— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 834 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 18. Februar 2013 Konsequenzen aus den Vorgängen bei der Interkulturellen Werkstatt Tenever Im Herbst 2009 wurde durch anonyme Hinweise bekannt, dass die Interkulturelle Werkstatt Tenever e. V. offenbar über Jahre hinweg öffentliche Gelder veruntreut, Steuern hinterzogen, ihre Bücher nicht ordentlich geführt und gegen grundlegende Pflichten von beschäftigungspolitischen Maßnahmeträgern verstoßen hatte. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die Interkulturelle Werkstatt Tenever, die Projektarbeit betrieb und Beschäftigungsträger war, durch öffentliche Mittel von jährlich etwa 1,5 Mio. ‡ unterstützt. Sie galt in der Stadtgemeinde Bremen vielfach als politisch erwünschtes , soziales und integratives Vorzeigeprojekt. Infolge der verschiedenen wirtschaftlichen und strafrechtlichen Untersuchungen wurden ab 2009 nicht nur die Interkulturelle Werkstatt Tenever, sondern auch die bremer Arbeit GmbH durchleuchtet. Diese ging zwischenzeitlich in der bremer und bremerhavener arbeit GmbH (bba) auf, welche wiederum zum 1. Januar 2013 aufgelöst und in die Abteilung Arbeit des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen integriert wurde. Die Zusammenarbeit mit beschäftigungspolitischen Trägern stand auf dem Prüfstand. Auch die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales kündigte in der Deputation für Arbeit und Gesundheit (Vorlage 278/10) umfassende Konsequenzen für die weitere Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Programme und die Überprüfung von Zuwendungsempfängern an. Wir fragen den Senat: 1. Wie hoch ist der Schaden, der der öffentlichen Hand insgesamt durch die nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung bei der Interkulturellen Werkstatt Tenever entstanden ist? 2. Welche strafrechtlichen Verfahren wurden mit welchen Ergebnissen gegen die verantwortlichen Personen aus Geschäftsführung und Verwaltung der Interkulturellen Werkstatt Tenever eingeleitet? 3. Welche zivilrechtlichen Folgen haben sich für die Beteiligten der Interkulturellen Werkstatt Tenever in der Folge ergeben? 4. In welcher Höhe wurden Rückforderungen gegen die Beteiligten geltend gemacht und eingenommen? 5. Welche dienstrechtlichen Folgen haben sich für die verantwortlichen Entscheidungsträger der ehemaligen bremer Arbeit GmbH (jetzt: Mitarbeiter der Abteilung Arbeit des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen) ergeben? 6. Welche der Handlungsempfehlungen, die die Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbH im Oktober 2009 nach der Sonderprüfung der bremer Arbeit GmbH vorgelegt hat, sind bis zum 1. September 2012 konkret in der Zusammenarbeit mit der bremer und bremerhavener arbeit GmbH umgesetzt worden ? 7. Spielten bei der Eingliederung der bremer und bremerhavener arbeit GmbH 2012 neben finanziellen Erwägungen auch Überlegungen zur Verbesserung des Controllings eine Rolle, und wenn ja, welche? — 2 — 8. Welche Konsequenzen ergaben sich aus den Vorgängen bei der Interkulturellen Werkstatt Tenever bzw. den Prüfergebnissen bei der bremer Arbeit GmbH für die Fachaufsicht der senatorischen Behörde, und wie wurden diese konkret umgesetzt? 9. Welche 2010 vom Senat angekündigten Umstrukturierungen wurden seitdem als Konsequenz aus den Vorgängen bei der Interkulturellen Werkstatt Tenever im Bereich des Programms „Wohnen in Nachbarschaften“ (WiN) vorgenommen ? 10. Welche 2010 vom Senat angekündigten Verfahren zur Vermeidung möglicher Doppelfinanzierungen wurden seitdem als Konsequenz aus den Vorgängen bei der Interkulturellen Werkstatt Tenever im Bereich des ehemaligen Ressorts für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales bzw. der aktuell dafür zuständigen Ressorts eingeführt? 11. Welche weiteren Auswirkungen haben sich als Konsequenz aus den Vorgängen bei der Interkulturellen Werkstatt Tenever für die Kontrolle und Prüfung von Zuwendungsempfängern, die Vereinfachung von Abrechnungsverfahren und die Zielgenauigkeit von Förderkriterien bei den senatorischen Behörden ergeben ? 