BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1140 Landtag (zu Drs. 19/1059) 19. Wahlperiode 04.07.17 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD Bildungs- und Beschäftigungsperspektiven von jungen geflüchteten und anderen neu zugewanderten Jugendlichen in Bremen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 4. Juli 2017 „Bildungs- und Beschäftigungsperspektiven von jungen geflüchteten und anderen neu zugewanderte Jugendlichen in Bremen“ Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: Das Bildungssystem im Land Bremen steht vor immensen Herausforderungen. Es besteht großer Handlungsbedarf, um auch für junge Zuwanderinnen und Zuwanderer Voraussetzungen zu schaffen, dass sie einen passenden Zugang zu Bildung und Beschäftigung bekommen und ihre schulische und berufliche Laufbahn erfolgreich durchlaufen bzw. abschließen können. Neben speziellen Angeboten zum Erlernen der deutschen Sprache geht es hierbei vorrangig um erfolgreiche Schulabschlüsse und den Start in eine Berufsausbildung oder ein Studium. Dies sind zentrale Voraussetzungen für eine gelingende gesellschaftliche Integration . Dabei geht es unter anderem auch um den Zeitpunkt ihrer Einreise. Sind sie bei der Einreise noch unter 18 Jahren unterliegen sie der Schulpflicht. Hier ist es entscheidend, ob sie ihren Schulabschluss machen und im Anschluss eine Berufsausbildung beginnen können, auch wenn sie in der Zwischenzeit das 18. Lebensjahr vollendet haben. Andere sind zum Zeitpunkt der Einreise in Bremen bereits über 18 Jahre und damit formal nicht mehr schulpflichtig . Viele von ihnen haben aber noch keinen Schulabschluss, auch weil sie aufgrund jahrelanger Flucht nicht zur Schule gehen konnten. In anderen Bundesländern wie in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westphalen, Baden-Württemberg und Hamburg sind verschiedene Schulprogramme für ältere Jugendliche und junge Erwachsene aufgelegt worden. Wir fragen den Senat: 1. Welche Möglichkeiten haben geflüchtete und andere neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler in Bremen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ihre schulische Ausbildung auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgreich abzuschließen und eine Berufsausbildung zu beginnen? 2. Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, um neben dem Erlernen der Sprache auch etwaige Defizite im mathematischen und/oder naturwissenschaftlichen Bereich zu beheben als wichtige Voraussetzung für den Ausbildungserfolg? 3. Auf welche Hindernisse und Schwierigkeiten stoßen sie hierbei und was wird unternommen , um diese zu beseitigen? 4. Welche Möglichkeiten haben geflüchtete und andere neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler in Bremen, die bei der Ankunft in Bremen über 18 Jahre alt sind, ihre schulische Ausbildung wieder aufzunehmen, erfolgreich abzuschließen und eine Berufsausbildung bzw. ein Studium zu beginnen? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 5. Auf welche Hindernisse und Schwierigkeiten stoßen junge Zuwandererinnen und Zuwanderer hierbei? Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit mehr Jugendliche, die mit über 18 Jahren in Bremen ankommen, ihren Schulabschluss an den Schulen in Bremen und Bremerhaven nachholen und eine Berufsausbildung beginnen können? 6. Welche Rolle spielen hierbei die berufsbildenden Schulen, die Arbeitsagentur, die Jugendberufsagentur und weitere Institutionen und Maßnahmen? 7. Welchen Einfluss auf den Bildungsverlauf hat in diesem Zusammenhang die Teilnahme von unter und über 18 jährigen Jugendlichen an Vorkursen? Zu welchen Ergebnissen kommt hierbei die im November 2015 vom Senat (Bürgerschaftsdrucksache 19/137) angekündigte Verbleibs-Analyse der Jugendlichen im Anschluss an die Vorkurse, die im Rahmen des Aufbaus der Jugendberufsagentur etabliert werden sollte? In welchem Umfang können diese Jugendlichen im Anschluss an einen Vorkurs in reguläre Ausbildungsverhältnisse, Vollzeitbildungsgänge, weiterführende Schulen, Praktikums- oder BQ-Klassen überführt werden? 