden dort von der Polizei oder Privatpersonen (auch Eltern) „abgeliefert“. Bei Minderjährigen bekommen die Sorgeberechtigten sofort eine Mitteilung, ebenso das Amt für Jugend, Familie und Frauen (zentraler Dienst und/oder die sozialen Dienste stadtteilbezogen). Geschieht die Einlieferung durch die Polizei, erfolgt sofort eine Mitteilung an die Stadtteilbüros. — 5 — Kindeswohlgefährdungen durch Alkohol und Drogen 2008 bis 2012 in Bremerhaven 2008 12 bis 14 Jahre 15 bis 17 Jahre Gesamt Männlich 2 15 17 Weiblich 1 9 10 2009 12 bis 14 Jahre 15 bis 17 Jahre Gesamt Männlich 9 12 21 Weiblich 11 18 29 2010 12 bis 14 Jahre 15 bis 17 Jahre Gesamt Männlich 3 5 8 Weiblich 2 13 15 2011 12 bis 14 Jahre 15 bis 17 Jahre Gesamt Männlich 5 9 14 Weiblich 5 4 9 2012 12 bis 14 Jahre 15 bis 17 Jahre Gesamt Männlich 8 (1)* 10 (2)* 18 (3)* Weiblich 10 (3)* 5 (3)* 15 (6)* * ( ) Kind zeigt Anzeichen von Drogenmissbrauch. Das Amt für Jugend, Familie und Frauen betrachtet jeden Fall der Alkoholintoxikation als eine Kindeswohlgefährdung und geht somit auch jedem einzelnen Fall nach, meist durch Hausbesuche. In weit über 90 % der Fälle handelt es sich um ein einmaliges Vorkommnis, nach dem Eltern und Minderjährige auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden und auf das Hilfsangebot der Jugendsuchtberatung der AWO hingewiesen wird. Diese Aufgabe umfasst auch die Prüfung, ob gegen Jugendschutzbestimmungen (Verkauf von Alkohol im Kiosk, Tankstelle, Verbrauchermarkt pp.) verstoßen wurde. Auch die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden bei entsprechenden Verdachtsmomenten gehört dazu, entweder über die Polizei direkt oder das Bürger- und Ordnungsamt . Freizeiteinrichtungen des Amtes für Jugend, Familie und Frauen führen regelmäßig Alkoholpräventionsmaßnahmen durch und haben sich immer wieder in unterschiedlichen Aktionen, die sich mit der Thematik des Alkoholkonsums befassen , auseinandergesetzt. Des Weiteren gibt es eine Einbindung in das „Bremerhavener Aktionsbündnis Alkohol“. In diversen Freizeiteinrichtungen werden – in Kooperation mit Schule – sogenannte Alkoholpräventionstage, Präventionsdiscos , Gesprächsrunden mit Betroffenengruppen (Anonyme Alkoholiker , „Selbsthilfegruppe Abhängigkeitskranker – SGA“ etc.) sowie zahlreiche weitere Projekte durchgeführt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ehrenamtlichen Projekts „Pro Meile“ von VAJA Bremen e. V. stehen Jugendlichen und jungen Erwachsenen als Ansprechpersonen auf der Diskomeile in der Stadtgemeinde Bremen zur Verfügung . Sie helfen, wenn Besucherinnen oder Besucher der Diskomeile in Not sind und beraten, falls diese Hilfe oder Unterstützung brauchen. Dabei informieren sie zwar auch über die Gefahren von Alkoholmissbrauch, das Projekt hat aber seinen Schwerpunkt nicht ausschließlich in der Alkoholprävention. 4. Wie haben sich die Zahlen der Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz bei den Alkoholtestkäufen zwischen 2009 und 2012 entwickelt? Welche Sanktionen gab es, und welche Planungen verfolgt der Senat diesbezüglich für die Zukunft? Welche Maßnahmen folgen, wenn sich einzelne Supermärkte, Kioske oder Tankstellen häufiger nicht an das Verkaufsverbot von Alkohol an Minderjährige halten? — 6 — Nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) ist es untersagt, Branntwein und branntweinhaltige Getränke an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren abzugeben. Verstöße gegen diese Bestimmungen sind nach § 28 Abs. 10 JuSchG eine Ordnungswidrigkeit und können mit empfindlichen Bußgeldern für Inhaberinnen oder Inhaber von Betrieben sowie für deren Verkaufspersonal belegt werden. Werden bei den Testkäufen Verstöße festgestellt, ist