— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 89 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 27. September 2011 Integrationsjobs im Benchmarking-Vergleich Zum 1. Januar 2005 ist das Sozialgesetzbuch (SGB) II in Kraft getreten. Im Zuge dieser sogenannten Hartz-IV-Reformen wurden für Arbeitslose aus dem Rechtskreis des SGB II unter anderem das Instrument der „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung “ (AGH-M) eingeführt. Diese auch als Integrationsjobs (In-Jobs) bezeichneten öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahmen richten sich an Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen. Leistungsträger für diese Maßnahmen im Land Bremen sind das Jobcenter Bremen sowie das Jobcenter Bremerhaven . Die Höhe der Förderung, die an die Träger der Beschäftigungsmaßnahme ausgezahlt wird, ist gesetzlich nicht abschließend geregelt. Die Maßnahmekosten werden von den Jobcentern pauschal abgerechnet. Mit der Maßnahmekostenpauschale werden Mittel für die unmittelbare Maßnahmedurchführung bereitgestellt (z. B. Personal - und Verwaltungskosten, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Betreuung, Qualifizierung , Arbeitskleidung, Sachkosten, sonstiger Aufwand). Von der Maßnahmenpauschale zahlt der Maßnahmenträger den Teilnehmern außerdem eine „Entschädigung für Mehraufwendungen“. Diese beträgt in Bremen aktuell 0,70 ‡ bis 1,20 ‡ pro Teilnehmerstunde. Laut Bericht über die Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Programme im Land Bremen im Jahr 2010 (Vorlage 18/013-L in der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen) sind im Land Bremen im Jahr 2010 insgesamt 2 359 Personen in eine AGHM -Maßnahme eingetreten. Im Bericht finden sich aggregierte Angaben zu Verweildauer , Abbruchquoten, Fallkosten, Ergebniskosten und Verbleib nach Beendigung der Maßnahme. Für ein aussagefähiges Benchmark müssen diese jedoch programmscharf ausgewiesen sowie ins Verhältnis gesetzt werden mit den Zahlen in anderen Bundesländern beziehungsweise Agenturbezirken. Wir fragen den Senat: 1. Wie hoch war die durchschnittliche Verweildauer von Teilnehmern in AGH-MMaßnahmen im Land Bremen, verglichen mit Hamburg, Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt in den Jahren 2008, 2009 und 2010 (je nach Zweckmäßigkeit die Abgrenzung anhand der Ländergrenzen oder der jeweiligen Agenturbezirke vornehmen)? 2. Wie hoch war die Abbruchquote (negative Abbrüche) in AGH-M-Maßnahmen im Land Bremen, verglichen mit Hamburg, Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt in den Jahren 2008, 2009 und 2010 (je nach Zweckmäßigkeit die Abgrenzung anhand der Ländergrenzen oder der jeweiligen Agenturbezirke vornehmen)? 3. Wie hoch waren die Fallkosten (durchschnittliche Kosten pro geförderten Teilnehmer ) von AGH-M-Maßnahmen im Land Bremen, verglichen mit Hamburg, Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt in den Jahren 2008, 2009 und 2010 (je nach Zweckmäßigkeit die Abgrenzung anhand der Ländergrenzen oder der jeweiligen Agenturbezirke vornehmen)? 4. Wie hoch waren die Ergebniskosten (durchschnittliche Kosten pro erfolgreich beendeter Maßnahme) von AGH-M-Maßnahmen im Land Bremen, verglichen — 2 — mit Hamburg, Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt in den Jahren 2008, 2009 und 2010 (je nach Zweckmäßigkeit die Abgrenzung anhand der Ländergrenzen oder der jeweiligen Agenturbezirke vornehmen)? 5. Wie hoch war die Vermittlungsquote in den ersten Arbeitsmarkt (Quote der Teilnehmer , die nach Beendigung einer AGH-M-Maßnahme in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden konnten) im Land Bremen , verglichen mit Hamburg, Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt in den Jahren 2008, 2009 und 2010 (je nach Zweckmäßigkeit die Abgrenzung anhand der Ländergrenzen oder der jeweiligen Agenturbezirke vornehmen; bitte differenzieren nach ungeförderter und geförderter Beschäftigung sowie nach Verbleib unmittelbar nach und sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme)? 