— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 899 Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 7. März 2013 Methoden und Erfahrungen der Bremer Bürgerbeteiligung nutzbar machen Bremen hat in den vergangenen Monaten und Jahren eine ganze Reihe von bedeutenden , auch bundesweit beachteten Beteiligungsverfahren in verschiedenen Politikbereichen erfolgreich durchgeführt. Dazu gehören als gesamtstädtische Aufgaben die Beteiligungen von interessierten und betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie von Interessengruppen und -verbänden beispielsweise bei der Vorbereitung des Leitbilds Bremen 2020 und des Innenstadtkonzepts, bei der Entwicklung des neuen Hulsberg-Viertels und des Klimaschutz- und Energieprogramms 2020, der runde Tisch zur A 281, die Bedarfserhebungen mit Onlinebeteiligung zum Verkehrsentwicklungsplan , die Bürgervorschläge für einen neuen Flächennutzungsplan und das Landschaftsprogramm für Bremen. Ebenso wichtig sind kleinteiligere Vorhaben wie die Planung des Stadionbads oder des Desdesdorfer Platzes, die Spielleitplanung in Schwachhausen, die Arbeit der ZwischenZeitZentrale als Zwischennutzungsagentur oder die Projektentwicklung und Vergabe von Projekten zur Stärkung der Kreativwirtschaft in Bremen. Die angewandten Methoden und Werkzeuge für diese Projekte sind sehr individuell und überwiegend von den jeweiligen Protagonistinnen und Protagonisten und deren Erfahrungen geprägt. Teilweise werden sie erst im Prozessablauf erprobt. Es bleibt eine Herausforderung, entsprechend zielorientiertes, individuelles Handeln zu fördern und zugleich die Erfahrungen und Methoden so sehr unterschiedlicher Beteiligungsformate und -verfahren als „best practice“ und „Werkzeugkoffer“ zu sichern und zu vermitteln. Bremens Vorreiterrolle in differenzierter und frühzeitiger Bürgerbeteiligung sollte gleichwohl ausgebaut, kommuniziert und weiterentwickelt werden . Wir fragen den Senat: 1. Wie werden die entwickelten Methoden und Erfahrungen erfolgreicher Bürgerbeteiligung in Bremen gesichert, dokumentiert sowie ressort-, projekt- und fachübergreifend anwendbar gemacht? 2. Wie wird Bremer „best practice“ in der Bürgerbeteiligung überregional und national kommuniziert, ausgetauscht und anderen Kommunen oder Interessengruppen nutzbar gemacht? 3. Für welche weiteren Politik- und Verwaltungsbereiche könnten aus Sicht des Senats die in Bürgerbeteiligungsprojekten der vergangenen fünf Jahre gemachten Erfahrungen Vorbild sein; zu welchen Themen, Planungen und Anliegen auch jenseits der klassischen Beteiligungsfelder Bau, Quartiers- und Stadtentwicklung und Verkehr könnten Bürgerbeteiligungen sinnvoll sein? 4. Welche Pläne verfolgt und welche Chancen sieht der Senat für Beteiligungsformate in den Bereichen Soziales, Bildung, Kulturentwicklung, Wirtschaft und Standortmarketing? 5. Wie fördert der Senat die individuelle Entwicklung von Beteiligungsprozessen sowie die individuelle Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Beirätinnen und Beiräten und Bürgerinnen und Bürgern für Prozesse der Bürgerbeteiligung und Mediation? — 2 — 6. Gibt es einen Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über ihre Erfahrungen in Bürgerbeteiligungsprozessen? 7. Welche Möglichkeiten sieht, schafft und fördert der Senat, durch Beteiligungsprozesse auch bürgerschaftliches Engagement in privaten Initiativen und Unternehmungen zu fördern? 8. Anhand welcher Kriterien entscheiden der Senat und die Verwaltungen, welche Projekte einer öffentlichen Bürgerbeteiligung zugeführt werden? Wie wird ein Beteiligungskonzept für ein konkretes Projekt erarbeitet? 9. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, Vorhaben des Senats und der Verwaltungen öffentlich anzukündigen, sodass Bürgerinnen und Bürger dazu die Einleitung und gegebenenfalls Ausgestaltung von Bürgerbeteiligungsverfahren vorschlagen oder beantragen können – und wie bewertet der Senat das diesbezügliche Vorbild der Stadt Heidelberg? 10. Wie bewertet der Senat die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung , die intern bei der Erstellung und Evaluation von Beteiligungskonzepten unterstützen sowie für die Bürgerinnen und Bürger als Ansprechpartner dienen könnte? Carsten Werner, Ralph Saxe, Marie Hoppe, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen D a z u Antwort des Senats vom 7. Mai 2013 Vorbemerkung Der Senat hat in jüngerer Vergangenheit auf parlamentarische Fragen zum Themenkreis „Bürgerbeteiligung“ mehrfach ausführlich geantwortet, so im zurückliegenden Jahr 2012 auf die Kleine Anfrage „Bürgerbeteiligung in Bremen“ (Beschluss des Senats vom 7. Februar 2012, Drs. 18/91 S) und auf die Große Anfrage „Konzepte für mehr Bürgerbeteiligung entwickeln“ (Beschluss des Senats vom 28. August 2012, Drs. 18/210 S). Insofern wird in den Antworten ergänzend auf diese vormaligen Antworten verwiesen. Ein diesbezügliches Schwerpunktthema ist die Frage nach einer zentralen Verwaltungsstelle , die Bürgerbeteiligung koordinieren, betreuen, fördern und begleiten soll; in der vorliegenden Anfrage wird konkret nach Einrichtung einer „Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung“ gefragt. Diese Stelle soll der Fragestellung entsprechend die Verwaltung bei der Evaluation und Erstellung von