BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1023 Landtag 19. Wahlperiode 11.04.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Qualität von Sprachkursen sichern Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 7.3.2017 „Qualität von Sprachkursen sichern“ Die Fraktion der SPD hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Die Integration der Flüchtlinge in Deutschland fängt mit dem erfolgreichen Erlernen der deutschen Sprache an. Zentrales Ziel ist daher einerseits, dass Integrationskurse so schnell wie möglich wahrgenommen werden können. Andererseits sollen aber auch möglichst viele Kursteilnehmende den Integrationskurs auch im Sinne des Aufenthaltsgesetzes erfolgreich abschließen, das heißt das Sprachniveau B1 schaffen und damit realistische Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Wir müssen unsere Anstrengungen also nicht nur darauf konzentrieren , dass Integrationskurse in ausreichender Zahl, sondern auch, dass sie in hoher Qualität angeboten werden. Laut Integrationskursstatistik des BAMF erreichen seit Jahren bundesweit nur knapp zwei Drittel der Kursteilnehmenden, die erstmalig einen Kurs besuchen und an der Sprachprüfung teilnehmen (erstes Halbjahr 2016: 63,7%; Vergleichszeitraum des Vorjahres: 65%) dieses Sprachniveau B1. Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich die Anzahl der Sprachkurse in den Integrationskursen und die Anzahl der Anbieter für diesen Bereich seit 2012 entwickelt? 2. Welche Kenntnisse hat der Senat darüber, wie viele Teilnehmer/Innen im Land Bremen an den vorgesehenen Abschluss-Tests teilnehmen und wie viele von ihnen im Sprachtest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) den vorgesehenen Sprachlevel B1 erreichen? 3. Wie wird die Qualität der Sprachkurse in den Integrationskursen gesichert? 4. Wie hat sich die Anzahl der Teilnehmer/Innen an diesen Sprachkursen und der sogenannten Regionalkoordinator/innen, die diese Angebote überprüfen, seit 2012 entwickelt? 5. Inwiefern gibt es neben der Überprüfung auf richtiges Verwaltungshandeln auch eine Überprüfung der pädagogischen Qualität in diesen Kursen? 6. Inwiefern wird seitens der Träger das Kursangebot ausreichend differenziert, so dass den unterschiedlichen Bedarfen von Analphabet/Innen über Niedrigqualifizierte bis hin zu Hochqualifizierten ausreichend Rechnung getragen wird, um allen Teilnehmergruppen von Arbeitsmigranten über Unionsbürgern bis hin zu Flüchtlingen die Erlangung des Sprachniveaus B1 zu ermöglichen? 7. Welche Möglichkeiten gibt es für Teilnehmer/Innen, Defizite aufzuholen, die durch eine unzureichende Unterrichtsqualität entstanden sind? (Bitte für die beide Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven differenziert beantworten !)“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Zuständigkeit für die Integrationskurse nach dem Aufenthaltsgesetz liegt beim Bund. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist verantwortlich für die formale und inhaltliche Ausgestaltung der Integrationskurse. Dem BAMF obliegt darüber hinaus die Koordination und Durchführung der Integrationskurse, wobei es sich privater oder öffentlicher Kursträger mit entsprechender Qualifikation bedient. Das BAMF unterliegt als Bundesbehörde der parlamentarischen Kontrolle durch den Bundestag. Das BAMF hat der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport im Zuge der Bearbeitung der vorliegenden Anfrage mitgeteilt, dass vor dem Hintergrund, dass die Thematik nicht der parlamentarischen Kontrolle durch die Bremische Bürgerschaft unterliege, eine freiwillige mögliche Beantwortung durch das BAMF aufgrund der sehr hohen Arbeitsbelastung gegenwärtig nicht möglich sei. Die Beantwortung der Fragen erfolgt daher auf Basis der veröffentlichten Statistiken des BAMF, ergänzt um Einschätzungen der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport. 1. Wie hat sich die Anzahl der Sprachkurse in den Integrationskursen und die Anzahl der Anbieter für diesen Bereich seit 2012 entwickelt? Die Anzahl der Kurse ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Begonnene Integrationskurse 2012 bis 2016 in Bremen (Land) Kursart 2012 2013 2014 2015 2016 (bis 30.9.2016) Allgemeiner Integrationskurs 80 88 99 120 144 Alphabetisierungskurs 21 29 35 55 53 Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs 17 13 23 14 12 Förderkurs 1 2 Intensivkurs Jugendintegrationskurs 1 2 2 sonstiger Integrationskurs 1 Gesamt 119 133 159 191 210 Quelle. Integrationskursgeschäftsstatistik BAMF Nach Bremen und Bremerhaven differenzierte Angaben sind bisher nur von 2014 bis einschließlich 30.6.2016 veröffentlicht. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Begonnene Kurse in Bremen und Bremerhaven 2014 bis 2016 Begonnene Kurse 2014 2015 2016 (bis 30.6.) Bremen, Stadt 126 160 102 Bremerhaven, Stadt 33 31 30 Bundesland Bremen 159 191 132 Quelle: Integrationskursgeschäftsstatistik 2012 waren für das Bundesland Bremen 14 Integrationskursträger durch das BAMF zugelassen. In den Folgejahren veränderte sich diese Zahl unter leichten Schwankungen nur unwesentlich. Seit dem 1.7.2016 ist die Anzahl zugelassenen Träger signifikant gestiegen. Aktuell sind im Bremerhaven 11 und in Bremen 29 Integrationskursträger zugelassen. Im Bundesland Bremen sind insgesamt 38 Integrationskursträger zugelassen; einzelne Träger haben eine Zulassung für Bremen und Bremerhaven. 2. Welche Kenntnisse hat der Senat darüber, wie viele Teilnehmer/Innen im Land Bremen an den vorgesehenen Abschluss-Tests teilnehmen und wie viele von ihnen im Sprachtest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) den vorgesehenen Sprachlevel B1 erreichen? Länderbezogene Daten liegen dem Senat nicht vor. Bundesweit ergibt sich folgendes Bild: Teilnehmende Sprachprüfungen (DTZ) 2012 bis 2015 * Jahr B1 Niveau A2 Niveau unter A2 Niveau insgesamt absolut prozentual Absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual 2012 52.001 55,9 % 32.930 35,4 % 8.079 8,7 % 93.010 100,0 % 2013 53.741 58,0 % 31.321 33,8 % 7.540 8,1 % 92.602 100,0 % 2014 50.697 56,9 % 30.716 34,5 % 7.636 8,6 % 89.049 100,0 % 2015 69.002 60,5 % 36.402 31,9 % 8.687 7,6 % 114.091 100,0 % Quelle: Bericht zur Integrationskursgeschäftsstatistik für das Jahr 2015 *Seit dem 01.07.2009 werden Integrationskurse mit der Sprachprüfung "Deutsch- Test für Zuwanderer" (DTZ) abgeschlossen. Teilnehmende können im DTZ Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 oder A2 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" (GER) in einer einheitlichen Sprachprüfung nachweisen. 3. Wie wird die Qualität der Sprachkurse in den Integrationskursen gesichert? Maßgeblich für die Zulassung von Integrationskursträgern durch das BAMF ist die Integrationskursverordnung (IntV). Grundvoraussetzungen gemäß § 18 IntV ist Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 die Anwendung von Verfahren zur Qualitätssicherung und -entwicklung. Zur Beurteilung der eingesetzten Instrumente zur Qualitätssicherung und -entwicklung muss der Zulassungsantrag eine Dokumentation zu den Maßnahmen in den Bereichen Führung, Personal, Kundenkommunikation, Unterrichtsorganisation und -durchführung, Evaluation und Controlling enthalten. Das Bundesamt ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Aufgaben bei den Kursträgern Prüfungen durchzuführen, Unterlagen einzusehen und unangemeldet Kurse zu besuchen (§ 20, Abs 5 IntV). Der Kursträger ist verpflichtet, dem Bundesamt auf Verlangen Auskünfte zu erteilen. Das BAMF kann die Zulassung widerrufen, wenn der Kursträger wiederholt und trotz vorheriger Abmahnung gegen Auflagen und Voraussetzungen der Zulassung verstoßen hat. Nach Kenntnis des Senats macht das BAMF im Bundesland Bremen regelmäßig Gebrauch von seinen qualitätssichernden Maßnahmen, z.B. durch unangemeldete Vor-Ort-Kontrollen. 4. Wie hat sich die Anzahl der Teilnehmer/Innen an diesen Sprachkursen und der sogenannten Regionalkoordinator/innen, die diese Angebote überprüfen , seit 2012 entwickelt? Neue IntegrationskursteilnehmerInnen in Bremen (Land) 2012 -2016 2012 2013 2014 2015 2016 (bis 30.9.2016) männlich 531 650 798 1.530 2.464 weiblich 805 999 992 1.244 1.125 gesamt 1.336 1.649 1.790 2.774 3.589 Kurswiederholer 377 341 450 385 301 Quelle: Integrationskursgeschäftsstatistik BAMF Nach Bremen und Bremerhaven differenzierte Angaben sind derzeit von 2014 bis einschließlich 30.6.2016 veröffentlicht. Neue Kursteilnehmer Innen 2014 2015 2016 (bis 30.6.2016 Bremen, Stadt 1.550 2.266 1.703 Bremerhaven, Stadt 240 508 471 Bundesland Bremen 1.790 2.774 2.174 Quelle: Integrationskursgeschäftsstatistik BAMF Derzeit sind in der Regionalstelle Bremen des BAMF zwei Regionalkoordinatoren tätig. In den vergangenen Jahren haben die Beschäftigungsvolumina aus verschiedenen Gründen leicht variiert. Die Regionalkoordinatoren sind für alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Integrationskurse im Bundesland Bremen zuständig. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 5. Inwiefern gibt es neben der Überprüfung auf richtiges Verwaltungshandeln auch eine Überprüfung der pädagogischen Qualität in diesen Kursen? Siehe Antwort zu Frage 3. 6. Inwiefern wird seitens der Träger das Kursangebot ausreichend differenziert , so dass den unterschiedlichen Bedarfen von Analphabet/Innen über Niedrigqualifizierte bis hin zu Hochqualifizierten ausreichend Rechnung getragen wird, um allen Teilnehmergruppen von Arbeitsmigranten über Unionsbürgern bis hin zu Flüchtlingen die Erlangung des Sprachniveaus B1 zu ermöglichen? Das modulare System der Integrationskurse ermöglicht den Integrationskursträgern grundsätzlich ein differenziertes Angebot. Über den vorgeschriebenen Einstufungstest erfolgt eine Einordnung in Bezug auf das Sprachniveau. Zur weiteren Ausdifferenzierung ist in der Praxis ein entsprechendes Angebot jedoch abhängig von der Anzahl der Kurse des jeweiligen Anbieters. Größeren Integrationskursträgern gelingt dies oft besser als kleineren Anbietern. Neben den Spezialkursen für Primäranalphabeten hat das BAMF ab März 2017 spezielle Kurse für Zweitschriftlernende eingeführt. Zweitschriftlernende sind Personen , die in ihren Erstsprachen als alphabetisiert gelten, jedoch keine Sprache mit dem lateinischen Schriftsystem beherrschen. Bisher wurden alle Zweitschriftlernenden in die Alphabetisierungskurse neben primären und funktionalen Analphabeten eingestuft. Die Alphabetisierungskurse sollen zukünftig ausschließlich primären und funktionalen Analphabeten zur Verfügung stehen. Intensivkurse (Umfang 400 Stunden Sprachkursteil) sind vollständige Integrationskurse , in denen die gleichen Lernziele wie im allgemeinen Integrationskurs angestrebt werden, jedoch in einer kürzeren Zeit. Es handelt sich also um Integrationskurse mit einer steilen Progression, die für schnell lernende Teilnehmende mit guten Bildungsvoraussetzungen unter guten Lernbedingungen geeignet sind. Ferner gibt es das Format der Förderkurse. Förderkurse richten sich an Zuwanderer , die bereits länger in Deutschland leben, ihre Deutschkenntnisse jedoch meist nicht im Unterricht erworben haben. Bei dieser Zielgruppe ist häufig eine Kombination aus relativ hoher kommunikativer Kompetenz und starker Abweichung von der Sprachnorm zu beobachten. Im Gegensatz dazu sind die schriftsprachlichen Fähigkeiten, das Leseverstehen und das Schreiben meist eher schwach ausgeprägt. Ziele des Förderkurses sind daher sowohl das "Neu- Lernen" als auch das Umlernen von sprachlichen Strukturen hin zu normgerechtem Sprachgebrauch. Dafür stehen insgesamt bis zu 900 Unterrichtsstunden (Sprachkursteil) zur Verfügung. Der Förderkurs ermöglicht es den Teilnehmenden , neben ihren schon vorhandenen Alltagskenntnissen auch ihre Deutschkenntnisse soweit zu entwickeln, dass ihre Chancen auf bessere Teilhabe am Arbeitsmarkt und am sonstigen gesellschaftlichen Leben steigen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 7. Welche Möglichkeiten gibt es für Teilnehmer/Innen, Defizite aufzuholen, die durch eine unzureichende Unterrichtsqualität entstanden sind? Nach Einschätzung des Senats sind die Gründe vielfältig, die dazu beitragen, dass Teilnehmende nicht sofort das angestrebte Sprachniveau B1 erreichen. Eine verlässliche Untersuchung, die die genauen Gründe analysiert, ist dem Senat nicht bekannt. Grundsätzlich haben IntegrationskursteilnehmerInnen die Möglichkeit, Kursmodule im Umfang von 300 Stunden zu wiederholen. Dabei ist maßgeblich, ob das Sprachniveau B1 erreicht werden kann oder nicht. Gem. § 45a AufenthG / Deutschförderverordnung (DeuFöV) besteht seit 1.7.2016 außerdem die Möglichkeit, Spezialmodule im Umfang von 300 Stunden zu besuchen , die sich ausdrücklich an Teilnehmende richtet, die trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes das Sprachniveau B 1 nicht erreicht haben. Dieses Angebot füllt eine Lücke in der Lernkette, dessen Einführung der Senat u.a. im Zuge des Sprachgipfels 2016 sehr begrüßt hat. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1023 VB Qualität von Sprachkursen sichern 20170411_KA Qualität von Sprachkursen sichern