— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 90 S Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 13. Dezember 2011 Suchtpräventionsarbeit durch öffentliche Träger in Bremen-Nord Die Suchtpräventionsarbeit ist enorm wichtig. Um eine effiziente und effektive Suchtpräventionsarbeit zu erreichen, müssen junge Menschen ausreichend auf die Suchtgefahren hingewiesen werden. Dies erfordert eine Aufklärung im außerschulischen, aber vor allem auch im schulischen Bereich. Es müssen Seminare, Projekte und Informationsveranstaltungen für Kinder und Jugendliche angeboten werden. Durch Prävention kann Kindern und Jugendlichen vertrauensvoll begegnet werden. Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich die Suchtpräventionsarbeit in Bremen-Nord seit der Überführung der Aufgabe vom Präventionszentrum Bremen-Nord auf die Senatorin für Bildung und Wissenschaft im Jahr 2008 und der Wahrnehmung durch das LIS und ReBUZ entwickelt? Was sind die Unterschiede zur vorigen Ausübung? 2. Welche Angebote wurden durch das Präventionszentrum Bremen-Nord angeboten und werden nach der Übernahme seitens des LIS und ReBUZ nicht mehr angeboten? 3. Wie wird die Suchtpräventionsarbeit durch das LIS und ReBUZ in Bremen-Nord ausgeübt, aufgeteilt nach schulischer und außerschulischer Tätigkeit? 4. An wie vielen Schulen in Bremen-Nord, aufgeteilt nach den jeweiligen Schulen, Jahrgängen sowie den Unterrichtsstunden, wird die Suchtpräventionsarbeit durch das LIS und ReBUZ wahrgenommen? 5. In welchen Suchtgebieten und auf welchen anderen Gebieten erfolgt die Präventionsarbeit in den Schulen und im außerschulischen Bereich in Bremen-Nord? 6. Wer führt die Suchtpräventionsarbeit durch, und wie viel Personal wird für die Präventionsarbeit in Bremen-Nord seitens des LIS und ReBUZ eingesetzt? 7. Wie hat sich die Anzahl von Straftaten, die im Zusammenhang mit Drogenmissbrauch und Alkoholmissbrauch stehen, seit 2008 in Bremen-Nord entwickelt, aufgeteilt nach den einzelnen Delikten? Silvia Neumeyer, Heiko Strohmann, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 31. Januar 2012 1. Wie hat sich die Suchtpräventionsarbeit in Bremen-Nord seit der Überführung der Aufgabe vom Präventionszentrum Bremen-Nord auf die Senatorin für Bildung und Wissenschaft im Jahr 2008 und der Wahrnehmung durch das LIS und ReBUZ entwickelt? Was sind die Unterschiede zur vorigen Ausübung? Bis zur Gründung des Zentrums für schülerbezogene Beratung im Landesinstitut für Schule (LIS) im Jahr 2007 war die Suchtprävention in Bremen folgendermaßen organisiert: — 2 — • Das Referat Suchtprävention des Landesinstituts für Schule (LIS) bzw. vorher der senatorischen Dienststelle war zuständig für Angelegenheiten der Suchtprävention (suchtpräventive Maßnahmen sowie Beratung). Eine besondere Regelung gab es dabei für Bremen-Nord. Dort war die Suchtprävention dem Präventionszentrum Bremen-Nord im Lidice-Haus übertragen worden. Die suchtpräventive Arbeit war also an einen freien Träger ausgelagert worden. Die fachliche Aufsicht und die Festlegung der gemeinsam gültigen Qualitätsstandards für suchtpräventive Maßnahmen blieben beim Referat Suchtprävention des Landesinstituts für Schule (LIS). • Mit dem Umzug der Lidice-Haus gGmbH an den Standort in Bremen-Stadt wurde der Aufgabenbereich Suchtprävention im Jahr 2007 in die Arbeit des im Zentrum für schülerbezogene Beratung zuständigen Regionalteams Bremen-Nord integriert. Die entsprechenden Ressourcen wurden dorthin verlagert, um die Fortsetzung der Arbeit und personelle Kontinuität zu sichern . Bei der Neubesetzung einer vakant gewordenden Stelle im Jahr 2008 wurde im Rahmen des vorhandenen Stellenvolumens dem besonderen Bedarf der Gewaltprävention als ergänzende Schwerpunktsetzung Rechnung getragen. • Die Erfahrungen im Regionalteam