Beteiligungskonzepten unterstützen und für die Bürgerinnen und Bürger als Ansprechpartnerin dienen. Aus den oben genannten Antworten des Senats auf frühere gleichgelagerte Fragen geht hervor, dass der Senat Bürgerbeteiligung praktisch und pragmatisch unterstützt: Die vielfältigen Themen und Anlässe, zu denen Bürgerbeteiligung in unterschiedlichster Form eingefordert oder von vornherein als Teil eines Entscheidungsprozesses eingerichtet wird, werden fachlich, und auch methodisch, also von der jeweiligen Art und Form der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern her, durch die jeweils zuständigen Verwaltungseinheiten gewährleistet. So können die – teilweise auch in Fortbildungsangeboten der Senatorin für Finanzen erworbenen – abstrakten Kenntnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Beteiligungsformen und -anlässe mit der jeweiligen Sachproblematik verbunden werden. Und so können Beteiligungsformen gefunden und praktiziert werden, die nah an der Sache und nah an den Bürgerinnen und Bürgern sind. Auch in der Koalitionsvereinbarung wird Bürgerbeteiligung als ein vielschichtiger Prozess aufgefasst, der auf allen Ebenen zu fördern ist. Zusätzlich ist der Senat der Auffassung, dass durch das neue Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter vom 10. Februar 2010 die Beiräte und Ortsämter aufgefordert sind, verstärkt Beteiligungsprojekte vor einer Beschlussfassung in den Beiräten zu organisieren . Die Evaluation des Beirätegesetzes, die bereits in Auftrag gegeben wurde, wird sich auch mit diesen Aufgaben befassen und Ergebnisse liefern. — 3 — 1. Wie werden die entwickelten Methoden und Erfahrungen erfolgreicher Bürgerbeteiligung in Bremen gesichert, dokumentiert sowie ressort-, projekt- und fachübergreifend anwendbar gemacht? Die entwickelten Methoden und die gewonnenen Erfahrungen aus Verfahren der Bürgerbeteiligung werden auf vielfältige Weise Anderen zugänglich und weiter verwendbar gemacht. So erfolgt ein Austausch über Erfahrungen mit der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bei der Umsetzung sozialräumlich ausgerichteter Förderprogramme wie Wohnen in Nachbarschaften (WiN), Soziale Stadt – Investitionen im Quartier oder Lokales Kapital für Soziale Zwecke (LOS) zwischen den in den Fördergebieten eingesetzten Quartiersmanagements regelmäßig im Rahmen monatlich stattfindender gemeinsamer Dienstbesprechungen. Der Austausch über Methoden und Erfahrungen der Bürgerbeteiligung ist ebenfalls Gegenstand der mehrfach jährlich tagenden ressortübergreifenden Arbeitsgruppe WiN. Über Art, Umfang und Wirkung der praktizierten Bürgerbeteiligung bei der Umsetzung des Programms WiN berichtet der Senat in größeren Abständen der Bürgerschaft sowie den zuständigen Deputationen, mehrfach auch unter Einbeziehung externer Untersuchungen In der Stadtentwicklung werden auf der Grundlage eines breiten Fundus von Methoden die jeweils für den spezifischen Einzelfall geeigneten und für die konkrete Fragestellung angemessenen Methoden ausgewählt und situationsbezogen weiterentwickelt. Dabei ist zwischen formellen, gesetzlichen Beteiligungsverfahren und informellen Beteiligungsverfahren zu unterscheiden. Auch kommt es darauf an, ob es sich beim Beteiligungsverfahren a) um eine frühzeitige Information über Verfahren, Zusammenhänge und Entscheidungsregeln handelt oder b) um eine Mitwirkung (Konsultation) zur Politikberatung bei Konzepten und Projekten oder c) um Mitentscheidung (Kooperation) innerhalb eines vorgegebenen Rahmens handelt. Die im Einzelnen entwickelten Methoden und Erfahrungen werden auf unterschiedliche Arten dokumentiert und anwendbar gemacht. Das kann von einfachen Protokollen bis zu umfangreichen Dokumentationen mit verschiedenen Medien einschließlich Ausstellungen oder Filmen/Videoclips reichen. Auch durch Mitwirkung und Präsenz bei Veranstaltungen, wie z. B. dem Bremer Stadtdialog, können Ergebnisse und Erfahrungen von Beteiligungen oder Anforderungen an Beteiligungen präsentiert, in unterschiedlichen Zusammenhängen diskutiert und weiterentwickelt werden. Das Internet als Informationsquelle wird mittlerweile häufig genutzt, teilweise mit Dialogfunktionen für die Bürgerinnen und Bürger und als Medium zur Veröffentlichung der Beteiligungsergebnisse. Als ausgewählte Beispiele aus dem Bereich der Stadtentwicklung seien genannt der Beteiligungsprozess bei der Erarbeitung des Leitbildes der Stadtentwicklung, das neue Hulsberg-Viertel, der Dedesdorfer Platz, die Zukunftswerkstatt Oberneuland, die Zukunftswerkstatt Zentrum Osterholz und der laufende Beteiligungsprozess bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans. Für einen ressortübergreifenden und fachlich breit gefächerten Austausch ist die Leitbildsteuerungsrunde geeignet, die ihre Arbeit im Rahmen der Erarbeitung und Ressortabstimmung zum Leitbild der Stadtentwicklung Bremen 2020 „Bremen! – lebenswert–urban–vernetzt“ aufnahm und weiterhin die ressortübergreifende Plattform für ressort- und fachübergreifenden Austausch ist. Für den Bremer Westen als räumliche Vertiefung und projektbezogene Konkretisierung des Leitbildansatzes koordiniert als Sonderformat der Stadtentwicklung auf Zeit die Entwicklungsagentur West diesen Prozess. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wird aktuell die Bürgerbeteiligung vorbereitet . Vorschläge und Anregungen zu den Lärmkarten, die im Internet und in den Ortsämtern einsehbar sein werden, können nun nicht nur schriftlich, sondern auch über das Internet abgegeben werden. Ein zweiter Schritt der Bürgerbeteiligung erfolgt, wenn der Entwurf des Lärmaktionsplans den Gremien und der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Die Erfahrungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit bei der letzten Lärmaktionsplanung wurden ausgewertet und an die heutigen Erfordernisse angepasst. — 4 — Im Amt für Straßen und Verkehr (ASV) werden in der Weiterentwicklung der bisherigen Methoden und Erfahrungen erfolgreicher Bürgerbeteiligungsverfahren die Prozesse ergänzt, um noch mehr Akzeptanz für Planungsprozesse und deren Ergebnisse zu erzielen. Auf diese Weise wird z. B. im Zentrum Osterholz in Bremen an der ehemaligen Wendeschleife der Straßenbahnlinie 1 der öffentliche Raum neu gestaltet. Im Rahmen der Planungen zur A 281 wurden bereits mehrere runde Tische durchgeführt . Die moderierten Sitzungen setzten sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung und der Deutschen Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES), den Beiräten und Ortsämtern und den Bürgerinitiativen sowie teilweise auch der Handelskammer, GVZ etc. zusammen. Zu den runden Tischen zur A 281 wurden Abschlussberichte mit Empfehlungen erstellt, die Grundlage für die weiteren Beschlussfassungen im Senat sowie der Bürgerschaft waren. Im Übrigen hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) für die Planung von Großvorhaben im Verkehrssektor zwischenzeitlich im Entwurf ein Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung erstellt. Dieses wird in verschiedenen Veranstaltungen sowie über Internetkonsultation mit den Ländern, Verwaltungen, Fachplanern sowie Bürgerinnen und Bürgern und Verbänden diskutiert. Abschließend wird eine mit den jeweiligen Beiträgen ergänzte Fassung herausgegeben. In unregelmäßigen Abständen wird durch den Senat über die Methoden und Erfahrungen im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, bürgerschaftliches Engagement und Beiräte (Stadtbürgerschaft) berichtet. 2. Wie wird Bremer „best practice“ in der Bürgerbeteiligung überregional und national kommuniziert, ausgetauscht und anderen Kommunen oder Interessengruppen nutzbar gemacht? Neben der Präsentation von Beispielen erfolgreicher Bremer Bürgerbeteiligung bei überregionalen Veranstaltungen – z. B. bei Konferenzen zu den Bundesprogrammen Stadtumbau West, Soziale Stadt, Lokales Kapital für Soziale Zwecke und Stärken vor Ort trug eine schon 2002 veröffentlichte Broschüre zum Programm WiN über einen längeren Zeitraum zur Verbreitung Bremer „best practice“ bei. Eine gerade fertiggestellte Nachfolgebroschüre wurde von den Ressorts Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und Senatorin für Soziales, Kinder , Jugend und Frauen im April 2013 vorgestellt. Über Bewohnerbeteiligung im Prozess der sozialen Stadtentwicklung in Bremen informiert auch die Internetseite www.sozialestadt.bremen.de. Um die bisher im Bereich der Gestaltung von Schulen mit der Ausweitung der Beteiligung auf die frühen Planungsphasen gesammelten Erfahrungen überregional darzustellen und dazu weitere Anregungen zu sammeln, hat sich Bremen mit dem Projekt „Aus- und Umbau der Ganztagsgrundschule Baumschulenweg“ an einem Wettbewerb der Montag-Stiftung „Jugend und Gesellschaft“ und der Montag-Stiftung „Urbane Räume“ beworben. Die Montag-Stiftung „Jugend und Gesellschaft“ und die Montag-Stiftung „Urbane Räume“ möchten mit der Auslobung des bundesweiten Wettbewerbs alle an Schulbaumaßnahmen Beteiligten bewegen, sich mit der Zukunft von Schule zu beschäftigen. Ziel des Wettbewerbs ist es, fünf Träger für Schul(um-)bauprojekte zu finden, die sich bei der Durchführung der sogenannten Phase Null an den Empfehlungen des Handbuchs „Schulen Planen und Bauen“ orientieren und hierüber zu qualitätsvollen Ergebnissen gelangen. In einer frühen Phase vor Beginn der eigentlichen Entwurfsplanung werden die Weichen für die Definition der Nutzungsanforderungen und des Raumprogramms gestellt. Eine systematische Prüfung und Durchführung aller nötigen Arbeitsschritte in dieser Phase ist die Grundlage für einen effektiven und ressourcenschonenden Planungsprozess. Ausschlaggebend für die Bewerbung Bremens war neben der Darstellung des in diesem Bereich neu entwickelten Beteiligungsformats vor allem die Möglichkeit, projekt- und verfahrensbezogenes Feedback zu erhalten und das Projekt durch die im Rahmen des Wettbewerbs erfolgende professionelle Begleitung und Umsetzung der Phase Null insgesamt noch einmal weiterzuentwickeln. Diese Lösungsansätze sollen Bremen ebenso wie Bremerhaven dienen. Die Bewerbung wird deshalb auch von Seestadt Immobilien unterstützt. — 5 — Im Bereich der Stadtentwicklung haben die Großstädte Bremen, Leipzig, Nürnberg seit 2009 im Rahmen eines Förderprojektes der Nationalen Stadtentwicklungspolitik ein Netzwerk mit Erfahrungsaustausch in der ressort- und fachübergreifenden Stadtentwicklung entwickelt, das die fachlich zuständigen kommunalpolitischen Gremien mit einbezieht (in Bremen: staatliche Deputation für Umwelt , Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie). Für