BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1072 Landtag 19. Wahlperiode 16.05.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Gewalt, Kriminalität und Extremismus an Hochschulen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 05.04.2017 „Gewalt, Kriminalität und Extremismus an Hochschulen“ Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: Hochschulen gelten als Orte des Wissens, des freien Geistes und der Toleranz. Leider kommt es aber auch hier immer wieder zu gesetzeswidrigen Handlungen. Bislang stand dieses Thema deutschlandweit zwar kaum im öffentlichen Fokus, sodass bisher kein umfassender Überblick möglich war, doch einzelne Hochschule nehmen sich der Sicherheitsthematik seit einigen Jahren verstärkt an. Auch in Bremen hat angesichts der immer wiederkehrenden Vorfälle, angefangen bei Vandalismus über Diebstahl bis hin zu Gewalttaten, eine Diskussion hierüber eingesetzt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Strafanzeigen wurden in den vergangenen fünf Jahren seitens der Bremischen Hochschulen gestellt (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)? Welche Kenntnis haben Hochschulen und Senat über die Anzahl der nicht zu Anzeige gebrachten Straftaten? 2. Welche Art von Straftatbeständen wurden konkret verwirklicht (bitte nach Hochschulen, Straftatbestand und Anzahl aufschlüsseln)? 3. Wie viele der zur Anzeige gebrachten Straftaten an Hochschulen konnten von der Polizei aufgeklärt werden? In wie vielen Fällen kam es zu einer Anklage, Einstellung oder Verurteilung? 4. Wie sind an den Bremischen Hochschulen die Melde- und Bearbeitungsprozesse im Falle einer Straftat ausgestaltet? Wer entscheidet darüber, ob Anzeige erstattet wird oder nicht? 5. Wie hoch ist der finanzielle Schaden, der den Hochschulen im Lande Bremen infolge von Sachbeschädigungen, Vandalismus usw. in den letzten fünf Jahren entstanden ist (bitte nach Art der Sachbeschädigung kategorisieren)? 6. Welche Beratungs- und Unterstützungsangebote bieten die Hochschulen den Opfern von Straftaten an? 7. Inwieweit haben oder planen die Hochschulen im Land Sicherheitskonzepte? Wer war an der Erstellung und Beratung dieser beteiligt? Welche inhaltlichen Aussagen zu Schwachstellen, Sicherheitslücken und Handlungsbedarfe machen die Konzepte? 8. Welche Maßnahmen haben die Hochschulen durchgeführt, um Mitglieder und Infrastruktur vor Straftaten besser zu schützen (z. B. Sicherheitsdienste, Umbaumaßnahmen, veränderte Öffnungszeiten usw.)? Welche darüber hinaus gehenden Maßnahmen sind ggf. in Planung? 9. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Personen und Sachen werden an der Uni und den Hochschulen von den Hochschulleitungen zusammen mit dem Asta, den Personalvertretungen sowie den Frauenbeauftragten ergriffen? Welche Probleme sind dabei entstanden? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10. Welche politisch motivierten Straftaten hat es an den Bremischen Hochschulen in den letzten zehn Jahren gegeben (bitte aufschlüsseln nach rechts-, links- und religiös motivierten Straftaten und den jeweiligen Straftatbeständen)? a. Welche Kenntnisse haben Polizei und das Landesamt für Verfassungsschutz über Aktivitäten links- bzw. rechtsextremer Personen und Gruppierungen an den Bremischen Hochschulen? b. Welche Kenntnisse haben Polizei und das Landesamt für Verfassungsschutz über politisch motivierte Straftaten, die von Mitgliedern studentischer Verbindungen in Bremen verübt bzw. zum Nachteil von studentischen Verbindungen in Bremen verübt wurden? c. Welche Kenntnisse haben Polizei und das Landesamt für Verfassungsschutz über Personen und Gruppierungen im religiös-extremistischen Bereich an den Bremischen Hochschulen? Wie stellt der Senat sicher, dass Hochschulen und deren Mitglieder bestmöglich vor Straftaten geschützt werden? Welche Maßnahmen sind ggf. geplant? Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Strafanzeigen wurden in den vergangenen fünf Jahren seitens der Bremischen Hochschulen gestellt (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)? Welche Kenntnis haben Hochschulen und Senat über die Anzahl der nicht zu Anzeige gebrachten Straftaten? Hochschule Anzahl der Strafanzeigen Universität Bremen 89 (Sachbeschädigung: 18, Diebstahl: 38, weitere Eigentumsdelikte : 10, Urkundenfälschung: 17, Hausfriedensbruch: 6) Hochschule Bremen 16 (Diebstahl: 7, versuchter Betrug: 3, Urkundenfälschung und Betrug: 2, Urkundenfälschung und Missbrauch der Berufsbezeichnung : 1, Urkundenfälschung: 1, Hehlerei: 1, Fälschung beweiserheblicher Daten: 1) Hochschule Bremerhaven 22 (Diebstähle: 16, Fahrerflucht: 1, Hausfriedensbruch: 1, Einbruch: 1, Urkundenfälschung: 1, Sachbeschädigung: 1, Hackerangriff auf den Server: 1) Hochschule für Künste 9 (Einbruch, Diebstahl und Sachbeschädigung) Darüber hinaus sind als Anlage Daten zu Fallzahlen der Polizei beigefügt. Da in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) keine Daten speziell zu Hochschulen erfasst werden, kommt es zu Abweichungen zu den Daten der Hochschulen. Die Hochschulen und der Senat haben keine Kenntnis über nicht zur Anzeige gebrachte Straftaten. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Frage 2: Welche Art von Straftatbeständen wurden konkret verwirklicht (bitte nach Hochschulen, Straftatbestand und Anzahl aufschlüsseln)? s. Anlage. Frage 3: Wie viele der zur Anzeige gebrachten Straftaten an Hochschulen konnten von der Polizei aufgeklärt werden? In wie vielen Fällen kam es zu einer Anklage, Einstellung oder Verurteilung? Den Hochschulen werden im Regelfall nur Verfahrenseinstellungen bekannt gegeben. Universität Bremen: In der überwiegenden Anzahl der Fälle erfolgte eine Einstellung des Verfahrens. Hochschule Bremen: Von den sechzehn zur Anzeige gebrachten Straftatbeständen wurden fünf Verfahren eingestellt. Hochschule Bremerhaven: Nahezu sämtliche Verfahren wurden eingestellt. Hochschule für Künste: Es sind acht Verfahrenseinstellungen und eine Verurteilung bekannt. Lt. polizeilichem Vorgangsbearbeitungssystem @rtus wurden von den an den Hochschulen in Bremen 19,7 % und in Bremerhaven 15,8 % der jeweils ausgewerteten Fälle aufgeklärt. Hier ist zu berücksichtigen, dass die Aufklärungsquote noch steigen könnte, weil die Ermittlungen noch nicht in allen Fällen abgeschlossen sind. Frage 4: Wie sind an den Bremischen Hochschulen die Melde- und Bearbeitungsprozesse im Falle einer Straftat ausgestaltet? Wer entscheidet darüber, ob Anzeige erstattet wird oder nicht? An der Universität werden Straftaten grundsätzlich und überwiegend durch die Fachbereiche zur Anzeige gebracht. Die Rechtsstelle der Universität berät die (Fach-)Bereiche und verfasst die Strafanzeige im Einzelfall ganz oder teilweise selbst. An der Hochschule Bremen werden Sachbeschädigungen und Diebstähle, die der Hausverwaltung bekannt werden, im Regelfall unmittelbar durch diese Abteilung unter Hinzuziehung der Rechtsstelle angezeigt. Bei Diebstählen in