— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 816 (zu Drs. 18/736) 12. 03. 13 Mitteilung des Senats vom 12. März 2013 Erfahrungen des Konzeptes „Stopp der Jugendgewalt“ Die Fraktion der CDU hat unter Drucksache 18/736 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: 1. Welche Maßnahmen wurden aus dem Konzept „Stopp der Jugendgewalt“ bis jetzt umgesetzt? Welche Probleme sind bei der Umsetzung der Maßnahmen aufgetreten, und wie wurden diese gelöst? Um eine differenzierte Betrachtung bei straffälligen Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zu gewährleisten und die verschiedenen Stufen in der Entwicklung einer kriminellen Karriere abzubilden, wurde das Gesamtkonzept in täterorientierte Teilkonzepte untergliedert. Diese Täterkonzepte für Erst- und Episodentäter, Schwellentäter sowie Intensivtäter wurden umgesetzt. Aus ihnen ergeben sich weiterführende Maßnahmen wie Gefährderansprachen, Personenorientierte Berichte (PoB), Fallkonferenzen bei Schwellen- und Intensivtätern , Täter-Opfer-Ausgleich (TOA), Interventionsteams sowie das Patenprinzip. Um diesen täterorientierten Ansatz bei der Polizei effizient umsetzen zu können, wurde innerhalb der Direktion Schutzpolizei die neue Abteilung „S 4/Regionale - und Jugendkriminalität“ eingerichtet. Hier erfolgt zentral im Sachgebiet S 41 die Bekämpfung der Intensivtäterkriminalität. Durch die Neustrukturierung wurde insbesondere eine konsequente Umsetzung des Patenprinzips ermöglicht . Die für die Durchführung der Maßnahmen zuständigen Dienststellen arbeiten den Konzepten und Handlungsanleitungen entsprechend und – wo erforderlich – behördenübergreifend. Die Intensivtäterlisten – wie auch die Schwellentäterlisten – der Polizei werden regelmäßig in Absprache mit der Staatsanwaltschaft überarbeitet. Zur Beschleunigung der Jugendstrafverfahren wurden die Jugendgerichte und die Staatsanwaltschaft personell verstärkt. Die Staatsanwaltschaft hat die Intensivtäterdezernate von zwei auf drei erweitert und diese für die Bereiche links der Weser, rechts der Weser und Bremen-Nord regional ausgerichtet. Für ein zügiges, aber dennoch effektiv betriebenes Jugendstrafverfahren ist die frühzeitige Einbindung der Jugendgerichtshilfe von besonderer Bedeutung. Die Staatsanwaltschaft bittet daher in allen Verfahren gegen Intensivtäter oder wegen eines Verbrechens und bei Anklagen zum Jugendschöffengericht die Jugendgerichtshilfe um einen schriftlichen Bericht. Entsprechend der Kooperationsvereinbarung über den Umgang mit Schwellentäterinnen und Schwellentätern wird die Jugendhilfe im Strafverfahren bei Schwellentätern im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und gesetzlichen Aufgabe nach SGB VIII und JGG in Fällen , in denen nach eigenem fachlichen Ermessen oder nach Abstimmung mit Gericht oder Staatsanwaltschaft dieses vorrangig erforderlich ist, einen schriftlichen Bericht vor der Hauptverhandlung bei der StA und den Jugendgerichten vorlegen. Im Jugendstrafvollzug werden seit 2010 die Projekte „Step by Step“ als arbeitstherapeutisches Angebot und ein Anti-Aggressivitätstraining („AAT“) angeboten. Im Rahmen des Projektes „Resozialisierung“ wurde die zwischen den beteiligten Behörden (Amt für Soziale Dienste in Bremen, Amt für Jugend — 2 — und Familie Bremerhaven, Soziale Dienste der Justiz, Justizvollzugsanstalt Bremen, Teilanstalt