BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1076 Landtag 19. Wahlperiode 24.05.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Kultur- und Sprachmittler in der Betreuung von Flüchtlingen in eigenem Wohnraum im Land Bremen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 04. April 2017 "Kultur- und Sprachmittler in der Betreuung von Flüchtlingen in eigenem Wohnraum im Land Bremen" Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: "Kultur- und Sprachmittler erfüllen eine zentrale Funktion bei der Integration von Zuwanderern im Allgemeinen und Flüchtlingen im Besonderen. Als sprachliches Bindeglied zwischen den Trägern des Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesens auf der einen sowie den Zugewanderten auf der anderen Seite, helfen Sie den Alltag zu strukturieren und Kontakte zu Behörden und Institutionen in den Stadtteilen Bremens aufzubauen. Durch ihre Arbeit sollen sprachliche Hürden abgebaut und die allgemeine Lebenssituation verbessert werden. Insbesondere sind dabei die Bereiche Wohnen, Alltagsleben, Kindergarten und Schule, Arbeitsvermittlung und Gesundheit positiv betroffen. Die Kernkompetenzen der Kultur- und Sprachmittler sind dabei die sprachliche Qualifikation in einer Fremdsprache und ihr interkulturelles Handeln. Neben den Aspekten der persönlichen Eignung muss demnach auch die Vorbereitung für die integrierende Begleitung von Flüchtlingen im Vordergrund stehen. Nachdem der Zuzug von 10.247 Flüchtlingen im Jahr 2015 auf 3.148 Personen im Jahr 2016 zurückgegangen ist, ist nun nicht mehr die Unterbringung, sondern die Integration der Menschen mit Bleibeperspektive vorrangige Aufgabe des Senats. In Bremen gibt es derzeit 31 Übergangswohnheime für Flüchtlinge mit insgesamt ca. 4000 Plätzen. Dazu kommen noch ca. 1000 Menschen in Notunterkünften. Die dort lebenden Menschen sollen nun nach und nach eine eigene Wohnung in ganz verschiedenen Stadtteilen beziehen. Für eine gelingende Integration muss darüber hinaus aber sichergestellt werden, dass eine Betreuung vom Übergangswohnheim in die eigene Wohnung gewährleistet wird. Aus der bisherigen Arbeit mit Flüchtlingen ist bekannt, dass besonders der Wechsel in den eigenen Wohnraum eine besondere Herausforderung für die Menschen ist, da durch den Umzug viele neue Herausforderungen wie z. B. Mietvertrag, Kinderbetreuung und Schule, auf die Menschen zukommen. Im Wohnheim aufgebaute Kontakte gehen durch einen Wohnortwechsel oft wieder verloren und es gibt dort auch nicht ausreichende Kapazitäten, um die Ausgezogenen in allen Fragen nachzubetreuen und zu begleiten. Eine gewisse Kontinuität sollte in dieser Phase und darüber hinaus durch die flexiblen Einsatzmöglichkeiten von Kultur- und Sprachmittlern gewährleistet werden Auf eine Frage der CDU-Fraktion in der Fragestunde antwortete der Senat, dass seit 2015 insgesamt 40 Personen zu Kultur- und Sprachmittlern (Sprinter) qualifiziert wurden, von denen allerdings nicht mehr alle tätig sind. Ihr Einsatzgebiet erstreckt sich, ausgehend von den Stadtteilen Huchting, Grambke, Neue Vahr und Vegesack auf die gesamte Stadtgemeinde Bremen. Darüber hinaus haben über das Landesprogramm LAZLO inzwischen 14 Kultur- und Sprachmittler in Bremen und 11 in Bremerhaven ihren Dienst begonnen. Weitere 35 weitere Stellen in Bremen und 11 in Bremerhaven sind bereits bewilligt. Die zu leistende Unterstützung bleibt, nach der Antwort des Senats, allerdings auf jene Flüchtlinge begrenzt, die einen „sehr hohen und zusätzlichen Hilfebedarf“ haben. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Wir fragen den Senat: 1. Anhand welcher Kriterien wird die Qualifikation der Interessenten für eine Kulturund Sprachmittler-Stelle überprüft? Wie wird festgestellt, ob ein Bewerber für die Stelle geeignet ist oder nicht? Wie viele Menschen wurden aufgrund mangelnder Eignung beziehungsweise sprachlicher Qualifikation seit 2015 abgelehnt? 2. Wie wird ermittelt, ob eine zu betreuende Person oder Familie einen „sehr hohen und zusätzlichen Hilfebedarf“ hat? Wie wird ein solcher Hilfebedarf konkret definiert? Was ist vor diesem Hintergrund ein „zusätzlicher“ Hilfebedarf? 