BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1087 Landtag 19. Wahlperiode 30.05.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Ist die Bremer Trinkwasserversorgung auch in der Zukunft gesichert? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 4.4.2017 „Ist die Bremer Trinkwasserversorgung auch in der Zukunft gesichert?“ Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet. Bremen bezieht 85% seiner Trinkwasserversorgung durch Trinkwasserlieferungen aus dem niedersächsischen Umland. Das Wasserwerk in Bremen Blumenthal, betrieben von den Stadtwerken Bremen (swb), fördert lediglich 15% des Bremer Trinkwasserbedarfs . Bremens größter Trinkwasserlieferant, der Trinkwasserverband Verden, hat seit 2009 lediglich eine Übergangserlaubnis um Trinkwasser zu fördern. Jeder vierte Liter den die Bremerinnen und Bremer trinken, kommt aus Verden. Bisher hat das Land Niedersachsen noch nicht abschließend entschieden, ob Verden auch nach 2023 Trinkwasser im gleichen Volumen fördern darf. Diese Zahlen machen die Abhängigkeit Bremens in Bezug auf Trinkwasser deutlich. Öffentlich diskutierte Alternativen für die Trinkwasserversorgung in Bremen sind der Bezug aus dem Wasserwerk „An den Graften“ in Delmenhorst, oder potenzielle Trinkwasservorkommen im Bereich der Osterholzer Feldmark. Ebenfalls wird darüber diskutiert , inwiefern das Weserwasser nach der Aufbereitung als Trinkwasser in Frage kommt und, ob das Wasserwerk in Blumenthal mehr Trinkwasser als bisher fördern kann. Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich der Trinkwasserverbrauch in den letzten zehn Jahren in Bremen und Bremerhaven entwickelt? Wie wird sich der Trinkwasserverbrauch voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren entwickeln? 2. Wie wird der Trinkwasserbedarf derzeit in Bremen und Bremerhaven sichergestellt (bitte detailliert auflisten)? 3. Welche Vertragslaufzeiten mit welchen Gemeinden und Versorgern hat Bremen für die Trinkwasserversorgung in Bremen und Bremerhaven derzeit? Gibt es Verträge , die nach jetzigem Wissen nicht verlängert werden? Wenn ja, welche und was sind die Gründe dafür? Wenn Verträge nach jetzigem Stand verlängert werden , um welche handelt es sich dabei und bis wann werden die Verträge verlängert ? 4. Mit welchen Gemeinden und Versorgern, die für eine Trinkwasserlieferung in Frage kommen, führt der Senat derzeit Gespräche? Wie bewertet der Senat diese Gespräche? Welchen Zeitplan strebt der Senat an um abschließend die Trinkwasserversorgung auch zukünftig sicherzustellen? 5. Wie bewertet der Senat die Förderkapazitäten des Wasserwerks in Blumenthal, wie haben sich diese in den letzten fünf Jahren entwickelt? Inwiefern können die Förderkapazitäten des Wasserwerks erhöht werden um einen höheren Anteil an der Bremer Trinkwasserversorgung zu haben? Welche Auswirkungen hat eine Erhöhung der Förderkapazitäten auf die direkte Umwelt? 6. Wie hoch schätzt der Senat das Grundwasservorkommen in Bremen und Bremerhaven ein? Wäre eine Trinkwassergewinnung möglich? Inwiefern würde die Förderung den Bedarf an Trinkwasser in Bremen und Bremerhaven decken? 7. Über wie viele Wasserschutzgebiete verfügen Bremen und Bremerhaven (bitte einzeln mit geschätzten Grundwasservorkommen auflisten)? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 8. Welche Flächen in Bremen und Bremerhaven sind für eine Trinkwassergewinnung ausgeschlossen und warum (bitte detailliert aufführen)? 