das Gemeinschaftsvorhaben „koopstadt – Stadtentwicklung Bremen, Leipzig, Nürnberg“ wurden Beispiele für Beteiligungsverfahren auf unterschiedlichen räumlichen Bezugsebenen (Gesamtstadt, Stadtteil, Quartier) exemplarisch dokumentiert, koopstadt nutzt die Kommunikation zwischen den drei Städten sowie auf der bundesweiten Bühne der Nationalen Stadtentwicklungspolitik für einen Erfahrungsaustausch über „best-practice“-Beispiele u. a. durch Publikationen, Internet, Veranstaltungen . Durch projektbezogene Fachbeiträge oder Vorträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der bremischen Verwaltung im Deutschen Städtetag, in der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL), in Einrichtungen der Kommunalberatung (Deutsches Institut für Urbanistik), an Hochschulen und Universitäten, in Fachverbänden (z. B. Vereinigung für Stadt, Regional- und Landesplanung ) usw. werden Erfahrungen auf fachlicher Ebene ausgetauscht. Daneben werden im Einzelfall auch einschlägige Fachzeitschriften genutzt, wie beispielsweise Polis, Bauwelt, Deutsches Architektenblatt oder lokale Medien (der aufbau) beim Projekt neues Hulsberg-Viertel. Das derzeit stattfindende Beteiligungsverfahren zum Verkehrsentwicklungsplan Bremen 2025 der Stadtgemeinde Bremen zeigt, wie auch laufende Verfahren bereits über Bremen hinaus Interesse erwecken können. Aufgrund des großen Erfolgs des Beteiligungsportals im Internet (www.bremenbewegen.de) mit 4 241 Anregungen und 9 567 Kommentaren während der Chancen- und Mängelanalyse im Zeitraum November 2012 bis Ende Januar 2013 ist ein bundesweites Interesse an dem Beteiligungskonzept und den Bremer Erfahrungen festzustellen. So wurden bereits das Projekt und die Verzahnung der örtlichen Bürgerforen zum Verkehrsentwicklungsplan mit der Onlinebeteiligung auf einer Fachkonferenz des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. zum Thema „Online-Beteiligung – Modetrend oder nützlicher Beitrag für Natur und Umweltschutz?“ am 26. Januar 2013 in Fulda vorgestellt. Am 11. März 2013 wurde im Rahmen eines Länderberichts im Unterausschuss „Allgemeine Verwaltungsfragen “ (AK VI) der Innenministerkonferenz von dem Verfahren berichtet . Am 9. April 2013 wird es zudem in Bad Driburg eine vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Rahmen des Bund-LänderProgramms Aktive Stadt- und Ortsteilzentren koordinierten Transferwerkstatt zum Thema „Zentrum und Mobilität“ geben, mit einem Vortrag zum Bremer Verkehrsentwicklungsplan. Eingeladen sind hier Vertreterinnen und Vertreter von bundesdeutschen Kommunen. Zudem gibt es einen aktiven Austausch mit anderen Kommunen (z. B. Dresden, Magdeburg, Hamburg, München, Berlin, Dortmund) im Bereich Verkehrsentwicklungsplanung , z. B. im Rahmen eines Kolloquiums in Dresden am 15. Oktober 2012. Weiterhin hat sich der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr gemeinsam mit seinem Auftragnehmer für die Onlinebeteiligung (Nexthamburg Plus UG) für den „Deutschen Ingenieurpreis Straße und Verkehr 2013“ in der Kategorie „Verkehr im Dialog“ beworben. Der Erfahrungsaustausch im Sinne von „best practice“ wird auch für das weitere Verfahren fortgesetzt. Denkbar ist vor allem eine Befassung in weiteren Fachgremien (z. B. Deutscher Städtetag). Außerdem werden alle Verfahrensschritte und -ergebnisse im Internet dokumentiert (www.bau.bremen.de/vep) und sind damit für Interessierte zugänglich. 3. Für welche weiteren Politik- und Verwaltungsbereiche könnten aus Sicht des Senats die in Bürgerbeteiligungsprojekten der vergangenen fünf Jahre gemachten Erfahrungen Vorbild sein; zu welchen Themen, Planungen und Anliegen auch jenseits der klassischen Beteiligungsfelder Bau, Quartiers- und Stadtentwicklung und Verkehr könnten Bürgerbeteiligungen sinnvoll sein? Nach Auffassung des Senats entsteht Bürgerbeteiligung am besten und sinnvollsten unmittelbar aus den unterschiedlichen Mitsprache- und Mitbestimmungs- — 6 — anforderungen der Bürgerinnen und Bürger heraus. Darüber hinaus sollen auch die Beiräte auf ihrer Stadtteilebene beraten und entscheiden, für welche Projekte und Maßnahmen Bürgerbeteiligungsverfahren von ihnen durchgeführt werden sollen. Zudem geht aus diesen wie auch aus vorangegangenen Antworten des Senats hervor, wie fachlich breit gestreut Bürgerbeteiligungsprozesse in Bremen sind. Neben den in der Frage sogenannten klassischen Bereichen beteiligen sich die Bürgerinnen und Bürger etwa auch in Fragen der Schulpolitik (siehe oben, Antwort zu Frage 2), der Ausgestaltung der inneren Sicherheit in den Quartieren oder auch in der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Bremen). 