BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1142 Landtag (zu Drs. 19/1078) 19. Wahlperiode 04.07.17 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP Kriminelle Clans in Bremen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft ... Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 4. Juli 2017 „Kriminelle Clans in Bremen “ (Große Anfrage der Fraktion der FDP vom 24.05.2017) Die Fraktion der FDP hat die folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet. „Kriminelle Clans in Bremen Seit 2011 ist das Bremer Chapter des Rocker-Clubs „Mongols MC“ verboten. Dieses wurde in den Jahren vor dem Verbot von einem Mitglied eines in Bremen ansässigen kurdischlibanesischen Familienclans geführt. Diese Großfamilie hat bereits mehrfach durch ihre Nähe zur organisierten Kriminalität und Straftaten im Zusammenhang mit Schutzgelderpressung, Drogen- und Waffenhandel sowie Straftaten im Rotlichtmilieu bundesweit für negative Schlagzeilen gesorgt. Am 10. Januar 2017 berichtete die BILD-Zeitung erstmals, dass der im Jahr 2014 wegen Drogenhandels zu sechs Jahren Haft verurteile Chef des verbotenen Rocker -Clubs einen Antrag auf unbegleitete Ausgänge gestellt haben soll. Ein Foto zu dem entsprechenden Zeitungsbericht zeigt den Verurteilten mit Kleidungsstücken, die das Logo des verbotenen Vereins „Mongols MC“ zeigen. Neben der Clan-Kriminalität scheint die besagte kurdisch-libanesische Großfamilie jedoch auch sehr aktiv an Trickbetrügereien beteiligt zu sein. Am 22. Mai 2017 berichtete der Weser -Kurier zudem, dass Bremen bundesweit als Hochburg für Trickbetrug gelte. Grund hierfür sind erneut die Aktivitäten des hauptsächlich in Bremen ansässigen kurdischlibanesischen Familienclans. Hierbei wird den Opfern von falschen Polizisten vorgegaukelt, dass die Polizei Hinweise auf einen unmittelbar bevorstehenden Raubüberfall auf die Opfer habe. Zur Sicherheit sollen diese dann Bargeld und Wertgegenstände an die falschen Polizisten übergeben. Allein mit dieser Masche erbeuten Kriminelle Millionenbeträge. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Fälle von a. Bandenkriminalität, b. Drogenhandel, c. Waffenhandel bzw. Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, d. Schutzgelderpressung, e. Zwangsprostitution und f. Menschenhandel gab es in Bremen und Bremerhaven jeweils in den Jahren zwischen 2013 und 2016? 2. Wie viele der in Frage 1 genannten Fälle führten auf Grund welcher Vergehen zu Verurteilungen mit jeweils welchem Strafmaß? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft - 2 - “...“} 3. Wie viele Menschen in Bremen und Bremerhaven werden dem Umfeld der medial bekannten kurdisch-libanesischen Großfamilie zugeordnet? 4. Wie viele Menschen in Bremen und Bremerhaven, die dem Umfeld dieser Familie zugeordnet werden, sind wegen welcher Vergehen bereits verurteilt worden? a. Wie viele davon wurden zu Haftstrafen mit welchem Strafmaß verurteilt? b. Wie viele davon wurden bereits mehrfach verurteilt (bitte jeweils Anzahl und Jahr der Verurteilungen benennen)? 5. Welche Informationen liegen dem Senat bezüglich Aktivitäten der kurdischlibanesischen Großfamilie im Zusammenhang mit bundesweitem Trickbetrug vor? 6. In welchem Rahmen arbeiten die Bremischen Sicherheitsbehörden mit anderen Landes - bzw. Bundesbehörden im Kampf gegen den vom Ausland aus organisierten Trickbetrug zusammen? 7. Wie viele Personen sind mit der Ermittlungs- und Aufklärungsarbeit bei den Staatsanwaltschaften im Land Bremen und der Polizei in Bremen und Bremerhaven von Aktivitäten im Bereich des Trickbetrugs aktuell betraut? 8. Wie viele Fälle von Trickbetrug wurden jeweils jährlich seit 2013 angezeigt und in wie vielen Fällen kam es auf Grund welcher Straftaten zu Verurteilungen? 9. Gibt es außer der bekannten kurdisch-libanesischen Großfamilie noch weitere Fälle von kriminellen Clans in Bremen und Bremerhaven? 10. Welche Fälle von Kriminalität gab es seit dem Verbot des Rocker-Clubs Mongols MC in Bremen und Bremerhaven jeweils jährlich zwischen 2013 und 2016, die dem sogenannten Rocker-Milieu zuzuordnen sind? 11. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über Aktivitäten des verbotenen Rocker- Clubs Mongols MC in Bremen und Bremerhaven vor? 12. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über Aktivitäten anderer Rocker-Clubs, insbesondere der Hells Angels, vor? 13. Ist das Tragen von Kutten, bspw. der Rocker-Clubs Mongols MC und Hells Angels, trotz des Verbots des Tragens in der Öffentlichkeit, in bremischen Gefängnissen gestattet ? 14. Wie viele Fälle von Gewalt gegen Justizvollzugsbeamte gab es jeweils jährlich zwischen 2013 und 2016 in der JVA Bremen? 15. Wie viele Fälle von Drohungen von Tatverdächtigen oder Angeklagten gegen Polizeibeamte , Justizvollzugsbeamte, Staatsanwälte und Richter sind den bremischen Behörden seit 2013 (wenn möglich jeweils jährlich aufschlüsseln) bekannt? In wie vielen Fällen handelte es sich hierbei jeweils um Drohungen mit dem Ziel, eine Anzeige begangener Straftaten zu verhindern oder ein möglichst geringes Strafmaß zu erzwingen ? 