— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 92 S Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 14. Dezember 2011 Insolvenz der Bremer Bootsbau Vegesack gGmbH (BBV) Am 6. Dezember 2011 hat die Bremer Bootsbau Vegesack gGmbH (BBV) für sich und das dazugehörige „Schaufenster Bootsbau“ Insolvenz beim Amtsgericht Bremen beantragt. Die BBV wurde 1996 als Zusammenschluss des Jugendkutterwerks und der Aucoop Bootswerft gegründet. Der Kernbetrieb der BBV ist als Qualifizierungsund Beschäftigungsträger im vorwettbewerblichen Bereich tätig. Mit dem 1998 vom Senator für Arbeit vorgestellten Konzept der „Gläsernen Werft“ wurde das Ziel verfolgt, den Standort Fährgrund zu einem Schiffsbau-Erlebniszentrum als Bestandteil der Maritimen Meile Vegesacks touristisch auszubauen. Unter anderem hieß es in dem Konzept: „Die Bremer Bootsbau Vegesack ist eine Werft, die in der Lage ist, wirtschaftlich tragfähige Produkte und Dienstleistungen für maritime Spezialmärkte anzubieten“. Im Businessplan „Gläserne Werft – Erlebniswelt“ der T&O Unternehmensberatung München wurde ein Besucherpotenzial von 100 000 Besuchern p. a. ermittelt. Als im Zuge der Umsetzung des Projekts „Gläserne Werft“ deutlich wurde, dass sich die damit verbundenen Erwartungen nicht erfüllen würden, beschloss die Deputation für Wirtschaft und Häfen am 7. November 2007, das Projekt nicht weiter zu verfolgen sondern stattdessen das Tourismusprojekt „Schaufenster Bootsbau“ zu realisieren. Betreiber des „Schaufenster Bootsbau“ war – wie bei der „Gläsernen Werft“ vorgesehen – die BBV. Auch das „Schaufenster Bootsbau“ hat die Erwartungen, die in es gesetzt wurden, nicht erfüllen können. So besuchten im laufenden Jahr erst 8 000 Besucher das Objekt. Auch aufgrund des Doppelcharakters der BBV als Qualifizierungs- und Beschäftigungsträger einerseits sowie als Tourismusdienstleister andererseits lagen die Zuständigkeiten für die touristische Entwicklung des Standorts und die Umsetzung der Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen von Beginn an auf viele Entscheidungsträger verteilt (BBV, Arbeitsamt, bzw. Agentur für Arbeit, Wirtschaftsressort, BIG bzw. WFB, Bauressort). Wir fragen den Senat: 1. Wie hoch waren die öffentlichen Investitionen (Zuschüsse, Kredite und Bürgschaften ) der Stadtgemeinde Bremen für das Projekt „Schaufenster Bootsbau“ (bitte chronologisch aufschlüsseln nach Mittelherkunft, z. B. Wirtschaftsressort, Bauressort, BIG/WFB, EU-Strukturfonds etc. sowie nach Mittelverwendung, z. B. Planung, Bau, Realisierung, laufende Zuschüsse etc.)? 2. In welcher Höhe wurde die BBV mit öffentlichen Mitteln der Stadtgemeinde insgesamt unterstützt (bitte chronologisch aufschlüsseln nach Mittelherkunft und Mittelverwendung)? 3. Zu welchem Zeitpunkt vor dem 6. Dezember 2011 wurden letztmalig Mittel für die BBV beschlossen und ausgezahlt? 4. Welche Forderungen und Verbindlichkeiten bestanden seitens der BBV zum Stichtag 6. Dezember 2011, und wie hoch war die BBV zum Stichtag bilanziell überschuldet? — 2 — 5. Wie haben sich die Besucherzahlen, die Einnahmen und Ausgaben sowie das Jahresergebnis beim „Schaufenster Bootsbau“ im Vergleich mit dem Businessplan in den letzten drei Jahren (2009 bis 2011) entwickelt (Soll-Ist-Vergleich)? 6. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten sowie der Maßnahmenteilnehmer bei der BBV sowie dem „Schaufenster Bootsbau“ in den letzten drei Jahren (2009 bis 2011) entwickelt? 7. Wie haben sich die Zuschüsse der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters an die BBV insgesamt, im Durchschnitt pro Teilnehmer (Fallkosten) sowie im Durchschnitt pro erfolgreich beendeter Maßnahme (Ergebniskosten), in den letzten drei Jahren (2009 bis 2011) entwickelt? 8. Welche Struktur (z. B. hinsichtlich Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Schulabschluss , gesundheitlicher Einschränkung oder anderer Vermittlungshemmnisse ) weisen die bei der BBV beschäftigten bzw. qualifizierten Maßnahmenteilnehmer auf? 9. Wie hoch war die Regelzuweisungsdauer sowie die durchschnittliche Verweildauer der bei der BBV beschäftigten bzw. qualifizierten Maßnahmenteilnehmer in den letzten drei Jahren (2009 bis 2011)? 10. Wie hoch war die Abbruchquote (negative Abbrüche) der bei der BBV beschäftigten bzw. qualifizierten Maßnahmenteilnehmer in den letzten drei Jahren (2009 bis 2011)? 11. Wie hoch war der Anteil der bei der BBV qualifizierten und beschäftigten Maßnahmenteilnehmer , die unmittelbar bzw. sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung standen, in den letzten drei Jahren (bitte aufschlüsseln nach geförderter und ungeförderter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung)? 12. Wie hoch war der Anteil der bei der BBV qualifizierten und beschäftigten Maßnahmeteilnehmer , die unmittelbar bzw. sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme arbeitssuchend gemeldet waren, in den letzten drei Jahren (2009 bis 2011)? 13. Wie hoch schätzt der Senat die Kosten einer Abwicklung bzw. einer Fortführung des Betriebs der BBV insgesamt und für den bremischen Haushalt ein? Welche Folgen hätte eine Abwicklung bzw. ein Fortbestand der BBV für den Tourismusstandort Bremen-Nord und die Maritime Meile Vegesack? 14. Welche Strategie verfolgt der Senat im Hinblick auf die Zukunft der BBV und das „Schaufenster Bootsbau“? Jörg Kastendiek, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 7. Februar 2012 1. Wie hoch waren die öffentlichen Investitionen (Zuschüsse, Kredite und Bürgschaften ) der Stadtgemeinde Bremen für das Projekt „Schaufenster Bootsbau“ (bitte chronologisch aufschlüsseln nach Mittelherkunft, z. B. Wirtschaftsressort, Bauressort, BIG/WFB, EU-Strukturfonds etc. sowie nach Mittelverwendung, z. B. Planung, Bau, Realisierung, laufende Zuschüsse etc.)? Eine öffentliche Förderung des Schaufenster Bootsbau erfolgte ausschließlich durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen durch folgende Projekte: Bau und Einrichtung der Gläsernen Werft/Schaufenster Bootsbau (EU-Programm 2000 bis 2006) — Zuwendungsbescheid vom 22. September 2003, — 3 — — Zuwendungsempfänger Bremer Gewerbeflächen GmbH/heute WFB, — Bewilligungszeitraum 1. Mai 2003 bis 30. Juni 2009, — Förderhöhe insgesamt 2 866 000,00 €, davon Kosten für die Planung der Gläsernen Werft in Höhe von 1 070 211,98 € und Kosten für das Schaufenster Bootsbau in Höhe von 1 795 788,02 €, — Zweckbindungsfrist 30. Juni 2019 (10 Jahre). Gestaltung Außenbereich und Exponat für das Schaufenster Bootsbau (Haushaltsmittel SWH) — Zuwendungsbescheid vom 9. Oktober 2009, — Zuwendungsempfänger: BBV, — Bewilligungszeitraum 1. April 2009 bis 31. Dezember 2009, — Förderhöhe 31 205,34 €. Umsetzung