BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1108 Landtag 19. Wahlperiode 13.06.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Veränderungen im Finanzamt Bremerhaven Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 9. Mai 2017 „Veränderungen im Finanzamt Bremerhaven“ Die Fraktion der SPD hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Das Finanzamt Bremerhaven ist eine von den wenigen in Bremerhaven verbliebenen Landesbehörden. Mit seinen Dienstleistungen am Standort Bremerhaven sorgt es für eine wohnortnahe Verwaltung für die Bürger/innen und die Betriebe vor Ort. Die Zuständigkeiten und die personelle Ausgestaltung des Finanzamtes Bremerhavens haben sich allerdings über die letzten Jahre verändert. Deshalb fragen wir den Senat: 1. Welche Aufgaben bzw. Zuständigkeiten hat das Finanzamt Bremerhaven aktuell an welchen Standorten? 2. Wie viele Bedienstete hat das Finanzamt Bremerhaven derzeit? Wie viele Bedienstete arbeiten davon in Bremerhaven und wie viele in Bremen? 3. Werden derzeit Veränderungen hinsichtlich der Zuständigkeiten des Finanzamts Bremerhaven durchgeführt oder sind Veränderungen geplant? 4. Welche Auswirkung haben eventuell geplante Veränderungen hinsichtlich der Zuständigkeit des Finanzamtes Bremerhaven auf die Zahl der Bediensteten und den Dienstort? 5. Wie haben sich der Aufgabenbereich und die Beschäftigtenzahl des Finanzamtes Bremerhaven über die Jahre seit dem Stand vor der Zentralisierung der Außenprüfung bis heute entwickelt?“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Aufgaben bzw. Zuständigkeiten hat das Finanzamt Bremerhaven aktuell an welchen Standorten? Am Standort Bremerhaven, Rickmersstraße 90, ist das Finanzamt Bremerhaven zuständig für die Besteuerung der natürlichen Personen (Arbeitnehmer, Ruheständler, Vermieter, Selbständige, Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte ) und Personenvereinigungen (Personengesellschaften, Schifffahrtsgesellschaften , Fonds, Verlustzuweisungsgesellschaften) hinsichtlich der Einkommen -, Gewerbe- und Umsatzsteuer für die Stadt Bremerhaven sowie das Überseehafengebiet der Stadtgemeinde Bremen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Am Standort Bremerhaven hat das Finanzamt Bremerhaven eine eigene Kasse und Vollstreckungsstelle, die im Jahr 2016 zu einer einheitlichen Erhebungsstelle zusammengefasst worden sind, sowie eine eigene Bewertungsstelle für die Einheitsbewertung und Bedarfsbewertung von in Bremerhaven belegenen Grundstücken. Am Standort Bremerhaven ist das Finanzamt Bremerhaven landesweit zuständig für die Festsetzung und Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer. Am Standort Bremen, An der Reeperbahn 8, nimmt das Finanzamt Bremerhaven darüber hinaus die Aufgaben der Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle (SteuStra) sowie der Servicestelle Steueraufsicht (ServiSta) im norddeutschen Verbund und der Zentralstelle zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs (ZEUS) für das ganze Land Bremen wahr. Seit dem 1. Mai 2017 ist das Finanzamt Bremerhaven am Standort Bremen, Haus des Reichs, bzw. nach Umzug in der 23. KW am Standort Bremen-Nord, Gerhard-Rohlfs-Str. 32, zuständig für die Einheitsbewertung und Bedarfsbewertung des Grundvermögens und die Festsetzung der Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Deichbeitrag) für die Stadt Bremen. 2. Wie viele Bedienstete hat das Finanzamt Bremerhaven derzeit? Wie viele Bedienstete arbeiten davon in Bremerhaven und wie viele in Bremen? Das Finanzamt hat derzeit (Stand 1. Juni 2017) 212 Bedienstete, entsprechend 185,42 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Davon entfallen 127 Bedienstete (110,82 VZÄ) auf den Standort Bremerhaven, 52 Bedienstete (46,31 VZÄ) auf den Standort Bremen und 33 Bedienstete (28,29 VZÄ) auf den Standort Bremen- Nord. Anzumerken ist, dass am Standort Bremerhaven in der Rickmersstraße außerdem 29 Bedienstete (27,06 VZÄ) tätig sind, die organisatorisch dem Finanzamt für Außenprüfung angehören. 3. Werden derzeit Veränderungen hinsichtlich der Zuständigkeiten des Finanzamts Bremerhaven durchgeführt oder sind Veränderungen geplant? Zum 1. Mai 2017 ist die Steueraufsicht im Automatensaal Bremerhaven dem Finanzamt Bremen zugeordnet und mit der Steueraufsicht in der Spielbank Bremen zusammengefasst worden. Die 5 Beschäftigten haben ihren Dienstsitz weiterhin im Automatensaal in Bremerhaven. Zum 1. Juni 2017 ist die Besteuerung der juristischen Personen (GmbH’s, Aktiengesellschaften , Konzerne, Vereine) vom Finanzamt Bremerhaven an das Finanzamt Bremen verlagert worden. Personelle Abgänge sind damit nicht einhergegangen . Die Körperschaftsteuerstelle im Finanzamt Bremerhaven ist aufgrund von Altersabgängen stark ausgedünnt; die vergleichsweise geringe Fallzahl kann in der wesentlich größeren Körperschaftsteuerstelle im Finanzamt Bremen unproblematisch mit erledigt werden. In Bremerhaven erfolgt eine Bearbeitung noch bis zum Ruhestand der letzten dort tätigen Bearbeiterin. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Wegen der Besonderheiten im Vereinsrecht bleibt die Bearbeitung der Gemeinnützigkeitsfälle (im Steuernummernkreis des Finanzamts Bremen) räumlich im Finanzamt Bremerhaven. Weitere Veränderungen hinsichtlich der Zuständigkeiten des Finanzamts Bremerhaven sind aktuell nicht geplant. 4. Welche Auswirkung haben eventuell geplante Veränderungen hinsichtlich der Zuständigkeit des Finanzamtes Bremerhaven auf die Zahl der Bediensteten und den Dienstort? Siehe Frage 3. Aktuell sind keine weiteren Veränderungen hinsichtlich der Zuständigkeit des Finanzamts Bremerhaven geplant. 5. Wie haben sich der Aufgabenbereich und die Beschäftigtenzahl des Finanzamtes Bremerhaven über die Jahre seit dem Stand vor der Zentralisierung der Außenprüfung bis heute entwickelt? Die Aufgabenbereiche des Finanzamts Bremerhaven haben sich über die Jahre wie folgt entwickelt: Vor der Zentralisierung der Außenprüfung war das Finanzamt Bremerhaven ein Vollfinanzamt ohne Sonder- und Zentralzuständigkeiten. Zum 1. September 2010 sind die Betriebs- und Lohnsteueraußenprüfung des Finanzamts Bremerhaven auf das neu gegründete Finanzamt für Außenprüfung verlagert worden; die 29 in der Betriebs- und Lohnsteueraußenprüfung Beschäftigten sind weiterhin in der Außenstelle des Finanzamts für Außenprüfung am Standort Bremerhaven tätig (siehe Frage 2). Ebenfalls zum 1. September 2010 ist die zentrale Erbschaft-und Schenkungsteuerstelle und zum 1. November 2013 die Grunderwerbsteuerstelle vom Finanzamt Bremen-Mitte an das Finanzamt Bremerhaven verlagert worden. Zum 1. März 2014 ist die landesweit zuständige Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle (SteuStra) vom Finanzamt Bremen-Nord an das Finanzamt Bremerhaven verlagert worden. Zum 1. Mai 2017 ist die Bewertungsstelle für die Einheitsbewertung und Bedarfsbewertung des Grundvermögens und die Festsetzung der Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Deichbeitrag) für die Stadt Bremen vom Finanzamt Bremen-Nord an das Finanzamt Bremerhaven verlagert worden. Ebenfalls zum 1. Mai 2017 ist die Steueraufsicht im Automatensaal organisatorisch dem Finanzamt Bremen zugeordnet worden; die 5 in der Steueraufsicht Beschäftigten sind weiterhin im Automatensaal in Bremerhaven tätig (siehe Frage 3). Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Zum 1. Juni 2017 ist die Besteuerung der juristischen Personen vom Finanzamt Bremerhaven organisatorisch (d.h. ohne personelle Abgänge, siehe Frage 3) an das Finanzamt Bremen verlagert worden. Die Beschäftigtenzahl des Finanzamts Bremerhaven hat sich seit dem Stand vor der Zentralisierung der Außenprüfung (1. Januar 2010) bis heute (1. Juni 2017) über alle Standorte gesehen um 63 Beschäftigte (55,17 VZÄ) vergrößert: Stichtag Finanzamt BHV gesamt: Köpfe (VZE) Standort BHV: Köpfe (VZE) Standort Bremen: Köpfe (VZE) Standort Bremen-Nord: Köpfe (VZE) 01.01.2010 149 (130,25) 149 (130,25) 01.01.2011 127 (111,32) 127 (111,32) 01.01.2012 125 (109,04) 125 (109,04) 01.01.2013 126 (108,47) 126 (108,47) 01.01.2014 131 (113,73) 131 (113,73) 01.01.2015 184 (160,90) 135 (117,29) 49 (43,61) 01.01.2016 174 (152,21) 129 (112,12) 45 (40,09) 01.01.2017 184 (162,13) 132 (115,82) 52 (46,31) 01.06.2017 212 (185,42) 127 (110,82)* 52 (46,31) 33 (28,29) *Am Standort Bremerhaven sind weiterhin 29 Beschäftigte des Finanzamts für Außenprüfung und 5 Beschäftigte der Steueraufsicht im Automatensaal tätig, so dass sich die Zahl der am Standort Bremerhaven Beschäftigten gegenüber dem Stand vor der Zentralisierung über die Jahre um 12 Beschäftigte vergrößert hat. Der Senatorin für Finanzen ist die Bedeutung des Finanzamts Bremerhaven für den Standort Bremerhaven bewusst. Dementsprechend wurde bei den Veränderungen der Zuständigkeiten immer darauf geachtet, dass das Dienstleistungsangebot vor Ort erhalten bleibt und die Zahl der am Standort Beschäftigten – unabhängig davon, welchem Finanzamt sie organisatorisch angehören – in etwa gleich bleibt oder noch erhöht wird. Was das Finanzamt Bremerhaven insgesamt angeht, wurde dessen Bedeutung insbesondere durch die Zuweisung verschiedener landesweiter Zuständigkeiten (Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Steuerfahndungs - und Strafsachenstelle, Bewertungsstelle) über die Jahre erheblich gestärkt . Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1108 VB Veränderungen im Finanzamt Bremerhaven 20170613 KA Veränderungen FA BHV Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 9. Mai 2017 „Veränderungen im Finanzamt Bremerhaven“