BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1152 Landtag 19. Wahlperiode 25.07.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE Amtssprache Deutsch - und dann? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 23. Mai 2017 „Amtssprache Deutsch - und dann?“ Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet. „Auf Ämter und Behörden ist die Amtssprache Deutsch, so regelt es das Bremer Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG). Es gibt jedoch eine erhebliche und stark gewachsene Zahl von Menschen in Bremen und Bremerhaven, die noch über keine oder bislang nur über geringe, lückenhafte oder unsichere Deutschkenntnisse verfügen (ganz abgesehen davon, dass Verwaltungsdeutsch auch für viele Muttersprachler*innen häufig als Fremdsprache wirkt). Ihre Inanspruchnahme der öffentlichen Verwaltung, der öffentlichen Dienstleistungen und die Durchsetzung ihrer sozialen, politischen und kulturellen Rechte sind davon abhängig, dass übersetzt wird. Wer amtliche Vorgänge nicht versteht, kann sich demokratische Prozesse nicht aneignen. Der Großteil von Übersetzungsarbeit findet alltagsnah und ehrenamtlich statt – in Familien, Gruppen, Organisationen, durch Hilfe von ehrenamtlichen Initiativen. Dies kann jedoch nicht ausreichen. Wo es um Verwaltungshandeln geht, sind Ämter und Behörden in der Pflicht, sich verständlich zu machen. Diese Aufgabe kann dann auch nicht auf ehrenamtliche Initiativen oder an die Menschen selbst abgewälzt werden. Eine Verankerung des Anspruchs auf Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen und eine Regelung der Kostenübernahme ist im Integrationsgesetz der Bundesregierung nicht verankert worden. Eine im Referentenentwurf noch enthaltene Klarstellung wurde von der Bundesregierung bereits im Gesetzentwurf gestrichen. Der Berufsverband der Dolmetscher und Übersetzer hat in seiner Kritik daran die besondere Problematik unterstrichen, dass die Berufsbezeichnungen Dolmetscher und Übersetzer nicht geschützt sind. Qualifikationsanforderungen müssen daher von den beauftragenden Institutionen konkret festgelegt werden. Die Anforderung „Mehrsprachigkeit“ ist auch von Bremer und Bremerhavener Behörden und Ämtern erkannt und angenommen worden. Wie aus der Antwort des Senats auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Abbau von Sprachbarrieren – interkulturelle Öffnung der bremischen Verwaltung fortschreiben“ im Dezember 2015 hervorging, ist dabei aber noch viel zu tun. Die Fachstelle Antidiskriminierung in der Arbeitswelt (ADA) thematisierte das Problem der Sprachhürden mit der Podiumsdiskussion „Amtssprache Deutsch: Diskriminierung oder bloßes Verständigungsproblem?“ im Dezember 2014 und zuletzt mit der Veranstaltung „Kein Deutsch, keine Leistung?!“ im Juni 2016. Ehrenamtliche Initiativen fordern, in Bremen und Bremerhaven mehr Formulare mehrsprachig zur Verfügung zu stellen, Menschen konsequent über ihr Recht auf Inanspruchnahme von Dolmetscherdiensten zu informieren, und ehrenamtliche Initiativen nicht dadurch von der alltagsnahen Unterstützungsarbeit abzuziehen, dass sie für fehlende behördliche Dolmetscherdienste in die Bresche springen müssen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Wir fragen den Senat: (Wenn nach „Ämtern und Behörden“ gefragt ist, bitte insbesondere eingehen auf: Stadtamt, Sozialzentren, Jobcenter, Agentur für Arbeit, Amtsgerichte, Familiengericht, Verwaltungsgerichte sowie das Bürgertelefon) 1. Welche Vorgänge müssen auf Ämtern und Behörden in Deutsch ablaufen, welche nicht? 2. In welchem Umfang kommt es vor, dass Menschen auf Ämtern und Behörden im Land Bremen abgewiesen werden, weil sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen? 3. Dürfen Eingaben bei Ämtern und Behörden als gegenstandslos behandelt werden, weil sie nicht in deutscher Sprache abgefasst sind? 4. In welchen Ämtern und Behörden in Bremen und Bremerhaven liegen welche Formulare und Handreichungen mehrsprachig (in welchen Sprachen?) vor? Für welche Formulare und Handreichungen ist eine mehrsprachige Version in Arbeit oder geplant (in welchem Zeitraum und in welchen Sprachen)? 5. In welchen Ämtern und Behörden in Bremen und Bremerhaven ist eine Beratung in welchen Brückensprachen (z.B. Englisch, Französisch, Türkisch) unmittelbar gewährleistet? 6. Welche Dolmetscherleistungen für die Kommunikation mit Ämtern und Behörden können vorwiegend fremdsprachige Bürger*innen kostenlos in Anspruch nehmen? Wie ist das Verfahren? 7. Welche Arten von Dolmetscherdiensten (z.B. Sprach- und Kulturmittler, Dolmetscherdienste, vereidigte Dolmetscher*innen) werden von Ämtern und Behörden im Land Bremen wofür eingesetzt? 8. Welche Förderprogramme des Bundes und der EU werden im Land Bremen genutzt, um Dolmetscherdienste zu fördern? In welchem Umfang werden ESF- Mittel des Landes dafür eingesetzt? Gibt es Förderprogramme des Bundes oder der EU, die derzeit nicht genutzt werden? 9. Wie häufig wurde der zum 1.10.2015 bei der Performa Nord eingerichtete Sprachmittlerdienst seitdem von Behörden und Ämtern in Anspruch genommen? Wie häufig wurde er durch das Jobcenter in Anspruch genommen? Wie ist das Verfahren? 10. Wie erfolgt die Finanzierung der über Performa Nord vermittelten Dolmetscherdienste? Gibt es eine Differenz zwischen den von Performa Nord in Rechnung gestellten Pauschalsätzen und den tatsächlichen Kosten der Dolmetscherdienste? Wenn ja, aus welchem Budget wird die Differenz zwischen dem in Rechnung gestellten Festsatz und den tatsächlichen Kosten bezahlt? Wie hoch ist dieses Budget und was passiert, wenn es erschöpft ist? 11. Welche anderen Vermittlungsdienste neben der Performa Nord stehen Ämtern und Behörden im Land Bremen noch zur Verfügung? In welchem Umfang werden sie aktuell genutzt, und wie ist die Finanzierung und Kostenabrechnung geregelt? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 12. Wie häufig wurden im Jahr 2016 Dolmetscherdienste ohne Vermittlung durch Performa Nord oder andere Vermittlungsdienste direkt von Ämtern und Behörden beauftragt und bezahlt? Wie ist das Verfahren? 13. Wie häufig wurden Kund*innen im Jahr 2016 von Ämtern und Behörden auf ehrenamtliche Dolmetscherdienste verwiesen? Wie ist das Verfahren? 14. Welche Dolmetscherdienste werden nach Leistung abgerechnet, welche pauschal entgolten oder gefördert? Welche Bundes-, Europa-, Landes- und Kommunalmittel in welchem Umfang werden dafür genutzt bzw. aufgewendet? 15. Nach welchen Kriterien wählt Performa Nord die Anbieter von Dolmetscherdiensten aus, an die vermittelt wird? Wie werden die Qualifikationen überprüft? In welchem Umfang handelt es sich dabei jeweils um Unternehmen, Gemeinschaftsbüros oder Einzelselbständige? 16. Wie wird bei der Inanspruchnahme von Dolmetscherleistungen durch Ämter und Behörden überprüft, ob arbeitsrechtliche Bestimmungen (z.B. Mindestlohn) eingehalten werden? 17. Wie wird die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Sprachmittlerdienstes in den verschiedenen Behörden und Ämtern beworben? 18. Wie viele Sprach- und Kulturmittler in welchem Vollzeitkraftumfang sind derzeit in Bremen und Bremerhaven im Einsatz? Wie viele davon sind a) in ungeförderter sozialversicherter Beschäftigung angestellt, b) in geförderter sozialversicherter Beschäftigung angestellt, c) über Ein-Euro-Jobs beschäftigt, d) über Honorar- und Werkverträge beschäftigt, e) ehrenamtlich tätig? 19. Wie bewertet der Senat die in der Geschäftsanweisung des Jobcenters Bremen („Einsatz von Übersetzungsdienstleistungen 09/2016) vorgesehene Praxis, Kund*innen vorrangig auf selbst mitgebrachte Übersetzer*innen zu verweisen? Wie bewertet der Senat die Problematik von potenziellen Abhängigkeitsverhältnissen zwischen Kund*innen und Übersetzer*innen? 20. Wie oft wurden 2016 Angehörigen von Drittstaaten die Kosten von Übersetzungsdiensten in Rechnung gestellt, so wie das im Gegensatz zu Angehörigen von EU-Staaten gemäß dieser Geschäftsanweisung möglich ist? 21. In welcher Weise stellen die Jobcenter durch eigene Anstrengungen sicher, dass z.B. rechtsrelevante Vorgänge von den Kund*innen korrekt verstanden werden? Wie sind Mitarbeiter*innen der Jobcenter, die gemäß der Dienstanweisung auch ihre eigenen Fremdsprachenkenntnisse nach eigenem Ermessen einsetzen können, im Falle von leistungsrelevanten Fehlern rechtlich abgesichert? 