BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1111 Landtag 19. Wahlperiode 13.06.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Wie steht es um die Schwimmfähigkeiten der Menschen im Lande Bremen? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 9. Mai 2017 „Wie steht es um die Schwimmfähigkeiten der Menschen im Lande Bremen?“ Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Schwimmen ist weltweit eine beliebte Freizeitbeschäftigung. Im Winter kann man in den Hallenbädern seine Bahnen ziehen ohne von Wind, Regen oder Schnee beeinträchtigt zu werden und im Sommer bieten Freibäder und Badeseen eine willkommene Abkühlung zu den heißen Temperaturen. Das kühle Nass birgt aber auch – gerade für Nichtschwimmer – Gefahren. Bundesweit kommt es immer häufiger zu tödlichen Badeunfällen. Nach Angaben der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) ertranken 2015 25,4 Prozent mehr Badende als im Jahr zuvor. Eine fundierte Schwimmausbildung kann in solchen Fällen das eigene Leben retten. Verschiedene Unglücke im Sommer letzten Jahres zeigten, dass insbesondere Kinder, aber auch zunehmend geflüchtete Menschen die Gefahren im Wasser unterschätzen und/oder nur über unzureichende Schwimmfertigkeiten verfügen. Der Bremische Lehrplan sieht für alle Grundschulen in der 3. Klasse einen verpflichtenden Schwimmunterricht vor. Ziel ist es, die Kinder frühzeitig ans Wasser zu gewöhnen und erste Schwimmversuche machen zu lassen, um am Ende des Schuljahres mindestens die erforderlichen Fähigkeiten für das Frühschwimmer-Abzeichen („Seepferdchen“) zu erreichen. Zwar werden diejenigen Kinder, die dieses Abzeichen erlangen in Statistiken als „Schwimmer “ bezeichnet, die DLRG jedoch bemängelt diese Einschätzung. Nach Auffassung des Verbands können die für das Abzeichen erforderlichen Leistungen als nicht ausreichend angesehen werden, um Schülerinnen und Schülern eine eigenständige Schwimmfähigkeit attestieren zu können. Stattdessen empfehlen die Experten als Nachweis für sicheres Schwimmen nur das Deutsche Jugendschwimmabzeichen „Bronze“ zu akzeptieren. Doch selbst bei Miteinberechnung der Frühschwimmer-Abzeichen offenbart sich eine besorgniserregende Entwicklung. Wie ein Bericht der Senatorin für Kinder und Bildung an die Staatliche Deputation (L 520/19) belegt, erreichen zwischen 20 und 25 Prozent der Grundschüler nicht das angestrebte Unterrichtsziel und müssen daher als Nichtschwimmer eingestuft werden. Diese Defizite im späteren Schul- und Lebensverlauf wieder aufzuholen, dürfte in den meisten Fällen – wenn überhaupt – nur äußerst schwer möglich sein. Angesichts solch alarmierender Zahlen muss, wie derzeit in anderen Ländern, die Landespolitik ihre Instrumente hinsichtlich deren Effektivität kritisch hinterfragen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie haben sich Zahl und Art der Badeunfälle im Land Bremen seit der letzten Abfrage im Rahmen der Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion „Badeunfälle im Land Bremen“ (Drs. 19/281) entwickelt? 2. Wie gestalten sich die Vorgaben für den Bremer Schwimmunterricht im Lehrplan? a. Wie viele Wochenstunden sind vorgesehen und wie viel Zeit verbringen die Schülerinnen und Schüler real im Wasser? b. Wie viele Lehrkräfte und/oder Betreuer stehen während des Schwimmunterrichtes für eine Klasse zur Verfügung? c. Welche Vorgaben und Empfehlungen gibt es hinsichtlich Didaktik und Methoden ? Inwiefern wird der Unterricht differenziert nach bereits vorhandenen Schwimmfähigkeiten durchgeführt? 3. Wie hoch ist der Anteil des ausgefallenen Schwimmunterrichts, wie hoch der fachfremd erteilte Unterricht? 4. Welche Zielsetzungen, insbesondere in Hinblick auf das Erlangen von Schwimmabzeichen , verfolgt der Schwimmunterricht? Wie viele Schüler absolvieren ein Abzeichen (bitte aufschlüsseln nach Art des Abzeichens)? 