9. Welche Investitionskosten seitens Bremen wären mit einem neuen Trinkwasserlieferanten verbunden? 10. Wie bewertet der Senat das Potential der Trinkwasseraufbereitung des Weserwassers ? Welche Investitionskosten wären damit verbunden? Wie viel Trinkwasser könnte so gewonnen werden? Verfügt Bremen derzeit über derartige Aufbereitungsanlagen ? Wo könnten diese Aufbereitungsanlagen stehen? Was spricht gegen eine Aufbereitung des Weserwassers? 11. Welche Initiativen auf Landes- und Bundesebene unterstützt der Senat im Kampf gegen Wasserverschwendung? Frank Imhoff, Heiko Strohmann, Silvia Neumeyer, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Vorbemerkung: In Deutschland wird grundsätzlich eine ortsnahe Versorgung mit Trinkwasser angestrebt (§ 50 Abs. 2 WHG). Die Realisierbarkeit einer ortsnahen Wasserversorgung stößt allerdings an Grenzen , wenn der lokale Trinkwasserbedarf, etwa in großen Städten, die vor Ort verfügbaren Ressourcen übersteigt. Die Nutzbarkeit von Ressourcen innerhalb der Landesgrenzen Bremens ist aus naturräumlichen Gegebenheiten so gering, dass für die Trinkwasserversorgung Bremens in erheblichem Maße auf Grundwasserressourcen im niedersächsischen Umland zurückgegriffen werden muss. Diese grenzüberschreitende Ressourcenbewirtschaftung macht eine Kooperation mit Niedersachsen grundsätzlich notwendig, die in vielen gemeinsamen Arbeitsgruppen, Projekten und Maßnahmen Niedersachsens und Bremens dokumentiert ist (siehe Tabelle im Anhang). Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich der Trinkwasserverbrauch in den letzten zehn Jahren in Bremen und Bremerhaven entwickelt? Wie wird sich der Trinkwasserverbrauch voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren entwickeln? In den vergangenen Jahren gab es eine Tendenz hin zu einem geringeren Wasserverbrauch . Ob sich diese Tendenz in die Zukunft fortsetzen wird kann nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden. Wassersparmaßnahmen haben in den letzten Jahren zwar zu einem rückläufigen Wasserverbrauch pro Kopf geführt. Die Wasserbedarfsprognose für Bremen geht aber eher von einem leicht ansteigenden Wasserbedarf infolge der Bevölkerungsentwicklung aus. Die Wasserabgaben seit 2006 für Bremen (Tab. 1) und Bremerhaven (Tab. 2) sind nachfolgend dargestellt: Tab.1: Lieferungen der Wasserverbände/Wasserwerke für Bremen-Stadt in Kubikmeter Tab. 2 Jahresabgaben der Wasserwerke für Bremerhaven in Kubikmeter Harzwasser- werke Oldenburgisch Ostfriesischer Wasserverband Trinkwasserverband Verden WW Blumenthal Summe Einzellieferungen 2006 12.706.245 4.502.330 10.714.023 5.484.701 33.407.299 2007 12.567.706 4.501.561 10.372.250 5.455.136 32.896.653 2008 12.825.550 4.513.122 9.804.367 5.239.256 32.382.295 2009 13.975.136 4.506.222 8.289.534 5.105.489 31.876.381 2010 13.928.539 4.510.095 8.520.603 4.899.729 31.858.966 2011 13.544.811 4.509.399 8.378.595 5.186.433 31.619.238 2012 13.514.658 4.503.591 8.273.999 5.021.360 31.313.608 2013 13.532.127 4.500.998 8.377.491 4.627.863 31.038.479 2014 12.674.287 3.025.487 9.728.094 5.360.391 30.788.259 2015 13.297.887 3.004.461 9.666.269 5.243.171 31.211.788 2016 13.781.269 3.045.276 9.757.077 5.361.010 31.944.632 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Bexhövede Wulsdorf* Leherheide Langen Summe Einzellieferungen 2006 2.313.000 1.312.000 1.615.000 3.093.000 8.333.000 2007 2.468.000 1.143.000 1.620.000 3.068.000 8.299.000 2008 2.531.000 1.105.000 