BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1042 Landtag (zu Drs. 19/993) 19. Wahlperiode 02.05.17 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion der DIE LINKE Beschäftigungspolitisches Aktionsprogramm 2014 bis 2020: Was erreicht das aktuelle BAP? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 2. Mai 2017 „Beschäftigungspolitisches Aktionsprogramm 2014-2020: Was erreicht das aktuelle BAP?“ (Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 22. März 2017) Die Fraktion DIE LINKE hat folgende große Anfrage an den Senat gerichtet: „Das Beschäftigungspolitische Aktionsprogramm (BAP) ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Instrument der Landespolitik. Im vierten Jahr der siebenjährigen Förderperiode (2014-2020) ist es Zeit, Zwischenbilanz zu ziehen. Was konnte das neue BAP bisher erreichen, wie gut greifen die Instrumente, wie kommt die Umsetzung voran? Bereits ein Jahr nach Beginn des BAP wurden Umstellungen und veränderte Akzente angekündigt. Am 18. Mai 2015 legte Carsten Sieling als designierter neuer Bürgermeister seinen 6-Punkte-Plan unter dem Titel „Vertrauen zurückgewinnen – Mit ganzer Kraft für Bremen!“ vor, mit dem Konsequenzen aus der gesunkenen Wahlbeteiligung und den Verlusten der SPD gezogen werden sollten. Gleich im ersten Punkt hieß es: „Arbeit ist für mich der Schlüssel, um Armut und Ausgrenzung entgegenzutreten. (…) Ich werde die Entwicklung von wirksamer öffentlich geförderter Beschäftigung in einem sozialen Arbeitsmarkt zu einer Hauptaufgabe des Senats machen.“ Die Koalitionsvereinbarung kündigte ebenfalls an, „die Möglichkeiten öffentlich geförderter Beschäftigung in einem sozialen Arbeitsmarkt gemeinsam mit dem Jobcenter offensiv (zu) nutzen“ Was das BAP bewirken soll, ist im zugrundeliegenden „Operationellen Programm“ erläutert: Den Rückstand des Bundeslandes Bremen bei zentralen arbeitsmarktpolitischen Kennziffern zu verringern. Genannt werden hier: Zu niedrige Erwerbstätigenquote, insbesondere bei Frauen; zu hohe Schulabbrecherquote; zu wenige 30-34-Jährige mit tertiärem Abschluss. Während deutschlandweit die Zahl der Langzeitarbeitslosen 2008-2012 um 22 Prozent abgenommen hat, ist sie in Bremen praktisch unverändert geblieben. Als Kernproblem des Bundeslandes wird die Ungleichzeitigkeit zwischen ökonomischem Umbruch und beruflicher Ausbildung benannt: Im Land Bremen leben deutlich mehr Menschen ohne beruflichen Abschluss als im Bundesdurchschnitt (s. Statistisches Bundesamt, Bildungsstand der Bevölkerung) – es gibt hier aber besonders wenige sozialversicherte Arbeitsplätze für Beschäftigte ohne Berufsabschluss. Im Zeitraum 1999-2010 ist ein Viertel dieser Arbeitsplätze verschwunden, während die Zahl der Arbeitsplätze für Hochqualifizierte um ein Drittel zugenommen hat. (s. IAB-Regional 1/2012 für Niedersachsen und Bremen). Bremen holt seine qualifizierten Beschäftigten von außerhalb, ein wesentlicher Grund für die Entkopplung von Beschäftigungskonjunktur und Arbeitslosigkeit. Die Strategie des BAP 2014-2020 setzt daher vor allem auf Ausbildungsförderung für Jugendliche und auf abschlussbezogene Qualifizierung für Langzeitarbeitslose und prekär Beschäftigte. Eine möglicherweise falsche Schwerpunktsetzung dieser Strategie ist, dass andere Förderungen heruntergefahren werden, insbesondere die Weiterqualifizierung von beschäftigten und erwerbslosen Fachkräften. (s. Antwort des Senats auf die Anfrage der Linksfraktion „Was wird besser mit dem neuen BAP?“, 22.07.2014, Frage 1) Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Der Aufbau eines „sozialen Arbeitsmarktes“ wird seit 2016 mit Landesmitteln verstärkt. Hier ist nicht ganz eindeutig, welches die Zielgruppe ist (qualifiziert/arbeitsmarktnah oder nur sehr eingeschränkt erwerbsfähig/ arbeitsmarktfern). Einerseits fällt auf, dass der soziale Arbeitsmarkt als Instrument der Armutsbekämpfung genannt wird, während andererseits die arbeitsmarktpolitische Strategie des Senats genau das verneint – denn über den sozialen Arbeitsmarkt sei keine „Integration in existenzsichernde Arbeit“ zu erreichen (s. ebenda, Frage 2). – In der Beschäftigungsförderung des neuen BAP soll verstärkt der sozialräumliche Ansatz gefördert werden. Ein-Euro-Jobs sind nicht mehr Bestandteil des BAP, stattdessen werden die sogenannten „Förderzentren“ kofinanziert. Trotz der vielfältigen, verknüpften Problemlagen soll Beratung nur noch arbeitsmarktbezogen erfolgen. (s. Frage 1) Die Förderung von Beschäftigungspolitik soll sich fast ausschließlich an „sog. vermittlungsferne Personen“ richten. Im März 2016 kündigte der Senat an, ein Landesprogramm zur Förderung von 500 Arbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose zu schaffen. Dafür sind 2 Mio. Euro für 2016 und 5 Mio. Euro für 2017 vorgesehen. Das Programm „Perspektive Arbeit“ sollte ab Oktober 2016 umgesetzt werden. Ebenfalls mit Landesmitteln hinterlegt ist die Umsetzung der Ausbildungsgarantie. Bereits ab 2014 sind hier pro Jahr 4 Mio. Euro eingestellt worden. Da wurden nach langer Zeit wieder originäre Landesmittel für die Beschäftigungspolitik und die Ausbildungsförderung zur Verfügung gestellt. Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen: Kann das BAP seine Ziele erreichen? Wie weit wird es überhaupt schon umgesetzt, gemessen an Mittelabfluss und Teilnahmezahlen? Haben sich die Umsteuerungen und Instrumente bislang bewährt, oder sollte erneut umgesteuert werden? Seit 2015 ist Bremen das Bundesland mit der höchsten Arbeitslosenquote; wie bei der Armutsquote nimmt der Abstand zu den folgenden Bundesländern zu. Die Dringlichkeit arbeitsmarktpolitischer Intervention ist eher noch größer geworden. Wir fragen den Senat: I. Entwicklung arbeitsmarktpolitischer Kennziffern 1. Wie haben sich im Zeitraum 2012-2016 die folgenden Kennziffern entwickelt? (Bitte die Daten für das Land Bremen, für beide Stadtgemeinden und für Deutschland angeben und soweit möglich nach Frauen und Männern aufschlüsseln) a. Arbeitslosenquote b. Unterbeschäftigungsquote c. Armutsquote d. Erwerbstätigenquote gesamt e. Erwerbstätigenquote Frauen f. Erwerbstätigenquote Ältere (55-64 Jahre) g. Schulabbrecherquote (nach EU-Definition) h. Zahl der 30-35-Jährigen mit tertiärem Abschluss (nach EU-Definition) i. Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne beruflichen Abschluss an allen Beschäftigten j. Anteil der Personen ohne beruflichen Abschluss, die aktuell nicht in schulischer oder beruflicher Bildung sind, an allen Personen, die 15 Jahre und älter sind Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 2. Wie hat sich im Zeitraum 2012-2016 a. die Zahl der Langzeitarbeitslosen b. der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen c. die prozentuale Zusammensetzung der von den Jobcentern betreuten Personen nach den sog. „Profillagen“ (Marktprofil, Aktivierungsprofil usw.) entwickelt? (Bitte die Daten für das Land Bremen, für beide Stadtgemeinden und für Deutschland angeben und soweit möglich nach Frauen und Männern aufschlüsseln) 3. Wie bewertet der Senat den Beitrag des BAP zur Entwicklung der arbeitsmarktpolitischen Kennzahlen, insbesondere hinsichtlich der Verringerung des Rückstands Bremens im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt? II. Abschlussbezogene Qualifizierungen 4. Wie hat sich im Zeitraum 2012-2016 die Zahl der aus dem BAP (ko-) finanzierten abschlussbezogenen Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose entwickelt (Zahl der Plätze und Zahl der tatsächlichen Teilnehmer*innen)? (Bitte Land, Bremen, Bremerhaven, Frauen, Männer) 5. Wie hat sich im Zeitraum 2012-2016 die Zahl der aus dem BAP (ko-) finanzierten abschlussbezogenen Qualifizierungen für (prekär) Beschäftigte entwickelt (Zahl der Plätze und Zahl der tatsächlichen Teilnehmer*innen)? (Bitte Land, Bremen, Bremerhaven, Frauen, Männer) 6. Wie viele Teilnehmer*innen an aus dem BAP (ko-)finanzierten abschlussbezogenen Qualifizierungen haben in den Jahren 2012-2016 einen beruflichen Abschluss erreicht? Wie hat sich die Quote der Abschlüsse bezogen auf die Maßnahme- Teilnehmer*innen entwickelt? (Bitte Land, Bremen, Bremerhaven, Frauen, Männer) III. Ausbildungsförderung für Jugendliche 7. Wie hat sich im Zeitraum 2012-2016 a. die Zahl der aus dem BAP (ko-)finanzierten betrieblichen Ausbildungen b. die Zahl der aus dem BAP (ko-)finanzierten außerbetrieblichen Ausbildungen c. die Zahl der ungeförderten betrieblichen Ausbildungen insgesamt entwickelt (Zahl der Plätze und Zahl der tatsächlichen Teilnehmer*innen)? (Bitte Land, Bremen, Bremerhaven, Frauen, Männer) IV. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs) und Förderzentren 8. Wie hat sich im Zeitraum 2012-2016 die Zahl der aus dem BAP (ko-)finanzierten Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro- Jobs) entwickelt (Zahl der Plätze und Zahl der Teilnehmer*innen)? (Bitte Land, Bremen, Bremerhaven, Frauen, Männer) Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 9. Wie haben sich ab 2014 die aus dem BAP (ko-)finanzierten Maßnahmen in den Förderzentren entwickelt? (Zahl der Plätze, Zahl der Teilnehmer*innen, bitte nach Land, Bremen, Bremerhaven, Frauen, Männer) Für welche unterschiedlichen Personengruppen sind bisher welche speziellen Förderzentren eingerichtet worden? 10. Wie lange sind die Teilnehmer*innen in den Maßnahmen in den Förderzentren? (durchschnittlich, minimal, maximal? Bitte vermerken, ob es sich bei den Angaben um die geplante Maßnahmenlänge oder um die tatsächliche Verweildauer handelt.) 11. Wie hoch ist die jeweilige Auslastung der bestehenden Förderzentren seit der Einrichtung? Bitte getrennt darstellen nach Förderzentrum, Kalenderjahr sowie für Frauen und Männer. 12. Welche Anschlussperspektiven für die Teilnehmer*innen gibt es? Sind Fördertreppen vorhanden? Gibt es eine Nachbetreuung? 13. Wie hoch sind seit Einrichtung des jeweiligen Förderzentrums die Vermittlungszahlen a. in geförderte Beschäftigung b. in ungeförderte Beschäftigung c. in Beschäftigung mit Beendigung des Leistungsbezugs d. in Beschäftigung ohne Beendigung des Leistungsbezugs e. in abschlussbezogene Qualifizierung, jeweils absolut und bezogen auf die Zahl der Teilnehmer*innen? Bitte getrennt darstellen nach Förderzentrum sowie für Frauen und Männer. 14. Ist die Teilnahme an Förderzentren freiwillig, oder erfolgt eine verpflichtende Zuweisung, die ggf. mit Sanktionen hinterlegt wird? 15. Wie haben sich die Kosten der Förderzentren im Zeitraum 2014-2016 entwickelt? (Bitte Gesamtkosten, Zuschuss aus Landes-ESF, durchschnittliche Kosten pro Teilnehmermonat) V. Geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 16. Wie hat sich im Zeitraum 2008-2016 (!) die aus dem BAP (ko-)finanzierte sozialversicherte Beschäftigung je nach Arbeitsmarktinstrument entwickelt, hinsichtlich a. Zahl der Plätze b. Zahl der tatsächlichen Teilnehmer*innen c. durchschnittliche Maßnahmedauer d. Zahl der Übergänge in ungeförderte Beschäftigung? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 17. Wie hat sich 2008-2016 aufgeschlüsselt nach Ortsteilen die Zahl der Plätze bzw. der Maßnahmeteilnehmer*innen in aus dem BAP (ko-)finanzierter sozialversicherter Beschäftigung entwickelt? 18. Wie hat sich in den einzelnen Monaten seit Juni 2016 die Zahl der Teilnehmer*innen am neuen, auf 500 Plätze angelegten Landesprogramm „Perspektive Arbeit“ („LAZLO“) entwickelt? (Bitte getrennt nach Bremen und Bremerhaven) 19. Wie viele aus „Perspektive Arbeit“ (ko-)finanzierte Stellen für Sprach- und Kulturmittler*innen sind zum 31.01.2017 besetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Ortsteilen, nach Frauen und Männern, nach Beschäftigten mit und ohne Migrationshintergrund) VI. Maßnahmen für Alleinerziehende 20. Wie hat sich im Zeitraum 2012-2016 die Zahl der Alleinerziehenden entwickelt, die an Maßnahmen des BAP teilnehmen? Bitte aufschlüsseln a. nach BAP-Fonds b. nach Beratungsmaßnahmen, abschlussbezogenen Qualifizierungen, Förderung sozialversicherter Beschäftigung (inkl. Perspektive Arbeit / Lazlo) c. nach arbeitslosen und nicht arbeitslosen Alleinerziehenden d. nach Bremen und Bremerhaven 21. Wie hat sich im Zeitraum 2012-2016 die Zahl der Alleinerziehenden entwickelt, die aus Maßnahmen des BAP in ungeförderte sozialversicherte Beschäftigung übergegangen sind? Bitte aufschlüsseln a. nach BAP-Fonds b. nach Beratungsmaßnahmen, abschlussbezogenen Qualifizierungen, Förderung sozialversicherter Beschäftigung c. nach arbeitslosen und nicht arbeitslosen Alleinerziehenden d. nach Bremen und Bremerhaven 22. Welche Maßnahmen, die sich spezifisch an die Zielgruppe der Alleinerziehenden richten, wurden im Zeitraum 2012-2016 aus dem BAP gefördert? (Bitte Projekt, Laufzeit und Teilnehmerinnenzahl angeben) VII. Mittelabfluss 23. Wie hat sich in den Jahren 2014-2016 der Mittelabfluss (tatsächliche Auszahlung) in der neuen Förderperiode in den verschiedenen BAP-Fonds entwickelt? Bitte jahresbezogen aufschlüsseln. 