12. Wie bewertet der Senat das derzeitige Verfahren zur Kontrolle und Überprüfung von Zuwendungsempfängern, und hält er es für ausreichend? Dr. Thomas vom Bruch, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 19. März 2013 1. Wie hoch ist der Schaden, der der öffentlichen Hand insgesamt durch die nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung bei der Interkulturellen Werkstatt Tenever entstanden ist? Ein Schaden, der sich gegebenenfalls für die öffentliche Hand aus einer etwaigen nicht ordnungsgemäßen Geschäftsführung bzw. nicht ordnungsgemäßen Verwendung der ausgereichten Zuschüsse ergeben, ist in tatsächlicher Höhe noch nicht bezifferbar, da die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind (siehe auch Antworten zu Frage 2 und 4). 2. Welche strafrechtlichen Verfahren wurden mit welchen Ergebnissen gegen die verantwortlichen Personen aus Geschäftsführung und Verwaltung der Interkulturellen Werkstatt Tenever eingeleitet? Durch die ESF-Prüfbehörde/Innen- und Außenrevision wurde im Herbst 2009 Strafanzeige bei der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes Bremen-Ost sowie der Bremer Staatsanwaltschaft gegen die Geschäftsführung der Interkulturellen Werkstatt Tenever e. V. gestellt. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft vom 25. Februar 2013 ist das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen; ein Abschluss wird Ende 2013 erwartet. 3. Welche zivilrechtlichen Folgen haben sich für die Beteiligten der Interkulturellen Werkstatt Tenever in der Folge ergeben? Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind noch nicht abgeschlossen; daher haben sich bislang keine zivilrechtlichen Folgen ergeben. 4. In welcher Höhe wurden Rückforderungen gegen die Beteiligten geltend gemacht und eingenommen? • Unabhängig von den laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen waren gegenüber dem Verein Ansprüche geltend zu machen, die durch nicht oder nicht ausreichend geführte Nachweise gemäß den zuwendungsrechtlichen Vorschriften bedingt waren. Die bremer arbeit GmbH (jetzt Referat bba des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen) hat im Programm „Bremen Produktiv und Integrativ“ per Bescheid eine Rückforderung in Höhe von 17 862,68 ‡ geltend gemacht. Es wurden noch keine Mittel erstattet. — 3 — • Die bremer arbeit GmbH (jetzt Referat bba des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen) hat im Programm „LOS Bremen II“ per Bescheid eine Rückforderung in Höhe von 3 330 ‡ geltend gemacht. Es wurden noch keine Mittel erstattet. • Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr hat Rückforderungen per Bescheid in Höhe von 141 605,30 ‡ (Programm WiN) und 2 052 ‡ (Programm „Soziale Stadt“) gegen die Beteiligten geltend gemacht. Es wurden noch keine Mittel erstattet. Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der „Interkulturellen Werkstatt Tenever e. V.“ vom November 2011 ist durch das Amtsgericht Bremen am 8. Februar 2012 mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen worden. Der Verein ist inzwischen aufgelöst . Weitere Maßnahmen richten sich daher nun gegen die Beteiligten. 5. Welche dienstrechtlichen Folgen haben sich für die verantwortlichen Entscheidungsträger der ehemaligen bremer Arbeit GmbH (jetzt: Mitarbeiter der Abteilung Arbeit des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen) ergeben? Aufgrund der festgestellten Versäumnisse hat die damalige Geschäftsführung der bremer arbeit gmbh arbeitsrechtliche Prüfungen eingeleitet. Die Prüfung wurde durch die Arbeitsabteilung eng begleitet, die Prüfung ist mittlerweile abgeschlossen . Für die verantwortlichen Entscheidungsträger der bremer arbeit GmbH wurden keine dienstrechtlichen Maßnahmen getroffen. 