1.518.000 2.906.000 8.060.000 2009 2.377.000 1.033.000 1.427.000 2.889.000 7.726.000 2010 2.324.000 1.187.000 1.596.000 2.551.000 7.658.000 2011 1.876.000 1.597.000 1.297.000 2.696.000 7.466.000 2012 1.489.000 1.554.000 1.646.000 2.691.000 7.380.000 2013 1.640.000 1.442.000 1.700.000 2.579.000 7.361.000 2014 1.573.190 1.493.510 1.774.340 2.601.090 7.442.130 2015 1.706.210 1.346.560 1.781.770 2.740.400 7.574.940 2016 3.604.062 411.659* 1.581.780 2.382.140 7.567.982 *Wasserwerk Wulsdorf wurde Ende Mai 2016 stillgelegt. 2. Wie wird der Trinkwasserbedarf derzeit in Bremen und Bremerhaven sichergestellt (bitte detailliert auflisten)? Die Versorgungsgebiete Bremen und Bremerhaven sind getrennt zu betrachten. In Bremen wird der Trinkwasserverbrauch aus 4 Bezugsquellen gedeckt (siehe auch Tabelle 1). Insgesamt werden rund 85 % des Trinkwassers in Niedersachsen gewonnen und als Lieferungen in das Trinkwassernetz eingespeist. 15 % von aktuell ca. 31 Mio. Kubikmetern werden auf Bremer Gebiet gefördert und im Wasserwerk Blumenthal zu Trinkwasser aufbereitet. Bremerhaven wird durch die Wasserwerke Leherheide (Bremerhaven) sowie Langen und Bexhövede in Niedersachsen versorgt, wobei alle genannten Wasserwerke von wesernetz Bremerhaven GmbH betrieben werden. 3. Welche Vertragslaufzeiten mit welchen Gemeinden und Versorgern hat Bremen für die Trinkwasserversorgung in Bremen und Bremerhaven derzeit ? Gibt es Verträge, die nach jetzigem Wissen nicht verlängert werden? Wenn ja, welche und was sind die Gründe dafür? Wenn Verträge nach jetzigem Stand verlängert werden, um welche handelt es sich dabei und bis wann werden die Verträge verlängert? Der Wasserversorger Bremens wesernetz Bremen GmbH schließt über die swb Vertrieb Bremen GmbH mit anderen Wasserverbänden oder Wasserwerken privatrechtliche Verträge über Lieferungen von Trinkwasser mit unterschiedlichen Vertragslaufzeiten. Lieferverträge bestehen derzeit zwischen swb Vertrieb Bremen GmbH und dem Oldenburg-Ostfriesischen Wasserverband, den Harzwasserwerken sowie dem Trinkwasserverband Verden. Der Wasserversorger stimmt die Lieferungen zudem so ab, dass die Versorgungssicherheit auch bei Störfällen oder unter klimatischen Besonderheiten wie extremen Trockenjahren gewährleistet ist. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 Über Vertragsabsichten, -laufzeiten oder Details bestehender privatrechtlicher Verträge kann mit Blick auf aktuell anstehende Verhandlungen des Wasserversorgers hier nicht berichtet werden, da die Vertragspartner der swb Vertrieb Bremen GmbH durchaus in Konkurrenz auftreten. In Bremerhaven ist wesernetz Bremerhaven GmbH der Inhaber der wasserrechtlichen Bewilligungen mit einer Laufzeit von 30 Jahren und übernimmt damit die Rolle der Wassergewinnung und des Wasserversorgers. Wasserlieferungen durch Dritte sind hier nicht nötig. 4. Mit welchen Gemeinden und Versorgern, die für eine Trinkwasserlieferung in Frage kommen, führt der Senat derzeit Gespräche? Wie bewertet der Senat diese Gespräche? Welchen Zeitplan strebt der Senat an um abschließend die Trinkwasserversorgung auch zukünftig sicherzustellen? In Bremerhaven ist wesernetz Bremerhaven GmbH der Inhaber der wasserrechtlichen Bewilligungen mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren und übernimmt damit die Rolle der Wassergewinnung und des Wasserversorgers direkt, während die Trinkwasserversorgung Bremens durch einen Konzessionsvertrag zwischen der