— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 898 (zu Drs. 18/814) 07. 05. 13 Mitteilung des Senats vom 7. Mai 2013 Wissenschaftsfinanzierung zwischen Bund und Ländern neu ordnen Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD haben unter Drucksache 18/814 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: Die gegenwärtige Verteilung der Finanzierung des Wissenschaftsbereichs in der Bundesrepublik, also der Hochschulen und der von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen, ist ein Ergebnis der grundgesetzlichen Kompetenz- und Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern und der darauf fußenden weiteren Vereinbarungen und Abkommen. Seit geraumer Zeit wird vor dem Hintergrund der gestiegenen Anforderungen an den Wissenschaftsbereich und seiner weiter wachsenden Bedeutung für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung und der damit verbundenen erhöhten Ressourcenbedarfe auch über die Frage einer neuen Verteilung der Finanzierungslasten zwischen dem Bund und den Ländern diskutiert. Im Kontext der Vorschläge zur Änderung des Grundgesetzes, vor allem des Artikels 91b Grundgesetz (GG), ist diese Debatte neu aufgeflammt, insbesondere, weil der Bund sich eine Möglichkeit eröffnen wollte, um im Hochschulbereich aus seiner Sicht besonders hochwertige Forschungseinrichtungen und Felder mit zu finanzieren. In diesem Zusammenhang ist eine Debatte über Änderungen der unterschiedlichen Finanzierungsschlüssel für die verschiedenen Forschungsorganisationen zu sehen. Das Finanzvolumen der gemeinsamen Forschungsförderung des Bundes und der Länder auf Grundlage des Artikels 91b GG belief sich im Jahr 2011 auf knapp 8,0 Mrd. ‡ (inklusive bilateraler Sonderfinanzierungen an die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. – FhG). Diese wurden zu 68,6 % vom Bund und zu 31,4 % von den Ländern finanziert. Die Mittelflüsse zwischen Bund, Ländergemeinschaft und einzelnen Ländern unterscheiden sich je nach Förderverfahren in Modalitäten, Umfang und Verteilung. Diese „Finanzströme“ werden jährlich von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) zusammengestellt und veröffentlicht (zuletzt im Dezember 2012 für das Jahr 2011) und bilden die Grundlage für die folgenden Antworten.1) Wegen der komplexen Förderverfahren und zum besseren Verständnis wird die Beantwortung der Frage 3, die sich auf die grundsätzlichen Modalitäten der Finanzierung bezieht, vorgezogen und die Fragen 1, 2 und 4 werden gemeinsam beantwortet . 3. Nach welchem Finanzierungsschlüssel werden die Kosten dieser Forschungsinstitute zwischen Bund und Ländern geteilt? Die gemeinsame Förderung nach Artikel 91b GG erfolgt nach folgenden Schlüsseln : ––––––– 1) Materialien der GWK – Heft 30 – Gemeinsame Forschungsförderung des Bundes und der Län- der. Finanzströme im Jahr 2011; im Folgenden: Finanzströme; Finanzströme 2010 (Heft 25) und Finanzströme 2009 (Heft 14). Die Daten für 2012 liegen noch nicht vor. — 2 — Bund-LänderSchlüssel Aufbringung des Länderanteils Helmholtz-Gemeinschaft (HGF) 90 zu 10 In der Regel Sitzland des Standorts in Bremen: AWI, DLR-RY Max-Planck-Gesellschaft (MPG) 50 zu 50 50 % Sitzland der Einrichtung, in Bremen: MPI für marine Mikro- 50 % alle