24. Wie verhält sich die Auszahlung zu den bislang geplanten und den von der Deputation freigegebenen Mitteln? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 VIII. Weitere Perspektiven 25. Wie bewertet der Senat den bisherigen Erfolg und die bisherige Umsetzung des neuen BAP 2014-2020? 26. Sieht der Senat aktuell einen Umstellungsbedarf und wenn ja, welchen, für die weitere Umsetzung des BAP? 27. In welchem Umfang wird nach Auffassung des Senats bis 2020 der in den Daten zu Frage 1 sichtbare und im Operationellen Programm benannte Rückstand des Bundeslands Bremens gegenüber dem Bundesdurchschnitt aufgeholt werden können? Welche Bedeutung misst der Senat dem BAP überhaupt zu hinsichtlich einer Entwicklung, mit der das Bundesland Bremen arbeitsmarktpolitisch wieder Anschluss gewinnen kann?“ Der Senat beantwortet die große Anfrage der Fraktion DIE LINKE folgend in der Reihenfolge der Abschnitte, Fragen und Unterfragen. Einleitung und Vorbemerkung: Die folgenden Antworten beziehen sich auf zwei verschiedene und sich in den Jahren 2014 und 2015 teilweise überschneidende ESF- und BAP-Förderperioden: 2007-2013(ff.) und 2014-2020. Die Daten sind im Folgenden nach Möglichkeit in jeweils einheitliche Tabellen zusammengefasst. Dabei sind die BAP-Fonds der zwei Förderperioden jedoch nicht durchgängig miteinander vergleichbar. In den ESF-Programmen bestehen/bestanden unterschiedliche Schwerpunktsetzungen, entsprechend der veränderten Ausrichtung: 2007-2013 (ff) auf Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen der Lissabonziele und ab 2014 auf Armutsbekämpfung. Im Bereich der Qualifizierung lag in der Förderperiode 2007-2013 ein Schwerpunkt auf der konzeptionellen Entwicklung und in der (nicht durchgängigen abschlussbezogenen) Weiterbildung von Fach- und Führungskräften, während in der neuen Förderperiode abschlussbezogene Maßnahmen für An- und Ungelernte im Fokus der Förderung stehen. Im Bereich der Ausbildung stehen in der neuen ESF-Förderperiode konkrete Maßnahmen im Vordergrund, um junge Menschen in Ausbildung zu bringen und Abbrüche zu vermeiden. In der Förderperiode 2007-2013 wurden als weiterer Schwerpunkt die Systeme der Ausbildung unterstützt, um sie tragfähiger zu machen. In der Beschäftigungsförderung wurde in der Förderperiode 2007-2013 sehr intensiv auf eine unterstützende Förderung von Arbeitsgelegenheit in der Mehraufwandsvariante gesetzt. In der Förderperiode 2014-2020 ist dies nicht mehr der Fall; stattdessen stehen neben der sozialversicherungspflichtigen öffentlich geförderten Beschäftigung die Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 lokalen Förderzentren und die Förderung von Modellvorhaben von besonderen Zielgruppen im Vordergrund. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass in Teilen Werte für 2016 noch nicht vorliegen. Einige Fragen beziehen sich auf Zeiträume ab 2008, andere auf Zeiten ab 2012. Die Betrachtungszeiträume, auf die sich die Daten im Folgenden jeweils beziehen, sind also sehr unterschiedlich. Alternativ zu den hier folgenden Ausführungen könnte die gesamte Förderperiode 2007 bis 2013 dargestellt werden und zusätzlich mit den im Land Bremen vereinnahmten Mitteln aus dem Bundes-ESF sowie den für ausgewählte Instrumente verausgabten Mittel der Jobcenter Bremen und Bremerhaven zusammengeführt werden. Dies würde einerseits zwar einen vollständigeren Blick auf die eingesetzten Mittel der Arbeitsmarktpolitik ermöglichen. Andererseits würde eine diesbezügliche Auswertung erhebliche Zeit dauern und könnte nicht vor Ende 2017 fertig gestellt werden. I Entwicklung arbeitsmarktpolitischer Kennziffern Frage 1: Wie haben sich im Zeitraum 2012-2016 die folgenden Kennziffern entwickelt? (Bitte die Daten für das Land Bremen, für beide Stadtgemeinden und für Deutschland angeben und soweit möglich nach Frauen und Männern aufschlüsseln) a. Arbeitslosenquote b. Unterbeschäftigungsquote c. Armutsquote d. Erwerbstätigenquote gesamt e. Erwerbstätigenquote Frauen f. Erwerbstätigenquote Ältere (55-64 Jahre) g. Schulabbrecherquote (nach EU-Definition) h. Zahl der 30-35-Jährigen mit tertiärem Abschluss (nach EU-Definition) i. Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne beruflichen Abschluss an allen Beschäftigten j. Anteil der Personen ohne beruflichen Abschluss, die aktuell nicht in schulischer oder beruflicher Bildung sind, an allen Personen, die 15 Jahre und älter sind Der Senat antwortet zum Abschnitt I: Entwicklung arbeitsmarktpolitischer Kennziffern zusammenfassend: Die Arbeitslosenquote des Landes hat sich im Betrachtungszeitraum 2012 – 2016 um 0,7 Prozentpunkte verringert. Gleiches gilt für die Unterbeschäftigungsquote, die mit einem Rückgang von einem Prozentpunkt unter dem Rückgang im Bundesdurchschnitt liegt. Die Armutsgefährdungsquote – bezogen auf den Bundesmedian – ist im Land Bremen im Betrachtungszeitraum 2012 – 2015 um 1,9 Prozentpunkte gestiegen, während sie im Bundesdurchschnitt um 0,7 Prozentpunkte gestiegen ist. Die Erwerbstätigenquote im Land ist im Betrachtungszeitraum 2012 – 2015 um 0,4 Prozentpunkte gesunken. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 Die Schulabbrecherquote in Bremen ist 2015 mit nur noch 11,5 Prozent zwar im Bundesländervergleich immer noch überdurchschnittlich und auch noch über dem EU- Benchmark von 10 Prozent, aber geringer als in Hamburg und Berlin. Der Anteil der 30- bis 35-Jährigen mit tertiärem Abschluss ist im Betrachtungszeitraum 2012 – 2015 im Land Bremen um 5,1 Prozentpunkte gestiegen und liegt hinsichtlich der Steigerungsrate und dem absoluten Anteil deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne beruflichen Abschluss an allen Beschäftigten stieg im Betrachtungszeitraum 2012 – 2015 um einen Prozentpunkt auf nun 12,4 Prozent. Sowohl die Steigerungsrate als auch der prozentuale Anteil liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Im Einzelnen antwortet der Senat wie folgt. a) Entwicklung der Arbeitslosenquote (in %): Arbeitslosenquote 2012 2013 2014 2015 2016 Stadt Bremen Frauen 10,0 10,0 9,8 9,6 9,2 Männer 10,9 10,7 10,4 10,4 10,1 insgesamt 10,5 10,4 10,1 10,1 9,7 Bremerhaven Frauen 14,9 14,5 14,4 14,5 14,0 Männer 14,8 14,7 14,9 15,6 15,1 insgesamt 14,9 14,6 14,7 15,1 14,6 Land Bremen Frauen 10,8 10,7 10,6 10,4 10,0 Männer 11,6 11,4 11,2 11,4 11,0 insgesamt 11,2 11,1 10,9 10,9 10,5 Deutschland Frauen 6,8 6,7 6,6 6,2 5,8 Männer 6,9 7,0 6,8 6,6 6,4 insgesamt 6,8 6,9 6,7 6,4 6,1 b) Entwicklung der Unterbeschäftigungsquote (in %): Unterbeschäftigungsquote 2012 2013 2014 2015 2016 Stadt Bremen Frauen 13,4 13,1 12,8 12,4 12,1 Männer 14,4 13,8 13,2 13,2 13,7 insgesamt 13,9 13,4 13,0 12,8 12,9 Bremerhaven Frauen 19,7 19,0 18,9 19,0 18,1 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 Unterbeschäftigungsquote 2012 2013 2014 2015 2016 Männer 19,4 18,9 18,9 19,4 19,6 insgesamt 19,5 19,0 18,9 19,2 18,9 Land Bremen Frauen 14,4 14,0 13,8 13,5 13,1 Männer 15,2 14,7 14,2 14,3 14,7 insgesamt 14,9 14,4 14,0 13,9 13,9 Deutschland Frauen 9,0 8,8 8,5 8,0 7,6 Männer 9,2 9,1 8,7 8,3 8,4 insgesamt 9,1 8,9 8,6 8,2 8,0 c) Entwicklung der Armutsquote Armut wird häufig als Einkommensarmut dargestellt, diese Einschränkung wird dem Thema nicht gerecht. Armut zu messen, ist ein ausgesprochen komplexes und kontrovers diskutiertes Thema. Armutsmessung erfolgt oftmals als Messung relativer Armut, so ist auch die Armutsgefährdungsquote ein Maß relativer Armut. Für die Beantwortung der Frage I.1.c wird davon ausgegangen, dass mit „Armutsquote“ die sogenannte Armutsgefährdungsquote gemeint ist, wie sie die amtliche Sozialberichterstattung ausweist. Die nachfolgend ausgeführten Armutsgefährdungsquoten beziehen sich auf den sogenannten Bundesmedian und betrachten Deutschland als Vergleichsraum. Es macht aber auch Sinn, sich diese Quoten am Ländermedian ausgerichtet anzusehen, da der der Berechnung zugrundeliegende Schwellenwert (60% des Medians des Nettoäquivalenzeinkommens, europäischer Konsens) in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ist. Wer an der Armutsgefährdungsschwelle lebt, ist nicht per se arm, aber er ist gefährdet, als arm zu gelten. Dieses wird vor allem dann deutlich, wenn Armut nicht nur im materiellen Sinn betrachtet wird, sondern weitere Faktoren hinzugenommen werden, z.B. Teilhabemöglichkeiten oder Lebenshaltungskosten. Geringes Einkommen muss nicht per se bedeuten, dass der einzelne Mensch sich als arm empfindet, andersherum kann sich jemand, dessen Einkommen höher ist, sehr wohl arm fühlen, weil er bspw. vereinsamt, keine Sozialkontakte hat oder sich in einer Umgebung bewegt, in der mehr Geld zur Verfügung steht. Steigen die mittleren Einkommen verschiebt sich der Median des Nettoäquivalenzeinkommens. So kann es sein, dass dieser deutlich ansteigt und allein dadurch Personen/Haushalte plötzlich einem Armutsrisiko unterworfen sind, deren Einkommen und Lebensumstände sich nicht verändert haben. Basis für die Berechnungen zu den Armutsgefährdungsquoten sind Daten des Mikrozensus. Diese Daten basieren auf einer kleinen Stichprobe, was die Aussagekraft für kleinere Gebietseinheiten immer dann schwierig macht, wenn es um detaillierte Daten geht (z.B. Alter, Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 Geschlecht usw.). Detailauswertungen noch kleinerer Gebietseinheiten - etwa Bremerhaven - sind statistisch nicht sehr valide. Auch Zeitreihen sind problematisch, da sich z.B. die Zusammensetzung der Befragten, die am Mikrozensus teilnehmen, ändert, was sich in kleineren Gebietseinheiten deutlicher auswirkt als in größeren Flächenländern. Im Jahr 2014 galt in Deutschland als armutsgefährdet, wer als Alleinlebende/r unter 917 € pro Monat verfügbar hatte. In Bremen lag dieser Wert bei 837 €, in München bei 998 €. Armutsgefährdungsquoten liegen bis einschließlich 2015 vor. Mit Zahlen für 2016 ist nicht vor Herbst 2017 zu rechnen, möglicherweise später. Entwicklung der Armutsgefährdungsquoten / Bundesmedian Armutsgefährdungsquoten1 in Prozent - gemessen am Bundesmedian Quoten insgesamt 2012 2013 2014 2015 Deutschland (A 1.1)2 15,0 15,5 15,4 15,7 Land Bremen (A 1.1) 22,9 24,6 24,1 24,8 Stadt Bremen (A 1.4.1) 22,0 23,0 22,5 23,1 Bremerhaven (A 1.4.1) 27,5 32,6 32,5 33,4 Quoten Frauen 2012 2013 2014 2015 Deutschland (A 1.1.0) 15,8 16,2 16,0 16,3 Land Bremen (A 1.1.05) 23,0 24,6 24,1 24,1 Stadt Bremen 22,3 23,7 22,9 22,5 Bremerhaven n.v. n.v. n.v. n.v. Quoten Männer 2012 2013 2014 2015 Deutschland (A 1.1.0) 14,3 14,8 14,8 15,1 Land Bremen (A 1.1.05) 22,8 24,5 24,1 25,5 Stadt Bremen 21,7 22,3 22,1 23,7 Bremerhaven n.v.* n.v. n.v. n.v. * n.v. = nicht vorhanden Entwicklung der Armutsgefährdungsquoten / Landesmedian Armutsgefährdungsquoten3 in Prozent - gemessen am Landesmedian Quoten insgesamt 2012 2013 2014 2015 Deutschland (A 1.1)4 15,0 15,5 15,4 15,7 Land Bremen (A 1.2) 18,3 18,9 17,3 17,8 Stadt Bremen (A 1.4.2) 17,4 17,3 16,0 16,5 Bremerhaven (A 1.4.2) 22,7 27,1 24,2 24,4 Quoten Frauen 2012 2013 2014 2015 Deutschland (A 1.1.0) 15,8 16,2 16,0 16,3 Land Bremen (A 1.2.05) 18,1 18,7 17,2 17,1 Stadt Bremen n.v*. n.v. n.v. n.v. Bremerhaven n.v n.v n.v n.v 1 Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung. Siehe: Stat. Bundesamt, amtliche Sozialberichterstattung, verschiedene Tabellen 2 Der Klammerzusatz gibt die Tabelle der amtlichen Sozialberichterstattung an, der die Werte entnommen wurden. 