— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 833 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 12. Februar 2013 Waffen- und Munitionsexporte über die bremischen Häfen II Waffen, Munition und Rüstungsgüter die über bremische Häfen umgeschlagen werden , sind als solche nicht vollständig in den landesrechtlichen Vorschriften erfasst (Hafenbetriebsgesetz, Hafenordnung). Nichtsdestotrotz müssen bestimmte Güter dieser Art über das Informationssystem der bremischen Häfen bei der Hafenbehörde angemeldet werden (§ 41 Hafenordnung ). Die Kategorisierung folgt dabei den Gefahrgutklassen und der UN-Nummer, die dem jeweiligen gefährlichen Gut durch das „United Nations Sub-Committee of Experts on the Transport of Dangerous Goods“ zugeordnet wurde (IMDG-Liste). Nach § 41 Abs. 2 Hafenordnung sind bei gefährlichen Gütern in verpackter Form Anzahl, Art und Bruttomasse der Versandstücke, die Nettoexplosivmasse, die UNNummer , der richtige technische Name, die Gefahrklasse und gegebenenfalls die Unterklasse zu erfassen und bei gefährlichen Gütern in fester Form als Massengut die Masse der Güter, der Stoffname, IMDG-Klasse und UN-Nummer. Anders als vom Senat in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Waffen- und Munitionsexporte über die bremischen Häfen“ behauptet (Drs. 18/620), findet eine Archivierung dieser Daten über einen Zeitraum von zwei Jahren beim Hafenamt (bzw. im Hafeninformationssystem) statt – was im Übrigen der gültigen Rechtslage entspricht (§ 41 Abs. 6 Hafenordnung). Um einen ersten Überblick über die Bedeutung der Bremischen Häfen für den globalen Waffenmarkt zu erlangen, fragen wir den Senat: 1. Welche und wie viele Güter der angehängten Liste wurden in den vergangenen zwei Jahren landesseitig zum Umschlag in das Hafengebiet eingebracht (bitte bei verpackten Gütern differenzieren nach Anzahl, Art und Bruttomasse der Versandstücke, Nettoexplosivmasse, UN-Nummer, richtigem technischen Namen , Gefahrklasse und gegebenenfalls Unterklasse, bei Gütern in fester Form als Massengut bitte differenzieren nach Masse der Güter, Stoffname, IMDGKlasse und UN-Nummer)? 2. In wie vielen Container wurde diese Menge an verschifften Gefahrgütern näherungsweise umgeschlagen (bitte in TEU)? Anhang: Ausgewählte Gefahrgüter aus der IMDG-Liste UN-Nr. Richtiger technischer Name 5 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit Sprengladung 6 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit Sprengladung 7 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit Sprengladung 9 MUNITION, BRAND, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 10 MUNITION, BRAND, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 12 PATRONEN FÜR WAFFEN. MIT INERTEM GESCHOSS oder PATRONEN FÜR HANDFEUERWAFFEN — 2 — 15 MUNITION, NEBEL, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 16 MUNITION, NEBEL, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 18 MUNITION, AUGENREIZSTOFF, mit Zerleger, Ausstoß- und Treibladung 19 MUNITION, AUGENREIZSTOFF, mit Zerleger, Ausstoß- und Treibladung 20 MUNITION, GIFTIG, mit Zerleger, Ausstoß- und Treibladung 21 MUNITION, GIFTIG, mit Zerleger, Ausstoß- und Treibladung 33 BOMBEN, mit Sprengladung 34 BOMBEN, mit Sprengladung 35 BOMBEN, mit Sprengladung 48 SPRENGKÖRPER 56 WASSERBOMBEN 81 SPRENGSTOFF Typ A 82 SPRENGSTOFF Typ B 83 SPRENGSTOFF Typ C 84 SPRENGSTOFF Typ D 136 MINEN, mit Sprengladung 137 MINEN, mit Sprengladung 138 MINEN, mit Sprengladung 167 GESCHOSSE, mit Sprengladung 168 GESCHOSSE, mit Sprengladung 169 GESCHOSSE, mit Sprengladung 180 RAKETEN, mit Sprengladung 181 RAKETEN, mit Sprengladung 182 RAKETEN, mit Sprengladung 183 RAKETEN, mit Sprengladung 204 FALLOTE, MIT EXPLOSIVSTOFF 221 GEFECHTSKÖPFE, TORPEDO, mit Sprengladung 241 SPRENGSTOFF Typ E 243 MUNITION, BRAND, WEISSER PHOSPHOR mit Zerleger, Ausstoßoder Treibladung 244 MUNITION, BRAND, WEISSER PHOSPHOR mit Zerleger, Ausstoßoder Treibladung 245 MUNITION, NEBEL, WEISSER PHOSPHOR mit Zerleger, Ausstoßoder Treibladung 246 MUNITION, NEBEL, WEISSER