6. Wie hoch war die Arbeitslosenquote unter den Personen, die eine AGH-M-Maßnahme beendet haben, im Land Bremen, verglichen mit Hamburg, Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt in den Jahren 2008, 2009 und 2010 (je nach Zweckmäßigkeit die Abgrenzung anhand der Ländergrenzen oder der jeweiligen Agenturbezirke vornehmen; bitte differenzieren nach Verbleib unmittelbar und sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme)? Jörg Kastendiek, Claas Rohmeyer, Heiko Strohmann, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 1. November 2011 Vorbemerkung Mit dem Begriff „AGH-M-Maßnahmen“ sind Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante nach SGB II gemeint. In Bremen werden sie auch Integrationjobs (In-Jobs) genannt, sie werden auch als 1-‡-Jobs oder AGH-MAE abgekürzt. In der folgenden Antwort wird die Begrifflichkeit der Kleinen Anfrage beibehalten. Die Umsetzung der AGH-M obliegt den Jobcentern. Bei dem in der Kleinen Anfrage angesprochenen Bericht über die Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Programme im Land Bremen im Jahr 2010 (Vorlage 18/013-L in der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen) handelt es sich nicht um einen Bericht über die Umsetzung aller AGH-M-Maßnahmen im Land Bremen. Berichtet wird vielmehr über einen Ausschnitt der AGH-M-Maßnahmen, nämlich diejenigen Maßnahmen, die durch Mittel des Landes Bremen (hier Mittel des Europäischen Sozialfonds) ergänzend gefördert werden. Die Gesamtdaten der AGH-M-Maßnahmen sind wesentlich höher. In 2010 sind im Land Bremen 7 789 Personen in eine AGH-M eingetreten (Bremen 5 846, Bremerhaven 1 943). Im oben genannten Bericht wird über 2 359 Eintritte berichtet, also 30 % der Gesamteintritte. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass AGH-M-Maßnahmen für arbeitsmarktferne Zielgruppen vorgesehen sind. Die unmittelbare Integration in den Arbeitsmarkt nach Beendigung der Maßnahme ist ausdrücklich nicht das Ziel der Maßnahmen, eine kurzfristige Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt ist für die Zielgruppe dieser Maßnahmen eher die Ausnahme. Mit AGH-M-Maßnahmen werden mittel- und langfristige Ziele verfolgt: es geht vorrangig um eine (allmähliche) Heranführung an Arbeitstugenden , um soziale Stabilisierung, um Basisqualifikationen – und oft genug einfach nur um das „Durchhalten“ eines Sechs-Stunden-Tages. Daher ist das in der Kleinen Anfrage genannten Erfolgskriterium der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung für eine Bewertung nicht hinreichend. 1. Wie hoch war die durchschnittliche Verweildauer von Teilnehmern in AGH-MMaßnahmen im Land Bremen, verglichen mit Hamburg, Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt in den Jahren 2008, 2009 und 2010 (je nach Zweckmäßigkeit die Abgrenzung anhand der Ländergrenzen oder der jeweiligen Agenturbezirke vornehmen) ? Folgende durchschnittliche Verweildauern in einer AGH-M sind statistisch erfasst (Angabe in Monaten): — 3 — davon davon davon 2008 weiblich 2009 weiblich 2010 weiblich Bremen 4,4 4,5 4,7 4,9 4,6 4,6 Bremerhaven 4,6 4,7 4,5 4,9 4,4 4,5 Hamburg 4,2 4,1 5,4 5,3 4,1 4,2 Berlin 5,6 5,7 5,2 5,4 5,5 5,6 Niedersachsen 4,3 4,4 4,4 4,4 4,5 4,6 Bundesdurchschnitt 4,7 4,8 4,7 4,8 4,6 4,8 Diese Verweildauern sagen jedoch nichts darüber aus, wie lange jeweils eine Person in einer AGH-M-Maßnahme tatsächlich war. Die Zuweisungsdauer beträgt in der Regel jeweils sechs Monate, eine Maßnahmeverlängerung wird statistisch in der BA als Neuzuweisung erfasst. Die oben genannten Werte können daher eher zu Aussagen über (positive oder negative) vorzeitige Maßnahmeabbrüche herangezogen werden: Die Regelzuweisung beträgt sechs Monate; wenn durchschnittlich 4,6 Monate Verbleib in einer Maßnahme ausgewiesen wird, dann bedeutet dies, dass 23 % der Regelzuweisung nicht erfüllt wurden (dabei lässt sich nicht ablesen, ob 72 % der Teilnehmenden sechs Monate erfüllt und 28 % nach einem Monat abgebrochen haben oder ob 30 % der Teilnehmenden sechs Monate erfüllt und 70 % nach vier Monaten abgebrochen haben). 