3 Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung. Siehe: Stat. Bundesamt, amtliche Sozialberichterstattung, verschiedene Tabellen 4 Der Klammerzusatz gibt die Tabelle der amtlichen Sozialberichterstattung an, der die Werte entnommen wurden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 Armutsgefährdungsquoten3 in Prozent - gemessen am Landesmedian Quoten insgesamt 2012 2013 2014 2015 Quoten Männer 2012 2013 2014 2015 Deutschland (A 1.1.0) 14,3 14,8 14,8 15,1 Land Bremen (A 1.2.05) 18,5 19,2 17,4 18,5 Stadt Bremen n.v n.v n.v n.v Bremerhaven n.v n.v n.v n.v * n.v. = nicht vorhanden d) Entwicklung der Erwerbstätigenquote gesamt und e) Erwerbstätigenquote Frauen (in %)5: Erwerbstätigenquote 2012 2013 2014 2015 2016 Stadt Bremen Frauen 64,5 64,4 65,9 66,4 k.A*. Männer 73,5 72,0 71,5 71,0 k.A. insgesamt 69,0 68,2 68,7 68,7 k.A. Bremerhaven Frauen 59,1 62,0 62,1 58,2 k.A. Männer 67,9 65,5 68,8 68,0 k.A. insgesamt 63,7 63,8 65,7 63,3 k.A. Land Bremen Frauen 63,7 64,0 65,3 65,0 k.A. Männer 72,6 70,9 71,1 70,5 k.A. insgesamt 68,2 67,5 68,2 67,8 k.A. Deutschland Frauen 68,0 68,8 69,3 69,8 k.A. Männer 77,6 77,7 77,8 77,7 k.A. insgesamt 72,8 73,3 73,6 73,8 k.A. *k.A. = keine Angabe f) Entwicklung der Erwerbstätigenquote Ältere (55-64 Jahre) (in %): Erwerbstätigenquote 55-64 Jahre 2012 2013 2014 2015 2016 Stadt Bremen Frauen k.A*. k.A. k.A. k.A. k.A. Männer k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. insgesamt k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Bremerhaven Frauen k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Männer k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 5 Quoten Deutschland gem. Statistisches Bundesamt, Daten vom 12.04.2017, Quoten Land Bremen gem. Statistisches Landesamt, Daten vom 06.04.2017, Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 12 Erwerbstätigenquote 55-64 Jahre 2012 2013 2014 2015 2016 insgesamt k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Land Bremen Frauen 54,4 62,8 64,3 67,1 k.A. Männer 56,6 76,0 71,9 k.A. k.A. insgesamt 55,4 69,8 68,0 63,6 k.A. Deutschland Frauen 54,8 57,4 59,8 61,1 k.A. Männer 68,3 69,6 71,0 71,0. k.A. insgesamt 61,4 63,4 65,3 65,9 k.A. *k.A. = keine Angabe g) Schulabbrecherquote (nach EU-Definition) Die EU versteht unter „Schulabbrecher/innen“ Personen zwischen 18 und 24 Jahren, die lediglich über einen Abschluss der Sekundarstufe I verfügen und keine weiterführende Schul- oder Berufsausbildung durchlaufen. Zu beachten ist hierbei, dass dies eine bevölkerungsbezogene Bildungsstandkennzahl ist, die nicht von der Senatorin für Kinder und Bildung ermittelt, sondern im Rahmen des Mikrozensus‘ erhoben wird und somit insbesondere bezogen auf einen in der betrachteten Altersgruppe Fluktuationen unterliegendem Stadtstaat nicht als Leistungskennzahl des Bildungssystems herangezogen werden kann. Daten der Bundesländer werden regelmäßig im Rahmen der amtlichen Sozialberichterstattung veröffentlicht. Für das Jahr 2016 liegen diese noch nicht vor.6 Diese Daten werden nicht für die beiden Städte sondern nur für das Land Bremen insgesamt ausgewiesen. Eine Unterteilung nach Geschlecht liegt für das Land nicht vor (aufgrund der kleinen Stichprobe wird ein Zahlenwert als „nicht sicher genug“ angesehen). Entwicklung der Schulabbrecherquote Schulabbrecherquote (EU-Definition) 2012 2013 2014 2015 Land Bremen gesamt 13,3 14,9 14,0 11,5 Deutschland gesamt 10,4 9,8 9,5 9,8 Deutschland männlich 11,0 10,3 10,0 10,1 Deutschland weiblich 9,7 9,3 9,0 9,5 Die Schulabbrecherquote in Bremen ist 2015 mit nur noch 11,5 Prozent zwar im Bundesländervergleich immer noch überdurchschnittlich und auch noch über dem EU- Benchmark von 10 Prozent, aber geringer als in Hamburg und Berlin. h) Zahl der 30- bis 35-Jährigen mit tertiärem Abschluss (nach EU-Definition) 6 06.04.2017, http://www.amtliche-sozialberichterstattung.de/C1fruehe_schulabgaenger.html , Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 13 Auch hierbei handelt es sich um eine bevölkerungsbezogene Bildungsstandkennzahl, die nicht von der Senatorin für Kinder und Bildung ermittelt werden kann. Die Daten werden im Bundesländervergleich im Rahmen der Veröffentlichung „Internationale Bildungsindikatoren im Ländervergleich“ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bereitgestellt. Dabei werden aber keine Zahlen, sondern lediglich Quoten benannt. Eine Aufgliederung nach Bremen und Bremerhaven liegt nicht vor. Anteil der 30- bis 35-Jährigen mit tertiärem Abschluss (nach EU-Definition) 2012 2013* 2014 2015 Land Bremen gesamt 32,1 . 39,3 37,2 Land Bremen männlich 29,9 . 35,2 35,2 Land Bremen weiblich 34,6 . 43,7 39,4 Deutschland gesamt 31,9 . 31,4 32,3 Deutschland männlich 30,9 . 31,9 32,2 Deutschland weiblich 32,9 . 30,8 32,3 * 2013 ist in der o.g. Veröffentlichung nicht dargestellt. i) Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne beruflichen Abschluss an allen Beschäftigten (in %): Soz.versichungspfl. Beschäftigte ohne berufl. Abschluss 2012 Sticht. 31.12. 2013 Sticht. 30.06. 2014 Sticht. 30.06. 2015 Sticht. 30.06. 2016 Sticht. 30.06. Stadt Bremen Frauen 11,1 10,5 10,6 11,3 11,5 Männer 11,1 10,9 11,0 12,0 12,8 insgesamt 11,1 10,7 10,9 11,7 12,2 Bremerhaven Frauen 13,6 12,6 12,8 13,7 13,7 Männer 12,5 11,4 11,6 12,8 13,0 insgesamt 12,9 12,0 12,1 13,2 13,3 Land Bremen Frauen 11,5 10,9 11,0 11,7 11,9 Männer 11,3 11,0 11,1 12,1 12,8 insgesamt 11,4 10,9 11,1 11,9 12,4 Deutschland Frauen 11,5 10,7 10,6 11,1 11,1 Männer 12,0 11,4 11,5 12,2 12,4 insgesamt 11,7 11,1 11,1 11,7 11,8 j) Anteil der Personen ohne beruflichen Abschluss, die aktuell nicht in schulischer oder beruflicher Bildung sind, an allen Personen, die 15 Jahre und älter sind Die Kennzahl kann ebenfalls nicht von der Senatorin für Kinder und Bildung ermittelt werden, findet sich aber auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes7. Allerdings fanden sich im Rahmen der Recherche keine nach Bundesländern oder Geschlecht differenzierten Daten. 7 https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/BildungForschungKultur/Bildungsstand/Tabellen/ Bildungsabschluss.html Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 14 Anteil der Personen ohne beruflichen Abschluss, die aktuell nicht in schulischer oder beruflicher Bildung sind, an allen Personen, die 15 Jahre und älter sind 2012 2013 2014 2015 Deutschland gesamt 17,8 17,2 16,8 16,8 Als Ergänzung bzw. Annährung an die oben gewünschte Kennzahl können auf Landesebene die Daten des Statistischen Landesamtes Bremen verwendet werden, die aus dem Mikrozensus errechnet werden. Hierbei wird der höchste berufliche Bildungsabschluss der Bevölkerung ab 15 Jahren nach Geschlecht ausgewiesen. Dabei würden sich für das Land Bremen folgende Quoten (Verhältnis derjenigen Personen ohne beruflichen Bildungsabschluss zu allen Personen) ergeben. Anteil der Personen ohne beruflichen Abschluss zu allen Personen ab 15 Jahre (Ergebnisse des Mikrozensus) 2012 2013 2014 2015 Land Bremen gesamt 33,0 32,9 32,0 33,0 Land Bremen männlich 28,6 29,1 29,3 30,7 Land Bremen weiblich 37,2 36,4 34,7 35,2 Frage 2: Wie hat sich im Zeitraum 2012-2016 a. die Zahl der Langzeitarbeitslosen b. der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen c. die prozentuale Zusammensetzung der von den Jobcentern betreuten Personen nach den sog. „Profillagen“ (Marktprofil, Aktivierungsprofil usw.) entwickelt? (Bitte die Daten für das Land Bremen, für beide Stadtgemeinden und für Deutschland angeben und soweit möglich nach Frauen und Männern aufschlüsseln) Die Anzahl der Langzeitarbeitslosen war im Land Bremen im Betrachtungszeitraum 2012 – 2016 nahezu konstant; der Anteil Langzeitarbeitsloser an allen Arbeitslosen hat dagegen um 0,4 Prozentpunkte zugenommen. Im Bundesdurchschnitt war die Zahl der Langzeitarbeitslosen rückläufig, der Anteil Langzeitarbeitsloser an allen Arbeitslosen hat um 0,8 Prozentpunkte zugenommen. Dabei ist im Land Bremen insbesondere eine Zunahme der Langzeitarbeitslosigkeit von Frauen – sowohl absolut (+ 29) als auch im prozentualen Anteil (+ 1,9 Prozentpunkte) - festzustellen, während im Bundesdurchschnitt ein Rückgang absoluter Zahlen ( - 39.448) und eine geringere Steigerung des prozentualen Anteils ( + 0,9 Prozentpunkte) zu verzeichnen sind. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 15 a. Entwicklung der Anzahl der Langzeitarbeitsloser: Zahl Langzeitarbeitsloser 2012 2013 2014 2015 2016 Stadt Bremen Frauen 5.760 5.944 5.737 5.864 5.823 Männer 6.855 6.990 6.787 6.767 6.572 insgesamt 12.615 12.934 12.524 12.631 12.395 Bremerhaven Frauen 1.704 1.688 1.656 1.658 1.670 Männer 1.862 1.955 1.977 1.995 2.074 insgesamt 3.566 3.643 3.633 3.653 3.744 Land Bremen Frauen 7.464 7.632 7.393 7.523 7.493 Männer 8.717 8.945 8.764 8.762 8.647 insgesamt 16.181 16.577 16.157 16.284 16.140 Deutschland Frauen 507.736 514.719 515.505 494.260 468.288 Männer 538.900 555.002 561.247 545.021 524.784 insgesamt 1.046.635 1.069.721 1.076.752 1.039.281 993.073 b. Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen (in %): Anteil Langzeitarbeitsloser 2012 2013 2014 2015 2016 Stadt Bremen Frauen 44,4 45,4 44,1 45,4 46,7 Männer 44,1 44,3 43,5 43,2 42,7 insgesamt 44,2 44,8 43,8 44,2 44,5 Bremerhaven Frauen 44,7 45,5 44,6 44,0 45,3 Männer 41,4 42,4 41,5 40,0 42,8 insgesamt 42,9 43,8 42,8 41,7 43,9 Land Bremen Frauen 44,5 45,4 44,2 45,1 46,4 Männer 43,5 43,8 43,0 42,4 42,7 insgesamt 43,9 44,6 43,6 43,6 44,3 Deutschland Frauen 37,7 38,0 38,7 38,7 38,8 Männer 34,8 34,8 35,9 35,9 35,4 insgesamt 36,1 36,3 37,2 37,2 36,9 c. prozentuale Zusammensetzung der von den Jobcentern betreuten Personen nach den sog. „Profillagen“ (Marktprofil, Aktivierungsprofil usw.) Das Jobcenter Bremen teilt mit, dass diese Angaben ausschließlich für interne Zwecke genutzt werden und eine Überlassung an Dritte nicht möglich ist. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 16 Frage 3: Wie bewertet der Senat den Beitrag des BAP zur Entwicklung der arbeitsmarktpolitischen Kennzahlen, insbesondere hinsichtlich der Verringerung des Rückstands Bremens im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt? Der Beitrag des BAP lässt sich aus Sicht des Senats nicht allein an arbeitsmarktpolitischen Kennzahlen bemessen, erst recht nicht hinsichtlich bundesweiter Entwicklungen in einem Zeitraum, der durch eine weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise gekennzeichnet ist. Sowohl positive wie auch negative Entwicklungen der Kennzahlen sind nicht monokausal auf die Programmatik oder Förderungen des BAP zurückzuführen. Zudem sind Beschäftigung und Arbeitslosigkeit weitestgehend makroökonomisch beeinflusst. Konjunkturelle und wirtschaftsstrukturelle Entwicklungen, darunter die Entwicklungen der nationalen und internationalen Güter-, Dienstleistungs- und Finanzmärkte wirken massiv auf die Nachfrage nach Arbeitskräften, insbesondere die demografische Entwicklung und Wanderungsbewegungen beeinflussen massiv die Arbeitskräfteangebot. Der Einfluss der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf die großen Aggregate und Kennzahlen wie Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Armutsgefährdung sind naturgemäß sehr begrenzt. Vielmehr zielt die aktive Arbeitsmarktpolitik des Landes im Rahmen des BAP und des ESF OP im Kern auf die Aktivierung, Qualifizierung und temporäre Beschäftigung von Zielgruppen des Arbeitsmarktes, um deren Beschäftigungsperspektiven und Teilhabechancen zu verbessern, also Chancen zu eröffnen, die ohne diese Angebote ungenutzt blieben. Die programmatische Ausrichtung und die Förderungen des BAP können angesichts der diversen Einflussfaktoren - die auf die makroökonomische Entwicklung wirken – nicht unmittelbar zu messbaren arbeitsmarktpolitischen Effekten führen. Eine Integration in den Arbeitsmarkt ist komplex und von vielen Einflussfaktoren (zum Beispiel Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Verschuldungssituation, Entwicklung von Zeitarbeit, Bildungssystemen, Qualifikationsniveaus von Beschäftigten, Ausbildungssituationen