PHOSPHOR mit Zerleger, Ausstoßoder Treibladung 247 MUNITION, BRAND, mit flüssigem oder geliertem Brandstoff, mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 284 GRANATEN, Hand oder Gewehr, mit Sprengladung 285 GRANATEN, Hand oder Gewehr, mit Sprengladung 286 GEFECHTSKÖPFE, RAKETE, mit Sprengladung 287 GEFECHTSKÖPFE, RAKETE, mit Sprengladung — 3 — 291 BOMBEN, mit Sprengladung 292 GRANATEN, Hand oder Gewehr, mit Sprengladung 293 GRANATEN, Hand oder Gewehr, mit Sprengladung 294 MINEN, mit Sprengladung 295 RAKETEN, mit Sprengladung 296 FALLOTE MIT EXPLOSIVSTOFF 300 MUNITION, BRAND, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 303 MUNITION, NEBEL, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 321 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit Sprengladung 324 GESCHOSSE, mit Sprengladung 328 PATRONEN FÜR WAFFEN, MIT INERTEM GESCHOSS 329 TORPEDOS, mit Sprengladung 330 TORPEDOS, mit Sprengladung 331 SPRENGSTOFF Typ B 332 SPRENGSTOFF Typ E 339 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit inertem Geschoss oder PATRONEN FÜR HANDFEUERWAFFEN 344 GESCHOSSE mit Sprengladung 346 GESCHOSSE mit Zerlegung oder Ausstoßladung 347 GESCHOSSE mit Zerlegung oder Ausstoßladung 348 PATRONEN FÜR WAFFEN mit Sprengladung 369 GEFECHTSKÖPFE, RAKETE mit Sprengladung 370 GEFECHTSKÖPFE, RAKETE mit Zerleger oder Ausstoßladung 374 FALLOTE MIT EXPLOSIVSTOFF 375 FALLOTE MIT EXPLOSIVSTOFF 397 RAKETEN, FLÜSSIGTREIBSTOFF, mit Sprengladung 398 RAKETEN, FLÜSSIGTREIBSTOFF, mit Sprengladung 399 BOMBEN DIE ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT ENTHALTEN, mit Sprengladung 400 BOMBEN DIE ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT ENTHALTEN, mit Sprengladung 412 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit Sprengladung 414 TREIBLADUNGEN FÜR GESCHÜTZE 417 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit inertem Geschoss oder PATRONEN FÜR HANDFEUERWAFFEN 436 RAKETEN, mit Ausstoßladung 437 RAKETEN, mit Ausstoßladung 438 RAKETEN, mit Ausstoßladung 449 TORPEDOES, MIT FLÜSSIGTREIBSTOFF, mit oder ohne Sprengladung 450 TORPEDOS MIT FLÜSSIGTREIBSTOFF, mit inertem Kopf 451 TORPEDOS, mit Sprengladung 502 RAKETEN, mit inertem Kopf — 4 — Da es sich um eine umfangreiche Datenbankabfrage handelt, erbitten wir die angefragten Informationen in einem maschinenlesbaren Dateiformat gemäß der Bremer Open-Data-Strategie. Klaus-Rainer Rupp, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE D a z u Antwort des Senats vom 19. März 2013 Vorbemerkung Die Bundesregierung trifft die Entscheidungen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen und dem Außenwirtschaftsgesetz. Die zuständige Behörde für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen das Bundesministerium für Wirtschaft. Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag jährlich einen Rüstungsexportbericht vor, in dem die Umsetzung der Grundsätze der deutschen Rüstungsexportpolitik im abgelaufenen Kalenderjahr aufgezeigt sowie die von der Bundesregierung erteilten Exportgenehmigungen für Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufgeschlüsselt werden. Zwischen Kriegswaffen und Rüstungsgütern einerseits und gefährlichen Gütern andererseits gibt es keinen direkten Zusammenhang . Es gibt eine Vielzahl von Rüstungsgütern, die vom Gefahrgutrecht nicht erfasst werden, beispielsweise Panzer, die ohne Munition verschifft werden oder elektronische Raketenleitsysteme. Andererseits ist nur ein geringer Anteil der unter den Gefahrklassen 1 und 2 beförderten Güter überhaupt Rüstungsgut. Datenerfassungen für Gefahrguttransporte sind generell im Gefahrgutbeförderungsrecht (Bundesrecht) nicht vorgeschrieben. Alle Gefahrgüter der Klassen 1 und 2 unterliegen der Meldeverpflichtung nach §§ 41 ff. der Bremischen Hafenordnung. Die Meldeinhalte sind mit der auf europäischem Recht beruhenden Anlaufbedingungsverordnung harmonisiert. Die Anmeldung erfolgt elektronisch durch Übertragung von Datensätzen in standardisierter Form. Die erhobenen