16. Wie viele Fälle, bei denen es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Gefängnisinsassen gekommen ist, gab es jeweils jährlich zwischen 2013 und 2016? 17. Welche Gegenstände sind aus Sicherheitsgründen oder welchen sonstigen Gründen in der JVA Bremen verboten und wie viele dieser Gegenstände wurden jeweils jährlich zwischen 2013 und 2016 sichergestellt? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft - 3 - “...“} 18. In wie vielen Fällen wurden in der JVA Bremen jeweils jährlich zwischen 2013 und 2016 illegale Substanzen bzw. Drogen sichergestellt? In wie vielen dieser Fälle kam es zu weiteren Anzeigen bzw. Strafverfahren gegen Gefängnisinsassen auf Grund des Besitzes illegaler Substanzen bzw. Drogen? 19. Sind den Behörden in den Jahren zwischen 2013 und 2016 Fälle bekannt geworden, in denen Insassen der JVA Bremen an der Organisation von illegalem Drogenhandel beteiligt waren? 20. Von wie vielen Straftaten haben die Sicherheitsbehörden Bremens Kenntnis, in deren Planung Insassen der JVA Bremen in den Jahren 2013 bis 2016 involviert waren? Wie viele davon führten zu weiteren Ermittlungen gegen Insassen der JVA Bremen? 21. Werden (Mobil-) Telefonate von Gefängnisinsassen in der JVA Bremen abgehört bzw. besteht diese Möglichkeit? Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde von dieser Möglichkeit jeweils jährlich seit 2013 Gebrauch gemacht? 22. Unter welchen Bedingungen können einem Gefangenen unbegleitete Ausgänge gewährt werden? Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: Unter dem Begriff Clankriminalität versteht man diejenige Kriminalität, welche von durch ihre ethnische Zugehörigkeit oder Familienstrukturen geprägten Gruppierungen begangen wird. Häufig ist ein hohes kriminelles Potenzial zu beobachten; ferner wird eine aus rechtstaatlicher Sicht problematische Paralleljustiz praktiziert, welche sich durch das Einsetzen von Familienoberhäuptern oder Clanältesten als „Schlichter“ kennzeichnet und die den staatlichen Strafverfolgungsanspruch zu konterkarieren versucht. Aus insbesondere in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gewonnenen Erkenntnissen ergibt sich, dass in Bremen Angehörige bestimmter Großfamilien systematisch und organisiert gewerbsmäßig Straftaten unterschiedlicher Deliktsfelder begehen. So fallen Mitglieder dieser Familien überdurchschnittlich oft durch die Begehung von Eigentums- und Rohheitsdelikten sowie Drogenhandel auf. Die Bremer Polizei hat die Informationssammelstelle ethnische Clans (ISTEC) eingerichtet, um durch Analysen geeignete Ansätze zur Kriminalitätsbekämpfung zu entwickeln. Die behördenübergreifende Zusammenarbeit spielt in diesem Zusammenhang eine große Rolle. 1. Wie viele Fälle von a. Bandenkriminalität, b. Drogenhandel, c. Waffenhandel bzw. Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, d. Schutzgelderpressung, e. Zwangsprostitution und f. Menschenhandel gab es in Bremen und Bremerhaven jeweils in den Jahren zwischen 2013 und 2016? Bandenkriminalität sowie Schutzgelderpressung sind keine eigenen Straftatbestände und werden deshalb statistisch nicht erfasst. Ansonsten stellen sich die Fälle wie in der Anlage 1 abgebildet dar: Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft - 4 - “...“} 2. Wie viele der in Frage 1 genannten Fälle führten auf Grund welcher Vergehen zu Verurteilungen mit jeweils welchem Strafmaß? Die Verurteilungen mit dem jeweiligen Strafmaß zu den in Frage 1 genannten Fällen sind der in Anlage 2 beigefügten Strafverfolgungsstatistik zu entnehmen. 3. Wie viele Menschen in Bremen und Bremerhaven werden dem Umfeld der medial bekannten kurdisch-libanesischen Großfamilie zugeordnet? Zum Zeitpunkt der Einrichtung einer „Informationssammelstelle Ethnische Clans“ („ISTEC“) bei der Polizei Bremen im Jahr 2010 gehörten etwa 2600 Personen zur Gruppe der Mhallamiye. Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung durch die ISTEC wird die Personenanzahl laufend fortgeschrieben. Am 04.07.2016 waren insoweit 3541 Personen erfasst, deren Wohnsitz in Bremen liegt. In Einzelfällen sind insofern auch Personen berücksichtigt, die im Umland Bremens leben, über familiäre Bezüge nach Bremen verfügen und die in Bremen strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Sofern sich die aktuelle Anfrage auf eine bestimmte Familie bezieht, können für Bremen und Bremerhaven keine konkreten Zahlenangaben gemacht werden. Der Name der “medial bekannten kurdisch- libanesischen Großfamilie“ wurde in der Vergangenheit von einer Vielzahl von in Bremen ansässigen Personen bzw. Familien benutzt , bevor diese ihren Nachnamen zu einem türkischen Namen änderten. 