4. Welche Pläne verfolgt und welche Chancen sieht der Senat für Beteiligungsformate in den Bereichen Soziales, Bildung, Kulturentwicklung, Wirtschaft und Standortmarketing? Im Rahmen der sogenannten Spartengespräche wird der Kulturszene Bremens ein Forum angeboten, das kontinuierlich sowohl kulturpolitische Grundsatzthemen in den Mittelpunkt stellt als auch kulturfachliche Alltagsfragen diskutiert . Damit wird Beteiligung der Kulturszene an der kulturpolitische Zielbestimmung und der Kulturentwicklung Bremens als offener Dialog organisiert. Die Spartengespräche erweisen sich angesichts der regelmäßig starken Beteiligung verschiedenster Kulturszenen als ein sehr erfolgreiches Beteiligungsformat. Im Bildungsbereich liegt neben pädagogischen oder schulstrukturellen Fragen ein wichtiger Schwerpunkt auch in der räumlichen und architektonischen Gestaltung der Schulen und der Schulgebäude. Das Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Eltern aber auch der Stadtteilpolitik an der inhaltlichen und kreativen Begleitung der mit diesen Fragen befassten Prozesse, hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Angebots an Ganztagsschulen aber auch mit der weitergehenden Öffnung und Übernahme zusätzlicher Aufgaben im Stadtteil durch die Schulen haben sich das Interesse an und die Auseinandersetzung mit baulichen und gestalterischen Fragen im Schulbereich erheblich vergrößert. Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft ist aus diesem Grund in der letzten Zeit verstärkt dazu übergegangen, bei schulischen Neu- und Umbauvorhaben die Akteure vor Ort zu einem möglichst frühen Zeitpunkt mit einzubeziehen. Hierzu wurden an einigen Schulen modellhaft bereits die ersten Planungsschritte neben der Schulleitung, auch mit Elternvertretung und Schülerinnen- und Schülervertretung, mit Beiräten und Ortsämtern beraten und diese frühzeitig in die Prozesse eingebunden. Ziel dieses Formates ist es, die Bandbreite der zu berücksichtigenden Aspekte zu erweitern und auf diese Weise einen Rückfluss zu nutzungsspezifischen Bedarfen zu erhalten, die unter Umständen in den grundlegenden Überlegungen der planenden Stelle unberücksichtigt geblieben wären. Da auf diese Weise zu einem sehr frühen Zeitpunkt sowohl Wünsche und Anregungen auf Seiten der späteren Nutzerinnen und Nutzer als auch die ökonomischen und strukturellen Vorgaben und Rahmenbedingungen kommuniziert werden, kann sich die Akzeptanz der Maßnahmen und Planungen durch diese Beteiligung erhöhen. Darüber hinaus bietet eine Beteiligung an den Planungen die Möglichkeit, dass sich auf der Seite der Beteiligten Strukturen bilden, die die Meinungsfindung innerhalb der Gruppen, aber auch die Kommunikation, deutlich verbessern und dadurch wiederum die Akzeptanz erhöhen. Grundsätzlich erhofft sich die Verwaltung hiervon einen produktiven Austausch in beide Richtungen und eine qualitative Verbesserung der Planungsergebnisse. Die City- und Stadtteilinitiativen in der Bremer Innenstadt, Vegesack, Gröpelingen , Hemelingen und der Neustadt leisten Netzwerkarbeit in den Stadtteilen, die zur Verbesserung von Identität und/oder Image sowie zum Marketing beiträgt . Ihre Arbeit ist in 2012 mit positivem Ergebnis evaluiert worden. Die Initiativen binden insgesamt bereits mehrere 100 beteiligte Einrichtungen, Institutionen und Unternehmen vor Ort ein. In den Stadtteilen Hemelingen und Neustadt sind die jeweiligen Initiativen aufgefordert, ihre Netzwerkarbeit auszubauen und zu intensivieren. Darüber hinaus hat die Wirtschaftsförderung Bremen (WFG) in 2012 den „Schlüssel zu Bremen“ entwickelt, der wertvolle Tipps zum Umziehen und Ankommen in der Hansestadt bietet. In sechs Zeitfenstern erhält man unter — 7 — www.schluessel.bremen.de Anregungen, um ganz individuell die Stadt erkunden zu können. Die Nutzer können dort auch ihre Empfehlungen einstellen und anderen zugänglich machen. Zielgerichtete, interaktive Angebote dieser Art werden auch zukünftig weiter entwickelt. Die nach dem Bremischen Gesetz zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren (sogenanntes BID-Gesetz) definierten Innovationsbereiche bieten eine verbindliche Möglichkeit, in einem eindeutig festgelegten räumlichen Bereich einen in Eigeninitiative entwickelten Maßnahmenplan umzusetzen, der für alle Immobilieneigentümer der Bereiche verbindlich ist. Dieses Instrument wird bisher in drei Innovationsbereichen genutzt: Ostertorsteinweg/Vor dem Steintor, Ansgarikirchhof (erste Verlängerung) und Sögestraße. Potenzielle interessierte Standortgemeinschaften werden regelmäßig durch das Wirtschaftsressort bzw. die WFB und die Handelskammer Bremen informiert. Die WFB und das Wirtschaftsressort – Aufsichtsbehörde – stehen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung, was gerade in der Vorphase einer BID-Gründung gern genutzt wird. Im Rahmen von öffentlichen Informationsveranstaltungen und Internetdarstellungen www.wfb-bremen.de/de/bid_startseite wird immer wieder zum Thema Innovationsbereiche und aktuelle Entwicklungen informiert. Die Initiative muss jedoch von den Interessenten unter Einbeziehung der Eigentümer ausgehen. 