BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1107 Landtag 19. Wahlperiode 13.06.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Nutzt Bremen die finanziellen Chancen von Bundesprogrammen? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 25. April 2017 „Nutzt Bremen die finanziellen Chancen von Bundesprogrammen?“ Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet. „Das Land Bremen bekommt für seine politische Arbeit nicht nur gesetzlich zustehende Mittel vom Bund (Länderfinanzausgleich, GVFG, etc.), sondern kann sich auch um Mittel aus einer Vielzahl von Bundesprogrammen bewerben. Bei diesen Programmen kommt es auf die Eigeninitiativen und die Projektideen der Bundesländer, Städte und Kommunen an. Allerdings nutzt Bremen nicht jedes Bundesprogramm für sich. Nicht beworben hat sich der Senat zum Beispiel für das Modellvorhaben des Bundesbauministeriums und des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung zum Forschungsfeld „Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen in wachsenden Kommunen – Erhebung und Erprobung von Bausteinen eines aktiven Managements“. Hier unterstützt der Bund sogenannte Innenentwicklungsmanager finanziell. Auch bei dem Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ ging Bremen, im Gegensatz zu 14 anderen Bundesländern, leer aus. Gerade als Haushaltsnotlageland sollte Bremen alle Bundesmittel, die zur Verfügung stehen, abrufen und für politische Projekte, die aufgrund begrenzter Haushaltsmittel nicht finanziert werden können, verwenden. Wir fragen den Senat: 1. Welche Bundesprogramme fielen durch die Ausschreibungsformalitäten in den Ressortbereich des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr (gilt für alle Fragen dieser Anfrage) und standen für Projektbewerbungen in den letzten zehn Jahren zur Verfügung (bitte jedes Bundesprogramm, das in diesen Bereich fällt, auflisten und detailliert beschreiben)? 2. Auf welche dieser Bundesprogramme hat sich der Senat mit welchen Projekten beworben (bitte die Projekte den Programmen zugehörig einzeln auflisten und ausführlich begründen, warum sich der Senat nicht um Mittel aus Bundesprogrammen beworben hat)? Was sind die Gründe dafür, dass Bremen trotz Bewerbung keine Mittel erhalten hat? 3. Welche dieser Bundesprogramme erwarten von den Ländern, Städten und Kommunen in welcher Höhe für die Bewerbung einen Eigenfinanzierungsanteil? Inwiefern stellt dieser Aspekt eine Hürde bei der Bewerbung für den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr dar? 4. Welche Mittel hat Bremen durch die Bundesprogramme in den letzten zehn Jahren genau erhalten? Wie groß ist die Differenz zwischen beantragter und bewilligter Summe? 5. Wieso nutzt der Senat nicht die Möglichkeit aller Bundesprogramme? Was sind die Gründe, dass sich Bremen nicht um Mittel aus Bundesprogrammen bewirbt? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 6. Welche Bundesprogramme werden nach jetzigem Stand den Ländern, Städten und Kommunen in den nächsten Jahren zur Verfügung stehen? Auf welche dieser Programme wird sich der Senat mit welchen Projekten nach jetzigem Stand bewerben? 7. Welche Abteilung beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr ist für Bundesprogramme zuständig? Wie stellt sich der Bearbeitungs- und Entscheidungsprozess nach Auslobung eines Bundesprogrammes in der Verwaltung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr dar (bitte ausführlich skizzieren)? Wer entscheidet abschließend, ob sich der Senator/Senat um Mittel bewirbt? Inwiefern gibt es Kontrollinstanzen, die auf nicht genutzte Bundesprogramme aufmerksam machen? Wird der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr über alle Bundesprogramme, die in seinem Zuständigkeitsbereich liegen, informiert? 8. Es gibt Bundesprogramme, die für eine Bewerbung eine Kooperation mit Institutionen oder Unternehmen erfordern: Wie verfährt der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr in diesen Fällen? Welche Verwaltungsabteilung sucht das Gespräch mit Unternehmen oder anderen Institutionen? Gibt es einen direkten Ansprechpartner für Unternehmen oder anderen Institutionen, die im Falle einer gemeinsamen Projektebewerbung mit der Verwaltung das Gespräch suchen? Inwiefern wird der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr über Gespräche mit Unternehmen und anderen Institutionen in Kenntnis gesetzt? Wer entscheidet abschließend mit welchen Unternehmen oder Institutionen sich der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr gemeinsam um Bundesmittel aus Bundesprogrammen bewirbt? 