4. Wie viele Menschen in Bremen und Bremerhaven, die dem Umfeld dieser Familie zugeordnet werden, sind wegen welcher Vergehen bereits verurteilt worden? a. Wie viele davon wurden zu Haftstrafen mit welchem Strafmaß verurteilt? b. Wie viele davon wurden bereits mehrfach verurteilt (bitte jeweils Anzahl und Jahr der Verurteilungen benennen)? Insgesamt wurden bei der Staatsanwaltschaft Bremen seit 2010 mindestens 1316 Verfahren gegen Personen geführt, die der Gruppe der Mhallamiye zugerechnet werden . Hiervon sind auch jeweils mehrere Verfahren gegen eine Person erfasst, so dass die Anzahl der erfassten Straftäter aus dieser Gruppe weitaus geringer ist. Tatsächlich dürften es wesentlich mehr Verfahren gegen Personen aus der Gruppe der Mhallamiye sein, die bei der Staatsanwaltschaft Bremen bearbeitet wurden. Eine konkrete Zahl kann insoweit nicht genannt werden. Dies würde eine entsprechende Überprüfung aller entsprechenden bei der Staatsanwaltschaft geführten Verfahren voraussetzen, welche berücksichtigt, welches Delikt dem jeweiligen Verfahren zugrunde liegt und ob und gegebenenfalls zu welcher Strafe die Täter verurteilt wurden. Dies kann mit einem vertretbaren Aufwand nicht vorgenommen werden. 5. Welche Informationen liegen dem Senat bezüglich Aktivitäten der kurdischlibanesischen Großfamilie im Zusammenhang mit bundesweitem Trickbetrug vor? Es gab bei der Staatsanwaltschaft Bremen bislang ein Verfahren gegen Mitglieder einer kurdisch- libanesischen Großfamilie wegen bundesweiten Trickbetruges aus dem Jahr 2014 mit dem in der Anfrage geschilderten Modus Operandi. An den Taten waren auch Personen beteiligt, die nicht der kurdisch- libanesischen Großfamilie angehören . Die Opfer in verschiedenen Teilen Deutschlands wurden hierbei aus einem Callcenter in Izmir (Türkei) angerufen, wobei die Nummer des Anrufers verfälscht wurde. Im Display erschienen beim Opfer zum Beispiel die Nummer des Bundeskriminalamtes oder die Nummer „0110“. Von Bremen aus fuhren verschiedene Perso- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft - 5 - “...“} nen als Abholer zu den Opfern, um unrechtmäßig Waren von diesen in Empfang zu nehmen. Es liegen Hinweise darauf vor, dass Mitgliedern der kurdisch- libanesischen Großfamilie weitere Straftaten nach diesem Modus Operandi zuzuordnen sind. 6. In welchem Rahmen arbeiten die Bremischen Sicherheitsbehörden mit anderen Landes - bzw. Bundesbehörden im Kampf gegen den vom Ausland aus organisierten Trickbetrug zusammen? Die Zuständigkeit für die Bearbeitung der in Rede stehenden Delikte richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 9 StGB (Ort der Tat) und 7 StPO (Gerichtsstand des Tatortes). Wenn im Rahmen von Ermittlungen rechtlich belastbare Hinweise auf überörtlich agierende Täter festgestellt werden, ist in enger Abstimmung mit den zuständigen Staatsanwaltschaften eine länderübergreifende Zusammenführung der Verfahren durch die Polizei möglich. Entsprechende Großverfahren wurden in der Vergangenheit in mehreren Ermittlungsgruppen geführt. Aus diesen Verfahren heraus konnten zahlreiche laufende oder bevorstehende Einzeltaten in Bremen und anderen Bundesländern erkannt, verhindert und beweiserheblich dokumentiert werden. Der Informationsaustausch zwischen den deliktsverantwortlichen Dienststellen der Polizei im Bundesgebiet erfolgt über EDV- Anwendungen. Im Bereich der Staatsanwaltschaften werden die Ermittlungen bei der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft geführt. Sollte es bei verschiedenen Staatsanwaltschaften Verfahren gegen dieselben Täter wegen desselben Deliktstyps geben, werden diese in der Regel bei einer Staatsanwaltschaft zusammengeführt, die dann auch die Bearbeitung von Taten aus anderen Bundesländern übernimmt. So hat die Staatsanwaltschaft Bremen das in der Antwort auf die Frage 5 erwähnte Verfahren von einer anderen Staatsanwaltschaft übernommen und Vorfälle zum Nachteil von Geschädigten aus verschiedenen Bundesländern bearbeitet. 7. Wie viele Personen sind mit der Ermittlungs- und Aufklärungsarbeit bei den Staatsanwaltschaften im Land Bremen und der Polizei in Bremen und Bremerhaven von Aktivitäten im Bereich des Trickbetrugs aktuell betraut? Für Trickbetrugsdelikte liegt bei der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven keine spezielle Zuständigkeit vor. Die Delikte werden je nach individueller Deliktsausprägung in unterschiedlichen Sachgebieten bearbeitet. Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche bei der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven mit Ermittlungs- und Aufklärungsarbeiten im Bereich der Trickbetrugsdelikte betraut sind, kann daher nicht genannt werden. Bei der Staatsanwaltschaft Bremen gibt es keine spezielle Zuständigkeit für Trickbetrug . Auch werden Trickbetrugstaten nicht gesondert statistisch erfasst, so dass eine zahlenmäßige Angabe hinsichtlich der insoweit befassten Staatsanwältinnen und Staatsanwälten nicht möglich ist. Betrugstaten werden in der Regel von den Dezernentinnen und Dezernenten aus den allgemeinen Abteilungen bearbeitet. In größer angelegten Fällen, die Bezüge zur organisierten Kriminalität aufweisen, erfolgt eine Einzelzuweisung an eine Staatsanwältin oder einen Staatsanwalt aus der Abteilung für organisierte Kriminalität. 