Länder nach Königsteiner biologie Schlüssel Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) 90 zu 10 Zwei Drittel entsprechend dem Verin Bremen: IFAM, MEVIS, IWES hältnis des Zuwendungsbedarfs der Einrichtungen der FhG, die in einem Land ihren Sitz haben; ein Drittel beteiligte Länder entsprechend Königsteiner Schlüssel 50 zu 50 Sitzland – Ausbaumaßnahmen (Sonderfinanzierungen) Leibnizgemeinschaft (WGL) überwiegend Große Baumaßnahmen: Sitzland; in Bremen: ZMT, BIPS, DSM 50 zu 50 im Übrigen: – Einrichtungen, die in erheblichem Umfang wissenschaftliche Infrastrukturaufgaben wahrnehmen: 25 % Sitzland, 75 % alle Länder nach Königsteiner Schlüssel; – übrige Einrichtungen: 75 % Sitzland , 25 % alle Länder nach Königsteiner Schlüssel (Quelle: Finanzströme 2011; Ziffer 1.2 Finanzierungsmodalitäten) 1. Welche finanziellen Mittel erhielt das Land Bremen vom Bund und den anderen Bundesländern für die Unterstützung der überregionalen Forschungsinstitute in den letzten drei Jahren (bitte getrennt aufführen nach Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. [HGF], Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft e. V. [MPG], Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. [FhG], Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. [WGL])? 2. In welcher Höhe war das Land Bremen verpflichtet, diese Forschungsinstitute in den letzten drei Jahren zu kofinanzieren (bitte getrennt aufführen nach HGF, MPG, FhG, WGL)? 4. In welcher Größenordnung ist das Bundesland Bremen über seinen Länderanteil an der Finanzierung der überregionalen Forschungsinstitute beteiligt (bitte für die letzen drei Jahre aufführen)? In den Jahren 2009 bis 2011 stellte sich die Finanzierung der überregionalen Forschungsinstitute und die Beteiligung des Landes Bremen an der Finanzierung wie folgt dar: HGF Auf Einrichtungen der HGF in der Freien Hansestadt Bremen entfallende Davon 10 % Davon 90 % Landesmittel Freie Jahr Gesamtmittel Bundesmittel Hansestadt Bremen 2009 98 606 88 745 9 861 2010 98 434 88 590 9 843 2011 104 926 94 433 10 493 (Angaben in T‡) (Quelle: Finanzströme 2009, Ziffer 5.1; Finanzströme 2010, Ziffer 6.3; Finanzströme 2011, Ziffer 4.3) Die Angaben zur HGF in den Finanzströmen beruhen auf Mitteilungen des BMBF basierend auf im Bundeshaushaltsplan veranschlagten Mitteln. Als Finanzierungsbeträge der Länder werden 10 % der jeweiligen Gesamtzuwendung dem jeweiligen Sitzland der Einrichtung „zugerechnet “. Abweichende Regelungen bei einzelnen Einrichtungen werden in der GWK-Berechnung nicht berücksichtigt (vergleiche Finanzströme 2011, Ziffer 4.1 – Datengrundlagen). Das gilt auch für die im Konsortialvertrag geregelten finanziellen Beiträge der Länder SchleswigHolstein und Brandenburg zum Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung, Bremerhaven, in Höhe von jeweils 1 % der tatsächlichen Zuwendung. — 3 — Max-Planck-Gesellschaft Beitrag Freie Hansestadt Bremen zur länder- gemeinsamen Finanzierung der MPG Finanzierungsinsgesamt betrag Freie (gemäß Hansestadt Auf Einrichtungen der MPG in der Königsteiner Bremen Jahr Freien Hansestadt Bremen entfallende Schlüssel) gesamt Davon 50 % Gesamt- Bundes- Davon 50 % mittel mittel Ländermittel 50 % 50 % Sitzland länderge- Freie