BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1143 Landtag (zu Drs. 19/1088) 19. Wahlperiode 04.07.17 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Straftaten zum Nachteil älterer Menschen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft (Landtag) vom 4. Juli 2017 "Straftaten zum Nachteil älterer Menschen" (Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 31.05.2017) Die Fraktion der CDU hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: Senioren werden immer wieder zu Opfern von Trickbetrügern. Ihre Gutgläubigkeit wird von den Tätern ausgenutzt, um an ihr Vermögen zu kommen. Dabei werden die älteren Menschen häufig unter Druck gesetzt und ihnen vorgespiegelt, dass sie oder ihre Angehörigen in Gefahr seien. Derzeit ist in Bremen die Masche des „falschen Polizisten“ gängig, bei dem den Opfern vorgegaukelt wird, sie seien bereits Opfer von Straftaten geworden und man wolle ihnen helfen , indem ihre Habseligkeiten von der Polizei „sichergestellt“ werden, damit sie nicht geklaut werden können. Ein solches Vorgehen ist besonders verwerflich, weil die älteren Menschen glauben, dass ihnen von Seiten der Polizei geholfen wird und man somit ihr Vertrauen in den Rechtsstaat ausnutzt. Die sich immer weiter entwickelnden Vorgehensweisen bei den Trickbetrügern müssen fortlaufend beobachtet werden, um diesen präventiv entgegenwirken zu können und um keine weiteren Straftaten gegen ältere Menschen zuzulassen. Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich die Anzahl von Straftaten gegen ältere Menschen (SÄM-Delikte) von 2013 bis 2017 in Bremen und Bremerhaven jeweils entwickelt? Welche Gründe liegen für diese Entwicklung vor? 2. Bei welchen Delikten werden insbesondere ältere Menschen häufig Opfer von Straftaten und weshalb gerade bei diesen Delikten? 3. Welche Erkenntnisse liegen über die Täter bzw. Tätergruppen vor? 4. Welche typischen Tatbegehungsarten sind dem Senat bekannt? Welche sind neu hinzugetreten und welche alten „Maschen“ wurden zwischenzeitlich aus dem Verkehr gezogen? 5. Wie viele Tatverdächtige konnten in der Zeit von 2013-2017 strafrechtlich ermittelt werden (aufgeteilt nach Bremen und Bremerhaven)? Wie gingen diese Verfahren aus (aufgeteilt nach Einstellungen, Strafbefehlen, Anklagen und Verurteilungen)? 6. Wo liegen die regionalen Schwerpunkte der Delikte? 7. Welche Erkenntnisse gibt es hinsichtlich der Opferauswahl durch die Täter? 8. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Call-Center im Ausland, die sich insbesondere auf die „Trickbetrügerei“ an älteren Menschen spezialisiert haben? 9. Wie gestaltet sich die überregionale Zusammenarbeit mit anderen Strafverfolgungsbehörden ? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 10. Welche Präventionsmaßnahmen ergreift der Senat, um die potentiellen Opfer vor den Straftaten zu schützen? Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Anzahl von Straftaten gegen ältere Menschen (SÄM-Delikte) von 2013 bis 2017 in Bremen und Bremerhaven jeweils entwickelt? Welche Gründe liegen für diese Entwicklung vor? 2. Bei welchen Delikten werden insbesondere ältere Menschen häufig Opfer von Straftaten und weshalb gerade bei diesen Delikten? Die Fragen zu 1. und 2. werden zusammengefasst beantwortet. Bei „Straftaten gegen ältere Menschen“ („SÄM-Delikte“) handelt es sich gemäß bundesweit abgestimmter, polizeilicher Definition um Straftaten, die erfahrungsgemäß von überregional, aber auch regional agierenden TäterInnen oder Tätergruppen begangen werden, die ihre Taten im häuslichen Umfeld der Opfer anbahnen oder durchführen und dabei die mit zunehmenden Alter vielfach steigende Opferdisposition (aufgrund von Vereinsamung, körperlichen und/oder geistigen Leiden) gezielt ausnutzen. Grundsätzlich kommen überwiegend und gemäß der vorgenannten Definition die