— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 850 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 6. März 2013 Situation des Schulsports im Land Bremen Sport erfüllt eine ganze Reihe von wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben. Er fördert nicht nur die körperliche, sondern auch die geistige Fitness und Beweglichkeit und trägt maßgeblich zur Entwicklung von Sensibilität für einen gesunden Lebenswandel bei. Darüber hinaus stiftet er Identität, wirkt sich positiv auf die Persönlichkeitsbildung aus und vermittelt soziale Schlüsselkompetenzen und -qualifikationen wie Fairness, Teamgeist, Respekt, Toleranz, gesunden Ehrgeiz und Verantwortungsbewusstsein . Angesichts einer zunehmenden Zahl an Kindern, die an Bewegungsmangel sowie Übergewicht leiden oder auch nicht schwimmen können, weil sie z. B. eher am PC spielen als selbst Sport treiben, kommt den Schulen als zentralem Lebens- und Lernort junger Menschen eine besondere Bedeutung für die Gesundheit und die körperlich -geistige Entwicklung zu. Neben dem regulären Sportunterricht muss auch insbesondere beim Ganztagsschulbetrieb dafür Sorge getragen werden, dass ein qualitativ hochwertiges und vielfältiges Angebot besteht, um den Schülerinnen und Schülern den Wert des Sports einerseits sowie die Freude an Bewegung andererseits vermitteln zu können. Verschiedene Institutionen, wie etwa die Kultusministerkonferenz oder der Deutsche Sportbund, haben sich deutlich und wiederholt für die Weiterentwicklung des Schulsports ausgesprochen, und fordern eine Mindeststundenzahl von drei Wochenstunden . Neben der ausreichenden Versorgung mit qualifiziertem Personal und einer guten Infrastruktur, bestehend aus Hallen und Außensportanlagen, sind insbesondere auf den Ganztagsschulbetrieb abgestimmte Konzepte, welche auch die örtlichen Sportvereine mit einbeziehen, zwingend für einen erfolgreichen und zukunftsorientierten Schulsport erforderlich. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Stunden Sportunterricht sind laut Stundentafel pro Woche im Land Bremen vorgesehen (bitte nach Schularten aufschlüsseln)? 2. Wie viele Stunden werden pro Woche durchschnittlich real im Fach Sport erteilt , und wie haben sich diese Zahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte nach Schularten aufschlüsseln)? 3. Sofern die real unterrichteten Stunden von den Vorgaben der Stundentafel abweichen : Was sind hierfür die Gründe, und welche Maßnahmen unternimmt der Senat, damit die Vorgaben landesweit eingehalten werden? Wie überprüft der Senat, dass die Vorgaben bezüglich des Sportunterrichts umgesetzt werden? 4. Wie viele Stunden Sport sind im Schuljahr 2011/2012 sowie im aktuell laufenden Schuljahr bislang ausgefallen (bitte nach Schularten aufschlüsseln und in absoluten wie relativen Zahlen angeben)? 5. Wie hoch ist der derzeitige Anteil des fachfremd erteilten Sportunterrichts in Relation zum insgesamt durchgeführten Sportunterricht, und wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte nach Schularten aufschlüsseln)? 6. Welche Sporthallen und Sportplätze werden in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven für die Durchführung von Schulsport verwendet? — 2 — a) Wie viele der Schulen verfügen über eigene Sporthallen- bzw. Sportplätze, und wie viele nicht (bitte nach Stadtgemeinden aufschlüsseln)? Welche zusätzlichen Hallenkapazitäten stehen vonseiten der Sportvereine zur Verfügung ? Wie viele Hallenstunden fallen auf die jeweiligen Schulen, und sind diese ausreichend, um die Vorgaben der Stundentafel zu erfüllen? b) Welche anderen Bestandteile von Schulinfrastruktur (z. B. Schulhof, Aula etc.) können