5. Wie bewertet der Senat die Kritik von Schwimmverbänden, dass das Frühschwimmer -Abzeichen nicht als ausreichende Schwimmqualifikation anzusehen ist? Wie bewertet der Senat Vorschläge, den Schwimmunterricht bereits in den Klassen 1 und 2 abzuhalten, um etwaige Defizite noch während der Grundschulzeit auffangen zu können ? 6. Welche Kenntnis hat der Senat über die Schwimmfertigkeiten der Schülerinnen und Schüler im Lande Bremen nach Abschluss der Grundschule und wie bewertet er diese ? Welche Möglichkeiten bieten die weiterführenden Schulen, um etwaige Defizite auszugleichen? 7. Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, wie viele Schülerinnen und Schüler tatsächlich am Schwimmunterricht aus religiös-kulturellen Gründen nicht teilnehmen? In welchen Verfahren findet die Entscheidung über eine Abmeldung statt? In wie vielen Fällen wurde eine Abmeldung abgelehnt? Sieht der Senat Notwendigkeiten, (Rechts- )Grundlagen und Verfahren diesbezüglich zu verändern? 8. Welche Kenntnis hat der Senat über die Nichtschwimmerquote von Erwachsenen? Welche Angebote für erwachsene Nichtschwimmer gibt es in Bremen und Bremerhaven ? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 9. Zu wie vielen Badeunfälle von Flüchtlingen ist es seit dem Jahr 2015 im Lande Bremen gekommen? Welchen Handlungsbedarf sieht der Senat speziell für diese Gruppe und welche Maßnahmen wurden bzw. werden diesbezüglich durchgeführt? 10. Bei welchen Bevölkerungsgruppen sieht der Senat darüber hinaus Handlungsbedarf aufgrund eines erhöhten Badeunfallrisikos und welche Maßnahmen unternimmt er entsprechend?“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie haben sich Zahl und Art der Badeunfälle im Land Bremen seit der letzten Abfrage im Rahmen der Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion „Badeunfälle im Land Bremen“ (Drs. 19/281) entwickelt? Wie aus der zitierten Anfrage hervorging, gibt es keine behördlichen Statistiken über Badeunfälle . Die Bundesstatistik der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) dokumentiert für Bremen in 2016 neun Ertrinkungstote. Eine Differenzierung nach Herkunft, Alter oder Geschlecht ist nicht möglich. Weitergehende Informationen liegen auch der DLRG aktuell nicht vor. 2. Wie gestalten sich die Vorgaben für den Bremer Schwimmunterricht im Lehrplan ? Schwimmen ist als Teil des Bewegungsfeldes „Bewegen im Wasser“ in allen Bildungsplänen der Schulstufen beschrieben. In der Primarstufe soll sich mit dem Bewegungsraum Wasser vertraut gemacht werden; es soll sich im Wasser etwas getraut werden. Vielfältige Sprung- und Bewegungsmöglichkeiten sollen erfunden und nachvollzogen werden. Bewegungen im Wasser sollten gestaltet werden , elementare Schwimmtechniken gelernt, geübt und angewendet werden. Für das in Bremen verbindlich vorgeschriebene Schwimmen in Klasse 3 ist ein eigenes Curriculum erstellt worden. In den Bildungsplänen für die Sekundarstufe I sind die im Rahmen des Schwimmunterrichts zu erreichenden Kompetenzen wie folgt beschrieben: Schülerinnen und Schüler können sich zum Ende der Klasse 6 in mindestens einer Schwimmlage sicher im Wasser fortbewegen, unterschiedliche Schwimmstrecken bewältigen und sich längere Zeit ohne Pause im Wasser fortbewegen. Sie können ihren Körper im Was- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 ser beschleunigen und die Gleitgeschwindigkeit durch unterschiedliche Körperlagen beeinflussen . Sie erproben und demonstrieren vielfältiges und kreatives Fallen und Springen, orientieren sich unter Wasser. Sie verhalten sich am, im und unter Wasser eigen- und mitverantwortlich , benennen Bade- und Sicherheitsregeln und halten diese ein. Nach Klasse 8 können Schülerinnen und Schüler sich in mindestens zwei Schwimmlagen fortbewegen. Sie nehmen den Wasserwiderstand wahr, erproben nach vorgegebenen Kriterien