— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 821 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 5. Februar 2013 V-Leute in der Fußballszene Am 14. August 2012 berichtete „Spiegel Online“, dass die Polizeien in der FußballFanszene vermehrt auf den Einsatz von V-Leuten setzten. Dadurch werde das Verhältnis zwischen Anhängern und Ordnungshütern weiter belastet, es herrsche eine Atmosphäre des Misstrauens (Spiegel Online vom 14. August 2012). Infolgedessen stellte die Fraktion DIE LINKE im Bundestag am 26. September 2012 eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung („V-Leute und verdeckte Ermittler in Fußball-Fanszenen“ BT-Drs. 17/10827). In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung: Bundesbehörden würden selbst keine V-Leute in Fußball-Fanszenen einsetzen, das BKA habe jedoch Kenntnisse vom Einsatz in- und ausländischer V-Leute und verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler bei internationalen Spielen. Außerdem habe es Amtshilfeersuchen von Landespolizeibehörden an das BKA gegeben. Die Bundesregierung hat damit den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlerinnen und Ermittler bestätigt, allerdings offengelassen, welche Landespolizeien V-Leute und verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler in den Fanszenen einsetzen. Die rot-grüne Regierung NRW musste am 8. August 2013, einräumen, dass die nordrhein-westfälische Polizei V-Leute in die Fanszenen eingeschleust bzw. dort angeworben hat. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang der Überfall neonazistischer Bremer Hooligans auf das linke Kulturzentrum „Wohnwelt Wunstorf“ im Anschluss eines Regionalliga-Spiels in Essen: Rund 20 Mitglieder der Gruppierungen „Nordsturm Brema“ und „Standarte 88“ hatten am 19. Mai 2012 das Jugendzentrum gestürmt und gezielt antifaschistische Gäste angegriffen, zwei Opfer des Überfalls kamen ins Krankenhaus. Die Polizei nahm noch am Wunstorfer Bahnhof die Personalien der Neonazis auf und die Bundespolizei begleitete die Angreifer im Zug. Als diese später in Bremen eintrafen, erkannten Augenzeuginnen und Augenzeugen „zwei szenekundige Beamte als V-Leute in der rechten Gruppe“ (Weser-Kurier vom 14. Juni 2012). Auch aus dem Umfeld des angegriffenen Kulturzentrums wurde berichtet, dass szenekundige Beamte in Zivil während des Überfalls anwesend gewesen seien (vergleiche Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Fragestunde des niedersächsischen Landtags am 22. Juni 2012). Sollten diese Berichte zutreffen, dann fand der neonazistische Überfall in Wunstorf unter den Augen von Polizisten statt, die sich als szenekundige Beamte (SKB) im Umfeld von gewalttätigen Fußballfans bewegen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Hat der Senat bzw. die zuständige Behörde Kenntnis vom Einsatz von V-Leuten, Informantinnen und Informanten und verdeckten Ermittlerinnen und Ermittler in Fußball-Fanszenen und -gruppierungen in Bremen? a) Falls ja, seit wann? b) Falls ja, welche Erkenntnisse hat der Senat bzw. die zuständige Behörde über diese Einsätze, und kann der Senat bzw. die zuständige Behörde den Bericht des „Spiegel“ insoweit bestätigen, dass in letzter Zeit eine Ausweitung solcher Einsätze vorgenommen wurde? — 2 — c) Falls ja, wer entscheidet über diesen Einsatz auf welcher Rechtsgrundlage, und welche Behörden und Ämter führen die V-Leute, verdeckten Ermittlerinnen ind Ermittler und Informantinnen und Informanten? 2. Ist dem Senat bzw. der zuständigen Behörde bekannt, ob in Bremen über den Einsatz von V-Leuten hinaus andere verdeckte Ermittlungsmethoden in der Fußball-Fanszene angewendet werden, und wenn ja, welche? 3. Ist der Senat der Ansicht, dass nachrichtendienstliche Ermittlungsmethoden innerhalb von Fußball-Fanszenen geeignet sind, Straftaten zu verhindern oder aufzuklären? a) Falls ja, warum, und auf welche Erkenntnisse, Studien oder Berichte stützt er sich dabei? b) Falls nein, warum nicht? 4. Welche Straftaten wurden nach Kenntnis des Senats bundesweit und in Bremen durch den Einsatz von V-Leuten in der Fußball-Fanszene aufgeklärt (bitte nach Datum, Straftatbestand, Anzahl der Straftäterinnen und Straftäter, Art der Ermittlungsmethode, Fußballverein, Liga und Fanvereinigung aufschlüsseln)? 