für einen angemessenen Sportunterricht verwendet werden? Wie bewertet der Senat Vorschläge hinsichtlich der Umwandlung, z. B. von Schulhöfen in „Bewegungslandschaften“, und welche Potenziale „für mehr Bewegung“ sieht er hier? c) Wie bewertet der Senat den baulichen Zustand der Sporthallen im Land Bremen, und welche Pläne für Sanierungen bestehen? Welche Schwerpunkte setzt der Senat? Welche Neubauten sind geplant? d) Welche Einschränkungen bei der Erteilung des Sportunterrichts sind gegebenenfalls auf den Zustand oder die Verfügbarkeit von Sporthallen oder anderer geeigneter Infrastruktur zurückzuführen? 7. Welche organisatorischen Neuerungen ergeben sich im Sportunterricht im Zuge verstärkten Ganztagsschulbetriebs? a) Welche Kooperationsvereinbarungen mit Sportvereinen existieren, und welche weiteren Pläne gibt es hierfür? b) Welche didaktischen Möglichkeiten und Chancen sieht der Senat, im Rahmen der Ganztagsschule „Bewegung“ im Tagesablauf anders einzubeziehen und anzubinden? 8. Wie wird sich der Bedarf an Sportlehrerinnen/Sportlehrern auch im überregionalen Vergleich perspektivisch entwickeln, und wie will der Senat sicherstellen, in Zukunft ausreichend ausgebildete Sportlehrerinnen/Sportlehrer für Bremen zu gewinnen bzw. in Bremen zu halten? Wie bewertet der Senat vor diesem Hintergrund das Auslaufen des Sportstudiengangs an der Universität Bremen? Dr. Thomas vom Bruch, Erwin Knäpper, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 9. April 2013 Vorbemerkung Der Sportunterricht an Bremer Schulen leistet als Bewegungsfach einen spezifischen Beitrag für die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung durch Bewegung, Spiel und Sport und erschließt den Schülerinnen und Schülern zugleich die Bewegungs-, Spielund Sportkultur dieser Gesellschaft. Im Bereich unterstützender inklusiver Praxis wird Sportunterricht als bewegungspädagogische Aufgabe verstanden, die vor allem die soziale und emotionale Ebene eines gemeinsamen Lernens in den Blick nimmt. In Kooperation mit anderen Fächern werden außerdem Aspekte der gesunden Lebensführung und sinnvollen Freizeitgestaltung, des nachhaltigen Gebrauchs und Verbrauchs von sportlichen Mitteln und Ressourcen, der Toleranz gegenüber fremden Körper- und Bewegungskulturen, der Ausbildung fairen und sozialen Verhaltens sowie der kritischen Reflexion der Medien thematisiert. Sport ist ein unverzichtbarer Bestandteil des schulischen Angebots. Er fördert die gesunde Entwicklung der Kinder und Jugendlichen und schafft soziale Erfahrungen und Bindungen bei den Schülerinnen und Schülern, die sich positiv auf ihre zukünftige Lebensgestaltung auswirken . Neben dem regulären Sportunterricht werden allen Schülerinnen und Schülern in Bremen umfangreiche Wettbewerbs- und Wettkampfangebote gemacht. Zudem ist Sport an 25 Bremer Grund- und Oberschulen Bestandteil des Schulprofils. Diese Schulen werden von der Senatorin für Bildung und Wissenschaft besonders betreut und gefördert. Der Senat unterstützt die Fragesteller dahingehend, dass Bewegung, Sport und Spiel in der Schule von großer Bedeutung ist. Im Gegensatz zu den Äußerungen der Fragesteller ist aus Sicht des Senats jedoch keine grundsätzliche Verschlechterung der — 3 — Schwimmfähigkeit der Kinder innerhalb der letzten Jahre zu erkennen, auch begründet durch die besondere Schwerpunktsetzung in Jahrgang 3 der Grundschulen. Auch der Bewegungsmangel der Kinder und Jugendlichen ist nicht allumfassend, sondern eher spezifisch auf bestimmte gesellschaftliche Gruppen bezogen. Der Senat beantwortete die Fragen im Einzelnen wie folgt: 1. Wie viele Stunden Sportunterricht sind laut Stundentafel