9. Inwiefern kann der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr der staatlichen/städtischen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft zeitnah nach Auslobung eines Bundesprogrammes berichten und erklären, inwiefern die Absicht besteht sich um diese Mittel zu bewerben?“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Die Fragen 1., 2. und 3. werden gemeinsam beantwortet. 1. Welche Bundesprogramme fielen durch die Ausschreibungsformalitäten in den Ressortbereich des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr (gilt für alle Fragen dieser Anfrage) und standen für Projektbewerbungen in den letzten zehn Jahren zur Verfügung (bitte jedes Bundesprogramm, das in diesen Bereich fällt, auflisten und detailliert beschreiben)? 2. Auf welche dieser Bundesprogramme hat sich der Senat mit welchen Projekten beworben (bitte die Projekte den Programmen zugehörig einzeln auflisten und ausführlich begründen, warum sich der Senat nicht um Mittel aus Bundesprogrammen beworben hat)? Was sind die Gründe dafür, dass Bremen trotz Bewerbung keine Mittel erhalten hat? 3. Welche dieser Bundesprogramme erwarten von den Ländern, Städten und Kommunen in welcher Höhe für die Bewerbung einen Eigenfinanzierungsanteil? Inwiefern stellt dieser Aspekt eine Hürde bei der Bewerbung für den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr dar? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Antwort: Im Bereich Umwelt hat der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr sich auf folgende Programme beworben: a) Nationale Klimaschutzinitiative (BMUB) Kommunaler Klimaschutz ist seit langem ein Schwerpunkt der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums (BMUB). Das BMUB unterstützt Kommunen und andere Einrichtungen aus Mitteln der sog. Kommunalrichtlinie zur Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten . Weitere Förderaufrufe, z.B. für investive Kommunale Klimaschutz- Modellprojekte wurden unternommen. Ziel ist es u.a., die Umsetzung wegweisender investiver Modellprojekte im kommunalen Klimaschutz in verschiedenen Handlungsfeldern voranzubringen. Besonders förderwürdig sind dabei Modellprojekte aus den Bereichen „Grün in der Stadt“ sowie „Klimaschutz und nachhaltige Mobilität“: Geförderte Projekte: - Grünes Netz-Lückenschlüsse im Straßenraum, - Entwicklungsmaßnahmen in den Grünanlagen Dillener Park, Rönnebecker Hafen, Bahrsplate, Wätjens Park und Stadtgarten Vegesack, - Entwicklung einer Grünverbindung zwischen BWK-Promenade und Bahnhof Blumenthal, - Entwicklung einer Grünverbindung zwischen BWK-Promenade und Wätjens-Park, - Bewilligung zweier Klimaschutzmanager für Bremen und Bremerhaven (2011-2016), Eigenanteil zwischen 5 % und 40 %, - Erstellung eines „Klimaschutzteilkonzeptes“: „Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Bremen und Bremerhaven“ (Eigenanteil: 30 %), - Grüne Perlenkette Weserufer Bremen Blumenthal“, Förderantrag im April 2017 gestellt, Antragssumme 3.280 T€ (Eigenanteil: 10 %), - Projekt „Fahrradmodellquartier Alte Neustadt Bremen – von der Fahrradstraße zur Fahrradzone“, - Erhöhung der Radfahrfreundlichkeit des Quartiers „Alte Neustadt“ durch fahrradfreundliche Oberflächengestaltung, Anlage von sicheren Fahrradabstellmöglichkeiten, Umgestaltung des Campusbereiches der Hochschule Bremen (Neustadtswall) , Einrichtung einer „Fahrradzone“, Verbesserung der Querungen umgebender Verkehrsstraßen, Hinweisschilder für Radtouristen, sowie Maßnahmen der Hochschule Bremen (Fahrrad-Repair-Café, e-bikes, Cargo-Bikes, Bike-sharing), Eigenfinanzierungsanteil der förderfähigen Kosten: 10 % - (Planungskosten sind nicht förderfähig) Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 - Errichtung eines Premiumradweges parallel zum Gehweg im Zweirichtungsverkehr