Sprünge und lassen sich auf unterschiedliche Bedingungen unter Wasser ein. Sie übernehmen Verantwortung und benennen Bade- und Sicherheitsregeln. Nach Klasse 10 können Schülerinnen und Schüler sich in mehreren Schwimmlagen sicher fortbewegen und die Bewegungsmerkmale einer Schwimmlage benennen. Sie verfügen über unterschiedliche Techniken des Sportschwimmens, können Gefahrensituationen einschätzen und Rettungsmaßnahmen einleiten. Schwimmen ist in der Sekundarstufe I nicht obligatorisch. Dort, wo die materiellen und personellen Voraussetzungen gegeben sind, kann Schwimmen im Rahmen von Wahlpflichtoder Neigungskursen angeboten werden. In der Oberstufe können die Schülerinnen und Schüler zwei unterschiedliche Strecken wettkampfgerecht in zwei verschiedenen Schwimmlagen der eigenen Wahl absolvieren, unter Ausdauergesichtspunkten eine definierte Strecke bewältigen und einfache Sprünge vom Einund Dreimeterbrett ausführen. Sie können sich sicher unter Wasser orientieren, Bewegungsanalysen durchführen sowie Fehlerkorrekturen einleiten und begleiten. Gefahrensituationen können eingeschätzt und einfache Rettungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Beantwortung der folgenden Teilfragen 2a, 2b und 2c sowie der Fragen 3 bis 6 erfolgt ausschließlich für den verbindlich vorgeschriebenen Schwimmunterricht in der Primarstufe, der von den jeweiligen Bädergesellschaften durchgeführt wird. Für die weiterführenden Schulen liegen keine belastbaren Daten zur Beantwortung der Fragen vor, da der Schwimmunterricht ab der Sekundarstufe I nicht mehr mit einem verpflichtenden Stundenumfang ausgewiesen ist, sondern im Rahmen des gesamten Sportunterrichts erteilt wird. Den jeweiligen Umfang legen die Schulen im Rahmen ihrer Eigenständigkeit fest. a. Wie viele Wochenstunden sind vorgesehen und wie viel Zeit verbringen die Schülerinnen und Schüler real im Wasser? Der Schwimmunterricht wird mit zwei Wochenstunden berechnet. Die reale Wasserzeit beträgt in Bremen mindestens 30 Minuten pro Woche, in Bremerhaven werden in der Regel 60 Minuten erreicht. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 b. Wie viele Lehrkräfte und/oder Betreuer stehen während des Schwimmunterrichtes für eine Klasse zur Verfügung? In Bremen stehen für zwei Klassenverbände zusammen drei Schwimmmeister, zwei Badbetreuungen und zwei bis drei Wegebetreuungen zur Verfügung. In Bremerhaven wird der Unterricht einer Schwimmgruppe (max. 15 Schülerinnen und Schüler) von einem Schwimmmeister durchgeführt. c. Welche Vorgaben und Empfehlungen gibt es hinsichtlich Didaktik und Methoden? Inwiefern wird der Unterricht differenziert nach bereits vorhandenen Schwimmfähigkeiten durchgeführt? Es erfolgt eine Differenzierung in drei bis vier Teilgruppen entsprechend der Vorkenntnisse bzw. der im Laufe des Schuljahres erworbenen Fähigkeiten. 3. Wie hoch ist der Anteil des ausgefallenen Schwimmunterrichts, wie hoch der fachfremd erteilte Unterricht? Der Schwimmunterricht der Bädergesellschaften wird verlässlich und dauerhaft ohne Ausfall durchgeführt. Lediglich durch Absagen der Schulen z.B. wegen Klassenfahrten oder Schulfesten kann punktuell Unterricht ausfallen. 4. Welche Zielsetzungen, insbesondere in Hinblick auf das Erlangen von Schwimmabzeichen, verfolgt der Schwimmunterricht? Wie viele Schüler absolvieren ein Abzeichen (bitte aufschlüsseln nach Art des Abzeichens)? Ziel des Schwimmunterrichts ist, die Wahrnehmungsfähigkeit zu verbessern und Bewegungserfahrungen zu erweitern, sich körperlich auszudrücken und Bewegungen zu gestalten . Das gelingt durch das Sammeln und Bewusstmachen von Bewegungserfahrungen im Bewegungsraum Wasser, durch Wassergewöhnung und Angstabbau, dem Erlernen von Schwimmlagen, Sprüngen und Tauchen bis hin zur Verbesserung von Fertigkeiten und mündet in der Abnahme von Schwimmprüfungen. Zum Ende des Schuljahres 