pro Woche im Land Bremen vorgesehen (bitte nach Schularten aufschlüsseln)? In der Stundentafel für die Primarstufe sind die Sportstunden in das Lernfeld „Ästhetische Erziehung“ integriert. Für die Unterrichtsfächer Musik, Kunst und Sport sind je Jahrgangsstufe insgesamt sechs Wochenstunden vorgesehen. Innerhalb dieses Stundenkontingents wird Sportunterricht erteilt. Über den Umfang des jeweiligen Fachs entscheidet die Schule. In der Regel werden hier zwei Wochenstunden Sport unterrichtet. In der dritten Jahrgangsstufe soll neben der Schwimmausbildung eine weitere Sportstunde angeboten werden. Tägliche Bewegungserziehung als Merkmal einer bewegten Schule und als eine mögliche Umsetzung der Stundentafel findet sich zwar nicht immer in ausgewiesenen Bereichen des Stundenplans der einzelnen Klasse oder Jahrgangsstufe wieder, ist aber vielfältig in anderem Unterricht, in Pausen- oder Betreuungsaktivitäten im Rahmen des Schultages aufgehoben. Die Stundentafel der Sekundarstufe I sieht drei Stunden wöchentlichen Sportunterricht vor. In der gymnasialen Oberstufe wird der Sportleistungskurs fünfstündig unterrichtet . Ein Prüfungsfachkurs wird vierstündig unterrichtet. Grundkurse Sport werden in der gymnasialen Oberstufe zweistündig, optional auch dreistündig unterrichtet. Alle Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe müssen Sport bis zum Abitur durchgängig belegen. Für die Berufsschule sieht die Stundentafel in der Regel pro Woche eine Sportstunde , für die beruflichen Vollzeitbildungsgänge in der Regel zwei Wochenstunden Sport vor. 2. Wie viele Stunden werden pro Woche durchschnittlich real im Fach Sport erteilt, und wie haben sich diese Zahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte nach Schularten aufschlüsseln)? Die reale Unterrichtserteilung nach Fächern wird nicht erfasst. Nach Fächern erfasst wird lediglich die Lehrereinsatzplanung und somit die geplante Unterrichtserteilung zu Beginn des Schuljahres. Durch die aufwachsende Einführung der Oberschulen sind an den Oberschulstandorten derzeit noch Klassen der Schularten Gesamtschule bzw. Sekundarschule und Gymnasium vertreten. Da Sport oft klassen- oder sogar schulartenübergreifend erteilt und damit auch erfasst wird, ist eine differenzierte Auswertung der Lehrereinsatzplanung nach Schularten nicht möglich. Um sich der Fragestellung anzunähern, wurden die Schulen in folgende Schulgruppen zusammengefasst : Grundschulen, Oberschulen, durchgängige Gymnasien. Dabei fallen unter die Kategorie „Oberschulen“ auch alle an den Oberschulstandorten noch vorhandenen Klassen der alten Schularten. Dadurch konnten an den Standorten , bei denen noch Klassen mehrerer Schularten vorhanden sind, auch diejenigen Sportstunden in die Berechnung einbezogen werden, die jahrgangs- oder schulartenübergreifend erteilt werden. Allerdings musste die Auswertung für die Oberschulen und die durchgängigen Gymnasien auf den Sekundarbereich I begrenzt werden, da gegebenenfalls vorhandene Leistungskurse in der gymnasialen Oberstufe die Durchschnittswerte verfälschen würden. Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die ermittelten Durchschnittswerte : — 4 — Durchschnittliche je Klasse geplante Sportstunde Schulen im Durchgängige Primarbereich Gymnasien Oberschulen*) 2008/2009 1,9 2,4 2,4 2009/2010 2,0 2,7 2,4 2010/2011 2,0 2,6 2,4 2011/2012 2,0 2,3 2,5 2012/2013 2,0 2,6 2,4 *) Inklusive der auslaufenden Schulzentren im Sekundarbereich I. Im Primarbereich waren je Klasse zwei, in den durchgängigen Gymnasien und Oberschulen jeweils zwei bis drei Sportstunden je Klassenverband im Durchschnitt eingeplant. Bremerhaven: In der Primarstufe und der Sekundarstufe I werden zwei Sportstunden pro Woche unterrichtet, in der gymnasialen Oberstufe drei Stunden. Diese Zahlen haben sich in den letzten fünf Jahren nicht verändert. 