8. Wie bewertet der Senat Maßnahmen und Initiativen in diesem Bereich in anderen Bundesländern , wie zum Beispiel die Verlängerung der Schulpflicht in Bayern oder die Berufskollege in Nordrhein-Westfalen? Gibt es seitens des Senats Überlegungen, die Voraussetzungen für Jugendliche, die bei ihrer Ankunft in Bremen bereits das 18te Lebensjahr vollendet haben, in Anlehnung an Regelungen zum Beispiel in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder anderer Bundesländer entsprechend zu verändern und wie sehen diese Überlegungen konkret aus? Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: In diesem Zusammenhang wird auf die Große Anfrage „Unterbringung, Teilhabe - und Integrationschancen für unbegleitete junge Geflüchtete bei Volljährigkeit“ (Große Anfrage der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD) (Vorlage 1372/19), vor allem die Antworten der Fragen 6 bis 8 vom 24.05.2017 verwiesen. 1. Welche Möglichkeiten haben geflüchtete und andere neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler in Bremen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ihre schulische Ausbildung auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgreich abzuschließen und eine Berufsausbildung zu beginnen? Die Schulpflicht endet in Bremen lt. §54 (3) BremSchulG spätestens zum Ende des Schuljahres , in dem das 18 Lebensjahr vollendet wird. Bis zu diesem Zeitpunkt werden spät Zugewanderte in ein zweistufiges System aufgenommen: In einer Sprachförderklasse mit Berufsorientierung werden in einem ersten Schuljahr in erster Linie Sprachkenntnisse erworben. Darauf aufbauend erfolgt der einjährige Besuch einer Berufsorientierungsklasse mit Sprachförderung . Hier gibt es erste Pflichtpraktika und die Möglichkeit des Erwerbs eines ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses. Bei Nichterreichen des Bildungsgangzieles gibt es die Möglichkeit der Wiederholung. Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen dieses Zwei- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 stufensystems volljährig werden, verbleiben in ihren Klassen. Wer einen ersten allgemeinbildenden Abschluss erlangt hat und nicht in eine Einstiegsqualifizierung bzw. duale Ausbildung geht, kann im Rahmen des Bildungsanspruchs gem. § 34 (1) BremSchulG einen Bildungsgang im sogenannten schulischen Übergangssystems (bspw. eine Praktikumsklasse oder eine Einjährige berufsvorbereitende Berufsfachschule) besuchen. Somit ist eine über das 18. Lebensjahr hinausgehende Beschulung und Berufsausbildung möglich. Für eine Ausbildung im dualen System wird ein erfolgreicher Schulabschluss nicht vorausgesetzt. Über das 18. Lebensjahr hinaus kann über den Bildungsanspruch bei bestimmten aufeinander aufbauenden Bildungsgängen zur Beendigung des letzten Bildungsgangs die Schule besucht werden. In Bremen existiert, unabhängig vom Alter, eine Berufsschulpflicht während der gesamten beruflichen Ausbildung im dualen System. Das bedeutet, dass auch weit über die allgemeine Schulpflicht hinaus eine (Berufs)schulpflicht besteht. Dies unterscheidet Bremen von den meisten Bundesländern, in denen es lediglich eine Berufsschulpflicht bis zum 21. oder 25. Lebensjahr bzw. gar keine Berufsschulpflicht z. B. für Auszubildende mit Hochschulzugangsberechtigung gibt. Wenn ein erster allgemeinbildender Abschluss erlangt wurde und der Besuch eines Bildungsganges oder mehrerer bestimmter aufbauender Bildungsgänge Teil eines in sich geschlossenen Bildungsweges ist, erlischt der Bildungsanspruch bei fortlaufendem Schulbesuch nach § 34 (1) BremSchulG erst mit Beendigung des letzten Bildungsganges, auch wenn das 18. Lebensjahr überschritten wurde. 2. Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, um neben dem Erlernen der Sprache auch etwaige Defizite im mathematischen und/oder naturwissenschaftlichen Bereich zu beheben als wichtige Voraussetzung für den Ausbildungserfolg? In diesem Jahr neu eingeführt wurde die Verordnung über ausbildungsvorbereitende Bildungsgänge mit entsprechenden Stundentafeln. Bereits im Vorkurs „Sprachförderklasse mit Berufsorientierung“ sind Mathematik und Naturwissenschaften neben der deutschen Sprache Bestandteil des Stundenplans. Dies gilt ebenso für die „Berufsorientierungsklasse mit Sprachförderung“. Hier gibt es vor allem Mathematik und Naturwissenschaften mit Fachpraxisbezug . Zur Unterstützung wird gegenwärtig vom Landesinstitut für Schule ein Curriculum für diese Angebote erstellt. Daneben können die Lehrerinnen und Lehrer methodischdidaktische Anregungen über die EDV-Plattform „Itslearning“ beziehen. An einigen berufsbildenden Schulen gibt es laufende Kontakte zu Firmen, mit denen die Lehrerinnen und Lehrer und spät zugewanderte Schülerinnen und Schüler der Vorkurse und der Berufsorientierungsklassen mit Sprachförderung mathematisch/naturwissenschaftliche Fragestellungen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 gemeinsam bearbeiten. Das Instrument der ausbildungsbegleiteten Hilfen (abH) steht selbstverständlich auch den spät zugewanderten Auszubildenden zur Verfügung. Im Rahmen von abH werden bei Bedarf auch mathematische und naturwissenschaftliche Themen des Fachunterrichts bearbeitet. Allerdings zeigt es sich, dass auch im mathematischen und naturwissenschaftlichen Bereich der Schulerfolg in erster Linie vom Beherrschen der deutschen Sprache abhängt. 3. Auf welche Hindernisse und Schwierigkeiten stoßen sie hierbei und was wird unternommen , um diese zu beseitigen? Der wichtigste Aspekt ist eine ausreichende begleitende Sprachförderung in allen Fächern während der Berufsausbildung – insbesondere im Bereich der Fachsprache des jeweiligen Berufes. So sind beispielsweise auch im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich für Textaufgaben Mindestanforderungen in deutscher Sprache erforderlich. Für die Jugendlichen in der Einstiegsqualifizierung des AFZ-Programmes gibt es eine gute zusätzliche allgemeine sprachliche Unterstützung., Für die Jugendlichen, die sich schon in einer Berufsausbildung befinden, wird noch zusätzliches Unterrichtsmaterial zu den Erfordernissen dieser Zielgruppe durch das Landesinstitut für Schule (LIS) erarbeitet werden. Daneben gibt es ein Angebot der Schulsozialarbeit durch Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen . Für die zugewanderten Jugendlichen werden regelmäßig Ausbildungsmessen, Praktikumsbörsen, sogenannte „Speeddatings“ in Zusammenarbeit mit Firmen, Kammern, Schulen und dem AFZ gemeinsam durchgeführt. Über diesen regelmäßigen Austausch und fest terminierten Informationsveranstaltungen zwischen Vertretern der Bildungsbehörde, dem Landesinstitut für Schule und den Vorkurslehrerinnen und Vorkurslehrern können Hindernisse und Schwierigkeiten in der Regel schnell erfasst und angegangen werden. Für den oben erwähnten notwendigen zusätzlichen Fachsprachenunterricht bedarf es zusätzlicher Anstrengungen. Die Angebote des BAMF richten sich nicht an genau diese Zielgruppe . Gemeinsam mit dem Arbeitsressort werden derzeit Möglichkeiten der Unterstützung geprüft. 