3. Welches Einsatzgebiet ist für die Kultur- und Sprachmittler nach dem LAZLO- Programm vorgesehen? Existiert hierfür eine Bedarfsplanung für die einzelnen Stadtteile? Wenn ja, wo und durch wen wird diese geführt? 4. Wie erklärt der Senat, dass in Bremerhaven proportional mehr Kultur- und Sprachmittler qualifiziert werden, obwohl dort nur 20% der im Land Bremen ankommenden Flüchtlinge untergebracht werden? 5. Nach welcher durchschnittlichen Aufenthaltsdauer in einem Übergangswohnheim erhält ein Flüchtling derzeit eine eigene Wohnung in Bremen? Wie viele Flüchtlinge (Haushalte) sind in Bremen im Jahr 2016 in eigenen Wohnraum gezogen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Stadtteilen) 6. Wie viele Haushalte werden derzeit von wie vielen Sprintern des Projekts „Sprint Wohnen“ betreut? (Bitte aufgeschlüsselt nach Haushalt, Personenanzahl, Stadtteil und wöchentlichen Einsatzstunden) 7. Wie viele Haushalte werden derzeit von wie vielen Kultur- und Sprachmittlern nach LAZLO betreut? (Bitte aufgeschlüsselt nach Haushalt, Personenanzahl, Stadtteil und wöchentlichen Einsatzstunden) 8. Wie lang ist die Qualifizierungsphase der Kultur- und Sprachmittler, nach welchen Curricula wird gearbeitet und von wem wird die Qualifizierung durchgeführt? Wird die Dauer der Qualifizierung auf die Zeitspanne des öffentlich geförderten Arbeitsplatzes angerechnet? Wie lang ist die öffentliche Förderung insgesamt? Welche beruflichen Perspektiven werden den Kultur- und Sprachmittler n nach der geförderten Beschäftigung in Aussicht gestellt? (bitte jeweils aufschlüsseln nach Sprintern und den Kultur- und Sprachmittlern nach LAZLO) Zu wann ist eine Tätigkeitsaufnahme der 35 beziehungsweise 11 bereits bewilligten Kultur- und Sprachmittler (LAZLO) geplant? 9. Wer ist neben den Kultur- und Sprachmittlern für die verlässliche Betreuung von Flüchtlingen in eigenem Wohnraum zuständig? Wie viele Ehrenamtliche übernehmen zurzeit diese wichtige Aufgabe? Wie viele Flüchtlinge werden dadurch verlässlich erreicht? (Bitte aufgeschlüsselt nach Stadtteilen) Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 10. Zu welchem Zeitpunkt wird der Kontakt zwischen Kultur- und Sprachmittlern und Flüchtlingen hergestellt? Wie wird die Ansprache von Flüchtlingen in eigenem Wohnraum sichergestellt? Wie werden insbesondere jene Personen erreicht, die zwar erkennbaren Bedarf haben, aber nicht eigeninitiativ Unterstützung suchen? Inwieweit sind Kultur- und Sprachmittler bereits in den Wohnheimen aktiv eingebunden? 11. Wie werden die Kultur- und Sprachmittler mit den Institutionen der jeweiligen Stadtteile bekannt gemacht und wie gelingt die Vermittlung der Flüchtlinge in entsprechende Einrichtungen? Welche Maßnahmen erfolgen nach der ersten Kontaktaufnahme von Flüchtlingen mit den Einrichtungen? 12. Wie wird die Arbeit der Kultur- und Sprachmittler aktuell und zukünftig, mit den jetzt eingestellten, aber überwiegend deutschsprachigen Personen für die Erstberatung der Flüchtlinge in den Quartiersanlaufstellen der WiN-Stadtteile koordiniert? Wie werden Flüchtlinge nach ihrem Umzug in eine Wohnung betreut, wenn sie in einen anderen als in einen der WiN-Stadtteile ziehen? 13. Welche Vorteile sieht der Senat für Flüchtlinge, die in eigenen Wohnraum ziehen? Welche Folgen hat der Wechsel für die Arbeit des Sozialressorts? Welche Veränderungen bedeutet der Einzug von Flüchtlingen in eigenen Wohnraum für die Ausgaben des Sozialressorts und anderer senatorischer Behörden? 14. Wie viele Kultur- und Sprachmittler -Stellen hält der Senat in Zukunft für notwendig? Wie beabsichtigt der Senat deren Finanzierung sicherzustellen? Wie bewertet der Senat die bisherige Betreuungssituation von Flüchtlingen in eigenem Wohnraum? 15. Wie und anhand welcher konkreten Möglichkeiten werden Flüchtlinge über die Möglichkeiten der Energieberatung aufgeklärt? Wie werden die Flüchtlinge, insbesondere beim Bezug eigenen Wohnraums, darin unterstützt diese wahrzunehmen?