Daten dienen allein der Planung und Durchführung von Unfallbekämpfungsmaßnahmen. Die Datenerhebung durch die Hafenbehörde ist zweckgebunden zur Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr und Unfallbekämpfung. Insoweit sind nur die Daten über die aktuell im Hafen bereitgestellten gefährlichen Güter erforderlich. Die Daten sind so lange vorzuhalten, wie die Reise des Schiffes andauert, um bei einem Unfall Auskunft geben zu können. Eine dauerhafte Speicherung und statistische Aufbereitung dieser Daten findet nicht statt. Entsprechende Informationen über die Gesamtsituation bei Waffen- und Munitionstransporten sowie für Zwecke der politischen Bewertung dieser Exporte können dem Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2011 (Rüstungsexportbericht 2011) entnommen werden. Der Rüstungsexportbericht ist als Bundestags-Drucksache 17/11785 vom 3. Dezember 2012 veröffentlicht worden. Der Bitte, die Daten auf dem Portal der bremischen Verwaltung „Open-Data“ als reine Rohdaten zur Verfügung zu stellen, wird nicht entsprochen. Eine rechtliche Verpflichtung zur Veröffentlichung in diesem Portal besteht nicht. 1. Welche und wie viele Güter der angehängten Liste wurden in den vergangenen zwei Jahren landesseitig zum Umschlag in das Hafengebiet eingebracht (bitte bei verpackten Gütern differenzieren nach Anzahl, Art und Bruttomasse der Versandstücke, Nettoexplosivmasse, UN-Nummer, richtigem technischen Namen , Gefahrklasse und gegebenenfalls Unterklasse, bei Gütern in fester Form als Massengut bitte differenzieren nach Masse der Güter, Stoffname, IMDGKlasse und UN-Nummer)? 2. In wie vielen Container wurde diese Menge an verschifften Gefahrgütern näherungsweise umgeschlagen (bitte in TEU)? Die Informationen zu den abgefragten UN-Nummern sind der als Anlage beigefügten Liste zu entnehmen. Der Erhebungszeitraum umfasst wie angefordert zwei Jahre vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2012. Ladungen als Massen- — 5 — gut wurden bezogen auf die angefragten UN-Nummern in den bremischen Häfen nicht umgeschlagen. Bei der Übersicht handelt es sich nur um Güter, die landseitig per Lkw oder Bahn zum Export in das Hafengebiet eingebracht wurden . In [Spalte 1] der anliegenden Liste „Anzahl der Container im Export“ sind alle Container CTU (Cargo Transport Unit) nach Anzahl aufgeführt, bei deren Ladung die abgefragten UN-Nummern Bestandteil waren. Das bedeutet, dass nicht immer der gesamte Container ausschließlich mit dem Gefahrgut der abgefragten UN-Nummern beladen sein muss. Die Ladung kann auch aus mehreren verträglichen Gütern der IMDG-Code-Klasse 1 bestehen, die innerhalb einer CTU befördert werden. Sollte dies der Fall sein, wird der Container bei der jeweiligen UN-Nummer nochmals aufgeführt und somit bei der Gesamtsumme aller Container mehrfach gezählt. Es kann keine Angabe als TEU (Twenty-foot Equivalent Unit = international standardisierte Einheit zur Zählung von Containern verschiedener Größen und zur Beschreibung von Ladungskapazitäten auf Schiffen) generiert werden, da diese Daten nicht erfasst werden. In [Spalte 2] der anliegenden Liste „IMDG Klasse/Unterklasse/Verträglichkeitsgruppe “ sind wie angefragt ausschließlich Güter der IMDG-Code-Klasse 1 (Explosivstoffe und Gegenstände die Explosivstoffe enthalten) aufgelistet. Die Klasse 1 ist in Unterklassen die den Gefährdungsgrad angibt und in Verträglichkeitsgruppen die Aussagen über die Zusammenpackung trifft, unterteilt. In [Spalte 3/4] der anliegenden Liste „UN-Nr./richtiger technischer Name“ ist neben der UN-Nummer auch der richtige technische Name aufgeführt. In [Spalte 5] „Bruttogewicht inklusive der Verpackung in kg“ ist das Gewicht der verpackten gefährlichen Güter der Klasse 1 inklusive des Gewichtes der Verpackung, allerdings ohne das Gewicht des Beförderungsmittels CTU erkenntlich . [Spalte 6] „Nettoexplosivstoff Masse (NEQ) in kg“ enthält die Angabe der NettoExplosivstoff -Menge (z. B. Schwarzpulvermenge in Patronenhülsen). — 6 — — 7 — Druck: Anker-Druck Bremen