6. Welche der Handlungsempfehlungen, die die Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbH im Oktober 2009 nach der Sonderprüfung der bremer arbeit GmbH vorgelegt hat, sind bis zum 1. September 2012 konkret in der Zusammenarbeit mit der bremer und bremerhavener arbeit GmbH umgesetzt worden ? Die Handlungsempfehlungen der Beratungs- und Prüfgesellschaft vom Oktober 2009 sind bereits mit der Deputationsvorlage 278/10 in der Anlage 2 mit einem Handlungs- und Umsetzungplan der damaligen bremer arbeit GmbH unterlegt worden. Die Umsetzung ist regelmäßig verfolgt und überprüft worden . Die Handlungsempfehlungen der Beratungs- und Prüfgesellschaft BPG sind dort, wo immer dies möglich war, umgesetzt worden. Insbesondere wurde veranlasst, dass bei Wettbewerbsaufrufen und in den Förderkonditionen die Zielbeschreibungen widerspruchsfrei und konsistent dargelegt sind. Ausschlussgründe werden dezidiert aufgeführt und die Wettbewerbsaufrufe zugleich mit dem vorgesehenen Bewertungsraster veröffentlicht. Für jedes durchgeführte wettbewerbliche Verfahren überprüft der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen die veröffentlichten Dokumente, die Angebotsbewertungen und die angemessene Dokumentation der vereinbarten Verfahrensschritte . Dort, wo es möglich war, wurden Verfahrensvereinfachungen und der Einsatz von Pauschalen in die Förderung eingeführt (vergleiche auch Antwort zu Frage 11). Weiterhin sind Ende 2009 den Beschäftigten durch die Geschäftsführung der bremer arbeit GmbH schriftliche Vorgaben für vorher noch nicht eindeutig geregelte Verfahren, Fristen und erforderliche Einbindungen von Vorgesetzten bei Entscheidungsprozessen gemacht worden. 7. Spielten bei der Eingliederung der bremer und bremerhavener arbeit GmbH 2012 neben finanziellen Erwägungen auch Überlegungen zur Verbesserung des Controllings eine Rolle, und wenn ja, welche? Für die Integration der bremer und bremerhavener arbeit GmbH in die Abteilung Arbeit des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen waren allein finanzielle Gründe ausschlaggebend. Im Wesentlichen ergeben sich erhebliche Einsparungen durch den Wegfall der Umsatzsteuerpflicht. Die bremer und bremerhavener arbeit GmbH war in das Fach- und Finanzcontrolling der Abteilung Arbeit und des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen im gleichen Umfang einbezogen wie nach der jetzt erfolgten Eingliederung in das Ressort. — 4 — 8. Welche Konsequenzen ergaben sich aus den Vorgängen bei der Interkulturellen Werkstatt Tenever bzw. den Prüfergebnissen bei der bremer Arbeit GmbH für die Fachaufsicht der senatorischen Behörde, und wie wurden diese konkret umgesetzt? Die Qualität der Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Programme bei der zwischengeschalteten Stelle wird im Rahmen der Fachaufsicht umfassend und regelmäßig geprüft. Insbesondere die Kernregelungen und Unterthemen aus der Beschreibung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme (VKS) in der jeweils gültigen Fassung werden mindestens einmal in der Förderperiode 2007 bis 2013 die jeweiligen Verfahrensschritte auf Basis einer gezogenen Stichprobe überprüft und somit eine systematische Kontrolle aller vereinbarten Verfahren sichergestellt . Mit den Ergebnissen und Handlungsempfehlungen der Sonderprüfung der Beratungs - und Prüfungsgesellschaft BPG mbh, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bremen (BPG), im Oktober 2009 hat sich die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit , Jugend und Soziales (jetzt Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen) eingehend mit der bremer arbeit GmbH (zwischengeschalteten Stelle) auseinandergesetzt . Es wurden neue, ergänzende sowie vereinfachende Verfahren implementiert und im Verwaltungs- und Kontrollsystem (VKS) festgeschrieben (siehe Antwort zu Frage 6). Die Kontrolle der Umsetzung der neu eingeführten Verfahren findet im Rahmen der quartalsmäßigen Verwaltungsprüfungen und damit verbundenen „Followup -Prüfungen“ statt. Die Ergebnisse aus diesen Verwaltungsprüfungen haben keine systematischen Fehler gezeigt. Gleichwohl werden im Rahmen der Prüfungen die Verwaltungsverfahren regelmäßig verbessert und den sich verändernden Bedingungen und Anforderungen angepasst. Die Änderungen und Anpassungen werden wiederum im VKS aufgenommen. 