5. Inwiefern hält der Senat nachrichtendienstliche Ermittlungsmethoden – wie den Einsatz von V-Leuten oder verdeckten Ermittlerinnen und Ermittler – innerhalb von Fußball-Fanszenen für ein verhältnismäßiges Mittel? 6. Inwiefern waren der Einsatz von V-Leuten, Informantinnen und Informanten oder verdeckten Ermittlerinnen und Ermittler oder von diesen erhobene Informationen Bestandteil von Verabredungen oder Beratungen der Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK) und ihrer Arbeitskreise? 7. Welche Erkenntnisse hat der Senat bzw. die zuständige Behörde darüber, ob V-Leute, verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler oder Informantinnen und Informanten im Rahmen ihrer Tätigkeit in den Fanszenen und -gruppierungen selbst strafbare Handlungen ausgeführt haben? 8. Welche Abteilungen oder Ressorts welcher Sicherheitsbehörden befassen sich in Bremen mit Ermittlungen im Bereich Kriminalität im Umfeld von Fußballspielen? 9. Auf welche Art und Weise und in welchen Gremien oder Einrichtungen arbeiten Bremer Sicherheitsbehörden sowie Sicherheitsbehörden des Bundes im Bereich Kriminalität im Umfeld von Fußballspielen zusammen (bitte auflisten)? 10. In welche polizeilichen Datenbanken und Verbunddateien gehen nach Kenntnis des Senats bzw. der zuständigen Behörde Informationen aus den Berichten von V-Leuten und verdeckten Ermittlerinnen und Ermittler ein (bitte aufschlüsseln)? 11. Wie viele der derzeit in der Datei „Gewalttäter Sport“ erfassten Personen sind oder waren nach Kenntnis des Senats bzw. der zuständigen Behörde als V-Leute oder Informantinnen und Informanten aktiv? 12. Werden der Bremer Bundesligaverein, der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die Deutsche Fußball Liga (DFL) über den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlerinnen und Ermittler informiert? a) Falls ja, in welcher Form geschieht dies? b) Falls nein, warum nicht? 13. Welche Vergünstigungen oder Entschädigungen erhalten V-Leute für ihre Dienste bei der Fanüberwachung? 14. Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Angriff von Bremer Hooligans auf die „Wohnwelt Wunstorf“ am 19. Mai 2012? a) Inwiefern kann der Senat ausschließen, dass V-Leute, verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler und szenekundige Beamte bei dem Besuch der Bremer Hooligans in Essen, der Hin- und Rückfahrt sowie der Attacke auf das alternative Wohnprojekt anwesend waren? b) Wurden nach den Berichten über eine mögliche Beteiligung von V-Leuten, verdeckten Ermittlerinnen und Ermittler oder szenekundigen Beamtinnen und Beamte entsprechende Ermittlungen aufgenommen, und welche Abteilung führt diese? Welchen derzeitigen Stand haben diese Ermittlungen? — 3 — c) Gegen wie viele Verdächtigte wird in welchen Straftatbeständen und von welchen Behörden ermittelt? Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE D a z u Antwort des Senats vom 12. März 2013 1. Hat der Senat bzw. die zuständige Behörde Kenntnis vom Einsatz von V-Leuten, Informantinnen und Informanten und verdeckten Ermittlerinnen und Ermittler in Fußball-Fanszenen und -Gruppierungen in Bremen? a) Falls ja, seit wann? Dem Senat liegen für die letzten acht Jahre Erkenntnisse über drei Einsätze von Vertrauenspersonen (VP) vor. In zwei Fällen wurden Vertrauenspersonen nach den Bestimmungen des Bremischen Polizeigesetzes (BremPolG) zu jeweils einem Fußballspiel eingesetzt. Zudem wurde eine VP aufgrund strafprozessualer Vorschriften eingesetzt. Seit 2010 kam es zu keinem Einsatz von VP im Zusammenhang mit einem Fußballspiel. b) Falls ja, welche Erkenntnisse hat der Senat bzw. die zuständige Behörde über diese Einsätze, und kann der Senat bzw. die zuständige Behörde den Bericht des „Spiegel“ insoweit bestätigen, dass in letzter Zeit eine Ausweitung solcher Einsätze vorgenommen wurde? Der Einsatz von VP unterliegt der Geheimhaltung, ebenso die Erkenntnisse aus einem solchen Einsatz. Dem Kontrollausschuss nach dem Polizeigesetz wurde berichtet. Eine Ausweitung dieser Einsätze ist nicht festzustellen. c) Falls ja, wer entscheidet über diesen Einsatz auf welcher