8. Wie viele Fälle von Trickbetrug wurden jeweils jährlich seit 2013 angezeigt und in wie vielen Fällen kam es auf Grund welcher Straftaten zu Verurteilungen? Das Deliktsfeld Trickbetrug wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht gesondert erfasst Insofern kann keine Aussage dazu getroffen werden, wie viele Fälle des Trickbetruges angezeigt worden sind. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft - 6 - “...“} Da auch bei der Staatsanwaltschaft eine gesonderte Erfassung von Trickbetrugstaten nicht erfolgt, kann auch nicht gesagt werden, in wie vielen Fällen es zu entsprechenden Verurteilungen gekommen ist. Im Hinblick auf das in der Antwort auf die Frage 6. genannte Umfangsverfahren wegen Trickbetruges aus einem türkischen Call- Center kam es zu Verurteilungen von vier Personen, davon einer Person aus dem Bereich einer kurdisch- libanesischen Großfamilie. Momentan sind zwei weitere Umfangsverfahren wegen Trickbetruges vor dem Landgericht Bremen anhängig. In einem Fall wird zwei polnischen Staatsangehörigen zur Last gelegt, von 2013 bis 2015 in 78 Fällen Betrugstaten durch sog. „Schockanrufe“ bei älteren Geschädigten polnischer Herkunft begangen zu haben. In einem weiteren Fall wird zwei türkischen Angeklagten vorgeworfen, an neun Straftaten nach dem geschilderten Modus Operandi beteiligt gewesen zu sein. 9. Gibt es außer der bekannten kurdisch-libanesischen Großfamilie noch weitere Fälle von kriminellen Clans in Bremen und Bremerhaven? Es gibt weitere Familienclans, deren Mitglieder teilweise überdurchschnittlich oft strafrechtlich in Erscheinung treten. Dies betrifft neben Großfamilien aus dem Bereich der Mhallamiye weitere Bevölkerungsgruppen, bei denen ähnliche Clanstrukturen festzustellen sind. Da insoweit keine gesonderte statistische Erfassung erfolgt, können hierzu keine näheren Angaben gemacht werden . 10. Welche Fälle von Kriminalität gab es seit dem Verbot des Rocker-Clubs Mongols MC in Bremen und Bremerhaven jeweils jährlich zwischen 2013 und 2016, die dem sogenannten Rocker-Milieu zuzuordnen sind? In den Jahren 2013- 2016 sind diverse Mitglieder mehrerer Gruppierungen, die dem „Rocker-Milieu“ zuzuordnen sind, strafrechtlich in Erscheinung getreten . Es erfolgt bei der Staatsanwaltschaft keine gesonderte Erfassung von Rockerkriminalität in den allgemeinen Deliktsfeldern. Insofern lassen sich keine konkreten Angaben machen. Es lässt sich allerdings festhalten, dass verschiedene Deliktsbereiche wie Gewaltdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit, Verkehrsdelikte, Verstöße gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz betroffen sind. Zu den Verfahren wegen Verstoßes gegen § 20 Vereinsgesetz (Tragen von Kennzeichen verbotener Vereine oder Fortsetzung eines verbotenen Vereins) waren von den im Jahr 2013 anhängigen 26 Verfahren mindestens 9 Verfahren dem Rockerbereich zuzurechnen . Im Jahr 2014 waren von den insgesamt 36 anhängigen Verfahren mindestens 10 Verfahren dem Rockerbereich zuzurechnen, 2015 von den insgesamt 40 Verfahren mindestens 5 und 2016 von den insgesamt 16 Verfahren mindestens ein Verfahren. 11. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über Aktivitäten des verbotenen Rocker- Clubs Mongols MC in Bremen und Bremerhaven vor? Am 12.04.2013 kam es zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen Mitgliedern des Mongols MC Bremen und den Bremer Hells Angels im Bereich Bremen Mitte , bei dem ein Mitglied des Mongols MC Bremen lebensgefährlich verletzt wurde. Hierzu ist noch jeweils ein Verfahren wegen Landfriedensbruchs vor dem Landgericht Bremen gegen Mitglieder des Mongols MC Bremen und der Hells Angels anhängig. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft - 7 - “...“} Weiterhin ist ein Verfahren gegen ein Mitglied der Mongols MC Bremen wegen Verstoßes gegen § 20 Vereinsgesetz (Tragen von Kennzeichen eines verbotenen Vereins ) aus Januar 2017 vor dem Amtsgericht Bremen anhängig. Ansonsten beschränken sich die Aktivitäten hauptsächlich auf Auftritte in den sozialen Netzwerken. Ein Auftreten von Mitgliedern des verbotenen Mongols MC in Bremen mit Vereinsabzeichen kann derzeit nicht festgestellt werden. In Bremerhaven ist der verbotene Rocker- Club Mongols MC nicht aktiv. 12. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über Aktivitäten anderer Rocker-Clubs, insbesondere der Hells Angels, vor? Nach dem Verbot des Hells Angels MC in Bremen im Jahr 2013 hat sich der Großteil der ehemaligen Mitglieder anderen Ortsgruppen des Hells Angels MC angeschlossen . Es gab einzelne öffentliche Auftritte von Vereinsangehörigen, beispielsweise beim Bremer Freimarkt im Jahr 2016. Hierbei wurden allerdings keine Vereinsabzeichen , die auf den Hells Angels MC hindeuten, getragen. Einzelne Mitglieder des Hells Angels MC sind im Sicherheitsgewerbe oder als Betreiber im Prostitutionsgewerbe tätig . Der Hells Angels MC ist in Bremerhaven nicht aktiv. Der Rocker-Club „Freeway Riders “ unterhält in Bremerhaven ein Clubhaus, gleiches gilt für die rockerähnliche Gruppierung „Bloody Warrior“. Der Senat wird die Entwicklung aufmerksam beobachten und die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung einer Etablierung entsprechender krimineller Strukturen ergreifen. Der Senat hält an seiner konsequenten Linie gegen derartige Rockergruppierungen fest. 13. Ist das Tragen von Kutten, bspw. der Rocker-Clubs Mongols MC und Hells Angels, trotz des Verbots des Tragens in der Öffentlichkeit, in bremischen Gefängnissen gestattet ? Das Tragen von Kutten ist in der Justizvollzugsanstalt Bremen verboten. 