im Bereich der Wallanlagen Neustadt / Bahnhof Neustadt im Sanierungsgebiet "Hohentor / Alte Neustadt" (Eigenanteil: 37,5 %). Beantragte Projekte: Kurze Wege für den Klimaschutz: Klimaschutz in Blumenthal – ein Quartier im (Klima-)Wandel, Eigenanteil 10 %. Abgelehnte Projekte: Der Förderantrag „mobil.punkt plus: Neue Mobilitätsstationen für Klimaschutz und nachhaltige Mobilität in bislang mit Car-Sharing unterversorgten Bremer Stadtteilen“ wurde beim Förderprogramm für Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte des BMUB eingereicht und abgelehnt. Die formale Begründung der Ablehnung war die hohe Anzahl der eingereichten Anträge in dem Förderaufruf (>200 Anträge) und somit die Priorisierung auf Anträge, die den engsten Bezug zum Förderbereich hatten. Über die eigene Antragstellung hinaus gibt es vielfältige Unterstützung für Externe, die wiederum im Rahmen der Förderaufrufe des BMUB („Kurze Wege für den Klimaschutz“ oder die „Kommunalrichtlinie“ u.a.) Projektanträge stellen bzw. gestellt haben. So gab/gibt es allein im Rahmen der Kommunalrichtlinie 41 geförderte Projekte. b) Programm Energetische Stadtsanierung: Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager Bewilligtes Projekt: „Quartierskonzept Friedehorst“ (Eigenanteil des Externen 35 %). c) Förderrichtlinien Jugendfreiwilligendienste (BMFSFJ) Die Jugendfreiwilligendienste „Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)“ und „Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)“ im In- und Ausland nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz leisten einen notwendigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und sollen jungen Menschen die Möglichkeit bieten, im praktischen Einsatz ihr Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken. Sie sind als persönlichkeitsbildende und Identität stiftende biografische Lernphase eine wichtige Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe. In informellen Lernkontexten werden dabei auch Kompetenzen erworben, die für die Berufsausbildung und den Zugang zum Arbeitsmarkt wichtig sind. Geförderte Projekte: Jährliche Förderung der pädagogischen Begleitung im Freiwilligen Ökologischen Jahr (Eigenanteil: ca. 60 %). d) Förderung von Vorhaben für die Umsetzung der Leitinitiative Zukunftsstadt (BMBF) Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten entlang der in der „Strategischen Forschungs- und Innovationsagenda Zukunftsstadt“ (FINA) formulierten drängenden Fragen einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 Die Forschungsergebnisse sollen Akteure auf kommunaler Ebene befähigen, mit Risiken des Klimawandels umzugehen und damit ihre Klimaresilienz zu stärken, zum Erreichen der Klimaschutzziele beizutragen, Umwelt- und Lebensqualität sozial gerecht zu gestalten, Mobilitätsangebote und - infrastrukturen den Anforderungen der Bürger/innen und der Nachhaltigkeit anzupassen sowie gesellschaftliche und technologische Innovationen vorzubereiten, die zur nachhaltigen Stadt führen. Beantragtes Projekt: BREsilient – Klimaresiliente Zukunftsstadt (Eigenanteil: 2,5%) e) Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels Durch den Klimawandel werden sich die Umweltbedingungen künftig dynamisch verändern. Unsere Umwelt wird verletzlicher. Planungen und Entscheidungen müssen diese Veränderungen berücksichtigen. Mit der „Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ (DAS) wurde 2008 ein Rahmen für einen mittelfristigen Prozess in der Anpassung an den Klimawandel geschaffen. Im Sommer 2011 hat die Bundesregierung einen „Aktionsplan Anpassung“ zur DAS beschlossen. Zentrales Ziel der DAS und des Aktionsplans ist es, die systematische Berücksichtigung der Risiken und Chancen des Klimawandels anzuregen und zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit das „Förderprogramm Anpassung an den Klimawandel“ mit den folgenden drei Förderschwerpunkten ins Leben gerufen: Anpassungskonzepte für Unternehmen Entwicklung von Bildungsmodulen zu Klimawandel und Klimaanpassung, Kommunale Leuchtturmvorhaben: Gefördert werden Vorhaben mit Modellcharakter im städtischen und ländlichen Raum mit kommunaler Beteiligung. Es sollen Wege gefunden