und Altersstrukturen in Betrieben) abhängig. Eine Förderung kann nur unmittelbar bei den geförderten Menschen wirken und kann hinsichtlich der Effekte entsprechend auch nur auf dieser Ebene direkt gezeigt werden, z.B. durch eine Analyse der Veränderungen der materiellen Lage oder der individuell bestehenden Vermittlungshemmnisse. II. Abschlussbezogene Qualifizierungen Der Senat antwortet auf die Fragen des Abschnittes II zusammenfassend wie folgt: Sowohl bei arbeitslosen als auch bei beschäftigten Personen ist die Anzahl der Qualifizierungen mit anerkanntem Abschluss seit Beginn der neuen ESF- Förderperiode deutlich gestiegen. Dagegen haben Qualifizierungen ohne Zertifikat oder mit Trägerzertifikat deutlich abgenommen. Die Zielgruppe der Teilnehmenden in Qualifizierungsmaßnahmen hat sich mit Beginn der neuen ESF-Förderperiode verschoben: Fach- und Führungskräfte stehen nicht mehr im Fokus der Förderung, die Förderung richtet sich fast ausschließlich an anund ungelernte Personen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 17 Die Daten zu erreichten Abschlüssen der neuen Förderperiode sind noch nicht aussagekräftig, da es sich in der Regel um mehrjährige Maßnahmen handelt. Der Umfang der Beteiligung arbeitsloser Frauen an Qualifizierungsmaßnahmen hat in der neuen ESF-Förderperiode abgenommen. Die Gründe hierfür wird der Senat zeitnah analysieren und entsprechend gegensteuern. Frage 4: Wie hat sich im Zeitraum 2012-2016 die Zahl der aus dem BAP (ko-) finanzierten abschlussbezogenen Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose entwickelt (Zahl der Plätze und Zahl der tatsächlichen Teilnehmer*innen)? (Bitte Land, Bremen, Bremerhaven, Frauen, Männer) Die Anzahl der geförderten Langzeitarbeitslosen in Qualifizierungen mit anerkanntem Abschluss sank zum Ende der Förderperiode 2007-2013(ff.) und ist seit Beginn der neuen ESF-Förderperiode wieder deutlich gestiegen. Qualifizierungen ohne Zertifikat oder mit Trägerzertifikat haben entsprechend der programmatischen Änderung deutlich abgenommen. Ausgewertet wurde für die Beantwortung der Förderschwerpunkt „Qualifizierung Arbeitsloser“ und zwar hinsichtlich „Qualifizierung mit Zertifikat“ (allgemeinbildender Abschluss, Berufsabschluss, Kammerzertifikat und staatliche Prüfung) und „Qualifizierung“ (Trägerzertifikat und „Sonstiges“). Die Daten beziehen sich darauf, wie viele Personen im Kalenderjahr jeweils in einer entsprechenden Maßnahme gefördert wurden. Ist eine Person in einer Maßnahme, die zwei Jahre umfasst, wird sie ( bezogen auf die alte ESF-Förderperiode ) zweimal aufgeführt. In der neuen Förderperiode ist eine Teilnehmende nur in dem Jahr aufgeführt, in dem sie konkrete pädagogische Unterstützung erhalten hat. Die Anzahl der Qualifizierungsplätze wird nicht erhoben. In der Förderperiode 2014-2020 werden Qualifizierungen nicht mehr maßnahmebezogen gefördert, da die Bildungsgutscheine des Jobcenters in der Regel kostendeckend sind. Stattdessen richtet sich die Förderung des BAP auf eine pädagogische Unterstützung von einzelnen Personen in Qualifizierungsmaßnahmen, bei denen ohne Unterstützung ein Maßnahmeabbruch droht. Darüber hinaus werden in der neuen Förderperiode Vorschaltmaßnahmen und Assessments vor abschlussbezogen Maßnahmen gefördert (siehe „Qualifizierung“), um in Zertifikatsmaßnahmen bessere Erfolge zu erzielen. Geförderte Teilnehmende in Qualifizierungen (Jahresbestände) 2012 bis 2016 Teilnehmende 2012 2013 2014 2015 2016 Qualifizierung ohne Zertifikat 1009 910 812 218 262 Qualifizierung mit Zertifikat, davon 356 157 112 147 259 Bremen 214 68 44 59 128 Bremerhaven 125 77 63 53 74 Metropolregion 17 12 5 35 57 Frauen 239 133 63 39 69 Männer 117 24 49 108 190 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 18 Frage 5: Wie hat sich im Zeitraum 2012-2016 die Zahl der aus dem BAP (ko-) finanzierten abschlussbezogenen Qualifizierungen für (prekär) Beschäftigte entwickelt (Zahl der Plätze und Zahl der tatsächlichen Teilnehmer*innen)? (Bitte Land, Bremen, Bremerhaven, Frauen, Männer) Die Anzahl der geförderten Beschäftigten in Qualifizierungen mit anerkanntem Abschluss sank zum Ende der Förderperiode 2007-2013(ff.) und ist seit Beginn der neuen ESF- Förderperiode wieder deutlich gestiegen. Qualifizierungen ohne Zertifikat oder mit Trägerzertifikat haben entsprechend der programmatischen Änderung deutlich abgenommen. Ausgewertet wurde für die Beantwortung der Förderschwerpunkt „berufsbegleitende Qualifizierung Beschäftigter“ und zwar hinsichtlich „Qualifizierung mit Zertifikat“ (Hauptschulabschluss, Berufsabschluss, Kammerzertifikat und staatliche Prüfung) und „Qualifizierung“ (Trägerzertifikat und „Sonstiges“). Bei Qualifizierungsmaßnahmen werden keine „Plätze“ gezählt, sondern tatsächliche Teilnehmende. Die Daten beziehen sich darauf, wie viele Personen in Kalenderjahr jeweils in einer entsprechenden Maßnahme waren. Ist eine Person in einer Maßnahme, die zwei Jahre umfasst, wird sie zweimal aufgeführt. In der Förderperiode 2014-2020 richten sich Qualifizierungen für Beschäftigte ausschließlich an an- und ungelernte Personen. In der Förderperiode 2007-2013 gehörten zur Zielgruppe auch Fach- und Führungskräfte. Eingelöste Weiterbildungsschecks werden durchgängig nicht als Qualifizierung mit Zertifikat gewertet, da etwaige Zertifikate nicht überprüft werden können. Beschäftigte* 2012 2013 2014 2015 2016 Qualifizierung ohne Zertifikat 1.544 2.030 1.891 104 89 Qualifizierung mit Zertifikat, davon 1.929** 257 180 297 214 Bremen 1.051 196 150 261 181 Bremerhaven 318 11 4 18 17 Metropolregion 560 50 26 18 16 Frauen 482 137 102 171 128 Männer 1.447 120 78 126 86 * Jahresbestände geförderter Personen. Personen in mehrjährigen Maßnahmen werden in jedem Jahr gezählt. Die Jahresbestände können nicht summiert werden. ** Im Jahr 2012 gab es eine Teilnehmendenspitze aufgrund einer Maßnahme, in der sehr viele Personen eine Zertifikatsqualifizierung erhielten (07.3.189.E.0.2, Handwerkskammer Bremer „Unterstützung technologischer Lehrlingsunterweisung“). Frage 6: Wie viele Teilnehmer*innen an aus dem BAP (ko-)finanzierten abschlussbezogenen Qualifizierungen haben in den Jahren 2012-2016 einen beruflichen Abschluss erreicht? Wie hat sich die Quote der Abschlüsse bezogen auf die Maßnahme- Teilnehmer*innen entwickelt? (Bitte Land, Bremen, Bremerhaven, Frauen, Männer) Der nachgefragte Zeitraum betrifft das Ende der Förderperiode 2007-2013 (ff.) und den Beginn der Förderperiode 2014-2020 sowie das Überschneiden der beiden Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 19 Förderperioden. Da die programmatische Ausrichtung der Qualifizierungsförderung in diesem Zeitraum deutlich verändert wurde, wie oben dargestellt, und weil in der abgelaufenen Förderperiode eine Vielzahl unterschiedlicher Ansätze von abschlussbezogenen Qualifizierungen entwickelt, erprobt und umgesetzt wurden, kann die subsumierende Frage nur bedingt sinnvoll beantwortet werden. Die Anzahl der Abschlüsse sank zum Ende der ESF-Förderperiode 2007-2013(ff.) und steigt angesichts zum Teil mehrjähriger Qualifizierungen in der neuen Förderperiode naturgemäß langsam wieder an. Insgesamt erreichten zwischen 2012 und 2016 966 Personen einen beruflichen Abschluss in BAP-geförderten Maßnahmen. Ausgewertet wurden für die Beantwortung die Förderschwerpunkte „Berufsbegleitende Qualifizierung Beschäftigter“ und „Qualifizierung Arbeitsloser“. Nicht aufgenommen wurden ausbildungsbezogene Maßnahmen für junge Menschen (Darstellung unter III). Als Abschlüsse werden „Qualifizierungen mit Zertifikat“ (allgemeinbildender Abschluss, Berufsabschluss, Kammerzertifikat, externe Prüfung und staatliche Prüfung) erhoben. Abschlüsse* 2012 2013 2014 2015 2016 Erreichte Qualifizierung mit Zertifikat, davon 517 222 104 30 93 davon Beschäftigte 288 93 37 11 26 davon Arbeitslose 229 129 67 19 67 davon Bremen 402 155 57 14 58 davon Bremerhaven 103 57 38 14 24 davon Metropolregion 12 10 9 2 11 davon Frauen 246 184 76 10 28 Weiblich/Beschäftigte 82 67 23 6 17 Weiblich/Arbeitslose 164 117 53 4 11 davon Männer 271 38 28 20 65 * Die Abschlüsse werden in dem Jahr gezählt, in dem sie erworben werden. Die Jahreswerte können summiert werden. Die Quote der Abschlüsse (Einmalerfassung 2012 bis 2016: 966) kann nicht sinnvoll auf die Anzahl der Teilnehmenden (Mehrfacherfassung bei mehrjährigen Förderungen 2012 bis 2016: 3.923) bezogen werden. III. Ausbildungsförderung für Jugendliche Der Senat antwortet zum Abschnitt III Ausbildung für Jugendliche zusammenfassend wie folgt: Die Zahl der direkt mit Zuschüssen zur Ausbildungsvergütung geförderten betrieblichen Ausbildungen ist in der neuen ESF-Förderperiode ab 2014 deutlich Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 20 zurückgegangen. Sehr stark angestiegen ist dagegen die Anzahl der geförderten außerbetrieblichen und schulischen Ausbildungen nach Landesrecht8. Der Anteil von Frauen hat insbesondere bei den außerbetrieblichen und schulischen Ausbildungen nach Landesrecht deutlich zugenommen. Die Beteiligung Bremerhavens an den betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildungsförderungen ist rückläufig. Insgesamt ist die Anzahl der betrieblichen Ausbildungen im Land Bremen rückläufig. Methodischer Hinweis: in der ESF-Förderperiode 2014-2020 sind die Daten Teilnehmenden von den Zuwendungsempfangenden noch nicht vollständig in das Monitoringsystem eingegeben. Frage 7: Wie hat sich im Zeitraum 2012-2016 a. die Zahl der aus dem BAP (ko-)finanzierten betrieblichen Ausbildungen b. die Zahl der aus dem BAP (ko-)finanzierten außerbetrieblichen Ausbildungen c. die Zahl der ungeförderten betrieblichen Ausbildungen insgesamt entwickelt (Zahl der Plätze und Zahl der tatsächlichen Teilnehmer*innen)? (Bitte Land, Bremen, Bremerhaven, Frauen, Männer) a. Entwicklung der aus dem BAP geförderten betriebliche Ausbildungen Die Zahl der geförderten betrieblichen Erstausbildungen ist in den Jahren 2010 bis 2016 gesunken. Aufgeführt sind die Menschen, die in den Programmen „Ausbildungsbonus/Chance betriebliche Ausbildung“, „Partnerschaftliche Ausbildung“, „Ausbildungsdienste für Netze und Einzelmaßnahmen zur betrieblichen Ausbildung“ gefördert wurden. betriebliche Erstausbildung* 2012 2013 2014 2015 2016 Ausbildungsbonus/Chance betriebliche Ausbildung 47 83 63 49 35 Andere ** 155 123 83 33 25 Summe 202 206 146 82 60 Bremen 56 64 40 36 24 Bremerhaven 92 104 96 45 36 Metropolregion 54 38 10 1 0 Frauen 85 68 45 44 21 Männer 117 138 101 38 39 * Die Ortsangabe bezieht sich auf den Wohnort der Auszubildenden. Die Daten beziehen sich darauf, wie viele Personen im Kalenderjahr jeweils in einer entsprechenden Ausbildung waren. Ist eine Person in zwei Jahre im Ausbildungsverhältnis, wird sie zweimal aufgeführt. ** Andere: Ausbildungspartnerschaften, Ausbildungsdienstleistungen für Netzwerke und Förderung von Einzelmaßnahmen in einer betrieblichen Ausbildung 8 Bei schulischen Ausbildungen nach Landesrecht handelt es sich um die landesrechtlich geregelten Ausbildungen, bei denen eine duale Ausbildung nicht möglich ist, z.B. sozialpädagogische Assistenten/-tinnen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 21 b. Entwicklung der aus dem BAP geförderten außerbetriebliche Ausbildungen Die Zahl der geförderten außerbetrieblichen Ausbildungen ist in dem Zeitraum 2012 bis 2016 deutlich angestiegen. In der folgenden Tabelle sind Personen, die sowohl in sog. BaE-Maßnahmen als auch in schulischen Ausbildungen gefördert wurden, zusammengefasst. außerbetriebliche Ausbildung* 2012 2013 2014 2015 2016 Schulische A. 49 91 Sonstige** 61 85 43 52 15 BAE 44 79 Gesamt 61 85 53 145 185 Bremen 4 11 5 95 137 Bremerhaven 50 67 41 50 48 Metropolregion 7 7 7 0 0 Frauen 27 25 22 65 93 Männer 34 60 31 80 92 * Die Ortsangabe bezieht sich auf den Wohnort der Auszubildenden. Die Daten beziehen sich darauf, wie viele Personen im Kalenderjahr jeweils in einer entsprechenden Ausbildung waren. Ist eine Person in zwei Jahre im Ausbildungsverhältnis, wird sie zweimal aufgeführt. Bei den erreichten Abschlüssen bezieht sich das Datum jeweils auf das