14. Wie viele Fälle von Gewalt gegen Justizvollzugsbeamte gab es jeweils jährlich zwischen 2013 und 2016 in der JVA Bremen? In den Jahren 2013 und 2014 gab es jeweils zwei Fälle von Angriffen beziehungsweise Widerstandshandlungen; 2015 und 2016 gab es jeweils fünf entsprechende Vorfälle . 15. Wie viele Fälle von Drohungen von Tatverdächtigen oder Angeklagten gegen Polizeibeamte , Justizvollzugsbeamte, Staatsanwälte und Richter sind den bremischen Behörden seit 2013 (wenn möglich jeweils jährlich aufschlüsseln) bekannt? In wie vielen Fällen handelte es sich hierbei jeweils um Drohungen mit dem Ziel, eine Anzeige begangener Straftaten zu verhindern oder ein möglichst geringes Strafmaß zu erzwingen ? Da bei der Staatsanwaltschaft keine gesonderte Erfassung von Verfahren gegen Polizeibeamtinnen sowie Polizeibeamte, Justizvollzugsbedienstete, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter erfolgt, können keine verlässlichen Angaben gemacht werden. Es sind keine Fälle bekannt, in denen Drohungen gegenüber Staatsanwältinnen beziehungsweise Staatsanwälten sowie Richterinnen und Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft - 8 - “...“} Richtern mit dem Ziel erfolgten, Einfluss auf die Strafverfolgung beziehungsweise das Strafmaß zu nehmen. In der Justizvollzugstatistik werden verbale Drohungen gegen Justizvollzugsbedienstete nicht erfasst. Drohungen gegen Justizvollzugsbeamte mit dem Ziel, eine Anzeige begangener Straftaten zu verhindern, sind nicht bekannt. 16. Wie viele Fälle, bei denen es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Gefängnisinsassen gekommen ist, gab es jeweils jährlich zwischen 2013 und 2016? Im Jahr 2013 gab es 33 Fälle, 2014 39 Fälle, 2015 36 Fälle und 2016 21 Fälle von körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Gefängnisinsassen. 17. Welche Gegenstände sind aus Sicherheitsgründen oder welchen sonstigen Gründen in der JVA Bremen verboten und wie viele dieser Gegenstände wurden jeweils jährlich zwischen 2013 und 2016 sichergestellt? Für die Gefangenen gibt es einen Katalog von genehmigter Haftraumausstattung. Nur so können der präventive Brandschutz und die Übersichtlichkeit der Hafträume gewährleistet werden. Nicht genehmigte beziehungsweise verbotene Gegenstände werden eingezogen beispielsweise selbst gebastelten Rauchgeräte sowie Mobiltelefonen . Die Anzahl der sichergestellten Handys wird in einer Jahresstatistik erfasst: 2013 Zugeordnete Handys: 149 Nicht zugeordnete Handys: 56 Gesamt: 205 2014 Zugeordnete Handys: 117 Nicht zugeordnete Handys: 82 Gesamt: 199 2015 Zugeordnete Handys: 160 Nicht zugeordnete Handys: 106 Gesamt: 266 2016 Zugeordnete Handys: 248 Nicht zugeordnete Handys: 138 Gesamt: 386 Eine Statik über die sonstigen Gegenstände, die nicht zulässig beziehungsweise verboten sind, wird nicht geführt. 18. In wie vielen Fällen wurden in der JVA Bremen jeweils jährlich zwischen 2013 und 2016 illegale Substanzen bzw. Drogen sichergestellt? In wie vielen dieser Fälle kam es zu weiteren Anzeigen bzw. Strafverfahren gegen Gefängnisinsassen auf Grund des Besitzes illegaler Substanzen bzw. Drogen? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft - 9 - “...“} Die Justizvollzugsanstalt erstattet bei jedem Fund von illegalen Substanzen beziehungsweise Drogen Strafanzeige. Die Justizvollzugsanstalt dokumentiert neben den einzelnen Gefangenen zuzuordnenden Funden auch weitere Funde wie Beispielsweise solche aufgrund von Würfen über die Anstaltsmauern. In diesen Fällen stellt die Justizvollzugsanstalt Anzeige gegen Unbekannt. In den Jahren 2013 bis 2016 ergaben sich folgende Zahlen : Jahr Zuordnung möglich Unbekannt 2013 61 41 2014 75 72 2015 64 72 2016 44 93 19. Sind den Behörden in den Jahren zwischen 2013 und 2016 Fälle bekannt geworden, in denen Insassen der JVA Bremen an der Organisation von illegalem Drogenhandel beteiligt waren? Es wurde ein entsprechender Fall bekannt. 20. Von wie vielen Straftaten haben die Sicherheitsbehörden Bremens Kenntnis, in deren Planung Insassen der JVA Bremen in den Jahren 2013 bis 2016 involviert waren? Wie viele davon führten zu weiteren Ermittlungen gegen Insassen der JVA Bremen? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. 21. Werden (Mobil-) Telefonate von Gefängnisinsassen in der JVA Bremen abgehört bzw. besteht diese Möglichkeit? Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde von dieser Möglichkeit jeweils jährlich seit 2013 Gebrauch gemacht? Mobiltelefone sind in der Justizvollzugsanstalt verboten. Aufgefundene Geräte werden eingezogen. Telefonate, die über das Telefonsystem der JVA Bremen geführt werden, können abgehört werden. Seit 2013 wurde hiervon einmal Gebrauch gemacht. 