“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Anhand welcher Kriterien wird die Qualifikation der Interessenten für eine Kultur- und Sprachmittler-Stelle überprüft? Wie wird festgestellt, ob ein Bewerber für die Stelle geeignet ist oder nicht? Wie viele Menschen wurden aufgrund mangelnder Eignung beziehungsweise sprachlicher Qualifikation seit 2015 abgelehnt? Interessent/innen für eine Kultur- und Sprachmittler/innen-Stelle im Rahmen des Landesprogramms „Perspektive Arbeit“ (LAZLO) werden von der zuständigen Integrationsfachkraft des Jobcenters auf die formellen Voraussetzungen für eine solche Stelle geprüft. Die formellen Voraussetzungen im Rahmen des LAZLO- Programms sind Langzeitarbeitslosigkeit, Langzeitleistungsbezug und mindestens ein weiteres Vermittlungshemmnis. Persönliche und fachliche Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Voraussetzungen werden im Assessment des Landesprogramms "LAZLO" geprüft, welches jedem Arbeitsverhältnis vorgeschaltet ist. Zu diesen Voraussetzungen gehören Interkulturalität, Sprachkenntnisse (gute bis sehr gute Deutschkenntnisse), soziale Kompetenzen, Kommunikationsfähigkeit, psychische Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen, Kooperations- und Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Verhalten in Konflikt- und Entscheidungssituationen. Das Aufgabenprofil der Stellen des LAZLO-Programms ist an das Aufgabenprofil der Sprach- und Integrationsmittler/innen (Sprinter) angelehnt. Bei den Sprintern handelt es sich um ein ähnliche Aufgaben- und Qualifizierungsprofil. Um den Arbeitgebern möglichst passende Bewerber vorzuschlagen, ist den Arbeitsverträgen im Rahmen des Landesprogramms "LAZLO" ein Assessment vorgeschaltet. Hier erfolgen ein Erstgespräch, Einzelgespräche und Gruppenrunden mit Übungen (individuelle Aufgabensimulationen, Gruppenaufgaben und Gruppendiskussionen, Vorträge und Präsentationen, Rollenspiele sowie Einzel- und Gruppeninterviews, Kompetenzfeststellung, Stärken- und Schwächenanalyse). Im Rahmen dieses Assessments wird festgestellt, ob ein Bewerber oder eine Bewerberin für die Stelle geeignet ist oder nicht. Die Ergebnisse werden jeweils mit der Bewerber/in erörtert. Das Ergebnis des Assessment wird dem Jobcenter mitgeteilt, hier wird auch eine Empfehlung für eine andere Stelle im Rahmen des Programms oder für eine andere Fördermaßnahme abgegeben. Bei den SprInter/innen erfolgt in der Mehrzahl eine direkte Bewerbung beim Förderwerk, in weniger Fällen durch einen Vorschlag des Jobcenters. Die Koordinatorinnen beim Förderwerk stellen anhand von Nachweisen und des Bewerbungsgespräches die Eignung fest. Bisher (Stand: 19.04.17) konnten 27 Personen aufgrund mangelnder Eignung beziehungsweise fehlender sprachlicher Kompetenzen im Assessment nicht für Kultur- und Sprachmittler/innen-Stellen im Programm "LAZLO" berücksichtigt werden. Bei dem Förderwerk sind auch Bewerberinnen und Bewerber aufgrund fehlender sprachlicher Kompetenzen abgelehnt worden. Eine Statistik, wie viele Bewerber/innen aufgrund mangelnder Eignung keine Stelle als Sprach- und Integrationsmittler/in (Sprinter) antreten konnten, wurde nicht erhoben. 2. Wie wird ermittelt, ob eine zu betreuende Person oder Familie einen „sehr hohen und zusätzlichen Hilfebedarf“ hat? Wie wird ein solcher Hilfebedarf konkret definiert? Was ist vor diesem Hintergrund ein „zusätzlicher“ Hilfebedarf? Die Ermittlung erfolgt durch die Wohnraumvermittler/innen in den Übergangswohneinrichtungen in Absprache mit der Heimleitung aufgrund der Kenntnisse zur Familiensituation. Anhand des „Rahmenkonzeptes zur nachgehenden Betreuung von Flüchtlingen und AsylbewerberInnen, die aus der Erstaufnahmeeinrichtung und den Gemeinschaftsunterkünften heraus eigenen Wohnraum beziehen“ (Deputationsbeschluss Ambulante Betreuung von Asylbewerber/Innen und Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Flüchtlingen im eigenen Wohnraum vom 14.11.2014) wird der Hilfebedarf definiert. Die Bedarfe werden anhand der Bereiche „Hilfe zur Orientierung im Alltag“, „Beratung“, „Herstellen von Kontakten“ und „Unterstützung bei Erziehungsfragen“ am Einzelfall durch Wohnraumberater/in und Heimleitung konkretisiert. Reichen die Angebote der Sprach- und Integrationsmittler/innen nicht aus, weil eine Notwendigkeit der Nachbetreuung in Form von Hausbesuchen als eine zusätzlicher Hilfebedarf festgestellt wird, so wird das Instrument der aufsuchenden Hilfe in der Regel bei den Sozialen Diensten des Sozialamtes beantragt und durch diese durchgeführt. 