Hansemeinsam stadt Bremen 2009 12 666 6 333 3 167 3 167 3 053 6 220 2010 12 023 6 012 3 006 3 006 3 194 6 200 2011 10 795 5 398 2 699 2 699 3 316 6 015 (Angaben in T‡) (Quelle: Finanzströme 2009, Ziffer 5.2; Finanzströme 2010, Ziffer 6.4; Finanzströme 2011, Ziffer 4.4) WGL Beitrag Freie Hansestadt Bremen zur länder- gemeinsamen Finanzierung der WGL Finanzierungsinsgesamt betrag Freie (gemäß Hansestadt Auf Einrichtungen der WGL in der Königsteiner Bremen Jahr Freien Hansestadt Bremen entfallende Schlüssel) gesamt Davon 50 % Gesamt- Bundes- Davon 50 % mittel mittel Ländermittel 75 % 25 % Sitzland länderge- Freie Hansemeinsam stadt Bremen 2009 8 216 4 108 1 027 3 081 1 237 4 318 2010 9 517 4 759 1 190 3 569 1 314 4 883 2011 10 956 5 478 1 268 4 210 1 359 5 569 (Angaben in T‡); in 2011 enthalten sind 810 T‡ für Baumaßnahme (DSM) hälftig Bund und Sitzland. (Quelle: Finanzströme 2009, Ziffer 5.3; Finanzströme 2010, Ziffer 6.5; Finanzströme 2011, Ziffer 4.5) — 4 — FhG Jahr Auf Einrichtungen der FhG in der Freien Hansestadt Bremen entfallende Davon 90 % Gesamtmittel Bundesmittel Davon 10 % Ländermittel Davon FinanzieDavon Finanzie- rungsbetrag rungsbetrag Freie HanseGesamt andere Länder stadt Bremen 2009 9 504 8 554 950 189 761 2010 10 240 9 216 1 024 246 778 2011*) 11 354 10 219 1 135 242 893 (Angaben in T‡) (Quelle: Finanzströme 2009, Ziffer 5.4; Finanzströme 2010, Ziffer 6.6; Finanzströme 2011, Ziffer 4.6) *) Zusätzlich ist in 2011 im Rahmen des Auf- bzw. Ausbaus der bremischen FhG-Einrichtungen eine bilaterale FhG-Sonderfinanzierung aus Bundes- und Landesmitteln jeweils in Höhe von 2 100 T‡ geflossen. 5. In welcher Größenordnung würde sich für das Land Bremen eine Entlastung ergeben , wenn bei der MPG der Finanzierungsschlüssel auf 70 zu 30 zulasten des Bundes geändert würde und die Verteilung zwischen Sitzland und allen anderen Bundesländern gleichbliebe? Eine Änderung des Finanzierungsschlüssels für die MPG auf 70 zu 30 bei gleichbleibender Verteilung zwischen Sitzland und Ländergemeinschaft hätte 2011 den Gesamtbeitrag Bremens zur Finanzierung der MPG um ca. 40 % reduziert, und zwar von 6 015 T‡ um 2 550 T‡ auf 3 465 T‡. 6. In welcher Größenordnung würde sich für das Land Bremen eine Entlastung ergeben, wenn bei der WGL der Finanzierungsschlüssel auf 70 zu 30 zulasten des Bundes geändert würde und die Verteilung zwischen Sitzland und allen anderen Ländern gleichbliebe? Welche zusätzliche Entlastung würde sich ergeben , wenn bei Forschungsmuseen und Einrichtungen, die in erheblichem Umfang wissenschaftliche Infrastrukturmaßnahmen wahrnehmen, der Schlüssel auf 90 zu 10 zulasten des Bundes geändert würde? Eine Änderung des Finanzierungsschlüssels für die WGL auf 70 zu 30 bei gleichbleibender Verteilung zwischen Sitzland und Ländergemeinschaft hätte 2011 den Gesamtbeitrag Bremens zur Finanzierung der WGL um ca. 35 % reduziert, und zwar von 5 569 T‡ um 1 941 T‡ auf 3 628 T‡. Bislang wird der 50-%-ige Länderanteil für die Finanzierung der Forschungsmuseen der Leibniz-Gemeinschaft in der Regel zu 75 % vom jeweiligen Sitzland und zu 25 % von allen Ländern gemeinsam aufgebracht. Bei Einrichtungen, die in erheblichem Umfang wissenschaftliche Infrastrukturmaßnahmen wahrnehmen , werden