Stadtgemeinde Bremen und wesernetz Bremen GmbH sichergestellt ist. In diesem Vertrag haben die Vertragspartner vereinbart, dass wesernetz Bremen GmbH die Versorgungspflicht mit Trinkwasser für Bremen übernimmt. Insofern führt der Wasserversorger Gespräche mit Lieferanten, über die das für die Trinkwasserversorgung zuständige Ressort, der SUBV, regelmäßig und anlassbezogen informiert wird. In seiner Funktion als Fachaufsichtsbehörde bewertet der SUBV die vorliegenden Informationen mit Blick auf die Versorgungssicherheit. Die Wasserlieferungen aus dem niedersächsischen Wasserwerk Panzenberg stehen derzeit im Mittelpunkt von Gesprächen, die der SUBV zum Thema Trinkwasserversorgung führt. Diese haben zum Ziel, in einem mehrstufigen Arbeitsprozess die mit der dortigen Trinkwasserförderung verbundenen Umweltauswirkungen und möglicher Alternativen zu bewerten und eine Entscheidungsgrundlage für das wasserrechtliche Antragsverfahren im zuständigen Landkreis Verden zu entwickeln. Der SUBV rechnet mit der Vorlage erster Ergebnisse in der zweiten Jahreshälfte 2017. Auf Basis dieser Ergebnisse kann dann beurteilt werden, ob die Wasserversorgung Bremens unverändert weitergeführt wird oder Anpassungen notwendig sind, immer mit dem Ziel, die Trinkwasserversorgung bezogen auf Menge und Qualität sicherzustellen. 5. Wie bewertet der Senat die Förderkapazitäten des Wasserwerks in Blumenthal , wie haben sich diese in den letzten fünf Jahren entwickelt? Inwiefern können die Förderkapazitäten des Wasserwerks erhöht werden, um einen höheren Anteil an der Bremer Trinkwasserversorgung zu haben? Welche Auswirkungen hat eine Erhöhung der Förderkapazitäten auf die direkte Umwelt? In Bremen-Nord wird an mehreren Brunnen Grundwasser zur Trinkwasseraufbereitung im Wasserwerk Blumenthal gefördert. Die Aufbereitungskapazität des Wasserwerkes Blumenthal berücksichtigt die bewilligten Grundwasserentnahmemengen , die wiederum langfristig für eine Dauer von 30 Jahren, ausgesprochen wurden. Die Bewilligungen wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten für einzelne Förderbrunnen oder Brunnengruppen erteilt. Daraus ergeben sich unterschiedliche Enddaten: 2023, 2027 und 2038. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 Grundlage für die Bewilligungsmengen waren jeweils Bedarfsprognosen, die auch natürliche und technische Risiken für die Trinkwasserversorgung Bremens berücksichtigten. Am Wasserwerk Blumenthal können momentan etwa 5,5 Mio. m³ Grundwasser pro Jahr zu Trinkwasser aufbereitet werden. Eine Erhöhung der Aufbereitungskapazität würde Investitionen in Aufbereitungs- und Verteileranlagen erfordern. Aktuelle hydrogeologische Betrachtungen des Geologischen Dienstes bestätigen vorherige fachliche Bewertungen und zeigen, dass im Bereich Bremen-Nord keine signifikante Steigerung der bisher bewilligten Förder- bzw. Entnahmemengen überwiegend aus naturräumlichen Gründen möglich ist (siehe auch Antwort auf Frage 8). 