22. Wie bewertet der Senat den Einsatz von Fern-Dolmetscherdiensten (über Telefon oder Video), die beim Gespräch auf Ämtern oder Behörden zugeschaltet werden? Von welchen Ämtern und Behörden werden sie bislang in welchem Umfang in Anspruch genommen? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 23. Wie stellen sich im Vergleich der Varianten: a) Dolmetscherdienst der Performa Nord, b) Sprach- und Kulturmittler*innen, c) Fern-Dolmetscherdienste die Kosten, die Honorarsätze und die zusätzlichen Vermittlungs- oder Verwaltungskosten dar?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Vorgänge müssen auf Ämtern und Behörden in Deutsch ablaufen, welche nicht? Gem. § 23 Abs. 1 Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG) ist die Amtssprache deutsch, sodass alle öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeiten in den bremischen Ämtern und Behörden grundsätzlich in Deutsch ablaufen. Dabei ist jedoch zu unterscheiden in Verwaltungsverfahren im engeren Sinne, d. h. die nach außen gerichtete Tätigkeit einer Behörde, die auf Vorbereitung und Erlass eines Verwaltungsaktes sowie Abschluss eines öffentlichrechtlichen Vertrages gerichtet ist, und Verwaltungsverfahren im weiteren Sinne, die jede rechtlich geordnete Tätigkeit einer Verwaltungsbehörde, d. h. grundsätzlich auch schlichtes Verwaltungshandeln, umfassen. Das bedeutet, dass bei Vorliegen entsprechender Sprachkenntnisse der Sachbearbeiter*innen die (nicht rechtsverbindliche) Kommunikation mit Bürger*innen auch in anderen Sprachen als Deutsch erfolgen kann. Ebenso schließt die Festlegung auf die Amtssprache Deutsch in Verwaltungsverfahren nicht den Einsatz entsprechender Unterstützungsangebote (Sprachmittlerdienste, Dolmetscher*innen, mehrsprachige Formulare / Broschüren, technische Hilfsmittel o.ä.) aus. Sofern es rechtliche Bestimmungen definieren, ist der Einsatz von Dolmetscher*innen vorgeschrieben. Ebenso muss rechtsverbindlicher Schriftverkehr in allen Bereichen in Deutsch abgefasst werden. In allen anderen Fällen sind die Nutzung der o.g. Hilfestellungen geeignet, um das Ziel einer barrierefreien, bürgerorientierten und interkulturell ausgerichteten Verwaltung zu erreichen (s. auch Drucksache 19/210, Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, „Abbau von Sprachbarrieren – interkulturelle Öffnung der bremischen Verwaltung fortschreiben“ vom 8.12.2015). § 23 Abs. 2 BremVwVfG regelt für das Verwaltungsverfahren, dass die Behörde unverzüglich die Vorlage einer Übersetzung verlangen soll, wenn in einer fremden Sprache Anträge gestellt oder Eingaben, Belege, Urkunden oder sonstige Dokumente vorgelegt werden. In begründeten Fällen kann die Vorlage einer beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigten Übersetzung verlangt werden. Gemäß § 23 Abs. 2 S. 3 BremVwVfG kann die Behörde auf Kosten der Beteiligten selbst eine Übersetzung beschaffen, sofern die verlangte Übersetzung nicht unverzüglich vorgelegt wird. Dies gilt für alle bremischen Dienststellen bei der Durchführung von Verwaltungsverfahren. Die Beratung und Kommunikation außerhalb des rechtsverbindlichen Handelns kann auch hier in anderen Sprachen als Deutsch erfolgen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 Daher wird insbesondere in Bereichen, die vorwiegend mit fremdsprachlichen Bürger*innen oder ausländischen Unternehmen in Kontakt sind, häufig besondere sprachliche Hilfestellung angeboten. Dies gilt beispielsweise für die Integrationsarbeit mit Flüchtlingen bei der Agentur für Arbeit, im Migrationsamt im Zuge der Prüfung der Aufenthaltstitel, in bestimmten Bereichen des Amts für Soziale Dienste (z.B. Fachdienst für Flüchtlinge und Integration, wirtschaftliche Jugendhilfe, Case Management), indem in der mündlichen Kommunikation - sofern möglich - auf die jeweilige Fremdsprache zurückgegriffen wird oder bei der Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge, bei der die Mitarbeiter*innen multilingual sind und so den Sprachbedarf der Asylsuchenden zum Großteil abdecken. In Gerichtsverfahren ist gesetzlich geregelt, dass die Gerichtssprache deutsch ist (§ 184 GVG). In Verhandlungen mit Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, wird werden Dolmetscher*innen hinzugezogen (§ 185 GVG). Schriftstücke des Gerichts werden in deutscher Sprache abgefasst, ebenso müssen eingehende Schriftstücke nach geltender Rechtsprechung in deutscher Sprache abgefasst sein. Für strafrechtliche Verfahren gelten die Regelungen nach Art.6 EMRK, 187 GVG, wonach das Gericht Dolmetscher*innen hinzuzieht und Übersetzungen von Schriftstücken veranlasst. Die Hochschulen des Landes Bremen halten Formulare und Handreichungen für internationale Studierende zusätzlich in Englisch vor (vgl. dazu die Beantwortung der Frage 4 und Anlage 1). Das Hansestadt Bremische Hafenamt ermöglicht eine Antragsstellung in Englisch. 2. In welchem Umfang kommt es vor, dass Menschen auf Ämtern und Behörden im Land Bremen abgewiesen werden, weil sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen? Der Senat verweist für diese Frage auf die zu Frage 1 ausgeführten Erläuterungen zu § 23 Abs. 2 BremVwVfG. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass bei der Kommunikation außerhalb zwingender rechtlicher Vorgaben in allen Ressorts Unterstützungsangebote durch Dolmetscher*innen, Sprachmittlerdienste oder selbst mitgebrachte Sprachmittler*innen in Anspruch genommen werden. Ebenso werden Sprachkenntnisse der Beschäftigten der Dienststellen dort eingesetzt, wo es möglich ist (vgl. dazu die Erläuterungen zu Frage 5). In der Regel fungiert Englisch dabei als Brückensprache. Ein Großteil der Dienststellen verfügt darüber hinaus über mehrsprachige Broschüren und Formulare (vgl. Erläuterungen zu Frage 4). Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 3. Dürfen Eingaben bei Ämtern und Behörden als gegenstandslos behandelt werden, weil sie nicht in deutscher Sprache abgefasst sind? Der Senat verweist für diese Frage auf die zu Frage 1 und 2 aufgeführten Erläuterungen zu § 23 Abs. 2 BremVwVfG. 4. In welchen Ämtern und Behörden in Bremen und Bremerhaven liegen welche Formulare und Handreichungen mehrsprachig (in welchen Sprachen?) vor? Für welche Formulare und Handreichungen ist eine mehrsprachige Version in Arbeit oder geplant (in welchem Zeitraum und in welchen Sprachen)? Nahezu alle Dienststellen in Bremen und Bremerhaven stellen Formulare und Handreichungen mindestens in englischer Sprache zur Verfügung (vgl. Anlage). Darüber hinaus setzen mittlerweile viele bremischen Dienststellen auf mehrsprachiges Informationsmaterial (vgl. ausführliche Aufstellung in Anlage 1). Beispielhaft zu nennen sind: Die Agentur für Arbeit Bremen / Bremerhaven sowie die Jobcenter stellen insbesondere Merkblätter zum Arbeitslosengeld II in mehreren Sprachen bereit. Die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung und Gleichberechtigung der Frau bietet mehrsprachiges Informationsmaterial zum Thema Gewalt. Die Senatorin für Kinder und Bildung hält insbesondere mehrsprachiges Informationsmaterial bereit, das die Spracheinstufung bzw. -förderung von Kindern betrifft. Der Umweltbetrieb Bremen gibt Broschüren zur korrekten Abfallentsorgung in mehreren Sprachen heraus. Das Amtsgericht Bremen hält vor allem Informationen zu Rechtsbehelfsbelehrungen in verschiedenen Sprachen bereit. Ebenso stellt das Gesundheitsamt Bremen ein umfangreiches Informationsund Beratungsangebot in diversen Sprachen zur Verfügung. Merkblätter für Asylbewerber*innen werden von der Zentralen Annahmestelle für Asylbewerber/innen und ausländische Flüchtlinge (ZASt) in teilweise bis zu 54 Sprachen ausgegeben. Das Amt für Soziale Dienste gibt Handreichungen zu sozialen Anlaufstellen und Unterstützungsangeboten mehrsprachig heraus. Die Hochschulen des Landes Bremen stellen Formulare für Studierende größtenteils zusätzlich zur deutschen Sprache auf Englisch heraus. In Bremerhaven geben das Jobcenter Bremerhaven, das Sozialamt, das Amt für Jugend, Familie und Frauen, das Gesundheitsamt, die Entsorgungsbetriebe Bremerhaven sowie die Ortspolizeibehörde mehrsprachiges Informationsmaterial heraus. Das Bürger- und Ordnungsamt gibt Informationsmaterial neben Deutsch zusätzlich in englischer Sprache heraus. In einigen Dienststellen ist die Erstellung weiterer Formulare und Handreichungen in mehrsprachigen Versionen in Arbeit oder geplant (vgl. Übersicht in Anlage 2). Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 5. In welchen Ämtern und Behörden in Bremen und Bremerhaven ist eine Beratung in welchen Brückensprachen (z.B. Englisch, Französisch, Türkisch) unmittelbar gewährleistet? Eine Beratung auf Englisch ist nahezu in allen bremischen Dienststellen gewährleistet. Weitere Brückensprachen (u. a. Französisch, Türkisch) werden teilweise gewährleistet und hängen stark von der Mitarbeiterstruktur der jeweiligen Dienststelle ab. Der Senat verweist an dieser Stelle auf die Ausführungen in Anlage 1. Der Senat betrachtet Mehrsprachigkeit bei Neueinstellungen oftmals als gefragte Qualifikation und ist bemüht, dieses Potenzial im Sinne einer modernen, bürgerfreundlichen Verwaltung auszuweiten. 6. Welche Dolmetscherleistungen für die Kommunikation mit Ämtern und Behörden können vorwiegend fremdsprachige Bürger*innen kostenlos in Anspruch nehmen? Wie ist das Verfahren? Sofern vorwiegend fremdsprachige Bürger*innen Dolmetscherleistungen für die Kommunikation mit Ämtern und Behörden benötigen, können diese grundsätzlich kostenlos in Anspruch genommen werden. Die Dienststellen nehmen die unterschiedlichen Arten von Dolmetscherleistungen einzelfallabhängig in Anspruch: Sprachmittler*innen werden unter anderem bei der Senatorin für Kinder und Bildung, dem Jobcenter Bremen, dem Amt für Soziale Dienste, beim Gesundheitsamt und beim Schulamt Bremerhaven genutzt. Dolmetscher*innen werden vorwiegend bei den Jobcentern, bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, dem Amt für Soziale Dienste, dem Amt für Versorgung und Integration, der Justizvollzugsanstalt, der Polizei Bremen und der Ortspolizei Bremerhaven, den Gesundheitsämtern in Bremen und Bremerhaven, dem Amt für Jugend, Familie und Frauen Bremerhaven und der Feuerwehr Bremerhaven genutzt. Videodolmetscher*innen werden beim Amt für Soziale Dienste, Telefondolmetscher*innen beim Jobcenter Bremerhaven und Gebärdendolmetscher*innen beim Amt für Versorgung und Integration genutzt. Ein einheitliches Verfahren gibt es durch die einzelfallabhängigen Entscheidungen und unterschiedlichen Dienste nicht. Bezüglich des Verfahrens für die Inanspruchnahme des Sprachmittlerdienstes, der durch Performa Nord vermittelt wird, verweist der Senat auf die Erläuterungen zur Frage 9. 7. Welche Arten von Dolmetscherdiensten (z.B. Sprach- und Kulturmittler, Dolmetscherdienste, vereidigte Dolmetscher*innen) werden von Ämtern und Behörden im Land Bremen wofür eingesetzt? Von den Dienststellen im Land Bremen werden sowohl Sprach- und Kulturmittler*innen als auch Dolmetscherdienste und vereidigte Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 Dolmetscher*innen eingesetzt (vgl. Übersicht in Anlage 3 sowie die Aufzählungen in der Erläuterung zu Frage 6.) 8. Welche Förderprogramme des Bundes und der EU werden im Land Bremen genutzt, um Dolmetscherdienste zu fördern? In welchem Umfang werden ESF-Mittel des Landes dafür eingesetzt? Gibt es Förderprogramme des Bundes oder der EU, die derzeit nicht genutzt werden? Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen fördert im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms (BAP) zwei Programme: Im Projekt „Bremer und Bremerhavener Beratungsstelle für mobile Beschäftigte und Opfer von Arbeitsausbeutung – MoBa“ werden Dolmetscherdienste auf Honorarbasis gefördert. Ihre Aufgabe ist es, rechtssichere Korrespondenz (mündlich / schriftlich) in den jeweiligen Sprachen zu gewährleisten. Insgesamt wurden dafür 40.320 € aus ESF-Mitteln des Landes festgelegt, jedoch noch nicht verausgabt. Zudem besteht die Möglichkeit der Förderung von Dolmetscherdiensten aus Landes-ESF-Mitteln in der sog. „Offenen Beratung“. Dabei können für die Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund ggf. fremdsprachige Personen hinzugezogen werden, um die Beratung durchführen. Bisher erfolgte keine Inanspruchnahme dieser Förderung durch die Träger der „Offenen Beratung“. Sprach- und Kulturmittler*innen für die Alltagskommunikation, etwa bei Behördengängen und der interkulturellen Verständigung, werden vom Jobcenter sowie der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport finanziert. Die Finanzierung der Sprach- und Kulturmittler*innen erfolgt aktuell aus Landesmitteln (Landesprogramm „LAZLO“ des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen und „Sprinter“ der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport). Ein Antrag der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport auf Förderung aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU wurde im Jahre 2015 abgelehnt, da der Fonds mehrfach überzeichnet war. Neben den erwähnten Programmen sind eigenständige Programme des Bundes nicht bekannt. 9. Wie häufig wurde der zum 1.10.2015 bei der Performa Nord eingerichtete Sprachmittlerdienst seitdem von Behörden und Ämtern in Anspruch genommen? Wie häufig wurde er durch das Jobcenter in Anspruch genommen? Wie ist das Verfahren? Performa Nord vermittelt Sprachmittler*innen an bremische Dienststellen mit denen eine entsprechende Vereinbarung besteht. Vom 1.10.2015 bis 29.05.2017 wurde dieser Vermittlungsdienst insgesamt 22.666 mal in Anspruch genommen, davon 2.507 mal vom Jobcenter. Die Dienststellen senden eine schriftliche Anforderung an Performa Nord mit Angaben zu Ort, Uhrzeit und Zielsprache. Performa Nord vermittelt dann geeignete Sprachmittler*innen an die Dienststellen und versendet die Auftragsbestätigung samt Abrechnungsformular an die Auftraggeber*innen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 10. Wie erfolgt die Finanzierung der über Performa Nord vermittelten Dolmetscherdienste? Gibt es eine Differenz zwischen den von Performa Nord in Rechnung gestellten Pauschalsätzen und den tatsächlichen Kosten der Dolmetscherdienste? Wenn ja, aus welchem Budget wird die Differenz zwischen dem in Rechnung gestellten Festsatz und den tatsächlichen Kosten bezahlt? Wie hoch ist dieses Budget und was passiert, wenn es erschöpft ist? Die Sprachmittler*innen werden von den Auftraggeber*innen auf Honorarbasis bezahlt: 24 € für die erste Stunde, 12 € für jede weiteren angefangenen 30 Minuten. Hinzu kommt gegebenenfalls eine Fahrkostenpauschale in Höhe von 16 €. Performa Nord erhebt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 7,50 €. Weitere Informationen bezüglich der Kosten für verschiedene Arten von Dolmetscherleistungen sind in Anlage 4 aufgeführt. 11. Welche anderen Vermittlungsdienste neben der Performa Nord stehen Ämtern und Behörden im Land Bremen noch zur Verfügung? In welchem Umfang werden sie aktuell genutzt, und wie ist die Finanzierung und Kostenabrechnung geregelt? Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport nimmt für die Sprach- und Integrationsmittler*innen auch die Förderwerk Bremen GmbH in Anspruch, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind. Zurzeit werden über die Sprach- und Integrationsmittler*innen 277 Flüchtlingsfamilien betreut. Die Finanzierung erfolgt über eine Zuwendung an den Träger sowie Ko- Finanzierung durch das Jobcenter. In 2016 und 2017 erfolgte eine Zuwendung in Höhe von 175.000 € (inklusive einer Aufstockung um 30.000 € durch das 3. Sofortprogramm Flüchtlinge des Senats). Den Gerichten und der Staatsanwaltschaft steht ein von der Präsidentin des Landgerichts Bremen geführtes Verzeichnis beeidigter Dolmetscher*innen und ermächtigter Übersetzer*innen zur Verfügung. Zum Umfang der Nutzung wird auf Frage 12 verwiesen. Die beauftragten Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen werden nach den Vorschriften des Justizvergütungs- und - entschädigungsgesetzes (JVEG) vergütet. Mit einzelnen Dolmetschern*innen / Dolmetscherbüros wurden Vereinbarungen zu reduzierten Stundensätzen getroffen. Diese Kosten werden soweit möglich von den Verfahrensbeteiligten wieder eingezogen. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven verfügt über eine eigene Dolmetscherliste, auf die auch die Feuerwehr Bremerhaven zurückgreift. Die Dolmetscherkosten werden den amtlichen Verfahrenskosten hinzugerechnet. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 12. Wie häufig wurden im Jahr 2016 Dolmetscherdienste ohne Vermittlung durch Performa Nord oder andere Vermittlungsdienste direkt von Ämtern und Behörden beauftragt und bezahlt? Wie ist das Verfahren? Eine Gesamtstatistik der Dolmetscherdienste wird vom Senat nicht erhoben. Für folgende Dienststellen wurden für das Jahr 2016 diese konkreten Fallzahlen (Beauftragungen) erfasst: Jobcenter Bremerhaven (Telefondolmetscherdienst) 906 Jobcenter Bremen (Telefondolmetscherdienst) 196* Der Senator für Wirtschaft Arbeit und Häfen 2 Amt für Versorgung und Integration 9 Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr 7 Die Bevollmächtigte der FHB beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit 2 Gesundheitsamt 134 Polizei Bremen 1.464** Gerichte 1.700 Staatsanwaltschaft Bremen 390 Justizvollzugsanstalt 67 Ortspolizeibehörde Bremerhaven 426 Bremerhavener Schulen und Schulamt Bremerhaven 320*** * seit Juni 2016. ** Es handelt sich dabei um die Anzahl der Rechnungen. Da mehrere Rechnungen zu einem Auftrag gehören können, ist zu vermuten, dass die tatsächliche Fallzahl niedriger ist. *** Februar bis Dezember 2016 Die Verfahren für eine direkte Beauftragung durch die bremischen Dienststellen sind unterschiedlich. Richter*innen ordnen die Beauftragung der Dolmetscher*innen an. Bei der Justizvollzugsanstalt Bremen werden die Dolmetscher*innen von den Übersetzer*innen oder den Fachdiensten beauftragt. Im Rahmen eines vergaberechtlichen Verfahrens werden drei Angebote eingeholt (z.B. beim Senator für Wirtschaft Arbeit und Häfen oder bei der Bevollmächtigten beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit). Bei der Stadtverwaltung Bremerhaven stehen allen Mitarbeiter*innen im Intranet zwei kostenlose Übersetzungsdienste zur Verfügung. Zum einen eine Übersicht, aus der zu ersehen ist, welche Mitarbeiter*innen ihre Sprachkenntnisse als Übersetzer*innen zur Verfügung stellen. Dieses Angebot wird ständig fortgeschrieben und kann im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Zum andern die Fremdsprachendatenbank „FreDa“, bei der Sätze und Schlagworte, die im allgemeinen sowie amtsspezifischen Sprachgebrauch verwendet werden, sowohl schriftlich als auch vertont in derzeit neun Fremdsprachen in einer Datenbank hinterlegt sind. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 12 13. Wie häufig wurden Kund*innen im Jahr 2016 von Ämtern und Behörden auf ehrenamtliche Dolmetscherdienste verwiesen? Wie ist das Verfahren? Im Bereich der Berufsbildungspolitik des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen wurden im Jahr 2016 acht Beauftragungen veranlasst. Das Verfahren dort sieht vor, dass Dolmetscher*innen rechtzeitig online beim Sprinterdienst des Förderwerks anzufordern sind. Darüber hinaus liegen dem Senat liegen keine Informationen darüber vor, wie häufig von Ämtern und Behörden auf ehrenamtliche Dolmetscherdienste verwiesen wurde. 14. Welche Dolmetscherdienste werden nach Leistung abgerechnet, welche pauschal entgolten oder gefördert? Welche Bundes-, Europa-, Landesund Kommunalmittel in welchem Umfang werden dafür genutzt bzw. aufgewendet? Der Senat verweist für diese Frage auf die Erläuterungen zu den Fragen 8 und 10. 15. Nach welchen Kriterien wählt Performa Nord die Anbieter von Dolmetscherdiensten aus, an die vermittelt wird? Wie werden die Qualifikationen überprüft? In welchem Umfang handelt es sich dabei jeweils um Unternehmen, Gemeinschaftsbüros oder Einzelselbständige? Das wichtigste Kriterium für die Auswahl sind die guten Deutschkenntnisse der Sprachmittler*innen. Diese werden in einem persönlichen Gespräch ermittelt. Zusätzlich muss ein Führungszeugnis vorgelegt werden. Für die Qualitätskontrolle holt Performa Nord ein Feedback bei der Dienstelle ein, in der die Sprachmittler*innen eingesetzt wurden. Die Information, ob es sich um Unternehmen, Gemeinschaftsbüros oder Einzelselbstständige handelt, wird von Performa Nord nicht erfasst. 16. Wie wird bei der Inanspruchnahme von Dolmetscherleistungen durch Ämter und Behörden überprüft, ob arbeitsrechtliche Bestimmungen (z.B. Mindestlohn) eingehalten werden? Werden Dolmetscherleistungen in Form einer öffentlichen Ausschreibung beauftragt, sind die arbeitsrechtlichen Bestimmungen als Teil der Ausschreibung eine Voraussetzung für die Auftragsvergabe. Performa Nord tritt lediglich als Vermittler für die Sprachmittlertätigkeit auf. Die Einhaltung der arbeitsrechtsrechtlichen Bestimmungen obliegt den jeweiligen Auftraggebern. Der Stundenlohn ist jedoch oberhalb des Mindestlohns festgelegt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 13 17. Wie wird die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Sprachmittlerdienstes in den verschiedenen Behörden und Ämtern beworben? Die Mitarbeiter*innen in den Dienststellen weisen im direkten Gespräch mit den Bürger*innen auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme hin. 18. Wie viele Sprach- und Kulturmittler in welchem Vollzeitkraftumfang sind derzeit in Bremen und Bremerhaven im Einsatz? Wie viele davon sind a) in ungeförderter sozialversicherter Beschäftigung angestellt, b) in geförderter sozialversicherter Beschäftigung angestellt, c) über Ein-Euro-Jobs beschäftigt, d) über Honorar- und Werkverträge beschäftigt, e) ehrenamtlich tätig? Für die bremischen Dienststellen stehen rund 300 Sprachmittler*innen zur Verfügung. Angaben zu dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis der Sprachmittler*innen werden von Performa Nord nicht erhoben. Es ist daher nicht bekannt, wie viele sich davon in den nach a)-e) unterschiedenen Beschäftigungsverhältnissen befinden. Beim Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik Bremerhaven werden im Rahmen des Programmes „LAZLO“ insgesamt 33 Personen als Kultur- und Sprachmittler*innen beschäftigt, davon 25 Personen in Vollzeit. In der Dolmetscherliste der Ortspolizeibehörde Bremerhaven sind derzeit circa 130 Dolmetscher*innen (inkl. eigener Mitarbeiter*innen) und vier Übersetzungsbüros verzeichnet. 19. Wie bewertet der Senat die in der Geschäftsanweisung des Jobcenters Bremen („Einsatz von Übersetzungsdienstleistungen 09/2016) vorgesehene Praxis, Kund*innen vorrangig auf selbst mitgebrachte Übersetzer*innen zu verweisen? Wie bewertet der Senat die Problematik von potenziellen Abhängigkeitsverhältnissen zwischen Kund*innen und Übersetzer*innen? Die beschriebene Praxis beim Jobcenter beruht auf der Weisung vom 21.11.2016 (Inanspruchnahme von Dolmetscher- und Übersetzungsdiensten bzw. der Information vom 21.11.2016 – Inanspruchnahme von Dolmetscherund Übersetzungsdiensten der Bundesagentur für Arbeit). Zwischen den Kund*innen und den mitgebrachten Übersetzer*innen besteht in der Regel bereits ein Vertrauensverhältnis, sodass kein „Kennenlernen“ notwendig und daher ein schneller Gesprächseinstieg möglich ist. Das Jobcenter gewährleistet vorab, dass mögliche Interessenskonflikte keine Auswirkungen auf die Beratungsgespräche haben, indem nachgefragt wird, welche Beziehung zwischen den Kund*innen und der mitgebrachten Vertrauensperson besteht und sorgt bei möglichen Interessenkonflikten für die Einschaltung eines neutralen Sprachmittelnden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 14 Der Senat sieht in dieser Geschäftsanweisung, selbst mitgebrachte Übersetzer*innen zuzulassen, grundsätzlich eine Alternative zu der Vermittlung von externen Sprachmittler*innen. Er sieht gleichzeitig aber die Notwendigkeit, vor dem Hintergrund einer erhöhten Gefahr von Sozialleistungsbetrug, ebenso mit eigenen Dolmetscher*innen zu arbeiten. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen erkennbare Interessenskonflikte oder Falschübersetzungen vorliegen. Die Inanspruchnahme von Kindern in der Mittlerrolle zwischen Behörde und Eltern wird als problematisch eingeschätzt. 20. Wie oft wurden 2016 Angehörigen von Drittstaaten die Kosten von Übersetzungsdiensten in Rechnung gestellt, so wie das im Gegensatz zu Angehörigen von EU-Staaten gemäß dieser Geschäftsanweisung möglich ist? Zu dieser Fragestellung erfolgt keine Erhebung. Es ist jedoch laut Auskunft des Jobcenters davon auszugehen, dass die Fallzahl nahe null ist. In der Geschäftsanweisung 09/2016 des Jobcenters ist geregelt, dass entsprechenden Kosten übernommen werden sollen, wenn keine kostenneutrale Möglichkeit zur Verfügung steht, um ein rechtsstaatliches Verwaltungsverfahren zu gewährleisten. 