22. Unter welchen Bedingungen können einem Gefangenen unbegleitete Ausgänge gewährt werden? Die Norm des § 38 Bremer Strafvollzugsgesetzes (BremStVollzG) regelt die Lockerungen und sonstigen Aufenthalte außerhalb der Justizvollzugsanstalt. Vollzugslockerungen werden genehmigt, wenn nicht zu befürchten ist, dass der Gefangene sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entzieht oder die Lockerungen zu Straftaten missbraucht. Vor der Gewährung von Lockerungen wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für Lockerungen erfüllt sind. Bei der Prüfung werden die Zeit bis zur voraussichtlichen Entlassung, die abgeurteilten Straftaten, die Sozialkontakte der Gefangenen und deren Verhalten in der Haft berücksichtigt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Frage 1: Wie viele Fälle von a. Bandenkriminalität b. Drogenhandel c. Waffenhandel bzw. Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz d. Schutzgelderpressung e. Zwangsprostitution f. Menschenhandel a. sogenannnte Bandenkriminalität Schutzgelderpressung ist kein eigener Straftatbestand b. Drogenhandel 2013 2014 2015 2016 3835 3969 3957 3192 c. Waffenhandel bzw. Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz §§ 52, 52a, 53 WaffG 2013 2014 2015 2016 358 389 440 430 §§19, 20, 22a, 22b KrWaffG 2013 2014 2015 2016 5 3 11 14 d. Schutzgelderpressung Schutzgelderpressung ist kein eigener Straftatbestand e. und f. Zwangsprostitution und Menschenhandel §§ 232, 232a, 233 StGB 2013 2014 2015 2016 32 19 13 13 Die Zahlen zum Bereich BtMG enthalten nicht nur den Handel, sondern sämtliche Verstöße gegen das Gesetz ( § 29, 29a, 30, 30a BtmG) Anlage 1 gab es in Bremen und Bremerhaven jeweils in den Jahren zwischen 2013 und 2016 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Quelle: Strafverfolgungsstatistik (SVE 1, SVE 5, SVE 9) Frage 2: Wie viele der in Frage 1 genannten Fälle führten auf Grund welcher Vergehen zu Verurteilungen mit jeweils welchem Strafmaß? b. Drogenhandel BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Unerl. Anbauen, Herst., Handeltr. mit, Einoder Ausführen etc. von Betäubungsmitteln 2013 2014 2015 Abgeurteilte - männlich 273 286 257 Abgeurteilte - weiblich 22 25 19 Abgeurteilte - insgesamt 295 311 276 davon nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte - männlich 191 178 191 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte - weiblich 19 15 17 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte - insgesamt 210 193 208 Geldstrafe - männlich 181 167 177 Geldstrafe - weiblich 17 14 15 Geldstrafe - insgesamt 198 181 192 Freiheitsstrafe unter 6 Mon. - männlich 0 0 1 Freiheitsstrafe unter 6 Mon. - weiblich 0 0 0 Freiheitsstrafe unter 6 Mon. - insgesamt 0 0 1 Freiheitsstrafe unter 6 Mon. zur Bew. - männlich 1 3 5 Freiheitsstrafe unter 6 Mon. zur Bew. - weiblich 1 0 1 Freiheitsstrafe unter 6 Mon. zur Bew. - insgesamt 2 3 6 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. - männlich 2 1 1 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. - weiblich 0 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. - insgesamt 2 1 1 Freiheitsstrafe 6 Mon.-9 Mon. - männlich 0 1 0 Freiheitsstrafe 6 Mon.-9 Mon. - weiblich 0 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon.-9 Mon. - insgesamt 0 1 0 Freiheitsstrafe 6 Mon.-9 Mon. zur Bew. - männlich 2 0 1 Freiheitsstrafe 6 Mon.-9 Mon. zur Bew. - weiblich 1 1 0 Freiheitsstrafe 6 Mon.-9 Mon. zur Bew. - insgesamt 3 1 1 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr - männlich 1 0 0 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr - weiblich 0 0 0 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr - insgesamt 1 0 0 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr zur Bew. - männlich 2 1 4 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr zur Bew. - weiblich 0 0 1 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr zur Bew. - insgesamt 2 1 5 Freiheitsstrafe 1Jahr - 2 Jahre - männlich 1 1 0 Freiheitsstrafe 1Jahr - 2 Jahre - weiblich 0 0 0 Freiheitsstrafe 1Jahr - 2 Jahre - insgesamt 1 1 0 Freiheitsstrafe 1Jahr - 2 Jahre zur Bew. - männlich 1 4 1 Freiheitsstrafe 1Jahr - 2 Jahre zur Bew. - weiblich 0 0 0 Freiheitsstrafe 1Jahr - 2 Jahre zur Bew. - insgesamt 1 4 1 Freiheitsstrafe 2 bis 3 Jahre - männlich 0 0 1 Anlage 2 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Quelle: Strafverfolgungsstatistik (SVE 1, SVE 5, SVE 9) Freiheitsstrafe 2 bis 3 Jahre - weiblich 0 0 0 Freiheitsstrafe 2 bis 3 Jahre - insgesamt 0 0 1 Einstellung ohne Maßregeln - männlich 19 16 9 Einstellung ohne Maßregeln - weiblich 1 2 0 Einstellung ohne Maßregeln - insgesamt 20 18 9 Freispruch - männlich 4 2 8 Freispruch - weiblich 0 0 0 Freispruch - insgesamt 4 2 8 nach Jugendstrafrecht Verurteilte - männlich 27 32 12 nach Jugendstrafrecht Verurteilte - weiblich 0 1 0 nach Jugendstrafrecht Verurteilte - insgesamt 27 33 12 Freiheitsstrafe 1 Jahr - 2 Jahre zur Bew. - männlich 0 0 1 Freiheitsstrafe 1 Jahr - 2 Jahre zur