— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 907 (zu Drs. 18/829) 14. 05. 13 Mitteilung des Senats vom 14. Mai 2013 Werkschulen – Stand und weitere Planungen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat unter Drucksache 18/829 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: Die Werkschule, die sich als Angebot an diejenigen Schülerinnen und Schüler wendet , die Gefahr laufen, am Ende der Sekundarstufe I keinen allgemeinbildenden Schulabschluss zu erwerben, wurde in der Stadtgemeinde Bremen erstmals im Jahr 2009 als Schulversuch gestartet. Die Entwicklung und der Aufbau dieses Bildungsganges wurden von 2009 bis 2012 mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Mit der Reform des Schulgesetzes wurde die Werkschule in § 25a Bremisches Schulgesetz (BremSchulG) als eigenständiger Bildungsgang festgelegt und ab dem Schuljahr 2012/2013 in den Regelbetrieb der Stadtgemeinde Bremen übernommen . Nach § 25a Abs. 1 BremSchulG können Werkschulen von den Stadtgemeinden an berufsbildenden Schulen eingerichtet und nur ausnahmsweise als eigenständige Schulen organisiert werden. Die Stadtgemeinde Bremerhaven hat sich an dem ESF-geförderten Schulversuch ebenfalls beteiligt und ab dem Schuljahr 2010/2011 an der Werkstattschule einen Bildungsgang Werkschule angeboten. Dieser beinhaltete ähnlich dem in der Stadtgemeinde Bremen erprobten Modell eine auf insgesamt bis zu drei Schuljahre angelegte Ausbildung, die konzeptionell jedoch in wesentlichen Teilen abwich. Die Bremerhavener Werkschule setzte sich aus dem Projekt „nach 8“ im 9. Schuljahr, den bereits vorhandenen Berufsorientierungskursen (BOK/LAV) im 10. Schuljahr und dem Bildungsgang „SchiPS“ (Schülerinnen/Schüler in Praktikum und Schule) zusammen . Nach Beendigung des Schulversuchs wurde in Wahrnehmung der kommunalen Selbstverwaltung im Gegensatz zur Stadtgemeinde Bremen entschieden, keine Werkschule im Sinne des § 25a BremSchulG anzubieten. Stattdessen wird die Beschulung an der Werkstattschule seither als schulersetzende Maßnahme (Projekt „nach 8“) bzw. als ausbildungsvorbereitende Bildungsgänge (BOK/LAV und SchiPS) fortgeführt. Die Werkstattschule Bremerhaven bietet aktuell mehrere verschiedene Beschulungsmöglichkeiten an: In den Klassen „nach 8“ (Dauer zwei Jahre) werden Schülerinnen und Schüler mit einem hohen Praxisanteil auf die nachfolgenden Berufsfeldorientierungskurse (BOK) der Produktionsschule vorbereitet. Die Zuweisung durch die Schulaufsicht in „nach 8“ ist erhalten geblieben. In die BOK können auch weitere Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. In der Regel befinden sich alle Schülerinnen und Schüler in Praktika und haben einen Schultag pro Woche. An der Werkstattschule werden zudem Auszubildende des Magistrats Bremerhaven im dualen System ausgebildet. Ein weiteres Projekt ist ZeitRaum: Dieses Projekt ist eine schulersetzende Maßnahme für die Klassenstufen 5 bis 8 und soll den Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten. Darüber hinaus findet die Beschulung wesentlich Behinderter nach dem Berufsbildungsgesetz ebenfalls an der Werkstattschule statt. Des Weiteren gibt es Projekte für Migrantinnen und Migranten ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und Maßnahmen für junge Mütter. — 2 — Insgesamt entsprechen die an der Werkstattschule Bremerhaven angebotenen Bildungsgänge und Maßnahmen nicht dem Konzept der Werkschule wie es in der Werkschulverordnung beschrieben ist. Deshalb kann nachfolgend lediglich in der Antwort zu Frage 1 auch die Entwicklung in Bremerhaven dargestellt werden. 