Rechtsgrundlage, und welche Behörden und Ämter führen die V-Leute, verdeckten Ermittlerinnen und Ermittler und Informantinnen und Informanten? Die Inanspruchnahme von Informanten und der Einsatz von VP sowie Verdeckten Ermittlern (VE) richtet sich in Bremen nach den Bestimmungen des Bremischen Polizeigesetzes für gefahrenabwehrende Maßnahmen und nach der Strafprozessordnung für Maßnahmen der Strafverfolgung. Für einen Einsatz im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen käme der Einsatz einer VP oder eines VE in Betracht. Einschlägig sind als Rechtsgrundlage für VP § 34 und für VE § 35 BremPolG. Eine Anordnung des Einsatzes einer VP ist gemäß § 30 BremPolG durch den Abteilungsleiter Spezialeinheiten (K 2) zu erteilen. Der Einsatz eines VE ist gemäß § 35 BremPolG durch einen Richter des Amtsgerichts zu legitimieren. Der verdeckte Einsatz von VP/VE im Rahmen der Strafverfolgung obliegt gemäß § 110 b StPO der Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Der Einsatz einer VP unterliegt gemäß § 36 BremPolG der Kontrolle durch den Parlamentarischen Kontrollausschuss. 2. Ist dem Senat bzw. der zuständigen Behörde bekannt, ob in Bremen über den Einsatz von V-Leuten hinaus andere verdeckte Ermittlungsmethoden in der Fußball-Fanszene angewendet werden, und wenn ja, welche? Neben dem Einsatz von Vertrauenspersonen wurden in Bremen keine anderen verdeckten Ermittlungsmethoden in der Fußball-Fanszene angewendet. 3. Ist der Senat der Ansicht, dass nachrichtendienstliche Ermittlungsmethoden innerhalb von Fußball-Fanszenen geeignet sind, Straftaten zu verhindern oder aufzuklären? a) Falls ja, warum und auf welche Erkenntnisse, Studien oder Berichte stützt er sich dabei? b) Falls nein, warum nicht? — 4 — Der Einsatz von VP und VE ist eine anerkannte Maßnahme im Rahmen der polizeilichen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Die Verhältnismäßigkeit und insbesondere die Geeignetheit von gefahrenabwehrenden oder strafprozessualen Maßnahmen sind in jedem Einzelfall zu prüfen. Studien und Berichte hierzu sind nicht bekannt. 4. Welche Straftaten wurden nach Kenntnis des Senats bundesweit und in Bremen durch den Einsatz von V-Leuten in der Fußball-Fanszene aufgeklärt (bitte nach Datum, Straftatbestand, Anzahl der Straftäterinnen und Straftäter, Art der Ermittlungsmethode, Fußballverein, Liga und Fanvereinigung aufschlüsseln)? Dem Senat liegen keine Erkenntnisse vor, ob bundesweit durch VP-Einsätze Straftaten innerhalb der Fußball-Fanszene aufgeklärt wurden. Der in Frage 1 a genannte Einsatz einer VP nach strafprozessualen Grundsätzen führte im konkreten Fall nicht zur Aufklärung der Tat. 5. Inwiefern hält der Senat nachrichtendienstliche Ermittlungsmethoden – wie den Einsatz von V-Leuten oder verdeckten Ermittlerinnen und Ermittler – innerhalb von Fußball-Fanszenen für ein verhältnismäßiges Mittel? Der Einsatz von VP und VE sind Ermittlungsmethoden, die der Bekämpfung schwerer Deliktsformen bzw. der Abwehr von Gefahren für wesentliche Rechtsgüter vorbehalten sind. Insofern kommt der Einsatz dieser Ermittlungsmethoden nur ausnahmsweise in besonders gelagerten Fällen in Betracht. Damit wird dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in besonderer Weise Rechnung getragen. 6. Inwiefern waren der Einsatz von V-Leuten, Informantinnen und Informanten oder verdeckten Ermittlerinnen und Ermittler oder von diesen erhobene Informationen Bestandteil von Verabredungen oder Beratungen der Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK) und ihrer Arbeitskreise? Der grundsätzliche Einsatz von VE und VP sowie die Inanspruchnahme von Informanten als Einsatzmittel der Polizeien in Bund und Ländern ist, wie jedes andere sicherheitsfachliche Thema, auch wiederkehrend Gegenstand der Beratungen in den Gremien der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK). 7. Welche Erkenntnisse hat der Senat bzw. die zuständige Behörde darüber, ob V-Leute, verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler oder Informantinnen und Informanten im Rahmen ihrer Tätigkeit in den Fanszenen und -gruppierungen selbst strafbare Handlungen ausgeführt haben? Dem Senat liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. 