im Land Bremen sofort ein Bußgeldverfahren gegen sie einzuleiten. Erstmalige Verstöße von Inhaberinnen oder Inhaber von Betrieben werden mit einem Bußgeld in Höhe von grundsätzlich 400 ‡, von Verkaufspersonal in Höhe von 50 ‡ geahndet. Im Wiederholungsfall sind Bußgelder von bis zu 2 000 ‡ gegen die Inhaberin oder den Inhaber sowie von 100 ‡ gegen die Verkäuferin oder den Verkäufer vorgesehen. Mehrere Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz bzw. uneinsichtiges Verhalten können die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit indizieren und zur Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens führen. Solche Verfahren sind im Land Bremen bisher noch nicht eingeleitet worden. Gesamtergebnis Bremerhaven Die Zuwiderhandlungsquote gegen das jugendschutzrechtliche Alkoholverkaufsverbot betrug in Bremerhaven: 2009 Testkäufe gesamt Davon Anzeigen Quote 24. April 2009 31 25 81,6 % 14. Mai 2009 26 11 42,6 % 23. Juni 2009 44 11 25,0 % 27. Juli 2009 27 11 40,7 % Gesamt 128 58 45,3 % 2010 Testkäufe gesamt Davon Anzeigen Quote 6. Mai 2010 43 27 62,8 % 20. Mai 2010 35 8 22,9 % 2. Juni 2010 21 4 19,0 % 8. Juni 2010 37 6 16,2 % Gesamt 136 45 32,1 % 2011 Testkäufe gesamt Davon Anzeigen Quote 27. April 2011 42 16 38,1 % 5. Mai 2011 23 13 56,5 % 17. Mai 2011 50 9 18,0 % 26. Juni 2011 56 11 19,6 % 27. Oktober 2011 23 7 30,4 % 9. November 2011 23 9 39,1 % Gesamt 217 65 30,0 % 2012 Testkäufe gesamt Davon Anzeigen Quote 30. Oktober 2012 38 13 34,2 % 1. November 2012 49 6 12,2 % 20. November 2012 52 14 26,9 % Gesamt 139 33 23,7 % — 7 — Gesamtergebnis Bremen Die Zuwiderhandlungsquote gegen das jugendschutzrechtliche Alkoholverkaufsverbot betrug in Bremen: 2009 Testkäufe gesamt Davon Anzeigen Quote 24. April 2009 7 5 71,40 % 28. April 2009 9 6 66,60 % 23. Juni 2009 12 12 100,00 % 11. August 2009 7 4 57,10 % 23. September 2009 17 3 17,60 % Gesamt 52 30 62,50 % 2010 Testkäufe Davon Anzeigen Quote 26. Mai 2010 7 7 100,00 % 15. Juni 2010 14 3 21,40 % 6. Juli 2010 11 6 54,50 % 7. Oktober 2010 10 5 50,00 % 21. Oktober 2010 11 5 45,40 % Gesamt 53 26 49,10 % 2011 Testkäufe Davon Anzeigen Quote 20. Januar 2011 11 7 63,60 % 4. Mai 2011 9 5 55,60 % 21. Juli 2011 12 7 58,30 % Gesamt 32 19 59,40 % 2012 Testkäufe Davon Anzeigen Quote 19. Juni 2012 18 6 33,30 % 26. Juni 2012 17 3 17,60 % 11. Juli 2012 19 9 47,40 % 26. Juli 2012 19 8 42,10 % 16. Oktober 2012 16 6 37,50 % 23. Oktober 2012 14 8 57,10 % 2. November 2012 7 1 14,30 % 22. November 2012 13 9 69,20 % Gesamt 123 50 40,10 % In den Städten Bremen und Bremerhaven ist geplant, auch zukünftig Testkäufe durchzuführen. 5. Welche Erfahrungen hat der Senat mit der „Richtlinie zur Suchtprävention und zum Umgang mit Suchtmittelkonsum, Sucht und Suchtgefährdung in den Schulen im Land Bremen gemacht? Wie haben die Schulen mit dieser Richtlinie gearbeitet , und wie wird die Richtlinie in den Schulen umgesetzt? Wie viele Jugendliche wurden von unterschiedlichen Maßnahmen zur Beratung (Escape und ReBUZ) und Suchtprävention (LIS) erfasst? Werden die Präventionsmaßnahmen — 8 — auf ihre Wirksamkeit hin überprüft? Inwieweit werden die gegebenenfalls gewonnenen Erkenntnisse ressortübergreifend beraten und hieraus Konsequenzen für die weitere Arbeit gezogen? Die „Richtlinie zur Suchtprävention und zum Umgang mit Suchtmittelkonsum, Sucht und Suchtgefährdung in den Schulen im Land Bremen“ vom 6. März 2001 ist bereits langjährige Grundlage der stabilen Zusammenarbeit der Suchtprävention und der Schulen. Sowohl die Verbindlichkeit der Richtlinie als auch die seitens der Suchtprävention vorgeschlagenen Vorgehensweisen führten zu klaren Vereinbarungen, guter Kooperation und einer guten Übersicht der notwendigen Maßnahmen in den Schulen. Regelmäßig wurden die Schulen seitens des Landesinstituts für Schule (LIS) durch den Arbeitsbereich „Gesundheit und Suchtprävention“ über die Möglichkeiten einer Unterstützung informiert durch Darstellungen in Konferenzen und auf Elternabenden , durch Fortbildungen für Lehrkräfte sowie schriftliche Informationen . 