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in den letzten Jahren in Bremen und Bremerhaven in welchem Zeitraum die Werkschule mit welchen Abschlüssen besucht (bitte differenziert nach Geschlecht und Nationalität)? Stadtgemeinde Bremen Am 1. August 2009 wurde der dreijährige Bildungsgang Werkschule als Schulversuch eingerichtet. Der Unterricht startete an sechs Standorten mit je einem Klassenverband: • Schulzentrum Neustadt, • Berufsschule Metalltechnik, • Schulzentrum Vegesack, • Schulzentrum Blumenthal, • Schulzentrum Alwin-Lonke-Straße, • Schulzentrum Walliser Straße – Dependance Dudweiler Straße. Im ersten Durchgang (Einschulung 2009) wurden insgesamt 90 Schülerinnen und Schüler aufgenommen. Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler des ersten Durchgangs: Abschluss einfache Abschluss erweiterte Anzahl Schülerinnen Berufsbildungs- Berufsbildungs- Jahrgang 2009 und Schüler*) reife (BBR) reife (EBBR) 2009 Klasse 9 90 — — 2010 Klasse 10 77 49 1 2011 Klasse 11 67 10 57 *) Die Daten wurden dem ESF-Abschlussbericht entnommen, der die Abschlüsse nicht getrennt nach Geschlecht und Nationalität erfasst. Die Schülerinnen und Schüler dieses ersten Durchgangs haben am Ende des vergangenen Schuljahres (Juli 2012) ihre Abschlussprüfungen für den Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife abgelegt. Von den 90 Schülerinnen und Schülern, die den ersten Werkschuldurchgang im August 2009 begonnen haben, haben im Juli 2012 67 an der Abschlussprüfung für die erweiterte Berufsbildungsreife teilgenommen. Von diesen 67 Schülerinnen und Schülern haben 57 den Bildungsgang mit der erweiterten Berufsbildungsreife abgeschlossen (das entspricht 85 %). Die anderen zehn Schülerinnen und Schüler haben die einfache Berufsbildungsreife erlangt. Vor dem Hintergrund , dass für alle diese Schülerinnen und Schüler in Klasse 8 befürchtet wurde , dass sie keinen allgemeinbildenden Abschluss würden erreichen können, ist dies ein großer Erfolg. Im Schuljahr 2012/2013 werden derzeit an zehn Standorten insgesamt 33 Klassenverbände beschult. Die folgende Tabelle zeigt die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler der Werkschule in der Stadtgemeinde Bremen in den ersten vier Schuljahren: — 3 — Schuljahr Schuljahr Schuljahr Schuljahr 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 Schülerinnen und Schüler gesamt 75 243 385 430 Darunter weiblich 29 93 140 149 Migranten gesamt 37 101 163 178 Darunter weiblich 13 39 59 61 Ausländer gesamt 21 66 103 109 Darunter weiblich 8 26 34 34 Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2012/2013 aufgeteilt nach Nationalitäten: Werkschule Geschlecht Bezeichnung Bremen M Bulgarien 3 M Frankreich 1 M Serbien/Montenegro 14 M Litauen 1 M Polen 3 M Portugal 2 M Türkei 29 M Ukraine 2 M Angola 1 M Ghana 1 M Guinea-Bissau 1 M Guinea 3 M Tunesien 1 M Aserbaidschan 1 M Indien (einschließlich Sikkim und Goa) 1 M Kasachstan 1 M Libanon 2 M Pakistan 2 M Thailand 1 M Ungeklärt 4 Gesamt 75 W Bulgarien 2 W Dänemark (einschließlich Färöer) 1 W Serbien / Montenegro 5 W Italien 1 W Niederlande 1 W Polen 2 W Türkei 12 W Großbritannien/Nordirland 1 W Demokratische Volksrepublik Kongo 1 W Kasachstan 1 W Libanon 2 W Pakistan 1 W Syrien 3 W Ungeklärt 1 Gesamt 34 — 4 — Stadtgemeinde Bremerhaven Das Konzept der Werkschule