— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 847 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 4. März 2013 Nach über 40 Jahren: Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete endlich einführen Die Bremische Bürgerschaft befasste sich schon vor über 40 Jahren mit der Kennzeichnung von Polizeibediensteten. Die Humanistische Union hatte eine entsprechende Petition eingereicht, die in der Deputation für Inneres am 15. Oktober 1968 abgelehnt worden ist. Auch der rot-grüne Senat zögert die Einführung einer individualisierten Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete seit Jahren hinaus. Im September 2009, vor über drei Jahren, äußerte sich Björn Tschöpe, Fraktionsvorsitzender der SPD: „Ich halte das für machbar bis 2010 und wüsste nicht, was dagegen spricht“. („Bremer Polizisten kriegen ein Gesicht“, taz Bremen, 18. September 2009) Im Juni 2011 versprachen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in ihrer Koalitionsvereinbarung , eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete einzuführen. Zeitgleich wurde eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Polizeipräsidenten einberufen, die bisher in der Öffentlichkeit keinerlei Ergebnisse vorgestellt hat. Am 31. August 2011 lehnten SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen entsprechenden Antrag der Fraktion DIE LINKE ab. Wir fragen den Senat: 1. Weshalb verzögert sich die Einführung der Kennzeichnungspflicht so lange, und welche vorläufigen Ergebnisse der Arbeitsgruppe liegen bisher vor? 2. Wie ist diese Arbeitsgruppe personell zusammengesetzt? Sind auch Bürgerrechtsorganisationen wie Amnesty International oder Humanistische Union an den Verhandlungen beteiligt? 3. Welche Modelle einer Kennzeichnungspflicht wurden bisher diskutiert? 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage soll die Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete nach derzeitigen Planungen eingeführt werden? 5. Welche Kriterien soll die Kennzeichnungspflicht umfassen hinsichtlich a) der Art der Kennzeichnung im Streifendienst, b) der Art der Kennzeichnung in geschlossenen Einheiten? 6. Welche Möglichkeiten prüft der Senat, um bei Beteiligung geschlossener Einheiten anderer Landespolizeien bei Großlagen im Land Bremen eine Kennzeichnung möglichst aller eingesetzten Polizeibediensteten zu gewährleisten? 7. Wann soll die Kennzeichnungspflicht spätestens eingeführt werden? Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE D a z u Antwort des Senats vom 9. April 2013 1. Weshalb verzögert sich die Einführung der Kennzeichnungspflicht so lange, und welche vorläufigen Ergebnisse der Arbeitsgruppe liegen bisher vor? — 2 — Druck: Anker-Druck Bremen 2. Wie ist diese Arbeitsgruppe personell zusammengesetzt? Sind auch Bürgerrechtsorganisationen wie Amnesty International oder Humanistische Union an den Verhandlungen beteiligt? 3. Welche Modelle einer Kennzeichnungspflicht wurden bisher diskutiert? 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage soll die Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete nach derzeitigen Planungen eingeführt werden? 5. Welche Kriterien soll die Kennzeichnungspflicht umfassen hinsichtlich a) der Art der Kennzeichnung im Streifendienst, b) der Art der Kennzeichnung in geschlossenen Einheiten? 6. Welche Möglichkeiten prüft der Senat, um bei Beteiligung geschlossener Einheiten anderer Landespolizeien bei Großlagen im Land Bremen eine Kennzeichnung möglichst aller eingesetzten Polizeibediensteten zu gewährleisten? 7. Wann soll die Kennzeichnungspflicht spätestens eingeführt werden? Der Senat hält trotz der kritischen Haltung der Polizeigewerkschaften daran fest, im Mitbestimmungsverfahren eine Regelung vereinbaren zu wollen, nach der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte bei Großlagen künftig eine individuelle Kennzeichnung zu tragen haben. Mit Blick auf die Vielzahl an Großlagen, bei denen Beamtinnen und Beamten aus mehreren Bundesländern zur Unterstützung entsandt werden, wurde zunächst sondiert, ob eine bundeseinheitliche Regelung erreicht werden kann. Da sich diese bevorzugte Lösung aber erkennbar nicht abzeichnet, wäre zumindest für den Nordverbund eine einheitliche Regelung der Kennzeichnungspflicht wünschenswert . Die Regelung soll zumindest im Einklang mit den Vorgaben in Niedersachsen stehen, zumal die dortigen Beamten besonders häufig bei Großeinsätzen in Bremen Unterstützung leisten. Nachdem die vormalige niedersächsische Landesregierung eine Kennzeichnung abgelehnt hat, wurde deren verbindliche Einführung von der neuen niedersächsischen Landesregierung angekündigt. Das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport wurde inzwischen kontaktiert mit dem Ziel, nun zügig eine einheitliche Regelung abzustimmen, die anschließend in das Mitbestimmungsverfahren gebracht wird. Die Vorschläge für eine einheitliche Regelung mit Niedersachsen werden von einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Ortspolizeibehörde Bremerhaven, der Polizei Bremen und des Senators für Inneres und Sport entwickelt. Bürgerrechtsorganisationen sind an den Verhandlungen nicht beteiligt. Die Kennzeichnungspflicht soll im Rahmen eines Erlasses geregelt werden. Die Regelungen werden ausschließlich geschlossene Einheiten umfassen.