2007 wurden im Zuge der Umstrukturierung des Landesinstituts für Schule die Zuständigkeiten für Beratungsangebote neu geregelt: Die Suchtberatung wurde in das Zentrum für schülerbezogene Beratung des Landesinstituts für Schule verlagert, die Suchtprävention im Landesinstitut für Schule durch das Referat „Gesundheit und Suchtprävention“ vorgehalten. Seit 2011 liegt die Verantwortung für die Suchtberatung in den Regionalen Unterstützungs- und Beratungszentren (REBUZ). Die Suchtprävention mit suchtpräventiven Maßnahmen, Fortbildungen und Projekten erfolgt weiterhin durch das Landesinstitut für Schule (LIS), „Referat Gesundheit und Suchtprävention“. Diese Entwicklung spiegelt sich in der noch bestehenden Richtlinie zur Suchtprävention und zum Umgang mit Suchtmittelkonsum, Sucht und Suchtgefährdung in den Schulen im Land Bremen“ vom 6. März 2001 nicht wider. Eine Anpassung bzw. Aktualisierung ist derzeit in Arbeit und dringend erforderlich, um für die Schulen Klarheit und Transparenz über die Anlauf- und Beratungsstellen zu gewährleisten. Schulen und Schulleitungen wurden seitens des Landesinstituts für Schule (LIS) unterstützt bei der Weiterentwicklung und Umsetzung der oben zitierten Richtlinie und bei der Integration in die Schulprogramme. Dies reicht von einer Verankerung suchtpräventiver Maßnahmen im Schulprofil/-programm bis zur kontinuierlichen Zusammenarbeit in langfristigen suchtpräventiven Projekten und schließt die Zusammenarbeit bei schul- und klassenbezogenen Einzelmaßnahmen ein. Auch von den Schulen, mit denen es keine kontinuierliche Zusammenarbeit gibt, werden Angebote des Landesinstituts für Schule (LIS), wie z. B. Informationsveranstaltungen für Schulklassen, Elternabende und Fortbildungen auf Konferenzen, regelmäßig wahrgenommen. Von den Maßnahmen der Suchtprävention wurden folgende Schülerinnen/Schüler erfasst: Landesinstitut für Schule (LIS) Informationsveranstaltungen für Schulklassen 2009 1 308 Schülerinnen/Schüler, 2010 1 149 Schülerinnen/Schüler, 2011 1 039 Schülerinnen/Schüler, 2012 1 386 Schülerinnen/Schüler. Suchtpräventive, lebenskompetenzorientierte Projekte 2009/2010 ca. 1 787 Schülerinnen/Schüler und Jugendliche, 2011 ca. 1 730 Schülerinnen/Schüler und Jugendliche, 2012 ca. 1 610 Schülerinnen/Schüler und Jugendliche. Eine Prüfung der Wirksamkeit dieser Präventionsmaßnahmen findet statt. In den schulartenbezogenen, lebenskompetenzorientierten und suchtpräventiven Projekten wird das Thema Alkohol ausdrücklich thematisiert und mit den Schülerinnen und Schülern reflektiert. Für die Projekte liegen ausführliche Berichte und darüber hinaus wissenschaftliche Evaluationen vor. — 9 — Das Projekt „. . ., ganz schön stark!!“ ist ein Präventionsprojekt für Grundschule und Hort und ist seit 2001 mit großem Erfolg an zwölf Bremer Grundschulen in 239 Klassen mit über 5 000 Schulkindern durchgeführt worden. Das Projekt arbeitet settingorientiert mit ganzen Kollegien, Kindern und deren Eltern. „Kribbeln im Bauch“ ist ein Projekt zur Gewalt- und Suchtprävention für Förder -, Werk- und Sekundarschulklassen der 9. Jahrgangsstufe. Insgesamt sind von 2006 bis 2012 in Intensivfortbildungen 114 Lehrkräfte geschult worden. Es haben ca. 1 200 Jugendliche in 65 Wochen an „Kribbeln im Bauch“ teilgenommen . Es hat drei Intensiv-Wochenend-Workshops und fünf Intensiv-WochenWorkshops