Jahr, in dem der Abschluss erreicht wurde. ** Verbundausbildung „Wind“, Pflegeassistenz Darüber hinaus wurden im Bereich der Ausbildung weitere Maßnahmen zur Förderung von beruflicher Erstausbildung durchgeführt (ohne Beratungen). Dazu gehören z.B. ergänzende qualifizierende Ausbildungsmodule, Ausbildungsvorbereitung, Unterstützung des Übergangs Schule zu Beruf und Grundbildungsmaßnahmen. Bis 2012 wurden zudem in hohem Umfang kleinere zusätzliche Schulungen für Auszubildende gefördert, wie in der folgenden Tabelle dargestellt. Weitere Maßnahmen zur Unterstützung von Ausbildung 2012 2013 2014 2015 2016 Unterstützung Schulübergänge 328 271 383 506 44 Ausbildungsvorbereitung 20 38 0 51 0 Ausbildungsmodule 1.823 Grundbildungsmaßnahmen 82 90 60 164 169 sonstiges 480 521 546 Gesamt 2.733 920 989 721 213 Bremen 1.765 847 927 670 199 Bremerhaven 409 57 52 51 14 Metropolregion 559 16 10 0 0 Frauen 779 419 460 171 98 Männer 1.954 501 529 550 115 c. Zahl der ungeförderten betrieblichen Ausbildungen insgesamt Insgesamt ist die Anzahl der neuen Ausbildungsverhältnisse nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) im Betrachtungszeitraum (2012 – 2016) rückläufig. Bei der Gesamtzahl der betrieblichen Ausbildungsplätze, die nicht Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 22 aus dem BAP gefördert sind, zeichnet sich das gleiche Bild ab, wie in der folgenden Tabelle dargestellt. Land Bremen 2012 2013 2014 2015 2016 Neue Ausbildungsverhältnisse nach BBiG/HwO Gesamt 6.209 5.907 5.705 5.778 5.907 davon Frauen absolut 2.695 2.598 2.456 2.463 2.570 davon Frauen in % 43,4 44,0 43,0 42,6 43,5 davon Männer 3.514 3.309 3.249 3.315 3.337 Gesamtzahl der betrieblichen Ausbildungsplätze nicht aus dem BAP gefördert 6.007 5.701 5.559 5.696 5.847 davon Frauen 2.610 2.530 2.411 2.419 2.549 davon Frauen in % 43,4 44,4 43,4 42,5 43,6 davon Männer 3.397 3.171 3.148 3.277 3.298 Stadt Bremen 2012 2013 2014 2015 2016 Neue Ausbildungsverhältnisse nach BBiG/HwO Gesamt 5.060 4.802 4.597 4.724 4.858 davon Frauen 2.221 2.115 1.982 2.034 2.124 davon Frauen in % 43,9 44,0 43,1 43,1 43,7 davon Männer 2.839 2.687 2.615 2.690 2.734 Gesamtzahl der betrieblichen Ausbildungsplätze nicht aus dem BAP gefördert 4.977 4.719 4.552 4.688 4.834 Stadt Bremerhaven 2012 2013 2014 2015 2016 Neue Ausbildungsverhältnisse nach BBiG/HwO Gesamt 1.149 1.105 1.108 1.054 1.049 davon Frauen 474 483 474 429 446 davon Frauen in % 41,3 43,7 42,8 40,7 42,5 davon Männer 675 622 634 625 603 Gesamtzahl der betrieblichen Ausbildungsplätze nicht aus dem BAP gefördert 1.030 982 1.007 1.008 1.013 Land Bremen: Die Gesamtzahl der betrieblichen Ausbildungsplätze, die nicht aus dem BAP gefördert sind, ist 2016 mit 5.847 Plätzen geringer als 2012 (6007 Plätze); die Zahl steigt jedoch seit 2015 wieder an. Stadt Bremen: Die Gesamtzahl der betrieblichen Ausbildungsplätze, die nicht aus dem BAP gefördert sind, ist 2016 mit 4834 Plätzen niedriger als 2012 (4.977 Plätze); die Zahl steigt jedoch seit 2015 wieder an. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 23 Stadt Bremerhaven: Die Gesamtzahl der betrieblichen Ausbildungsplätze, die nicht aus dem BAP gefördert sind, ist 2016 mit 1013 Plätzen etwas niedriger als 2012 (1030 Plätze); die Zahl steigt seit 2014 wieder geringfügig an.. Anteil Frauen an betrieblichen Ausbildungsplätzen, die nicht aus dem BAP gefördert sind: Der Anteil der Frauen an den betrieblichen Ausbildungsplätzen, die nicht aus dem BAP gefördert sind, ist im Land Bremen mit 43,6% 2016 stabil im Vergleich zum Jahr 2012 mit 43,4%. Der Anteil der Frauen und Männer wird in Stadt Bremen und Stadt Bremerhaven bezogen auf die Gesamtzahl der neuen Ausbildungsverhältnisse nach BBiG/HwO ausgewiesen. Der Anteil der Frauen an den neuen Ausbildungsverhältnissen ist 1. in der Stadt Bremen stabil (43,7 % in 2016 und 43,9 % in 2012) und 2. in der Stadt Bremerhaven seit 2012 (41,3%) leicht gestiegen auf 42,5% in 2016. IV. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs) und Förderzentren Der Senat antwortet auf die Fragen des Abschnittes IV zusammenfassend wie folgt: Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung werden in der neuen ESF- Förderperiode nicht mehr aus dem BAP kofinanziert. Förderzentren wurden überwiegend erst in der neuen ESF-Förderperiode entwickelt. Die Auslastung bei beiden Einrichtungen in Bremerhaven ist gut. In Bremen sind die Auslastungszahlen, insbesondere bei Über 25-jährigen, problematisch. Es bestehen sehr hohe Abbruchquoten bei den Förderzentren, insbesondere wegen Fehlzeiten der Teilnehmenden. Vermittlungen in ungeförderte Beschäftigung aus den Förderzentren heraus gelingen mit etwa 16,5 Prozent aller ausgetretenen Personen in zufriedenstellendem Ausmaß angesichts einer Zielgruppe, die über erhebliche Vermittlungshemmnisse verfügt. Frage 8: Wie hat sich im Zeitraum 2012-2016 die Zahl der aus dem BAP (ko-)finanzierten Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro- Jobs) entwickelt (Zahl der Plätze und Zahl der Teilnehmer*innen)? (Bitte Land, Bremen, Bremerhaven, Frauen, Männer) In der Förderperiode 2014-2020 wurden keine Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) aus dem BAP mehr kofinanziert, da die Finanzierung aus dem Eingliederungstiteln der Jobcenter ausreichend ist. Die Entwicklung in den Jahren 2012 bis 2015, im Rahmen der Förderperiode 2007 bis 2013(ff.) ist folgend dargestellt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 24 Förderperiode 2007-2013: MAE 2012 2013 2014 2015 Summe Plätze 1.429 1.111 1.005 337 3.882 Davon Bremen 628 635 589 337 2.189 Davon Bremerhaven 801 476 416 0 1.693 Teilnehmende 1.843 1.789 1.381 248 5.261 Bremen 725 1.064 893 247 2.929 Bremerhaven 1.115 724 486 2.325 Metropolregion 3 1 2 1 7 Frauen 758 754 616 118 2.246 Männer 1.085 1.035 765 130 3.015 Frage 9: Wie haben sich ab 2014 die aus dem BAP (ko-)finanzierten Maßnahmen in den Förderzentren entwickelt? (Zahl der Plätze, Zahl der Teilnehmer*innen, bitte nach Land, Bremen, Bremerhaven, Frauen, Männer) Für welche unterschiedlichen Personengruppen sind bisher welche speziellen Förderzentren eingerichtet worden? Im Rahmen des BAP werden Förderzentren für Über- und für Unter 25-Jährige gefördert. Förderzentren für Unter 25-Jährige Bei den beiden Förderzentren für junge Menschen war die Platzzahl auf 100 Plätze (Bremen) bzw. 90 Plätze (Bremerhaven) begrenzt, sie wurden aufgrund der hohen Nachfrage zum 01.05.2016 auf 120 Plätze (Bremen) bzw. zum 01.07.2016 auf 100 Plätze (Bremerhaven) erhöht. Die Beteiligung von Frauen ist in Frage 11 dargestellt, die Zahl der Teilnehmenden (Austritte) in Frage 10. Die Förderzentren U25 richten sich an junge unversorgte SGB II Leistungsbeziehende bis 25 Jahre, die bislang weder auf dem Arbeitsmarkt noch auf dem Ausbildungsmarkt Fuß fassen konnten. Förderzentren für über 25-Jährige Das Förderzentrum in Bremerhaven bietet durchgehend 100 Plätze an. Die Förderzentren Bremen-West, Bremen-Süd, Bremen-Ost und Bremen-Nord haben ihre Arbeit mit jeweils 50 Plätzen aufgenommen. Für einen befristeten Zeitraum (01.06.2016 bis 31.07.2016, 07.12.2016 bzw. 14.12.2016) war die Platzzahl jeweils auf 65 aufgestockt. Die Beteiligung von Frauen ist in Frage 11 dargestellt, die Zahl der Teilnehmenden (Austritte) in Frage 10. Die Förderzentren Ü25 richten sich an i.d.R. langzeitarbeitslose SGB II-Leistungsbeziehende über 25 Jahre (mehr als die Hälfte aller Teilnehmenden ist länger als 12 Monate arbeitslos), bei denen mittelfristig ein Übergang in den Arbeitsmarkt möglich erscheint. Im Bremerhavener Förderzentrum Ü25 werden auch arbeitsmarktfernere Zielgruppen betreut. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 25 Frage 10: Wie lange sind die Teilnehmer*innen in den Maßnahmen in den Förderzentren? (durchschnittlich, minimal, maximal? - Bitte vermerken, ob es sich bei den Angaben um die geplante Maßnahmenlänge oder um die tatsächliche Verweildauer handelt.) Teilnehmende können vom Jobcenter in der Regel bis zu 18 Monaten in Förderzentren zugewiesen werden. Dabei erfolgen sehr oft Zuweisungen zunächst nur für 9 Monate. In der Förderperiode 2007 bis 2013 bestand nur ein Förderzentrum für unter 25-jährige in Bremerhaven. Die Verweildauern wurden hier nicht erfasst. In den folgenden Tabellen sind die personenbezogenen Austrittsdaten hinsichtlich der Verweildauer ausgewertet. (Wird eine Person mehrfach – ggf. auch mit Unterbrechungen – zugewiesen, dann werden die Verweildauern addiert.) Verweildauer Förderzentren Ü25, Förderperiode 2014-2020 Verweildauer Förderzentren Ü 25 2014 2015 2016 Austritte Gesamt 101 437 619 Davon vorzeitiger Austritt 99 349 385 Davon regulärer Austritt 2 88 234 Durchschnittlich /vorzeitiger A. 25,8 Tage 78 Tage 106 Tage Durchschnittlich regulärer A. 184 Tage 211 Tage 243 Tage Mindestens /vorzeitig 1 Tag 1 Tag 1 Tag Mindestens/regulär 184 Tage 34 Tage 14 Tage Maximal/vorzeitig 164 Tage 395 Tage 827 Tage Maximal/regulär 184 Tage 487 Tage 546 Tage Verweildauer Förderzentren U25, Förderperiode 2014-2020 Verweildauer Förderzentren Unter 25-jährige 2014 2015 2016 Austritte Gesamt 19 309 547 Davon vorzeitiger Austritt 19 283 345 Davon regulärer Austritt 0 26 202 Durchschnittlich /vorzeitiger A. 1 Tag 118 Tage 129 Tage Durchschnittlich regulärer A. 0 217 Tage 207 Tage Mindestens /vorzeitig 1 Tag 3 Tage 4 Tage Mindestens/regulär 0 59 Tage 9 Tage Maximal/vorzeitig 1 Tag 361 Tage 541 Tage Maximal/regulär 0 365 Tage 547 g e Frage 11: Wie hoch ist die jeweilige Auslastung der bestehenden Förderzentren seit der Einrichtung? Bitte getrennt darstellen nach Förderzentrum, Kalenderjahr sowie für Frauen und Männer. Förderzentren werden in größerem Umfang erst seit Beginn der Förderperiode 2014-2020 im Rahmen des BAP kofinanziert. In der Förderperiode 2007-2014 wurde lediglich das Förderzentrum Kompass für unter 25-jährige gefördert (03.09.2012-31.12.2014). Die Förderung erfolgte auf der Basis von nachgewiesenen Realkosten. Die Einrichtung war Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 26 nahezu vollständig ausgelastet. Summarisch stellt sich die Auslastung der Förderperiode 2014-2020 per 31.12.2016 wie folgt dar: Förderzentren für Über 25-jährige Ort Plätze Besteht seit Vergangene Monate Auslastung 1 Bremerhaven 100 01.07.2014 30,0 96,13% 2 HB-Nord 50 15.06.2015 18,5 61,13% 3 HB-Süd 50 08.06.2015 18,7 61,77% 4 HB-Ost 50 08.06.2015 18,7 72,13% 5 HB-West 50 01.02.2015 23,0 74,07% Summen 300 Förderzentren für junge Menschen (unter 25) Ort Plätze Besteht seit Vergangene Monate Auslastung 1 Bremerhaven 100 01.01.2015 24,0 98,95% 2 Bremen 120 01.11.2014 26,0 89,29% Summe 220 Eine kalenderjährliche Differenzierung ist angesichts der relativ geringen bisherigen Laufzeiten ebenso wenig aussagekräftig wie die oben dargestellte summarische Betrachtung. Deutliche Tendenzen zeigen sich bei einer Betrachtung der Auslastungsverläufe: Die beiden Förderzentren in Bremerhaven (Ü 25 und U 25) haben eine kontinuierlich hohe Auslastung. Beim Förderzentrum für junge Menschen in Bremen sank mit Ende des ersten Förderzyklus /Beginn der neuen Förderphase (Mai 2016) die Auslastung deutlich von 100 auf nunmehr ca. 66%. Bei den vier Bremer Förderzentren für Erwachsene ist die Auslastung nach einem zwischenzeitlich hohen Wert von 90 bis 100% seit dem Sommer 2016 deutlich auf zwischen 26 und 60% abgesunken. Die Beteiligung von Frauen und anderer Querschnittszielgruppen des BAP gestaltet sich in den Förderzentren wie folgt (Stand 28.02.2017): Förderzentren für Über 25-jährige Ort Frauen Migrationshintergrund Alleinerziehende 1 Bremerhaven 37,22% 64,52% 10,04% 2 HB-Nord 42,31% 37,82% 15,38% 3 HB-Süd 38,13% 48,92% 10,07% 4 HB-Ost 39,10% 49,62% 13,53% 5 HB-West 36,51% 43,92% 15,34% Mittelwert 37,98% 55,57% 11,73% Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 27 Förderzentren für junge Menschen (unter 25) Ort Frauen Migrationshintergrund Alleinerziehende 1 Bremerhaven 29,68% 41,08% 3,87% 2 Bremen 33,54% 50,00% 3,38% Mittelwert 31,93% 46,28% 3,59% Frage 12: Welche Anschlussperspektiven für die Teilnehmer*innen gibt es? Sind Fördertreppen vorhanden? Gibt es