BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1066 Landtag 19. Wahlperiode 09.05.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Ausstattung der Bereitschaftspolizei Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 4. April 2017 „Ausstattung der Bereitschaftspolizei“ Die Fraktion der CDU hat die folgende Kleine Anfrage an den Senat gestellt: „Die Direktion der Bereitschaftspolizei ist auf ein Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern aus dem Jahre 1950 zurückzuführen. Die Bereitschaftspolizei des Landes Bremen besteht aus zwei Einsatzhundertschaften und der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE). Auch die Hundestaffel und das Polizeigewahrsam gehören in Bremen zur Direktion der Bereitschaftspolizei. Der Aufgabenbereich der Bereitschaftspolizei ist vielfältig, dazu gehören unter anderem die Unterstützung der anderen Polizeidirektionen bei besonderen polizeilichen Einsatzlagen, die Kriminalitätsbekämpfung, die Verkehrssicherheitsarbeit und Gefahrenabwehr . Für die effektive Arbeit der Bereitschaftspolizei ist daher eine ausreichende und umfassende personelle und materielle Ausstattung notwendig. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Existiert dieses Abkommen noch und wenn ja, inwieweit wurde es seit 1950 geändert ? 2. Gibt es Diskussionen dieses Abkommen abzuschaffen? 3. Gibt es in dem Abkommen Bedingungen zur länderübergreifenden Zusammenarbeit bzw. zur Aufgabenwahrnehmung in Bremen? 4. Wie viele Mitarbeiter hat der Senator für Inneres dem Bund für die Bereitschaftspolizei gemeldet und wie viele Mitarbeiter sind tatsächlich bei der Bereitschaftspolizei? 5. Sind Aufstockungen in diesem Bereich geplant? 6. Inwiefern hat der Bund die Bremer Bereitschaftspolizei in den letzten 5 Jahren materiell ausgestattet? Es wird um eine Auflistung der Materialien gebeten. 7. Wie hoch waren die Kosten für Fahrzeuge der gesamten Bremer Polizei und welche Art von Fahrzeugen wurden angeschafft?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Im Rahmen der aktuellen Polizeireform unterliegt auch die Bereitschaftspolizei Veränderungen . Die Bereitschaftspolizei wird zukünftig in der Direktion Einsatz eingebunden sein. Innerhalb der Direktion Bereitschaftspolizei wird es voraussichtlich zu geringfügigen Umorganisationen kommen. Endgültige Aussagen hierzu können zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden, da die Polizeireform noch andauert. 1. Existiert dieses Abkommen noch und wenn ja, inwieweit wurde es seit 1950 geändert ? Antwort: Das Verwaltungsabkommen über die Bereitschaftspolizei zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Freien Hansestadt Bremen besteht in der Fassung vom Dezember 2004. Es wurde von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister des Innern, und der Freien Hansestadt Bremen, vertreten durch den Innensenator der Freien Hansestadt Bremen, geschlossen. In den Jahrzehnten seiner Gültigkeit wurde es mehrmals der jeweiligen Entwicklung entsprechend angepasst. 2. „Gibt es Diskussionen dieses Abkommen abzuschaffen?“ Antwort: Eine Abschaffung des in Rede stehenden Verwaltungsabkommens ist nicht geplant. 3. „Gibt es in dem Abkommen Bedingungen zur länderübergreifenden Zusammenarbeit bzw. zur Aufgabenwahrnehmung in Bremen?