Bremerhaven, das seit dem Schuljahr 2010/2011 an der Werkstattschule Bremerhaven umgesetzt worden ist, unterscheidet sich von dem der Werkschule der Stadt Bremen grundlegend. Es sah vor, dass Schülerinnen und Schüler aus dem Kreis der Benachteiligten (ohne Schulabschluss, Migrationshintergrund, soziale Benachteiligung) in produktionsähnlichen Zusammenhängen wieder an geregelten Schulbesuch und Ausbildung herangeführt werden sollen. Die Voraussetzungen für den Besuch der Werkschule an der Werkstattschule wurden im Schulentwicklungsplan Bremerhaven sehr eng gefasst: Danach sollte die Schule nur Schülerinnen und Schüler aufnehmen, die im Regelschulsystem nicht mehr beschult werden können. Gründe für die Nichtbeschulbarkeit sind in der Regel Verhaltensauffälligkeiten, die in Überforderung, Erziehungsdefiziten, Entwicklungsverzögerungen und klinisch relevanten Ursachen (Traumata, kindliche Depressionen, ADHS etc.) begründet sein können. Auf Antrag des ZUP schlug ein interdisziplinäres Team aus Fachleuten unterschiedlicher Professionen, das am ReBUZ angesiedelt ist, welche Schülerinnen und Schüler mit den oben beschriebenen Merkmalen der Werkstattschule zugewiesen werden sollen. Die letztendliche Entscheidung erfolgte durch Zuweisung durch die Schulaufsicht. Die Werkstattschule hatte dabei keine Möglichkeiten , bestimmte Schülerinnen und Schüler vom Besuch auszuschließen. Im Zuge der Entstehung der Verordnung über die Werkschule zeichnete sich ab, dass sich das Konzept, wie es an der Werkstattschule in Bremerhaven aufgrund der Vorgaben des Schulentwicklungsplan praktiziert werden musste, grundlegend von dem Konzept der Werkschule der Stadt Bremen unterscheidet , wie es in der Verordnung abgebildet ist. Seit dem Schuljahr 2012/2013 gibt es deshalb in Bremerhaven keine Werkschule mehr. Das an der Werkstattschule erprobte Modell ist seither in eine schulersetzende Maßnahme übergegangen und stellt keinen eigenständigen Bildungsgang im Sinne des § 25 BremSchulG dar. Anzahl Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Schulversuchs Werkschule an der Werkstattschule Bremerhaven in den Schuljahren 2010/2011 und 2011/2012 Davon mit Migrations- Schuljahr Gesamt hintergrund Weiblich Männlich 2010/2011 22 8 9 13 2011/2012 26 11 8 18 Aus dem Jahrgang 2010/2011 haben nach dem zweiten Jahr acht Schülerinnen und Schüler die einfache Berufsbildungsreife erreicht, sechs davon sind in eine duale Ausbildung gegangen, elf sind weiterhin in den BOK-Kursen. Der Verbleib von fünf Schülerinnen und Schülern ist nicht geklärt (vermutlich Schwangerschaft , Wegzug). Die 26 Schülerinnen und Schüler aus dem Jahrgang 2011/2012 befinden sich jetzt im zweiten Jahr. 2. Verfolgt der Senat Planungen, die Anzahl der Standorte und Aufnahmekapazitäten in Bremen und/oder Bremerhaven zu verändern bzw. auszuweiten? Aus welchen Gründen? Die Werkschule wurde im Rahmen des ESF-Projektes „Entwicklung und Implementation eines Konzepts zur Förderung lernbenachteiligter Jugendlicher durch praxisorientiertes Lernen“ (FöJu) entwickelt. Bezüglich der Frage der Finanzierung des Bildungsgangs nach Auslaufen der ESF-Förderung wurde zunächst von einem Regelbetrieb im Endausbau von insgesamt 45 Klassenverbänden (15 neunte Klassen, 15 zehnte Klassen, 15 elfte Klassen) ausgegangen. Wegen geänderter Rahmenbedingungen wurde dann 2011 entschieden, das Werkschulangebot auf insgesamt 30 Klassenverbände (zehn neunte Klassen, zehn zehnte Klassen, zehn