werden, um Klimawandelaspekte in nachhaltiger Weise in lokales und regionales politisches Handeln zu integrieren – mit dem Ziel, die Robustheit und die Zukunftsfähigkeit von existierenden Systemen zu erhöhen. Geförderte Projekte: Umgang mit Starkregenereignissen in der Stadtgemeinde Bremen: KLAS- KLimaAnpassungsStrategie Extreme Regenereignisse (Eigenanteil: 46,76%) f) f) Förderung von Vorhaben durch die Deutsche Bundesstiftung Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert dem Stiftungsauftrag und dem Leitbild entsprechend innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft. Zentrale Herausforderungen sieht die DBU vor allem beim Klimawandel, dem Biodiversitätsverlust, im nicht nachhaltigen Umgang mit Ressourcen sowie bei schädlichen Emissionen. Das Förderangebot der DBU orientiert sich dabei an interdisziplinär konzipierten Förderthemen, die kontinuierlich an die sich verändernden Anforderungen des Umweltschutzes angepasst werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 Zugleich wird die Möglichkeit geschaffen, über eine themenoffene Förderung innovative Ideen von Projektpartnern aufzugreifen und innovative Umweltschutzprojekte mit besonderer Bedeutung zu fördern, die außerhalb der definierten Förderthemen angesiedelt sind. Geförderte Projekte: Entwicklung einer neuen Methodik zur vereinfachten, stadtgebietsweiten Überflutungsprüfung mit GIS-basierter Darstellung der Analyseergebnisse am Beispiel der Starkregenvorsorge und Klimaanpassung (KLAS) in Bremen. (Bewilligungsempfänger Dr. Pecher AG (Eigenanteil: 65%), Kooperationspartner Hochschule Bremen (Eigenanteil: 0%), Kooperationspartner Freie Hansestadt Bremen (SUBV) (Eigenanteil: 65%), Kooperationspartner hanseWasser Bremen GmbH (Eigenanteil: 65%). In Planung: Starkregenvorsorge als Beitrag zur Klimaanpassung (KLAS) in Bremen: Auskunfts- und Informationssystem Starkregenvorsorge (AIS) als Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel in Bremen – Prozessverstetigung und Datenerweiterung. g) Green Urban Labs Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) führt das Bundesinstitut für Bau-, Stadt,- und Raumforschung (BBSR) im neuen ExWoSt-Forschungsfeld „Green Urban Labs“ ab 2017 Modellvorhaben durch, die neue Ansätze einer urbanen Grünentwicklung erproben. Geförderte Projekte: Green Urban Lab „Naherholungspark Bremer Westen“, Förderbescheid liegt noch nicht vor, aber Bestätigung, Laufzeit 3 Jahre ab Mitte 2017, Projektgesamtkosten 300 T€ (Eigenanteil 50%). Ziele bzw. Schwerpunkte des Bremer Projekts: Entwicklung neuer Formen des urbanen Gärtnerns, Entwicklung des multicodierten Naherholungsparks Bremer Westen, Ausbau und Qualifizierung blauer Infrastruktur und Vernetzung von Wegen, Steuerung der Prozesse durch einen Projektmanager. h) Biologische Vielfalt Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt unterstützt seit Anfang 2011 die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. An der Durchführung der Vorhaben muss ein erhebliches Bundesinteresse bestehen. Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie müssen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt dienen und über die rechtlich geforderten Standards hinausgehen. Akzeptanzbildende Maßnahmen der Information und Kommunikation sollen dazu beitragen, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Das Programm soll die Kooperation unterschiedlicher Akteure bei der Umsetzung der Ziele der Nationalen Strategie fördern. Es gibt in diesem Programm die folgenden vier Förderschwerpunkte: 1. Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands 2. Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland 3. Sicherung von Ökosystemdienstleistungen 4. Weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie Geförderte Projekte: „Kompensationsflächenmanagement im Klimawandel – Anpassungsmaßnahmen im Bremer Feuchtgrünland zum Erhalt von Ökosystemdienstleistungen und Empfehlungen für die Eingriffsregelung (KommKlima)“ (Eigenanteil: 25%). Nicht geförderte Projekte mit Angabe des Grundes: Antrag der Biologischen Station Osterholz-Scharmbeck von Bremen und weiteren kooperierenden Landkreisen wurde eine Absichtserklärung zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit abgegeben: „Vielfältig aktiv – Biodiversität kennen lernen, schützen und entwickeln“ zum Förderschwerpunkt „Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland“. Keine Förderung aufgrund geringer Prioritätseinstufung. Begründung: zu große Teile der geplanten Maßnahmen lägen in Großschutzgebieten, in denen mit Bundesförderung schon viele Maßnahmen umgesetzt seien. Im Bereich Städtebau/Stadtentwicklung/Wohnungswesen hat der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr sich auf folgende Projekte beworben: Nationale Projekte des Städtebaus (NSP) Im Rahmen des Bundesprogramms Nationale Projekte des Städtebaus werden investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert. Beschreibung des Programms: Nationale Projekte des Städtebaus sind national und international wahrnehmbare, größere städtebauliche Projekte mit deutlichen Impulsen für die jeweilige Gemeinde oder Stadt, die Region und die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland insgesamt. Sie zeichnen sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch ("Premiumqualität") hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes, der baukulturellen Aspekte und von Beteiligungsprozessen aus, verfolgen die baupolitischen Ziele des Bundes und weisen Innovationspotenzial auf. Nationale Projekte des Städtebaus sind Projekte, mit denen in der Regel Aufgaben und Probleme von erheblicher finanzieller Dimension oder besonderer städtebaulicher Bedeutung und Wahrnehmung gelöst werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 Mit einem überdurchschnittlich hohen Fördervolumen soll eine schnellere und ggf. breitere Intervention und Problembearbeitung möglich sein. Geförderte Projekte: Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ – Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) Kapitel 6002 Titel 882 32 Projekt „Leben mit dem Fluss/ Leben mit der Weser“ gemeinsam mit SWAH. Projektvolumen 3,67 Mio. EUR, Förderung 3,3 Mio. EUR (Eigenanteil: 10,08 %) Im Bereich Verkehr gibt es außer dem Programm des BMUB, aus dem das Fahrradmodellquartier gefördert wird, folgende Programme: Bundesprogramm GVFG mit projektbezogener Förderung in Höhe von 60 % der förderfähigen Kosten für ÖPNV. Entflechtungsmittel und Regionalisierungsmittel sind zweckgebundene Zuweisungen des Bundes, aus denen das Land Bremen u.a. Projekte fördern kann. Diese Möglichkeiten nutzt Bremen regelmäßig. 4. Welche Mittel hat Bremen durch die Bundesprogramme in den letzten zehn Jahren genau erhalten? Wie groß ist die Differenz zwischen beantragter und bewilligter Summe? Antwort: Beantragte Bundesprogramme in den letzten 10 Jahren: a) Klima- und Ressourcenschutz Beantragte Summe 4,141 Mio. €, Bewilligte Summe: 1,695 Mio. €. In den beantragten Mitteln sind rund 2.4 Mio. € enthalten, die sich im Verfahren befinden und noch keine Bewilligungen vorliegen. b) Natur / Wasser / Landwirtschaft Beantragte Summe: 4.731.800 €, Bewilligte Summe: 1.271.800 € In den beantragten Mitteln sind 3.430.000 € enthalten, für die noch keine Bewilligungen vorliegen. Zwischen beantragter und bewilligter Summe liegen somit bisher 30.000 €. c) Städtebau/Stadtentwicklung/Wohnungswesen Beantragte Summe: 3.544.267 € Bewilligte Summe: 3.544.267 € d) Verkehr Beantragte und bewilligte Summe Fahrradmodellquartier 1,576 Mio. €, mobilpunkt plus: beantragte und abgelehnte Summe 349 T€ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 5. Wieso nutzt der Senat nicht die Möglichkeit aller Bundesprogramme? Was sind die Gründe, dass sich Bremen nicht um Mittel aus Bundesprogrammen bewirbt? Antwort: Die Entscheidung darüber ob und für welche Programme Bremen sich bewirbt hängt von mehreren Faktoren ab. Eine Bewerbung wird abgewogen vor dem Hintergrund der Priorisierung auf Grundlage der aktuellen Möglichkeit der Kofinanzierung, der Personalmöglichkeiten, der Erfolgsaussichten, des Aufwands der Antragstellung, möglicher Partner und der strategischen Ausrichtung der angebotenen Programme. Dabei stellt sich insbesondere die Frage nach der Kostendeckung: Reine Stadtforschungsprojekte z.B. sind in der Regel nicht mit hohen Zuschüssen versehen und daher häufig nicht kostendeckend und ökonomisch gewinnbringend durchzuführen, da ein hoher Personaleinsatz erforderlich ist. Allerdings hatte SUBV bei einer Reihe von Projekten die Rolle eines Kooperationspartners mit anderen Ressorts, dem Kommunalverbund oder der Metropolregion insbesondere in der Phase der Antragstellung (Vermittlung, Hinweisgebung / Hilfestelle, Dienstleister) und hat so dabei unterstützt, Gelder für den Bremer Raum zu akquirieren. 