3. Welches Einsatzgebiet ist für die Kultur- und Sprachmittler nach dem LAZLO-Programm vorgesehen? Existiert hierfür eine Bedarfsplanung für die einzelnen Stadtteile? Wenn ja, wo und durch wen wird diese geführt? Im Rahmen des Programms LAZLO wird für alle Beschäftigten eine angemessene Perspektive nach dem Auslaufen der Förderung geklärt. Dabei kann die Perspektive individuell sehr unterschiedlich sein: zum Teil besteht die Möglichkeit einer Übernahme bei den bisherigen Einsatzorten, zum Teil gibt es Übergänge in andere Stellen der öffentlichen Hand, der Privatwirtschaft oder Sozialwirtschaft. Des Weiteren kann eine abschlussbezogene Weiterqualifizierung ein sinnvoller Anschluss sein. Generell erlangen alle in diesem Rahmen beschäftigten Personen - auch bedingt durch begleitende Schulungen und Qualifizierungen - gute Voraussetzungen für einen Übergang in weitere Beschäftigung oder in eine Umschulung. Derzeit existiert noch keine konkrete Bedarfsplanung. Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport wird bis August 2017 gemeinsam mit den Trägern der Übergangswohnheime und dem Förderwerk Bremen ein Konzept zur ambulanten Nachbetreuung entwickeln, indem eine Bedarfsplanung enthalten ist. 4. Wie erklärt der Senat, dass in Bremerhaven proportional mehr Kultur- und Sprachmittler qualifiziert werden, obwohl dort nur 20% der im Land Bremen ankommenden Flüchtlinge untergebracht werden? Das Aufgabenfeld der Kultur- und Sprachmittlung zielt nicht nur auf die Betreuung von Geflüchteten ab, die Zielgruppe umfasst den nach Bremen und Bremerhaven zugewanderten Menschen. Die Kultur- und Sprachmittler/innen haben einen differenzierteren Aufgabenbereich (siehe hierzu Antwort zu Frage 7). Im Rahmen des LAZLO-Programms sind 40 Stellen für Kultur- und Sprachmittler/innen in Bremerhaven geplant. In Bremen sind 50 Stellen für Kultur- und Sprachmittler/innen geplant. Dies liegt daran, dass es in Bremen bereits die Sprach- und Integrationsmittler/innen-Stellen des Förderwerk- Projektes "Sprinter" (15 Personen, vgl. Antwort zu Frage 6) gibt, die mit den Kultur- und Sprachmittler/innen des LAZLO-Programms aufgestockt wurden. Das Sprinter-Projekt gibt es in Bremerhaven nicht, sodass sich dort ein höherer Bedarf für Kultur- und Sprachmittler/innen ergab. Die Stadt Bremerhaven hatte vor der Schaffung des Landesprogramms noch keinen Zuschlag für das Bundesprogramm Soziale Teilhabe erhalten. Dies ist ein Grund, warum Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 insgesamt mehr Stellen in Bremerhaven geschaffen wurden. Zudem hat Bremerhaven einen höheren Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund, sodass ein höherer Bedarf an Kultur- und Sprachmittler/innen besteht. Für die Zukunft ist außerdem geplant, dass in Bremen mehr Kultur- und Sprachmittler/innen-Stellen geschaffen werden. 5. Nach welcher durchschnittlichen Aufenthaltsdauer in einem Übergangswohnheim erhält ein Flüchtling derzeit eine eigene Wohnung in Bremen? Wie viele Flüchtlinge (Haushalte) sind in Bremen im Jahr 2016 in eigenen Wohnraum gezogen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Stadtteilen) Die Frage kann nicht generell beantwortet werden, die Aufenthaltsdauer ist abhängig von der Personenanzahl einer Familie, den Sozialkriterien sowie den eingehenden Wohnungsangeboten. Über das Projekt „Mehr Wohnraum für Flüchtlinge“ sind im Jahre 2016 insgesamt 1.856 geflüchtete Personen in 761 eigene Wohnungen vermittelt worden. Eine statistische Aufschlüsselung der Bezüge nach Stadtteilen erfolgte in diesem Rahmen nicht. Aus diesem Grunde kann keine Aufschlüsselung nach Stadtteilen erfolgen. 