21. In welcher Weise stellen die Jobcenter durch eigene Anstrengungen sicher, dass z. B. rechtsrelevante Vorgänge von den Kund*innen korrekt verstanden werden? Wie sind Mitarbeiter*innen der Jobcenter, die gemäß der Dienstanweisung auch ihre eigenen Fremdsprachenkenntnisse nach eigenem Ermessen einsetzen können, im Falle von leistungsrelevanten Fehlern rechtlich abgesichert? In der Beratung werden mithilfe der Sprachmittler*innen die wesentlichen rechtlichen Vorgänge erläutert und Nachfragen beantwortet. Zudem stehen verschiedene Dokumente (z.B. Ausfüllhinweise zu Antragsvordrucken, Musterbescheide, Merkblatt SGB II) in elektronischer Form in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Falls Zweifel an der korrekten und neutralen Übersetzung einer mitgebrachten Vertrauensperson besteht, werden zusätzlich Sprachmittler*innen oder Telefon- Dolmetscher*innen eingeschaltet. Die Mitarbeiter*innen des Jobcenter sind im Zusammenhang mit externen Dolmetscher*innen auf erkennbare Falschübersetzungen sowie mögliche Interessenskonflikte sensibilisiert worden. Der Einsatz von Fremdsprachenkenntnissen durch Mitarbeiter*innen erfolgt im eigenen Ermessen. Im Zweifel werden die entsprechenden Angebote von Sprachmittler*innen eingeschaltet. Die Absicherung der Mitarbeiter*innen unterscheidet sich nicht von der Absicherung bei einer Beratung in Deutsch. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 15 22. Wie bewertet der Senat den Einsatz von Fern-Dolmetscherdiensten (über Telefon oder Video), die beim Gespräch auf Ämtern oder Behörden zugeschaltet werden? Von welchen Ämtern und Behörden werden sie bislang in welchem Umfang in Anspruch genommen? Die meisten bremischen Dienststellen, die Fern-Dolmetscherdienste einsetzen, schätzen diesen Dienst sehr. Hierzu gehören u.a. das Amt für Versorgung und Integration, das Gesundheitsamt, das Amt für Soziale Dienste, die Agentur für Arbeit Bremen und Bremerhaven sowie die Jobcenter Bremen und Bremerhaven. Der Senat bewertet den Einsatz von Fern- Dolmetscherdienste über Telefon oder Video daher in diesen Bereichen positiv und fördert den Einsatz dieser Dienste. Als weniger geeignet hat sich der Einsatz der Dienste dagegen bei der Polizei Bremen und der Justizvollzugsanstalt Bremen erwiesen, da der persönliche Kontakt vor allem in Krisensituationen sehr wichtig ist und nicht immer sichergestellt werden kann, dass die ausgewählten Dolmetscher*innen die Kriterien für eine zuverlässige Zusammenarbeit erfüllen. 23. Wie stellen sich im Vergleich der Varianten: a) Dolmetscherdienst der Performa Nord, b) Sprach- und Kulturmittler und Kulturmittlerinnen, c) Fern-Dolmetscherdienste die Kosten, die Honorarsätze und die zusätzlichen Vermittlungs- oder Verwaltungskosten dar? Bezüglich der Kosten für die Vermittlungstätigkeit von Performa Nord verweist der Senat auf die Erläuterungen zu Frage 10. Darüber hinaus enthält Anlage 4 eine Übersicht über die von den Dienststellen im Land Bremen genutzten Varianten. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 16 Anlage 1: Frage 4 - Aktuelle Formulare und Handreichungen mehrsprachig Anlage 2: Frage 4 - Geplante Formulare und Handreichungen mehrsprachig Anlage 3: Frage 7 - Arten von Dolmetscherleistungen Anlage 4: Frage 23 - Kosten, Honorarsätze, zusätzliche Kosten Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anlage 1: Frage 4 - Aktuelle Formulare und Handreichungen mehrsprachig Ressort Dienststelle Formular / Handreichung vorliegende Sprache (außer Deutsch) Senator für Wirtschaft Arbeit und Häfen Agentur für Arbeit Bremen Bremerhaven Anmeldebögen Französisch, Englisch, Arabisch Einladungen zu „My Skills“ Türkisch, Arabisch, Persisch, Russisch, Englisch Merkblatt Arbeitslosengeld II/Sozialgeld – Grundsicherung für Arbeitssuchende – SGB II Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch Ausfüllhinweise zum Hauptantrag Arbeitslosengeld II Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch Handreichung „Wartezeit vermeiden“ Englisch, Französisch Sprachbilder – ,Welche Sprache sprechen Sie‘ für Telefondolmetscher Englisch, Französisch, Arabisch, Paschtu, Dari, Farsi, Tigrinisch, Bulgarisch, Kurdisch, Polnisch, Rumänisch, Türkisch, Russisch, Bosnisch, Kroatisch und Serbisch, Ungarisch, Urdu Jobcenter Bremen Antragsvordrucke Arbeitslosengeld II Arabisch, Bulgarisch, Persisch-dari, Spanisch, Französisch, Englisch, Griechisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Serbisch, Russisch, Türkisch Flyer „Zentrale Anlaufstelle für Flüchtlinge“ Englisch Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 18 Senatorische Behörde Anerkennungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen Englisch, Französisch, Russisch, Türkisch, Farsi Internetauftritt der Anerkennungsberatung; Hafengebührenordnung; diverse auf bremenports.de Englisch Flyer der Anerkennungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen Englisch, Französisch, Arabisch, Russisch, Polnisch, Türkisch Hansestadt Bremisches Hafenamt Erlaubnis für heiße Arbeiten, Liegeplatzzuweisung, Verholanordnung, Abfallentsorgungsanordnung, Arrestanordnung, Auslaufverbot, Schadensverursachererklärung, Ausnahmegenehmigungen Englisch Amt für Versorgung und Integration Bremen, tangierte Fachbereiche Formulare Bestattungsgeld; Bestattung mit Verrechnung; Rentenerhebungsbogen; Fragebogen für Hilflos; Ratenzahlungsvereinbarung; Rentenrückforderung; Anforderung Sterbeurkunde; Anhörung; Antragsbestätigung; Antrag Bestattungsgeld; Arztanfrage beide Arme und Beine; Arztanfrage Rücken u. Beine; Arztanfrage allgemein; Arztanfrage Tod; Lebensbescheinigung mit Beglaubigung; Schwerbehindertenrecht; Bescheinigung der Schwerbehinderteneigenschaft Englisch Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau Wenn der Ehemann, Partner oder die Familie gewalttätig ist, Broschüre Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch Flyer "Hilfe bei Gewalt" Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch , Kurdisch, Farsi, Arabisch Informationsplakat "Keine Frau muss Gewalt hinnehmen", Website www.gewaltgegenfrauen.bremen.de (die wichtigsten Informationen übersetzt) Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch, Arabisch Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 19 Die Senatorin für Kinder und Bildung Senatorische Behörde Informationsschreiben zur vorschulischen Sprachstandsfeststellung, Terminbescheid zum CitoSprachtest, Ergebnisbescheid zum Cito- Sprachtest Arabisch, Englisch, Kurdisch, Polnisch, Russisch, Türkisch Formular zur Erfassung fehlender Deutschkenntnisse Arabisch, Englisch, Kurdisch, Polnisch, Türkisch, Bulgarisch Informationsmaterial zur Auslage vor Ort Arabisch, Englisch, Kurdisch, Polnisch, Russisch, Türkisch Einladung zur Sprachfördermaßnahme für Kinder ohne Kitazugehörigkeit Arabisch, Albanisch, Englisch, Kurdisch, Polnisch, Türkisch, Bulgarisch, Persisch Screening zur Überprüfung des Alphabetisierungsstandes bei Geflüchteten und Neuzugewanderten Schülerinnen und Schüler Arabisch, Englisch, Kurdisch, Polnisch, Dari, Bulgarisch Informationen zu Vorkursen für Eltern Arabisch, Dari, Englisch Anmeldeformular für Vorkurse Englisch Flyer für das Bremer Sprachsommercamp Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Dari Informationen zur Tagesbetreuung für Kinder Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch, Russisch, Türkisch Die Bevollmächtigte der FHB beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit Die Bevollmächtigte der FHB beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit Infobroschüren Englisch, Französisch Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 20 Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Homepage zur Umweltzone: http://www.umweltzone.bremen.de/sixcms/detail.ph p?gsid=bremen186.c.1871.de Englisch Gartenbrunnen in der Stadtgemeinde Bremen Russisch, Türkisch Umweltbetrieb Bremen „Abfall - so ist es richtig“ Türkisch, Russisch, Polnisch, Englisch, Bulgarisch, Französisch, Arabisch Senator für Inneres Bürgeramt Anleitung zum Ausfüllen des Meldescheins Englisch Polizei Bremen Diverse Belehrungsformulare und Merkblätter (z.B. bei freiheitsentziehenden Maßnahmen etc.) Alle Brückensprachen und zusätzlich alle in Europa gängigen Grundsprachen z.B. italienisch, spanisch polnisch, russisch, türkisch usw. Statistisches