elfte Klassen) mit insgesamt 480 Plätzen im Endausbau zu beschränken. Derzeit gibt es in der Stadtgemeinde Bremen zehn Werkschulstandorte: — 5 — • Blumenthal (SZ Blumenthal), • Vegesack (SZ Vegesack), • Burglesum (SZ an der Alwin-Lonke-Straße), • Oslebshausen (Berufsbildende Schule für Metalltechnik), • Walle (SZ Rübekamp), • Mitte (Technisches Bildungszentrum Mitte), • Neustadt (SZ Neustadt), • Huchting (Wilhelm-Wagenfeld-Schule), • Hemelingen (Dudweiler Straße/Walliser Straße), • Osterholz (Walliser Straße). Da 2011 und 2012 an zwei Standorten (Oslebshausen und Neustadt) je zwei Klassen eingerichtet wurden, wird dieser Überhang derzeit abgeschmolzen: 2012 wurde je Standort nur eine neue Klasse eingerichtet. Im Schuljahr 2012/ 2013 werden somit Schülerinnen und Schüler an zehn Standorten in insgesamt 33 Klassenverbänden beschult. Im Schuljahr 2013/2014 wird von 32 Klassenverbänden und im Schuljahr 2014/ 2015 von 30 Klassenverbänden ausgegangen. Eine weitere Reduzierung der Anzahl der Klassenverbände ist derzeit in der Stadtgemeinde Bremen nicht geplant. Planungen, die Werkschule an den Bremerhavener beruflichen Schulen einzurichten , bestehen nicht. 3. Inwieweit sind die für eine gute Arbeit in den Werkschulen benannten Gelingensbedingungen an den Schulstandorten ausreichend umgesetzt, und wo sieht der Senat weiterhin Handlungsbedarf? Gibt es diesbezüglich gravierende Unterschiede zwischen den Standorten? Alle Werkschulstandorte werden grundsätzlich mit den gleichen Ressourcen ausgestattet . Sie unterscheiden sich jedoch hinsichtlich des Einsatzes dieser Ressourcen entsprechend der beruflichen Ausrichtung des Standorts. Je nach Berufsbereich fallen unterschiedliche Kosten für den Praxisanteil an (z. B. höhere Sachkosten im Metallbereich durch Arbeitskleidung, Material). Da sich Unterschiede im Wesentlichen in der Gestaltung von Teamprozessen zeigen, wurde entschieden, dass das LIS den Schulen weiterhin passgenaue Fortbildungen in Form von Teamentwicklung/Coaching/Supervision anbietet. 4. Welche Planungen verfolgt der Senat, um die Werkschulen in die jeweiligen Stadtteile besser einzubinden, etwa indem in der Schule hergestellte Produkte dort anzubieten? Die Werkschulstandorte unterscheiden sich hinsichtlich der Schwerpunkte und gewählten Bereiche, die sich auf unterschiedliche berufliche Fachrichtungen beziehen. Entsprechend werden an den Standorten sehr unterschiedliche Produkte hergestellt oder Dienstleistungen angeboten. Diese in den Werkschulklassen hergestellten Produkte/Dienstleistungen werden je nach Konzept des jeweiligen Standorts schulintern vermarktet oder von externen Kunden in Anspruch genommen. Da die Anzahl der Produkte eher gering ist, werden in der Regel von den Schülerinnen und Schülern geplante und zeitlich begrenzte Verkaufsaktionen durchgeführt. 5. Wie bewertet der Senat die derzeit bestehenden Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler, die erfolgreich mit der erweiterten oder der einfachen Berufsbildungsreife die Werkschule verlassen? Welche Planungen und Konzepte verfolgt der Senat, um über bestehende Angebote (duale Ausbildung, Bildungsgänge im Bereich der Berufsvorbereitung etc.) sicherzustellen, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler nach Abschluss der Werkschule auf dem Ausbildungsmarkt erfolgreich vermittelt werden können? — 6 — Die Auswertung des ersten Durchgangs ergab, dass zehn Schülerinnen und Schüler bereits