Deliktsfelder des Trickdiebstahls nach §242 ff. StGB und des Trickbetrugs nach §263 ff. StGB in Betracht. Darüber hinaus können ebenfalls beispielsweise Varianten der §§ 243, 244, 263 (3) StGB in Betracht kommen. Valide Angaben zu der Anzahl von SÄM-Delikten können nicht dargestellt werden, da beispielsweise das Deliktsfeld „Trickbetrug“ nach §263 StGB in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht gesondert erfasst wird, sondern unter „sonstige weitere Betrugsdelikte“ fällt. Hilfsweise werden daher die Fallzahlen, das heißt diejenigen Taten, die der Polizei bekannt geworden sind, aus dem in Rede stehenden Deliktsbereich in dem angefragten Zeitraum wie folgt dargestellt: Bremen (Stadtgemeinde): Jahr SÄM-Delikte (§242ff., 263ff. StGB) 2013 765 2014 665 2015 769 2016 827 2017 (bis 06.06.17) 425 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Bremerhaven: Jahr SÄM-Delikte (§242ff., 263ff. StGB) 2013 95 2014 87 2015 101 2016 170 2017 (bis 31.05.17) 68 Als Grund für die im Land Bremen tendenziell steigenden Fallzahlen kann neben einer steigenden Täteraktivität auch die aufgrund der intensiven Öffentlichkeitsarbeit zunehmend in der Bevölkerung vorhandene Sensibilität für diese Delikte benannt werden, welche erfahrungsgemäß zu einer erhöhten Anzeigebereitschaft führt. Diese Sensibilität spiegelt sich vor allem in der Anzahl der Versuchsstraftaten wider. Im Jahr 2016 handelte es sich bei den für die Stadtgemeinde Bremen erfassten 827 Fälle in etwa mehr als 60% der Fälle um den Versuch eines SÄM-Delikts. Ältere Menschen werden darüber hinaus bekanntermaßen auch Opfer von Straftaten anderer Deliktsbereiche. Dies betrifft insbesondere auch den übrigen Bereich der Diebstahlsdelikte. Die Ursachen hierfür werden in der Beantwortung der Frage 7 dargelegt. 3. Welche Erkenntnisse liegen über die Täter bzw. Tätergruppen vor? 4. Welche typischen Tatbegehungsarten sind dem Senat bekannt? Welche sind neu hinzugetreten und welche alten „Maschen“ wurden zwischenzeitlich aus dem Verkehr gezogen? Die Fragen 3. und 4. werden zusammengefasst beantwortet. Hinsichtlich bestimmter TäterInnen und Tätergruppierungen lässt sich aus polizeilicher Erfahrung festhalten, dass verschiedene TäterInnen und Tätergruppen grundsätzlich verschiedene, spezifische Tatbegehungsweisen im Deliktsbereich des Trickdiebstahls und Trickbetrugs anwenden . So wurden in der Vergangenheit beispielsweise folgende Modi Operandi angewandt: - Enkeltrick - Zetteltrick - Teppichbetrug, Lederjackenbetrug (Verkauf von vermeintlich hochwertiger Ware mit anschließender Betrugshandlung) - Falscher Bankmitarbeiter / Polizeibeamter / Dachrinnenreiniger / Wasserwerker / Dachdecker / Teppichreiniger - Schockanruf Die TäterInnen zeigen bei der Kreation neuer Legenden oder Anpassung bestehender einen hohen Erfindungsreichtum und große Variabilität. Derzeit wird im Bereich des Trickbetruges insbesondere der Modus Operandi „Falscher Polizeibeamter“ angewandt. Andere Modi Ope- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 randi, wie beispielsweise der „Schockanruf“, bei dem TäterInnen als vermeintliche Ärzte, Polizisten etc. eine eilbedürftige Notlage (Unfall, Verhaftung etc.) schildern und hierdurch einen „Schock“ mit anschließender unbedachter Handlungsweise, wie z.B. der Übergabe eines Geldbetrags, bei dem Opfer hervorzurufen versuchen, werden aufgrund mangelhafter Erfolgserwartung seitens der Täterschaft nicht mehr oder nur noch vereinzelt eingesetzt. Die TäterInnen und Tätergruppen lassen sich hierbei grundsätzlich in zwei „Gruppierungen“ unterscheiden. Zum einen wurden in der Vergangenheit Tätergruppen festgestellt, die oftmals aus dem Ausland ältere Menschen anrufen und diese veranlassen, große Bargeldbeträge oder Schmuck an vermeintliche PolizeibeamtInnen zu übergeben, damit diese das Eigentum