für insgesamt ca. 500 besonders interessierte Jugendliche der teilnehmenden Klassen gegeben. Die Jugendlichen haben in neun öffentlichen Auftritten das Projekt „Kribbeln im Bauch“ präsentiert. Die insgesamt sehr hohen Kosten werden neben der Finanzierung durch das Landesinstitut für Schule (LIS) über die AOK und weitere Sponsoren finanziert. Die HTA-Studie (Health Technology Assessment) des Bundesgesundheitsministeriums von 2012 zur Wirksamkeit von Präventionsangeboten zur Reduzierung des Alkoholkonsums kommt zu folgendem Ergebnis: „Von 208 gemeldeten Präventionsprojekten haben nur elf Projekte (5,3 %) eine Ergebnisevaluation durchgeführt. Nur bei vier Projekten (1,9 %) können zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf der Basis der Ergebnisse der vorhandenen Evaluationsstudien Wirkungen festgestellt werden.“ Durch die Präventionsmaßnahmen „. . ., ganz schön stark!!“ . . ., kann bei Schülern der dritten und vierten Klasse der Beginn des Alkoholkonsums herausgezögert werden. . . Das Projekt „Kribbeln im Bauch“ führt zu einer Reduktion des Alkoholkonsums und des Rauschtrinkens .“ (Seite 63 f). Das Projekt „Design your life spezial“ dient direkt der Alkoholprävention für unterschiedliche Konsumentengruppen und ist ein Kooperationsprojekt zwischen LIS , Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und Landeszentrale für Suchtfragen in Schleswig-Holstein (LSSH). Dieses Projekt wird als Modellprojekt durchgeführt; in Bremen sind davon sechs Klassen erfasst, ebenso viele in Schleswig-Holstein. Das Projekt wird parallel zur Durchführung evaluiert . In der Evaluation befinden sich noch vier Projekte: • Das Projekt „Design your life“ (ein Projekt für berufliche Schulen und gymnasiale Oberstufe) sowie • „Alkohol-Checker“, ein Kooperationsprojekt des LIS „Gesundheit und Suchtprävention“, mit LSSH und Bremer Jugendfreizeiteinrichtungen. Bei diesem Projekt verpflichten sich jugendliche ausgebildete „AlkoholChecker “ (Zweierteams) nach der Ausbildung dazu, in ihrer Jugendfreizeiteinrichtung Alkohol vorbeugend aktiv zu werden, z. B. einen alkoholfreien Cocktailabend zu veranstalten. • Das Peers-Projekt „Kenn dein Limit“, eine Kooperation des LIS „Gesundheit und Suchtprävention“ mit der BZgA, bei dem junge Erwachsene über die Bremer Osterwiese und den Freimarkt gehen und Jugendliche/junge Erwachsene auf ihren Alkoholkonsum ansprechen. 2012 wurden dabei insgesamt etwa 400 Jugendliche und junge Erwachsene erreicht. • Programm „Klar auf Fahrt“: Mit diesem Wettbewerb in den norddeutschen Bundesländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern zu Alkoholprävention und Klassenreisen sollen Klassen ab der 8. Jahrgangsstufe motiviert werden, sich auf ihrer alkoholfreien Klassenreise 2013 kreativ mit den Risiken des Alkoholkonsums zu beschäftigen. Für alle Veranstaltungen, Maßnahmen und Programme gilt eine ausgiebige Feedbackkultur, indem über ein systematisches Feedback die Erkenntnisse direkt in die Projekte zurückfließen und dort umgesetzt werden. Zu „(Esc)ape – Ambulanz für junge Menschen mit Suchtproblemen“ siehe Antwort zu Frage 2. Die STD/AIDS-Beratungsstelle des Gesundheitsamts Bremerhaven führt in Zusammenarbeit mit der Suchtprävention Bremerhavener Schulen sowie der Orts- — 10 — polizeibehörde zahlreiche Präventionsprojekte durch. Die Projekte stehen auch im Kontext des Bremer Aktionsplans Alkoholprävention. Mit dem Bremer Aktionsplan Alkoholprävention liegt eine Zusammenfassung der alkoholpräventiven Aktivitäten im Land Bremen unter einer klaren Zielsetzung vor. Für den oben genannten Alkoholparcours, in dem es primär um die Entwicklung von Lebenskompetenzen und einer kritischen Distanz zum Alkohol