6. Wie hoch schätzt der Senat das Grundwasservorkommen in Bremen und Bremerhaven ein? Wäre eine Trinkwassergewinnung möglich? Inwiefern würde die Förderung den Bedarf an Trinkwasser in Bremen und Bremerhaven decken? In Bremen erfolgt die Trinkwasserversorgung aus dem Bezug aus niedersächsischen Wasserwerken und aus der Trinkwassergewinnung in Bremen-Nord. Die dort geförderte Menge an Trinkwasser wird aller Voraussicht nach relativ konstant bleiben. Eine signifikante Erhöhung auf bremischen Gebiet ist allein aufgrund der naturräumlichen Verhältnisse nicht möglich (siehe auch Antwort auf Frage 8). Die Trinkwasserversorgung in Bremerhaven erfolgt ausschließlich aus Wasserwerken von wesernetz Bremerhaven GmbH. Der Anteil der Trinkwassergewinnung im Stadtgebiet Bremerhaven wird sich dem zukünftigen Wasserbedarf, der seit einigen Jahren sinkt (siehe Antwort auf Frage 2), anpassen. Konkret sind keine Bestrebungen bekannt, Förderbrunnen aufzugeben und Fördermengen grundsätzlich zu reduzieren. 7. Über wie viele Wasserschutzgebiete verfügen Bremen und Bremerhaven (bitte einzeln mit geschätzten Grundwasservorkommen auflisten)? Wasserschutzgebiete werden im Interesse der öffentlichen Trinkwasserversorgung festgesetzt, um das Grundwasser im Gewinnungsbereich vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Gerade weil die Ressourcen im Land Bremen begrenzt sind (siehe Frage 6), besteht in besonderem Maße die wasserwirtschaftliche Anforderung, die bestehenden eigenen Trinkwasserressourcen bestmöglich zu schützen, um auch zukünftig sicherzustellen, dass langfristige Investitionen zur Trinkwassergewinnung abgesichert und eine Förderung der bewilligten Menge erfolgen kann. Bremen verfügt über das Wasserschutzgebiet Blumenthal in Bremen-Nord, Bremerhaven über zwei Schutzgebiete mit jeweils unterschiedlichen Schutzgebietsgrößen (Tab. 3), die auch niedersächsisches Landesgebiet umfassen. Größe und Lage eines Schutzgebietes wird für die bewilligte Entnahmemenge auf Grundlage detaillierter Untersuchungen des Untergrundes und des Grundwassers bestimmt und kennzeichnet den Teil der Grundwasservorkommen der ohne Risiko und nachhaltig für Trinkwasserzwecke gefördert werden kann. Somit wird sichergestellt , dass nicht mehr Wasser entnommen wird, als neugebildet werden kann. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Wasserschutzgebiet Größe (Bremen und Niedersachsen) Bremen-Blumenthal 31,2 km² Langen-Lehrheide 49,13 km² Wulsdorf (im Verfahren) Die Trinkwassergewinnung in Vegesack mit einer Einzugsgebietsgröße von rund 5,5 km² auf Bremer Landesgebiet ist nicht durch ein Wasserschutzgebiet (WSG) geschützt. 8. Welche Flächen in Bremen und Bremerhaven sind für eine Trinkwassergewinnung ausgeschlossen und warum (bitte detailliert aufführen)? Für Bremen und Bremerhaven gilt gleichermaßen, dass Flächen, unter denen Grundwasser nicht in ausreichender Menge oder Qualität vorhanden ist, ausgeschlossen sind. Ebenfalls können Flächen, für die Risiken einer Grundwasserverunreinigung durch Altlasten oder sonstige Faktoren vorliegen für die Trinkwassergewinnung nicht in Frage kommen. Der Geologische Dienst für Bremen hat wiederkehrend Untersuchungen zu möglichen Grundwasservorkommen für die Trinkwassergewinnung in Bremen durchgeführt . Trotz der ergiebigen Wasservorkommen in der Region sind die Grundwasservorkommen in den Niederungen Bremens insbesondere aufgrund der stellenweise hohen Salzgehalte nicht geeignet für eine Nutzung als Trinkwasser. Nachhaltig nutzbare Vorkommen in Bremen stellen allein die Grundwasserleiter der Geest in Bremen-Nord dar. Aus diesem Gebiet wird Bremen seit Jahrzehnten versorgt (Blumenthal, Vegesack, siehe Antwort auf Frage 7). 9. Welche Investitionskosten seitens Bremen wären mit einem neuen Trinkwasserlieferanten verbunden? Diese Kosten lassen sich nicht beziffern. Sie sind abhängig vom gewählten Konzept des jeweiligen Lieferanten und reichen von den Kosten für etwaige zusätzliche Leitung bis zum Bau eines Wasserwerks. Die Investitionskosten müsste der Trinkwasserversorger tragen. 