4. Welche Möglichkeiten haben geflüchtete und andere neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler in Bremen, die bei der Ankunft in Bremen über 18 Jahre alt sind, ihre schulische Ausbildung wieder aufzunehmen, erfolgreich abzuschließen und eine Berufsausbildung bzw. ein Studium zu beginnen? Wenn die Zugewanderten im laufenden Schuljahr 18 Jahre alt werden, unterliegen sie noch der Schulpflicht und durchlaufen die oben genannten Maßnahmen unter Frage 1. Sind sie Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 nicht mehr schulpflichtig, sind für eine gezielte Einmündung in eine Ausbildung oder in den Arbeitsmarkt vor allem die Job Center Bremen und Bremerhaven sowie die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven und die JBA zuständig. Die Fachkräfte der Agentur für Arbeit und des Jobcenters informieren die jungen Geflüchteten über die Möglichkeiten des nachträglichen Erwerbs des Schulabschlusses an der Erwachsenenschule . Dort werden die persönlichen Voraussetzungen im Rahmen eines Auswahlverfahrens geprüft. Bei der Agentur für Arbeit wird zwischen drei Gruppen von Geflüchteten unterschieden: Geflüchtete mit guten Bleibeaussichten aus folgenden Herkunftsländern: Syrien, Iran, Irak, Eritrea und Somalia a) Beziehen sie noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, ist die Agentur für Arbeit für Ihre berufliche Orientierung, Beratung und Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung und die Unterstützung auf dem Weg dorthin zuständig. Suchen die Betroffenen Arbeit oder bringen sie noch nicht die Voraussetzungen für eine Ausbildung mit, werden sie durch ein spezialisiertes Team der Arbeitsvermittlung betreut. Hier stehen neben Beratung und den bewährten Angeboten der Arbeitsvermittlung weitere besondere Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Unterstützung für Geflüchtete bereit , die insbesondere mit Spracherwerb verknüpft sind. b) Streben die jungen Menschen eine Ausbildung an, werden sie durch die Berufsberatung innerhalb der Jugendberufsagentur betreut. Neben der Beratung und der Vermittlung in Ausbildung stehen ihnen je nach individuellen Voraussetzungen zahlreiche Maßnahmen wie etwa berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen auch mit der Möglichkeit die Berufsbildungsreife zu erwerben, außerbetriebliche Ausbildungen, Assistierte Ausbildung, Einstiegsqualifizierung und ausbildungsbegleitende Hilfen während EQ oder betriebliche Ausbildung offen. Speziell für Geflüchtete gibt es das Angebot „Perspektive für junge Geflüchtete“ (PerjuF), in dem Spracherwerb mit beruflicher Orientierung und betrieblicher Praxis verknüpft wird. In allen diesen Maßnahmen sind gegenwärtig Plätze verfügbar oder können bei Bedarf aufgestockt werden. Als problematisch erweist sich, dass diese Maßnahmen i.d.R. das Sprachniveau B1 voraussetzen, dass diese Jugendlichen auch nach dem Integrationskurs nicht immer mitbringen. Hinzu kommen bei Bedarf Reha-Maßnahmen oder finanzielle Unterstützung z.B. im Bewerbungsprozess oder während einer betrieblichen Ausbildung. Geflüchtete ohne gute Bleibeaussichten aus allen anderen Herkunftsländern Für diese jungen Geflüchteten stehen die Instrumente Beratung, Vermittlung in Einstiegsqualifizierung , Ausbildung und Arbeit zur Verfügung. Die anderen Instrumente der Berufsberatung auch für Geflüchtete sind für sie nicht vorgesehen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 Anerkannter Aufenthaltsstatus Sobald dieser vorliegt, besteht Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter. Junge Geflüchtete unter 25 Jahre werden von spezialisierten Beratungsfachkräften in den U25-Teams des Jobcenters in der Jugendberufsagentur betreut. Die unter 1b) genannten Angebote stehen auch allen Geflüchteten im SGB-Bezug II zur Verfügung. Darüber hinaus ist der Besuch von Maßnahmen möglich, die speziell im SGB II für Kunden des Jobcenters eingerichtet sind. Hier ist insbesondere das Förderzentrum U25 zu nennen, das u.a. auf den nachträglichen Erwerb des Schulabschlusses (Erweiterte Berufsbildungsreife) vorbereitet Für Frauen wurde darüber hinaus speziell das Projekt „Perf-W“ eingerichtet, das Orientierung , Bewerbungstraining und Unterstützung beinhaltet. Neben diesen vielfältigen Angeboten werden unter bestimmten Voraussetzungen auch Schulabschlüsse aus dem Heimatland anerkannt. 