3. Sofern die real unterrichteten Stunden von den Vorgaben der Stundentafel abweichen : Was sind hierfür die Gründe, und welche Maßnahmen unternimmt der Senat, damit die Vorgaben landesweit eingehalten werden? Wie überprüft der Senat, dass die Vorgaben bezüglich des Sportunterrichts umgesetzt werden? Gründe, die zur Nichterteilung der vorgesehen Anzahl von Sportstunden führen , sind: Schulorganisatorische Gründe, nicht ausreichende Anzahl von Sporthallen/ Sportmöglichkeiten, nicht vorhandene Möglichkeit zur Erteilung fachfremden Sportunterrichts bei längerfristigem Ausfall von Sportlehrkräften. Unterrichtsversorgung und -durchführung ist Aufgabe der Schulen und wird von den Schulen verantwortet und gegebenenfalls über Konferenzen abgesichert . 4. Wie viele Stunden Sport sind im Schuljahr 2011/2012 sowie im aktuell laufenden Schuljahr bislang ausgefallen (bitte nach Schularten aufschlüsseln und in absoluten wie relativen Zahlen angeben)? Der Unterrichtsausfall wird nicht nach Fächern erhoben. 5. Wie hoch ist der derzeitige Anteil des fachfremd erteilten Sportunterrichts in Relation zum insgesamt durchgeführten Sportunterricht, und wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte nach Schularten aufschlüsseln)? Auch hier ist aus den oben genannten Gründen nur eine schulgruppenbezogene Betrachtung möglich. Abgeglichen werden hierzu die erfassten studierten Fächer und der Unterrichtseinsatz aus der Lehrereinsatzplanung. Dabei sind alle Lehrkräfte einbezogen, für die die Studienfächer in der Behörde bekannt sind. Für einen geringen Anteil der von der Schule eingesetzten Honorarkräfte liegt diese Information in der Behörde nicht vor und konnte auch nicht mehr von den Schulen abgefragt werden. Bremen Schulen im Durchgängige Primarbereich Gymnasien Oberschulen Fach- Keine Fach- Keine Fach- Keine Schuljahr fremd Angabe fremd Angabe fremd Angabe 2008/2009 41,5 % 7,2 % 2,5 % 3,5 % 6,0 % 4,7 % 2009/2010 40,5 % 9,8 % 2,1 % 5,7 % 5,4 % 5,8 % 2010/2011 42,2 % 9,5 % 4,8 % 8,1 % 8,7 % 7,5 % 2011/2012 45,0 % 9,2 % 3,9 % 8,6 % 6,3 % 9,1 % 2012/2013 42,8 % 10,9% 3,1 % 4,8 % 5,8 % 7,4 % — 5 — Bremerhaven Für Bremerhaven konnten in der Kürze der Zeit keine gesonderten Daten ermittelt werden. 6. Welche Sporthallen und Sportplätze werden in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven für die Durchführung von Schulsport verwendet? a) Wie viele der Schulen verfügen über eigene Sporthallen- bzw. Sportplätze, und wie viele nicht (bitte nach Stadtgemeinden aufschlüsseln)? Welche zusätzlichen Hallenkapazitäten stehen vonseiten der Sportvereine zur Verfügung ? Wie viele Hallenstunden fallen auf die jeweiligen Schulen, und sind diese ausreichend, um die Vorgaben der Stundentafel zu erfüllen? 138 Schulstandorte in der Stadtgemeinde Bremen verfügen über eine eigene Sporthalle; 16 Schulen haben keine eigene Schulsporthalle. Außerdem werden zwölf Sporthallen auf Bezirkssportanlagen des Sportamtes und 16 Vereinssporthallen, die angemietet worden sind, genutzt. In den Schulsporthallen stehen bei durchschnittlich 37 Zeitstunden pro Schule 5 846 Stunden pro Woche zur Verfügung. In den zwölf Hallen der Bezirkssportanlagen werden 203 Zeitstunden/Woche Sportunterricht erteilt. In den 16 angemieteten Vereinshallen wurden 501 Zeitstunden/Woche vertraglich vereinbart. Insgesamt stehen 6 550 Zeitstunden/Woche in allen Sporthallen zur Verfügung. Die zur Verfügung stehenden Hallenzeiten reichen aus, um die Anforderungen der