geht, liegen für die Teilnahme 8. Schulklassen folgende Daten vor: Jahr Anzahl der Schülerinnen und Schüler Anzahl der Klassen 2006 420 bis 450 16 2007 420 bis 450 16 2008 670 bis 700 26 2009 630 bis 680 23 2010 650 bis 780 24 2011 650 bis 780 24 2012 860 bis 1 040 32 Das Landesinstitut für Schule (LIS) wirkt für das Ressort Bildung im Koordinierungsausschuss Sucht mit. In diesem Gremium sind alle Bremer Ressorts und der Magistrat Bremerhaven vertreten. Aktuelle Erkenntnisse und Anforderungen werden dort regelmäßig ausgetauscht und beraten. Konsequenzen aus der Arbeit im Suchtbereich werden gezogen und die Erkenntnisse in die jeweiligen Ressorts zur Beratung und möglichen Umsetzung gegeben. 6. Gibt es Richtlinien in Sportvereinen, Jugendkultur- und Bildungseinrichtungen zum Umgang mit Alkohol? Wenn ja, wie sehen diese aus? Nach § 8 der Bremischen Sportstättenordnung ist der Genuss von Alkohol in den für sportliche Zwecke vorgesehenen Räumen wie Hallen, Umkleideräumen , Sanitäreinrichtungen, Fluren etc. untersagt. Weitere verbindliche und verpflichtende Richtlinien gibt es auch vor dem Hintergrund der Autonomie des Sports und des Grundprinzips der freiwilligen Selbstorganisation im Sport nicht. Auch ohne rechtliche Verpflichtung wird das Thema der Alkoholprävention im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und auch im Landessportbund Bremen (LSB) sehr ernst genommen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und DOSB sind seit vielen Jahren Kooperationspartner sowohl in der Alkohol- als auch der Tabakprävention. Seitens des DOSB werden die BZgA-Kampagnen „Kinder stark machen“, „rauchfrei“ und „Alkohol? Kenn dein Limit“ aktiv den Vereinen und Verbänden zur Umsetzung vor Ort empfohlen . Die Initiative „Alkoholfrei Sport genießen“ bietet dabei eine weitere Plattform in gemeinsamer Verantwortung, um auf die Risiken übermäßigen Alkoholkonsums hinzuweisen. Damit stellt sich der organisierte Sport seiner gesellschaftlichen Verantwortung, da rund 70 % aller jungen Menschen zumindest vorübergehend in einem Sportverein aktiv sind. Ziel ist es, insbesondere die Trainerinnen und Trainer und Betreuerinnen und Betreuer für das Thema zu sensibilisieren, da diese seitens der Kinder und Jugendlichen oftmals als ein Vorbild und eine Identitätsperson angesehen werden, was auch den Umgang bzw. den Konsum von Alkohol betrifft . Die Ausbildung zur Jugendleitercard (JULEICA) bürgt für Qualität in der außerschulischen Jugendarbeit: Jede JULEICA-Inhaberin/jeder JULEICA-Inhaber hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert. Neben den bundesweiten Mindestanforderungen, die von der Jugendministerkonferenz 2009 beschlossen worden sind, hat jedes Bundesland ergänzende Qualitätsstandards, die z. B. die Dauer der Ausbildung regeln (bundesweit mindestens 30 Stunden). Zu den vorgeschriebenen Inhalten der JULEICA-Ausbildung gehören u. a.: • psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, — 11 — • Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes . Der Geltungsbereich des Richtlinienerlasses der Senatorin für Bildung und Wissenschaft vom 6. März 2001 bezieht sich nur auf die Schulen im Land Bremen . Andere Bildungseinrichtungen haben eigene Regelungen und bilden dabei ein Spiegelbild unserer Gesellschaft, in der – wie in anderen Kulturen auch – Alkohol einen festen Platz hat, zunehmend aber eingeschränkt wird. In Bremen setzt sich seit 2000 das „Aktionsbündnis Alkohol – Verantwortung setzt die Grenze“ für einen verantwortungsvollen, bewussten Umgang mit Alkohol ein. Über 120 öffentliche und private Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen haben die gemeinsame Erklärung des Aktionsbündnisses unterschrieben. Die