6. Wie viele Haushalte werden derzeit von wie vielen Sprintern des Projekts „Sprint Wohnen“ betreut? (Bitte aufgeschlüsselt nach Haushalt, Personenanzahl, Stadtteil und wöchentlichen Einsatzstunden) Zum 31.03.2017 waren in dem Projekt "Sprinter Bremen" 15 Personen beschäftigt. Im Zeitraum März 2015 bis zum 31.03.2017 fanden 1.508 Begleitungen statt. An den Standorten Vegesack, Huchting und Vahr wurden insgesamt 277 Familien mit 1.243 Personen erreicht. Bei Familien mit Kindern werden in den ersten drei Monaten bis zu 5 Stunden pro Woche benötigt, Einzelbegleitungen von noch im ÜWH lebenden Personen verteilen sich auf ein bis drei Stunden pro Monat. 7. Wie viele Haushalte werden derzeit von wie vielen Kultur- und Sprachmittlern nach LAZLO betreut? (Bitte aufgeschlüsselt nach Haushalt, Personenanzahl, Stadtteil und wöchentlichen Einsatzstunden) Zum 05.04.2017 sind 35 Kultur- und Sprachmittler/innen eingesetzt, die im März 2017 889 Personen in 169 Familien begleitet haben. Auch hier werden von den Standorten Vegesack, Huchting und Vahr alle Stadtteile in Bremen bedient. Es sind keine Angaben für Bremerhaven möglich, da es sich bei der Tätigkeit der Kultur- und Sprachmittler/innen nicht ausschließlich um die Betreuung von Haushalten handelt, sondern um ein breites Aufgabenfeld. Die Kultur- und Sprachmittler/innen sind bei verschiedenen Arbeitgebern in unterschiedlichen Institutionen eingesetzt, sodass diese möglichst viele Menschen erreichen. Einsatzorte sind beispielsweise Beratungseinrichtungen (z.B. Familienzentren Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 und Migrationsberatungsstellen), kulturelle Einrichtungen (z.B. Stadttheater und Stadtbibliothek) sowie Kitas, Schulen und Übergangseinrichtungen. Bei allen Einsatzorten werden verschiedene Personengruppen erreicht. Zahlen dazu, wie viele Haushalte dies umfasst, werden nicht erhoben. 8. Wie lang ist die Qualifizierungsphase der Kultur- und Sprachmittler, nach welchen Curricula wird gearbeitet und von wem wird die Qualifizierung durchgeführt? Wird die Dauer der Qualifizierung auf die Zeitspanne des öffentlich geförderten Arbeitsplatzes angerechnet? Wie lang ist die öffentliche Förderung insgesamt? Welche beruflichen Perspektiven werden den Kultur- und Sprachmittlern nach der geförderten Beschäftigung in Aussicht gestellt? (bitte jeweils aufschlüsseln nach Sprintern und den Kultur- und Sprachmittlern nach LAZLO). Zu wann ist eine Tätigkeitsaufnahme der 35 beziehungsweise 11 bereits bewilligten Kulturund Sprachmittler (LAZLO) geplant? Die Curricula und Qualifizierungsphasen der KuS und SprInt sind nicht identisch, die Curricula der KuS sind allerdings an denen von SprInt angelehnt. Die Qualifizierung der Kultur- und Sprachmittler/innen im Rahmen des LAZLO- Programms in Bremerhaven wird von der AWO durchgeführt und dauert zwei Wochen. Folgende Themen werden behandelt: Organisatorisches, Erwartungen und Befürchtungen, Reflexion der Erlebnisse auf der Einsatzstelle, "Wo komme ich her? Erfahrungen der Teilnehmenden als Chance nutzen", Transparenz (Darlegung der persönlichen, verwandtschaftlichen und beruflichen Beziehung zu den anwesenden Personen), Deutschförderung, Umgang mit Neutralität, Unparteilichkeit, ethische Grundhaltung (Chancengleichheit für alle Menschen, Anerkennung der Menschenwürde), "Meine Rechte und Pflichten", "Ich stelle meinen Arbeitgeber und meine Aufgaben vor", Vermittlung arbeitsmarktbezogener, sozialräumlicher, rechtlicher und sozialer Kenntnisse, interkulturelle Kompetenz, Grundlagen verbaler und nonverbaler Kommunikation, Kommunikationsfähigkeit, Konfliktlösung, Umgang mit Gefühlen und belastenden Situationen, Stärkung der sozialen Kompetenzen (Umgang mit Nähe-Distanz, Umgang mit Vorurteilen, Sensibilität für Machtgefälle). Die Qualifizierung der Kultur- und Sprachmittler/innen im LAZLO-Programm in Bremen erfolgt durch das Förderwerk und umfasst 10 Einheiten à 6 Unterrichtsstunden. Folgende Themen werden behandelt: Dolmetschen- Einführung, Sprachvermittlung und Rollenverständnis in Methoden des Dolmetschens, Dolmetschen im Trialog, Hörverstehen, Textverständnis, Merkmethoden, Hintergrundwissen, Rollenvielfalt und Abgrenzung und interkulturelle Prozesse. Die Qualifizierung der Kultur- und Sprachmittler/innen und der Sprach- u. Integrationsmittler/innen ist gleich und verläuft in mehreren Schritten. In den ersten zwei Wochen lernen die neuen