5. Wie fördert der Senat die individuelle Entwicklung von Beteiligungsprozessen sowie die individuelle Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Beirätinnen und Beiräten und Bürgerinnen und Bürgern für Prozesse der Bürgerbeteiligung und Mediation? Das Aus- und Fortbildungszentrum der bremischen Verwaltung entwickelt seit Anfang des Jahres 2013 gemeinsam mit den Leitungen der bremischen Ortsämter am Bedarf orientierte Fortbildungsinhalte für Planungskonferenzen, die Elemente von Bürgerbeteiligungsverfahren enthalten können, wie es in der Antwort zu Frage 9 beschrieben wird. Ein Angebot an Qualifizierungsmaßnahmen durch die bremische Verwaltung für direkt gewählte Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern der 22 Bremer Beiräte für Beteiligungsprozesse ist bisher nicht vorgesehen. Externe Mediation setzt der Senat bei Bedarf dann ein, wenn Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung durch scheinbar unüberwindbare konträre Positionen nicht zu einem gemeinsamen Kompromiss finden können, wie dies bereits am Beispiel der A 281 deutlich geworden ist. Grundsätzlich verfolgt der Senat Ansätze der Bürgerbeteiligung, die Männer und Frauen gleichermaßen ansprechen. Allerdings liegt ein besonderes Augenmerk darauf, mit geeigneten Ansätzen und Methoden die repräsentative Beteiligung von Mädchen und Frauen abzubilden. Der Senat fördert Bürgerbeteiligung auch im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, indem zum einen in der Ausbildung des Verwaltungsnachwuchses entsprechende Handlungskompetenzen vermittelt werden und zum anderen das ressortübergreifende berufliche Fortbildungsprogramm der Senatorin für Finanzen eine Reihe von Kommunikations- und Methodenseminaren beinhaltet (vergleiche auch: Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 24. November 2011 „Bürgerbeteiligung in Bremen“, Vorlage 0530/16, Antwort zu Frage 2 a). Eine direkte Qualifizierung von Bürgerinnen und Bürgern, die in Bürgerbeteiligungsprojekte involviert sind, ist im Fortbildungsprogramms dagegen nicht vorgesehen, da für diese Veranstaltungen ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes teilnahmeberechtigt sind. Eine Begleitung und Moderation der Beteiligungsprozesse durch externe Fachleute , hat sich bewährt (z. B. neues Hulsberg-Viertel, Zukunftswerkstatt Oberneuland , Zentrum Osterholz). Dies ist in der Regel allerdings mit zusätzlichen Kosten verbunden. Durch „learning by doing“ entsteht eine zusätzliche Qualifizierung aller Beteiligten. Der Senat fördert die Entwicklung projektbezogener Beteiligungsprozesse auch durch entsprechende politische Beschlüsse; die zuständigen Ressorts führen die Beteiligungsprozesse durch oder begleiten sie (z. B. neues Hulsberg-Viertel). — 8 — Die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Mediation/Moderation wird unter anderem durch das Angebot des Aus- und Fortbildungszentrums ermöglicht. Aber auch zahlreiche externe Organisationen und Verbände bieten entsprechende Fortbildungen an, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung (sowie Beiräte und Bürgerinnen und Bürger) in Anspruch nehmen können . Vonseiten des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr werden die erweiterten Beteiligungsprozesse durch Verwaltung/DEGES wahrgenommen. Schulungsangebote zur Qualifizierung sind vorhanden. Ein weiterer wichtiger Beitrag des Senats besteht in der finanziellen und personellen Unterstützung des Bremer Zentrums für Baukultur und dessen bundesweit beachteter Veranstaltungsreihe „Bremer Stadtdialog“. Hier werden in einem öffentlichen Diskurs Themen, Konzepte und Projekte der Stadtentwicklung in die öffentliche Auseinandersetzung gebracht. Der öffentlichen Debatte zur Stadtentwicklung diente auch die Veranstaltungsreihe „Bremer Vorstellungen“ des Fachbereichs Bau und Stadtentwicklung. 6. Gibt es einen Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über ihre Erfahrungen in Bürgerbeteiligungsprozessen? Es wird auf die Antworten zu Frage 1, 2 und 5 verwiesen. 7. Welche Möglichkeiten sieht, schafft und fördert der Senat, durch Beteiligungsprozesse auch bürgerschaftliches Engagement in privaten Initiativen und Unternehmungen zu fördern? Günstige Rahmenbedingungen zu schaffen für die vielen Bürgerinnen und Bürger des Landes Bremen, die sich engagieren wollen, ist eine Aufgabe, der sich die senatorischen Behörden auf vielfältige Weise widmen. Dazu gehören beispielsweise die bremisch-niedersächsische Ehrenamtskarte als Instrument der Würdigung, wie die Ehrenamtsversicherung des Landes Bremen für Engagierte, ebenso wie die vielfältigen Qualifizierungs- und Infrastrukturmaßnahmen des Landes. Eine besonders gute Gelegenheit, durch eigenes Engagement oder gemeinsam mit anderen bietet § 7 Abs. 4 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter durch die Möglichkeit, mit Anträgen an die Bremer Beiräte, eigene Initiativen zu entwickeln und unterstützen zu lassen oder durch Globalmittelanträge von Vereinen und Verbänden eine Finanzierungslücke für die Umsetzung von eigenen Projekten zu schließen. Gefordert ist aber auch die Wirtschaft. Förderung bürgerschaftlichen Engagements und die Umsetzung sozialer Projekte sollen zum selbstverständlichen Bestandteil der Unternehmenskultur werden. Unternehmen sind nicht nur als Marktakteure, sondern ebenso als engagierte Bürgerinnen und Bürger zu verstehen . Es geht nicht nur darum Geld, sondern ebenso Zeit und Kompetenz für soziale, kulturelle und andere Anliegen zu spenden. In Bremen fand im Jahr 2011 der „1. Bremische Marktplatz“ nach der Bertelsmann -Methode in Bremen-Nord im Haus der Zukunft statt. Die Marktplatz-Methode hat sich als innovative Methode zur Anbahnung von Kooperationen zwischen Unternehmen und Gemeinnützigen bewährt und sich zu einem nicht zu unterschätzenden Katalysator für die Produktion von Sozialkapital entwickelt. Die Marktplatz-Methode kann gemeinnützige Organisationen aus eingefahrenen Wegen des eigenen Handelns herausführen. Die Methode bietet gleichzeitig Unternehmen die Möglichkeit, im