den Fakultäten, die unmittelbar dem Haushaltsdezernat gemeldet werden, wird die Strafanzeige durch dieses Dezernat erstattet. Sonstige Straftaten bzw. der Verdacht auf das Vorliegen einer Straftat werden im Regelfall der Rechtsstelle gemeldet und von dieser nach entsprechender Prüfung angezeigt. An der Hochschule Bremerhaven werden Sachbeschädigungen oder Diebstähle i.d.R. vom Dezernat für Bau und Betrieb registriert und angezeigt. Da häufig Ersatzbeschaffungen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft erfolgen müssen, wird im weiteren Verfahren das Dezernat Haushalt und Finanzen informiert. Das gesamte Verfahren wird von der Anzeigenerstattung bis zum Einstellungsbescheid im Dezernat Haushalt und Finanzen bearbeitet. Handelt es sich um Anzeigen, in denen keine Ersatzbeschaffung erfolgt, erstattet die Rechtsstelle die Anzeige für die Hochschule. An der Hochschule für Künste werden die Entscheidungen in Abstimmung zwischen der Hochschulleitung und der Dezernatsleitung Hausverwaltung getroffen. Frage 5: Wie hoch ist der finanzielle Schaden, der den Hochschulen im Lande Bremen infolge von Sachbeschädigungen, Vandalismus usw. in den letzten fünf Jahren entstanden ist (bitte nach Art der Sachbeschädigung kategorisieren)? Der in der Universität Bremen entstandene Schaden wird nicht statistisch erfasst. An der Hochschule Bremen werden die unmittelbaren Vermögensschäden durch die erfassten Diebstähle auf insgesamt über 7.600 € beziffert, an der Hochschule Bremerhaven waren es knapp 11.000 €. Der Hochschule für Künste entstanden Schäden infolge von Sachbeschädigungen in Höhe von 13.200 €, infolge von Diebstählen waren es 11.500 €. Frage 6: Welche Beratungs- und Unterstützungsangebote bieten die Hochschulen den Opfern von Straftaten an? Soweit Straftaten im Zusammenhang mit einer Tätigkeit an der Universität Bremen stehen, berät deren Rechtsstelle in rechtlichen Angelegenheiten. Im Falle von Gewaltanwendungen, Benachteiligungen und Diskriminierungen kann für Studierende, Angehörige und Stipendiatinnen und Stipendiaten der Universität Bremen auf Antrag ein formales Beschwerdeverfahren durchgeführt werden. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führt dieses das Dezernat Personalangelegenheiten durch; für Studierende und Stipendiatinnen und Stipendiaten die Rechtsstelle der Universität. Ausländische Studierende werden zudem durch das International Office der Universität begleitet. In der Universität Bremen wurde 1993 die Arbeitsstelle gegen Diskriminierung und Gewalt (ADE) eingerichtet, die als Beratungs- und Fachstelle Expertise vorhält und Beratungen, Veranstaltungen und Fortbildungen durchführt zum Umgang mit Gewalt (sowie mit Konflikten und Diskriminierungen) am Ausbildungs-, Studien- und Arbeitsplatz und auch Opfer von Straftaten, die im Zusammenhang mit Diskriminierung und Gewalt begangen wurden, unterstützt (siehe: http://www.uni-bremen.de/ade). Ein Angebot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität mit Beratung und Information bietet auch die betriebliche Sozialberatung (siehe: http://www.uni-bremen.de/sozialberatung) an. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Das Studentenwerk Bremen hält Beratungs- und Unterstützungsangebote für Studierende in der Psychologisch-Therapeutischen Beratungsstelle vor (siehe: http://www.stwbremen .de/de/psychologische-beratung). An der Hochschule Bremerhaven wurden im Jahr 2014 auf Anraten der Polizei Einbruchspräventionen vorgenommen, nachdem im Studentencafé zwei hochwertige Kaffeevollautomaten im Wert von 20.000 € entwendet wurden. An allen Hochschulen stehen die allgemeinen Beratungs- und Unterstützungsangebote, wie die Studierendenberatung, Rechtsstelle, Frauenbeauftragte, AStA und die Leitung der Hausverwaltung auch Opfern von Straftaten zur Verfügung. Frage 7: Inwieweit haben oder planen die Hochschulen im Land Sicherheitskonzepte? Wer war an der Erstellung und Beratung dieser beteiligt? Welche inhaltlichen Aussagen zu Schwachstellen, Sicherheitslücken und Handlungsbedarfe machen die Konzepte? Bauliche Sicherheitskonzepte werden bei Neubauten bzw. bei besonders zu schützenden Bereichen ggf. unter Beratung der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle entwickelt. Zudem gibt es ein Sicherheits-/Alarmierungskonzept für AMOK-Fälle in der Universität. Für besondere Notfälle (wie betriebliche Havarien, Bombenalarme) sind Alarmierungslisten und Notrufpläne vorhanden. Frage 8: Welche Maßnahmen haben die Hochschulen durchgeführt, um Mitglieder und Infrastruktur vor Straftaten besser zu schützen (z. B. Sicherheitsdienste, Umbaumaßnahmen, veränderte Öffnungszeiten usw.)? Welche darüber hinaus gehenden Maßnahmen sind ggf. in Planung? In der Universität ist dauerhaft ein Wachdienst tätig. Bei Bedarf werden die Bewachungszeiten und -bereiche jeweils intensiviert und/oder erweitert. Für das größte Gebäude der Universität (GW2) wird gegenwärtig auf Basis eines Expertengutachtens ein neues Gebäudesicherheitskonzept entwickelt. Die Hochschule Bremen hat Nutzungszeiten festgelegt, den Zugang zu den Gebäuden reglementiert und eine regelmäßige Kontrolle der Gebäude in den Nachtstunden eingerichtet. Die Einrichtungen können regelmäßig täglich bis 24 Uhr genutzt werden; der Zugang zu den Gebäuden ist bis 22 Uhr möglich. Der Zugang wird bis zur Schließung und bis zum Ende der Nutzungszeit durch einen externen Wachdienst bzw. eigene Kräfte kontrolliert. Nach Ende der Nutzungszeit überprüft die Nachtschicht der Haushandwerker die einzelnen Gebäude. Die Überprüfung wird während der Nacht durch mehrfache Rundgänge in den einzelnen Gebäuden fortgesetzt. An der Hochschule Bremerhaven werden die Liegenschaften durch ein Videoüberwachungssystem geschützt. Die Studierenden haben Zutrittskarten, um auch nach den offiziellen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Öffnungszeiten in die Gebäude zu den Selbstlernflächen zu gelangen. Zusätzlich werden von den Hausmeistern Kontroll- und Rundgänge sowie Schließrunden durchgeführt. An der Hochschule für Künste gibt es eine 24-Stunden-Bewachung und Kameraüberwachung zu Verschlusszeiten. Frage 9: Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Personen und Sachen werden an der Uni und den Hochschulen von den Hochschulleitungen zusammen mit dem Asta, den Personalvertretungen sowie den Frauenbeauftragten ergriffen? Welche Probleme sind dabei entstanden? Im Bereich der Universität wurde in besonders einbruchsgefährdeten Gebäuden eine Video- Überwachung installiert. In die Initiierung und Umsetzung der Maßnahmen werden von der Universitätsleitung regelhaft die Datenschutzbeauftragte sowie die Interessenvertretungen (Personalrat, Frauenbeauftragte) eingebunden. Die Hochschule Bremerhaven betreibt zusammen mit der Studierendenvertretung rund 60 Schließfächer, in denen die Studierenden ihr Eigentum verwahren können. Darüber hinaus befindet sich eine Hausordnung in Planung, in der auch auf