“ Antwort: Gemäß Verwaltungsabkommen zählen zu den vorrangigen Aufgaben der Bereitschaftspolizei die Bewältigung von Lagen aus besonderem Anlass, einschließlich der Gefahrenlagen nach den Artikeln 35 Abs.3, 91 Abs.2 und 115f GG, die Unterstützung anderer Länder bei der Bewältigung von Lagen aus besonderem Anlass, einschließlich der Gefahrenlagen nach den Artikeln 35 Abs.3 und 91 Abs.2 GG und die Unterstützung des polizeilichen Einzeldienstes. Hierzu enthält das Verwaltungsabkommen zahlreiche an Bremen gerichtete Anforderungen , die sich insbesondere auf die organisatorische Selbständigkeit, Stärke und Gliederung der Bereitschaftspolizei beziehen. Danach ist das Land gehalten, innerhalb seiner Polizei eine organisatorisch selbstständige Bereitschaftspolizei zu unterhalten und Unterkünfte und Ausbildungsstätten bedarfsgerecht vorzuhalten. Die Grundlagen für die Berechnung der Stärke der Bereitschaftspolizei sind das unter Berücksichtigung möglicher Gefahrenlagen nach den Artikeln 35 Abs.3, 91 Abs.2 und 115ff GG zu bestimmende Sicherheitsbedürfnis, das Sicherheitsbedürfnis des Landes, insbesondere im Hinblick auf die Kriminalitätsentwicklung und die Entwicklung langfristig andauernder Konfliktfelder sowie der Nachwuchsbedarf für die Polizei des Landes. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Für die organisatorische Gliederung und Stärke gilt der „Organisations- und Gliederungsplan für die Bereitschaftspolizeien der Länder“. Die Bereitschaftspolizei Bremen gliedert sich hiernach in folgende Organisationseinheiten: 1 Führungsgruppe Bereitschaftspolizeiabteilung (BPA) 2 Führungsgruppen Bereitschaftspolizeihundertschaften (BPH) 6 Zugtrupps 18 Gruppen 1 Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) 1 Technische Einsatzeinheit (TEE), die vom Bund auszustatten sind. 4. „Wie viele Mitarbeiter hat der Senator für Inneres dem Bund für die Bereitschaftspolizei gemeldet und wie viele Mitarbeiter sind tatsächlich bei der Bereitschaftspolizei ?“ Antwort: Im Verwaltungsabkommen ist eine Stärke von 351 Polizeivollzugsbeamtinnen und – beamten der Bremer Bereitschafts-polizei für die Erfüllung der erfassten Aufgaben festgelegt. Im Rahmen des jährlichen Berichtswesens wird dem Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder (IdBPL) beim Bundesministerium des Innern (BMI) die Stärke der Bereitschaftspolizei Bremen jeweils zum 31.12. des Jahres mitgeteilt. Das auf der Grundlage des für die Bereitschaftspolizei Bremen geltenden Organisations- und Gliederungsplans festgeschriebene Kontingent von 351 Polizeibeamten wurde mit Stichtag zum 31.12.2016 an das BMI gemeldet. Am 10.04.2017 sind bei der Bereitschaftspolizei insgesamt 377 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Darunter befinden sich auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keine Aufgaben im Rahmen des Verwaltungsabkommens wahrnehmen. 5. „Sind Aufstockungen in diesem Bereich geplant?“ Antwort: Aufstockungen sind derzeit nicht geplant. Ziel der Polizeireform ist die Stabilisierung des festgeschriebenen Kontingents von 351 Polizeibeamten. 6. „Inwiefern hat der Bund die Bremer Bereitschaftspolizei in den letzten 5 Jahren materiell ausgestattet? Es wird um eine Auflistung der Materialien gebeten?“ Antwort: Die Auflistungen der materiellen Ausstattungen der Bereitschaftspolizei durch den Bund hängen dieser Vorlage an. Im Anhang 1 sind die Kraftfahrzeuge einschließlich Anhänger, im Anhang 2 die sonstigen Gegenstände aufgeführt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Insgesamt wurde die Bereitschaftspolizei Bremen in dem Zeitraum von 2012 bis 2016 mit Fahrzeugen im Wert von 3.461.103 € und mit sonstigen Geräten im Wert von 40.049 € durch den Bund ausgestattet. 7. „Wie hoch waren die Kosten für Fahrzeuge der gesamten Bremer Polizei und welche Art von Fahrzeugen wurde angeschafft?“ Antwort: In den Jahren 2012 bis 2016 wurden durch die Polizei Bremen insgesamt 130, durch die Ortspolizeibehörde (OPB) Bremerhaven 29 Kraftfahrzeuge angeschafft Hierbei handelt es sich um Fahrzeuge verschiedener Kategorien und Typen, sowie auch teilweise Gebrauchtfahrzeuge. Diese wurden in den anhängenden tabellarischen Auflistungen (Anhang 3 für Bremen, Anhang 4 für Bremerhaven) nach Kategorien und Beschaffungsjahren zusammengefasst. Die Gesamtkosten des Zeitraums 2012 bis 2016 betrugen für die Beschaffungen der Fahrzeuge der Polizei Bremen: 3.905.958 € und der OPB Bremerhaven: 1.113.067 € . Insgesamt betrugen somit die Beschaffungskosten für Kraftfahrzeuge für die Polizeien des Landes Bremen 5.019.025 €. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 Anhang 1 (zu Frage 6) Kraftfahrzeuge / Anhänger: Jahr Anzahl Art Einzelkosten Gesamtkosten 2012 1 Halbgruppenwagen 67.000 € 67.000 € 1 Befehlskraftwagen 160.000 € 160.000 € Summe 2012 227.000 € 2013 2 Halbgruppenwagen 67.000 € 134.000 € 1 Wasserwerfer 10 1.094.667 € 1.094.667 € Summe 2013 1.228.667 € 2014 1 Befehlskraftwagen 160.000 € 160.000 € Summe 2014 160.000 € 2015 4 Halbgruppenwagen 67.000 € 268.000 € 1 Wasserwerfer 10 1.094.667 € 1.094.667 € Summe 2015 1.362.667 € 2016 5 Halbgruppenwagen 67.000 € 335.000 € 1 Bearbeitungswagen 88.010 € 88.010 € 1 Lichtmastanhänger 59.759 € 59.759 € Summe 2016 482.769 € Summe 2012 bis 2016 3.461.103 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 Anhang 2 (zu Frage 6) Sonstige Geräte: Jahr Anzahl Art Einzelkosten Gesamtkosten 2012 1 Outdoor-Navigationssystem 500 € 500 € Summe 2012 500 € 2013 2 Outdoor-Navigationssystem 500 € 1.000 € 40 Körperschutzausstattung leicht (gebraucht von Hessen) 750 €* 30.000 € Summe 2013 31.000 € 2014 1 Digitale Spiegelreflexkamera 1.749 € 1.749 € Summe 2014 1.749 € 2015 2 Digitale Spiegelreflexkamera 1.900 € 3.800 € Summe 2015 3.800 € 2016 4 Outdoor-Navigationssysteme 500 € 2.000 € 2 Digitale Spiegelreflexkamera 500 € 1.000 € Summe 2016 3.000 € Summe 2012 bis 2016 40.049 € * Die Kosten für eine neue Körperschutzausstattung betragen ca. 1.500 €. Da diese Körperschutzausstattungen im gebrauchten Zustand übernommen worden sind, wurde in der Tabelle die Hälfte der Neukosten aufgenommen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Anhang 3 (zu Frage 7) Fahrzeuge der Polizei Bremen (ohne Fahrzeuge des Bundes) Jahr Anzahl Art Gesamtkosten 2012 1 Tatortfahrzeug 21.018 € 9 Funkstreifenwagen coloriert 313.956 € 10 Funkstreifenwagen zivil 197.923 € 6 Halbgruppenwagen 237.390 € Gesamtkosten 2012 770.287 € 2013 9 Funkstreifenwagen coloriert 313.956 € 14 Funkstreifenwagen zivil 442.148 € 2 Halbgruppenwagen 67.989 Gesamtkosten 2013 824.093 € 2014 15 Funkstreifenwagen coloriert 568.210 € 14 Funkstreifenwagen zivil 197.015 € 3 Halbgruppenwagen 117.371 € Gesamtkosten 2014 882.596 € 2015 4 Funkstreifenwagen coloriert 179.301 € 7 Funkstreifenwagen zivil 244.621 2 Halbgruppenwagen 62.269 € Gesamtkosten 2015 486.191 € 2016 1 Geräte-Gruppenwagen 46.940 € 12 Funkstreifenwagen coloriert 481.683 € 9 Funkstreifenwagen zivil 291.425 € 12 Halbgruppenwagen 122.743 € Gesamtkosten 2016 942.791 € Gesamtkosten 2012 bis 2016 3.905.958 € Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 Anhang 4 (zu Frage 7) Fahrzeuge der Ortspolizeibehörde Bremerhaven (ohne Fahrzeuge des Bundes) Jahr Anzahl Art Gesamtkosten 2012 1 Verkehrsunfallfahrzeug 64.808 € 4 Funkstreifenwagen coloriert 125.748 € 2 Funkstreifenwagen zivil 32.468 € Gesamtkosten 2012 223.024 € 2013 2 Funkstreifenwagen coloriert 71.820 € 2 Funkstreifenwagen zivil 55.803 € 1 Halbgruppenwagen 50.880 € Gesamtkosten 2013 178.503 € 2014 3 Funkstreifenwagen zivil 92.517 € 1 Halbgruppenwagen 45.748 € Gesamtkosten 2014 138.265 € 2015 1 Brandermittlerfahrzeug 49.930 € 1 Funkstreifenwagen zivil 32.208 € 5 Halbgruppenwagen 175.498 € Gesamtkosten 2015 257.636 € 2016 1 Verkehrsunfallfahrzeug 85.701 € 2 Funkstreifenwagen zivil 65.177 € 3 Halbgruppenwagen 164.761 € Gesamtkosten 2016 315.639 € Gesamtkosten 2012 bis 2016 1.113.067 € Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1066 VB Ausstattung der Bereitschaftspolizei 20170509_1_KA Ausstattung der Bereitschaftspolizei