aktiven Tun (Vor-)Urteile gegenüber Gemeinnützigen zu revidieren und durch eine bei gemeinschaftlichen Projekten erarbeitete Sicht zu ergänzen, die verstärkt Gemeinwohlinteressen in den geschäftlichen Fokus nimmt. Seit mehr als zehn Jahren werden „Szenewechsel“, „Seitenwechsel“ von der bremischen Freiwilligenagentur konzipiert und organisiert. In diesen Projekten erhalten Unternehmensmitarbeiter die Chance „über den Tellerrand“ zu schauen und sich neue, andere Lebensbereiche anschaulich zu erschließen. In einer neuen Studie der Universität Bremen zum Corporate Volunteering ist eine Auswertung dazu erschienen. Freiwillige Tageseinsätze sind heute ein wich- — 9 — tiges Element der Engagementkultur im lokalen Gemeinwesen. In den vergangenen Jahren hat diese Form des gesellschaftlichen Engagements von Unternehmen sich zu einer etablierten Engagementform in Deutschland entwickelt. In der vorliegenden Studie wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Day of Caring des Jahres 2009 nach ihren Erfahrungen und Ansichten zum Tageseinsatz befragt. Serve the City ist eine internationale, für jeden offene Bewegung von Freiwilligen aller Altersgruppen, die sich durch soziales Kurzzeitengagement in ihre Stadtkultur einbringen. Ziel dabei ist es, dass mittels einer internetgestützten Beziehungsstruktur verschiedenste Menschen zu „gemeinsamen zeitbegrenzten Engagementprojekten “ zusammenfinden. Dabei werden soziale Grenzen überschritten , das Wir-Gefühl gestärkt und interessante Begegnungen ermöglicht. Die Besonderheit von Serve the City ist: Im Vorfeld gibt es keine fertigen Teams, die für bestimme Bedarfe angefragt werden können! Vielmehr entwickelt sich die Motivation von den Projektleiterinnen/Projektleitern her, die sich für eine gute Idee oder ein eine interessante Aktion engagieren und hierfür weitere Unterstützer suchen. „Erst die Idee – dann die Leute“ ist das Motto von Serve the City. Vom 15. bis 23. März 2013 wurde von der Zellgemeinde Bremen, der Evangelisch -Freikirchlichen Christusgemeinde in Bremen-Blumenthal und der Freiwilligen -Agentur (in Kooperation mit unterschiedlichen sozialen Initiativen, religiösen Gemeinschaften, Vereinen und Firmen) zum mittlerweile dritten Mal die Aktionswoche „Serve the City\Bremen aufhimmeln“ durchgeführt. Bei dieser besonderen Möglichkeit des Kurzzeitengagements haben sich in den beiden Jahren zuvor jeweils ca. 200 Personen in insgesamt über 60 Projekten eingebracht , wie z. B. bei Fußballturnieren, Renovierungsarbeiten, Ausflügen, Pflanzaktionen oder Kinobesuchen. In den Fördergebieten der sozialen Stadtteilentwicklung Bremens gibt es entwickelte Instrumente der Bürgerbeteiligung, die je nach Anlass und Bedarf eingesetzt bzw. genutzt und weiterentwickelt werden. Das reicht von der kontinuierlichen Information über Prozesse der Quartiersentwicklung über die Einrichtung von Arbeits- oder Aktionsgruppen bis hin zu den regelmäßig stattfindenden lokalen Foren der Stadtteilgruppen. Dabei kommt den in den Fördergebieten tätigen Quartiersmanagements eine besondere Rolle bei der Unterstützung der Bewohnerinnen/Bewohner zu. 8. Anhand welcher Kriterien entscheiden der Senat und die Verwaltungen, welche Projekte einer öffentlichen Bürgerbeteiligung zugeführt werden? Wie wird ein Beteiligungskonzept für ein konkretes Projekt erarbeitet? Neben den Entscheidungsprozessen, wie etwa im Baubereich, in denen Bürgerbeteiligung ein rechtlich abgesicherter Verfahrensbestandteil ist, entsteht Bürgerbeteiligung auf vielfältige, aus den jeweils spezifischen Problemlagen sich entwickelnde Weise. Dementsprechend entstehen die Konzepte für die Bürgerbeteiligung in einem bestimmten Projekt aus den Gegebenheiten dieses Projekts selbst heraus. Die folgenden Beispiele sollen dies erläutern. Beteiligungskonzepte werden vor dem jeweiligen fachlichen Hintergrund erarbeitet , in der Regel mit der Ortspolitik und relevanten lokalen Akteuren abgestimmt . In einigen Fällen, bei denen bereits starkes bürgerschaftliches Engagement erkennbar ist, werden bei Ausrichtung und Form der Beteiligung auch die Bürgerinnen und Bürger einbezogen, z. B. Projekte WiN und Soziale Stadt. Ein innovatives Pilotprojekt in diesem Sinne stellte die Beteiligung neues HulsbergViertel dar. Bei umfangreichen und komplexen Beteiligungsprozessen wird externe Expertise und Unterstützung hinzugezogen. Kriterien im Sinne von Größenmaßstäben oder Quotenregelungen werden nicht für sinnvoll erachtet (siehe auch Antwort zur Großen Anfrage vom 20. August 2012 zu Frage 1). Grundsätzlich ist es erforderlich, dass überhaupt ein hinreichend großer Gestaltungsspielraum besteht. Auch die Frage, welches Verfahren zur Anwendung kommen sollte, bedarf einer Prüfung im Licht der jeweiligen konkreten Anforderungen für das Verfahren, welche dann nicht ohne Weiteres auf andere Beteiligungsverfahren übertragen werden können. — 10 — Leitfragen zur Konzeptentwicklung sind: Worum geht es? Welchen Gestaltungsspielraum gibt es? Welchen Inhalt und Umfang soll die Beteiligung haben? Wer sollte beteiligt werden? Wie ist die Beteiligung zielgruppengerecht zu gestalten? Das darauf ausgerichtete Beteiligungskonzept wird im Laufe des Verfahrens weiterentwickelt. Häufig wird die Öffentlichkeit zur konkreten Ausgestaltung des