9. Welche 2010 vom Senat angekündigten Umstrukturierungen wurden seitdem als Konsequenz aus den Vorgängen bei der Interkulturellen Werkstatt Tenever im Bereich des Programms „Wohnen in Nachbarschaften“ (WiN) vorgenommen ? Die Umstrukturierungen wurden nicht vom Senat, sondern seinerzeit von der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales formuliert (Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Arbeit und Gesundheit am 20. Januar 2010). Die schriftliche Dokumentation der Antragsprüfung durch die Quartiersmanagements wurde in das Bewilligungsverfahren des Programms WiN aufgenommen . Die am Programm beteiligten Ressorts nehmen die Prüfung der Verwendungsnachweise einschließlich etwaiger Belegprüfungen entsprechend ihrer jeweiligen Verwaltungspraxis eigenständig wahr. Die Vorgaben der LHO für Antragsund Verwendungsnachweisprüfung wurden dafür einheitlich in Formulare umgesetzt . Der bei der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen für die Prüfung der Verwendungsnachweise zuständige Mitarbeiter wurde der für die Steuerung des Programms zuständigen Organisationseinheit zugeordnet. Damit konnte der zeitliche Ablauf der Prüfungen gestrafft sowie die kontinuierliche Bearbeitung und Kontrolle verbessert werden. Nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung werden die Verwendungsnachweise zentral archiviert. 10. Welche 2010 vom Senat angekündigten Verfahren zur Vermeidung möglicher Doppelfinanzierungen wurden seitdem als Konsequenz aus den Vorgängen bei der Interkulturellen Werkstatt Tenever im Bereich des ehemaligen Ressorts für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales bzw. der aktuell dafür zuständigen Ressorts eingeführt? Unabhängig von den Vorfällen im Zusammenhang mit der Interkulturellen Werkstatt Tenever e. V. hat der Senat mit Senatsbeschluss vom 8. Juni 2010 der Einführung einer einheitlichen, die Zuwendungen aller bremischen Behörden, Ei- — 5 — genbetrieben sowie auch der beliehenen Gesellschaften umfassenden Zentralen Zuwendungsdatenbank zugestimmt sowie mit Beschluss vom 21. September 2012 den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen sowie die Senatorin für Finanzen gebeten, mittels einer Schnittstelle zwischen dem ESF-System und der Zentralen Zuwendungsdatenbank ZEBRA Bremen die relevanten Daten für die Erstellung des Zuwendungsberichts bereitzustellen. Die entsprechenden Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Zudem wurde in das Verwaltungs- und Kontrollsystem und in das Qualitätsmanagementsystem der bremer und bremerhavener arbeit GmbH die Verpflichtung aufgenommen, vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides einen Förderabgleich über das System „vera“ durchzuführen. Durch diesen Förderabgleich wird vermieden, dass ein Antragsteller als Träger oder Kooperationspartner eines anderen Trägers ein vegleichbares Vorhaben über andere Fonds oder Unterfonds des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms Fördermittel erhält. In allen Antragsunterlagen muss ein Antragsteller darüber hinaus seit jeher gemäß Landeshaushaltsordnung und ergänzender Bestimmungen rechtsverbindliche Angaben darüber machen, ob und gegebenenfalls welche anderen Mittelgeber das Vorhaben (ergänzend) fördern. 