eine Nachbetreuung? Förderzentren U25 : Bei den bereits ausgeschiedenen Teilnehmenden aus den Förderzentren für junge Menschen gelingt knapp 20% ein Übergang in Beschäftigung, Ausbildung oder andere Fördermaßnahmen. Insgesamt brechen etwas mehr als 63 % der jungen Menschen die Maßnahme ab, dabei sind die Hauptgründe Fehlzeiten (50,2%) und unzureichende Leistungen/Überforderung (10,1%). Beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen liegen keine statistischen Daten dazu vor, wie die Jobcenter mit den im SGB II Leistungssystem verbleibenden jungen Menschen konkret weiterarbeiten. Grundsätzlich stehen allen ausgeschiedenen Teilnehmenden verschiedene Anschlussperspektiven – z.B. Integration in den Arbeitsmarkt, Teilnahme an anderen Fördermaßnahmen – offen. Eine Nachbetreuung wird von allen Förderzentren angeboten, um eine Beschäftigungsaufnahme zu stabilisieren. Förderzentren Ü25 Bei den bereits ausgeschiedenen Teilnehmenden aus den Förderzentren für Erwachsene Ü25 gelingt bei 32,6% ein positiver Verbleib, also ein Übergang in ungeförderte oder geförderte Beschäftigung, Selbstständigkeit, Ausbildung oder andere Fördermaßnahmen. Insgesamt brechen 65,8% der Teilnehmenden die Maßnahme ab, dabei sind die Hauptgründe Fehlzeiten oder Krankheit (38,8%) und unzureichende Leistungen bzw. Überforderung (22%). Beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen liegen keine statistischen Daten dazu vor, wie die Jobcenter mit den im SGB II Leistungssystem verbleibenden Menschen konkret weiterarbeiten. Grundsätzlich stehen allen ausgeschiedenen Teilnehmenden das gesamte Unterstützungsangebot der Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Berufsvorbereitung ebenso offen wie verschiedene Anschlussperspektiven – z.B. Integration in den Arbeitsmarkt, Teilnahme an anderen Fördermaßnahmen. Eine Nachbetreuung wird von allen Förderzentren angeboten, um eine Beschäftigungsaufnahme zu stabilisieren. Frage 13: Wie hoch sind seit Einrichtung des jeweiligen Förderzentrums die Vermittlungszahlen a. in geförderte Beschäftigung b. in ungeförderte Beschäftigung c. in Beschäftigung mit Beendigung des Leistungsbezugs d. in Beschäftigung ohne Beendigung des Leistungsbezugs Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 28 e. in abschlussbezogene Qualifizierung, jeweils absolut und bezogen auf die Zahl der Teilnehmer*innen? Bitte getrennt darstellen nach Förderzentrum sowie für Frauen und Männer. Die folgenden Daten weisen jeweils den Verbleib der Teilnehmenden aus, die aus dem Förderzentrum ausgetreten sind. Teilnehmende, die erneut in das gleiche oder ein anderes Förderzentrum zugewiesen wurden, sind dabei nicht erfasst. In den Daten ist auch der Verbleib der Teilnehmenden erfasst, die die Maßnahme jeweils vorzeitig, d.h. vor Ende des individuellen Zuweisungszeitraumes, abgebrochen haben. Für das Förderzentrum für junge Menschen, welches bereits in der Förderperiode 2007-2013 gefördert wurde, liegen keine Verbleibsdaten vor. a. In geförderte Beschäftigung sind bei den Über-25-jährigen im Durchschnitt 1,4% übergegangen, bei den Unter-25-jährigen waren es 0,65%. b. In ungeförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Ausbildung sind bei den Über-25-jährigen im Durchschnitt 16,33% übergegangen, bei den Unter-25- jährigen waren es 16,75%. c. und d. Zur Frage, inwieweit mit der Beschäftigung auch der Leistungsbezug beendet wurde, liegen dem Senat keine Daten vor. e. In Qualifizierung- und Aktivierungsmaßnahmen sind bei den Über-25-jährigen im Mittelwert 11,94% übergegangen, bei den Unter-25-jährigen waren es 2,21%. Darüber, inwieweit diese Maßnahmen im Einzelnen abschlussbezogen sind, liegen dem Senat keine Daten vor. Es folgen tabellarische Übersichten zum Verbleib nach dem Austritt aus den Förderzentren. Anteiliger Verbleib nach dem Austritt aus den Förderzentren für Über 25-jährige O rt S u m m e A u s tr it te U n g e fö rd e rt e s v .B e s c h ä ft ig u n g / A u s b ild u n g Q u a lif iz ie ru n g / A k ti v ie ru n g M in i- /M id i- J o b g e fö rd e rt e s o z .v e rs .p fl .B e - s c h ä ft ig u n g g e fö rd e rt e B e s c h ä ft ig u n g /n ic h t s v -p fl ic h ti g S o n s ti g e s a rb e it s lo s k e in e A n g a b e n / u n b e k a n n t l 1 Bremerhaven 653 14,55% 19,30% 2,30% 0,77% 0,77% 0,46% 53,60% 8,27% 2 HB-Nord 124 16,13% 4,84% 1,61% 0,81% 0,00% 1,61% 75,00% 0,00% 3 HB-Süd 102 1,96% 0,98% 1,96% 2,94% 0,98% 11,76% 79,41% 0,00% 4 HB-Ost 117 24,79% 0,85% 4,27% 0,00% 0,85% 1,71% 67,52% 0,00% 5 HB-West 143 27,97% 1,40% 6,29% 0,00% 0,00% 4,20% 58,74% 1,40% Mittelwer t 1.139 16,33% 11,94% 2,90% 0,79% 0,61% 2,19% 60,32% 4,92% Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 29 Anteiliger Verbleib nach dem Austritt aus den Förderzentren für junge Menschen (unter 25) O rt S u m m e A u s tr it te U n g e fö rd e rt e s v .B e s c h ä ft ig u n g / A u s b ild u n g Q u a lif iz ie ru n g / A k ti v ie ru n g g e fö rd e rt e s o z .v e rs .p fl .B e - s c h ä ft ig u n g g e fö rd e rt e B e s c h ä ft ig u n g /n i c h t s v -p fl ic h ti g S o n s ti g e s a rb e it s lo s k e in e A n g a b e n / u n b e k a n n t l 1 Bremerhaven 294 15,99% 2,72% 1,02% 0,00% 6,80% 68,37% 5,10% 2 Bremen 476 17,23% 1,89% 0,21% 0,21% 7,77% 0,21% 72,48% Mittelwer t 770 16,75% 2,21% 0,52% 0,13% 7,40% 26,23% 46,75% Verbleib nach Austritt aus Förderzentren für Über 25-jährige, absolute Zahlen O rt S u m m e A u s tr it te U n g e fö rd e rt e s v .B e s c h ä ft ig u n g / A u s b ild u n g Q u a lif iz ie ru n g / A k ti v ie ru n g M in i- /M id i- J o b g e fö rd e rt e s o z .v e rs .p fl .B e - s c h ä ft ig u n g g e fö rd e rt e B e s c h ä ft ig u n g /n i c h t s v -p fl ic h ti g S o n s ti g e s a rb e it s lo s k e in e A n g a b e n / u n b e k a n n t l 1 Bremerhaven 653 95 126 15 5 5 3 350 54 2 HB-Nord 124 20 6 2 1 2 93 0 3 HB-Süd 102 2 1 2 3 1 12 81 0 4 HB-Ost 117 29 1 5 0 1 2 79 0 5 HB-West 143 40 2 9 0 0 6 84 2 Summe 1.139 186 136 33 9 7 25 687 56 Verbleib nach Austritt aus Förderzentren für junge Menschen (unter 25), absolute Zahlen O rt S u m m e A u s tr it te U n g e fö rd e rt e s v .B e s c h ä ft ig u n g / A u s b ild u n g Q u a lif iz ie ru n g / A k ti v ie ru n g g e fö rd e rt e s o z .v e rs .p fl .B e - s c h ä ft ig u n g g e fö rd e rt e B e s c h ä ft ig u n g /n i c h t s v -p fl ic h ti g S o n s ti g e s a rb e it s lo s k e in e A n g a b e n / u n b e k a n n t l 1 Bremerhaven 294 47 8 3 0 20 201 15 2 Bremen 476 82 9 1 1 37 1 345 Summe 770 129 17 4 1 57 202 360 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 30 Verbleib von Frauen nach dem Austritt aus den Förderzentren für Über 25-jährige O rt S u m m e A u s tr it te U n g e fö rd e rt e s v .B e s c h ä ft ig u n g / A u s b ild u n g Q u a lif iz ie ru n g / A k ti v ie ru n g M in i- /M id i- J o b g e fö rd e rt e s o z .v e rs .p fl .B e - s c h ä ft ig u n g g e fö rd e rt e B e s c h ä ft ig u n g /n i c h t s v -p fl ic h ti g S o n s ti g e s a rb e it s lo s k e in e A n g a b e n / u n b e k a n n t l 1 Bremerh aven 296 22 8 51 5 4 37 130 39 2 HB-Nord 72 7 1 3 0 1 8 35 17 3 HB-Süd 58 3 0 0 1 0 11 32 11 4 HB-Ost 52 9 2 0 0 0 7 31 3 5 HB-West 69 12 2 0 0 0 14 25 16 Summe 547 53 13 54 6 5 77 253 86 Verbleib von Frauen nach dem Austritt aus den Förderzentren für junge Menschen (U25) O rt S u m m e A u s tr it te U n g e fö rd e rt e s v .B e s c h ä ft ig u n g / A u s b ild u n g Q u a lif iz ie ru n g / A k ti v ie ru n g M in i- /M id i- J o b g e fö rd e rt e s o z .v e rs .p fl .B e - s c h ä ft ig u n g g e fö rd e rt e B e s c h ä ft ig u n g /n i c h t s v -p fl ic h ti g S o n s ti g e s a rb e it s lo s k e in e A n g a b e n / u n b e k a n n t l 1 Bremerh aven 143 8 2 0 1 3 34 55 40 2 Bremen 223 14 3 0 0 0 65 1 140 Summe 366 22 5 0 1 3 99 56 180 Frage 14: Ist die Teilnahme an Förderzentren freiwillig, oder erfolgt eine verpflichtende Zuweisung, die ggf. mit Sanktionen hinterlegt wird? Bei der Zuweisung zur Teilnahme an Förderzentren handelt es sich um eine verpflichtende Maßnahme, die Teilnahme ist den potentiellen Teilnehmenden grundsätzlich nicht freigestellt. Daher besteht seitens der Jobcenter die Möglichkeit der Einleitung von Sanktionen. Frage 15: Wie haben sich die Kosten der Förderzentren im Zeitraum 2014-2016 entwickelt? (Bitte Gesamtkosten, Zuschuss aus Landes-ESF, durchschnittliche Kosten pro Teilnehmermonat) Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 31 In der Förderperiode 2014-2016 wird aus dem ESF des Landes Bremen für die Förderzentren einheitlich eine Pauschale in Form eines Standardeinheitskostensatzes erstattet. Der Satz beträgt € 300 pro besetztem Teilnehmenden-Platz und Monat. Die Kosten pro Teilnehmenden und Monat bleibt also für die Mittel des Landes konstant. Das Jobcenter Bremen bzw. Bremerhaven erstattet für die Förderzentren einen Betrag von rund € 700 pro Teilnehmenden-Platz und Monat. Dabei erstattet das Jobcenter diesen Satz unabhängig von der tatsächlichen Auslastung. In der Summe betragen die durchschnittlichen Kosten pro Teilnehmenden € 1.000 pro Platz und Monat. Für die beiden Förderzentren für Unter 25-jährige sind von 11/2014 bis 12/2017 insgesamt ESF-Mittel in Höhe von 2.262.000 Euro verpflichtet worden. Davon entfallen 1.026.000 Euro auf das Förderzentrum KOMPASS in Bremerhaven und 1.236.000 Euro ESF-Mittel auf das Förderzentrum Team in Bremen. Die Förderung der beiden Jobcenter mit 700 Euro pro Platz und Monat betrug in diesem Zeitraum 5.278.000 Euro. Für die fünf Förderzentren für Über 25-jährige sind von 07/2014 bis 12/2017 insgesamt ESF-Mittel in Höhe von 2.203.500 Euro verpflichtet worden. Davon entfallen 900.000 Euro auf das Förderzentrum SAILING IN in Bremerhaven und 1.303.500 Euro ESF-Mittel auf die vier Förderzentren in Bremen. Die Förderung der beiden Jobcenter mit 700 Euro pro Platz und Monat betrug in diesem Zeitraum ca. 3.000.000 Euro. V. Geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Der Senat antwortet auf die Fragen zum Abschnitt V zusammenfassend wie folgt: Eine Förderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung aus dem BAP erfolgt ausschließlich immer in Kombination mit Mitteln aus den Eingliederungstiteln der Jobcenter. Schwankungen in der Förderung erfolgen abhängig von den verfügbaren Budgets der Jobcenter und von den jeweiligen bundespolitischen Schwerpunktsetzungen und Bestimmungen der Förderung. Die Teilnehmedenzahlen liegen in der neuen ESF-Förderperiode etwas unter dem Niveau von 2013-2014. Deutlichen Rückgang gab es im Jahreswechsel 2011/2012, vor allem bedingt durch Kürzungen in den Eingliederungstiteln der Jobcenter. Übergänge in ungeförderte Beschäftigung in den Instrumenten FAV (AGH-E, ABM, BEZ) sind nur sehr eingeschränkt zu konstatieren. Die Zielgruppe dieser Instrumente sind Menschen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen, für die kurzfristig ein entsprechender Übergang in ungeförderte Beschäftigung nicht möglich erscheint. Das neue Landesprogramm „LAZLO“ kann im Betrachtungszeitraum noch nicht wirken, da im November 2016 in Bremerhaven und in Bremen ab Mitte Januar 2017 mit Stellenbesetzungen begann. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 32 Frage 16: Wie hat sich im Zeitraum 2008-2016 (!) die aus dem BAP (ko-)finanzierte sozialversicherte Beschäftigung je nach Arbeitsmarktinstrument entwickelt, hinsichtlich a) Zahl der Plätze b) Zahl der tatsächlichen Teilnehmer*innen c) durchschnittliche Maßnahmedauer d) Zahl der Übergänge in ungeförderte Beschäftigung? Eine Kofinanzierung von Lohnkosten erfolgt nur in den Instrumenten „BEZ“ und „EGZ“ sowie bei den sog. freien Förderungen nach § 16f SGB II. In den Instrumenten ABM/AGH- E und FAV erfolgt eine Kofinanzierung durch begleitende Anleitung, pädagogische Betreuung und /oder Sachkosten9. Aufgeführt sind im Folgenden nur die ausgewiesenen Stellen des BAP-Fonds 3 bzw. B 1 (Beschäftigungsförderung). In den anderen BAP-Fonds erfolgt – z.T. parallel – eine Förderung von Qualifizierung von öffentlich geförderten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Diese Stellen sind pro Fonds summarisch ausgewiesen. a) Zahl der „Plätze“ Die Entwicklung der Zahl der geplanten bzw. in einer Maßnahme eingerichteten „Plätze“ über Kalenderjahre kann nicht ausgewiesen werden, da Planzahlen sich jeweils auf die (mehrjährigen) Bewilligungszeiträume beziehen. b) Zahl der tatsächlichen Teilnehmenden Fonds 3 bzw. B 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 ABM/ AGH- E 913 1.027 1.031 1.063 431 38 14 3 FAV 133 225 320 289 270 BEZ 259 342 270 80 30 9 4 EGZ 25 20 27 48 71 49 30 14 16 f SGB II 43 Summen 1.197 1.389 1.328 1.191 665 321 368 306 313 Zzgl. Fonds 1 13 15 22 15 19 Zzgl Fonds 2 16 18 14 7 9 BEZ = Beschäftigungszuschuss, § 16e SGB II (ausgelaufen) EGZ = Eingliederungszuschuss, §§ 88-92 SGB III AGH-E = Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante, § 16 d SGB II, ausgelaufen FAV = Förderung von Arbeitsverträgen, § 16 e SGB II ABM = Arbeitsbeschaffungsmaßnahme Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 33 c) Durchschnittliche Maßnahmedauer Bei BEZ muss grundsätzlich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen werden. Bei den Instrumenten FAV, ABM, AGH-E ist die Maßnahmedauer auf ein, maximal zwei Jahre begrenzt. Bei „EGZ“ im Rahmen der Landesinitiative 55 plus erfolgt systematisch eine einjährige Förderung nach Ablauf einer vorangegangenen 2jährigen Förderung aus dem SGB II bzw. SGB III, die Förderung setzt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis voraus. Eine Zeitstrahl-Auswertung nach Kalenderjahren für den fraglichen Zeitraum ist nicht möglich, u.a. weil am Ende der Förderperiode 2007-2013, also im Jahr 2014 alle Teilnehmenden der bestehenden Maßnahmen formell ausgetreten und in 2015 in Projekte der neuen Förderperiode wieder eingetreten sind. Außerdem sind in den letzten Jahren (Instrumentenreform) etliche Teilnehmende aus einem Maßnahmetyp (AGH-E) ausgetreten und haben unmittelbar in einen anderen Typ (FAV) gewechselt. Zudem erfolgt im ESF-Monitoringsystem eine Maßnahmeerhebung nach tatsächlichen Stunden im Projekt, nicht jedoch nach Maßnahmetagen. Vor diesem Hintergrund haben die Austrittszahlen und damit zusammenhängend auch die durchschnittlichen Verweildauern keine Aussagekraft. Vor diesem Hintergrund können lediglich die durchschnittlich pro Instrumententyp verbrachten Stunden ermittelt werden und – basierend auf einem Stundenvolumen von 38,5 Std/Woche (gem. Entgelttarifvertrag VAdiB) – auf Tage hochgerechnet werden. Fonds 3 Austritte Stunden Std/Person Tage/Person ABM/ AGH-E 2.984 4.170.940 1.398 254 FAV 364 766.651 2.106 383 BEZ 471 1.162.126 2.467 449 EGZ 92 258.491 2.809 512 In der Förderperiode 2014-2020 sind im Instrument „FAV“ derzeit durchschnittlich 235 Tage pro ausgetretener Person zu verzeichnen, allerdings mit den oben genannten Einschränkungen. d) Zahl der Übergänge in ungeförderte Beschäftigung Hier ist zunächst die Zahl der Austritte aus der Maßnahme erhoben, da die Dauer einer Maßnahme oft über ein Kalenderjahr hinausgeht. Austritte mit dem Verbleibsmerkmal „Übergang in Folgemaßnahme“ wurden nicht gezählt. Entwicklung der Austritte aus geförderter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung Austritte 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 ABM/ AGH-E 269 296 802 793 307 40 34 1 FAV 8 31 237 131 117 BEZ 17 68 221 64 18 6 4 EGZ 5 19 2 6 26 23 16 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 34 Davon Übergänge in ungeförderte Beschäftigung Übergänge 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 ABM/ AGH-E 68 33 60 54 12 3 0 1 FAV 3 2 17 8 10 BEZ 1 5 6 1 0 2 EGZ 5 10 2 6 26 20 12 Frage 17: Wie hat sich 2008-2016 aufgeschlüsselt nach Ortsteilen die Zahl der Plätze bzw. der Maßnahmeteilnehmer*innen in aus dem BAP (ko-)finanzierter sozialversicherter Beschäftigung entwickelt? Ausgewertet wurden die Teilnehmenden der Instrumente ABM, AGH-E, FAV und BEZ. Für Teilnehmende der Landesinitiative 55 plus liegt keine Auswertung vor, die sich auf Ortsteile bezieht. Bezogen auf LAZLO wird auf Frage 18f. verwiesen, diese Zahlen sind in die Auswertung nicht einbezogen. In Bremerhaven wird seit Beginn der Förderperiode 2014-2020 keine ortsteilbezogene Erhebung mehr durchgeführt. Entwicklung der geförderten Maßnahmeteilnehmenden in sozialversicherter Beschäftigung nach Ortsteilen Stadtteil Ortsteil 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 HB-Mitte Altstadt 76 79 78 52 37 29 38 65 57 HB-Mitte Ostertor 0 0 0 0 0 1 3 2 0 HB-Neustadt Alte Neustadt 44 48 44 11 2 2 1 0 0 HB-Obervieland Kattenturm 47 79 94 63 25 0 0 0 0 HB-Huchting Kirchhuchting 0 0 0 80 31 13 14 0 0 HB-Huchting Mittelshuchting 48 69 59 40 16 3 6 5 0 HB-Huchting Sodenmatt 0 0 0 26 3 0 0 0 0 HB-Vahr Neue Vahr Nord 4 21 30 30 2 0 0 0 0 HB-Horn-Lehe Horn 88 79 88 0 0 0 0 0 0 HB-Osterholz Tenever 173 190 195 216 208 91 80 20 66 HB-Osterholz Blockdiek 17 22 23 29 3 0 0 0 0 HB-Osterholz Osterholz 0 0 0 1 0 0 0 0 0 HB-Osterholz Ellenerbrook- Sch 0 0 0 0 0 4 5 4 0 HB-Hemelingen Hemelingen 43 51 47 54 10 0 1 0 0 HB-Walle Walle 15 27 30 9 0 0 0 0 0 HB-Walle Hohweg 0 0 0 0 0 8 10 0 0 HB-Walle Überseestadt 19 23 24 2 2 2 2 2 0 HB-Gröpelingen Gröpelingen 23 25 21 52 50 50 64 7 0 HB-Gröpelingen Lindenhof 0 0 0 28 4 0 0 0 0 HB-Gröpelingen Oslebshausen 87 77 84 4 3 3 2 69 66 HB-Burglesum Lesum 0 0 0 0 15 1 2 0 0 HB-Burglesum Burgdamm 0 0 0 0 0 1 1 1 0 HB-Vegesack Vegesack 51 48 41 34 13 0 0 0 0 HB-Vegesack Grohn 68 100 101 83 0 0 0 0 0 HB-Blumenthal Lüssum- Bockhorn 14 18 17 126 16 1 7 8 0 HB-übergreifend 45 0 BHV-Leherheide Leherheide- West 93 105 97 0 0 0 0 0 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 35 Stadtteil Ortsteil 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 BHV-Lehe Goethestraße 87 116 84 55 60 22 39 0 BHV-Lehe Klusdorf 0 0 0 1 0 0 0 0 BHV-Lehe Buischkämpen 11 14 11 0 0 0 0 0 BHV-Mitte Mitte-Süd 0 1 0 33 54 39 67 0 BHV- Geestemünde Grünhöfe 56 60 35 85 25 0 0 0 BHV- Geestemünde G'münde Nord 45 47 37 24 13 0 0 0 BHV- Fischereihafen Fischereihafen 63 70 61 0 0 0 0 0 BHV stadtteilübergreif end 66 81 ohne Angabe 0 0 0 5 4 4 0 0 0 Summe 1.172 1.369 1.301 1.143 596 274 342 294 270 Frage 18: Wie hat sich in den einzelnen Monaten seit Juni 2016 die Zahl der Teilnehmer *innen am neuen, auf 500 Plätze angelegten Landesprogramm „Perspektive Arbeit“ („LAZLO“) entwickelt? (Bitte getrennt nach Bremen und Bremerhaven) Konzeptionell ist einem Arbeitsvertrag im Programm ein Assessment vorgeschaltet. Erst nach der Empfehlung und einem „Matching“ von Arbeitsangebot und arbeitssuchender Person kann eine Zuweisung durch das Jobcenter und der Abschluss eines Arbeitsvertrages erfolgen. Die Zahl der Teilnehmenden im Landesprogramm „Perspektive Arbeit“ steigt seit Programmstart kontinuierlich und lag im März 2017 bei 221, wie folgt dargestellt. Entwicklung der Zahl der Teilnehmenden im Landesprogramm LAZLO Nov.16 Dez.16 Jan.17 Feb.17 Mär.17 Gesamt 20 43 121 182 221 Bremen 28 60 77 Bremerhaven 20 43 93 122 144 Frage 19: Wie viele aus „Perspektive Arbeit“ (ko-)finanzierte Stellen für Sprach- und Kulturmittler*innen sind zum 31.01.2017 besetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Ortsteilen, nach Frauen und Männern, nach Beschäftigten mit und ohne Migrationshintergrund) Am 31.01.2017 waren 21 Stellen für Kultur- und SprachmittlerInnen besetzt. Davon sind 3 Stellen im Ortsteil Gartenstadt Vahr, 6 in Grohn, 2 in Kirchhuchting und 10 in Bremerhaven angesiedelt. Neun Teilnehmende sind weiblich und 12 männlich. 20 Teilnehmende besitzen einen Migrationshintergrund. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 36 VI. Maßnahmen für Alleinerziehende Der Senat antwortet auf die Fragen des Abschnittes Maßnahmen für Alleinerziehende zusammenfassend wie folgt: Insbesondere im Bereich der Beratungen hat in der neuen ESF-Förderperiode die Unterstützung für Alleinerziehende in sehr großem Maß zugenommen. Dies liegt daran, dass viele Beratungen für die Zielgruppe neu in das Förderportfolio aufgenommen wurden. Bei Maßnahmen mit Teilnehmenden sind Alleinerziehende mit durchschnittlich 9% aller Teilnehmenden beteiligt und damit unterrepräsentiert. Vermittlungen in ungeförderte Beschäftigung erfolgten in der alten Förderperiode durchschnittlich im Umfang von 7,6 Prozent, davon 12 Prozent im BAP-Fonds 2 (Qualifizierung Arbeitsloser und Jugendmaßnahmen) und 7,6 Prozent im Fonds 3 (Beschäftigungsförderung). Für die neue Förderperiode sind die Daten noch nicht aussagekräftig, da abschlussbezogene Qualifizierung in der Regel mehrjährig angelegt ist. Methodischer Hinweis: Im Monitoringsystem werden Alleinerziehende und Alleinpflegende gemeinsam erhoben. In den folgenden Daten sind also auch Daten für alleinpflegende Personen enthalten. Frage 20: Wie hat sich im Zeitraum 2012-2016 die Zahl der Alleinerziehenden entwickelt, die an Maßnahmen des BAP teilnehmen? Bitte aufschlüsseln a. nach BAP-Fonds b. nach Beratungsmaßnahmen, abschlussbezogenen Qualifizierungen, Förderung sozialversicherter Beschäftigung (inkl. Perspektive Arbeit / Lazlo) c. nach arbeitslosen und nicht arbeitslosen Alleinerziehenden d. nach Bremen und Bremerhaven Die Zahl der Alleinerziehenden ging parallel zum Ende der Förderperiode 2007-2013(ff.) zurück und steigt mit Beginn der Förderperiode 2014-2020 wieder an. Die Entwicklung nach Jahren ist im Folgenden dargestellt. a) Alleinerziehende nach BAP-Fonds (Teilnehmende) BAP Fonds 2012 2013 2014 2015 BAP Fonds 2014 2015 2016 1 95 124 109 1 A 75 162 2 264 153 116 2 B 19 112 142 3 280 259 196 40 C 7 58 82 Summe 639 536 421 43 26 245 386 Außerdem wurden Alleinerziehende durch verschiedene Beratungsangebote gefördert, wie in der folgenden Tabelle dargestellt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 37 Alleinerziehende nach BAP-Fonds (Beratungen) BAP Fonds 2012 2013 2014 BAP Fonds 2015 2016 1 35 26 2 A 388 364 2 443 509 438 B 2.111 2.304 3 5 2 2 C 83 61 Summe 483 537 442 2.582 2.729 b) nach Maßnahmetyp (nur Maßnahmen mit Teilnehmenden) Die Entwicklung der Zahl der alleinerziehenden Teilnehmenden in geförderten Maßnahmen ist folgend dargestellt. Es handelt sich um alleinerziehende Teilnehmende a) an Qualifizierungen mit Zertifikat (Hauptschulabschluss, Berufsabschluss, Kammerzertifikat und staatliche Prüfung) und an Qualifizierungen ohne Zertifikat (Trägerzertifikat bzw. Teilnahmenachweis), b) Beschäftigungsförderungen und Aktivierungsmaßnahmen. Maßnahme-typ 2012 2013 2014 2015 2016 Qualifizierung mit Zertifikat 105 89 56 61 115 Qualifizierung ohne Zertifikat 369 329 264 209 212 geförderte Sozialversicherungs pflichtige Beschäftigung 50 17 24 29 45 MAE 225 237 167 31 0 sonstige Aktivierung 31 sonstige Beschäft.