BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1086 Landtag 19. Wahlperiode 30.05.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Veräußerung gebrauchter Maschinen aus städtischer und staatlicher Hand Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 04. April 2017 „Veräußerung gebrauchter Maschinen aus städtischer und staatlicher Hand“ Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet. Das Land Bremen mit seinen untergeordneten Stellen ist im Besitz verschiedenster technischer Geräte und Fahrzeuge, z.B. Mähmaschinen, Kettensägen usw. Aus unterschiedlichen Gründen müssen diese Geräte regelmäßig ausgetauscht werden oder verlieren ihre Notwendigkeit. Ein Teil wird der Entsorgung zugeführt, da sie irreparabel defekt sind. Teilweise befinden sich die Maschinen oder Fahrzeuge jedoch noch in einem guten Zustand und besitzen dadurch einen gewissen Wert. In der Regel werden diese ausrangierten aber intakten oder beschädigten Maschinen versteigert. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Maschinen ab einem Warenwert von 500 Euro wurden in den letzten fünf Jahren ausrangiert? Und wie verteilen sie sich auf die Ressorts und untergeordneten Stellen? 2. Wie findet eine Wertermittlung dieser Maschinen statt? 3. Wurden alle ausrangierten aber intakten Maschinen versteigert? a. Wenn nein, warum nicht? b. Wenn nein, wie wurden die Maschinen dann veräußert? c. Wenn nein, wie wurde sichergestellt, dass die Maschinen nicht unter Wert verkauft wurden? 4. Wie hoch waren die Einnahmen, die durch die Veräußerungen eingenommen wurden in den jeweiligen letzten fünf Jahren? 5. Welche Kontrollmechanismen beim Ausrangieren und Veräußern der Maschinen bestehen, damit sich Einzelne nicht bereichern können? Für die Beantwortung der Anfrage der CDU „Veräußerung gebrauchter Maschinen aus städtischer und staatlicher Hand“ nehmen die Fragensteller und Fragenstellerinnen nach Rücksprache Abstand von einer ausführlichen Beantwortung aller Fragen durch alle Ressorts. Die Anfrage wird auf das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) und den Umweltbetrieb Bremen (UBB) in der Stadtgemeinde Bremen begrenzt. Jedoch wird eine „generelle Übersicht“ zur Handhabung in den anderen Ressorts erwartet. Dies vorweggeschickt beantwortet der Senat die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Maschinen ab einem Warenwert von 500 Euro wurden in den letzten fünf Jahren ausrangiert? Und wie verteilen sie sich auf die Ressorts und untergeordneten Stellen? Die Abwicklung der Veräußerung oder der Verschrottung gebrauchter Fahrzeuge von den teilnehmenden Dienststellen wird durch den UBB als Dienstleister durchgeführt. Lediglich die Fahrzeuge der Polizei, Feuerwehr, ASV und von Bremenports werden derzeit nicht durch den UBB vermarktet. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Maschinen und Geräte des ASV und UBB werden dezentral jeweils durch die beiden Dienststellen veräußert oder verschrottet. Insgesamt wurden in den letzten fünf Jahren seitens UBB (2012 – 2016) 287 Fahrzeuge , Maschinen und Geräte ab einem Warenwert von 500 Euro (Beschaffungswert) ausgesondert . Davon wurden 188 Fahrzeuge, Maschinen und Geräte veräußert und 99 Maschinen und Geräte verschrottet. Beim Amt für Straßen und Verkehr wurden in den letzten fünf Jahren 3 Geräte (Radlader) und 9 Fahrzeuge/Anhänger über einem Warenwert von 500 Euro ausrangiert. 2. Wie findet eine Wertermittlung dieser Maschinen statt? Fahrzeuge und Großgeräte werden durch einen amtlich vereidigten Sachverständigen bewertet. Kleinmaschinen werden gemäß Dienstanweisung des UBB „Verkauf von ausgesondertem Material“ im Vier-Augenprinzip mit einem internen schriftlichen Gutachten bewertet. 3. Wurden alle ausrangierten aber intakten Maschinen versteigert? a. Wenn nein, warum nicht? b. Wenn nein, wie wurden die Maschinen dann veräußert? c. Wenn nein, wie wurde sichergestellt, dass die Maschinen nicht unter Wert verkauft wurden? Die ausrangierten aber intakten Maschinen wurden seitens UBB in Form eines offenen Bieterverfahrens, bei dem der Meistbietende gegen schriftliches Gebot den Zuschlag erhält, veräußert. Die angegebenen Geräte des ASV wurden nicht durch den UBB versteigert , sondern über die ENO GmbH (als Beauftragte vom UBB) veräußert. Die Maschinen , die durch den UBB veräußert wurden, wurden nicht unter dem Wert eines Sachverständigengutachtens verkauft. Gleiches gilt für die im Auftrag des ASV veräußerten Maschinen. 4. Wie hoch waren die Einnahmen, die durch die Veräußerungen eingenommen wurden in den jeweiligen letzten fünf Jahren? Der Erlös für die in den letzten fünf Jahren (2012 – 2016) 188 seitens UBB veräußerten Fahrzeuge, Maschinen und Geräte betrug insgesamt 200.500,-- Euro. Der Erlös für 12 veräußerte Betriebsmittel des ASV von 2012 – 2016 betrug 33.650,-- Euro. 5. Welche Kontrollmechanismen beim Ausrangieren und Veräußern der Maschinen bestehen, damit sich Einzelne nicht bereichern können? Dieser Prozess wird anhand der Dienstanweisung UBB „Verkauf von ausgesondertem Material“ und der „Handlungshilfe zur Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen“ (Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 139, 2014) durchgeführt. Im Jahr 2013 fand diesbezüglich die letzte Prüfung durch die Innenrevision SUBV statt, infolge dessen wurde die o. g. Dienstanweisung beim UBB in Kraft gesetzt. Mit der Inkraftsetzung am 08.11.2013 wurden alle von der Innenrevision SUBV bezeichneten Maßnahmen termingerecht umgesetzt . Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Die Ressorts des Senators für Inneres, der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, des Senators für Justiz und Verfassung, der Senatorin für Kinder und Bildung, der Senatorin für Finanzen, des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen sowie der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport mit deren Ämtern und nachgeordneten Stellen bringen gebrauchte Maschinen und Geräte in den Verkehr. Hierbei handelt es sich neben Kraftfahrzeugen im Wesentlichen um IT- Hardware und Laborgeräte. Sofern keine Veräußerung der Fahrzeuge über den UBB erfolgt, werden seitens der Ressorts unterschiedliche Wege beschritten. Dies kann ein Belegwechsel mit anderen Dienststellen der Freien Hansestadt Bremen sein, aber auch Versteigerungen z.B. über die Plattform Zoll-Auktion oder über die Laborgerätebörse. Die jeweilige Wertermittlung erfolgt z.T. aus allgemeinen und speziellen Preisermittlungen (z. B. durch die Laborgerätebörse) oder Restwerten nach Abschreibung, über die Anlagenbuchhaltung aus dem SAP-System, Ermittlung des Mittelwertes der marktüblichen Preise und Vergleiche mit ähnlichen Fahrzeugen und Geräten bei Zoll-Auktion oder Ebay, Ermittlung des Warenwertes anhand des auf dem Gebrauchtmarkt zu erzielenden Erlöses oder Ermittlung von Vergleichspreisen aus Internetportalen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1086 VB Veräußerung gebrauchter Maschinen aus städtischer und staatlicher Hand 20170530 KA Veräußerung gebrauchter Maschinen...