nach Klasse 10 einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben und 16 Schülerinnen und Schüler nach Abschluss der Werkschule eine duale Ausbildung begonnen haben. Zur Verbesserung dieser Übergangszahlen werden den Werkschülerinnen und Werkschülern der Besuch der qualifizierenden Berufsfachschulen (mögliche Abschlüsse : Familienpflegerin/Familienpfleger und Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfer ) oder der Berufsfachschulen mit berufsqualifizierendem Abschluss (mögliche Abschlüsse: Fertigungsmechanikerin/Fertigungsmechaniker, Konstruktionsmechanikerin /Konstruktionsmechaniker und Metallbearbeiterin/Metallbearbeiter ) angeboten. Gleichzeitig sollen die in der Werkschule eingesetzten Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen die Unterstützung der jungen Menschen beim Übergang in Ausbildung eng begleiten. 6. Sieht der Senat die Gefahr, dass die positiven Effekte der Werkschule im nachfolgenden System untergehen? Wenn ja, in welcher Form gedenkt er gegenzusteuern ? Als Ergebnis der Evaluation des ersten Durchgangs wurden Handlungsempfehlungen formuliert, die bereits umgesetzt werden (Umstrukturierung des Übergangssystems , Zuwendung der Betriebe bei Aufnahme von leistungsschwächeren Jugendlichen). Die weitgehende Aufhebung der Trennung von Theorie und Praxis im didaktischen Konzept der Werkschule ist ein Garant für den Erfolg. Dieses Prinzip des handlungsorientierten Unterrichts findet sich im Lernfeldansatz der Berufsschulen wieder. Da den Werkschülerinnen und Werkschülern diese Art des Lernens vertraut ist, kann möglichen Ausbildungsabbrüchen entgegengewirkt werden. Auch deshalb sind die Berufsschulen bei der Umsetzung des Lernfeldansatzes weiterhin zu unterstützen. Mit der intensiven Begleitung der Werkschulen versucht die Senatorin für Bildung und Wissenschaft die Implementierung des Konzeptes an allen Standorten abzusichern. 7. Verfolgt der Senat Bestrebungen, mittels kommunaler Koordinierung das Übergangssystem auszudünnen, um es mittelfristig komplett abzuschaffen? Wenn ja, welche sind das? Es gibt zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Bestrebungen, das Übergangssystem komplett abzuschaffen, da die Jugendlichen einen Anspruch auf angemessene Berufsvorbereitung haben. Im Rahmen des ESF-Projektes UBFa (Umstrukturierung der berufsvorbereitenden Berufsfachschulen,) wurde ein Konzept entwickelt, das zurzeit erprobt, wie durch gezielte Beratung und sozialpädagogische Unterstützung das Übergangssystem passgenauer gestaltet und dadurch verkleinert werden kann. Ziel ist es, mehr junge Menschen nach Klasse 10 in eine Berufsausbildung zu beraten und zu begleiten . Nur Schülerinnen und Schüler, an deren Ausbildungsreife nachgearbeitet werden muss, sollen über das Übergangssystem weiter qualifiziert werden. Folgende Maßnahmen wurden eingeleitet: — Alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2013/2014 eine berufsvorbereitende Berufsfachschule besuchen möchten, werden in der Zentralen Beratungsstelle ZBB beraten. — In der ZBB werden die sechs Beratungslehrerinnen/Beratungslehrer von einer Sozialpädagogin unterstützt. — Zur Erleichterung des Übergangs in eine duale Ausbildung im Bereich Baugewerbe wurde eine „Dualisierte Berufsfachschule – Ausbildungsbrücke Betriebspraktikum“ eingerichtet. Diese Maßnahmen sollen fortgesetzt werden. Ihr Erfolg kann frühestens ab Oktober /November 2013 überprüft werden. Druck: Anker-Druck Bremen