Heringslogger, Schmiede und Infocontainer (Haushaltsmittel SWH) — Zuwendungsbescheid vom 13. November 2009, — Zuwendungsempfänger: BBV, — Förderhöhe 34 432,06 €. Aufbereitung einer bei der BBV vorhandenen Pontonanlage (Haushaltsmittel SWH) — Zuwendungsempfänger: Auftrag an bremenports, — Förderhöhe: 300 000,00 €. Bremenports wurde im Februar 2009 mit der Aufbereitung einer bei der BBV vorhandenen Pontonanlage sowie mit der erforderlichen Erschließung und Gestaltung des Umfeldes beauftragt. Der Betrieb des Anlegers erfolgt durch die BBV. Die BBV hat die Verkehrssicherungspflicht für die Anlage und die laufende Unterhaltung übernommen. Fertigstellung des Heringsloggers „Wietze“ (Haushaltsmittel SWH) — Zuwendungsbescheid vom 19. November 2010, — Zuwendungsempfänger: BBV, — Bewilligungszeitraum 30. September 2010 bis 31. März 2013, — Förderhöhe 194 750,00 €. Im Jahr 2010 sind 64 750 € und im Jahr 2011 sind 65 000 € ausgezahlt worden. Bootsbaulehrpfad beim Schaufenster Bootsbau (EFRE 2007 bis 2013) — Zuwendungsbescheid vom 9. August 2010, — Zuwendungsempfänger: WFB, — Bewilligungszeitraum 1. August 2010 bis 30. Dezember 2010, — Förderhöhe 90 000,00 €. — 4 — Die bewilligten Mittel sind in Höhe von 75 630,25 € ausgezahlt. — Zweckbindungsfrist bis 31. Dezember 2015 (5 Jahre) Betrieb Schaufenster Bootsbau im Jahr 2011 und 2012 (Haushaltsmittel SWH) — Zuwendungsbescheid vom 22. Dezember 2010, — Zuwendungsempfänger: BBV, — Bewilligungszeitraum 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 und 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012, — Jährliche Förderhöhe: 25 000,00 €. Die bewilligten Mittel für 2011 sind in Höhe von 23 750 € ausgezahlt. — gemäß der sogenannten 1/12-Regelung ist für den Zuwendungszeitraum 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 der Januarbetrag für den Betrieb des Schaufensters Bootsbau aufgewendet worden. 2. In welcher Höhe wurde die BBV mit öffentlichen Mitteln der Stadtgemeinde insgesamt unterstützt (bitte chronologisch aufschlüsseln nach Mittelherkunft und Mittelverwendung)? Die BBV erhielt eine öffentliche Förderung in Höhe von ca. 221 T€ für folgende Projekte: a) Gestaltung Außenbereich und Exponat für das Schaufenster Bootsbau — Zuwendungsbescheid vom 9. Oktober 2009, — Zuwendungsempfänger: BBV, — Bewilligungszeitraum 1. April 2009 bis 31. Dezember 2009, — Förderhöhe 31 205,34 €. Abschlussbescheid nach VN-Prüfung vom 3. August 2011 Mittel wurden ordnungsgemäß verwendet und in voller Höhe ausgezahlt. b) Fertigstellung des Heringsloggers „Wietze“ — Zuwendungsbescheid vom 19. November 2010, — Zuwendungsempfänger: BBV, — Bewilligungszeitraum 30. September 2010 bis 31. März 2013, — Förderhöhe 194 750,00 €. Von den bewilligten Mitteln sind bisher die Gelder für 2010 (64 750 €) und für 2011 (65 000 €) ausgezahlt worden. c) Umsetzung Heringslogger, Schmiede und Infocontainer — Zuwendungsbescheid vom 13. November 2009, — Zuwendungsempfänger: BBV, — Förderhöhe 34 432,06 €. (Die bewilligten Mittel sind vollständig ausbezahlt) d) Betrieb Schaufenster Bootsbau im Jahr 2011 und 2012 — Zuwendungsbescheid vom 22. Dezember 2010, — 5 — — Zuwendungsempfänger BBV, — Bewilligungszeitraum 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2012, — Jährliche Förderhöhe: 25 000,00 €. Die bewilligten Mittel für 2011 sind in Höhe von 23 750 € ausgezahlt. Für den Januar 2011 wurden gemäß der sogenannten 1/12 Regelung 2 100 € bereit gestellt. Zusätzlich wurde der im Eigentum der BBV befindliche Ponton durch einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 300T€ durch bremenports (Mittelempfänger) ertüchtigt. 