— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 926 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 22. April 2013 Die Abrufung der Mittel des Sondervermögens für den Kitaausbau Das Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege beinhaltet eine Aufstockung des Sondervermögens für den Kitaausbau durch den Bund um 580 Mio. ‡ mit Laufzeit 2013/ 2014 mit dem Ziel, 30 000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder U3 zu schaffen. Bei der Mittelvergabe setzt das Gesetz sehr enge Fristen. So müssen die Länder bis zum 30. Juni 2013 nachweisen, dass 50 % der zusätzlichen Mittel bewilligt sind. Ist dies nicht der Fall, werden die bis dahin nicht bewilligten Mittel verfallen und an andere Länder weiterverteilt, die ihr Bewilligungskontingent ausschöpfen konnten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Kann der Senat sicherstellen, dass 50 % der zusätzlichen Bundesmittel für den Kitaausbau 2013/2014, wie von der Bundesregierung verlangt, bis zum 30. Juni 2013 bewilligt sind, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? 2. Kann der Senat die entsprechend notwendige Kofinanzierung bis zum 30. Juni 2013 sicherstellen, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? 3. Hat der Senat eine Schwerpunktplanung/Verlaufsplanung, um die zusätzlichen Finanzmittel für den Kitaausbau zielgerichtet und entsprechend der vorgegebenen Fristen einzusetzen, und wenn ja, wie sieht diese aus, und wenn nein, wie erfolgt stattdessen die Verteilung der zusätzlichen Mittel? 4. Wie viele neue Kinderbetreuungsplätze werden durch die zusätzlichen Mittel geschaffen, und wie viele der vorhandenen Kinderbetreuungsplätze gesichert? Cindi Tuncel, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE D a z u Antwort des Senats vom 28. Mai 2013 1. Kann der Senat sicherstellen, dass 50 % der zusätzlichen Bundesmittel für den Kitaausbau 2013/2014, wie von der Bundesregierung verlangt, bis zum 30. Juni 2013 bewilligt sind, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Der Beschluss „Ausbau von Betreuungsangeboten für unter dreijährige Kinder zur Sicherung von Rechtsansprüchen ab dem 1. August 2013 – Schaffung weiterer 353 Plätze und mittelfristige Ausbauziele“ des Jugendhilfeausschusses vom 19. Oktober 2012 und der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend vom 8. November 2012 sieht einen Ausbau des Angebots in der Stadtgemeinde Bremen um 353 Plätze zum 1. August 2013 und weitere 50 Plätze zum 1. Januar 2014 vor. Die hierfür erforderlichen investiven Mehrausgaben (Planung , Baumaßnahmen, Ausstattung) wurden auf ca. 6 Mio. ‡ geschätzt, ca. 2,1 Mio. ‡ der Investitionskostenzuschüsse an die Träger sollen aus den zusätzlichen Bundesmitteln gedeckt werden. Zwischenzeitlich liegt eine Vielzahl von Anträgen vor, und es werden laufend Bewilligungen ausgesprochen. — 2 — Für die Stadtgemeinde Bremerhaven ist der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend zuletzt am 11. April 2013 die Ausbauplanung für die U3- Kindertagesförderungsplätze dargestellt worden; siehe Vorlage der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen bzw. des Magistrats der Seestadt Bremerhaven . Diese beinhaltet die Schaffung von 270 neuen Plätzen, bezogen auf konkret geplante bzw. bereits begonnene sechs Neubau- und zwei Umbauvorhaben mit avisierten Eröffnungen in den Jahren 2013 und 2014. Die gemäß „Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege“ für 2013 zur Verfügung stehenden Mittel werden vollständig und vorrangig gebunden; die Vorgabe, 50 % der für 2013 und 2014 zur Verfügung stehenden Mittel bis zum 30. Juni 2013 zu bewilligen, wird erreicht. 2. Kann der Senat die entsprechend notwendige Kofinanzierung bis zum 30. Juni 2013 sicherstellen, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Mit den Beschlüssen des Senats vom 27. November 2012 und des Haushaltsund Finanzausschusses vom 7. Dezember 2012 wurden Mittel für Investitionskostenzuschüsse zur Realisierung des unter 1. genannten Ausbaubeschlusses für die Stadtgemeinde Bremen zur Verfügung gestellt. Zudem erbringen die Träger Eigenanteile. Der Stadtgemeinde Bremerhaven hat das Land Bremen gemäß Senatsvorlage des Finanzressorts vom 29. September 2011 Mittel für den U3-Investitionskosten in Bremerhaven zur Verfügung gestellt. Die Kofinanzierung der zusätzlichen Bundesmittel ist damit gesichert. 3. Hat der Senat eine Schwerpunktplanung/Verlaufsplanung, um die zusätzlichen Finanzmittel für den Kitaausbau zielgerichtet und entsprechend der vorgegebenen Fristen einzusetzen, und wenn ja, wie sieht diese aus, und wenn nein, wie erfolgt stattdessen die Verteilung der zusätzlichen Mittel? Die der Stadtgemeinde Bremen zur Verfügung stehenden Mittel werden für die vom Jugendhilfeausschuss und der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend beschlossenen Ausbauvorhaben (siehe 1.) eingesetzt. Die Angemessenheit , Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der für die Herrichtung von Räumlichkeiten und die Ausstattung erforderlichen Ausgaben sowie die Höhe der von den Trägern zu erbringenden Eigenanteile werden im Zuwendungsverfahren geprüft. Die der Stadtgemeinde Bremerhaven zugesagten Mittel sind bereits konkret verplant; siehe Antwort zu Frage 1. Eine Ausbauplanung für die Stadtgemeinde Bremen für 2014 wird im Zuge der weiteren Haushaltsberatungen konkretisiert sowie den Gremien vorgelegt. 4. Wie viele neue Kinderbetreuungsplätze werden durch die zusätzlichen Mittel geschaffen, und wie viele der vorhandenen Kinderbetreuungsplätze gesichert? In 2013 bzw. bis zum 1. Januar 2014 werden in der Stadtgemeinde Bremen die in den unter 1. genannten Ausbaubeschlüssen benannten 403 Plätze in Einrichtungen geschaffen. Da die Bundesmittel hierfür vollständig verbraucht werden, erfolgt die ohnehin nur im Einzelfall (z. B. bei Umzug eines Elternvereins oder bei Instandhaltungen zur Sicherstellung des laufenden Betriebs) erforderliche Sicherung vorhandener Plätze im Rahmen der laufenden Haushaltsführung. Wie oben bereits ausgeführt, sollen mithilfe der zusätzlichen Bundesmittel in der Stadtgemeinde Bremerhaven 270 neue Plätze in den in oben genannter Deputationsvorlage genannten Kindertageseinrichtungen in diesem und im folgenden Jahr geschaffen werden. Druck: Anker-Druck Bremen