10. Wie bewertet der Senat das Potential der Trinkwasseraufbereitung des Weserwassers ? Welche Investitionskosten wären damit verbunden? Wie viel Trinkwasser könnte so gewonnen werden? Verfügt Bremen derzeit über derartige Aufbereitungsanlagen? Wo könnten diese Aufbereitungsanlagen stehen? Was spricht gegen eine Aufbereitung des Weserwassers? Es ist Ziel einer Wasserversorgung, die Grundwasservorräte flächendeckend mit einem hohen Schutzanspruch zu sichern und hohe Ansprüche an die Beschaffenheit von Oberflächengewässern für die Trinkwasserversorgung zu stellen. Seinen rechtlichen Ausdruck finden diese Ziele in den Bestimmungen des WHG, in denen der Besorgnisgrundsatz zum Maßstab für die Reinhaltung von Oberflächen - und Grundwasser erklärt wird. Auch die aus der Wasserrahmenrichtlinie abgeleiteten Vorgaben zielen neben ihren ökologischen Funktionen auf die Gewährleistung einer sicheren und qualitativ hochwertigen Versorgung mit Trinkwasser bei möglichst geringem Aufbereitungsaufwand für Rohwasser ab (Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie). Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 Beides, der Besorgnisgrundsatz des WHG und die Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie nach möglichst geringen Aufwand an die Wasseraufbereitung zu Trinkwasser durch vorsorgenden Schutz der Ressourcen, führen zur bevorzugten Nutzung der Ressource Grundwasser für die Trinkwassergewinnung , solange Grundwasser verfügbar ist. Denn die schützenden Schichten des Bodens oberhalb des Grundwassers erleichtern die Umsetzung des Besorgnisgrundsatzes und führen durch den natürlichen Schutz zu geringerem Aufbereitungsaufwand bei der Trinkwasseraufbereitung verglichen mit Oberflächenwasser . Ein erheblicher weiterer Vorteil der Nutzung von Grundwasservorkommen im Vergleich zur Nutzung von Oberflächengewässern besteht darin, dass auf Grund der geologischen Sperrschichten über den Grundwasservorkommen ein besserer Schutz bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen besteht. Insgesamt ist es zwar technisch machbar, Regen-, Weserwasser und auch Abwasser zu Trinkwasser aufzubereiten. Hierzu wäre ein vergleichsweise hoher Aufwand bei der Aufbereitung durch Koppelung mehrerer technischer Reinigungsverfahren wie Ultrafiltration, Umkehrosmose und UV-Behandlung notwendig mit der Folge einer Vervielfachung der Trinkwassergestehungskosten bei gleichzeitig schlechterer, erzielbarer Qualität verglichen mit Trinkwasser aus Grundwasser-Ressourcen. Für Bremen als Produktionsstandort der Nahrungsmittelindustrie ist auch dessen Eignung für den Einsatz in der Nahrungs- und Genussmittelproduktion aufgrund der darin enthaltenen Spurenstoffe (u.a. durch Salzbelastung, Industriechemikalien, Schwermetalle) fraglich. Insbesondere bei der Nutzung von Uferfiltraten (aus Weserwasser) kann langfristig die Zunahme von Mikroschadstoffen bzw. Medikamentenrückständen, die nach derzeitigem Stand der Technik auch durch Multibarrierensysteme nicht vollständig entfernt werden können, ein limitierender Faktor sein. Auch ohne genaue Berechnung der Mehraufwände ist nachvollziehbar, dass eine solche Technik viel aufwendigere Vorsorgeregelungen erforderlich machen würde, um den Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes umzusetzen. Zusätzlich stiege der Aufbereitungsaufwand und würde dabei die Qualität des Trinkwassers verschlechtern. Daher stellt eine solche Wassergewinnung keine umsetzbare Alternative für die Trinkwasserversorgung dar und wäre ein Rückschritt für die Wasserversorgung Bremens und die Nahrungsmittelindustrie am Standort. 