Jugendvollzug) bestehende Kooperationsvereinbarung überarbeitet und in der neuen Fassung zum 1. März 2010 in Kraft gesetzt. Aus dem Handlungskonzept „Stopp der Jugendgewalt“ wurden durch das Bildungsressort die zwei Teilprojekte „Gewaltprävention an Schulen“ und „Ressortübergreifende Interventionsteams“ umgesetzt. Die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) sind maßgeblich an der Umsetzung des Konzepts „Schulvermeidung spürbar senken“ beteiligt. Das Ressort Soziales, Kinder, Jugend und Frauen hat eine Verstärkung bestehender Programme vorgenommen sowie ergänzende Hilfen aufgestockt. Das Bremer Jungenbüro wurde mit hoher Priorität im unmittelbaren und präventiven Opferschutz gefördert. Das Verfahren bei Kinderdevianz wurde mit der überarbeiteten fachlichen Weisung 06/2010 „Umgang mit strafunmündigen Kindern“ im Amt für Soziale Dienste intensiviert. Die Bremer Integrationshilfen (BRIGG e. V.) begannen 2010 in Bremen-Nord mit der Gruppenarbeit mit Strafunmündigen. Im Januar 2013 startete die Stadtteilschule Hemelingen e. V. ein analoges Projekt im Bremer Osten. Die Hilfen aus den Rechtsfolgen entsprechend § 10 Jugendgerichtsgesetz wurden durch verkehrspädagogische Kurse und ein Training für Aggressionskompetenz („TAK“) verstetigt. Planmäßig verstärkt wurden zudem Maßnahmen zur Durchführung von Arbeitsweisungen und der Täter-Opfer-Ausgleich. Konzeptioneller Bestandteil des Handlungskonzeptes ist weiterhin auch das Drittmittelprogramm „Jugend stärken“ mit den Kompetenzagenturen und den Schulmeiderprogrammen zweite Chance. Die beim Innenressort angegliederte Kooperationsstelle Kriminalprävention (KSKP) förderte seit 2010 eine Vielzahl regionaler, interdisziplinärer Präventionsprojekte zur Verhinderung von Jugendkriminalität und trägt durch verschiedene Serviceleistungen (z. B. Unterhaltung einer Internetseite mit Projektdatenbank , Durchführung von Fachtagen, Einsatz eines Präventionsberaters) zur inhaltlichen und organisatorischen Vernetzung der Bremer Präventionsakteure bei. Bei der Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen mussten bei den jeweils betroffenen Behörden zum Teil neu beschriebene Abläufe verinnerlicht und fortwährend überprüft werden. Direkte Ansprechpartner und behördenübergreifende Besprechungen ermöglichen es, auftretende Schwierigkeiten zu identifizieren und gemeinsam zu beheben. 2. Welche Ergebnisse wurden mit dem Konzept erzielt? Durch das Intensivtäterkonzept konnte bei einer Vielzahl von Fällen die Beendigung – mindestens aber die deutliche Entschärfung – krimineller Karrieren junger , erheblich auffällig gewordener Täter erreicht werden. Hierfür ist ein deutlich erhöhter Zeit- und damit Personalaufwand erforderlich. Für das Schwellentäterkonzept wird derzeit ein Wirkungscontrolling erarbeitet. Von daher kann noch keine belastbare Aussage über Erfolge des Schwellentäterkonzepts getroffen werden. Aktuell erfolgt eine zweijährige Teilevaluation des Handlungskonzeptes „Stopp der Jugendgewalt“. Das Institut für Polizei und Sicherheitsforschung (IPoS) wird hierbei die täterorientierten Projekte zur Kinderdevianz, zu Erst- bzw. Episodentäter , Schwellentätern und Intensivtätern sowie das Projekt zu den behördenübergreifenden Fallkonferenzen evaluieren. Der Evaluationsabschluss ist zum Juli 2014 geplant. In den letzten fünf Jahren ist es sowohl der Staatsanwaltschaft