2015/16 hatten in Bremen 80 % der Schüler*innen ein Schwimmabzeichen (plus Abzeichen aus dem Sommerferienprogramm), in Bremerhaven im Durchschnitt der letzten drei Jahre 78,5 %. Über die Anzahl der jeweiligen unterschiedlichen Schwimmabzeichen können keine Angaben gemacht werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 5. Wie bewertet der Senat die Kritik von Schwimmverbänden, dass das Frühschwimmer -Abzeichen nicht als ausreichende Schwimmqualifikation anzusehen ist? Wie bewertet der Senat Vorschläge, den Schwimmunterricht bereits in den Klassen 1 und 2 abzuhalten, um etwaige Defizite noch während der Grundschulzeit auffangen zu können? Die Senatorinnen für Kinder und Bildung und für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport definieren das Frühschwimmerabzeichen lediglich als „Motivationsabzeichen“. Gemäß geltender Regelungen auf KMK-Ebene wird eine Schwimmbefähigung zwar noch ab Seepferchen geführt, aber die Richtlinien über Schwimmunterricht, Schwimmen und Wassersportarten im Rahmen des Schulsports im Lande Bremen stellen klar, dass als „Nachweis des sicheren Schwimmens das Deutsche Jugendschwimmabzeichen Bronze gilt.“ In Bremen wird aktuell im Rahmen von Qualitätsentwicklungsgesprächen geprüft, bereits ab Klasse 2 vorbereitende Maßnahmen bzw. Teile des Schulschwimmens durchführen zu lassen . Die Bremerhavener Schulverwaltung stellt Überlegungen an, zumindest in den 2. Jahrgängen 6-8 Std. Wassergewöhnung anzubieten, um bei der steigenden Zahl von Schüler *innen ohne Erfahrungen Ängste abzubauen und damit im Folgenden den Schwimmunterricht noch effektiver gestalten zu können. 6. Welche Kenntnis hat der Senat über die Schwimmfertigkeiten der Schülerinnen und Schüler im Lande Bremen nach Abschluss der Grundschule und wie bewertet er diese? Welche Möglichkeiten bieten die weiterführenden Schulen, um etwaige Defizite auszugleichen? Wie zuletzt in der Deputationsvorlage L 520/19 vom 16.06.2016 dargestellt, verlassen ca. 20 % der Schüler*innen die Grundschule ohne Schwimmbefähigung. Diese Zahl ist über Jahre weitestgehend konstant und bei einer Schülerschaft mit zunehmend geringeren Eingangsqualifikationen sowie der Umsetzung der Inklusion beachtlich. Zusätzliche, gut angenommene Kurse in den Oster- und Sommerferien verringern die Quote noch. Weiterführende Schulen nutzen bereitgestellte Schwimmzeiten in allen zur Verfügung stehenden Hallenbädern umfänglich auch zur Nachsteuerung. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 7. Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, wie viele Schülerinnen und Schüler tatsächlich am Schwimmunterricht aus religiös-kulturellen Gründen nicht teilnehmen ? In welchen Verfahren findet die Entscheidung über eine Abmeldung statt? In wie vielen Fällen wurde eine Abmeldung abgelehnt? Sieht der Senat Notwendigkeiten, (Rechts-)Grundlagen und Verfahren diesbezüglich zu verändern ? Dem Senat liegen hierüber keine Zahlen vor. Zentral geführte Statistiken werden darüber nicht geführt. Eine Befreiung aus religiösen Gründen bedarf eines schriftlichen Antrages mit einer Begründung durch den Antragsteller/die Antragstellerin, worauf sich die Ablehnung des Unterrichts bezieht und woraus sie sich ableitet. Die Entscheidung über den Antrag trifft die Schulleitung. Der Hinweis auf die Zugehörigkeit zu einer religiösen oder weltanschaulichen Gruppe allein ist kein Grund zur Freistellung vom Schwimmunterricht. Ein solcher Antrag stellt die Schule vor die pädagogische Aufgabe, die bei der Schülerin/dem Schüler/den Eltern offenbar bestehenden Vorbehalte abzubauen und vor allem aus gesundheitspädagogischen Gründen, wegen der einzigartigen Bedeutung der Fertigkeit Schwimmen im Leben und für das Leben des Einzelnen und wegen der sozialintegrativen Funktion des Faches Sport die Eltern zu überzeugen, dass die Teilnahme am