Stundentafel zu erfüllen. An 68 Schulen gibt es laut Sportstättenatlas des Sportamtes Bremen größere Außenflächen. Es handelt sich dabei überwiegend um sogenannte Freizeitspielflächen (Rasen-, Kunstrasen-, Sand-, Asphaltflächen), die den Schülerinnen und Schülern der Schulen für sportliche Betätigungen zur Verfügung stehen. Von den 40 Bremerhavener Schulen verfügen 37 über eine eigene Sporthalle bzw. eine Halle am Schulstandort, 17 Schulen nutzen teilweise zusätzlich Hallen anderer Schulen oder städtische Sporthallen. An zwei Schulen gibt es Sportplätze im Sinne der DIN (Fußballplätze mit Rundlaufbahn), an weiteren 34 Schulen stehen Spielflächen zur Verfügung. 27 Schulen haben 2012 städtische Sportplätze genutzt. Vereinseigene Sporthallen und -plätze gibt es in Bremerhaven nicht. b) Welche anderen Bestandteile von Schulinfrastruktur (z. B. Schulhof, Aula etc.) können für einen angemessenen Sportunterricht verwendet werden? Wie bewertet der Senat Vorschläge hinsichtlich der Umwandlung, z. B. von Schulhöfen in „Bewegungslandschaften“, und welche Potenziale „für mehr Bewegung“ sieht er hier? In Ausnahmefällen werden Aulen für Aktivitäten des Schulsports genutzt. Schulhöfe dienen der Freizeit- und Pausengestaltung der Schülerinnen und Schüler und werden nur in Teilbereichen (Kleinspielfelder, Ballsporteinrichtungen ) für schulsportliche Aktivitäten genutzt. Bei der Modernisierung und Umgestaltung der Schulhöfe werden sowohl der Bewegungsbedarf wie auch der Anspruch der Schülerinnen und Schüler auf Ruhezonen berücksichtigt . An einer Bremerhavener Schule wird eine fest installierte Bewegungslandschaft für den Sportunterricht genutzt. c) Wie bewertet der Senat den baulichen Zustand der Sporthallen im Land Bremen, und welche Pläne für Sanierungen bestehen? Welche Schwerpunkte setzt der Senat? Welche Neubauten sind geplant? Wie allgemein bei öffentlichen Gebäuden besteht auch bei den Sporthallen im Land Bremen ein Sanierungsstau. Für Sanierungsmaßnahmen werden alljährlich Mittel aus dem Senatsbauprogramm eingesetzt. Der bauliche Zustand und die Betriebsbereitschaft der Turn- und Sporthallen wird durch die im Zwei-bis-Drei-Jahresrhythmus stattfindende Zustandserfassung durch Baubegehungen durch Immobilien Bremen AöR festgestellt. Bei den Sporthallen finden zusätzlich regelmäßige Kontrollen des Sportamtes statt. Aufgrund der vorliegenden Beschlüsse zum Senatsbauprogramm wird in den kommenden zwei Jahren der Neubau der Turnhalle der Grundschule „Auf den Heuen“ realisiert. Eine Liste der Sanierungsmaßnahmen an Turnhallen ist als Anlage beigefügt. — 6 — Die Sporthallen der Bremerhavener Schulen sind insgesamt in einem gebrauchsfähigen Zustand. Sanierungen erfolgen nach baulichen Anforderungen und bereitstehenden Mitteln. Nach dem Neubau der Sporthalle Gaußschule (Brandschaden), Fertigstellung Anfang 2013, bestehen zurzeit keine Planungen für weitere Neubauten. d) Welche Einschränkungen bei der Erteilung des Sportunterrichts sind gegebenenfalls auf den Zustand oder die Verfügbarkeit von Sporthallen oder anderer geeigneter Infrastruktur zurückzuführen? Aufgrund der regelmäßigen Zustandskontrollen wird mit Ausnahme von Zeiten zur Durchführung von Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von keinen nennenswerten Einschränkungen in der Nutzung von Sporthallen ausgegangen. Während dieser Zeiten nutzen die Schulen freie Kapazitäten in den benachbarten Schulsporthallen, den angemieteten Vereinssporthallen , den Turnhallen der Bezirkssportanlagen und darüber hinausgehende Angebote wie die Nutzung von Sportstudios, Außensport und Hallenbädern. 