Bremen-Nord sowie vorher im Zentrum für schülerbezogene Beratung (im LIS) haben gezeigt, dass in erster Linie konkrete Beratung für Ratsuchende geleistet werden muss. Dabei sind die „Suchtprävention“ und der „Umgang mit einer Suchtmittelproblematik“ zusammengefasst in einem Themenbereich. • Es werden pro Jahr ca. 50 Personen beraten mit dem Schwerpunkt auf missbräuchlichen Konsum von Suchtmitteln und Abhängigkeit; davon sind ca. 30 Personen, die im Rahmen des Konzepts „Voll im Blick“ beraten werden , d. h. mit einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus waren. Darüber hinaus fanden in den Schuljahren 2008/2009 und 2009/2010 suchtpräventive Seminare sowie Fortbildungen für Pädagoginnen und Pädagogen, Fachtagungen zum Thema „Mediensucht und Jugendliche“, ein Elterntraining und – in Kooperation mit der Jugendbildungsstätte Lidice-Haus – Theaterprojekte mit Kindern aus Suchtfamilien in zwei Grundschulen statt. • Mit der Gründung der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) in 2010/2011 ist der Aufgabenbereich der Suchtberatung an das ReBUZ-Nord übergegangen. • Die übergreifende Suchtprävention wird weiterhin durch das Landesinstitut für Schule (LIS) in seinem Referat „Gesundheit und Suchtprävention“ verantwortet . Zu den Aufgaben gehören hier u. a. — Konzeption geeigneter suchtpräventiver Maßnahmen für den schulischen und außerschulischen Bereich in Orientierung an den bundesweit vereinbarten Qualitätsstandards, — Abstimmung der suchtpräventiven Maßnahmen mit den entsprechenden Kooperationspartnern, — Informationsveranstaltungen für Schulen; Elternabende; Schülerveranstaltungen , — Konzeption, Durchführung und Evaluation von Programmen zur Stärkung der Lebenskompetenz von Kindern und Jugendlichen, — Maßnahmen für außerschulische Multiplikatoren. Im Unterschied zur früheren Ausübung der Suchtprävention durch einen freien Träger liegt diese wichtige Aufgabe heute in der Verantwortung einer Einrichtung der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit. 2. Welche Angebote wurden durch das Präventionszentrum Bremen-Nord angeboten und werden nach der Übernahme seitens des LIS und ReBUZ nicht mehr angeboten? Nach der Übernahme seitens des Zentrums für schülerbezogene Beratung im Landesinstitut für Schule (LIS) bzw. dann des ReBUZ in 2010/2011 wurden die „Suchtprävention“ und der „Umgang mit Suchtmittelproblematik“ in einem — 3 — Themenfeld zusammen geführt; insofern fand ein Neuzuschnitt der Aufgaben statt. Die Präventionsarbeit wurde zum einen erweitert um den Bereich der Gewaltprävention, zum anderen wurde die Beratung im Bereich der Suchtmittelproblematik aufgenommen. Eine ausschließliche Suchtprävention gab es aufgrund der meist gekoppelten Problemlagen nicht mehr. Gleichwohl wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Schule (LIS) und seinem Referat „Gesundheit und Suchtprävention“ einzelne Maßnahmen für unterschiedliche Zielgruppen durchgeführt und einzelne Angebote – bezogen auf neue Problemlagen , wie zum Beispiel Mediensucht – entwickelt. 3. Wie wird die Suchtpräventionsarbeit durch das LIS und ReBUZ in Bremen-Nord ausgeübt, aufgeteilt nach schulischer und außerschulischer Tätigkeit? Durch das Landesinstitut für Schule (LIS) werden im Rahmen seiner Möglichkeiten für Schulklassen und außerschulische Einrichtungen aus Bremen-Nord einzelne Informationsveranstaltungen als Basisangebot zum Thema „Sucht“ durchgeführt. Über einzelne Informationsveranstaltungen hinausgehende Projekte des LIS im Rahmen der Suchtprävention können ressourcenbedingt nur einigen Schulklassen aus Bremen-Nord angeboten werden. Das ReBUZ berät vorrangig suchtmittelgefährdete bzw. riskant konsumierende Jugendliche und deren Eltern. Darüber hinaus werden Schulleitungen und Lehrkräfte zum Umgang mit Drogenvorfällen und Kindern aus Suchtfamilien beraten und Unterstützungsmöglichkeiten angeboten oder vermittelt. 