Mitarbeiter/innen den jeweiligen Standort kennen, erhalten eine Einführung in die Arbeits- und Organisationsstrukturen, hospitieren bei Einsätzen erfahrener Kolleg/innen und bekommen Einblick in die vielfältigen Aufgabenbereiche der Sprinter/innen. Einmal wöchentlich findet an allen Standorten eine Mitarbeiter/innen-Besprechung statt, im Rahmen von Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 kollegialer Beratung werden schwierige Situationen in der Begleitung diskutiert, positive wie negative Erlebnisse mit "Kund/innen" und "Auftraggeber/innen" thematisiert. In kleinen Gruppen von bis zu 8 Teilnehmer/innen erhalten alle neuen Mitarbeiter/innen eine interne Schulung zu ihren Aufgabenbereichen, z.B. Netzwerke der Stadtteile kennen. Der Umfang der Internen Schulung beträgt 5 x 3 Std. In Anlehnung an die Module der Lernplattform von Interpret aus der Schweiz wird die Schulung vom Amt für Soziale Dienste (Haus der Familie in Huchting) durchgeführt. Danach bekommen alle Mitarbeiter/innen eine externe Schulung von 10 x 5 Std. durch das Paritätische Bildungswerk (PBW). Das Curriculum wurde vom PBW erarbeitet und beinhaltet Themen wie Hör- u. Textverständnis, Methoden des Dolmetschens im Trialog, Merkmethoden, Konzentrationsübungen, Rolle des Dolmetschers, Erstellung eines Glossars mit Schlüsselbegriffen aus den Bereichen Medizin (200 Begriffe), Soziales u. Bildung (je 100 Begriffe). Die Dauer der Qualifizierung wird auf die Zeitspanne des öffentlich geförderten Arbeitsplatzes angerechnet, da die Qualifizierungen Dienstveranstaltungen sind und als Arbeitszeit gelten. Die öffentliche Förderung beträgt höchstens zwei Jahre und läuft längstens bis zum 31.12.2018. Bei Eignung und passenden freien Stellen sehen die Träger für die Kultur- und Sprachmittler/innen des LAZLO-Programms Übernahmechancen. Gleiches gilt für die Sprach- und Integrationsmittler/innen. Die aus der Antwort am 15.02.2017 auf die Anfrage für die Fragestunde „Sprachund Kulturmittler (Sprinter) für die Betreuung von Flüchtlingen in eigenen Wohnraum“ der CDU Fraktion hervorgehenden 35 beziehungsweise 11 bewilligten Kultur- und Sprachmittler, haben bereits ihre Tätigkeiten aufgenommen. Im LAZLO-Programm haben, zum Stichtag 10.04.2017, 70 Kultur- und Sprachmittler/innen ihre Arbeit aufgenommen. 9. Wer ist neben den Kultur- und Sprachmittlern für die verlässliche Betreuung von Flüchtlingen in eigenem Wohnraum zuständig? Wie viele Ehrenamtliche übernehmen zurzeit diese wichtige Aufgabe? Wie viele Flüchtlinge werden dadurch verlässlich erreicht? (Bitte aufgeschlüsselt nach Stadtteilen) Ehrenamtliche Begleitung von Geflüchteten, die in eigenem Wohnraum leben, ist eine wichtige und wertvolle Ergänzung einer notwendigen professionellen Begleitung. Ehrenamtliche Tätigkeit beruht auf Freiwilligkeit und ist entsprechend geprägt. Patenschaften, Mentor/innen u. ä. werden von unterschiedlichsten Organisationen wie religiösen Gemeinschaften, Wohlfahrtsverbänden, Freiwilligenagentur, Vereinen, Initiativen u.a. angeboten und sind ein spürbarer Faktor in der Unterstützung Geflüchteter. Betreuung in der eigenen Wohnung erfolgt nur in Einzelfällen, wenn über das Jugendamt ein Familienhelfer/innen- Einsatz eingerichtet wurde. Wohnraumvermittler/innen können bis zu sechs Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 Monate nach Auszug aus dem Übergangswohnheim oder der Notunterkunft zur Unterstützung aufgesucht werden. Die Anzahl der ehrenamtlich Tätigen in der Arbeit mit Geflüchteten lässt sich nicht genau beziffern. Viele Ehrenamtliche, die Geflüchtete begleiten, sind nicht über eine Organisation tätig, sondern engagieren sich privat und sind ohne Anbindung tätig. Daher liegen hierzu keine Daten vor. Nach den Erfahrungen hauptamtlicher Ehrenamtskoordinator/innen lässt die Anzahl der Engagierten nicht unbedingt einen Rückschluss auf die Anzahl der begleiteten Geflüchteten zu, da oftmals eine ehrenamtlich tätige Person mehrere Geflüchtete begleitet, oder auch, mehrere Ehrenamtliche in einer Familie begleitend tätig sind. Zudem gibt es keine statistische Erfassung ehrenamtlich tätiger Personen. 