7. Welche organisatorischen Neuerungen ergeben sich im Sportunterricht im Zuge verstärkten Ganztagsschulbetriebs? Die laut Stundenkontingenttafel vorgesehene Anzahl der zu erteilenden Sportstunden unterscheiden sich bei Ganztagsschulen nicht von der anderer Schulen . a) Welche Kooperationsvereinbarungen mit Sportvereinen existieren, und welche weiteren Pläne gibt es hierfür? Kooperationen finden nicht im Sportunterricht, sondern ausschließlich in außerunterrichtlichen Angeboten statt. Stand 2008 kooperieren über 80 % aller Bremer Schulen mit Sportvereinen. Aktuelle Daten für den Ganztagsbereich gibt es nicht, sie werden jedoch eher über diesem Prozentsatz liegen . Informationen einzelner Schulen waren in der Kürze der Zeit nicht zu ermitteln. Einige Beispiele möchten wir an dieser Stelle dennoch nennen: • Grundschule am Baumschulenweg: Bremen 1860, TV Werder, SV Werder Bremen, Grün Gold Club; • Schule Borchshöhe: Handballgemeinschaft Vegesack-Hammersbeck, Ballschule Nord, LG Bremen-Nord; • Schule am Buntentorsteinweg: ATS Buntentor, BTS Neustadt, Tennisverein von 1927, SV Werder Bremen; • Schule an der Delfter Straße: TuS Huchting, SV Werder Bremen; • Oberschule an der Helsinkistraße: LG Bremen-Nord, SG Marßel; • Wilhelm-Olbers-Schule: SV Hemelingen, ATSV Sebaldsbrück, FC Union 60, SG Bremen, Hastedter TSV. • In Bremerhaven bestehen zahlreiche Kooperationen mit Sportvereinen , u. a. mit den Eisbären Bremerhaven (Basketball), den FishtownPinguins (Eishockey), Werder Bremen, JFV Bremerhaven u. a. (Fußball ), Marine-Jugend Bremerhaven (Segeln und Drachenboot). Die Zusammenarbeit mit Sportvereinen wird sehr positiv bewertet, zusätzlich ist die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Teil einer Arbeitsgruppe (in Zusammenarbeit mit dem Senator für Inneres und Sport sowie dem Landessportbund), die weitere Maßnahmen zur Förderung der Kooperationen Schule – Sportverein erarbeitet. b) Welche didaktischen Möglichkeiten und Chancen sieht der Senat, im Rahmen der Ganztagsschule „Bewegung“ im Tagesablauf anders einzubeziehen und anzubinden? Ganztagsschulen verbinden nach § 23 Absatz 2 des Bremischen Schulgesetzes Unterricht und unterrichtsergänzende Angebote in einer anregenden Lernumgebung zu einer pädagogischen und organisatorischen Einheit (Lernzeit) an Vor- und Nachmittagen. Ganztagsschulen können zusätzliche — 7 — verpflichtende sowie nicht verpflichtende Betreuungsangebote vorhalten und leisten damit einen Beitrag zur Erhöhung der Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler. In der Ganztagsschule werden die Bewegungsangebote im Rahmen des jeweiligen Ganztagsschulkonzepts eingebaut. Dieses gestaltet die lern- und schülerorientierte Rhythmisierung, die Zusammenarbeit der Verantwortlichen für den Unterricht, für unterrichtsergänzende und zusätzliche Bildungs - und Betreuungsangebote sowie die Umsetzung der Inklusion. Dies alles geschieht unter besonderer Berücksichtigung des pädagogischen Konzeptes der Schule, des Lern- und Förderkonzeptes, des Konzeptes zur Kooperation mit außerschulischen Partnern, des Ernährungskonzeptes, des Personaleinsatzkonzeptes , des Konzeptes zur besonderen Beteiligung der Eltern und Schülerschaft sowie des Raumkonzeptes. 8. Wie wird sich der Bedarf an Sportlehrerinnen/Sportlehrern auch im überregionalen Vergleich perspektivisch entwickeln, und wie will der Senat sicherstellen, in Zukunft ausreichend ausgebildete Sportlehrerinnen/Sportlehrer für Bremen zu gewinnen bzw. in Bremen zu halten? Wie bewertet der Senat vor diesem Hintergrund das Auslaufen des Sportstudiengangs an der Universität Bremen? Der Einstellungsbedarf für Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung für ein Lehramt an Grundschulen und für Schulen der Sekundarstufe I mit dem Fach Sport bewegt sich mittel- bis langfristig (bis 2020) im überregionalen Vergleich zu anderen Fachqualifikationen auf einem leicht erhöhten Niveau. Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz „Lehrereinstellungsbedarf und -angebot in der Bundesrepublik Deutschland 2010 bis 2012“ vom 9. Juni 2011 rangiert der Bedarf im Fach Sport hinter Mathematik, Chemie, Physik, Englisch, Französisch , Kunst/Gestaltung/ Werken und Musik (siehe Dokumentation 194 – Juli, S. 21, URL: http://www.kmk.org/statistik/schule/statistische-veroeffentlichungen/ lehrereinstellungsbedarf-und-angebot.html). Bedarfsanforderungen der öffentlichen Schulen und die Bewerberlage – Stand: 1. März 2013: 41 Bewerbungen mit Fakultas Sport für Einstellungstermin August 2013 – lassen erwarten, dass in den kommenden Jahren genügend ausgebildete Sportlehrerinnen und Sportlehrer zur Verfügung stehen werden. Eine Abwanderung von Lehrerinnen und Lehrern mit Fakultas Sport aus dem öffentlichen Schuldienst ist in den vergangenen Jahren statistisch nicht auffällig in Erscheinung getreten und auch für die kommenden Jahre nicht zu erwarten. An der Universität Bremen sind erstmals zum Wintersemester 2008/2009 keine neuen Zulassungen für den Studiengang Sportwissenschaft im Lehramtsstudium erteilt worden. Der Senat sieht wie bereits in der Antwort des Senats vom 12. Dezember 2006 (Drucksache 16/1245) keine neue Bewertung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Qualität des Sportunterrichts in den Schulen im Lande Bremen . Unter Beachtung der Studiendauer für ein Lehramt und anschließendem Vorbereitungsdienst erreichen aktuell noch immer Absolventinnen und Absolventen der Universität Bremen den Lehrerarbeitsmarkt. Für die nächsten Jahre ist nicht zu erwarten, dass Sport überregional zu einem Mangelfach wird. Der Senat geht daher davon aus, dass es weiterhin gelingen wird, in ausreichender Anzahl Lehrerinnen und Lehrer mit Fakultas Sport für die Schulen im Land Bremen zu gewinnen. ANLAGE zu Frage 6 c) Mit Stand vom 11. März 2013 werden in folgenden Schulsporthallen Sanierungsarbeiten durchgeführt: 1. Schule Witzlebenstraße: (Halle ist zurzeit gesperrt) Behebung von Brandschäden /Baumaßnahmen dauern voraussichtlich bis zu den Sommerferien 2013; 2. Schule Andernacher Straße: (Halle zurzeit gesperrt) Fassaden und Innensanierung /Baumaßnahmen dauern voraussichtlich bis Frühjahr/Sommer 2014; 3. Oberschule In den Sandwehen: (Halle zurzeit gesperrt) Fassaden und Innensanierung /Baumaßnahmen dauern voraussichtlich bis zu den Sommerferien 2013. Für die folgenden zehn Schulsporthallen sind Sanierungsmaßnahmen in Planung: 1. Schule Buntentorsteinweg: Bau eines Notausgangs; — 8 — 2. Schule Kantstraße: Sanierung des Sportbodens, Anbringung von Prallschutz; 3. Schule Schmidtstraße: Maßnahmen zur Verbesserung der Akustik; 4. Oberschule Habenhausen (große Halle): Fußboden und Deckensanierung; 5. Oberschule Julius-Brecht-Allee: Hallenbodenerneuerung; 6. Oberschule Hermannsburg (Halle ist zurzeit gesperrt): Dachkonstruktion ist nach Prüfung nicht standsicher. Falls Sanierungskosten unverhältnismäßig hoch sein sollten, wären voraussichtlich Abriss und Neubau notwendig; 7. Neue Oberschule Gröpelingen: Komplettsanierung der Halle; 8. Schulzentrum Walle: Sanierung der Turnhallendecke; 9. Gymnasium Vegesack: Innensanierung der Halle; 10. Schulzentrum Blumenthal (eine der beiden Hallen ist zurzeit gesperrt): Sanierung des Sportbodens; 11. Sanierung Turnhalle Schulzentrum Sekundarstufe II Alwin-Lonke-Straße, 1. Bauabschnitt Dach und Fassade. Druck: Anker-Druck Bremen