Schwimmunterricht nicht im Widerstreit mit bestimmten Regeln oder besonderen Geboten der Schamhaftigkeit stehen muss. In den Gesprächen ist zuzusichern, dass - schon aus Gründen des Toleranzgebotes gemäß Artikel 33 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen - alles getan wird, um im zumutbaren Rahmen den besonderen Bedürfnissen im Einzelfall zu entsprechen. Sollte es aufgrund des Antrages und nach Durchführung der oben genannten Gespräche im Einzelfall zur Freistellung vom Schwimmunterricht durch die Schulleitung kommen, muss die Schule parallelen Ersatzunterricht anbieten, möglichst im Fach Sport. Das Verfahren zur Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen findet keine Anwendung in der Primarstufe. Dies entbindet die Schule nicht von der Verpflichtung, bei entsprechenden formal unzulässigen Anträgen in der Primarstufe wie oben beschrieben vorzugehen . Auch durch klärende höchstrichterliche Entscheidungen gab es in den letzten Jahren keine diesbezüglichen rechtlichen Auseinandersetzungen. Eine Notwendigkeit zur Änderung der (Rechts-)Grundlagen oder Verfahren wird daher derzeit nicht gesehen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 8. Welche Kenntnis hat der Senat über die Nichtschwimmerquote von Erwachsenen ? Welche Angebote für erwachsene Nichtschwimmer gibt es in Bremen und Bremerhaven? Der Senat hat keine Kenntnis über die Zahl der erwachsenen Nichtschwimmer*innen. Die Bädergesellschaften, die DLRG, der Landessportbund (LSB) mit seinen Verbänden und Vereinen machen diverse Kursangebote. Der LSB bietet in Eigenregie oder in Kooperation mit Sportvereinen seit 2015 Schwimmkurse für Geflüchtete aller Altersgruppen an, Bisher haben ca. 300 Geflüchtete das Schwimmabzeichen „Bronze“ erworben. Das Angebot soll wegen der großen Nachfrage fortgesetzt werden. 9. Zu wie vielen Badeunfälle von Flüchtlingen ist es seit dem Jahr 2015 im Lande Bremen gekommen? Welchen Handlungsbedarf sieht der Senat speziell für diese Gruppe und welche Maßnahmen wurden bzw. werden diesbezüglich durchgeführt? Es liegen keine differenzierten Zahlen vor, für die allgemein erhobenen Zahlen gilt: siehe Frage 1. Seit Sommer 2016 bietet die Bremer Bäder GmbH Schwimmkurse speziell für Flüchtlinge an. Zur Information von Geflüchteten wird die DLRG wie bereits im Vorjahr mehrsprachige Informationsmaterialien (mehrsprachige Baderegelplakate und Baderegelflyer) in den Übergangswohnheimen aushängen bzw. zur Verteilung auslegen. Bei Bedarf werden ergänzend gezielte Präventionsveranstaltungen durch geschultes Personal durchgeführt. Bei Interesse können auch Rettungswachen mit Gruppen besucht werden. 10. Bei welchen Bevölkerungsgruppen sieht der Senat darüber hinaus Handlungsbedarf aufgrund eines erhöhten Badeunfallrisikos und welche Maßnahmen unternimmt er entsprechend? Im Mai 2017 hat sich unter der Federführung der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport eine Arbeitsgruppe konstituiert, welche die Thematik des Schwimmen Lernens im Lande Bremen über die bestehenden Angebote hinausgehend bearbeitet. Beteiligt sind dabei die Senatorin für Kinder und Bildung, die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, die schwimmsporttreibenden Verbände, der Landessportbund sowie das Sportamt Bremerhaven. Weitere Interessenvertreter wie Special Olympics Bremen , der Behindertensportverband Bremen, freie und kirchliche Träger von Kindergruppen sowie KiTa Bremen sollen im Laufe des Prozesses in die Arbeit mit eingebunden werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 Mögliche, in dieser Arbeitsgruppe erarbeitete Ergebnisse werden anschließend in der Deputation für Sport vorgestellt und diskutiert werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1111 VB Wie steht es um die Schwimmfähigkeiten der Menschen im Lande Bremen? 20170613_1_KA Schwimmfähigkeit