Beteiligungsverfahrens mit einbezogen. Die Entscheidung für ein Beteiligungsverfahren hängt von den konkreten Rahmenbedingungen des Vorhabens ab und ist insofern stets eine Einzelfallentscheidung . Kriterien sind unter anderem die stadtentwicklungspolitische Bedeutung , die real gegebenen Entscheidungs- und Handlungsspielräume, die Komplexität der Planungsaufgabe, die Mitwirkungsbereitschaft, die möglichst zu erreichenden Zielgruppen, das Konfliktpotenzial. Dieselben Kriterien helfen auch, den notwendigen und vor allem den vertretbaren Aufwand für ein Beteiligungsverfahren zu bestimmen. Darin eingeschlossen ist die Überlegung, ob die Beauftragung externer Fachleute, auch zur Moderation, notwendig und von den Kosten her vertretbar ist. Bei Planungskonzepten und Rahmenplanungen von grundsätzlichem Interesse (vergleiche Leitbild der Stadtentwicklung, Innenstadtkonzept u. a.) ist eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit selbstverständlich. Das Beteiligungsverfahren soll zu geeigneten Zeitpunkten (Planungsphasen) hinreichende Möglichkeiten zur Mitwirkung am transparenten Planungsprozess schaffen. Im Bauleitplanverfahren ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gesetzlich vorgeschrieben . In der Regel wird bei Verfahren von gewisser Bedeutung ein Angebot geschaffen, das über die gesetzlichen Anforderungen deutlich hinausgeht. Weiterhin werden wichtige Bauleitplanverfahren in der Regel durch andere informelle Planungsprozesse mit Beteiligungsangebot vorbereitet. 9. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, Vorhaben des Senats und der Verwaltungen öffentlich anzukündigen, sodass Bürgerinnen und Bürger dazu die Einleitung und gegebenenfalls Ausgestaltung von Bürgerbeteiligungsverfahren vorschlagen oder beantragen können – und wie bewertet der Senat das diesbezügliche Vorbild der Stadt Heidelberg? 10. Wie bewertet der Senat die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung , die intern bei der Erstellung und Evaluation von Beteiligungskonzepten unterstützen sowie für die Bürgerinnen und Bürger als Ansprechpartner dienen könnte? Aus den vorangegangenen Antworten geht hervor, dass die Fachressorts sowohl im Rahmen ihrer routinemäßigen Öffentlichkeitsarbeit als auch „aus gegebenem Anlass“ bereits seit langem und vielfältig über Vorhaben und Projekte informieren, bei denen eine Bürgerbeteiligung möglich ist. Zum Vorgehen der Stadt Heidelberg stellt der Senat fest, dass er die dortige Auffassung zur Bürgerbeteiligung teilt. Dies gilt sowohl für die in einer Broschüre der Stadt Heidelberg dargelegten „Fünf guten Gründe“ für Bürgerbeteiligung (enge Zusammenarbeit von Verwaltung, Politik und Bürgerschaft, mehr demokratische Teilhabe, mehr Sachverstand, mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit , mehr Vertrauen schaffen) als auch für die dort aufgeführten „wichtigsten Prinzipien der Bürgerbeteiligung in Heidelberg“. In Heidelberg gibt es eine sogenannte Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung , eine speziell in Baden-Württemberg nicht unübliche Einrichtung. Diese zentrale Stelle „berät und unterstützt Interessenten, die in Heidelberg eine Bürgerbeteiligung anregen möchten, sowie alle, die sich hier engagieren“, so die Eigendarstellung . Zu betonen ist dabei, dass auch in Heidelberg die jeweils spezifisch unterschiedlichen Formen von Beteiligungsprozessen in Abhängigkeit vom Gegenstand, von den Mitgestaltungsmöglichkeiten und weiteren spezifischen Rahmenbedingungen „am jeweiligen Projekt“ entwickelt werden. Ungeachtet der in den Antworten des Senats dargestellten guten vielfältigen Beteiligungsmöglichkeiten und -projekten in Bremen wird der Senat seine Praxis auch unter Auswertung der Erfahrungen aus der Stadt Heidelberg prüfen . Dabei ist insbesondere zu klären, inwieweit diese Praxis kompatibel ist mit — 11 — den bremischen Strukturen und inwieweit hieraus ein Mehrwert zu erreichen ist. Hierbei sollen auch die Beiräte und Ortsämter, der Ausschuss für Bürgerbeteiligung , bürgerschaftliches Engagement und Beiräte einbezogen werden. In diese Prüfung ist auch der Umstand einzubeziehen, dass die „Beteiligungskultur “ in Bremen vermutlich deshalb relativ breit ausgeprägt und durchaus erfolgreich ist, weil sie immer wieder „graswurzelartig“ wächst: Gerade die Kombination aus der Anwendung von Verfahrens- und Konzepterfahrung aufseiten der jeweiligen Verwaltung wie auch aufseiten der Bürgerinnen und Bürger mit dem Entwickeln immer wieder neu variierter Beteiligungsformen für das jeweilige Projekt oder Problem gewährleistet lebendige, passgenaue und letztlich pragmatische Beteiligungsverfahren. Vergleichbar mit bestimmten Aspekten der Bürgerbeteiligung in Heidelberg ist nach Auffassung des Senats das für die Beiräte neue Instrument der Planungskonferenzen in den Stadtteilen: Es werden von den Senatsressorts die Projekte benannt, die in den kommenden Jahren in den Stadtteilen umgesetzt werden sollen. Es entsteht damit eine vergleichbare Projektliste wie in Heidelberg, allerdings räumlich wesentlich kleinteiliger als für die gesamte Stadt wie in Heidelberg. Damit entsteht eine sehr frühe öffentliche Möglichkeit der Information für Bürgerinnen und Bürger, die sich bereits im Stadtteil engagieren. Druck: Anker-Druck Bremen