hingegen 75 % des Länderanteils von allen Ländern gemeinsam und 25 % vom Sitzland finanziert. Das Land Bremen hat keine solche Einrichtung . Eine Änderung des Finanzierungsschlüssels für Forschungsmuseen und Infrastruktureinrichtungen auf einen Bund-Länder-Schlüssel von 90 zu 10 bei Beibehaltung der bisherigen Verteilung des Länderanteils auf Sitzland und Ländergemeinschaft würde sich für Bremen beim Sitzlandanteil für das Deutsche Schiffahrtsmuseum und bei der Ermittlung des auf Bremen entfallenden Anteils an der gemeinsamen Länderfinanzierung nach Königsteiner Schlüssel auswirken . Der Landesbetrag für Bremen hätte sich 2011 gegenüber der 70-zu-30- Variante von 3 628 T‡ um weitere 1 134 T‡ auf 2 494 T‡ reduziert. 7. Welche finanziellen Mittel haben die Hochschulen im Land Bremen über die Programmpauschale (20 %) der Projektkosten aus DFG-Mitteln (zweite Säule Hochschulpakt) erhalten (bitte für die letzten drei Jahre aufführen)? Ein Ziel des 2007 von Bund und Ländern beschlossenen Hochschulpakts war es, den Einstieg in die Vollkostenfinanzierung von Forschungsvorhaben zu vollziehen , und zwar durch die Bereitstellung von Programmpauschalen zur Deckung der indirekten, zusätzlichen und variablen Projektausgaben in den von der DFG — 5 — geförderten Forschungsvorhaben. Die Programmpauschale beträgt 20 % der von der DFG bewilligten und verausgabten direkten Projektmittel. Tabelle: DFG-Projektpauschalen (zweite Säule Hochschulpakt) an die Freie Hansestadt Bremen (Angaben in T‡) Gesamtmittel Gesamtmittel DFG*) an Darunter DFG*) alle Darunter Freie Hanse- Programm- Länder (ohne ProgrammJahr stadt Bremen pauschalen Quote Geschäftsstelle) pauschalen Quote 2009 44 374 5 779 13 % 1 655 543 194 990 12 % 2010 47 300 7 249 15 % 1 737 834 239 548 14 % 2011 45 099 7 196 16 % 1 856 004 280 033 15 % *) Allgemeine Forschungsförderung, Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs, EmmyNoether -Programm, Leibniz-Programm, Forschungszentren. (Quelle: Finanzströme 2009, Ziffer 5.8; Finanzströme 2010, Ziffer 6.10; Finanzströme 2011, Ziffer 4.10; eigene Berechnungen Senatorin für Bildung und Wissenschaft) Wie die Tabelle zeigt, liegt der Anteil der Programmpauschalen an den DFGGesamtmitteln insgesamt und auch bezogen auf Bremen unter 20 %, da in der allgemeinen Forschungsförderung Programmpauschalen erst für Neubewilligungen ab 1. Januar 2008 berücksichtigt werden, d. h., vor diesem Stichtag bewilligte mehrjährige Förderungen profitierten nicht. Nicht berücksichtigt für die Bemessung der Programmpauschalen werden außerdem die Finanzierung von Stipendien, Kongressteilnahmen in Deutschland, Hilfseinrichtungen der Forschung , Mitgliedsbeiträge an internationale Organisationen sowie die Förderung der internationalen Forschungsverbünde/der Wahrnehmung internationaler Verpflichtungen. Dem Betrag von 7 196 T‡ für 2011 an bremische Hochschulen geflossene Programmpauschalen entspricht ein pauschalenbegünstigter Zuwendungsbetrag von ca. 36 000 T‡. 