Landesamt Mikrozensus Fragebogen Englisch Mikrozensus Übersetzungshilfen Arabisch, Englisch, Griechisch, Italienisch, Kurdisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbo-Kroatisch, Spanisch, Türkisch Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 21 Senator für Justiz und Verfassung Amtsgericht Bremerhaven Umfangreiche Bereitstellung (überwiegend bundeseinheitlicher) Formulare; Beispiele: Ersuchen der internationalen Rechtshilfe, Haftmerkzettel, Erläuterungen zum Betreuungsverfahren, etc. alle verfügbaren (gängigen) Sprachen liegen vor. Spezielle Sprachen können im Bedarfsfall bei dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz oder dem zuständigen Konsulat angefordert werden. Amtsgericht Bremen Verschiedene Schiffsbescheinigungen Englisch Merkblatt über konsularische Beziehungen Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Mazedonisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch, Lettisch Rechtsmittelbelehrung Urteil in Strafsachen Albanisch, Russisch, Türkisch, Serbisch, Rumänisch, Polnisch, Kroatisch, Französisch, Spanisch, Englisch, Kurdisch, Italienisch Rechtsmittelbelehrung Strafbefehl Albanisch, Russisch, Türkisch, Serbisch, Rumänisch, Polnisch, Kroatisch, Französisch, Spanisch, Englisch, Kurdisch Rechtsmittelbelehrung Haftbefehlsverkündung Albanisch, Russisch, Türkisch, Serbisch, Rumänisch, Polnisch, Kroatisch, Französisch, Spanisch, Englisch, Kurdisch, Italienisch, Dänisch, Norwegisch, Schwedisch, Slowenisch, Tschechisch, Niederländisch, Lettisch, Arabisch, Ukrainisch Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 22 Finanzgericht Bremen allgemeine Information für Rechtssuchende Englisch und Arabisch Justizvollzugsanstalt Bremen Hausordnung, Informationen und Aushänge der einzelnen Abteilungen Englisch, Französisch, Türkisch, Spanisch, Arabisch, Russisch Landesarbeitsgericht Bremen und Arbeitsgericht Bremen- Bremerhaven allgemeiner Informationstext für Rechtssuchende Englisch und Arabisch Staatsanwaltschaft Opferschutzmerkblatt Englisch, Französisch, Türkisch Amtsgericht Bremen- Blumenthal Rechtsbelehrungen Merkblätter Albanisch, Arabisch, Dari, Englisch, Farsi, Französisch, Pashtu, Tigrinya, Türkisch Oberverwaltungsgericht Bremen Informationszettel für die Rechtsantragstelle über die deutschsprachige Antragstellung Englisch, Arabisch Verwaltungsgericht Bremen Informationszettel für die Rechtsantragstelle über die deutschsprachige Antragstellung Englisch, Arabisch Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Gesundheitsamt AIDS / STD: Flyer, Info-Broschüren, Angebote in Beratungsstellen Englisch, Russisch, Polnisch, Bulgarisch, Rumänisch, Arabisch, Thai Impfaufklärungen; Impfung: Einverständniserklärung Englisch, Französisch, Arabisch, Dari, Albanisch, Bulgarisch, Kurdisch, Kroatisch, Pashto, Persisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Tigrinya, Türkisch, Urdu, Vietnamesisch Laufzettel für Erstuntersuchung Asylsuchende Englisch, Französisch, Dari, Russisch, Serbisch Hinweis zur Scabies-Behandlung (Broschüre) Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Russisch, Arabisch, Serbisch, Türkisch, Persisch, Albanisch, Tigrinisch Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 23 Hinweis zur Läusebekämpfung (Flyer) Arabisch, Türkisch, Französisch, Tigrinisch, Englisch. Albanisch, Farsi, Serbisch, Rumänisch Geburtsvorbereitung" (Broschüre) Arabisch, Englisch, Französisch, Russisch Wer hilft mir im Alter?; Infobroschüre: Umgang mit Demenz; Broschüre: Harninkontinenz der Frau; Flyer: Pflegeversicherung Türkisch, Russisch Anschreiben zur Ankündigung Hausbesuch wg. Pflegebegutachtung Türkisch, Russisch, Arabisch Tuberkulose in meiner Umgebung. Französisch, Kurdisch, Türkisch, Russisch, Serbokroatisch Informationen über die Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz für den Umgang mit Lebensmitteln Arabisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch Babys nicht schütteln, Einladungen und Erinnerungen, Kindeswohl Englisch, Russisch, Türkisch „Kurzer Brief“ Russisch, Arabisch, Englisch „Kurz und knapp“ (Materialien für Eltern von Babys und Kleinkindern), „Impfen - Schutz für Ihr Kind vor Infektionskrankheiten“ (Informationsflyer zu den Impfungen im Kindes- und Jugendalter Russisch, Englisch, Türkisch, Arabisch SDQ (Strengths and Difficulties Questionnaire) - Fragebogen (Arbeitsunterlage zur Untersuchung der Schulanfänger) Russisch, Englisch, Türkisch, Arabisch, Polnisch, Französisch Terminvereinbarung, Hausbesuchszettel, Poster, TippTapp Englisch, Russisch, Türkisch, Französisch mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft abgestimmte Zertifikate Sprache des jeweiligen Empfängerstaates Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 24 Lebensmittelüberwachungs -, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen Umgang mit mitgebrachten Speisen in Kindergärten (übernommen von Uni Bremen) Englisch, Türkisch, Polnisch Hinweisplakat am Flughafen über das Einfuhrverbot Lebensmittel tierischer Herkunft Englisch, Türkisch Hochschulen Studiengangsinformationen, Veranstaltungsbeschreibungen u.ä. Englisch Formulare auf der Homepage für Studienbewerber /-innen (Hochschule Bremen) Englisch Bewerbungsformulare für Studierende (Hochschule Bremerhaven) Englisch Für einen Teil der Masterstudiengänge: Broschüren, Flyer, Homepage Englisch Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (ZASt) Merkblatt für Asylbewerber*innen wird in 25 Sprachen ausgegeben Belehrungsblatt zu asylrechtlichen Verfahrensabläufen und Mitwirkungspflichten wird in 54 Sprachen ausgegeben Amt für Soziale Dienste (AfSD) Informationsbroschüren der swb zu verschiedenen Themen (Lüften, Heizen, E-Geräte, Waschen, Energie sparen) Englisch, Russisch, Arabisch, Farsi, Französisch, Türkisch Handout für Neukund*innen im Bereich Wirtschaftliche Hilfen (Wegbeschreibung, Ablaufplan, 1. Tipps); Terminzettel Englisch, Russisch, Farsi und Türkisch Beschäftigungsorientierte Beratung, Visualisierungshilfe Englisch, Russisch, Arabisch, Farsi/Dari, Französisch, Türkisch, Albanisch, Mazedonisch, Paschto, Tigrinya Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 25 Bei Altersfeststellung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern: Erfassung von Grunddaten bzw. -personalien Englisch, Französisch, Arabisch Handreichung für Ablehnung der vorläufigen Inobhutnahme Englisch, Französisch, Arabisch, Somali, Dari, Farsi Broschüre „Bremen Pass“ Englisch, Französisch Senatorische Behörde "Werden Sie diskriminiert?" Beratungsbroschüre/Antidiskriminierung Englisch, Französisch, Arabisch, Russisch, Türkisch, Polnisch Informationsflyer Bildungs- und Teilhabepaket Türkisch, Russisch, Englisch, Französisch, Polnisch Magistrat der Stadt Bremerhaven Schulische Dienste - ReBUZ Einladungsschreiben für Elterngespräche Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch Schulamt Anmeldeformular für die Anmeldung ab der 5. Jahrgangsstufe; Einschulung von Sekundar- Bereich; Erfüllung Schulpflicht nach § 55 BremSchG, Fehlverhalten, Fehlzeiten, Handyverbot, Hausverbot, Schulversäumnis, Suspendierung; Entschuldigung Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Türkisch Ungarisch Einladung zum Elterngespräch Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch Einverständniserklärung Sprachmittler Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Kurdisch, Persisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbo-Kroatisch, Spanisch, Türkisch, Ungarisch Erfolgloser Hausbesuch Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch Willkommensbrief für Schüler Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Türkisch, Russisch Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 26 Stadtbibliothek Anmeldeformular Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Litauisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch und Türkisch. Volkshochschule Bremerhaven Für die Fachbereiche "Sprachen und Integration" und "Wissen + Können im Alltag" der Volkshochschule Bremerhaven: Formular Sprachkurs-Empfehlung Englisch, Französisch, Russisch, Türkisch Formular Information zu Integrationskursen (BAMF) Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kurdisch, Persisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch, Tschechisch, Vietnamesisch Historisches Museum