2. Wie hoch war die Abbruchquote (negative Abbrüche) in AGH-M-Maßnahmen im Land Bremen, verglichen mit Hamburg, Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt in den Jahren 2008, 2009 und 2010 (je nach Zweckmäßigkeit die Abgrenzung anhand der Ländergrenzen oder der jeweiligen Agenturbezirke vornehmen)? Durch den Statistik-Service der Arbeitsagentur sind hierzu keine Auswertungen möglich. 3. Wie hoch waren die Fallkosten (durchschnittliche Kosten pro geförderten Teilnehmer ) von AGH-M-Maßnahmen im Land Bremen, verglichen mit Hamburg, Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt in den Jahren 2008, 2009 und 2010 (je nach Zweckmäßigkeit die Abgrenzung anhand der Ländergrenzen oder der jeweiligen Agenturbezirke vornehmen)? Das Berichtsjahr 2010 ist nach Auskunft des Statistik-Service der Arbeitsagentur aufgrund von Umstellungen im operativen Verfahren nicht valide auswertbar. Für 2008 und 2009 sind folgende monatliche Fallkosten pro Teilnehmer/-in erfasst : 2008 2009 Bremen 491,60 ‡ 383,30 ‡ Bremerhaven 286,80 ‡ 306,80 ‡ Hamburg 349,70 ‡ 351,20 ‡ Berlin 264,40 ‡ 275,40 ‡ Niedersachsen 223,20 ‡ 241,00 ‡ Bundesdurchschnitt 243,30 ‡ 261,40 ‡ In oben genannter Tabelle sind nur die Fallkosten der jeweiligen Argen dargestellt . Etwaige zusätzliche Förderungen der Länder (z. B. aus ESF- oder Landesmitteln ) sind nicht dargestellt. Zu den Fallkosten (Bremen) muss vermerkt werden, dass in 2008 und teilweise noch in 2009 eine Gesamtbewirtschaftung durch die bremer arbeit gmbh (bag) erfolgte. Durch die damit verbundenen differierenden Verfahrenswege wurden für Bremen durch den Statistik-Service der Arbeitsagentur die Fallkosten anders erfasst als bei anderen Argen: In 2008 sind im Wert von 491,60 ‡ auch die — 4 — Mehraufwandsentschädigung und Fahrtkosten (ca. 200 ‡) und die Bewirtschaftungskosten der bag in die Fallkosten aufgenommen worden. In 2009 gilt dies in Teilen, da die Bewirtschaftung sukzessive vom Jobcenter übernommen wurde. Von daher sind die Fallkosten mit anderen Städten nicht direkt vergleichbar. Das Gros der Maßnahmen in Bremen wird mit Maßnahmekosten von 277 ‡ vergütet. Hinzu kommen Mehraufwandsentschädigung und Fahrtkosten (2010: 195 ‡). Damit sind die Fallkosten in Bremen etwa mit Berlin identisch und liegen in 2009 ca. 16 ‡ über dem Bundesdurchschnitt. 4. Wie hoch waren die Ergebniskosten (durchschnittliche Kosten pro erfolgreich beendeter Maßnahme) von AGH-M-Maßnahmen im Land Bremen, verglichen mit Hamburg, Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt in den Jahren 2008, 2009 und 2010 (je nach Zweckmäßigkeit die Abgrenzung anhand der Ländergrenzen oder der jeweiligen Agenturbezirke vornehmen)? Da keine Auswertungen zu negativen Abbrüchen möglich sind, können auch Ergebniskosten nicht berichtet werden. 