8. In welcher Größenordnung könnten die Hochschulen im Land Bremen entlastet werden, wenn sich diese Programmpauschalen sukzessive ab 2014 jährlich um 5 % erhöhen, bis eine Programmpauschale von 50 % im Jahr 2019 erreicht ist? Bremen ist in den vergangenen Jahren extrem erfolgreich in der Einwerbung von Projektmitteln der DFG gewesen. Es gibt keine Garantie, dass dieses Niveau gehalten werden kann, zumal die bei jedem Förderantrag erforderliche Kofinanzierung angesichts der finanziellen Situation in der Grundfinanzierung der Hochschulen immer schwerer darstellbar ist. Für die Modellrechnung wird gleichwohl unterstellt, dass es den bremischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gelingt, bis 2019 konstant Fördermittel der DFG in Höhe der programmpauschalenbegünstigten Fördermittel des Jahres 2011 (siehe Antwort zu Frage 7) einzuwerben. Tabelle: Modellrechnung Steigerung DFG-Projektpauschalen auf 50 % bis 2019 (Angaben in T‡) Fördermittel- Entlastung für basis für Modellrechnung Hochschulen Programm- Steigerung Pauschalen Modellrechnung bei Steigerung Jahr pauschalen von 20 % auf 50 % Beibehaltung Pauschalen 20 % der Pauschale Programm- ProgrammQuote pauschalen Quote pauschalen 2013 36 000 20 % 7 200 20 % 7 200 0 2014 36 000 25 % 9 000 20 % 7 200 1 800 2015 36 000 30 % 10 800 20 % 7 200 3 600 2016 36 000 35 % 12 600 20 % 7 200 5 400 2017 36 000 40 % 14 400 20 % 7 200 7 200 2018 36 000 45 % 16 200 20 % 7 200 9 000 2019 36 000 50 % 18 000 20 % 7 200 10 800 — 6 — 9. Welche finanziellen Mittel haben die Hochschulen im Land Bremen über die Projektpauschalen der Drittmittelprojekte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erhalten (bitte für die letzten drei Jahre aufführen)? In welcher Größenordnung könnten die Hochschulen entlastet werden, wenn diese Projektpauschalen auf 30 % erhöht würden? Das BMBF hat erst ab 2011 eine Projektpauschale für die direkte Projektförderung von Forschungsvorhaben an Hochschulen eingeführt. Sie betrug in 2011 10 % der Zuwendung; für Vorhaben, deren Laufzeit in 2012 begonnen hat, beträgt die Pauschale bereits 20 %. 2011 haben die Hochschulen im Land Bremen 14 271 T‡ an Projektförderung, einschließlich Projektpauschale vom BMBF erhalten .2) Bei einer in etwa gleichbleibenden Zuwendungssumme von ca. 13 000 T‡ würden bremische Hochschulen bei einer 30-%-igen Projektpauschale somit 3 900 T‡ Projektpauschale erhalten können. 10. Die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau wurde mit der Föderalismusreform 2006 abgeschafft, die Mittel blieben jedoch mit einer Zweckbindung bis 2013 erhalten. Inwieweit wird der Senat die dem Land Bremen zustehenden Mittel auch nach 2013 dem Hochschulbau zur Verfügung stellen? Inwieweit macht sich der Senat den Beschluss der Kultusministerkonferenz, die Hochschulbaumittel auf 900 Mio. ‡ jährlich aufzustocken, zu eigen? In welcher Größenordnung würden die Hochschulen im Land Bremen davon profitieren? Die Kompensationsmittel für die entfallene Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau in Höhe von 12 843 T‡ sollen auch weiterhin für den Hochschulbau zur Verfügung stehen. Der Senat setzt sich für eine Fortführung und Aufstockung der Kompensationsmittel für den Hochschulbau auf 900 000 T‡ jährlich ein. Bei gleichbleibender Verteilung zwischen den Ländern würde Bremen dann jährlich 16 624 T‡ erhalten. 