4. An wie vielen Schulen in Bremen-Nord, aufgeteilt nach den jeweiligen Schulen, Jahrgängen sowie den Unterrichtsstunden, wird die Suchtpräventionsarbeit durch das LIS und ReBUZ wahrgenommen? In 2011 wurden für eine Oberschulklasse und zwei Werkschulklassen aus Bremen -Nord Basisinformationsveranstaltungen zum Thema „Sucht“ im Umfang von zwei bis drei Unterrichtsstunden durchgeführt. Eine Oberschulklasse hat an dem Projekt „Kribbeln im Bauch“ zur Stärkung von Lebenskompetenzen teilgenommen . 5. In welchen Suchtgebieten und auf welchen anderen Gebieten erfolgt die Präventionsarbeit in den Schulen und im außerschulischen Bereich in Bremen-Nord? ReBUZ berät Jugendliche und deren Eltern sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Kontext (z. B. bei „Voll im Blick“ Frühintervention von Alkoholmissbrauch ) in allen Fragen der Suchtgefährdung. Im Bereich der Essstörungen wird die Beratung noch durch das Referat „Gesundheit und Suchtprävention“ des Landesinstituts für Schule (LIS) aufgrund der dort bestehenden speziellen Fachkompetenz vorgenommen. 6. Wer führt die Suchtpräventionsarbeit durch, und wie viel Personal wird für die Präventionsarbeit in Bremen-Nord seitens des LIS und ReBUZ eingesetzt? Das ReBUZ-Nord ist im Aufbau und die konkrete Aufgabendarstellung noch nicht abgeschlossen. Im Bereich der Suchtprävention werden die spezifischen Bedarfe von Bremen-Nord Berücksichtigung finden. Die Maßnahmen und Programme werden mit dem Referat „Gesundheit und Suchtprävention“ im Landesinstitut für Schule (LIS) abgestimmt werden. Durch das Landesinstitut für Schule (LIS) werden in beschränktem Umfang im Rahmen der Möglichkeiten suchtpräventive Maßnahmen in Bremen-Nord durchgeführt (vergleiche 3. und 4.). 7. Wie hat sich die Anzahl von Straftaten, die in Zusammenhang mit Drogenmissbrauch und Alkoholmissbrauch stehen, seit 2008 in Bremen-Nord entwickelt, aufgeteilt nach den einzelnen Delikten? In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden neben Straftaten auch die ermittelten Tatverdächtigen, deren Alter und Geschlecht und Angaben zu Alkoholeinfluss bei Tatausführung und Drogenkonsum registriert. Die nachfolgenden Tabellen weisen die Entwicklung aufgeklärter Straftaten von 2008 bis 2010 aus: Hiernach gibt es bei Straftaten, die unter Alkoholeinfluss begangen werden, keine signifikante Veränderung in diesem Zeitraum; Strafta- — 4 — ten, die von Konsumenten harter Drogen (KHD) begangen werden, sind deutlich rückläufig. Alkoholeinfluss bei Tatausführung liegt vor, wenn dadurch die Urteilskraft der Tatverdächtigen während der Tatausführung beeinträchtigt war. Maßgeblich ist ein offensichtlicher oder nach den Ermittlungen wahrscheinlicher Alkoholeinfluss . Als Konsument harter Drogen (KHD) gelten Konsumenten der in den Anlagen I bis III des BtM-Gesetzes aufgeführten Stoffe und Zubereitungen, einschließlich der den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften unterliegenden Fertigarzneimittel , mit Ausnahme der ausschließlichen Konsumenten von Cannabisprodukten (Haschisch, Marihuana, Haschischöl), Psilocybin(-Pilzen) und von nach diesem Gesetz „Ausgenommenen Zubereitungen“. Dabei ist es gleichgültig, auf welche Weise diese Stoffe und Zubereitungen dem Körper zugeführt werden. Die Erfassung der Daten hängt unter Praxisbedingungen davon ab, ob Polizeibeamte die Alkoholisierung bzw. den/die Tatverdächtigen als Konsumenten harter Drogen erkennen und schließlich für eine Registrierung sorgen. Daher muss mit Abweichungen zwischen Hellfeld, also die der Polizei bekannt gewordene Kriminalität, und Dunkelfeld, die der Polizei nicht bekannt gewordene Kriminalität , gerechnet werden. Druck: Hans Krohn · Bremen