11. Welche Initiativen auf Landes- und Bundesebene unterstützt der Senat im Kampf gegen Wasserverschwendung? Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr unterstützt Initiativen zur Trinkwassereinsparung in unterschiedlichen Bereichen. Dies sind die Durchführung von Schulprojekten zum Thema Wassersparen im Rahmen des Projektes „¾ plus – Clevere Energie- und Wassernutzung“ an Bremer und Bremerhavener Schulen, Projekte zur Trinkwassereinsparung, Wasser- und Ressourcenschutz in Bremen mit Firmen, Institutionen und Privathaushalten sowie die Regenwassernutzung durch Förderung von Neuinstallation oder Nachrüstung von Regenwasseranlagen . Darüber hinaus bestehen auf Bundesebene und mit dem Nachbarland Niedersachsen zahlreiche Kooperationen, Projekte und Arbeitsgruppen, die den Schutz der Ressource Grundwasser und die Trinkwassergewinnung in den Fokus nehmen (siehe Tabelle im Anhang). Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 Anhang Kooperationen mit Niedersachsen zum Thema Grundwasserschutz und Trinkwassergewinnung Arbeitsinhalte Zeitraum Bund-Länderarbeitsgruppe Wasser (LAWA) Facharbeit zu relevanten wasserwirtschaftlichen Themen, im ständigen Ausschuss „Grundwasser und Trinkwasserversorgung“ (LAWA-AG) als Zuarbeit der UMK und Vorbereitung der bundesweiten Gesetzgebung Seit den 50er Jahren, mehrere Gremien jeweils mehrfach jährlich tagend Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Weser Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Einzugsgebiet der Weser, derzeitiger Vorsitz: HB Seit 2000 Fachgruppe Grundwasser Niedersachsen Bremen zur gemeinsamen Umsetzung der WRRL Entwicklung von Monitoringkonzepten, Datenauswertung , Bewertung von Grundwasserkörpern , Maßnahmenentwicklung und Planung zur Umsetzung der WRRL. Zuarbeit für Obere Wasserbehörden und FGG Weser Seit 2000 Trinkwasserkooperation Niedersachsen und Bremen Entwicklung, Prüfung und Fortschreibung von Maßnahmenkatalogen zum Grundwasserschutz in Trinkwassergewinnungsgebieten Seit 1995 Wasserschutzgebietskooperation Blumenthal Bewirtschaftung des Wasserschutzgebiets Blumenthal gemeinsam mit dem Landkreis Osterholz , der Landwirtschaftskammer, dem Landvolk sowie dem Wasserversorger wesernetz GmbH Seit 2014 Pilotversuch des Landes Niedersachsen (Durchführung beim Min. f. Umwelt in Niedersachsen mit Mitwirkung u.a. von SUBV) Prüfung von Voraussetzungen (u.a. Verhältnismäßigkeits - und Alternativen-Prüfungen) zur Inanspruchnahme abweichender Bewirtschaftungsziele gemäß § 30, Ziffer 2 WHG. Prüfung von ökologisch und sozioökonomisch sinnvollen Alternativen zur bestehenden Trinkwassergewinnung Seit 2015 AG „Trinkwassergewinnung im Wasserwerk Panzenberg“ (Mitwirkung von MU-Niedersachsen, SUBV, GDfB, LBEG, NLWKN, LK Verden, TWV und swb) Zusammenstellung von Sachständen zur gemeinsamen Bewertung in Zusammenhang mit der Wassergewinnung in Panzenberg /Trinkwasserverband Verden. Inhalte dieser Arbeitsgruppe flankieren das wasserrechtliche Antragsverfahren am Landkreis Verden Seit 2016 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1087 VB Ist die Bremer Trinkwasserversorgung auch in der Zukunft gesichert? 20170530 KA Trinkwasser