5. Auf welche Hindernisse und Schwierigkeiten stoßen junge Zuwandererinnen und Zuwanderer hierbei? Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit mehr Jugendliche, die mit über 18 Jahren in Bremen ankommen, ihren Schulabschluss an den Schulen in Bremen und Bremerhaven nachholen und eine Berufsausbildung beginnen können? Schulplätze an Regelschulen stehen nicht mehr schulpflichtigen Jugendlichen nicht zur Verfügung . Daher muss der Erwerb eines Schulabschlusses durch die unter Frage 4 genannten Maßnahmen realisiert werden. Als Hindernis zeigt sich, dass das deutsche duale Ausbildungssystem unter den Betroffenen nicht ausreichend bekannt ist. Viele Geflüchtete ziehen daher zunächst nur das Studium in Betracht. Auch hier wird in Einzelgesprächen informiert und beraten, Wege aufgezeigt und an Alternativen gearbeitet. Wenn es schließlich gelingt, einen Ausbildungs- oder Studienplatz zu bekommen, scheitern viele junge Geflüchtete, die als ausbildungsreif gelten, an der Fachsprache . Die Erkenntnisse zeigen, dass ohne gezielten Fachdeutschförderunterricht eine reibungslose Ausbildung für die Mehrheit nicht möglich ist. Dennoch ist der Weg über die duale Berufsausbildung der anzustrebende Weg für einen großen Teil der spät Zugewanderten. Eine duale Berufsausbildung erfordert keinen formalen allgemeinbildenden Schulabschluss – aber mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung kann der Mittlere Schulabschluss zuerkannt werden und nach den Hochschulgesetzen der meisten Bundesländer ist nach einer Zeit der Berufstätigkeit ein Hochschulzugang möglich. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 6. Welche Rolle spielen hierbei die berufsbildenden Schulen, die Arbeitsagentur, die Jugendberufsagentur und weitere Institutionen und Maßnahmen? Die berufsbildenden Schulen bieten den Berufsschulunterricht für die Geflüchteten in der dualen und der vollschulischen Berufsausbildung an. Daneben wird gegenwärtig ein aktuelles Sprachförderkonzept insbesondere hinsichtlich des Fachsprachenerwerbs für alle Berufsschülerinnen und Berufsschüler erarbeitet und umgesetzt. Bei den EQ-Maßnahmen des AFZ gibt es bereits eine begleitende Sprachförderung neben dem Berufsschulunterricht und der praktischen Arbeit. An den berufsbildenden Schulen wird über gemeinsame Projekte, beispielsweise den gemeinsamen Aufbau einer Fahrradwerkstatt mit Auszubildenden, Theaterprojekten, gemeinsamen Ausflügen, Sportveranstaltungen und Praktika versucht, Kontakte zwischen Deutschen und Zugewanderten herzustellen. Die Jugendberufsagentur übernimmt eine Lotsenfunktion für die nicht mehr schulpflichtigen Geflüchteten. Sie werden je nach Voraussetzung in Ausbildung, Studium oder Arbeit orientiert . In der Regel sind vorher Maßnahmen zum Spracherwerb bzw. weitere qualifizierende oder stabilisierende Angebote erforderlich. Die Geflüchteten erhalten damit eine sehr individuelle Unterstützung zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Oftmals fungieren die Beratungsfachkräfte von Agentur für Arbeit und Jobcenter in der Jugendberufsagentur als Schnittstelle in soziale Netzwerke, z.B. zur Kontaktstelle für Ehrenamtliche Helfer oder in Vereine. Für Geflüchtete im SGB II-Bezug initiiert das Jobcenter außerdem die kommunalen Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II (Schuldnerberatung ; Suchtberatung, Psychosoziale Betreuung, Kindesbetreuung). In diesem Zusammenhang wird der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen zum 01.08.2017 bei der Jugendberufsagentur zwei Stellen besetzen, die jungen Geflüchteten, die die Jugendberufsagentur nicht von selbst besuchen, gezielt aufsuchen und beraten. Ziel ist, dass möglichst viele junge Geflüchtete unter 25 erreicht werden. 