6. Welche Bundesprogramme werden nach jetzigem Stand den Ländern, Städten und Kommunen in den nächsten Jahren zur Verfügung stehen? Auf welche dieser Programme wird sich der Senat mit welchen Projekten nach jetzigem Stand bewerben? Antwort: Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel Deutsche Bundesstiftung Umwelt Green Urban Lab Nationale Klimaschutzinitiative Städtebauförderung Programmteil „Zukunft Stadtgrün“ Des Weiteren gibt keine Übersicht seitens des Bundes, aus der eventuelle Bundesprogramme für die Zukunft, auch nicht die nahe Zukunft, erfragt werden könnten, daher bleibt es bei der obigen Aufzählung. 7. Welche Abteilung beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr ist für Bundesprogramme zuständig? Wie stellt sich der Bearbeitungs- und Entscheidungsprozess nach Auslobung eines Bundesprogrammes in der Verwaltung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr dar (bitte ausführlich skizzieren)? Wer entscheidet abschließend, ob sich der Senator/Senat um Mittel bewirbt? Inwiefern gibt es Kontrollinstanzen, die auf nicht genutzte Bundesprogramme aufmerksam machen? Wird der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr über alle Bundesprogramme, die in seinem Zuständigkeitsbereich liegen, informiert? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 Antwort: Die Information über zur Verfügung stehende Bundesprogramme erfolgt über die formale Information (z.B. SUBV als Oberste Landesbehörden) sowie die fachlichen Netzwerke. Die oberste Landesbehörde gibt die Information an fachlich-inhaltlich betroffene bzw. zu beteiligende Stellen weiter. Zunächst wird geprüft, ob zu den im Bundesprogramm benannten Fördergegenständen entsprechende Bedarfe im Land Bremen bestehen, anschließend wird geprüft, ob schon Verfahren bzw. Projektansätze bestehen, die zum Ansatz des Programms passen. Schließlich erfolgt die Einschätzung, ob in der gegebenen – oftmals sehr kurzen – Frist eine Bewerbung finanziell und bzgl. der erforderlichen Personalressourcen möglich ist. Diese Lageeinschätzung wird im Haus mit den fachlich betroffenen Stellen abgestimmt. 8. Es gibt Bundesprogramme, die für eine Bewerbung eine Kooperation mit Institutionen oder Unternehmen erfordern: Wie verfährt der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr in diesen Fällen? Welche Verwaltungsabteilung sucht das Gespräch mit Unternehmen oder anderen Institutionen? Gibt es einen direkten Ansprechpartner für Unternehmen oder anderen Institutionen, die im Falle einer gemeinsamen Projektebewerbung mit der Verwaltung das Gespräch suchen? Inwiefern wird der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr über Gespräche mit Unternehmen und anderen Institutionen in Kenntnis gesetzt? Wer entscheidet abschließend mit welchen Unternehmen oder Institutionen sich der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr gemeinsam um Bundesmittel aus Bundesprogrammen bewirbt? Antwort: Eine Bewerbung mit möglichen Projektpartnern wird fachlich im Hause abgestimmt. Die Entscheidung bzgl. möglicher Projektpartner wird nach fachlich-strategischen Gesichtspunkten gefällt. 9. Inwiefern kann der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr der staatlichen/städtischen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft zeitnah nach Auslobung eines Bundesprogrammes berichten und erklären, inwiefern die Absicht besteht sich um diese Mittel zu bewerben? Antwort: Bewerbungsabsichten auf ausgelobte Bundesprogramme können nach fachlicher und finanzieller Prüfung gegenüber der zuständigen Deputation erklärt werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1107 VB Nutzt Bremen die finanziellen Chancen von Bundesprogrammen? 20170613_1_KA Bundesprogramme