3. Zu welchem Zeitpunkt vor dem 6. Dezember 2011 wurden letztmalig Mittel für die BBV beschlossen und ausgezahlt? Vom Arbeitsressort wurde zuletzt am 16. Dezember 2010 eine Förderung im Rahmen des Programms „geförderte Beschäftigung und soziale Stadtentwicklung in Bremen und Bremerhaven“ durch die staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit beschlossen. Im Rahmen dieses Programms wurden durch die bremer und bremerhavener arbeit GmbH am 10. August 2011 letztmalig Mittel für Regie- und Sachkosten ausgezahlt. Am 29. November 2011 wurden letztmalig Auszahlungen für Lohnkosten der Teilnehmenden (Förderung von Beschäftigungszuschüssen – BEZ –) ausgezahlt. Vom Wirtschaftsressort wurden zuletzt für das unter Frage 2 Nr. c) skizzierte Projekt „Betrieb Schaufenster Bootsbau im Jahr 2011“ am 8. Juli 2011 Mittel in Höhe von 10 000 € und am 28. Juli 2011 Mittel in Höhe von 750 € an die BBV ausgezahlt. 4. Welche Forderungen und Verbindlichkeiten bestanden seitens der BBV zum Stichtag 6. Dezember 2011, und wie hoch war die BBV zum Stichtag bilanziell überschuldet? Eine Bilanz der BBV zum 6. Dezember 2011 liegt nicht vor. Die Auflistung von Forderungen und Verbindlichkeiten ist Aufgabe der Insolvenzverwaltung. Nach einer Übersicht der BBV vom 5. Dezember 2011 betrugen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten per 30. November 2011 252 T€. Verbindlichkeiten gegenüber der bremer und bremerhavener arbeit GmbH für arbeitsmarktliche Vorhaben bestanden nicht, die Forderungen der BBV zum Stichtag betragen im Bereich des Projekts „Schiff Ahoi“ ca. 600 €. Die genaue Summe kann allerdings erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises und der damit verbundenen Anwendung der Bonus- bzw. Malusregelung benannt werden. Im Bereich der zusätzlich individuell beschiedenen BEZ-Stellen, die zwischen 1 und 12 Monaten in 2011 liefen, betragen die Forderungen der BBV noch insgesamt knapp 3 000 € (Mitteleinbehalte). Auch hier lässt sich die exakte Summe der Forderungen erst nach Einreichung und Prüfung der Verwendungsnachweise benennen. Offene Forderungen gegenüber dem Wirtschaftsressort ergeben sich aus den Antworten zu den Fragen 1 und 2. Die BBV hat das Gelände Schulkenstraße 1 vom Sondervermögen Gewerbe gepachtet. Die Miete für das Gesamtgelände beträgt monatlich 7 500 € zuzüglich Nebenkosten. Wegen der wirtschaftlichen Probleme der BBV wurde die Miete seit 2/2011 nicht mehr gezahlt. Bis zum Insolvenzantrag ist eine Mietschuld in Höhe von ca. 82 T€ entstanden. Das Sondervermögen hat ein sogenanntes Vermieterpfandrecht (erstrangige Bedienung im Falle einer Insolvenz). Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Jobcenter sind zur Zeit noch nicht konkret bezifferbar, da die Maßnahmen noch abzurechnen sind. Die Höhe der Gesamtverschuldung der BBV ist nicht bekannt. — 6 — 5. Wie haben sich die Besucherzahlen, die Einnahmen und Ausgaben sowie das Jahresergebnis beim „Schaufenster Bootsbau“ im Vergleich mit dem Businessplan in den letzten drei Jahren (2009 bis 2011) entwickelt (Soll-Ist-Vergleich)? Der Vergleich der Planungen mit dem Ergebnis ergibt sich aus untenstehender Tabelle: 2009*) 2010*) 2011 Plan Ist Plan Ist Plan Ist Besucher/-innen 6 800 5 000 davon 2 500 zahlende Besucher 2 500 nicht zahlende Besucher im Rahmen von Veranstaltungen etc. 10 000 7 100 davon 3 500 zahlende Besucher 3 600 nicht zahlende Besucher im Rahmen von Veranstaltungen etc. 9 000 E rg eb n is se 2 01 1 lie g en n oc h n ic h t vo r Einnahmen Schaufenster 51 250 € 36 400 € 68 000 € 48 200 € 69 700 € Ausgaben Schaufenster 49 250 € 44 740 € 59 000 € 48 460 € 70 300 € Jahresergebnis 2 000 € - 8 070 € 9 000 € - 260 € - 600 € *) Plan 2009 und Plan 2010 gemäß Vorlage vom 5. Juni 2008, Plan 2011 von der BBV; Ist 2009 und Ist 2010 gemäß Angaben von City Marketing Vegesack und BBV 6. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten sowie der Maßnahmenteilnehmer bei der BBV sowie dem „Schaufenster Bootsbau“ in den letzten drei Jahren (2009 bis 2011) entwickelt? Die Entwicklung der Maßnahmeteilnehmenden ist in der folgenden Tabelle abgebildet. Es handelt sich dabei um die Anzahl von Teilnehmenden, die in den ausgewiesenen Jahren – für einen oder mehrere Monate – dem Träger zugewiesen wurden. Entsprechend der Laufzeiten der einzelnen Maßnahmen waren sie dann teilweise auch im Folgejahr tätig, werden aber hier nicht noch einmal aufgeführt. Teilweise waren sie im Kalenderjahr auch nur wenige Tage oder Monate in der Maßnahme. Über die Anzahl der durchschnittlichen Zahl der Teilnehmenden eines Jahres kann keine Auskunft gegeben werden, da dies vom Jobcenter statistisch nicht erfasst wird. 2009 2010 2011 gesamt davon weiblich gesamt davon weiblich gesamt davon weiblich Umschüler/-innen Bootsbau 18 1 FbW Bootsbautechniken 14 2 ABM 21 7 18 6 1 0 AGH-Entgeltvariante 36 7 79 17 82 10 AGH-Mehraufwandvariante 40 1 74 7 157 10 Beschäftigungszuschuss 26 1 25 1 15 1 Summe TN 155 19 196 31 255 21 In den vom Land mit ESF-Mitteln unterstützen Projekten und Maßnahmen waren von 2008 bis 2010 jeweils 75 Teilnehmende gefördert. In 2011 wurden 42 Teilnehmende gefördert, davon 11, die im Laufe von 2011 planmäßig ihre Tätigkeit beendeten. Im Dezember 2011 waren 80 Teilnehmende, davon 50 AGHMehraufwandvariante beim Träger tätig. Diese Teilnehmer/-innen sind in der oben genannten Tabelle enthalten. — 7 — Bezüglich der hauptamtlich Beschäftigten ist keine Auskunft möglich, da Maßnahmen auch allein über das Jobcenter gefördert wurden und dort keine Erhebungen über das damit jeweils verbundene Volumen an hauptamtlichem Personal bestehen. Zum Insolvenzzeitpunkt waren nach Kenntnis des SWAH 13 hauptamtliche Mitarbeiter/-innen bei der BBV beschäftigt. 7. Wie haben sich die Zuschüsse der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters an die BBV insgesamt, im Durchschnitt pro Teilnehmer (Fallkosten) sowie im Durchschnitt pro erfolgreich beendeter Maßnahme (Ergebniskosten), in den letzten drei Jahren (2009 bis 2011) entwickelt? Zu den Ergebniskosten nach oben genannter Definition führt das Jobcenter keine Erhebungen durch. Die Fallkosten pro Monat gestalten sich je nach Instrument sehr unterschiedlich. Das Jobcenter teilt folgende Werte mit: Angaben in € pro Monat 2009 2010 2011 UmschülerInnen Bootsbau 1 001 Förderung der Weiterbildung (FbW) Bootsbautechniken 835 ABM (nur Lohnkostenförderung) 1 300 1 300 1 300 AGH-Entgeltvariante (nur Lohnkostenförderung) 1 420 1 420 1 420 AGH-Mehraufwandvariante (Overheadkosten) 277 bis 375 € 277 bis 740 € 277 bis 740 € Beschäftigungszuschuss (nur Lohnkostenförderung) 888 888 888 Diese monatlichen Kosten sind jeweils mit der Dauer der Zuweisung zu multiplizieren , um tatsächliche Fallkosten zu berechnen (vergleiche Frage 9). Die Höhe der Gesamtzuschüsse des Jobcenters an einzelne Träger ist nicht ausweisbar. Darüber hinaus muss darauf hingewiesen werden, dass die Fallkosten zum Teil aus Löhnen/Mehraufwandsentschädigung bestehen (also nur weitergereicht werden), in anderen Teilen aber Overheadkosten des Trägers gefördert werden. Die Fördersummen sind somit nicht als Förderung des Trägers zu werten. Reine Lohn- und Gehaltskosten werden bei ABM, der AGH-Entgeltvariante und dem Beschäftigungszuschuss gezahlt. 8. Welche Struktur (z. B. hinsichtlich Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Schulabschluss , gesundheitlicher Einschränkung oder anderer Vermittlungshemmnisse ) weisen die bei der BBV beschäftigten bzw. qualifizierten Maßnahmenteilnehmer auf? Zum Frauenanteil in den Maßnahmen siehe Frage 6. Im Durchschnitt waren bei den Maßnahmeteilnehmenden • in 2009 12,26 % der Teilnehmenden weiblich, • in 2010 15,82 % der Teilnehmenden weiblich, • in 2011 8,23 % der Teilnehmenden weiblich. Weitere Daten zur Struktur der Teilnehmenden können vom Jobcenter nicht berichtet werden. In den über den ESF im Rahmen des beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms geförderten Teilnehmenden sind zurzeit 9 % der Teilnehmenden Frauen , 35 % der Teilnehmenden haben einen Migrationshintergrund, 72 % der Teilnehmenden sind über 40 Jahre alt und knapp 15 % über 55 Jahre. 9. Wie hoch war die Regelzuweisungsdauer sowie die durchschnittliche Verweildauer der bei der BBV beschäftigten bzw. qualifizierten Maßnahmenteilnehmer in den letzten drei Jahren (2009 bis 2011)? Die Regelzuweisung in die verschiedenen Instrumente variiert jeweils nach den einzelnen Instrumenten. Darüber hinaus hängt die Zuweisungsdauer jeweils von den konkreten Teilnehmenden ab: — 8 — Angaben in Monaten 2009 2010 2011 UmschülerInnen Bootsbau 24 Förderung der Weiterbildung (FbW) Bootsbautechniken 3 ABM 12 bis 36 12 bis 36 9 AGH-Entgeltvariante 12 bis 36 12 bis 36 3 bis 12 AGH-Mehraufwandsvariante 12 12 9 Beschäftigungszuschuss 24 24 24 Zur tatsächlichen durchschnittlichen Verweildauer kann das Jobcenter keine Angaben machen. 10. Wie hoch war die Abbruchquote (negative Abbrüche) der bei der BBV beschäftigten bzw. qualifizierten Maßnahmenteilnehmer in den letzten drei Jahren (2009 bis 2011)? Beim Jobcenter werden positive und negative Abbrüche nicht getrennt erhoben. Berichtet werden kann die Anzahl der Personen, die die Maßnahme – aus welchen Gründen auch immer – vorzeitig beendet haben: Zwischen den Maßnahmen gibt es erhebliche Unterschiede, die auch wesentlich mit den unterschiedlichen Zielgruppen und unterschiedlicher Arbeitsmarktnähe zusammenhängen: 2009 2010 2011 UmschülerInnen Bootsbau 0 von 14 = 0 % FbW Bootsbautechniken 10 von 18 = 55,6 % ABM 0 von 21 = 0 % 0 von 18 = 0 % 0 von 1 = 0 % AGH-Entgeltvariante 0 von 36 = 0 % 0 von 79 = 0 % 0 von 82 = 0 % AGH-Mehraufwandsvariante Keine Erhebung 6 von 74 = 8,1 % 40 von 157 =25,5 % Beschäftigungszuschuss 1 von 26 = 3,8 % 3 von 25 = 12 % 1 von 15 = 