7. Welchen Einfluss auf den Bildungsverlauf hat in diesem Zusammenhang die Teilnahme von unter und über 18 jährigen Jugendlichen an Vorkursen? Zu welchen Ergebnissen kommt hierbei die im November 2015 vom Senat (Bürgerschaftsdrucksache 19/137) angekündigte Verbleibs-Analyse der Jugendlichen im Anschluss an die Vorkurse , die im Rahmen des Aufbaus der Jugendberufsagentur etabliert werden sollte? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 In welchem Umfang können diese Jugendlichen im Anschluss an einen Vorkurs in reguläre Ausbildungsverhältnisse, Vollzeitbildungsgänge, weiterführende Schulen, Praktikums- oder BQ-Klassen überführt werden? Die Teilnahme an den Vorkursen und in den Berufsorientierungsklassen mit Sprachförderung verlängert die Ausbildungszeit der Jugendlichen um zwei Jahre. Allerdings erweist sich die Teilnahme an den Vorkursen als notwendig und sinnvoll. Dies haben die ersten Berufsausbildungs -Abschlüsse von Flüchtlingen bestätigt. Hier waren vor allem Sprachkenntnisse aus den Vorkursen und eine enge Betreuung durch Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie ehrenamtliche ehemalige Meister und Gesellen eine wichtige Hilfe beim Bestehen der Prüfungen. In den Vorkursen werden grundlegende Sprachkenntnisse und eine erste Berufsorientierung vermittelt. Auch können die zugewanderten Jugendlichen in den nachfolgenden „Berufsorientierungsklassen mit Sprachförderung“ einen allgemeinbildenden Schulabschluss erreichen. Die ersten Ergebnisse über den Erfolg der Vorkurse und der nachgelagerten Berufsorientierungsklassen werden am Schuljahresende 2016/17 genau ermittelt werden können. Es ist es erst im Winter 2017/18 möglich, zum Verbleib der Jugendlichen etwas mitzuteilen. Denn einige Ausbildungsverhältnisse bzw. BQ- und EQ-Angebote werden erst im Spätherbst diesen Jahres vereinbart. 8. Wie bewertet der Senat Maßnahmen und Initiativen in diesem Bereich in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel die Verlängerung der Schulpflicht in Bayern oder die Berufskollege in Nordrhein-Westfalen? Gibt es seitens des Senats Überlegungen, die Voraussetzungen für Jugendliche, die bei ihrer Ankunft in Bremen bereits das 18te Lebensjahr vollendet haben, in Anlehnung an Regelungen zum Beispiel in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder anderer Bundesländer entsprechend zu verändern und wie sehen diese Überlegungen konkret aus? In Bayern und in anderen Ländern wurde die Schulpflicht für Geflüchtete nicht verlängert. Es wird lediglich volljährigen Geflüchteten ein Schulrecht eingeräumt. In Bremen gibt es einen Bildungsanspruch für über 18 Jährige (siehe Antwort zu Frage 1). Daneben gibt es in Bremen eine zweitägige Berufsschulpflicht unabhängig vom Alter des/der Auszubildenden. Diese ist in Bayern auf einen Tag pro Woche begrenzt und endet mit dem 21. Lebensjahr, in Ausnahmefällen mit 25 Lebensjahren. Würde man lediglich für Geflüchtete die Schulpflicht verlängern, verstieße dies gegen das Gleichbehandlungsprinzip. Dieses Schulbesuchsrecht müsste dann auch volljährigen EU- Migrantinnen oder volljährigen Bremer Erwachsenen eingeräumt werden. Dies erscheint nicht zielführend. Dagegen könnten Kooperationen zwischen Maßnahmen der Arbeitsagentur und berufsbildenden Schulen bestehende Instrumentarien gut ergänzen. In den meisten Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 Bundesländern wie z.B. in Rheinland-Pfalz gibt es zwischen berufsbildenden Schulen und den Maßnahmen der Arbeitsagentur Kooperationen für die über 18 bzw. 21 jährigen Zugewanderten analog der Einstiegsqualifizierung in Bremen. Die Arbeitsagentur bietet dort in der Regel gemeinsame Maßnahmen an und der theoretische Teil wird hierbei von den berufsbildenden Schulen vermittelt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1140 VB Bildungs- und Beschäftigungsperspektiven von jungen geflüchteten und anderen neu zugewanderten Jugendlichen in Bremen 20170704 GA Persp. jug. Flüchtlinge