8. Welche Abteilungen oder Ressorts welcher Sicherheitsbehörden befassen sich in Bremen mit Ermittlungen im Bereich Kriminalität im Umfeld von Fußballspielen? In Bremen befassen sich grundsätzlich die szenekundigen Beamten der Polizei (SKB) Bremen mit Ermittlungen im Bereich der Kriminalität im Umfeld von Fußballspielen. Bei der Staatsanwaltschaft besteht eine Sonderzuständigkeit für fußballspezifische Straftaten, um besondere Kenntnisse zu bündeln und um das Erfahrungswissen der/des zuständigen Dezernentin/Dezernenten einbringen zu können. 9. Auf welche Art und Weise und in welchen Gremien oder Einrichtungen arbeiten Bremer Sicherheitsbehörden sowie Sicherheitsbehörden des Bundes im Bereich Kriminalität im Umfeld von Fußballspielen zusammen (bitte auflisten)? Es erfolgt ein Austausch der SKB mit der Bundespolizei über Erkenntnisse von Reisewegen der bahnreisenden Fußballfans. Zuständigkeitshalber werden den SKB Ermittlungsvorgänge der Bundespolizei übersandt. Diese werden bis zur Abgabe an die zuständige Staatsanwaltschaft abschließend bearbeitet. Darüber hinaus bündelt die Polizei Hamburg seit Saisonbeginn 2012/2013 im Einvernehmen mit den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen die polizeilichen Sicherheitsbedarfe und Informationen über den Spielbetrieb der Regionalliga Nord. Als zentraler Ansprechpartner fungiert die Landesinformationsstelle Sporteinsätze Hamburg (LIS). Gewonnene Erkenntnisse werden — 5 — Druck: Anker-Druck Bremen zusammengeführt und den Ländern sowie den zuständigen Bundespolizeidirektionen Hannover und Bad Bramstedt zur Verfügung gestellt. Auf Bundesebene erfolgt der Austausch über die LIS an die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze in Nordrhein-Westfalen (ZIS). 10. In welche polizeilichen Datenbanken und Verbunddateien gehen nach Kenntnis des Senats bzw. der zuständigen Behörde Informationen aus den Berichten von V-Leuten und verdeckten Ermittlerinnen und Ermittler ein (bitte aufschlüsseln)? Es existieren keine ausschließlich für diesen Zweck angelegten Dateien. Soweit durch den Einsatz von VP oder VE relevante Informationen erhoben werden, werden diese schriftlich von der VP/VE-führenden Dienststelle festgehalten. 11. Wie viele der derzeit in der Datei „Gewalttäter Sport“ erfassten Personen sind oder waren nach Kenntnis des Senats bzw. der zuständigen Behörde als V-Leute oder Informantinnen und Informanten aktiv? Dem Senat liegen hierzu keine Informationen vor. 12. Werden der Bremer Bundesligaverein, der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die Deutsche Fußball Liga (DFL) über den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlerinnen und Ermittler informiert? a) Falls ja, in welcher Form geschieht dies? b) Falls nein, warum nicht? Ein solcher Einsatz unterliegt der Geheimhaltung. Es werden darüber keine Informationen an die genannten Organisationen weitergegeben. 13. Welche Vergünstigungen oder Entschädigungen erhalten V-Leute für ihre Dienste bei der Fanüberwachung? Die Entschädigung von Vertrauenspersonen erfolgt nach bundesweiten Richtlinien und dem Zeugenentschädigungsgesetz. 14. Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Angriff von Bremer Hooligans auf die „Wohnwelt Wunstorf“ am 19. Mai 2012? a) Inwiefern kann der Senat ausschließen, dass V-Leute, verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler und szenekundige Beamte bei dem Besuch der Bremer Hooligans in Essen, der Hin- und Rückfahrt sowie der Attacke auf das alternative Wohnprojekt anwesend waren? Der Vorfall fand außerhalb der Zuständigkeit der Polizei Bremen statt. Dem Senat liegen daher hierzu keine Informationen vor. Zuständige Ermittlungsdienststelle ist das PK Wunstorf, Amtsstraße 2, 31515 Wunstorf. b) Wurden nach den Berichten über eine mögliche Beteiligung von V-Leuten, verdeckten Ermittlerinnen und Ermittler oder szenekundigen Beamtinnen und Beamte entsprechende Ermittlungen aufgenommen, und welche Abteilung führt diese? Welchen derzeitigen Stand haben diese Ermittlungen? Siehe Antwort zu Frage 14 a. c) Gegen wie viele Verdächtigte wird in welchen Straftatbeständen und von welchen Behörden ermittelt? Siehe Antwort zu Frage 14 a.