vor angeblich bevorstehenden Einbrüchen „in Sicherheit“ bringen können. Zu dieser Gruppierung gehören auch Tätergruppen, die den hinlänglich bekannten „Enkeltrick“ zur Anwendung bringen. Daneben gibt es eine Vielzahl agierender TäterInnen, die sich beispielsweise als Handwerker ausgeben und so Zutritt zu den Wohnungen älterer Menschen erhalten. Hierbei lenkt ein/e TäterIn das Opfer ab, während ein/e zweite/r TäterIn unbemerkt in die Wohnung schlüpft und diese nach Wertgegenständen durchsucht. Zu dieser Gruppierung gehören auch Personen, die nach einem Glas Wasser fragen und damit die älteren Menschen ablenken, während ein zweiter den eigentlichen Diebstahl vornimmt. In beiden Fällen nutzen die TäterInnen die Gutgläubigkeit der Opfer und deren eingeschränkten physischen und psychischen Fähigkeiten aus. Bei der erstgenannten „Gruppierung“ handelt es sich erfahrungsgemäß um gut organisierte, zum Teil aus dem Ausland gesteuerte Tätergruppen, die zusätzlich im Bereich der Tatorte HelferInnen rekrutieren, die für sie tätig werden. Der derzeit angewandte Modus Operandi „Falscher Polizeibeamter“ lässt erfahrungsgemäß Bezüge der Täter in die Türkei erkennen. 5. Wie viele Tatverdächtige konnten in der Zeit von 2013-2017 strafrechtlich ermittelt werden (aufgeteilt nach Bremen und Bremerhaven)? Wie gingen diese Verfahren aus (aufgeteilt nach Einstellungen, Strafbefehlen, Anklagen und Verurteilungen)? Da der Deliktsbereich der SÄM-Delikte diverse Straftatbestände und Deliktsgruppen betrifft, ist die Nennung valider Angaben zur Anzahl der Tatverdächtigen nicht ohne weiteres möglich. Entsprechende Statistiken werden weder bei der Polizei Bremen, der Ortspolizeibehörde Bremerhaven, noch seitens der Staatsanwaltschaft Bremen erhoben. Auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik liegt keine Schlüsselnummer für SÄM-Delikte vor. Die Fragestellung ließe sich daher nur über eine aufwendige Einzelauswertung sämtlicher Verfahrensakten beantworten . Dies ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu leisten. 6. Wo liegen die regionalen Schwerpunkte der Delikte? In der Stadt Bremen lag der regionale Schwerpunkt für SÄM-Delikte in den Jahren 2015 und 2016 im Bereich der Polizeiinspektion Ost. Dies betraf dementsprechend die Stadtteile Hemelingen , Osterholz, Schwachhausen, Borgfeld, Horn-Lehe, Vahr und Oberneuland. Im Jahr 2015 entfallen 208 der eingangs genannten 769 Delikte auf diese Region. Im Jahr 2016 entfallen 309 von 827 Delikten auf diese Region. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 Für die Stadt Bremerhaven erfolgt die Darstellung anhand des zurückliegenden Jahres 2016: 7. Welche Erkenntnisse gibt es hinsichtlich der Opferauswahl durch die Täter? Ältere Menschen werden im Vergleich zum Rest der Bevölkerung insbesondere aufgrund ihrer durchschnittlich herabgesetzten Widerstandsfähigkeit, mangelnder Körperkraft und Sinnschärfe , Veränderung der geistigen Leistungsfähigkeit, Unsicherheit im Umgang mit neuen Kommunikationsmitteln , ihrer Hilfsbereitschaft oder ihrer Gewohnheit, vergleichsweise hohe Geldbeträge verfügbar zu haben, bevorzugt zum Opfer von Eigentums- und Betrugskriminalität. In der Vergangenheit unterschied sich die Art der Opferauswahl bei den Deliktsfeldern Trickdiebstahl und Trickbetrug/“Callcenterbetrug.“ TrickdiebInnen wählen Opfer grundsätzlich situativ bei Vorliegen günstiger Tatgelegenheiten aus. Die Aktivitäten von TrickbetrügerInnen /“CallcenterbetrügerInnen“ richten sich grundsätzlich gezielt gegen Personen, deren Vornamen auf ein hohes Alter schließen lassen. Als Datengrundlagen dienen dabei beispielsweise Telefonbucheinträge und andere Dateien, wie z.B. Gewinnspielteilnehmerlisten. Eine statistische Auswertung zu den Opfern von SÄM-Delikten wurde vor dem Hintergrund nicht vorhandener, spezieller Statistiken stellvertretend anhand der 170 SÄM-Delikte des Jahres 2016 in Bremerhaven vorgenommen. Hierbei konnten 188 Opfer ermittelt werden. Die Betroffenheit des Geschlechts der Opfer stellt sich dabei wie folgt dar: Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 Die Altersstruktur der Opfer stellt sich dabei wie folgt dar: 61 - 69 Jahre 58 70 - 79 Jahre 45 80 - 89 Jahre 65 90 - 95 Jahre 20 8. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Call-Center im Ausland, die sich insbesondere auf die „Trickbetrügerei“ an älteren Menschen spezialisiert haben? Gemäß vorliegender Erkenntnisse aus mehreren, umfassenden Ermittlungsverfahren bestehen Call-Center, deren Modi Operandi bei SÄM-Delikten dem Trickbetrug zugeordnet werden können, vornehmlich in der Türkei. Ein lokaler Schwerpunkt konnte insbesondere in der Stadt Izmir festgestellt werden. Erfahrungsgemäß nehmen die in Call-Centern agierenden TäterInnen und Tätergruppen telefonisch Kontakt zu in Deutschland lebenden, älteren Menschen auf und geben sich regelmäßig als RechtsanwältIn, NotarIn, PolizeibeamtIn oder Lotteriefirma aus. Nach einer Mitteilung über einen vermeintlich vorliegenden Gewinn eines Geld- oder Sachpreises wird dem älteren Menschen suggeriert, dass vor der Ausschüttung des Gewinns entsprechende Gebühren oder Steuern zu entrichten sein. Im Zuge dessen erfolgt in der Regel eine Anweisung, diese Gebühren vorab zu überweisen oder sie in bar an eine empfangsberechtigte Person zu übergeben . Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, dass Personen, die auf die beschriebene Art von einem Trickbetrug betroffen sind, von den TäterInnen erneut telefonisch kontaktiert werden. Nachdem dem älteren Menschen durch eine/n vermeintliche/n RechtsanwältIn, NotarIn oder PolizeibeamtIn verdeutlicht wird, dass es sich durch die zuvor geleistete Zahlung strafbar gemacht habe, wird in der Regel die „Einstellung“ eines nun drohenden, gegen den älteren Menschen gerichteten Ermittlungsverfahrens gegen erneute Zahlung eines Geldbetrags in Aussicht gestellt. Zur Steigerung der Glaubwürdigkeit solcher Telefonate wird auf Seiten der TäterInnen oftmals das sogenannte Call-ID-Spoofing betrieben. Hierbei verschleiern die TäterInnen ihre tatsächliche Rufnummer unter Zuhilfenahme verschiedener, technischer Hilfsmittel und lassen bei dem älteren Menschen eine zuvor speziell gewählte Rufnummer anzeigen. In diesem Zusammenhang kam es bei dem Modus Operandi „Falscher Polizeibeamter“ in der Vergangenheit beispielsweise zu Fällen, in denen älteren Menschen die Ortsvorwahl sowie die Anschlussnummer „110“ angezeigt wurden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 9. Wie gestaltet sich die überregionale Zusammenarbeit mit anderen Strafverfolgungsbehörden ? Die Zuständigkeit für die Bearbeitung der in Rede stehenden Delikte richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen der § 9 StGB (Ort der Tat), § 7 StPO (Gerichtsstand des Tatortes) und Nr. 2 RiStBV (Zuständigkeit). Wenn im Rahmen von Ermittlungen rechtlich belastbare Hinweise auf überörtlich agierende TäterInnen festgestellt werden, ist in enger Abstimmung mit den zuständigen Staatsanwaltschaften eine länderübergreifende Zusammenführung der Verfahren möglich. Entsprechende umfangreiche Ermittlungsverfahren wurden in der Vergangenheit in mehreren Ermittlungsgruppen geführt. Aus diesen Verfahren heraus konnten zahlreiche laufende oder bevorstehende Einzeltaten in Bremen und anderen Bundesländern erkannt, verhindert und beweiserheblich dokumentiert werden. Der Informationsaustausch zwischen den deliktsverantwortlichen Dienststellen im Bundesgebiet erfolgt über bundesweite Fernschreibsysteme und Anwendungen. In der Vergangenheit fanden sowohl auf Arbeits-, als auch auf Führungsebene länderübergreifende , phänomenbezogene Treffen statt, an denen unter anderem VertreterInnen des Landeskriminalamts Bremen und des BKA teilnahmen. 