Ausstellungstexte, Broschüren und CDs Englisch Jobcenter Bremerhaven Merkblatt Arbeitslosengeld II/Sozialgeld – Grundsicherung für Arbeitssuchende – SGB II Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch Ausfüllhinweise zum Hauptantrag Arbeitslosengeld II Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch Handreichung „Wartezeit vermeiden“ Englisch, Französisch Sprachbilder - Welche Sprache sprechen Sie > für Telefondolmetscher Englisch, Französisch, Arabisch, Paschtu, Dari, Farsi, Tigrinisch, Bulgarisch, Kurdisch, Polnisch, Rumänisch, Türkisch, Russisch, Bosnisch, Kroatisch und Serbisch, Ungarisch, Urdu Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 27 Sozialamt gesetzliche Regelungen des Betreuungsrechts Russisch, Persisch, Türkisch, Griechisch, Polnisch, Serbokroatisch Betreuungsverfügung; Vorsorgevollmacht Englisch, Französisch, Italienisch, Türkisch, Russisch Info-Broschüren des Bundes zum Bildungs- und Teilhabepaket Arabisch, Russisch, Türkisch Informationsbroschüren und Flyer für Wohnen, Gesundheit, Alltag, Mülltrennung, ÖPNV- Nutzungen; Regelungen für das Zusammenleben in Übergangseinrichtungen Englisch, Französisch, Arabisch und Farsi Amt für Jugend, Familie und Frauen Projekthinweise AWO, Familienzentren - Angebote für geflüchtete Familien Arabisch Broschüre „Gewalt gegen Frauen“ Arabisch, Spanisch Anschreiben an Familien zum Hausbesuch nach Geburt eines Kindes "Willkommen an Bord" Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Rumänisch, Türkisch Übersetzungen des Antrags und Merkblatts zum Unterhaltsvorschuss Englisch, Spanisch, Französisch, Russisch und Türkisch Gesundheitsamt Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz für Personen, die eine gewerbliche Beschäftigung im Lebensmittelbereich aufnehmen möchten Englisch, Französisch, Spanisch, Griechisch, Italienisch, Türkisch, Chinesisch, Japanisch, Tschechisch, Ungarisch, Rumänisch, Serbisch, Slowakisch, Russisch, Polnisch und Thai Einladung zur Untersuchung vor Erstbeschulung Englisch, Türkisch, Arabisch Bürger- und Ordnungsamt Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis (Migrationsamt) Deutsch, Englisch Entsorgungsbetriebe Bremerhaven Flyer "Ab in die Tonne - Müllentsorgung korrekt" Deutsch, Englisch, Arabisch, Albanisch, Kurdisch, Persisch, Serbisch, Bulgarisch, Polnisch, Türkisch und Rumänisch Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 28 Ortspolizeibehörde Belehrungstexte für Haftbefehl, Identitätsfeststellung Unverdächtiger, Identitätsfeststellung Verdächtiger und Unterbringung und Vorläufige Festnahme Albanisch, Arabisch, Armenisch, Aserbaidschanisch, Bulgarisch, Dari, Deutsch, Englisch, Estnisch, Farsi, Finnisch, Französisch, Georgisch, Griechisch, Hindi, Irisch, Isländisch, Italienisch, Japanisch, Kroatisch, Kurmanci, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Mandarin, Mazedonisch, Niederländisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch kyril., Serbisch lat., Slowakisch, Slowenisch, Sorani, Spanisch, Thai, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Urdu und Vietnamesisch vorgehalten. Merkblätter zum Thema „Traumaambulanzen“ Englisch, Französisch, Russisch, Türkisch Opfermerkblätter Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Farsisch-Persisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Tschechisch und Türkisch Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 29 Anlage 2: Frage 4 - Geplante Formulare und Handreichungen mehrsprachig Ressort Dienststelle Formular / Handreichung geplante Sprache(n) Umsetzungszeitraum Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau Je nach Ausgang der Bedarfserfassung (läuft aktuell) und soweit nicht vorhanden Kurzinformationen für geflüchtete Frauen zu den Themenfeldern "Arbeit", "Familie", "Gesundheit", "Frauenrechte" "Ankommen in Bremen" Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch , Kurdisch, Farsi, Arabisch Ende 2017/ ggf. 2018 je nach Ressourcen Die Senatorin für Kinder und Bildung Senatorische Behörde Handreichungen zu Rahmenbedingungen in Vorkursen; Elterninformationen zu Vorkursen Dari, Farsi, Arabisch, Kurdisch, Englisch 2018 Senator für Inneres Bürgeramt Darstellung der Verfahrensabläufe für Anträge in der Kfz- Zulassungsstelle noch nicht abschließend festgelegt 3 Monate Statistisches Landesamt Infomaterial zum Zensus 2021 wird vom Statistischen Bundesamt vorgegeben 2021 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 30 Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Gesundheitsamt Informationsmaterial zum Prostituiertenschutzgesetz Englisch, Russisch, Polnisch, Bulgarisch, Rumänisch, Arabisch, Thai bis 31.12.2017 Hochschulen Universität Bremen: alle notwendigen Formulare, Handreichungen und Dokumente der zentralen Verwaltung Englisch 2017 Hochschule für Künste: Leitfaden für Lehrbeauftragte, Informationen für neu eingestelltes Personal, Personalbogen und Informationsschreiben für Lehrbeauftragte, Anträge für studentische Hilfskräfte und Tutorien Englisch 2017 Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Elternratgeber Interdisziplinäre Frühförderung Bremen "Je früher desto besser!" Englisch, Französisch, Arabisch, Türkisch, Russisch Ende 2017 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 31 Magistrat der Stadt Bremerhaven Jobcenter Bremerhaven Anlaufstellen für unbegleitete Flüchtlinge Englisch Sommer 2017 Schulische Dienste - Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum (ReBUZ) ReBUZ-Flyer Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch. nicht näher spezifiziert Sozialamt weitere Sprachen für den Flyer des Sozialamtes Insbesondere Polnisch nicht näher spezifiziert Gesundheitsamt Informationsbriefe für eine Fluoridierung und die dazugehörigen Einverständnisse in vier Grundschulen Türkisch, Bulgarisch, Arabisch, Kurdisch ab Schuljahr 2017/2018 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 32 Anlage 3: Frage 7 - Arten von Dolmetscherleistungen Ressort Dienststelle Arten von Dolmetscherleistungen Erläuterungen Senator für Wirtschaft Arbeit und Häfen Jobcenter Bremen Dolmetscherdienste Dolmetscher-Hotline der SAVD Videodolmetschen GmbH: Terminierte und unterminierte Beratungen und Vorsprachen; Dolmetscherdienst der Performa Nord: Terminierte Beratungen und unterminierte Vorsprachen in der Zentralen Anlaufstelle für Flüchtlinge Senatorische Behörde Sprach- und Kulturmittler*innen Anerkennungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen Dolmetscherdienste Anerkennungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen vereidigte Dolmetscher*innen Anerkennungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen Amt für Versorgung und Integration Sonstige Gebärdensprachdolmetscher Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau Dolmetscherdienste Projekt Frauen und Flucht, Angebote für geflüchtete Frauen, z. B. Beirat geflüchteter Frauen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 33 Die Senatorin für Kinder und Bildung Senatorische Behörde Dolmetscherdienste Elterngespräche vereidigte Dolmetscher*innen Elterngespräche Senator für Umwelt Bau und Verkehr Senatorische Behörde Sonstige Ermächtigte Übersetzerin der bulgarischen Sprache für die Gerichte und Notare der Freien Hansestadt Bremen: Übersetzung eines Räumungsgebots wegen Brandschutzmängeln mit dem Ziel, die Verständigung und Akzeptanz bei den überwiegend bulgarischen und rumänischen Bewohnern zu erreichen und eine polizeiliche Räumung zu vermeiden. Senator für Inneres Migrationsamt vereidigte Dolmetscher*innen Für die Entscheidungsformeln und Rechtsbehelfsbelehrungen. Für die Abschiebehaft zieht das Migrationsamt erforderlichenfalls Dolmetscherinnen und Dolmetscher für die Anhörung und Übersetzung der Entscheidung hinzu. Polizei Bremen Sprach- und Kulturmittler*innen nur in Ausnahmefällen Dolmetscherdienste Sofern keine vereidigten Dolmetscher verfügbar sind, kommen auch andere Dolmetscher in Betracht. vereidigte Dolmetscher*innen priorisiert Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 34 Senator für Justiz und Verfassung Soziale Dienste der Justiz im Lande Bremen vereidigte Dolmetscher*innen Beratungsgespräche im Rahmen der Bewährungs- und Führungsaufsicht Amtsgericht Bremerhaven vereidigte Dolmetscher*innen ausschließlich gerichtlich vereidigte Dolmetscher Amtsgericht Bremen