5. Wie hoch war die Vermittlungsquote in den ersten Arbeitsmarkt (Quote der Teilnehmer , die nach Beendigung einer AGH-M-Maßnahme in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden konnten) im Land Bremen , verglichen mit Hamburg, Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt in den Jahren 2008, 2009 und 2010 (je nach Zweckmäßigkeit die Abgrenzung anhand der Ländergrenzen oder der jeweiligen Agenturbezirke vornehmen; bitte differenzieren nach ungeförderter und geförderter Beschäftigung sowie nach Verbleib unmittelbar nach und sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme)? Eine Auswertung des Verbleibs von Teilnehmenden im unmittelbaren Anschluss an die Maßnahmen erfolgt durch den Statistik-Service der Arbeitsagentur nicht. Es ist aber der Verbleib nach sechs Monaten nach Maßnahmeaustritt berichtbar. Es wird erfasst, wie viele Personen sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme (inklusive Abbruch) eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben. Hierzu gehören auch geförderte sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten (z. B. AGH-E = Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante [einjährige sozialversicherungspflichtige Maßnahme, 100 % gefördert durch Jobcenter]; BEZ = Beschäftigungszuschuss, grundsätzlich unbefristete sozialversicherungspflichtige Maßnahme, Zuschuss des Jobcenters: 75 %). Weitere Differenzierungen sind nicht möglich. Für 2010 ist der Zeitraum Oktober 2009 bis September 2010 zugrunde gelegt worden (d. h., der Verbleib von ausgetretenen Teilnehmenden zwischen April 2009 bis März 2010 wurde erfasst). Quote der Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach Austritt aus AGH-MAE davon davon davon 2008 weiblich 2009 weiblich 2010 weiblich Bremen 17,70 % 17,80 % 15,50 % 16,70 % 14,30 % 13,90 % Bremerhaven 20,00 % 18,60 % 14,40 % 16,10 % 11,20 % 9,00 % Hamburg 14,90 % 15,10 % 14,90 % 15,70 % 12,90 % 12,80 % Berlin 17,70 % 16,80 % 14,00 % 14,10 % 13,10 % 12,40 % Niedersachsen 16,60 % 15,20 % 13,40 % 13,30 % 13,80 % 13,10 % Bundesdurchschnitt 15,80 % 14,90 % 13,00 % 13,30 % 13,50 % 12,50 % 6. Wie hoch war die Arbeitslosenquote unter den Personen, die eine AGH-M-Maßnahme beendet haben, im Land Bremen, verglichen mit Hamburg, Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt in den Jahren 2008, 2009 und 2010 (je nach Zweckmäßigkeit die Abgrenzung anhand der Ländergrenzen oder der jeweiligen Agenturbezirke vornehmen; bitte differenzieren nach ungeförderter und geförderter Beschäftigung sowie nach Verbleib unmittelbar nach und sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme)? — 5 — Eine Auswertung des Verbleibs von Teilnehmenden im unmittelbaren Anschluss an die Maßnahmen erfolgt durch den Statistik-Service der Arbeitsagentur nicht. Es ist aber der Verbleib nach sechs Monaten nach Maßnahmeaustritt berichtbar. Hier wird nur erfasst, wie viele Personen sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme (inklusive Abbruch) nicht arbeitslos sind. Personen, die arbeitslos sind und gleichzeitig eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben (z. B. BEZ, AGH-Entgeltvariante) werden als nicht arbeitslos gewertet, auch der Verbleib in Schule/Ausbildung, weitere Fördermaßnahme, Krankheit o. ä. wird hier als „nicht arbeitslos“ gewertet. Für 2010 ist der Zeitraum Oktober 2009 bis September 2010 zugrunde gelegt worden (d. h., der Verbleib von ausgetretenen Teilnehmenden zwischen April 2009 bis März 2010 wurde erfasst). Unten genannte Tabelle zeigt die Quote der nach dieser Definition arbeitslosen Personen sechs Monate nach einer AGH-M auf: Arbeitslosenquote sechs Monate nach Austritt aus AGH-MAE davon davon davon 2008 weiblich 2009 weiblich 2010 weiblich Bremen 36,00 % 34,00 % 42,50 % 40,20 % 42,00 % 40,80 % Bremerhaven 39,70 % 38,30 % 41,00 % 38,10 % 48,50 % 47,40 % Hamburg 44,00 % 41,50 % 48,60 % 45,00 % 43,40 % 40,40 % Berlin 39,10 % 38,20 % 41,50 % 40,00 % 41,90 % 40,60 % Niedersachsen 45,50 % 45,20 % 46,80 % 46,90 % 48,40 % 48,20 % Bundesdurchschnitt 45,80 % 46,20 % 48,40 % 47,70 % 48,20 % 47,90 % Die Zusammenstellung der Daten erfolgte auf der Basis von Daten des StatistikService Nord der Bundesagentur für Arbeit. Druck: Anker-Druck Bremen