10. Zu welchem Zeitpunkt wird der Kontakt zwischen Kultur- und Sprachmittlern und Flüchtlingen hergestellt? Wie wird die Ansprache von Flüchtlingen in eigenem Wohnraum sichergestellt? Wie werden insbesondere jene Personen erreicht, die zwar erkennbaren Bedarf haben, aber nicht eigeninitiativ Unterstützung suchen? Inwieweit sind Kultur- und Sprachmittler bereits in den Wohnheimen aktiv eingebunden? Der Kontakt zwischen Kultur- und Sprachmittlern wird vor oder während des Auszugs aus der Unterkunft hergestellt. Die Unterkünfte nutzen das Angebot der Sprinter/innen häufig bereits während die Personen noch in den Übergangswohneinrichtungen leben. Spätestens der Umzug in den Wohnraum ansteht, treten die Wohnraumberater/innen mit dem Sprinterprojekt in Kontakt und die Familien werden an die/den Sprinter/innen übergeben. Bei Behördengängen und allen anderen Fragen der Bewältigung des Alltags, z.B. zu professionellen Beratungsdiensten, können Geflüchtete verlässlich auf die Informationen der Seite „Welcome to Bremen“ zugreifen. Auch andere Informationsmöglichkeiten in digitaler oder schriftlicher Form liegen frei zugänglich vor. Schon beim ersten Kontakt der Flüchtlinge mit den Sprinter/innen erhalten die Flüchtlinge die Telefonnummern der Standorte und der jeweiligen Mobiltelefone. So kann der Kontakt zu den Sprinter/innen eigenständig aufgenommen werden. In den letzten Monaten ist an allen Standorten zu erkennen, dass die Zahl der selbstständigen Kontaktaufnahmen stetig steigt. Über die regionalen Netzwerke, die Runden Tische und Initiativen zur Flüchtlingsarbeit sowie den Sozialleistungsträgern werden Informationen weitergegeben, dennoch stellt die Erreichbarkeit eine Herausforderung dar. Eine besondere Rolle spielen die Quartiersmanager/innen und die Kolleg/innen, die mit der Aufgabe „Ankommen im Quartier“ betraut sind. Alle Sprinter/innen haben einen intensiven Kontakt zu den Unterkünften und kennen die Familien, die in angemietete Wohnungen umziehen bereits. Die Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 SprInt-Standorte erhalten täglich insgesamt bis zu 40 Bedarfsmeldungen von den Übergangswohneinrichtungen. 11. Wie werden die Kultur- und Sprachmittler mit den Institutionen der jeweiligen Stadtteile bekannt gemacht und wie gelingt die Vermittlung der Flüchtlinge in entsprechende Einrichtungen? Welche Maßnahmen erfolgen nach der ersten Kontaktaufnahme von Flüchtlingen mit den Einrichtungen? Die Kultur- und Sprachmittler/innen und Sprach- und Integrationsmittler/innen lernen in den Qualifizierungen die Netzwerke der Stadtteile kennen. Sie nehmen ggf. themenspezifisch an Veranstaltungen wie Runden Tischen teil. Über das Gelingen der Vermittlung von Flüchtlingen in entsprechende Einrichtungen kann keine generelle Aussage getroffen werden, da dieses individuell vom Einzelfall und der Einrichtung abhängig ist. Die ersten Maßnahmen sind sehr individuell abhängig von den Bedarfen der geflüchteten Familien. Häufig beginnt der Erstkontakt mit der Begleitung zu Ärzt/innen. Es folgen Anmeldungen für Kindertagesstätten und Schulen, Sprachkurse für die Eltern, Beratung, Sichtung von Schriftverkehr, Begleitung zu Ämtern usw. 12. Wie wird die Arbeit der Kultur- und Sprachmittler aktuell und zukünftig, mit den jetzt eingestellten, aber überwiegend deutschsprachigen Personen für die Erstberatung der Flüchtlinge in den Quartiersanlaufstellen der WiN- Stadtteile koordiniert? Wie werden Flüchtlinge nach ihrem Umzug in eine Wohnung betreut, wenn sie in einen anderen als in einen der WiN-Stadtteile ziehen? Eine enge Kooperation zwischen den Erstberater/innen und den Kultur- und Sprachmittler/innen ist geplant, die konkrete Ausgestaltung erfolgt, sobald die Erstberater/innen im Dienst sind. Zum 01.05.2017 werden alle 8 Anlaufstellen in den WiN-Gebieten besetzt sein. Die Mitarbeiter/-Innen der Erstanlaufstellen werden in regelmäßigen Koordinierungsrunden durch die Mitarbeiter/-Innen der zuständigen Referate der Senatorin für Soziales über die Arbeit der Kultur- und Sprachmittler/-Innen informiert und eingebunden. Bei konkretem Hilfebedarf vor Ort kann eine Kontaktaufnahme auf direktem Weg durch die lokalen Akteure erfolgen. Für das Projekt Sprach- und Integrationsmittlung ist ein Umzug in einen anderen Stadtteil kein Ausschlusskriterium. Die oben bereits beschriebenen Strukturen der Flüchtlingsunterstützung sind auch in den nicht-WiN-Gebieten vorhanden. 