— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 982 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 27. Mai 2013 Beantragung und Auszahlung von Kindergeld und Elterngeld in Bremen und Bremerhaven Kindergeld und Elterngeld können in Bremen und Bremerhaven erst nach der Geburt eines Kindes beantragt werden. Dies bedeutet, dass nach Antragstellung eine Bearbeitungszeit einzurechnen ist, bis es zur tatsächlichen Auszahlung des Geldes kommt. Für Eltern, die auf dieses Geld angewiesen sind, kann diese Zeit sehr unangenehm sein, weil ein Neugeborenes im Haus ist, jedoch das Geld auf sich warten lässt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Personen haben vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 in Bremen und Bremerhaven Kindergeld und Elterngeld beantragt, und wie lange mussten diese Personen auf die erste Zahlung nach Antragstellung jeweils warten ? 2. Wie viele dieser Personen mussten bis zu 14 Tage warten, bis zu 28 Tage warten, bis zu 36 Tage warten, bis zu 56 Tage warten? 3. Wie viele dieser Personen mussten aufgrund von längerer Wartezeiten bis zur Auszahlung des Elterngeldes, Arbeitslosengeld als Überbrückung beantragen? Cindi Tuncel, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE D a z u Antwort des Senats vom 25. Juni 2013 1. Wie viele Personen haben vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 in Bremen und Bremerhaven Kindergeld und Elterngeld beantragt, und wie lange mussten diese Personen auf die erste Zahlung nach Antragstellung jeweils warten ? Für die Antragsbearbeitung und Auszahlung von Kindergeld in Bremen und Bremerhaven ist die Familienkasse Bremen zuständig. Die Familienkasse ist eine „Besondere Dienststelle“ der Bundesagentur für Arbeit und unterliegt nicht der Selbstverwaltung. Eine Zuständigkeit der Länder ist nicht gegeben. Die Rechtsund Fachaufsicht hat der Bundesminister für Finanzen. Die Familienkasse Bremen sieht sich außerstande, Informationen zur Beantwortung dieser Fragen zu liefern, da dort keine entsprechenden Aufzeichnungen bzw. Statistiken geführt werden. In der Stadtgemeinde Bremen haben vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 4 956 Personen Elterngeld beantragt; die durchschnittliche Wartezeit bis zur Be- — 2 — Druck: Anker-Druck Bremen scheiderteilung beträgt zwischen vier und fünf Wochen. Allerdings vergehen auch durchschnittlich sechs Wochen von der Geburt des Kindes bis zum Eingang des vollständigen Antrags. In der Stadtgemeinde Bremerhaven haben im gleichen Zeitraum 1 024 Personen Elterngeld beantragt; hier betrug die durchschnittliche Wartezeit bis zur Bescheiderteilung drei bis vier Wochen. Die Zeit von der Geburt des Kindes bis zum Antragseingang betrug hier durchschnittlich vier Wochen. Zusammen mit der Bescheiderteilung erfolgt in beiden Elterngeldstellen des Landes Bremen die Zahlbarmachung; die reine Auszahlung wird von der Bundeskasse zu zwei festen monatlichen Terminen wahrgenommen. 2. Wie viele dieser Personen mussten bis zu 14 Tage warten, bis zu 28 Tage warten, bis zu 36 Tage warten, bis zu 56 Tage warten? Bezogen auf das Kindergeld, für dessen Antragsbearbeitung und Auszahlung die Familienkasse Bremen zuständig ist, wird auf die entsprechende Antwort zu Frage 1 verwiesen. Bezogen auf das Elterngeld können Angaben über die Bearbeitungsdauer bis zur Bescheiderteilung getroffen werden, da die Auszahlung über die jeweils zuständige Bundeskasse erfolgt; je nach Eingang der Zahlungsanweisung und der Geburt des Kindes erfolgt die Auszahlung des Elterngeldes jeweils zum 15. und 30./31. eines jeden Monats. Die Beantwortung der Fragestellung kann auf der Grundlage der bestehenden Auswertungen nur für die folgenden Zeiträume erfolgen: Zeitraum in Tagen Bremen (Fälle) Bremerhaven (Fälle) 14 bis 21 1 879 618 28 bis 35 1 157 100 36 bis 49 865 133 50 und mehr 1 055 173 Gesamt 4 956 1.024 In den Fällen, in denen die Bearbeitungszeit 50 Tage und mehr beträgt, handelt es sich in der Regel um Selbstständige, deren Einkommensermittlung aufwendiger ist und um Fälle, in denen es sich im Zuge der Antragsbearbeitung herausstellt , dass noch weitere Unterlagen benötigt werden. 3. Wie viele dieser Personen mussten aufgrund von längerer Wartezeit bis zur Auszahlung des Elterngeldes, Arbeitslosengeld als Überbrückung beantragen? Die Anzahl dieser Personen ist nicht bekannt, da diese Fälle nicht erfasst werden . Allerdings erhalten Antragstellerinnen, die vor der Geburt über Einkünfte aus Erwerbstätigkeit verfügten, Mutterschaftsgeld bis zu acht Wochen nach der Geburt. Dieses Mutterschaftsgeld ist ohnehin auf den Elterngeldanspruch anzurechnen . Anträge von Alleinerziehenden werden vorrangig bearbeitet.