- Maßnahme 5 5 5 4 97 Summe 754 677 516 334 500 Anm. Doppelnennungen enthalten: in Beschäftigungsmaßnahmen können auch Qualifizierungen und Abschlüsse erworben werden. c) nach Arbeitslosigkeit (alleinerziehende Teilnehmende) Arbeitslos gemeldet 2012 2013 2014 2015 2016 Ja 438 381 315 247 301 Nein 27 6 6 32 74 Keine Angabe 174 149 126 8 11 Summe 639 536 447 288 386 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 38 Nach Arbeitslosigkeit (Alleinerziehende in Beratungen) Arbeitslos gemeldet 2012 2013 2014 2015 2019 Ja 327 347 323 1.750 1.837 Nein 144 174 102 801 869 Ja, ohne Meldung 12 16 17 31 23 Summe 483 537 442 2.582 2.729 d) nach Wohnort (alleinerziehende Teilnehmende) Wohnort/ Teilnehmende 2012 2013 2014 2015 2016 Bremen 358 321 283 201 267 Bremerhaven 251 177 135 83 112 Metropolregion 30 38 29 4 7 Summe 639 536 447 288 386 nach Standort (Beratene) – keine Wohnortabfrage Standort der Beratung 2012 2013 2014 2015 2016 Bremen 395 442 347 2.319 2.447 Bremerhaven 88 95 95 263 282 Summe 483 537 442 2.582 2.729 Frage 21: Wie hat sich im Zeitraum 2012-2016 die Zahl der Alleinerziehenden entwickelt, die aus Maßnahmen des BAP in ungeförderte sozialversicherte Beschäftigung übergegangen sind? Bitte aufschlüsseln a. nach BAP-Fonds b. nach Beratungsmaßnahmen, abschlussbezogenen Qualifizierungen, Förderung sozialversicherter Beschäftigung c. nach arbeitslosen und nicht arbeitslosen Alleinerziehenden d. nach Bremen und Bremerhaven a) Übergang Alleinerziehender in ungeförderter Beschäftigung nach BAP-Fonds (Teilnehmende) BAP Fonds 2012 2013 2014 2015 BAP Fonds 2015 2016 1 0 0 0 0 A 0 1 2 34 23 8 0 B 8 10 3 25 24 7 3 C 2 2 Summe 59 47 15 3 10 13 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 39 b) Übergang Alleinerziehender in ungeförderte Beschäftigung nach Maßnahmetyp (nur Maßnahmen mit Teilnehmenden) Maßnahme-typ 2012 2013 2014 2015 2016 Qualifizierung 26 23 6 0 1 Unterstützung Ausbildung 8 2 2 2 geförderte Sozialversicherungs pflichtige Beschäftigung 5 3 2 1 1 MAE 20 21 5 10 9 Summe Übergänge 59 47 15 13 13 c) Übergang Alleinerziehender in ungeförderte Beschäftigung nach Arbeitslosigkeit (Teilnehmende) Arbeitslos gemeldet 2012 2013 2014 2015 2016 Ja 51 47 15 12 13 Nein 2 0 0 1 0 Keine Angabe 6 0 0 0 0 Summe Übergänge 59 47 15 13 13 d) Übergang Alleinerziehender in ungeförderte Beschäftigung nach Wohnort (Teilnehmende) Wohnort der AE 2012 2013 2014 2015 2016 Bremen 24 20 10 6 10 Bremerhaven 33 26 4 7 2 Metropolregion 2 1 1 0 1 Summe der Übergänge 59 47 15 13 13 Frage 22: Welche Maßnahmen, die sich spezifisch an die Zielgruppe der Alleinerziehenden richten, wurden im Zeitraum 2012-2016 aus dem BAP gefördert? (Bitte Projekt, Laufzeit und Teilnehmerinnenzahl angeben) Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 40 Alleinerziehende werden in einer Vielzahl von Projekten gefördert. Neben den im Folgenden genannten spezifischen Projekten, die sich explizit an die Gruppe Alleinerziehender wenden, werden im BAP sehr viele frauenspezifische Projekte gefördert, bei denen der Anteil Alleinerziehender sehr hoch ist. Nicht aufgeführt sind Projekte für Alleinerziehende im Rahmen des Landesprogramms LOS-Bremen, da hier Teilnehmendenzahlen statistisch nicht systematisch erfasst werden. In der Förderperiode 2007-2013 wurden – mit Starttermin ab 2012 - folgende Projekte spezifisch für die Zielgruppe Alleinerziehender gefördert: AZ Titel Beginn Ende Fonds Zahl TN Zahl Beratener 07.3.391.E.0.1 FiFa - Bremerhaven (Führerscheinerwerb) 29.06.2012 15.03.2013 2.5 15 0 07.3.446.E.0.1 JoKi - Job und Kind - beides gelingt 01.11.2013 31.12.2014 2.5 0 116 07.3.208.E.0.2 Frau, Schule und Beruf - Coaching für einen Schulabschluss und Entwicklung einer Berufsperspektive 24.09.2010 31.08.2014 2.5 106 0 07.3.352.E.0.1 GAfA West (Gute Arbeit für Alleinerziehende) 01.11.2011 31.12.2012 2.5 0 48 07.3.291.E.0.1 Beratungsprojekt zur beruflichen Orientierung für Frauen im Bremer Osten 01.01.2011 31.12.2014 2.5 0 2.602 07.3.292.E.0.1 Ich möchte arbeiten-Von der Idee zur Umsetzung 01.01.2011 31.12.2014 2.5 0 1.097 In der Förderperiode 2014-2020 wurden bislang folgende Projekte spezifisch für die Zielgruppe Alleinerziehender gefördert: AZ Titel Beginn Ende Fonds Zahl TN Zahl Beratener 14.3.403.E.0.1 Neue Integration Alleinerziehender in Arbeit (NINA) 12.09.2016 11.03.2019 A1.3.1 21 14.3.405.E.0.1 Job und Kind - beides gelingt (JobKick PLUS) 01.08.2016 31.01.2018 A1.3.1 71 14.3.472.E.0.1 Job und Kind - beides gelingt (JobKick) 01.01.2015 31.07.2016 A1.3.1 160 14.3.443.E.0.1 Frau, Schule und Beruf 01.09.2015 31.08.2017 A2.1.1 33 14.3.379.E.0.1 Beratungsprojekt zur beruflichen Orientierung im Bremer Osten 2017 01.01.2017 31.12.2017 B2.2.2 49 14.3.380.E.0.1 "gut beraten - gut starten" Beratung für Alleinerziehende 2017 01.01.2017 31.12.2017 B2.2.2 24 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 41 AZ Titel Beginn Ende Fonds Zahl TN Zahl Beratener 14.3.416.E.0.1 "gut beraten - gut starten" Beratung für Alleinerziehende 2016 01.01.2016 31.12.2016 B2.2.2 234 14.3.417.E.0.1 Beratungsprojekt zur beruflichen Orientierung im Bremer Osten 2016 01.01.2016 31.12.2016 B2.2.2 672 14.3.479.E.0.1 Beratungsprojekt zur beruflichen Orientierung im Bremer Osten 2015 01.01.2015 31.12.2015 B2.2.2 487 14.3.480.E.0.1 "gut beraten - gut starten" Beratung für Alleinerziehende 2015 01.01.2015 31.12.2015 B2.2.2 240 VII. Mittelabfluss Frage 23: Wie hat sich in den Jahren 2014-2016 der Mittelabfluss (tatsächliche Auszahlung) in der neuen Förderperiode in den verschiedenen BAP-Fonds entwickelt? Bitte jahresbezogen aufschlüsseln. In den Jahren 2014 und 2015 wurden die meisten Projekte noch aus Mitteln der Förderperiode 2007-2013 (ff.) gefördert. Die überwiegende Mehrzahl der aus Mitteln der neuen ESF-Förderperiode ab 2014 geförderten Maßnahmen ist erst im Laufe des Jahres 2015 gestartet. In 2014 wurden – frühestens am 01.07.2014 - insgesamt 40 Projekte begonnen, davon 23 „Chance betriebliche Ausbildung“ und 12 „LOS Bremen“. Bei diesen Maßnahmen erfolgt eine Zahlung in der Regel erst nach nachgewiesener (Teil-)zielerreichung, die in 2014 noch nicht fällig war. Entsprechend ist nur ein geringer Mittelfluss in 2014 zu verzeichnen. Der Mittelabfluss gestaltete sich bisher wie folgt (kumulierte Werte): a) Bezogen auf Landes-ESF-Mittel BAP Fonds 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 28.02.2017 A1 - € 740.939,73 € 1.285.689,00 € 1.345.258,13 € A2 - € 126.550,82 € 432.675,13 € 432.675,13 € B1 - € 1.290.964,00 € 2.243.662,40 € 2.778.741,28 € B2 13.138,45 € 1.143.274,00 € 2.333.698,44 € 2.574.173,82 € C1 - € 763.238,49 € 1.384.091,87 € 1.384.091,87 € C2 521.346,32 € 1.001.682,77 € 1.064.160,06 € E - € 410.771,94 € 532.970,04 € 532.970,04 € Summe 13.138,45 € 4.997.085,30 € 9.214.469,65 € 10.112.070,33 € Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 42 b) bezogen auf Landes-Mittel BAP Fonds 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 28.02.2017 A1 - € 110.641,42 € 240.660,58 € 333.168,65 € A2 - € - € - € - € B1 - € - € 129.900,00 € 129.900,00 € B2 - € - € - € - € C1* 10.000,00 € 2.993.161,94 € 1.438.791,75 € 5.492.366,86 € C2 97.384,15 € 137.494,15 € 137.494,15 € 137.494,15 € E - € 211.080,50 € 105.540,25 € 105.540,25 € Summe 107.384,15 € 3.452.378,01 € 2.052.386,73 € 6.198.469,91 € * Landesmittel ohne weitergeleitete Mittel an Senatorin für Kinder und Bildung für Schulsozialarbeit (2014) c) Summe ESF und Landesmittel BAP Fonds 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 28.02.2017 A1 - € 851.581,15 € 1.526.349,58 € 1.678.426,78 € A2 - € 126.550,82 € 432.675,13 € 432.675,13 € B1 - € 1.290.964,00 € 2.373.562,40 € 2.908.641,28 € B2 13.138,45 € 1.143.274,00 € 2.333.698,44 € 2.574.173,82 € C1 10.000,00 € 3.756.400,43 € 2.822.883,62 € 6.876.458,73 € C2 97.384,15 € 658.840,47 € 1.139.176,92 € 1.201.654,21 € E - € 621.852,44 € 638.510,29 € 638.510,29 € Summe 120.522,60 € 8.449.463,31 € 11.266.856,38 € 16.310.540,24 € Frage 24: Wie verhält sich die Auszahlung zu den bislang geplanten und den von der Deputation freigegebenen Mitteln? Per 28.02.2017 sind knapp 31% der Laufzeit der ESF Förderperiode vergangen (2014 wird dabei nicht berücksichtigt, da erst im Jahr 2015 mit den Förderungen begonnen wurde). Zum Stichtag kann der Senat folgenden finanziellen Umsetzungsstand berichten: Geplante ESF-Mittel des Operationellen Programms wurden im Umfang von 38,3% festgelegt, wobei der Zeitraum der Festlegungen über den Februar 2017 hinausgeht. Die geleisteten Zahlungen aus Mitteln des ESF umfassen 37,4% der von der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen freigegebenen und festgelegten Summen. Bei den Landesmitteln umfassen die geleisteten Zahlungen 22,3% der von der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen freigegebenen Summen bzw. 40,45% der bislang festgelegten Summen (unter Berücksichtigung der weitergeleiteten Mittel für Schulsozialarbeit). VIII. Weitere Perspektiven Frage 25: Wie bewertet der Senat den bisherigen Erfolg und die bisherige Umsetzung des neuen BAP 2014-2020? Der Senat bewertet die bisherige Umsetzung des neuausgerichteten BAP 2014-2020, die wesentlich die Implementierung der neuen EU-Förderperiode und der Programme des Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 43 ESF-OP 2014-2020, die Entwicklung der Ausbildungsgarantie, des Programms „Perspektive Arbeit- LAZLO“ umfasst und die Einrichtung der Jugendberufsagenturen in Bremen und Bremerhaven , als positiv. Durch die Ausbildungsgarantie und damit verbunden den Einsatz zusätzlicher Landesmittel sind wichtige Schritte hinsichtlich einer Ausweitung von Angeboten, insbesondere bezüglich schulischer (nach Landesrecht) und außerbetrieblicher Ausbildung, gegangen. Diese zusätzlichen Angebote unterstützen maßgeblich die Arbeit der der ebenfalls neu gebildeten Jugendberufsagentur. Die Erfolge der Arbeit der Jugendberufsagentur spiegeln sich in den oben abgefragten Daten nicht wider, da hier nur zusätzlich geförderte Ausbildungsplätze dargestellt worden sind. Durch das Landesprogramm „Perspektive Arbeit – LAZLO“ wurden gemeinsam mit den Jobcentern neue Instrumente zur längerfristigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Menschen geschaffen; die Erfolge werden sich erst in den Jahren 2017 ff darstellen lassen. Eine differenzierte Bewertung der Implementierungsphase und der bisherigen Ergebnisse wird im Rahmen der Evaluierung bis Juni 2017 (Berichtspflicht gegenüber der EU-KOM) vorgenommen. Frage 26: Sieht der Senat aktuell einen Umstellungsbedarf und wenn ja, welchen, für die weitere Umsetzung des BAP? Der Senat sieht zum jetzigen Zeitpunkt keinen programmatischen Umsteuerungsbedarf. Allerdings sind bezüglich des programmatischen Querschnittszieles der Beteiligung von Frauen weitere Anstrengungen erforderlich, um Frauen stärker in die Förderung einzubeziehen. Konkrete Analysen und Maßnahmeplanungen sind gemeinsam mit dem ESF-Begleitausschuss im Mai 2017 geplant. Frage 27: In welchem Umfang wird nach Auffassung des Senats bis 2020 der in den Daten zu Frage 1 sichtbare und im Operationellen Programm benannte Rückstand des Bundeslands Bremens gegenüber dem Bundesdurchschnitt aufgeholt werden können? Welche Bedeutung misst der Senat dem BAP überhaupt zu hinsichtlich einer Entwicklung, mit der das Bundesland Bremen arbeitsmarktpolitisch wieder Anschluss gewinnen kann? Der Senat kann keine Prognose der makroökonomischen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Bremen bis zum Jahr 2020 abgeben. Das Land Bremen ist mit der Arbeitsmarktpolitik des Senats, der Agentur für Arbeit und den Jobcentern in Bremen und Bremerhaven sowie deren Verknüpfungen im Bundesvergleich gut aufgestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es ein komplexer und längerfristiger Prozess ist, verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit aufzubrechen. Hinsichtlich der arbeitsmarktpolitischen Kennzahlen wirken eine Vielzahl makroökonomischer Einflussfaktoren, zu denen die Arbeitsmarktpolitik des Senats nur einen geringen Beitrag leisten kann. Der Senat bewertet seine Arbeitsmarktpolitik nicht in Bezug auf makroökonomische Entwicklungen: Beschäftigung und Arbeitslosigkeit sind weitestgehend makroökonomisch beeinflusst. Konjunkturelle und wirtschaftsstrukturelle Entwicklungen, Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 44 darunter die Entwicklungen der nationalen und internationalen Güter-, Dienstleistungs- und Finanzmärkte wirken massiv auf die Nachfrage nach Arbeitskräften, insbesondere die demografische Entwicklung und Wanderungsbewegungen beeinflussen massiv die Arbeitskräfteangebot. Der Einfluss der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf die großen Aggregate und Kennzahlen wie Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Armutsgefährdung sind naturgemäß sehr begrenzt. Vielmehr zielt die aktive Arbeitsmarktpolitik des Landes im Rahmen des BAP und des ESF OP im Kern auf die Aktivierung, Qualifizierung und temporäre Beschäftigung von Zielgruppen des Arbeitsmarktes, um deren Beschäftigungsperspektiven und Teilhabechancen zu verbessern, also Chancen zu eröffnen, die ohne diese Angebote ungenutzt blieben. Der Senat trägt nicht zuletzt mit seiner Wirtschafts-, Gewerbeflächen- und Innovationspolitik dazu bei, ein hohes Angebot an Arbeitsplätzen bereit zu halten bzw. zu akquirieren. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1042 VB Beschäftigungspolitisches Aktionsprogramm 2014 bis 2020: Was erreicht das aktuelle BAP? 20170502_1_Beschäftigungspolitisches Aktionsprogramm