10. Welche Präventionsmaßnahmen ergreift der Senat, um die potentiellen Opfer vor den Straftaten zu schützen? Die Präventionsarbeit hinsichtlich des Schutzes vor SÄM-Delikten nimmt bei der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven einen großen Stellenwert ein. Sie wird ganzjährig zentral vom Präventionszentrum der Polizei Bremen, von der Präventionsstelle der Ortspolizeibehörde Bremerhaven, von den Pressestellen der Polizei sowie regional von Dezentralen Präventionsbeauftragten und KontaktpolizistInnen geleistet. Die KontaktpolizistInnen bieten in ihren Revieren Sprechstunden an, halten Vorträge oder nehmen mit Infoständen an Veranstaltungen teil. Zudem wird in bestimmten Fällen - auf Anregung der zuständigen SachbearbeiterInnen der Kriminalpolizei - durch die KontaktpolizistInnen Opfernachsorge bei den älteren Menschen betrieben. Die Dezentralen Präventionsbeauftragten organisieren anlassbezogen regionale Veranstaltungen und führen diese selbstständig oder mit Unterstützung von KontaktpolizistInnen durch. Weiterhin werden bei der Polizei Bremen Veranstaltungen für ältere Menschen angeboten, in denen die Präventionsbotschaften mittels Handpuppenspiel vermittelt werden. In den Stücken werden humorvoll sowohl kriminal- als auch verkehrspräventive Inhalte behandelt. Zudem wurden regional in Bremer Stadtteilen sogenannte Info-Steuerungen an das „Netzwerk Ältere Menschen“ eingerichtet. MitarbeiterInnen von Pflege-und Betreuungsdiensten werden hierbei von der Polizei elektronisch über die aktuellen Straftaten zum Nachteil von älteren Menschen im Stadtteil sowie über Präventionstipps informiert und sollen diese an die von ihnen betreuten, älteren Menschen weitergeben. Die Ausweitung dieser Maßnahme auf das gesamte Stadtgebiet ist vorgesehen. Das Präventionszentrum leistet Netzwerkarbeit, führt Schulungen von Multiplikatoren durch (z.B. Bankangestellte, MitarbeiterInnen der Aufsuchenden Altenarbeit), hält Vorträge (Titel: Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 „Achtung: Betrüger!“), führt zusammen mit der ehrenamtlichen Theatergruppe „Seniorentheater -Initiative Bremen“ Präventionsveranstaltungen durch – Organisator ist das Nachbarschaftshaus Helene Kaisen - und nimmt an Messen und Veranstaltungen mit einem Infostand oder Vorträgen teil. Inhaltlich werden den ZuschauerInnen hierbei die verschiedenen Modi Operandi vorgestellt und entsprechende Präventionstipps gegeben. Für Einzelberatungen kann das Präventionszentrum zu den Öffnungszeiten aufgesucht werden . Über den monatlichen Newsletter der Achtsamkeitskampagne „Augen unserer Stadt“ erhalten Interessierte Präventionstipps zu unterschiedlichen Themen der Kriminal- und Verkehrsprävention sowie Informationen zu geplanten Präventionsveranstaltungen. Weiterhin werden durch die Polizei Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven fortwährend Präventionstipps über Pressemitteilungen herausgegeben bzw. über Facebook veröffentlicht . Informationen zu Verhaltensweisen oder Präventionsmedien sind auch im Internet erhältlich. Die Polizei Bremen und Ortspolizeibehörde Bremerhaven empfiehlt für älteren Menschen die bundesweit aufgelegten Broschüren „Sicher Leben“ und „Sicher zu Hause“ des Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) sowie Medien der Polizei Bremen und Ortspolizeibehörde Bremerhaven wie z.B. „Enkeltrick- Die Polizei warnt!“ oder „Achtung: Falsche Polizisten!“. Dieses und weiteres Informationsmaterial wird in den Vorträgen , Veranstaltungen, Messen und Hausbesuchen an die Zielgruppe und deren Umfeld ausgehändigt . Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1143 VB Straftaten zum Nachteil älterer Menschen 20170704 GA Straftaten zum Nachteil älterer Menschen