Sprach- und Kulturmittler*innen Kommunikation bei der Erledigung von Arbeitsauflagen Dolmetscherdienste Anhörungen vereidigte Dolmetscher*innen Gerichtsverhandlungen, Anhörungen, Haftbefehlsverkündungen, Zeugenvernehmungen, jeglicher Schriftverkehr in Strafsachen Finanzgericht Bremen vereidigte Dolmetscher*innen in den mündlichen Verhandlungen Justizvollzugsanstalt Bremen vereidigte Dolmetscher*innen für jedweden Vorgang, der sich aus den Gegebenheiten innerhalb des Strafvollzugs ergibt Sonstige nach Möglichkeit wird festes Personal genutzt Landesarbeitsgericht Bremen und Arbeitsgericht Bremenvereidigte Dolmetscher*innen Schriftlich (Übersetzer): Ausgehende Zustellersuchen von Klagschriften nebst Anlagen Mündlich: In den Verhandlungen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 35 Bremerhaven Landgericht Sprach- und Kulturmittler*innen Spielen nur in Ausnahmefällen eine Rolle, weil in der Regel vereidigte Dolmetscher hinzuzuziehen sind. Werden auch nicht erfasst, zumal sie nicht abrechnen. vereidigte Dolmetscher*innen in der Regel werden beeidigte Dolmetscher genutzt Landessozialgericht Niedersachsen- Bremen - Zweigstelle Bremen Sprach- und Kulturmittler*innen bei Vorsprachen in der Rechtsantragstelle. Es handelt sich dabei um Personen, die von den Kläger*innen mitgebracht werden. vereidigte Dolmetscher*innen bei ärztlichen Begutachtungen oder für mündliche Verhandlungen Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen vereidigte Dolmetscher*innen Auslieferungsverfahren; Strafsachen; Familiensachen; Ehesachen (Rechtspfleger) Sonstige private Dolmetscher; Familienangehörige Sozialgericht Bremen vereidigte Dolmetscher*innen werden zu Gerichtsterminen geladen, wenn die Kläger/innen der deutschen Sprache nicht mächtig sind (kostenfrei) Staatsanwaltschaft vereidigte Dolmetscher*innen in Strafverfahren Amtsgericht Bremen- Blumenthal vereidigte Dolmetscher*innen alle Gerichtsverfahren, in denen die Beiziehung erforderlich ist. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 36 Oberverwaltungsgericht Bremen Dolmetscherdienste für gerichtliche Verhandlungen; für Text- Übersetzungen vereidigte Dolmetscher*innen für gerichtliche Verhandlungen; für Text- Übersetzungen Verwaltungsgericht Bremen Dolmetscherdienste für gerichtliche Verhandlungen; für Text- Übersetzungen vereidigte Dolmetscher*innen für gerichtliche Verhandlungen; für Text- Übersetzungen Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Gesundheitsamt Sprach- und Kulturmittler*innen Abteilung 4, z. B. bei Hausbesuchen Dolmetscherdienste Dolmetscherdienst Bremen (Performa)Abteilung 2, z. B. bei Pflegebegutachtungen Abteilung 4, z. B. bei Schuleingangsuntersuchungen vereidigte Dolmetscher*innen selten, aber möglich; alle Abteilungen Sonstige (bitte benennen) Videodolmetsch-System; Abteilung 2, z.B. bei der Basisversorgung von Asylsuchenden Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Amt für Soziale Dienste Sprach- und Kulturmittler*innen je nach Erforderlichkeit Dolmetscherdienste je nach Erforderlichkeit vereidigte Dolmetscher*innen je nach Erforderlichkeit Sonstige je nach Erforderlichkeit Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 37 Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport vereidigte Dolmetscher*innen Performa Nord Magistrat der Stadt Bremerhaven Jobcenter Bremerhaven vereidigte Dolmetscher*innen nur bei Veranstaltungen seitens des Jobcenter Bremerhaven (wenn andere Möglichkeiten nicht zur Verfügung stehen) Sonstige Telefondolmetscher Standesamt vereidigte Dolmetscher*innen Bei Vorlage fremdsprachiger Urkunden wird die Übersetzung in die deutsche Sprache gefordert. Versteht ein/e Beteiligte/r die deutsche Sprache nicht, ist ein Dolmetscher hinzuzuziehen, wenn der Standesbeamte die fremde Sprache nicht selbst beherrscht. Schulische Dienste - Regionales Beratungs- und Unterstützungs Zentrum (ReBUZ) Sprach- und Kulturmittler*innen ReBUZ kann Sprachmittler/innen der Arbeiterwohlfahrt anfragen (Kooperation zwischen Schulamt und AWO) Schulamt Sprach- und Kulturmittler*innen je nach Erforderlichkeit Dolmetscherdienste je nach Erforderlichkeit vereidigte Dolmetscher*innen je nach Erforderlichkeit Kulturamt, Jugendmusikschule , Kulturbüro, Kunstschule Sprach- und Kulturmittler*innen Der eingesetzte Sprach - und Kulturmittler bietet seine Dolmetscherleistungen kostenlos an Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 38 Amt für Jugend, Familie und Frauen Sprach- und Kulturmittler*innen In den Kindertagesstätten werden z.T. Sprachund Kulturmittler*innen zur Unterstützung der Eltern im Antragsverfahren eingesetzt. vereidigte Dolmetscher*innen Einbeziehung von Dolmetscher/innen ist kurzfristig jederzeit möglich Gesundheitsamt Dolmetscherdienste je nach Erforderlichkeit vereidigte Dolmetscher*innen je nach Erforderlichkeit bei Gutachten Sonstige Die Humanitäre Sprechstunde/AIDS/STD haben einen eigenen Dolmetscherpool, welcher auch von den Mitarbeitern/-innen der übrigen Abteilungen angefragt werden kann. Bürger- und Ordnungsamt vereidigte Dolmetscher*innen bei Gesundheitsprüfungen, Abschiebungen und bei Übersetzungen amtlich beglaubigter Dokumente Helene-Kaisen- Haus Sprach- und Kulturmittler*innen In seltenen Fällen (sprachabhängig) wird das ITC International Translation Company Dolmetscher- & Übersetzungsbüro genutzt. Dolmetscherdienste In seltenen Fällen (sprachabhängig) wird das ITC International Translation Company Dolmetscher- & Übersetzungsbüro genutzt. Magistratskanzlei Dolmetscherdienste je nach Erforderlichkeit Ortspolizeibehörde Dolmetscherdienste je nach Erforderlichkeit Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 39 Anlage 4: Frage 23 - Kosten, Honorarsätze, zusätzliche Kosten Ressort Dienststelle Arten von Dolmetscherleistungen Verfahren / Kosten Senator für Wirtschaft Arbeit und Häfen Jobcenter Bremen Dolmetscherdienst Performa Nord 24,00 EUR netto für die 1. Stunde, 12,00 EUR netto für jede weitere angefangene halbe Stunde, zzgl. 16,00 Euro netto Fahrtkosten Vermittlungs- und Verwaltungskosten: 7,50 EUR Netto Fern-Dolmetscherdienste Der Preis pro Gesprächsminute „ad hoc“ 0,90 EUR je Minute. Werden Gespräche terminiert, erfolgt eine Abrechnung im 30-Minuten-Takt zu 0,81 EUR je Minute Die angegebenen Preise sind Netto-Preise. Senatorin für Kinder und Bildung Senatorische Behörde Dolmetscherdienst Performa Nord 24,00 EUR pro Stunde, Fahrkostenpauschale: 16,00 EUR pro Auftrag, Vermittlungs- und Verwaltungskosten: 7,50 EUR Netto Senator für Inneres Polizei Bremen Sprach- und Kulturmittler*innen nur in Ausnahmefällen, Kostenübernahme nach Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz Senator für Justiz und Verfassung Justizvollzugsanstalt Bremen Dolmetscherdienst Performa Nord 24,00 EUR pro Stunde, Fahrkostenpauschale: 16,00 EUR pro Auftrag, Vermittlungs- und Verwaltungskosten: 7,50 EUR Netto Sprach- und Kulturmittler*innen Vereidigte Dolmetscher: 24,00 - 50,00 EUR + Fahrtkosten Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 40 Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Gesundheitsamt Dolmetscherdienst Performa Nord 16,00 EUR Fahrkostenpauschale, 24,00 EUR je Stunde, Vermittlungs- und Verwaltungskosten 7,50 EUR Sprach- und Kulturmittler*innen 24,00 EUR je Stunde, 16,00 EUR Fahrkostenpauschale Fern-Dolmetscherdienste Videodolmetschen: Die Videocall-Kosten liegen zwischen 20,00 - 58,00 EUR, finanziert über die Senatorin für Soziales Jugend, Frauen, Integration und Sport Senatorin für Soziales Jugend, Frauen, Integration und Sport Amt für Soziale Dienste Dolmetscherdienst Performa Nord 24,00 EUR pro Stunde / danach 12,00 EUR pro angefangene 30 Minuten zzgl. 16,00 EUR Anfahrtspauschale, 7,50 EUR pro Vermittlungsfall Sprach- und Kulturmittler*innen Hayatt: 25 EUR / Stunde Fern-Dolmetscherdienste Videodolmetscher je nach Sprache zwischen ca. 1,70 EUR und 2,00 EUR pro Minute Magistrat der Stadt Bremerhaven Magistrat der Stadt Bremerhaven Dolmetscherdienste Die Vergütung erfolgt jeweils abhängig von den Leistungsvereinbarungen, die von den Ämtern (ReBuz, Schulamt etc.) abgeschlossen worden sind. Jobcenter Bremerhaven Fern-Dolmetscherdienste In der Regel 0,81 - 0,90 EUR je Minute. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1152 VB Amtssprache Deutsch - und dann? 20170725_1_KA Amtssprache Deutsch