als auch den Jugendgerichten gelungen, die durchschnittliche Verfahrensdauer erheblich zu reduzieren. Die Bearbeitungsdauer der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren in der Jugendabteilung ist von 1,8 Monaten im Jahr 2008 auf 1,5 Monate im Jahr 2012 gesunken. Im gleichen Zeitraum sind auch die bei den Amtsgerichten anhängigen Jugendstrafverfahren beschleunigt worden, und zwar die Jugendrichtersachen von 3,6 Monaten im Jahr 2008 auf 2,9 Monate im Jahr 2012 und die bei den Jugendschöffengerichten anhängigen Verfahren von 4,4 Monaten im Jahr 2008 auf 3,7 Monate im Jahr 2012. Die im Bildungsbereich durchgeführten Maßnahmen zur Gewaltprävention und -intervention konnten zu einer deutlichen Entspannung der Situation beitragen. — 3 — Zum einen konnten die von Gewalt betroffenen Opfer spürbare Unterstützung und ein verbessertes Sicherheitsgefühl erfahren und zum anderen gelang es, eskalierende Verhaltensweisen seitens der Täter aufzufangen. Den Schulen kommt zudem eine neue Verlässlichkeit zugute, die ihnen Verhaltenssicherheit im zeitnahen Umgang mit Konfliktlagen geben kann. Durch die eingesetzten Schwerpunktmittel des Sozialressorts konnten die jeweiligen Zielgruppenmaßnahmen planmäßig verstärkt werden. Die eingesetzten Programme und Maßnahmen zeichnen sich insgesamt durch eine hohe Erfüllungs - und Erfolgsquote aus. Die über rein demografische Effekte hinausgehende konstant rückläufige Anzahl von jungen Tatverdächtigen in den letzten Jahren unterstreicht aus Sicht der beteiligten Senatsressorts die Notwendigkeit und die Wirkung gezielter Präventions - und Interventionsmaßnahmen. Fragen zur nachhaltigen individuellen Wirkung könnten nur durch zeit- und kostenintensive Längsschnittstudien belegt werden und liegen dem Senat nicht vor. 3. Welcher finanzielle Aufwand war mit der Umsetzung der Maßnahmen verbunden ? Erfolgte eine Einstellung der benötigten Mittel in die jeweiligen Haushalte ? Der finanzielle Aufwand durch organisatorische sowie strukturelle Änderungen innerhalb der einzelnen Behörden zur Umsetzung der Einzelmaßnahmen ist im Detail nicht zu beziffern. Hinsichtlich der nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen erfolgt eine Finanzierung aus den vom Senat jährlich zur Verfügung gestellten Globalmitteln „Stopp der Jugendgewalt“. — 4 — 4. Wie oft fanden Fallkonferenzen statt, und welche Ergebnisse konnten dabei erzielt werden? Seit 2010 wurden sechs behördenübergreifende Fallkonferenzen durchgeführt. Im Ergebnis wurden die jeweils vereinbarten Ziele umgesetzt. 5. Welche Kriminalitätsentwicklung gab es seit Beginn des Konzeptes bei den jugendlichen und heranwachsenden Intensiv- und Schwellentätern? Im Jahr 2012 wurden ca. 40 Täter als Schwellentäter geführt. Es erfolgen wöchentliche Aktualisierungen. Zurzeit befinden sich 23 Täter auf der Schwellentäterliste (Stand: 14. Februar 2013). Im Zeitraum 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2012 wurden 15 Schwellentäter in die Gruppe der Intensivtäter (Intensivtäterliste 02/2012) übernommen, da sie nach weiteren Taten als Intensivtäter eingestuft wurden. Aufgrund der starken Dynamik der Schwellentäterliste ist eine Aussage zur Kriminalitätsentwicklung nur anhand eines Vergleichs der Intensivtäterliste sinnvoll. Die Intensivtäterliste wird jährlich erstellt und gemäß Konzept vierteljährlich