Bew. - weiblich 0 0 0 Freiheitsstrafe 1 Jahr - 2 Jahre zur Bew. - insgesamt 0 0 1 Zuchtmittel - männlich 22 22 11 Zuchtmittel - weiblich 0 1 0 Zuchtmittel - insgesamt 22 23 11 Erziehungsmaßregeln - männlich 5 10 0 Erziehungsmaßregeln - weiblich 0 0 0 Erziehungsmaßregeln - insgesamt 5 10 0 Einstellung ohne Maßregeln - männlich 32 58 37 Einstellung ohne Maßregeln - weiblich 2 7 2 Einstellung ohne Maßregeln - insgesamt 34 65 39 darunter nach § 47 JGG - männlich 28 55 34 darunter nach § 47 JGG - weiblich 2 7 2 darunter nach § 47 JGG - insgesamt 30 62 36 BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Unerlaubtes Handeltreiben mit,Herstellen, etc. von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge 2013 2014 2015 Abgeurteilte - männlich 77 80 46 Abgeurteilte - weiblich 6 4 7 Abgeurteilte - insgesamt 83 84 53 davon nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte - männlich 72 71 41 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte - weiblich 5 3 6 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte - insgesamt 77 74 47 Geldstrafe - männlich 5 8 4 Geldstrafe - weiblich 0 0 0 Geldstrafe - insgesamt 5 8 4 Freiheitsstrafe unter 6 Mon. zur Bew. - männlich 3 1 0 Freiheitsstrafe unter 6 Mon. zur Bew. - weiblich 1 0 0 Freiheitsstrafe unter 6 Mon. zur Bew. - insgesamt 4 1 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. - männlich 0 2 4 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. - weiblich 0 0 1 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. - insgesamt 0 2 5 Freiheitsstrafe 6 Mon.-9 Mon. zur Bew. - männlich 8 9 5 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Quelle: Strafverfolgungsstatistik (SVE 1, SVE 5, SVE 9) Freiheitsstrafe 6 Mon.-9 Mon. zur Bew. - weiblich 1 0 1 Freiheitsstrafe 6 Mon.-9 Mon. zur Bew. - insgesamt 9 9 6 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr - männlich 0 1 0 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr - weiblich 0 0 0 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr - insgesamt 0 1 0 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr zur Bew. - männlich 13 15 5 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr zur Bew. - weiblich 1 0 0 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr zur Bew. - insgesamt 14 15 5 Freiheitsstrafe 1Jahr - 2 Jahre - männlich 1 1 0 Freiheitsstrafe 1Jahr - 2 Jahre - weiblich 0 1 0 Freiheitsstrafe 1Jahr - 2 Jahre - insgesamt 1 2 0 Freiheitsstrafe 1Jahr - 2 Jahre zur Bew. - männlich 39 25 20 Freiheitsstrafe 1Jahr - 2 Jahre zur Bew. - weiblich 2 1 4 Freiheitsstrafe 1Jahr - 2 Jahre zur Bew. - insgesamt 41 26 24 Freiheitsstrafe 2 bis 3 Jahre - männlich 2 6 1 Freiheitsstrafe 2 bis 3 Jahre - weiblich 0 1 0 Freiheitsstrafe 2 bis 3 Jahre - insgesamt 2 7 1 Freiheitsstrafe 3 bis 5 Jahre - männlich 0 3 2 Freiheitsstrafe 3 bis 5 Jahre - weiblich 0 0 0 Freiheitsstrafe 3 bis 5 Jahre - insgesamt 0 3 2 Freiheitsstrafe 5 bis 10 Jahre - männlich 1 0 0 Freiheitsstrafe 5 bis 10 Jahre - weiblich 0 0 0 Freiheitsstrafe 5 bis 10 Jahre - insgesamt 1 0 0 Einstellung ohne Maßregeln - männlich 0 1 1 Einstellung ohne Maßregeln - weiblich 0 0 0 Einstellung ohne Maßregeln - insgesamt 0 1 1 Freispruch - männlich 0 5 2 Freispruch - weiblich 0 0 1 Freispruch - insgesamt 0 5 3 nach Jugendstrafrecht Verurteilte - männlich 0 2 2 nach Jugendstrafrecht Verurteilte - weiblich 0 0 0 nach Jugendstrafrecht Verurteilte - insgesamt 0 2 2 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. - männlich 0 0 1 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. - weiblich 0 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. - insgesamt 0 0 1 Zuchtmittel - männlich 0 2 1 Zuchtmittel - weiblich 0 0 0 Zuchtmittel - insgesamt 0 2 1 Freiheitsstrafe 1Jahr - 2 Jahre zur Bew. - insgesamt 0 2 0 nach Jugendstrafrecht Verurteilte - männlich 0 0 1 nach Jugendstrafrecht Verurteilte - weiblich 0 0 0 nach Jugendstrafrecht Verurteilte - insgesamt 0 0 1 Freiheitsstrafe 1 Jahr - 2 Jahre zur Bew. - männlich 0 0 1 Freiheitsstrafe 1 Jahr - 2 Jahre zur Bew. - weiblich 0 0 0 Freiheitsstrafe 1 Jahr - 2 Jahre zur Bew. - insgesamt 0 0 1 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Quelle: Strafverfolgungsstatistik (SVE 1, SVE 5, SVE 9) BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2 Unerl. Handeltr., ... von Betäubungsm. in nicht ger. Menge u. Mitf.e.Schusswaffe o.sonst.Gegst., die … 2013 2014 2015 Abgeurteilte - männlich 2 7 4 Abgeurteilte - weiblich 0 1 0 Abgeurteilte - insgesamt 2 8 4 davon nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte - männlich 2 6 4 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte - weiblich 0 0 0 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte - insgesamt 2 6 4 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr zur Bew. - männlich 0 1 0 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr zur Bew. - weiblich 0 0 0 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr zur Bew. - insgesamt 0 1 0 Freiheitsstrafe 1Jahr - 2 Jahre zur Bew. - männlich 2 2 0 Freiheitsstrafe 1Jahr - 2 Jahre zur