Ziele des Aktionsbündnisses sind: • Entwicklung und Förderung eines Problembewusstseins gegenüber einem schädlichen Umgang mit Alkohol, • Hinterfragen der Trinkmotive (Funktionalität) von Alkohol, • Förderung der Punktnüchternheit in bestimmten Situationen (im Straßenverkehr , bei Medikamenteneinnahme), bei bestimmten Personengruppen (Kinder/Jugendliche, Schwangere), in spezifischen Lebensräumen (Arbeitsplatz , Schule, Krankenhaus). Auf der Internetsite www.bremer-aktionsbuendnis.de und während den jährlich stattfindenden Suchtaktionswochen in Bremen und Bremerhaven transportieren die Bündnispartner diese Ziele in die Öffentlichkeit. Die nächste Aktionswoche Sucht wird vom 25. Mai bis 2. Juni 2013 stattfinden. In den Einrichtungen der Stadtkultur, in Bürgerhäusern und in der Musikschule Bremen gibt es keine besonderen Richtlinien, da hier mehrheitlich keine Probleme des Alkoholmissbrauchs erkennbar sind. Die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes werden strikt angewendet. Es finden Ausweis- und gegebenenfalls Taschenkontrollen statt. Probleme mit Alkoholmissbrauch von Jugendlichen werden als Einzelfälle wahrgenommen und individuell behandelt. Die Aussagen beziehen sich sowohl auf die Aufenthaltsbereiche der Häuser, die von Jugendlichen frequentiert werden, als auch auf Veranstaltungen und den Getränkeausschank. Allerdings gibt es die Beobachtung, z. B. des Bürgerhauses Vahr, dass außerhalb des Bürgerhauses und seiner Veranstaltungen, im Umfeld auch harte Alkoholika konsumiert werden. Ebenso ist bekannt, dass am Wochenende, draußen und im privaten Raum, Alkoholkonsum eine große Rolle spielt. 7. Wie wird die Suchtprävention in der Ausbildung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern und Trainerinnen und Trainern sowie Jugendleiterinnen und Jugendleitern berücksichtigt? Die Suchtprävention ist fester Bestandteil des Übungsleitergrundlehrganges. Insbesondere die sportartübergreifende Basisqualifikation – der Grundlehrgang als Einstieg in jede Lizenzstufe – bietet die Möglichkeit, Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie Trainerinnen und Trainer als Multiplikatoreninnen/Multiplikatoren frühzeitig zu erreichen und auch sportpolitische Querschnittsthemen abzubilden. Dabei erfolgt eine Sensibilisierung des Themas durch die Kurseinheit „Starker Sportverein – Suchtprävention – zehn Regeln zum Umgang mit Alkohol “. Zur Vertiefung der Thematik wird zudem die Fortbildung „Sport und Sucht“/ Schwerpunkt Alkohol und Sport zweimal im Jahr vom Bildungswerk des Landessportbundes Bremen durchgeführt. Ferner wird von dort in Vereins- und Verbandsseminaren das Modul „Starker Sportverein – Suchtprävention – zehn Regeln zum Umgang mit Alkohol“ zur internen Fortbildung angeboten. Zur Jugendleiterinnen-/Jugendleiterausbildung siehe Antwort auf Frage 6 (JULEICA). 8. Unterstützt der Senat eine generelle Werbungseinschränkung wie bei Tabak, und welche Initiativen werden in Abstimmung mit anderen Ländern unternommen ? — 12 — Der Senat sieht in der generellen Einschränkung der Werbung von alkoholischen Getränken, ähnlich wie bei Tabak, zukünftig eine wichtige Möglichkeit, die bisherigen Maßnahmen zum Schutz gerade von Kindern und Jugendlichen vor den schädlichen Auswirkungen des Alkoholkonsums zu verstärken. Da aktuell das Land Berlin die Verschärfung der gesetzlichen Schutzbestimmungen bezüglich des Verkaufs und Verzehrs von Alkohol durch Jugendliche prüft und eine Gremienbefassung erwägt, wird sich das Land Bremen gegebenenfalls daran beteiligen. Initiativen mit anderen Ländern bzw. anderer Länder werden im Einzelfall geprüft und gegebenenfalls übernommen bzw. unterstützt. Druck: Anker-Druck Bremen