11. Welche weiteren Auswirkungen haben sich als Konsequenz aus den Vorgängen bei der Interkulturellen Werkstatt Tenever für die Kontrolle und Prüfung von Zuwendungsempfängern, die Vereinfachung von Abrechnungsverfahren und die Zielgenauigkeit von Förderkriterien bei den senatorischen Behörden ergeben ? a) Kontrolle und Prüfung von Zuwendungsempfängern Die Prüfung von Projekten von Zuwendungsempfängern ist durch die Konkretisierung des Verwaltungs- und Kontrollsystems, durch ergänzende Anweisungen der Geschäftsführung der zwischengeschalteten Stelle bzw. durch Ergänzungen in den Verfahrensvereinbarungen klarer, transparenter und eindeutiger geworden. Es findet eine regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der vereinbarten Verfahren im Rahmen der Fachaufsichtsprüfungen der ESF-Verwaltungsbehörde sowie als Systemprüfung durch die ESF-Prüfbehörde statt. b) Vereinfachung von Abrechnungsverfahren Nicht als Konsequenz aus den Vorgängen bei IWT, sondern als Konsequenz aus der steigenden Komplexität der Prüfanforderungen sowie als Konsequenz einer neuen EU-Verordnung, die Vereinfachungsverfahren zulässt, sind seit 2009 vielfältige Vereinfachungen in der Förderung erfolgt. Das Programm „geförderte Beschäftigung und soziale Stadtentwicklung“ wird seit 2011 vollständig über Standardeinheitskosten gefördert, die den Zuwendungsempfängern eine Pauschale pro tatsächlich betreutem Teilnehmenden gewährt. Gleiches gilt für die Angebote der offenen Beratungseinrichtungen seit 2013 sowie für das in 2011 neu aufgelegte Programm „Chance betriebliche Ausbildung“. Die geltend gemachten – überwiegend durch Dritte refinanzierten – Ausgaben für Freistellungen, Arbeitslosengeld, Teilnehmerunterhaltsgeld wurden mit Pauschalen hinterlegt, die Nachweise und Prüfungen vereinfachen. Finanziell kleine Projekte in den Programmen „LOS-Bremen II“ und „Weiterbildungsberatung “ werden seit 2011 bzw. 2012 durch Pauschalbeträge gefördert, die nur bei nachgewiesener Erreichung der zuvor vereinbarten Ziele ausgekehrt werden. c) Zielgenauigkeit von Förderkriterien Analog zu den oben genannten Vereinfachungen und der Konsequenz der Fokussierung der Förderkriterien dieser Programme auf die Ziele der Maßnahmen wird bei den bisher noch über Fehlbedarfsförderung geförderten Maßnahmen konsequenter als zuvor auf die Festlegung und Überprüfung von Meilensteinen geachtet. Die Zielgenauigkeit der Programme wird zudem mittels Sonderuntersuchungen (z. B. im Programm Fachkräfteinitiative, — 6 — vergleiche Vorlage für die staatliche Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Nr. 18/212 L vom 26. September 2012) untersucht und in jährlichen extern erstellten Durchführungsberichten dargelegt. 12. Wie bewertet der Senat das derzeitige Verfahren zur Kontrolle und Überprüfung von Zuwendungsempfängern, und hält er es für ausreichend? Die Pflicht zur Vorlage eines Verwendungsnachweises und die Überprüfung ergibt sich unmittelbar aus § 44 LHO und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften , die sich an die Regelungen im Bund und den anderen Ländern anlehnen. Darüber hinaus findet in den ESF-geförderten Maßnahmen eine außerordentlich breite und tiefe Prüfung der Projekte statt. Die Prüfung erfolgt sowohl durch Stichprobenkontrollen der zwischengeschalteten Stelle als auch der ESF-Verwaltungsbehörde, der ESF-Bescheinigungsbehörde, der ESF-Prüfbehörde sowie der Europäischen Kommission. Die normalen Überprüfungen von Projekten werden bei ESF-geförderten Projekten damit durch vier zusätzliche Prüfinstanzen verstärkt. Bei einer institutionellen Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Gesamtprüfung eine Prüfung des Zuwendungsempfängers. Eine systematische Prüfung von Verwendungsnachweisen mittels einer Stichprobenprüfung und -entwertung von Originalbelegen nach einer vorangegangenen Risikobewertung ist für eine Überprüfung im Rahmen einer Projektförderung ausreichend. Eine systematische Kontrolle des gesamten Zuwendungsempfängers ist nur bei einer institutionellen Förderung möglich und sinnvoll. Im Programm „WiN“ und den Förderprogrammen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen werden institutionelle Förderungen jedoch nicht gewährt. Die Entwicklung einer Zentralen Zuwendungsdatenbank (vergleiche Antwort zu Frage 10) sieht zukünftig einen elektronischen, ressortübergreifenden Förderabgleich vor. Dadurch können etwaige Doppelförderungen noch systematischer als bisher erkannt und durch Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts ausgeschlossen werden. Druck: Anker-Druck Bremen