11. Welche finanziellen Mittel hat das Land Bremen für den Pakt für Forschung und Innovation in den Jahren 2010 bis 2012 aufgebracht, und welche finanziellen Mittel muss es für die Jahre 2013 bis 2015 aufbringen? Das Land Bremen hat gemäß den Vereinbarungen des Pakts für Forschung und Innovation in den Jahren 2010 bis 2012 insgesamt ca. 2 500 T‡ zusätzlich für die vom Pakt erfassten Forschungsorganisationen aufgebracht. In den Jahren 2013 bis 2015 werden es voraussichtlich weitere 6 900 T‡ sein. 2009 bis 2010 2010 bis 2011 2011 bis 2012 Summe Steigerung p. a. absolut 748 1 075 706 2 529 Steigerungsquote p.a. 3 % 4 % 2 % 2012 bis 2013 2013 bis 2014 2014 bis 2015 Summe Steigerung p. a. 3 506 1 658 1 741 6 905 Steigerungsquote p. a. 12 % 5 % 5 % (Angaben in T‡) (Quellen: Finanzströme 2009, 2010 und 2011; 2012 und 2013 vorläufige Ergebnisse, 2014 und 2015: Planungsdaten – Berechnungen Senatorin für Bildung und Wissenschaft) Als Bezugsgröße zur Ermittlung des jährlichen Mehraufwands dient jeweils das vorausgegangene Jahr. Aufgrund verschiedener Sondereffekte (z. B. Entlastung in der ländergemeinsamen Finanzierung der WGL durch den Wechsel des IFMGEOMAR von der WGL zur HGF ab 2012, Aufnahme des BIPS in die WGL im Jahr 2013) unterliegt die effektive Steigerungsquote Schwankungen. Manchmal bleibt die effektive Steigerungsquote hinter der im Pakt für Forschung und Innovation vereinbarten 3- bzw. 5-%-igen Aufwuchsquote zurück, manchmal überschreitet sie die vereinbarte Aufwuchsquote. ––––––– 2) Quelle: Förderdatenbank BMBF; http://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/StatistikAction.do?action Mode=renderPDF&type=bulgeswz&ressort=B MBF; Abruf: 3. April 2013) — 7 — 12. Der Pakt für Forschung und Innovation läuft im Jahr 2015 aus. Inwieweit hält der Senat es für sinnvoll, den Pakt für Forschung und Innovation weiterzuführen , unter der Maßgabe, den 5-%-igen Aufwuchs in der Forschungsförderung wieder auf 3 % zurückzuführen? In welcher Größenordnung würde das den Haushalt zugunsten der Grundfinanzierung entlasten? Eine Fortsetzung des Pakts ist bisher zwischen den Beteiligten noch nicht erörtert worden. Der Senat hält es für sinnvoll, die Zielsetzung des Paktes fortzusetzen . Die Einschätzung von Bund und Ländern über die erreichten Ziele und Ergebnisse führt zu einer eindeutig positiven Bewertung: die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wissenschaft und ihrer internationalen Attraktivität konnte deutlich verbessert werden. Ein 5-%-iger Zuwachs bedeutet für das Land Bremen in 2016 Mehrausgaben von ca. 1 800 T‡, ein 3-%-iger erfordert ca. 1 080 T‡. Für sich betrachtet tritt eine Entlastung der Grundfinanzierung nicht ein, sondern eine Mehrbelastung im Haushalt von 1 080 T‡, die über eine Eckwerteerhöhung finanziert werden muss, wenn sie nicht zulasten der Grundfinanzierung gehen soll. Rechnerisch würde eine abgesenkte Zuwachsrate zwar zu einem geringeren Ausgabenzuwachs führen, aber die Grundfinanzierung nicht verändern. 13. Welche Maßnahmen hat der Senat – u. a. auf der Grundlage des von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossenen Antrags „Hochschulpakt bedarfsgerecht weiterentwickeln – bundesweites Hochschulzulassungsverfahren endlich einführen !