13. Welche Vorteile sieht der Senat für Flüchtlinge, die in eigenen Wohnraum ziehen? Welche Folgen hat der Wechsel für die Arbeit des Sozialressorts? Welche Veränderungen bedeutet der Einzug von Flüchtlingen in eigenen Wohnraum für die Ausgaben des Sozialressorts und anderer senatorischer Behörden? Der eigene Wohnraum stellt für jeden Menschen, unabhängig vom Status „Flüchtling“, ein Grundbedürfnis dar. Er ist Rückzugsort, bietet Privatsphäre und Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 Individualität. Aus eigenem Wohnraum entwickelt sich eine Zukunftsperspektive, die soziale und arbeitsmarktliche Integration gelingen schneller und nachhaltiger. Die Geflüchteten werden nicht mehr im Fachdienst Integration und Flüchtlinge bei der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) betreut, sondern in den Sozialzentren. Sie können somit durch die regionalen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen nachhaltiger unterstützt werden. Die Aufwendungen für Kosten der Unterkunft bei den Sozialleistungen steigen, dafür sind weniger kostenintensive Plätze im Unterbringungssystem (Gemeinschaftsunterkünfte) notwendig. Daraus ergeben sich positive Effekte sowohl für die Geflüchteten und die Belastung des Haushalts. Eine unmittelbare Auswirkung auf die Ausgaben anderer Ressorts besteht nicht. 14. Wie viele Kultur- und Sprachmittler-Stellen hält der Senat in Zukunft für notwendig? Wie beabsichtigt der Senat deren Finanzierung sicherzustellen? Die Evaluationen zum Einsatz der Sprach- und Integrationsmittler/innen und der Kultur- und Sprachmittler/innen sind im Verfahren. Ein Gesamtkonzept zur ambulanten Nachbetreuung von Flüchtlingen ist in Erarbeitung. Das Konzept soll im August 2017 fertiggestellt sein. Das Gesamtkonzept zur ambulanten Nachbetreuung von Flüchtlingen und ggf. der Betreuung von aus dem Ausland migrierten Personen befindet sich gegenwärtig in der Erarbeitung. Somit kann über das Volumen der Finanzierungsbedarfe und -möglichkeiten zurzeit noch keine Aussage getroffen werden. Die Betreuungssituation ist bereits gut aufgebaut. Personen, die aus Übergangswohneinrichtungen mit Unterstützung der Wohnraumberater/innen eigenen Wohnraum bezogen haben, können partizipieren. Die Erreichbarkeit von Personen, die ohne Unterstützung umgezogen sind ist eine stetige Herausforderung. Viele Personen haben noch Schwierigkeiten sich im Alltagsleben in Mietwohnungen mit anderen Parteien einzugewöhnen, so stellen Hausordnungen, die Mülltrennung, das Lüftungsverhalten Herausforderungen dar. In Fragen der Sozialen Sicherung, Schule, Kita, Beruf bedarf es oft der Unterstützung. Für Migrant/innen wurde mit den Beratungsstellen „Ankommen im Quartier“ ein Beratungsangebot geschaffen. Daneben stehen den im Quartier angekommenen Geflüchteten alle Beratungsstellen selbstredend offen. 15. Wie und anhand welcher konkreten Möglichkeiten werden Flüchtlinge über die Möglichkeiten der Energieberatung aufgeklärt? Wie werden die Flüchtlinge, insbesondere beim Bezug eigenen Wohnraums, darin unterstützt diese wahrzunehmen? Im Rahmen des LAZLO-Programms wird eine Energieberatung in bei Bedarf angeboten. Das Jobcenter und das Amt für Soziale Dienste verweisen die Kund/innen bei Bedarf an die Verbraucherzentrale. Die Betroffenen werden auf das Projekt Zappenduster hingewiesen, einem gemeinsamen Projekt der swb und des Sozialressorts und anderer Kooperationspartner. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 Die unterstützenden Mittler/innen und insbesondere auch die Wohnraumberater/innen verweisen bei Einzug und im Bedarfsfalle auf die Möglichkeiten der dortigen Beratung. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1076 VB Kultur- und Sprachmittler in der Betreuung von Flüchtlingen in eigenem Wohnraum im Land Bremen 20170523_1_KA Kultur- und Sprachmittler in der Betreuung von Flüchtlingen