aktualisiert. Aktuell waren zum Stichtag 1. Juli 2012 40 Jugendliche und 52 Heranwachsende bei der Polizei Bremen als Intensivtäter registriert (bei insgesamt 200 Intensivtätern). Zum Stichtag 1. Juli 2011 befanden sich 37 Jugendliche und 59 Heranwachsende auf der Intensivtäterliste (bei insgesamt 202 Intensivtätern). Über die Beteiligung dieser 37 Jugendlichen und 59 Heranwachsenden Intensivtäter an Straftaten wurde für den Zeitraum 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012 folgende Auswertung erstellt und dem gleichen Vorjahreszeitraum gegenübergestellt. 6. Wie haben sich die Straftaten der Jugendlichen und Heranwachsenden seit der Umsetzung des Konzeptes entwickelt? Wie viele Strafverfahren gab es vor und seit der Umsetzung des Konzeptes? Wie sind diese Strafverfahren ausgegangen (getrennt nach Einstellungen, Anklagen, Verurteilungen und Verurteilungsquote )? Seit dem Beschluss des Senats zur Umsetzung des Handlungskonzepts „Stopp der Jugendgewalt“ im Januar 2008 pendelt die Anzahl der Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden auf gleichbleibendem Niveau. Die Gesamtzahl der tatverdächtigen Jugendlichen und Heranwachsenden zeigt seit 2008 jedoch einen abnehmenden Trend und befand sich 2012 auf dem niedrigsten Niveau der vergangenen fünf Jahre. Folgende Grafik zeigt die Anzahl der von Jugendlichen und Heranwachsenden begangenen Fälle der Gesamtkriminalität sowie die Anzahl der erfassten jugendlichen und heranwachsenden Tatverdächtigen (PKS-Zahlen). — 5 — Der folgenden Tabelle kann entnommen werden, wie viele der zuvor genannten Jugendlichen und Heranwachsenden eine oder mehrere Taten begangen haben (Entwicklung der Mehrfachtäter). Die Zahl der bei der Staatsanwaltschaft Bremen eingegangenen Jugendstrafsachen ist von 12 470 im Jahr 2008 auf 10 999 im Jahr 2012 gesunken. Gleichzeitig hat die Staatsanwaltschaft (Jugendabteilung) den Bestand an offenen Ermittlungsverfahren von 1 595 im Jahr 2008 auf 1 246 im Jahr 2012 reduzieren und die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 1,8 Monaten im Jahr 2008 auf 1,5 Monate im Jahr 2012 verkürzen können. Hinsichtlich des Erledigungsverhaltens ist auf die Anklagequote hinzuweisen, die von 16,7 % in 2008 auf 17,1 % in 2012 gestiegen ist, während die Quote der Einstellungen (mit und ohne Auflage) im gleichen Zeitraum von 56,9 % auf 50,1 % gesunken ist. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Jugendgerichten. Bei den Amtsgerichten – Jugendrichter – sind im Jahr 2008 3 289 Verfahren anhängig gewesen, in 2012 nur noch 2 837. Die Bestände an offenen Verfahren sind im gleichen Zeitraum von 787 auf 734 gesunken. Die Laufzeit der Verfahren hat sich erheblich verkürzt, von 3,6 Monaten im Jahr 2008 auf 2,9 Monate im Jahr 2012. Die Urteilsquote lag 2008 bei 14,3 % und ist bis 2012 auf 18,2 % gestiegen. Gleichzeitig ist die Quote der Verfahrenseinstellungen (mit und ohne Auflage) von 55,3 % auf 49,2 % gefallen. Die Zahl der neu eingegangenen Jugendschöffengerichtssachen ist von 565 in 2008 auf 537 in 2012 gesunken, wobei der Bestand an offenen Verfahren mit 135 bzw. 136 nahezu konstant geblieben ist. Deutlich ist auch hier die Verkürzung der durchschnittlichen Laufzeit von 4,4 Monaten im Jahr 2008 auf 3,7 Monate im Jahr 2012. Die Urteilsquote ist von 32,7 % auf 28,1 % gesunken, ebenso die Quote der Verfahrenseinstellungen (mit und ohne Auflage), und zwar von 12,0 % auf 6,0 %. Weitere Einzelheiten sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. — 6 — Strafverfahren vor dem Amtsgericht – Jugendrichter 2008 bis 2012 Jugendstrafsachen Staatsanwaltschaft 2008 bis 2012 — 7 — Strafverfahren vor dem Amtsgericht – Jugendschöffengericht 2008 bis 2012 7. Welcher Personaleinsatz wurde in den beteiligten Ressorts jeweils zur Umsetzung des Konzeptes eingesetzt? Zur Umsetzung des Intensivtäterkonzeptes wurden zum 1. Oktober 2012 vier zusätzliche Ermittlerinnen in das für Intensivtäter zuständige Fachkommissariat S 41 eingesteuert. Das S 41 hat aktuell zwölf Ermittlerinnen und Ermittler im Bereich der Intensivtäter-Sachbearbeitung eingesetzt. In den Dienststellen des Senators für Justiz und Verfassung konnte mit den in der Antwort zu Frage 3 genannten Mitteln ein Personaleinsatz von rd. 9 VZÄ (2009) bzw. 5,3 VZÄ (2010) realisiert werden. Im Projekt „Step by Step“ sind im Jahr 2010 und 2011 zwei Therapeutinnen (Ergo- bzw. Kunsttherapeutin) mit je 35 Wochenstunden beschäftigt gewesen, in den Jahren 2012 und 2013 zwei Ergotherapeutinnen mit jeweils 33 Wochenstunden. Das Anti-Aggressions-Training (AAT) wurde von einem Mitarbeiter der Fachstelle für Gewaltprävention durchgeführt, und zwar mit einem Aufwand von monatlich 21 Stunden im Durchschnitt der letzten drei Jahre. Im Ressortbereich Bildung und Wissenschaft erfolgte ein Personaleinsatz im Rahmen der Einzelschule durch Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Zentren für unterstützende Pädagogik und subsidiär durch Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der vier ReBUZ. Das Bildungsressort hat zusätzlich zwei neue Stellen für Fachkräfte im Interventionsteam beim Start des Handlungskonzeptes eingerichtet, die an den ReBUZ angebunden sind. Im Bereich der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen wurden durch gezielte Schwerpunksetzung im Personalhaushalt des Amtes für Soziale Dienste der Stadtgemeinde Bremen drei zusätzliche Fachkraftstellen im Bereich der Jugendgerichtshilfe ausgewiesen. Eine vierte Stelle zur verstärkten Betreuung und fachlichen Vertretung delinquenter junger Menschen im Strafverfahren sowie zur weiteren Qualifizierung der ressortübergreifenden Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft/den Jugendrichterinnen und Jugendrichtern ist ausgeschrieben und kann voraussichtlich zum 1. April 2013 besetzt werden. 8. Wie verlief die Zusammenarbeit der beteiligten Ressorts, und wie wurden aufgetretene Probleme gelöst? Die installierten Prozesse gewährleisten eine zielgerichtete Zusammenarbeit zur Eindämmung der Jugendgewalt. Die Lenkungsgruppe Schule – Jugendhilfe – Inneres – Justiz stellt die behördenübergreifende Zusammenarbeit sicher, schreibt das Konzept fort und nimmt die strategische Steuerung war. Die politische Gesamtkoordination sowie die Entscheidung über ressortübergreifende Grundsatzfragen erfolgt in einer Steuerungsgruppe auf Staatsräteebene. Über die genannten Strukturen wurden und werden im Vollzug der Maßnahmen auftretende Fragen und Probleme kollegial beraten und unter Beachtung der für die jeweils beteiligten Ressorts geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie personellen und haushälterischen Handlungsmöglichkeiten einer jeweils bestmöglichen Lösung zugeführt. Druck: Anker-Druck Bremen