sicherheitsrelevante Themen abgestellt wird. An den weiteren Hochschulen war ein Bedarf für derartige Maßnahmen bisher nicht festzustellen. Frage 10: Welche politisch motivierten Straftaten hat es an den Bremischen Hochschulen in den letzten zehn Jahren gegeben (bitte aufschlüsseln nach rechts-, links- und religiös motivierten Straftaten und den jeweiligen Straftatbeständen)? An der Universität Bremen wurden mehrfach Graffiti-Sachbeschädigungen lokalisiert, die zum Teil (hochschul-)politische und tierrechtspolitische Inhalte hatten. An den weiteren Hochschulen liegen keine Kenntnisse über politisch motivierte Straftaten vor. a. Welche Kenntnisse haben Polizei und das Landesamt für Verfassungsschutz über Aktivitäten links- bzw. rechtsextremer Personen und Gruppierungen an den Bremischen Hochschulen? b. Welche Kenntnisse haben Polizei und das Landesamt für Verfassungsschutz über politisch motivierte Straftaten, die von Mitgliedern studentischer Verbindungen in Bremen verübt bzw. zum Nachteil von studentischen Verbindungen in Bremen verübt wurden? c. Welche Kenntnisse haben Polizei und das Landesamt für Verfassungsschutz über Personen und Gruppierungen im religiösextremistischen Bereich an den Bremischen Hochschulen? Die folgende Tabelle gibt einen polizeilichen Überblick über politisch motivierte Straftaten an den Bremischen Hochschulen in den letzten fünf Jahren, bezogen auf die Universität Bremen, die Hochschule Bremen und die Hochschule für Künste Bremen. Für die Hochschule Bremerhaven liegen keine Erkenntnisse vor. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Linksmotiviert Rechtsmotiviert Ausländisch motiviert Religiös motiviert Nicht zuzuordnen 2012 7 (davon 6 extremistisch): 1 x § 224 StGB gef. Körperverletzung 1 x § 241 StGB Bedrohung 1 x § 223 StGB Körperverletzung u. § 185 StGB Beleidigung 3 x § 303 StGB Sachbeschädigung 1 x § 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes - 1 (extremistisch) 1 x § 303 Sachbeschädigung - - 2013 21 (davon 20 extremistisch): 20 x § 126 StGB Störung des öff. Friedens 1 x § 185 StGB Beleidigung - - - - 2014 10 x § 126 StGB Störung des öff. Friedens - - - 2 x § 126 StGB Störung des öffentlichen Friedens 2015 - 1 x § 241 StGB Bedrohung - - - 2016 1 x § 303 StGB Sachbeschädigung 2 1 x § 86a StGB Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 1 x § 130 StGB Volksverhetzung - - - Dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) sind in den vergangenen Jahren verschiedene Aktivitäten von linksextremistischen Gruppierungen an bremischen Hochschulen bekannt geworden. Anlass- und themenbezogen machen linksextremistische Gruppierungen auf ihre Aktivitäten aufmerksam und werben für Unterstützung an den Hochschulen in Bremen, z.B. mobilisieren sie Studierende mit Plakaten und Flyern zur Teilnahme an Demonstrationen. Im Rahmen der vom linksextremistischen Bündnis „…ums Ganze!“ ausgerufenen Kampagne „Nationalismus ist keine Alternative“, die primär auf das Stören des Wahlkampfes der AfD zielt, verteilten Linksextremist(inn)en an der Universität Bremen Flyer. In Vorbereitung auf die Proteste gegen den G20-Gipfel am 7. und 8. Juli 2017 in Hamburg lädt die linksextremistische Gruppierung „Interventionistische Linke“ (IL) seit Mitte März zu einem regelmäßigen, offenen Treffen in die Mensa der Hochschule für Künste ein. Kenntnisse über Aktivitäten von rechtsextremistischen Gruppierungen an bremischen Hochschulen liegen dem LfV nicht vor. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft An der Universität Bremen ist eine Ortsgruppe des „Verbandes der Studierenden aus Kurdistan e. V.“, abgekürzt „YXK“, vertreten. Bei der „YXK“ handelt es sich um eine Studierendenorganisation, die der terroristischen Organisation „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) zugeordnet wird. Das Symbol der „YXK“ fällt unter das Kennzeichenverbot aus Nr. 9 der Verfügung vom 22. November 1993 zum Verbot der „Arbeiterpartei Kurdistans“. Frage 11: Wie stellt der Senat sicher, dass Hochschulen und deren Mitglieder bestmöglich vor Straftaten geschützt werden? Welche Maßnahmen sind ggf. geplant? Die Hochschulen und deren Mitglieder werden in Bremen und Bremerhaven im Rahmen der allgemeinen Aufgabenwahrnehmung und anlassbezogen in die Präventionsarbeit der Polizei einbezogen. Spezielle Präventionskonzepte für die Hochschulen und deren Mitglieder bestehen seitens der Sicherheitsbehörden nicht. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anlage Erstelldatum 01.01.12 - 01.04.2017; Vorgangsart Straftat; Filterung des Ergebnisses auf Universitäten und Hochschulen sowie auf die Rollen Geschädigter und Anzeigender Da sich die Parameter der Auswertungen für Bremen und Bremerhaven unterscheiden, sind die Auswertungen nicht vergleichbar. Fälle Aufgeklärt AQ* Universität Bremen - Deliktsverteilung § 123 StGB Hausfriedensbruch 13 § 126 StGB Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten 9 § 145 StGB Beeinträchtigung von Warn- oder Verbotsz., Schutzvorricht. und Rettungsg. 1 § 145d StGB Vortäuschen einer Straftat 3 § 242 StGB Diebstahl 14 § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls 44 § 246 StGB Unterschlagung -insgesamt- 1 § 263 StGB Betrug 3 § 267 StGB Urkundenfälschung -insgesamt- 3 § 303 StGB Sachbeschädigung 11 § 303 StGB Sachbeschädigung -Veränderung Erscheinungsbild u.a. Graffiti- 7 § 303b StGB Computersabotage 2 111 22 19,8% Hochschule Bremen - Deliktsverteilung § 126 StGB Störung des öffentl. Friedens durch Andr. von Straft. 1 § 147 StGB Inverkehrbringen von Falschgeld 1 § 242 StGB Diebstahl 1 § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls 9 § 249 StGB Raub 1 § 259 StGB Hehlerei 1 § 263 StGB Betrug, Versuch 1 § 267 StGB Urkundenfälschung 1 § 269 StGB Fälschung beweiserheblicher Daten 1 § 303 StGB Sachbeschädigung 2 19 6 31,6% Hochschule für Künste - Deliktsverteilung § 242 StGB Diebstahl 3 § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls 20 § 303 StGB Sachbeschädigung 3 § 303 StGB Sachbeschädigung durch Graffiti 2 28 5 17,9% Aufklärungsquote an den Hochschulen in Bremen 158 33 20,9% Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Bei der Erhebung der Daten wurden folgende Parameter verwendet: Die Anschrift der Hochschule Bremerhaven. Da sich die Parameter der Auswertungen für Bremen und Bremerhaven unterscheiden, sind die Auswertungen nicht vergleichbar. Fälle Aufgeklärt AQ* Hochschule Bremerhaven - Deliktsverteilung § 145 StGB Missbrauch von Notrufen oder Vort. von Hilfsbed. 2 § 223 StGB Körperverletzung 5 § 224 StGB gef. Körperverletzung 2 § 241 StGB Bedrohung 1 § 242 StGB Diebstahl 34 § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls 34 § 246 StGB Unterschlagung 1 § 303 StGB Sachbeschädigung 2 § 303b StGB Computersabotage 1 82 13 15,8 * Aufklärungsquote Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1072 VB Gewalt, Kriminalität und Extremismus an Hochschulen 20170516_KA_Gewalt Kriminalität und Extremismus an Hochschulen