“ (Drs. 18/150) – auf Bundesebene ergriffen, um den steigenden Studierendenzahlen gerecht zu werden und den Hochschulen mehr Planungssicherheit zu verschaffen? „Hochschulpakt weiterentwickeln“ Grundlage der derzeitigen Bund-Länder-Vereinbarung für die zweite Programmphase des Hochschulpakts (2011 bis 2015) ist die KMK-Vorausberechnung 2009 zu den künftigen Studienanfängerzahlen. Da die tatsächlichen Anfängerzahlen in den letzten Jahren deutlich über den Prognosezahlen lagen, hat die KMK im März 2012 eine aktualisierte Vorausberechnung vorgelegt und dabei auch das geänderte Verhalten der Studienberechtigten berücksichtigt, die sich zunehmend häufiger für die Aufnahme eines Studiums und nicht für eine klassische Berufsausbildung entscheiden. Die neue KMK-Vorausberechnung kommt zu dem Ergebnis , dass die Studienanfängerzahlen im Zeitraum 2011 bis 2015 bei rd. 624 000 zusätzlichen Studienanfängern liegen könnten, anstatt der ursprünglich angenommenen rd. 327 000. Auf Bremen bezogen bedeutet das, dass statt der bisher nach der KMK-Prognose 2009 erwarteten rd. 5 750 zusätzlichen Studienanfänger nach der neuen Prognose nun im Zeitraum 2011 bis 2015 rd. 9 700 zusätzliche Studienanfänger zu erwarten sind. Auf der Grundlage der neuen KMK-Vorausberechnung haben Bund und Länder im April 2012 die Beratungen zur Weiterentwicklung des Hochschulpakts aufgenommen. Seit Dezember 2012 liegen die sogenannten Schnellmeldungen des Statistischen Bundesamtes mit den Anfängerzahlen des Jahres 2012 vor. Danach sind die bundesweiten Erstsemesterzahlen im Jahr 2012 zwar im Vergleich zum Vorjahr um 5 % gesunken, insgesamt liegen die Zahlen aber immer noch deutlich über den ursprünglich angenommenen Prognosezahlen von 2009. Bund und Länder haben vor diesem Hintergrund seit Dezember 2012 intensiv über die Konsequenzen aus der anhaltend hohen Nachfrage nach Studienplätzen verhandelt und in der Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) am 12. April 2013 den Beschluss gefasst, dass der Hochschulpakt 2020 zur Finanzierung zusätzlicher Studienanfängerinnen und Studienanfänger erheblich aufgestockt werden soll. Für die nach der neuen KMK-Vorausberechnung zu erwartenden rd. 297 000 zusätzlichen Anfänger ist allein bis zum Jahr 2015 eine Aufstockung der Bundesmittel um rd. 2,189 Mrd. ‡ erforderlich, für die Zeit der Ausfinanzierung des Hochschulpakts II in den Jahren 2016 bis 2018 sind weitere 2,727 Mrd. ‡ erforderlich . Der Bund hat signalisiert, dass er zu einer entsprechenden Aufstockung seiner Mittel bereit ist. Im Ergebnis wird der Bund dann für den Hochschulpakt II — 8 — insgesamt rd. 9,7 Mrd. ‡ zur Verfügung stellen. Von den Ländern erwartet der Bund, dass sie ihre Mittel ebenfalls aufstocken und für die Umsetzung des Hochschulpakts insgesamt finanzielle Leistungen erbringen, die denen des Bundes vergleichbar sind. Welche Bundesmittel Bremen erhalten wird, hängt davon ab, wie sich die tatsächlichen Studienanfängerzahlen bundesweit entwickeln und auch davon, wie hoch die realen Anfängerzahlen in Bremen sein werden. Im Ergebnis könnte sich ergeben, dass Bremen im gesamten Zeitraum des Hochschulpakts II, also in den Jahren 2011 bis 2018, insgesamt etwa 100 bis 140 Mio. ‡ an Bundesmitteln erhalten könnte. Der Beschluss der GWK vom 12. April 2013 zur Aufstockung des Hochschulpakts in seiner zweiten