6,7 % Mittelwert 11 von 115 = 9,6 % 9 von 196 = 4,6 % 41 von 255 = 16,1 % 11. Wie hoch war der Anteil der bei der BBV qualifizierten und beschäftigten Maßnahmenteilnehmer , die unmittelbar bzw. sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung standen, in den letzten drei Jahren (bitte aufschlüsseln nach geförderter und ungeförderter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung)? Das Jobcenter kann hierzu bezogen auf einzelne Dienstleister keine Auskunft geben. In der zurzeit über den ESF geförderten Maßnahme ist ebenfalls noch keine Auskunft möglich, da die Maßnahme erst zum 31. Dezember 2011 endete. 12. Wie hoch war der Anteil der bei der BBV qualifizierten und beschäftigten Maßnahmeteilnehmer , die unmittelbar bzw. sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme arbeitssuchend gemeldet waren, in den letzten drei Jahren (2009 bis 2011)? Das Jobcenter kann hierzu bezogen auf einzelne Dienstleister keine Auskunft geben. 13. Wie hoch schätzt der Senat die Kosten einer Abwicklung bzw. einer Fortführung des Betriebs der BBV insgesamt und für den bremischen Haushalt ein? Welche Folgen hätte eine Abwicklung bzw. ein Fortbestand der BBV für den Tourismusstandort Bremen-Nord und die Maritime Meile Vegesack? 14. Welche Strategie verfolgt der Senat im Hinblick auf die Zukunft der BBV und das „Schaufenster Bootsbau“?“ Nach Einschätzung des Insolvenzverwalters ist eine Fortführung des Betriebs der BBV aufgrund des strukturellen Defizits nicht möglich. — 9 — Um einen größeren Schaden von Bremen abzuwenden, stellt der Senat die Abwicklung und damit die Ausproduktion der sich in Arbeit befindlichen Projekte bis Ende Februar soweit wie möglich sicher. Dazu wird ein Betrag von bis zu 50 000 €, der aus vorhandenen Mitteln des Projektes Schaufenster Bootsbau finanziert wird, nicht überschritten. Hierdurch und durch das parallele Engagement des Bürgerparks ist sichergestellt, dass das Fahrgastschiff „Marie“ und die Bootsanleger an den Bürgerparkverein ausgeliefert und zukünftig entsprechend der Zweckbindung genutzt werden und dass im Monat Februar das Schaufenster Bootsbau geöffnet bleibt und die bereits gebuchten Veranstaltungen durchgeführt werden können. Die im Eigentum der BBV befindlichen Gegenstände werden Gegenstand der Insolvenzmasse. Aus den hieraus erzielbaren Erlösen wird das Vermieterpfandrecht des Sondervermögens Gewerbe erstrangig bedient. Die Beschäftigungsmöglichkeiten für aus dem SGB II finanzierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen in Bremen Nord soweit wie möglich auf dem bisherigen Niveau bei anderen Trägern vorgehalten werden. Die zur Zeit zugewiesenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer beenden ihre Maßnahme bei der BBV zum 1. März 2012 und damit einen Monat früher als bislang bewilligt. Das Schaufenster Bootsbau ist Bestandteil der Maritimen Meile. Nachdem zum 1. Februar 2012 durch den Insolvenzverwalter angekündigt wurde, dass eine Fortführung mit der BBV nicht möglich ist, ist nunmehr ein Fortführungskonzept für den Standort ohne die BBV zu entwickeln. Hierbei ist auch zu klären, ob und wie eine Fortführung des Projektes Schaufenster Bootsbau möglich ist. Vor diesem Hintergrund lassen sich dann mögliche Folgen für den Tourismusstandort und die Maritime Meile Vegesack bewerten. — 12 — Druck: Hans Krohn · Bremen