Bew. - weiblich 0 0 0 Freiheitsstrafe 1Jahr - 2 Jahre zur Bew. - insgesamt 2 2 0 Freiheitsstrafe 2 bis 3 Jahre - männlich 0 1 2 Freiheitsstrafe 2 bis 3 Jahre - weiblich 0 0 0 Freiheitsstrafe 2 bis 3 Jahre - insgesamt 0 1 2 Freiheitsstrafe 3 bis 5 Jahre - männlich 0 1 2 Freiheitsstrafe 3 bis 5 Jahre - weiblich 0 0 0 Freiheitsstrafe 3 bis 5 Jahre - insgesamt 0 1 2 Freiheitsstrafe 5 bis 10 Jahre - männlich 0 1 0 Freiheitsstrafe 5 bis 10 Jahre - weiblich 0 0 0 Freiheitsstrafe 5 bis 10 Jahre - insgesamt 0 1 0 Freispruch - männlich 0 0 0 Freispruch - weiblich 0 1 0 Freispruch - insgesamt 0 1 0 nach Jugendstrafrecht Verurteilte - männlich 0 1 0 nach Jugendstrafrecht Verurteilte - weiblich 0 0 0 nach Jugendstrafrecht Verurteilte - insgesamt 0 1 0 Zuchtmittel - männlich 0 1 0 Zuchtmittel - weiblich 0 0 0 Zuchtmittel - insgesamt 0 1 0 c. Waffenhandel bzw. Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz Verfahren hach dem Waffengesetz 2013 2014 2015 Abgeurteilte - männlich 102 75 84 Abgeurteilte - weiblich 5 4 1 Abgeurteilte - insgesamt 107 79 85 davon nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte - männlich 82 57 63 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte - weiblich 4 2 1 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte - insgesamt 86 59 64 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Quelle: Strafverfolgungsstatistik (SVE 1, SVE 5, SVE 9) Geldstrafe - männlich 78 55 63 Geldstrafe - weiblich 4 2 1 Geldstrafe - insgesamt 82 57 64 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. - männlich 1 2 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. - weiblich 0 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. - insgesamt 1 2 0 Freiheitsstrafe 6 Mon.-9 Mon. zur Bew. - männlich 1 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon.-9 Mon. zur Bew. - weiblich 0 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon.-9 Mon. zur Bew. - insgesamt 1 0 0 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr zur Bew. - männlich 2 0 0 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr zur Bew. - weiblich 0 0 0 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr zur Bew. - insgesamt 2 0 0 Einstellung ohne Maßregeln - männlich 18 18 21 Einstellung ohne Maßregeln - weiblich 1 2 0 Einstellung ohne Maßregeln - insgesamt 19 20 21 Freispruch - männlich 2 0 0 Freispruch - weiblich 0 0 0 Freispruch - insgesamt 2 0 0 Verfahren nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz 2013 2014 2015 Abgeurteilte - männlich 2 0 1 Abgeurteilte - weiblich 0 0 0 Abgeurteilte - insgesamt 2 0 1 davon nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte - männlich 1 0 1 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte - weiblich 0 0 0 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte - insgesamt 1 0 1 Geldstrafe - männlich 1 0 1 Geldstrafe - weiblich 0 0 0 Geldstrafe - insgesamt 1 0 0 Freispruch - männlich 1 0 0 Freispruch - weiblich 0 0 0 Freispruch - insgesamt 1 0 0 e. + f. Zwangsprostitution und Menschenhandel Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung - § 232 StGB - 2013 2014 2015 Abgeurteilte - männlich 2 1 2 Abgeurteilte - weiblich 1 1 0 Abgeurteilte - insgesamt 3 2 2 davon nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte - männlich 0 1 2 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte - weiblich 0 1 0 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte - insgesamt 0 2 2 Einstellung ohne Maßregeln - männlich 1 0 0 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Quelle: Strafverfolgungsstatistik (SVE 1, SVE 5, SVE 9) Einstellung ohne Maßregeln - weiblich 1 0 0 Einstellung ohne Maßregeln - insgesamt 2 0 0 Freispruch - männlich 1 0 0 Freispruch - weiblich 0 0 0 Freispruch - insgesamt 1 0 0 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr zur Bew. - männlich 0 1 1 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr zur Bew. - weiblich 0 0 0 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr zur Bew. - insgesamt 0 1 1 Freiheitsstrafe 1Jahr - 2 Jahre zur Bew. - männlich 0 0 1 Freiheitsstrafe 1Jahr - 2 Jahre zur Bew. - weiblich 0 1 0 Freiheitsstrafe 1Jahr - 2 Jahre zur Bew. - insgesamt 0 1 1 Förderung des Menschenhandelns - § 233a StGB - 2013 2014 2015 Abgeurteilte - männlich 1 0 0 Abgeurteilte - weiblich 0 0 0 Abgeurteilte - insgesamt 1 0 0 davon nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte - männlich 1 0 0 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte - weiblich 0 0 0 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte - insgesamt 1 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. - männlich 1 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. - weiblich 0 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. - insgesamt 1 0 0 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1142 VB Kriminelle Clans in Bremen 20170704 Kriminelle Clans 20170704 GA Kriminelle Clans in Bremen Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) „Kriminelle Clans in Bremen “ Anlagen_GA Kriminelle Clans in Bremen Frage 1 Frage 2