Programmphase (2011 bis 2015) soll den Regierungschefinnen und Regierungschefs des Bundes und der Länder zu deren Sitzung am 13. Juni 2013 zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Verhandlungen zur Fortschreibung des Hochschulpaktes in einer dritten Programmphase (2016 bis 2020) sollen im Jahr 2014 aufgenommen werden. „Bundesweites Hochschulzulassungsverfahren einführen“ Das bundesweite Hochschulzulassungsverfahren, das sogenannte dialogorientierte Serviceverfahren, ist zum Wintersemester 2012/2013 unter Beteiligung von 17 Hochschulen im Rahmen eines Pilotverfahrens gestartet. Dabei hat sich gezeigt, dass die EDV mittlerweile so weit entwickelt ist, dass das Zulassungsverfahren stabil läuft. Dies wurde durch den weiteren Probelauf im Sommersemester 2013 – zum Sommersemester lassen nur relativ wenige Hochschulen Studierende im ersten Semester zu, sodass sich Vergabeverfahren im Sommer besonders eignen, um einen Probelauf durchzuführen – und Testläufe und Simulationen bestätigt. Auch zwei bremische Hochschulen haben Verfahrenssimulationsverfahren erfolgreich durchlaufen. Der Gewinn für die teilnehmenden Hochschulen im Rahmen des Pilotverfahrens war aufgrund der geringen Beteiligung allerdings noch gering, weil der Mehrfachbewerbungsabgleich erst dann effektiv wird, wenn sich möglichst viele der insgesamt ca. 160 bis 180 staatlichen Universitäten und Fachhochschulen des Bundesgebiets beteiligen. Zum kommenden Wintersemester wird die Einführungsphase laufen. Es ist die Beteiligung von rund 50 Hochschulen aus dem gesamten Bundesgebiet vorgesehen und insbesondere die Beteiligung mit Clustern in Massenfächern, wie z. B. Psychologie, Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften und sozialer Arbeit. Auch die Universität Bremen und die Hochschule Bremen werden aufgrund der erfolgreichen Testläufe teilnehmen, die Universität sogar mit ihrem gesamten Studienangebot. Da die Teilnahme der Hochschulen freiwillig ist, lassen sich keine strikten Teilnahmezahlen planen. Es besteht aber die Aussicht, dass bis 2016/2017 alle oder nahezu alle teilnahmeberechtigten Hochschulen auch am dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen werden. Die außerordentlich positiven Effekte aus diesen Finanzierungszuflüssen, nicht nur was die dadurch ausgeweiteten Möglichkeiten der wissenschaftlichen Einrichtungen im Land Bremen betrifft, sondern auch hinsichtlich ihrer erheblichen fiskalischen und manifesten Einwohnereffekte, müssen natürlich auch vor dem Hintergrund der entstehenden Kosten gesehen werden. Einerseits entlastet sich das Land fiskalisch bei den gemeinsam finanzierten Einrichtungen deutlich, andererseits sind in den letzten Jahren daraus auch erhebliche Belastungen für den Bremer Wissenschaftshaushalt entstanden und werden zukünftig noch entstehen . Nur mit größten Anstrengungen konnten in den letzten fünf Jahren die zwischen den Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern im Pakt für Forschung und Innovation verabredeten fünfmaligen 3-%-igen Erhöhungen für die überregionale Forschung aufgebracht werden. Dasselbe gilt für die angelaufene fünfmalige 5-%-ige Erhöhung bei der Fortsetzung des Pakts in den Jahren 2011 bis 2015. Druck: Anker-Druck Bremen